2145/2024
Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld
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Anlage 5 Niederschrift Abendveranstaltung
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Die Oberbürgermeisterin Datum 12.03.2024
Stadtplanungsamt Frau Rheinschmidt
61, 61/1 Telefon 0221 221 26205
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Telefax 0221 22450
50679 Köln
NIEDERSCHRIFT
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
"Green Campus - Oskar Jäger Straße/Melatengürtel" in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld
Veranstaltungsort: Oskar-Jäger-Straße 97 – 99, 50825 Köln (im Kundenzentrum
des ehemaligen Autohauses)
Termin: 28.02.2024
Beginn: 18:30 Uhr
Ende: 20:15 Uhr
Besucher*innen: circa 30 Bürgerinnen und Bürger
Teilnehmer*innen: Podium:
Frau Weitekamp, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks
Lindenthal
Herr Spelthann, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Eh-
renfeld
Frau Herr, Leiterin Stadtplanungsamt
Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt
Herr Schneemann, bema,
Herr Reiß, bema,
Herr Stuttmann, ABG
Herr Reuter, ingenhoven associates
Herr Grothaus, TOPOTEK 1
Niederschrift:
Frau Neumann, Stadtplanung Zimmermann GmbH
Herr Zimmermann, Stadtplanung Zimmermann GmbH
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
"Green Campus – Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel" in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld
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Frau Weitekamp, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal, und Herrn Spelthann,
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld, begrüßen um 18:30 Uhr die anwesenden
Bürgerinnen und Bürger. Da die Grenze zwischen den Stadtbezirken Lindenthal und Ehrenfeld
durch das Plangebiet verläuft, müssen Beschlüsse zum Verfahren durch beide Bezirksvertre-
tungen getroffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Proto-
kollerstellung aufgezeichnet wird und dass die Vortragenden der Aufzeichnung widersprechen
können. Das Vorgehen zur Abgabe der Stellungnahmen während und nach der Veranstaltung
wird erläutert.
Frau Herr, Leiterin des Stadtplanungsamts, erläutert den Ablauf der Veranstaltung und das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.
Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt präsentiert den Stand des Bebauungsplanverfahrens
und stellt das Plangebiet anhand einer Präsentation vor. Gemäß Zielbild für die Weststadt soll
hier ein gemischt genutztes urbanes Quartier entstehen. Das hier vorgestellte Projekt sieht eine
gewerbliche Nutzung vor, da eine Nutzungsmischung über die benachbarten Grundstücke ge-
geben ist. Wichtiges Ziel der Planung soll auch die Vernetzung von Grünverbindungen und
Fuß- und Radwegen mit dem Melatenfriedhof und den umliegenden Quartieren sein. Auch ver-
weist Frau Rheinschmidt auf eine bereits erfolgte Beteiligung der Dienststellen und die Berück-
sichtigung der Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen. Im Weiteren wurde das Kon-
zept grundlegend überarbeitet. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend der geplanten Nut-
zungen im südlichen Bereich des Plangebietes von einer gemischten Baufläche zu einem Ge-
werbegebiet geändert. Schriftliche Stellungnahmen zum Planverfahren sind noch bis zum
15.03.2024 möglich.
Ab 18:45 Uhr stellt Herr Reuter das städtebauliche Konzept vor. Das Plangebiet stellt im Bestand
eine vollständig versiegelte und überbaute Fläche dar. Lediglich ein Baum befindet sich im Plan-
gebiet. Künftig wird das Plangebiet begrünt sein. Das Plangebiet stellt ein Schlüsselgrundstück
für die Vernetzung dar, auch die sog enannte „Low Line“ als Fahrradverbindung soll über das
Grundstück verlaufen. Die entstehenden Freiräume sollen für die Öffentlichkeit nutzbar sein. Der
ruhende Verkehr (ca. 400 St ellplätze) plus Mobility Hub soll in einer Tiefgarage mit zwei Unter-
geschossen und zwei Ein- und Ausfahrten untergebracht werden. Die Außenräume sollen durch
entsprechende Erdgeschossnutzungen (Kultur, Gastronomie…) attraktiv gestaltet werden. Dä-
cher, Fassaden und Höfe sollen begrünt werden. Eine CO
2-reduzierte Bauweise wird angestrebt.
Herr Grothaus stellt ab ca. 18:55 Uhr die Freianlagenplanung vor. Die Fassaden und Dächer der
Gebäude sollen begrünt werden. 20% der Grundstücksfläche werden nicht unterbaut, hier kön-
nen auch größere Bäume gepflanzt werden. A uch auf den unterbauten Bereichen sind Baum-
pflanzungen geplant. Der vorhandene Höhenunterschied soll barrierefrei überwunden werden,
das Gelände wird angeböscht. Die Fahrradwegbeziehungen über das Grundstück werden be-
rücksichtigt. Die Außenräume sollen begrünt und vielfältig gestaltet werden. Herr Reuter führt
weiter aus, dass die Energieversorgung mit Geothermie und Photovoltaik oberhalb der Dachbe-
grünung geplant ist und verweist auf den Ansatz der Nachhaltigkeit, die im Projekt umgesetzt
werden soll. Die geplante Begrünung trägt zur Kühlung durch Verdunstung bei und die Staubbil-
dung wird reduziert.
Gegen 19:10 Uhr wird die Diskussion eröffnet:
1. N.N.
a) fragt, warum angesichts des Wohnraummangels in Köln keine Wohnnutzungen geplant
seien.
b) Er hält 400 Stellplätze für zu wenig und befürchtet, dass die ohnehin schon überlastete
Umgebung noch mehr durch parkende Autos belastet wird. Durch die benachbarte DKV
ist der Parkdruck schon erhöht.
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c) Wie wird die Fortführung des geplanten Radweges in Richtung Stolberger Straße gesi-
chert? Wer ist Eigentümer der Fläche? Gibt es schon Wegerechte zum Ausbau der Stol-
berger Straße?
d) Welche tatsächlichen Probleme werden bei der Entsiegelung des Grundstücks erwartet?
zu a) Frau Herr antwortet, dass eine Durchmischung der Nutzungen Ziel für die gesamte
Weststadt sei. Das Plangebiet sei gewerblich geprägt und verkehrlich belastet, daher eigne
es sich weniger für Wohnnutzungen. Im Umfeld wurden aber schon eine Vielzahl gewerbli-
cher Flächen umgenutzt und mit Wohnnutzungen überplant, sodass insgesamt ein gemisch-
tes Quartier entsteht.
zu b) Herr Reuter erläutert, dass die erforderlichen Stellplätze anhand der geplanten Nut-
zungen gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Köln ermittelt wurden. Nach Vorlie-
gen des Mobilitätskonzeptes ist die Zahl zu überprüfen.
zu c) Frau Rheinschmidt erläutert, dass der geplante Fahrradweg zur Stolberger Straße
innerhalb des Plangebietes als Fahrrecht für die Allgemeinheit gesichert werden soll und im
weiteren Verlauf befindet er sich auf städtischen Flächen.
2. N.N. hat Fragen zur geplanten Dachbegrünung. Ist sie extensiv oder intensiv geplant? Was
bedeutet intensiv, sind hier Dachgärten mit einzelnen Bäumen gemeint oder eine flächige
Dachbegrünung?
Herr Grothaus stellt klar, dass es sich um eine konzeptionelle Darstellung handelt, die noch
konkretisiert werden muss. Geplant seien aber sowohl Terrassenbereiche mit bepflanzten
Inseln als auch eine intensive flächige Begrünung mit erhöhtem Substrataufbau. In Teilen
wird auch eine extensive Begrünung möglich sein. Teilflächen werden auch durch Technik-
aufbauten belegt.
3. N.N. fragt,
a) warum einmal von Braunsfeld, einmal von Lindenthal die Rede ist?
Frau Weitekamp: Der Stadtteil Braunsfeld gehört zum Stadtbezirk Lindenthal.
b) Was ist die im Flyer erwähnte Liegenschaftsgesellschaft KOJ KG?
Herr Schneemann (bema): Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Objektgesellschaft
der bema Gruppe und der ABG Real Estate Group.
c) Wie ist die Gestaltung der Innenhöfe (runde „Löcher“ im Gebäude) geplant?
Herr Reuter: Auch hier bleibt die Konkretisierung der Planung abzuwarten, es gibt noch
keine Entwurfsplanung. Die Innenhöfe können entweder überdacht werden oder offenblei-
ben und werden den jeweiligen Nutzern zugeordnet.
d) Wie kann die Bewässerung der Grünflächen sichergestellt werden?
Herr Reuter: Es wird mit unterschiedlichen Substrataufbauhöhen gearbeitet. Sofern der
Erdaufbau es zulässt, wird mit tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern geplant. Das Regen-
wasser wird in Zisternen zurückgehalten und zur Bewässerung genutzt. In Extremsommern
kann eine zusätzliche Bewässerung erforderlich werden.
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e) Warum soll für dieses Planverfahren kein Wettbewerb durchgeführt werden?
Frau Herr: Häufig werden in Köln Qualifizierungsverfahren wie z.B. städtebauliche Wettbe-
werbe oder Mehrfachbeauftragungen durchgeführt, um hohe Gestaltqualitäten zu erhalten.
In diesem Fall wurde der Wunsch des Investors, mit dem vorgestellten Planungsteam exklu-
siv zu arbeiten, von Verwaltung und Politik angenommen, da eine hohe Qualität erwartet
wird. Die Planung soll zur weiteren Qualifizierung im Gestaltungsbeirat vorgestellt werden.
f) Wird mit Beton gebaut?
Herr Reuter antwortet: Da das Projekt noch nicht durchgeplant ist, können noch keine ver-
bindlichen Antworten gegeben werden. Es ist allerdings geplant, nachhaltige Baustoffe zu
verwenden, den Energiebedarf zu minimieren und eine CO2 reduzierte Bauweise anzustre-
ben. Eine Holzbauweise kann ebenfalls zum Einsatz kommen.
4. N.N. (Bürgerverein Müngersdorf) konstatiert die Wichtigkeit des Plangebietes auch für
Müngersdorf. Die vorgestellten Qualitäten sind absolut begrüßenswert und müssen im Be-
bauungsplan planungsrechtlich gesichert werden. Die folgenden Anregungen werden auch
als schriftliche Eingabe formuliert und daher nicht direkt in der Veranstaltung beantwortet.
a) Der Melatengürtel ist aufgrund fehlender Linksabbiegemöglichkeiten zur Erschließung
des Plangebietes nicht geeignet. Es wird befürchtet, dass die Wohnstraßen Maarweg,
Eupener Straße, Alter Militärring und Stolberger Straße unzumutbar belastet werden.
Der Ausbau der KVB-Linien wird nicht so schnell sein wie die durch die Verdichtung der
Weststadt entstehenden Verkehrsbelastungen.
b) Die Radwege entlang der Stolberger Straße sind seit 20 Jahren durch politischen Be-
schluss versprochen. Ein Low-Line-Ast parallel zur Stolberger Straße sollte Bestandteil
des Bebauungsplanes werden.
c) Das Zielbild für die Kölner Weststadt beinhaltet eine Durchmischung der Nutzungen. So-
fern keine Wohnnutzung umgesetzt wird, müssen aktivierende EG-Nutzungen so gut
sein, dass die Fußwege auch abends belebt und für Anwohner attraktiv sind.
d) Es sollte darauf geachtet werden, dass die industrielle Geschichte des Ortes sichtbar
bleibt und mit identitätsstiftenden Orten wie dem alten Tankstellenhäuschen erhaltend
umgegangen wird, auch im Sinne der Adressbildung.
5. N.N. bemerkt, dass der Melatengürtel und die Oskar-Jäger-Straße schon jetzt überlastet
seien und derzeit im Bestand zu Stoßzeiten lange Rückstaus, teilweise bis zur Stolberger
Straße, entstehen. Er bezweifelt, dass die Straßen den zusätzlichen Verkehr noch aufneh-
men können. Er befürchtet nach Umsetzung der Planung Rückstaus auf dem Gürtel bis zu
Dürener Straße. Solange die verkehrlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben seien,
könne er auch das schönste Bauvorhaben nicht unterstützen. Die Stadtbahn sei am Limit
und biete keine Alternative zum Individualverkehr. Die benachbarten DKV- und Ergo-Versi-
cherungen würden die Stellplätze an die Mitarbeiter*innen vermieten, mit dem Ergebnis,
dass sich die Mitarbeiter*innen Parkplätze im Umfeld suchten. Das gelte es hier zu verhin-
dern. Eine Tiefgaragenzu- und -ausfahrt vom Melatengürtel hält er für nicht umsetzbar.
Herr Spelthann verweist darauf, dass es für die Entwicklung dieses Grundstück keine Alter-
native gibt, es handelt sich um einen bereits bebauten städtischen Raum. Um die Verkehrs-
situation in den Griff zu bekommen, stellt ein veränderter Modal Split, also eine veränderte
Verteilung des Personen- und Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsträger oder
Verkehrsmittel, die einzige Chance dar. Der Umstieg vom IV auf den ÖPNV sei ein großes
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
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Thema in der Politik. Auch die Umsetzung der „Low Line“ kann zur Entlastung der Verkehrs-
situation beitragen. Ein Umdenken kann nur in kleinen Schritten erfolgen. Die Lage der Tief-
garagenzu- und -ausfahrt wird im weiteren Verfahren geprüft.
Frau Weitekamp fügt hinzu, dass wir alle umdenken müssen.
Frau Herr ergänzt, dass das Plangebiet bestens an den ÖPNV angebunden ist. Mehrere
Bahn- und Buslinien befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Stadt arbeitet derzeit an der
Verbesserung der Leistungsfähigkeit des ÖPNV als weiteren Anreiz zur Nutzung von Bus
und Bahn. Unterstützend kann über die neue Stellplatzsatzung der Stadt in Verbindung mit
einem Mobilitätskonzept für das Plangebiet die Anzahl der erforderlichen Stellplätze verrin-
gert werden.
4. N.N. hält eine Stellplatzquote von 0,4 und eine weitere Stellplatzreduktion für nicht umsetz-
bar, solange der Ausbau des ÖPNV hinterherhinkt. Er fordert mehr Stellplätze durch mehr
TG-Ebenen.
Frau Weitekamp erläutert, dass die Stellplatzsatzung flexible Lösungen für verschiedene
Nutzungen bereithält.
Herr Spelthann fügt hinzu, dass die Idee, erst die Infrastruktur zu planen, bevor gebaut
wird, nur bei Planungen vom Reißbrett funktioniert. Die Realität ist die lebendige Stadt, die
sich ständig verändert. Das geplante Bauvorhaben wird die nächsten 50-60 Jahre die West-
stadt prägen.
6. N.N. befürchtet, dass mit der Umsetzung der Planung Leerstände gebaut werden. Büroge-
bäude würden in Köln nicht mehr gebraucht und stünden leer. Warum würden nicht beste-
hende Immobilien zu Büros umgenutzt? Es sollte darüber nachgedacht werden, an diesem
Standort auch Wohnnutzungen zu realisieren, um insbesondere in den Abendstunden kein
totes Gebiet zu erzeugen. Zudem werden mehr Stellplätze gefordert.
Herr Stuttmann (ABG) versichert, dass bezüglich Büronutzungen noch keine besorgniser-
regende Entwicklung zu erkennen sei. Derzeit liege die Leerstandsquote in Köln bei 5%.
Moderne zeitgemäße Büros werden weiter nachgefragt. Eine Umnutzung der bestehenden
Gebäude zu modernen Bürogebäuden ist nicht ohne weiteres möglich.
7. N.N.
a) befürchtet ein Verkehrschaos, sollte die Planung realisiert werden. Für Lieferverkehr be-
stehe keine Möglichkeit, anzuhalten. Es werde zu einer weiteren Verkehrszunahme kom-
men.
e) 5% Leerstand für Bürogebäude erscheint zu niedrig, Leerstände sind in der Umgebung
überall sichtbar. Gerade in den Abendstunden wäre das Plangebiet nicht belebt. Warum
soll hier kein Wohnungsbau realisiert werden? Sind kulturelle Nutzungen geplant (als
Zwischennutzung und dauerhaft)?
Herr Schneemann (bema) erwidert, dass die Leerstandquote in Köln für Bürogebäude bei
weniger als 5% liege. Im Plangebiet könnten ca. 1.000 Arbeitsplätze entstehen. Im Bestand
ist das Grundstück versiegelter toter Raum, durch die Planung soll es in Zukunft belebt wer-
den. Kulturelle Nutzungen sind als Zwischennutzung weiterhin möglich und im Konzept
auch nach Umsetzung der Planung vorgesehen.
Herr Spelthann gibt zu bedenken, dass das Plangebiet im heutigen Zustand nicht belebt
sei. Eine Belebung der Erdgeschosszonen werde durch die Umsetzung der vorgestellten
Planung erwartet.
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
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Frau Herr ergänzt, dass im Umfeld des Plangebietes bereits einiges an neuem Wohnraum
auf vormals gewerblichen Flächen entstanden ist. So sind z.B. im Max-Becker-Areal mit
1.700 WE, im Helios-Areal und an der Alsdorfer Straße ca. 200 WE Wohnnutzungen im grö-
ßeren Umfang geplant bzw. in der Umsetzung. Bezogen auf die gesamte Weststadt wird der
Wohnanteil durch die genannten Planungen deutlich erhöht. Die Realisierung des Green
Campus wird die Situation am Standort im Vergleich zum Bestand (untergenutzt, vollständig
versiegelt) auf jeden Fall verbessern.
c) Gibt es bereits konkrete Mietinteressenten?
Herr Schneemann (bema) ist von der guten Lage des Standortes und dem tollen ÖPNV-
Angebot überzeugt und versichert, dass hochmoderne Bürogebäude nachgefragt werden.
Konkrete Mietinteressenten sind nicht bekannt.
Frau Weitekamp stellt um 20:15 Uhr fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Sie be-
dankt sich bei den Investoren und Planungsbüros für die Präsentation sowie bei den Anwesen-
den für den sachlichen und konstruktiven Austausch und beim Planungsamt für die Beantwor-
tung der Fragen. Sie erinnert an die Möglichkeit noch bis zum 15.03.2024 auch schriftlich Stel-
lung zu nehmen. Alle Eingaben werden bewertet und der Politik zur Abwägung vorgelegt.
Frau Weitekamp Herr Spelthann
(Bezirksbürgermeisterin Lindenthal) (Bezirksbürgermeister Ehrenfeld)
Frau Neumann
(Schriftführerin/Stadtplanung Zimmermann GmbH)
Anlage 7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Trägerbeteiligung
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/ 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan … –Arbeitstitel: „Green Campus – Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel“ in Köln- Braunsfeld/-Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- lange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 12.07.2022 bis zum 09.08.2022 durch- geführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 11 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellung- nahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Abfallwirtschaftsbetriebe Köln Es bestehen keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur Er- richtung von Standplätzen für Abfallbehälter gem. § 10 der Abfallsatzung der Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser Standplätze entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt werden. Es ist in diesem Zusammenhang insbesondere der erforderliche Bewegungsraum für dreiachsige Müllsammelfahrzeuge zu beachten. Ja Die städtische Abfallsatzung und die Richtlinie RASt 06 werden in der weiteren Planung berücksichtigt. 2 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 Durch die Bauleitplanung sind die Belange des Dezerna- tes 52 der Bezirksregierung Köln nicht betroffen. Die für Altdeponien und Bodenschutz zuständigen Ämter im Ver- fahren sind zu beteiligen. Ja Die entsprechenden städtischen Dienststellen wurden beteiligt. Im Plangebiet befindet sich der Altstandort Nr. 401423, Bezeich- nung „Oskar-Jäger Str. 97“. Der Altstandort wird als Kennzeich- nung in den Bebauungsplan aufgenommen. Ein Bodengutachten wird in Abstimmung mit der Fachdienststelle erarbeitet. Die Best- immungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) werden berücksichtigt. 3 Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 Der betroffene Bereich befindet sich nicht innerhalb des Achtungsabstands oder angemessenen Abstands eines Betriebsbereiches (sog. Störfall-Anlagen) nach der Se- veso-III-Richtlinie. Kenntnisnahme Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Kindertagesstätte in einem Gewerbegebiet erscheint allerdings nicht klar. Es fehlt die allgemeine Gebietszugehörigkeit. Auch die in § 8 Abs. 3 der BauNVO genannten und ausnahmsweise zu- lässigen Nutzungen verstehen sich im funktionalen Zu- sammenhang mit dem Baugebiet. Die Ansiedlung einer Kindertagesstätte ist nicht vorgesehen. 4 IHK Köln Die IHK Köln begrüßt die gewerblich geprägte Neugestal- tung des Plangebietes. Es wird angeregt das aktuell in der Bestandsbebauung vorhandene Fitnessstudio in das zukünftige Nutzungskonzept zu integrieren, da auch die- ses in die angestrebte Nutzungsstruktur passt. Die geplante Ausweisung des Plangebietes als Gewerbe- gebiet ermöglicht die Ansiedlung von Betrieben aus dem Bereich der urbanen Produktion. Es wird angeregt, dass solche Betriebe in das hiesige Nutzungskonzept mit auf- genommen werden. Schließlich begrüßt die IHK Köln die angestrebte Zwi- schennutzung der derzeit leerstehenden Lagerräume für kulturelle Zwecke. Auf diese Weise wird ein andauernder Leerstand vermieden. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird geprüft, inwiefern das vorhandene Fit- nessstudio im Plangebiet verbleiben kann. Aktuell sind noch keine konkreten Betriebe bekannt, die sich im Plangebiet ansiedeln werden. Diese werden im Laufe des Verfah- rens gefunden. Nicht erforderlich. 5 Kampfmittelbeseitigungsdienst, Bezirksregierung Düsseldorf Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histori- sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bomben- abwürfe. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte empfohlen. Die Beauftragung der Über- prüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmittel- untersuchung. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Ja Es wird ein Hinweis auf das mögliche Vorkommen von Kampfmit- teln in die Bebauungsplanunterlagen aufgenommen. - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen mechani- schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Bohrlochdetektion. In diesem Fall ist der Leitfaden auf der Internetseite des Dienstes zu beachten. 6 KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH Keine Bedenken Kenntnisnahme Nicht erforderlich. 7 Polizeipräsidium Köln – Direktion Verkehr Keine Bedenken. Kenntnisnahme Nicht erforderlich. 8 Polizeipräsidium Köln – Kriminalprävention Es bestehen keine Bedenken. Da eine Vielzahl von städ- tebaulichen und kriminalpräventiven Aspekten zu berück- sichtigen sind (z.B. Tiefgarage, Gestaltung des Außenge- ländes, Sicherheit der Gebäude) sei auf das kostenlose Beratungsangebot zur städtebaulichen Kriminalprävention hingewiesen. Kenntnisnahme Nicht erforderlich. 9 9.1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln Gegen das städtebauliche Planungskonzept bestehen aus entwässerungstechnischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Die Entwässerung des Schmutzwassers kann über die öffentlichen Kanäle in der Oskar-Jäger-Straße sowie den Melatengürtel erfolgen. Kenntnisnahme Nicht erforderlich. 9.2 Niederschlagswasser Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß §°44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beein- trächtigt wird. Das nicht klärpflichtige Niederschlagswas- ser ist auch von Grundstücken die vor dem 01.01.1996 bebaut wurden zu versickern. Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebau- ungsplan festzusetzen. ja Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Dieses wird mit den StEB sowie der zuständigen Fachdienststelle abgestimmt. Die Notwendigkeit von Festsetzungen im Bebauungsplan wird im weiteren Verfahren geprüft. - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Es werden weitere Hinweise zur Versickerung und zur Entwässerung gegeben, die im weiteren Verfahren zu prü- fen und zu beachten sind. 9.3 Überflutungsvorsorge Das Plangebiet weist teilweise Tiefpunkte auf, diese Be- reiche können bei einem Starkregenereignis einer erhöh- ten Überflutungsgefährdung unterliegen. Im Allgemeinen ist bei der Planung ein wassersensibler und starkregenan- gepasster Umgang mit Niederschlagswasser zu berück- sichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Bauleitpla- nung berücksichtigt und ggfs. festgesetzt werden müssen. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen dimensioniert sind, werden Maßnahmen vorgeschlagen, die das Wasser bei außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen möglichst schadlos zwischen- zuspeichern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Auf verschiedene Arbeitshilfen zu diesem Thema wird ver- wiesen. ja Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet, das auch ein Konzept zum Umgang mit Starkregenereignissen enthält. Dieses wird mit den StEB sowie der zuständigen Fach- dienststelle abgestimmt. 10 10.1 Stadtwerke Köln RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH Zukünftig werden je nach Energiebedarf Versorgungsan- lagen (z. B. Trafo-Stationen) auf dem Gelände oder inte- griert im Gebäude notwendig sein. Auch zurzeit befinden sich im Plangebiet Trafo-Stationen, die die bestehenden Gebäude/Nutzungen mit Strom versorgen. Das Plange- biet befindet sich im Bereich eines Fernwärmeausbaupro- jektes. Die zukünftige Versorgung mit der umweltfreundli- chen und klimaschonenden Energie Fernwärme wäre da- her gegebenenfalls möglich. ja Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im weiteren Ver- fahren werden die Unternehmen beteiligt, um ein Versorgungs- konzept abzustimmen. Zudem wird ein Energiekonzept gemäß den Anforderungen der Energieleitlinien der Stadt Köln erstellt. 10.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG Keine Bedenken. Kenntnisnahme Nicht erforderlich. - 5 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 11 Straßen NRW Keine Bedenken. Kenntnisnahme Nicht erforderlich. Stand 12.07.2024
Anlage 8 RPB_Beschluss_Green-Campus_2145-2024 vom 03.09.2024
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Geschäftsführung Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld Frau Dr. Sinz Telefon: (0221) 221 26391 E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT- KOELN.DE Datum: 06.09.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 03.09.2024 öffentlich 6.2 Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger- Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld Anhörung der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zu den Er- gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 2145/2024 Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehren- feld folgenden geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen: „Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt- nis; 2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksichtigen; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt. Ergänzung: 1. Die Festsetzungen im Bebauungsplan-Entwurf sind eng an das gezeigte Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag (z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten. 2. Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge- schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen- nutzungen sicherzustellen. 3. Der Beirat spricht sich weiterhin für eine gemischte Nutzung mit Wohnen aus. 4. Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden- begrünungen sicherzustellen. 5. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf- fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt. 6. Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi- schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der westlichen Nachbareigentümer erfolgen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
900 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Es hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) stattgefunden. Im weiteren Verfahren wird noch die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
9318 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
2145/2024
Stand: 27.08.2025
Sachstandsbericht
Beschluss: Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024
9.4 Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger-
Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld
Anhörung der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zu den Er-
gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über
die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes
2145/2024
I Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis;
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und
7) zu berücksichtigen;
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne
Einschränkung zustimmt.
II Mündlicher Antrag vom RM Pakulat (Bündnis 90/ Die Grünen)
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver-
tretung Ehrenfeld vom 09.09.2024 wie folgt an:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis;
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung
2
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und
7) zu berücksichtigen;
Die Festsetzungen im Bebauungsplan -Entwurf sind eng an das gezeigte
Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag
(z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu
ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten.
Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge-
schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen-
nutzungen sicherzustellen.
Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies
umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den
Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik-
veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige
Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene
Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau-
ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach-
barschaft schaffen
Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für
Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden -
begrünungen sicherzustellen.
Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf-
fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten,
das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt.
Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende
Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi-
schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind
zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der
westlichen Nachbareigentümer erfolgen.
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne
Einschränkung zustimmt.
III Beschluss (Ergänzungen fett)
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis;
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und
7) zu berücksichtigen;
Die Festsetzungen im Bebauungsplan -Entwurf sind eng an das gezeigte
Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag
(z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu
ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten.
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Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge-
schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen-
nutzungen sicherzustellen.
Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies
umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den
Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik-
veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige
Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene
Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau-
ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach-
barschaft schaffen
Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für
Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden-
begrünungen sicherzustellen.
Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf-
fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten,
das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt.
Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende
Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi-
schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind
zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der
westlichen Nachbareigentümer erfolgen.
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne
Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
IV Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzungen fett):
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis;
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und
7) zu berücksichtigen;
Die Festsetzungen im Bebauungsplan -Entwurf sind eng an das gezeigte
Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag
(z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu
ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten.
Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge-
schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen-
nutzungen sicherzustellen.
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Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies
umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den
Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik-
veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige
Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene
Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau-
ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach-
barschaft schaffen
Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für
Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden-
begrünungen sicherzustellen.
Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf-
fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten,
das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt.
Die begrünte Fuß- und Radwegeve rbindung ist durch entsprechende
Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi-
schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind
zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der
westlichen Nachbareigentümer erfolgen.
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne
Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Ein Bebauungsplanentwurf wird zurzeit durch den Vorhabenträger ausgearbeitet und
mit der Verwaltung abgestimmt.
Nächste Schritte:
Sobald die notwendigen Unterlagen fertiggestellt sind, ist die Beteiligung der Behör-
den und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch geplant.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
27.08.2026
Anlage 9 Beschluss BV 4 vom 09.09.2024 zu 2415_2024
3149 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 11.09.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.09.2024 öffentlich 10.3 Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger- Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld Anhörung der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zu den Er- gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes 2145/2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt- nis; 2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksichtigen; Die Festsetzungen im Bebauungsplan -Entwurf sind eng an das gezeigte Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag (z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten. Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge- schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen- nutzungen sicherzustellen. Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik- veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau- ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach- barschaft schaffen Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden- begrünungen sicherzustellen. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf- fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt. Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi- schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der westlichen Nachbareigentümer erfolgen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
Anlage 11 Beschluss der BV 3 vom 23.09.2024 2145_2024
3035 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax: (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 23.10.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 23.09.2024 öffentlich 9.2.4 Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger- Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld Anhörung der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zu den Er- gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes 2145/2024 geänderter Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt- nis; 2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksichtigen; Die Festsetzungen im Bebauungsplan -Entwurf sind eng an das gezeigte Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag (z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten. Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge- schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen- nutzungen sicherzustellen. Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik- veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau- ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach- barschaft schaffen Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden- begrünungen sicherzustellen. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf- fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt. Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi- schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der westlichen Nachbareigentümer erfolgen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt 1 Enthaltung (AfD)
Anlage 2 Geltungsbereich
404 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Green Campus - Oskar-Jäger-Straße / Melatengürtel in Köln - Braunsfeld /Ehrenfeld 0 10050 200 300 Meter
Anlage 3 Städtebauliches Konzept
1301 Zeichen
Städtebauliches Konzept - Lageplan DachaufsichtGeschossigkeit Green Campus gemessen ab OK Platz OK Platz = - 4.00 m 0.00 -4.00 0.00 0.00 GEBÄUDE I GEBÄUDE II GEBÄUDE III VIII VIII VIII VIII VI VII VII VI VII VII VI -4.00 -4.00 Oskar-Jäger-Straße Melatengürtel X 0.00 Anlieferung TG-Einfahrt TG-Einfahrt Alte Tankstelle II V XII I V XV I II I III IV I IV IV V LEGENDE: Großbäume Bäume Grünflächen Hauptwegeverbindung Fuß- und Radweg TG-Einfahrt/ Anlieferung Grundstücksgrenze Tiefgaragen-Outline PV-Elemente auf Pergola PV-Elemente auf extensivem Grün Städtebauliches Konzept - Lageplan Erdgeschoss 0.00 -4.00 0.00 0.00 GEBÄUDE I GEBÄUDE II GEBÄUDE III -4.00 -4.00 Oskar-Jäger-Straße Melatengürtel 0.00 Anlieferung TG-Einfahrt TG-Einfahrt Alte Tankstelle LEGENDE: Großbäume Bäume Grünflächen Hauptwegeverbindung Fuß- und Radweg TG-Einfahrt/ Anlieferung Grundstücksgrenze Tiefgaragen-Outline Pflanzkübel mit Begrünung Vogelperspektive ca. +34.00m ±0.00m (OK Melatengürtel) ca. -4.00m (OK Platz) ca. +19.20m ca. +26.60m ca. +26.60m ca. +19.20m ca. +19.20m ±0.00m (OK Oskar-Jäger-Str.) Bruttogeschossfläche Geschossfläche Vollgeschosse Grundstücksfläche Geschossflächenzahl (GFZ) Grundstücksfläche mit Bodenanschluss Begrünte Grundstücksfläche 46.000 m2 36.590 m2 14.327 m2 2,55 ca. 20% ca. 20%
Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
53416 Zeichen
BP-Abwägung B31 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan … – Arbeitstitel: „Green Campus – Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel“ in Köln- Braunsfeld/-Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 28.02.2024 in der Zeit von 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr im Kundenzentrum des ehem. Autohauses in der Oskar-Jäger-Straße 97 und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Im Zeitraum vom 21. Februar 2024 bis 15. März 2024 einschließlich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen bis zum 15.03.2024 zu übermitteln. Im Zeitraum der Beteiligung sind 6 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei- chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich- tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe- schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu berücksichtigen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Der Entwurf schließt nicht an die Brandwände der Nach- bargebäude an, so dass keine Blockrandbebauung ent- steht; das lässt ein unruhiges und ausgefranstes Straßen- bild befürchten. Das war bei dem ursprünglichen Entwurf Nein Beide Konzepte weisen ähnliche Dichten und Flächeneffizienz auf. Der nun vorliegende Entwurf überzeugte gerade dadurch, dass er nicht an die Nachbarbebauung anbindet, sondern durch seine Campusstruktur ein Höchstmaß an Flächenflexibilität und Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung von Casper Schmitz-Morkramer deutlich besser gelöst. Auch die geplanten kleinen Hochhäuser hätten hier gut zum Bestand gepasst und den zur Verfügung stehenden Raum besser ausgenutzt. Fläche ist in Köln ein wertvolles Gut. An dieser gut angebundenen und zentralen Lage sollte auch durch vertikale Verdichtung mehr Flächeneffi- zienz hergestellt werden, so dass insgesamt etwas Druck aus der Flächenkonkurrenz genommen werden kann. ebenerdig Platz für Grünflächen, Aufenthaltsräume und Durchwe- gungen schafft. Im Rahmen des „Zielbilds für die Kölner West- stadt“ ist eine lineare Grünverbindung für Fuß- und Radverkehr als Verbindung zwischen der nördlich geplanten „Low Line“ und dem Melatengürtel/Melaten-Friedhof geplant. Diese verläuft über die Grundstücke. Die Öffnung des Blockrands schafft eine Geste, die diese Durchgängigkeit signalisiert. 2 2.1 Es ist spannend zu sehen, wie sich das Veedel verändert und noch verändern wird. Es ist toll, dass marode Ge- bäude weichen, um Platz für eine auch ökologisch sinn- volle Mischbebauung zu schaffen. Noch dazu, wenn sich architektonisch ansprechende Entwürfe durchsetzen kön- nen. Kenntnisnahme Nicht erforderlich. 2.2 Es besteht ein eklatanter Mangel an Kinderbetreuungs- plätzen, vor allem an städt. Einrichtungen, die sich an die eigentlich für alle verbindlichen Regeln wie Little Bird etc. halten. Daher sollte mit den Investoren über eine neue städtische Kita im Neubauprojekt verhandelt werden. Nein Mit dem Vorhaben wird kein neuer Bedarf an Kita-Plätzen ausge- löst, da keine Wohnnutzungen geplant sind. Eine Kindertages- stätte ist nicht Bestandteil der Planung, da die notwendigen Frei- flächen nicht im Konzept abgebildet werden können. Bei einer Kita handelt es sich um eine sensible Nutzung. Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung wurden immissionsschutzrechtli- che Bedenken geäußert. 2.3 Im Sinne des gerade erst sanierten Fitnessstudios am Gürtel wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass das Stu- dio möglichst lange an seinem angestammten Platz blei- ben kann. Nach den Informationen der BEMA läuft der Mietvertrag bereits Mitte 2025 aus, eine Bebauung ist aber frühestens 2027 geplant. Ein Leerstand von 1,5 Jah- ren ist auch für das Veedel nicht schön. Nein Die Stadt hat keinen Einfluss auf die Vermietung privater Immobi- lien und die Mietverträge. 3 3.1 Der aktuelle Bebauungsplan sieht auf dem Grundstücks- teil Ehrenfeld (zur Oskar-Jäger-Straße hin) eine gewerbli- che Nutzung und auf dem Grundstückteil Braunsfeld (zum Gürtel hin; heutiger Bau mit einem Fitness-Studio) eine Mischnutzung vor. In Zukunft soll der Teil Braunsfeld von Nein Das Plangebiet ist Bestandteil des stadtteilübergreifenden Trans- formationsbereiches Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld, in dem aufgegebene ehemals klassische Gewerbestandorte in lebendige urbane Quartiere umgewandelt werden sollen. Innerhalb dieses Transformationsbereichs wurden bereits Planungen angestoßen, Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung einem Mischgebiet in ein rein gewerbliches Gebiet umge- widmet werden. Hierdurch soll dem Investor ermöglicht werden, das Grundstück ausschließlich mit gewerblichen Einheiten zu bebauen. Eine derartige Änderung ist nicht unterstützenswert und sollte verhindert werden. Es wird die Gefahr gesehen, dass mit dieser Umwidmung ein Zu- stand zementiert wird und spätere Alternativnutzungen ausgeschlossen werden (sollen). Bereits heute finden sich über das Stadtgebiet verteilt im- mer mal wieder leere Büroimmobilien, die mit nur gerin- gem Aufwand für eine Wohnnutzung (Flüchtlinge, Micro- Appartements etc.) hergerichtet werden könnten, wenn denn der B-Plan das durch die zementierte gewerbliche Nutzung nicht ausschließen würde. die eine überwiegende Wohnnutzung (z.B. Alsdorfer Straße) oder einen Schwerpunkt in der Wohnnutzung (z.B. Güterbahnhof Eh- renfeld) als Planungsziel haben. Aus Sicht der Verwaltung muss nicht auf jedem Grundstück im Transformationsbereich eine ge- mischte Nutzung erfolgen, sondern dies ist in einem größeren Kontext zu betrachten. Das Umfeld von Green Campus weißt heute schon Wohnnutzung auf und es wird durch Entwicklungen im Umfeld auch noch weitere Wohnnutzug hinzukommen. Damit wird sich der Bereich insgesamt zu einem urbanen Mischquartier transformieren, auch wenn auf einzelnen Grundstücken weiterhin rein gewerbliche Nutzungen entstehen. Das Plangebiet eignet sich aufgrund seiner sehr guten Erschlie- ßung und der Nähe zum ÖPNV-Kreuz Aachener Straße/ Gürtel hervorragend für nicht störende gewerbliche Nutzungen. Im Plan- gebiet soll zeitgemäßes Arbeiten mit ergänzenden gastronomi- schen und kulturellen Nutzungen verbunden werden. Die Umnutzung leerstehender Büroimmobilien ist als gesamtstäd- tisches Thema nicht in diesem Bebauungsplanverfahren zu lö- sen. Die Stadt hat keinen direkten Einfluss auf die Nutzung priva- ter Büroimmobilien. 3.2 Wirklich bedauerlich ist, dass das Bauprojekt ca. 1.000 neue Arbeitsplätze als Büroflächen schaffen wird, jedoch keine neuen Wohnungen geschaffen werden. Es wird an- geregt, auf dem Ehrenfelder-Grundstückteil ca. 700 Büro- einheiten zu bauen und auf dem Lindenthaler-Grund- stücksteil ca. 150 Wohneinheiten. Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zur lfd. Nr.3.1 3.3 Das Viertel wird aufgrund der Infrastruktur keine weitere Büroraumzunahme in der vorgestellten Dimension ver- kraften können. Im Flyer zur Öffentlichkeitsveranstaltung heißt es bei den Rahmenbedingungen: „Im weiteren Verfahren müssen unter anderem folgende Rahmenbedingungen untersucht werden: Verkehrssitua- tion vor Ort, Förderung nachhaltiger Mobilität, …“ Ja Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden durch Fachgut- achterbüros sowohl ein Mobilitätskonzept als auch eine Verkehrs- untersuchung mit Microsimulation erarbeitet. Beide Gutachten können während der öffentlichen Auslegung des Bebauungspla- nes eingesehen werden. In der Verkehrsuntersuchung werden die genannten Fragestellungen untersucht, insbesondere die Ver- kehrsbelastung der umliegenden Straßen und Knoten für den Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Neben der plakativen Auflistung im Flyer wird es also da- rum gehen, diese Untersuchungen vorzunehmen. Die Oskar-Jäger-Straße und ihre umliegenden Straßen sind bereits heute Dauer-Stau-Routen. Rückstaus in alle Richtungen, massive Zeitverluste und erhebliche Lärm- und Feinstaubbelastung stellen den Alltag der Anwohne- rinnen und Anwohnern dar. Der tägliche Verkehr ist ein Problem der täglich zur Arbeit einpendelnden Menschen. Prognosefall. Das Gutachten berücksichtigt eine verkehrsplaneri- sche Betrachtung der Entwicklungen in der Kölner Weststadt. In dieser Verkehrsuntersuchung werden ggf. Maßnahmen im (über- geordneten) Verkehrsnetz abgeleitet. Auch wird eine Lärmuntersuchung die Einwirkungen des Ver- kehrslärms auf das Plangebiet sowie die Auswirkungen des durch die Umsetzung der Planung entstehenden Mehrverkehrs auf die Wohnbebauung in der Umgebung untersuchen und be- werten. Je nach Höhe der Verkehrsbelastung wird auch eine Luft- schadstoffuntersuchung durchzuführen sein. 3.4 Ein weiterer Bürokomplex mit 1.000 neuen Arbeitsplätzen bedeutet jeden Tag zusätzlich bis zu 1.000 Menschen, die ins Viertel rund um die Oskar-Jäger-Straße ein- und aus- pendeln müssen. Es wird nicht gelingen, die Menschen des Neubaus im Mobilitätsverhalten zu verändern, denn der Neubau wird ein High-End Produkt werden. Mindes- tens 25 Euro plus x (pro qm) wird wohl der übliche Wert für eine Anmietung sein und so werden es vor allem (in- ternationale) Unternehmen werden, die ein sehr großes Einzugsgebiet haben. Der Anteil von Bahn- und Fahrrad- anreisenden wird sehr gering sein. Insbesondere die Bahnlinien sind bereits heute am Limit der Auslastungskapazität. Ja Kenntnisnahme Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird im Ab- gleich mit der Verkehrsuntersuchung auch ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das sich diesen Fragstellungen widmet, insbesondere welche Anreize gegeben werden können, um den Umweltver- bund zu stärken. Die Attraktivierung des ÖPNV ist ein gesamtstädtisches Thema und nicht in diesem Bebauungsplanverfahren zu lösen. 3.5 Die geplanten ca. 400 Stellplätze in 2 Tiefgaragenge- schossen sind zu wenig. Die Stellplatzverordnung gibt den niedrigen Wert seit einiger Zeit neu vor, was für Anwohne- rinnen und Anwohner von Bestandimmobilien im nahen Umfeld von Neubauprojekten aber immer mehr zu Proble- men führen wird. Es ist ein Hohn, dass dieser Faktor in der Stadt Köln auf 0,4 gesenkt wurde. Da ist es dann we- nig hilfreich, wenn in einer Infoveranstaltung seitens der Stadt Köln der Hinweis kommt, man wolle hiermit die Men- Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zur lfd. Nr. 3.4 Ziel der Stellplatzsatzung ist es, den Flächenverbrauch für den ruhenden Verkehr zu reduzieren und zu mehr unversiegelten Auf- enthalts- und Grünflächen in der Stadt zu kommen. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung schen zum Umstieg weg vom Auto und hin zu klimage- rechtem Mobilitätsverhalten erziehen. Das Problem sind aber doch nicht die Anwohner und Anwohnerinnen, son- dern die Pendler und Nutzer der Gewerbeimmobilien. Be- straft werden aber die Anwohnerinnen und Anwohner, weil die Pendler – neben dem ganzen zusätzlichen Ver- kehr – natürlich auch noch in den Wohngebieten nach ei- nem Parkplatz suchen werden. Die Stellplatzverordnung bietet eine Öffnungsklausel, von der Gebrauch gemacht werden sollte, denn beim vorlie- genden Baugrundstück und der vorherrschenden infra- strukturellen Situation kann bei entsprechender Begrün- dung von den 0,4 deutlich nach oben abgewichen werden. Für den Investor sollte es bei dieser Projektgröße ein Leichtes sein, ein bis zwei weitere Tiefgeschosse für Stell- plätze zu errichten. 3.6 Es soll eine Tiefgaragenein- und -ausfahrt am Gürtel ge- ben. Was aber nicht funktionieren wird, ist die Ein- und Ausfahrt an der Oskar-Jäger-Straße. Hier kollidieren die Bewegungs- und Fahrflächen zu stark miteinander, so dass Chaos vorprogrammiert ist. Um in die Tiefgarage von der Oskar-Jäger-Straße aus ein- biegen zu können, konkurrieren die Fahrzeuge mit dem entgegenkommenden Verkehr sowie den Verkehrsströ- men rund um die Waschstraße und das Rote Kreuz. Bereits heute kommt es aufgrund der Verkehrsdichte zu Problemen bei der Ausfahrt von Krankenwagen mit Blau- licht vom Roten Kreuz Standort. Das Plangebiet rund um die Oskar-Jäger-Straße ist ei- gentlich schon jetzt bis zum Limit infrastrukturell ausgelas- tet. Ja Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden durch Fachbüros Gutachten erarbeitet, die auch die Zu- und Abfahrten untersu- chen und bewerten. Die Gutachten werden mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt. 4 Die Unterrichtung der Öffentlichkeit scheint lückenhaft. Die Planung wird in farbigen Perspektiven und Schaubil- dern dargestellt, die Vorstellung der geplanten Baumasse Ja Es handelt sich um eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ist so schwer möglich. Die wichtigen Daten und Eckpunkte wie GFZ, GRZ, Nutzungsmischung in %, Anzahl der Ar- beitsplätze und Anzahl der Stellplätze fehlen. Von Investo- renseite können diese Daten zur Verfügung gestellt wer- den (Gespräch am 28.03.24). Es wird darum gebeten, diese Daten zur Verfügung zu stellen und die öffentlich zugänglichen Unterlagen zu ergänzen. Entstehen sollen in den oberen Geschossen Büroräum- lichkeiten, ergänzt durch teilweise Flächen für kollabora- tive Büronutzungen, Gastronomie, Kunst und Kultur sowie kleinflächige Läden und Gewerbe in den Erdgeschosszo- nen. Es fehlt eine Benennung der Anteile in % von Gast- ronomie, Kunst und Kultur sowie kleinflächige Läden. Im rechtskräftigen B-Plan liegen GRZ und GFZ bei 0,4 bzw. 1,4. Es fehlendie geplanten Grundflächen- und Ge- schossflächenzahlen (GRZ und GFZ). Nach derzeitigem Städtebaulichem Konzept kann eine Geschossfläche von ca. 46.000 m² realisiert werden. Es fehlen die Anzahl der geplanten Arbeitsplätze und die Anzahl der geplanten Stellplätze. werden. Eine GRZ von 0,8 (Orientierungswert für Gewerbege- biete) und eine GFZ von 3,0 soll eingehalten werden. Die Anzahl der Arbeitsplätze z.B. ist davon abhängig, welche konkreten Firmen/ Betriebe hier einziehen werden. Das Nutzungskonzept sieht eine gewerbliche Nutzung in Form ei- nes Campus-Konzeptes vor, bei dem vor allem in den Erdge- schosszonen eine Durchmischung von Büro, Läden, Gastrono- mie und kulturellen Nutzungen erfolgt und die Obergeschosse durch Büros genutzt werden. In den Erdgeschossen der Ge- bäude sind kleinflächige Läden sowie auch Gastronomiebetriebe geplant, die der Versorgung der Büronutzenden mit Waren und Dienstleistungen für den Pausenbedarf dienen sollen. Die Nutzungsmischung in der Erdgeschosszone soll im weiteren Verfahren konkretisiert und über Festsetzungen im Bebauungs- plan sowie über Regelungen im städtebaulichen Vertrag gesi- chert werden. 5 5.1 Während der Öffentlichkeitsveranstaltung wurde anschei- nend eine fehlerhafte Kontakt-eMail-Adresse von Frau Weitekamp (falscher Vorname) angeben. Außerdem ist dem Bürgerverein aufgefallen, dass im Faltblatt zur Öf- fentlichkeitsbeteiligung eine falsche Frist für Stellungnah- men (13. März statt 15. März) abgedruckt wurde. Ja Die Mail-Adresse von Frau Weitekamp war im Flyer, der zur Ver- anstaltung auslag, richtig benannt. Bei der Frist für die Stellung- nahmen war der Verwaltung in der Tat ein Fehler unterlaufen. Im Flyer war mit dem 13. März eine falsche Frist abgedruckt, es gab aber tatsächlich bis zum 15.3. die Möglichkeit, Stellung zu neh- men. 5.2 Nicht nachvollzogen werden kann, warum zentrale bauli- che Kennwerte der vorhandenen Investorenplanung nicht öffentlich gemacht werden: GRZ, GFZ, Bruttogeschossflä- che, Anzahl der geplanten Büroarbeitsplätze und Anzahl der vorgesehenen TG-Stellplätze sind den Investoren si- cherlich - zumindest aber im Ungefähren - schon länger bekannt. Auf Rückfrage eines Bürgers während der Öf- fentlichkeitsveranstaltung nannten die Investoren immer- Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 4. Im Bebauungsplan-Entwurf, der öffentlich ausgelegt wird, werden die genannten städtebaulichen Kennwerte festgesetzt. Während der öffentlichen Auslegung besteht erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung hin eine ungefähre Stellplatzzahl der Kfz-Tiefgarage, lie- ßen aber die Zahl der projektierten Arbeitsplätze vage of- fen. Selbst den politischen Gremien wurden diese wichti- gen Kennzahlen bislang nicht zugänglich gemacht. Bös- gläubig könnte man daher vermuten, dass der ange- strebte GFZ-Wert über den im Gebiet der sog. "Weststadt" neuerdings üblichen, sehr hohen Dichten liegt. 5.3 schwierige Erreichbarkeit des Planungsgebiets für den motorisierten Individualverkehr sowie dessen bestmögli- che Vermeidung Das Planungsgebiet ist für den motorisierten Individual- verkehr über den Gürtel aus Süden nur schlecht erreich- bar. Grund dafür sind mangelnde und nur wenig leistungs- fähige Linksabbiegebeziehungen in Fahrtrichtung Norden. Stark behindernd wirkt auf der Oskar-Jäger-Straße der Rückstau zwischen Stolberger Straße und Melatengürtel (in beiden Richtungen, besonders aber in Fahrtrichtung Innenstadt), der keinerlei zusätzliche Verkehre einer Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage des Green Campus an der Oskar-Jäger-Straße verträgt. Der vorgesehene Standort des Green Campus erlaubt aufgrund seiner guten Anbin- dung an zwei wichtige Stadtbahn-Achsen sicherlich eine höhere bauliche Ausnutzung als andere Flächen inmitten der sog. Weststadt. Dies gilt aber nur für ÖPNV-Nutzer, nicht aber für Radfahrer und Autofahrer. Eine Attraktivie- rung alternativer Verkehrsmittel wird angeregt. Das Bebauungsplangebiet liegt am Rande der sog. West- stadt, dem im Umbruch befindlichen Gewerbe- und In- dustriegebiet Braunfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld. Dessen nahezu gesamtes Areal wird von Autofahrern aus Westen und Südwesten i.d.R. nur erreicht, wenn zuvor Wohnstra- ßen in Müngersdorf und Braunsfeld durchfahren wurden. Hierbei sind im Stadtteil Müngersdorf zu nennen: Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zur lfdn. Nrn. 3.3 und 3.4 Eine Verkehrsuntersuchung und ein Mobilitätskonzept werden im weiteren Verfahren erarbeitet und mit den Fachdienststellen der Stadt abgestimmt. Ein Großteil der angesprochenen verkehrlichen Aspekte (bei- spielsweise Verbesserung des ÖPNV-Angebots) bezieht sich nicht auf das Verfahren „Green Campus – Oskar-Jägeer- Straße/Melatengürtel“, sondern auf übergreifende verkehrliche Themen in der sogenannten Weststadt. Das Gebiet der West- stadt wird von der Aachener Straße im Süden, dem Gürtel im Os- ten, der Venloer Straße im Norden und der Militärringstraße (Vo- gelsang ausgenommen) im Westen eingefasst. Es wird hier auf die Entwicklungsplanung Weststadt verwiesen, welche derzeit vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zusammenarbeit mit dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung erarbeitet wird. Im Rahmen der Entwicklungsplanung Weststadt werden u.a. die verkehrlichen Aspekte in der gesamten Weststadt betrachtet. Für die Gesamtstadt und die Weststadt liegen bereits viele program- matische und strategische Planwerke sowie Beschlüsse vor, die einen umfassenden Überblick über die verkehrliche Situation so- wie verkehrliche Ziele, Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Diese werden in einer Meta-Analyse zu einem Gesamtbild von Mobilität und Verkehr zusammengeführt. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Alter Militärring, Wendelinstraße, Eupener Straße, aber auch durch Schleichverkehre belastet werden Vitalis- straße und Belvederestraße; weiter östlich in Braunsfeld ist der Maarweg zu nennen. (Durch die angedachte Sper- rung der Kitschburger Straße verlagern sich diese Ver- kehre noch stärker in Richtung Müngersdorf). Außerdem werden Bürger, die an Einfallsstraßen mit Wohnbebauung wohnen, durch die Entwicklungen in der sog. Weststadt und durch das Projekt Green Campus mit Mehrverkehren belastet (hier: Aachener Straße, Widders- dorfer Straße, Stolberger Straße). Mit der Errichtung des Technologieparks Köln in den 1980er-Jahren durch die Firma Lammerting hatte bereits ein Verdichtungsprozess im Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld mit Fokus auf tertiären Nutzungen begonnen, der mit den ak- tuellen Planungen rund um das Max-Becker-Areal und entlang der Oskar-Jäger-Straße eine bislang ungekannte Dynamik aufnimmt. Möglichst viele der Arbeitskräfte auf dem hier zu beplanenden Green Campus-Gelände sollen, genau wie auf dem ThyssenKrupp-Schulte-Gelände, dem Max-Becker-Areal und den Flächen der Projekte „The Wid“ und „The Wid 2“ ihre Arbeitsplätze mit dem ÖPNV erreichen. Dabei muss aber die tatsächliche Leistungsfähigkeit so- wohl des Straßennetzes als auch des ÖPNV und der Fahrradinfrastruktur betrachtet werden. Die Umsetzung von bereits beschlossenen Verkehrsplanungen dauert oft- mals Jahrzehnte. Im Umkehrschluss müsste dies auch be- deuten, nur so dicht zu bauen, wie es die bestehende Inf- rastruktur verträgt. Auch die Gestaltung bisheriger Gewer- bestraßen in der Weststadt muss sich an Fußgängerbe- dürfnissen und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum orientieren. Auch die Einrichtung neuer Omnibuslinien oder deren Taktverdichtung erscheinen im gesamten Bereich der sog. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Weststadt geboten. Der Wunsch nach Taktverdichtung (nicht nur nach einer Kapazitätssteigerung) besteht auch für die Stadtbahnlinie 1 auf der Ost-West-Achse. Dazu ge- hört auch ein zügiger, weiterer Ausbau des P&R-Platzes Weiden-West, um Pendlerströme zum Green Campus aus dem westlichen Umland bereits an der Stadtgrenze zum Umstieg auf den ÖPNV auf der Ost-West-Achse zu moti- vieren. In der Vergangenheit wurden die Pkw-„Einfallsmöglichkei- ten“ über die Radialen aus dem westlichen Umland Kölns in den Bereich der Weststadt und weiter in die Innenstadt stark eingeschränkt, so dass sich die angestiegenen Pkw- Verkehre mittlerweile auf Aachener Straße und Widders- dorfer Straße konzentrieren: Beispielsweise wurde die Vo- gelsanger Straße am Militärring im Stadtteil Vogelsang vollständig abgebunden und es wurden die Bundesstra- ßen B264 (Dürener Straße) und B59 (Venloer Straße) in den jeweiligen Stadtteilzentren schon vor langer Zeit zu Tempo-30-Zonen. Das Verwaltungskonzept für das Grundnetz MIV sieht aktuell eine weitere Rückstufung der Venloer Straße zwischen Militärring und Äußerer Kanal- straße als nicht mehr grundnetzrelevant vor. Perspekti- visch wird damit eine Neuaufteilung des Straßenraums zwischen den konkurrierenden Verkehrsmitteln denkbar. Doch gerade über Venloer Straße und Helmholtzstraße wird das B-Plan-Gebiet an der Oskar-Jäger-Straße aus Nordwesten für den MIV erreicht. Veränderungen auf der Venloer Straße zwischen Bickendorf und Bocklemünd werden mit einiger Wahrscheinlichkeit zur Umlagerung von Verkehrsströmen auf die hoch belastete Widdersdor- fer Straße führen. 5.4 Verzicht auf gemischt-genutzte Baufläche (mit Wohnnut- zung) erfordert zur Kompensation funktionierende, sehr Teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 3.1 und Nr. 4. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung attraktive Nutzungen in der Sockelgeschosszone zur Be- lebung des Areals außerhalb der Bürozeiten und damit zur sozialen Kontrolle In der derzeit gültigen Bauleitplanung wird die Teilfläche am Melatengürtel noch als eine gemischt-genutzte Fläche ausgewiesen. Auch das Zielbild für die Neuauflage der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld sieht hier (und nördlich darüber hinaus) Nutzungsmischung vor. Dadurch würden die drei Stadtteile mit ihren jeweiligen Wohnnutzungen aufeinander zu wachsen und würden sich ineinander verzahnen. Aufgabe der Stadtentwicklung wird es sein, die Insellage des entstehenden großen Wohnquartiers auf dem Max-Becker-Areal aufzubrechen und mit den Nachbarstadtteilen zu verbinden. Die Investo- renplanung für den Green Campus sieht jedoch eine aus- schließliche Büronutzung in den oberen Stockwerken und in den Sockelgeschossen Handel, Dienstleistung und Ser- vice-Funktionen vor. Außerdem zeigen aktuelle B-Plan- Änderungen (bspw. B-Plan-Änderung "Südlich Widders- dorfer Straße") stets eine Überplanung des bestehenden, eingesprengselten Wohnbestandes, wobei zwar stets auf den Bestandsschutz der Wohnbebauung verwiesen wird, langfristig aber eine nicht mehr zeitgemäße Entmischung stattfindet. Bei einer rein gewerblichen Nutzung auf dem Green Cam- pus stehen nach Büroschluss menschenleere, verwaiste Straßenzüge und öffentlich zugängliche Plätze auf dem Areal zu befürchten. In weiten Teilen der Weststadt, ins- besondere im Bereich des Technologieparks Köln, ist dies schon lange für die Wohnbevölkerung abendlich erlebbar und erschwert den Bewohnern von Braunsfeld und Mün- gersdorf die Nutzung von Fuß und Rad. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Green Campus und entlang der Straßen muss soziale Kontrolle stattfinden -, damit die angestrebten Modal-Split-Quoten auf den anderen, weiter nördlich und westlich gelegenen Projektarealen (bspw. Die für die Weststadt gewünschte Nutzungsmischung muss nicht auf jedem einzelnen Grundstück umgesetzt werden. Das Cam- puskonzept ermöglicht in den Erdgeschosszonen vielfältige Nut- zungen. Darüber hinaus haben die Gebäude auch eigene Adres- sen im Campus, was zu Durchwegung und Frequentierung führt. Die Nutzungsmischung in der Erdgeschosszone soll im weiteren Verfahren konkretisiert und über Festsetzungen im Bebauungs- plan sowie über Regelungen im städtebaulichen Vertrag gesi- chert werden. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Max-Becker-Areal, The Wid / The Wid 2) aber auch im Be- stand (bspw. Rewe) sich überhaupt einstellen können. Schließlich wird das Areal des Green Campus von den vielen anderen Nutzern angrenzender, aber auch weiter entfernter Flächen in der sog. Weststadt durchquert wer- den. Fehlt hier die soziale Kontrolle, wird zum Weg dorthin statt Fuß und Rad eher das Auto genutzt. Auf dem Green Campus sind die Nutzungen der Sockelgeschosszone so anzuordnen und auszuwählen (sowie idealerweise bau- rechtlich abzusichern), dass die Sockelgeschosszone tagsüber wie auch abends nach Büroschluss noch mög- lichst lange belebt wird. 5.5 Erreichbarkeit des Planungsgebietes für Radfahrer und Fußgänger; neue Trassen mit stadtteilübergreifender Be- deutung Um ein funktionierendes Fuß- und Rad-Wegenetz in der Weststadt aufzubauen, sollten die sich bietenden Que- rungsmöglichkeiten über das Areal des Green Campus baurechtlich für die Allgemeinheit abgesichert werden. Gleiches gilt auch für die dauerhafte Zugänglichkeit ent- stehender Platzsituationen auf dem B-Plan-Gelände Es ist eine Stärke der vorlegten Investorenplanung, eine Vielzahl von Querungsmöglichkeiten vorzusehen. Dabei fehlt aber die im Zielbild zur Fortschreibung der Rahmen- planung vorgesehene, südliche Verbindung hin zur be- grünten Fuß- und Radwege-Trasse (sog. "Low-Line"). Ge- meint ist die Trasse, die westlich des B-Plan-Gebietes zwischen KVB-Gelände und dem ehemaligen Gelände der Bühnen der Stadt Köln und dem Bauhof der Stadt Köln und südlich, parallel zur Stolberger Straße verläuft und im Bereich des Pandion-Projekts "Alsdorfer Straße" auf die geplante Low-Line trifft. Eine weitere Erschwernis sind die schon lange beschlos- sen, noch immer nicht realisierten, aber zwischenzeitlich Ja Das vorliegende Konzept berücksichtigt Fahrradwegeverbindun- gen und schließt mit diesen an die geplanten „Low Line“ an. Die Fortführung der Radwegeverbindung kann nicht im Rahmen die- ses Bebauungsplanes gesichert werden. Öffentlich zugängliche Geh- und Radwegebeziehungen innerhalb des Plangebietes sol- len über Geh- und Fahrrechte im Bebauungsplan sowie eine dingliche Eintragung im Grundbuch gesichert werden. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung mehrfach umgeplanten Radwege und Fahrradschutzstrei- fen entlang Stolberger Straße und die Neugestaltung des Straßenraums Oskar-Jäger-Straße. Eine sehr zeitnahe Realisierung der Radwegeplanung wird gefordert - noch vor Bau des Green Campus. 5.6 baurechtliche Absicherung der in der Präsentation ver- sprochenen Qualitäten der Investorenplanung Die Investorenplanung und das Konzept der beauftragten, renommierten Architekten und Grünplaner verspricht eine in Köln bislang nicht vorhandene, horizontale und vertikale Begrünung des Gebäudes und eine aufwendige Gestal- tung der Freiflächen. Dem gegenüber steht eine sehr hohe bauliche Ausnutzung der vorhandenen B-Plan-Flä- che. Damit womöglich zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. nach Abspringen eines Anker-Mieters oder Mietinteres- senten, die Planung nicht verbösert werden kann, ist eine möglichst umfangreiche Absicherung der versprochenen Qualitäten - vertikales Grün, (nicht unterbaute) Freiflä- chen, bifaciale PV-Überbauung der intensiven Dachbegrü- nungen, Schwammstadt-Aspekte, umweltfreundliche Bau- stoffe, aber auch: Nutzungen der Sockelgeschosse - durch geeignete baurechtliche Mittel notwendig. Ja Die Sicherung der Qualitäten wird in einem städtebaulichen Ver- trag geregelt, der vor Satzungsbeschluss zwischen Investor und Stadt abgeschlossen wird. Zusätzlich wird es textliche Festset- zungen im Bebauungsplan geben, die die Qualitäten absichern. 5.8 Translozieren der "Alten Tankstelle" als Reminiszenz an automobile Geschichte im Kölner Westen Es ist ein guter Gedanke der Investoren, die ehemalige Tankstelle der Automobil AG bzw. des Opel-Vertrags- händlers Dresen für die Nachwelt und als identitätsstiften- des Element zu erhalten. Wir wünschen einen Umgang mit diesem Kleinod der Industriekultur in der Weststadt, der auch eines Denkmals würdig wäre. Ein reiner Neubau in alter Kubatur erscheint dabei zu wenig zu sein. Ein ech- tes Translozieren oder die Verwendung ganz überwie- gend originaler Elemente sollte verpflichtend vereinbart werden. Ja Die Alte Tankstelle steht nicht unter Denkmalschutz. Der Investor bemüht sich im Projekt an die Geschichte des Standortes zu erin- nern und wird daher im weiteren Planungsprozess prüfen, ob der Tankstellenpavillon als Ort der Erinnerung erhalten und translo- ziert werden kann. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Ehrenfeld und Bereiche der Weststadt sind Orte, an de- nen sich wichtige Teile der automobilen Kölner Stadtge- schichte zugetragen haben. Es wird hier nur an die erste Gründung des Automobilfabrikanten Horch (ein Vorgän- ger-Unternehmen der Marke Audi) an der Venloer Straße / Neptunstraße erinnert, den Markteintritt der Marke Toyota auf den europäischen Markt (Sitz auf der Stolber- ger Straße, nicht weit vom B-Plan-Areal entfernt), den Cabrio-Hersteller Deutsch ebenfalls auf der Stolberger Straße direkt westlich der KVB oder die Elektro-Automo- bilfabrik Schnelle an der Vogelsanger Straße 321. Alle diese Orte sind im Bewusstsein der Kölner Stadtbevölke- rung bereits sehr zurückgetreten, manchmal erinnern kleine Gedenktafeln (Horch) oder - vorbildlich - eine Steele (Elektroautofabrik) an die Geschichte. Für das Areal der sog. Weststadt, dessen Geschichte und Ursprung als ehemaliges Industriegebiet immer schlechter an den wenigen verbliebenen Bestandsgebäuden ables- bar ist, muss ein Umdenken im Umgang mit der wenigen historischen Bausubstanz erfolgen. Auch die Unterschutz- stellung der wenigen vorhandenen Schornsteine ist eine Überlegung wert. 5.9 Bekanntgabe der Inhalte der städtebaulichen Verträge an die Stadtgesellschaft und die politischen Entscheider Von verschiedenen Vertreterinnen des Stadtplanungsam- tes wurde bereits angekündigt, künftig den Inhalt städte- baulicher Verträge der Öffentlichkeit zugänglich zu ma- chen. Dieser längst überfällige Schritt der Stadt Köln wird sehr begrüßt. Nein Der städtebauliche Vertrag wird im Zuge der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss den politischen Gremien und der Öffent- lichkeit zugänglich gemacht. 6 6.1 Nutzungsmischung Das Plangebiet ist Bestandteil des stadtteilübergreifenden Transformationsbereiches Braunsfeld/Müngersdorf/Ehren- feld, in dem aufgegebene ehemals klassische Gewerbe- standorte in lebendige urbane Quartiere umgewandelt Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr 4. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 15 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung werden sollen. Entstehen sollen dafür in den oberen Ge- schossen Büroräumlichkeiten, ergänzt durch teilweise Flä- chen für kollaborative Büronutzungen, Gastronomie, Kunst und Kultur sowie kleinflächige Läden und Gewerbe in den Erdgeschosszonen. Für lebendige urbane Quar- tiere sind Durchwegungen und Nutzungsmischung unab- dingbar. Anregung: Benennung des Mindestanteils der anderen Nutzungen (Gastronomie, Kunst und Kultur sowie kleinflä- chige Läden) in % einschl. deren Festlegung im B-Plan. 6.2 Baumassen Die Planung wird in farbigen Perspektiven und Schaubil- dern dargestellt, die Vorstellung der geplanten Baumasse ist so schwer möglich. Die wichtigen Daten und Eckpunkte wie GFZ, GRZ, Anzahl der Arbeitsplätze und Anzahl der Stellplätze fehlen. Von Investorenseite können diese Da- ten zur Verfügung gestellt werden (Gespräch am 28.03.24). Kritik: Die Bebauung stellt sich übermäßig kompakt dar, eine Beurteilung ist aufgrund der kargen Angaben nicht möglich. Anregung: Begrenzung der Baumassen im B-Plan nicht nur im Hinblick auf möglichst hohe Ausnutzung, sondern auch mit Rücksichtnahme auf die Bebauung in der Oskar- Jäger-Straße (DRK und Wohnbebauung Melatensee mit IV-V Geschossigkeit). Ja Siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 4 Es handelt sich um eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden. Detaillierte Angaben zu GRZ, GFZ, Anzahl der Stell- plätze etc. sind noch nicht möglich. Zum nächsten Verfahrens- schritt, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB, wird ein Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet, der dann auch Anga- ben zum Maß der baulichen Nutzung enthält. GRZ und GFZ so- wie zulässige Anzahl der Vollgeschosse und maximal zulässige Gebäudehöhen sind dabei die maßgebenden Kennwerte. Eine GRZ von 0,8 (Orientierungswert für Gewerbegebiete) und eine GFZ von 3,0 soll eingehalten werden. Die Anzahl der Arbeitsplätze lässt sich nicht im Bebauungsplan festlegen, diese ergibt sich aus den voraussichtlichen Nutzungen. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ergibt sich aus der Stell- platzsatzung der Stadt Köln, ggf. kann diese durch das im Rah- men des Bebauungsplanes aufzustellende Mobilitätskonzept durch dort vorgeschlagene Maßnahmen noch reduziert werden. Die Verteilung der Baumassen, insbesondere an der Oskar-Jä- ger-Straße gegenüber den Bebauungen der DRK, wurde nach Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 16 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung den Abstimmungen mit dem Gestaltungsbeirat am 19.03.2024 und 25.06.20214 geändert. 6.3 Verkehr Es ist nicht ersichtlich, wie stark die Mehrbelastung des Straßenverkehrs ausfallen wird. Aufgrund der Fahr- bahnteilung auf dem Gürtel dürfte die Nutzung des TG- Anschlusses dort relativ problemlos sein. Auf der Oskar- Jäger-Straße soll die TG aus beiden Fahrtrichtungen ge- nutzt werden. Hier ist das Stauaufkommen tagsüber aktu- ell bereits so hoch, dass zusätzlicher Verkehr nicht aufge- nommen werden kann. Anregung 1: nur rechtsabbiegenden Verkehr zu/von der TG zulassen und einen TG-Anschluss zur Stolberger Straße vorsehen. Anregung 2: konkret vorgesehene Anteile an ÖPNV- Nutzung bzw. Fahrradanfahrten sind mit Mindestwerten im B-Plan festzulegen und nachzuweisen. Teilweise Siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 3.3. Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden durch Fachgut- achterbüros eine Verkehrsuntersuchung erarbeitet, die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes eingesehen werden kann. Die Verkehrsuntersuchung wird auch Hinweise zu möglichen TG-Anschlüssen geben. Sollte sich eine Zufahrt von der Oskar-Jäger-Straße als nicht möglich herausstellen, werden im Bebauungsplan entsprechende Zufahrtsverbote festgesetzt. Konkrete Anteile an ÖPNV-Nutzung bzw. Fahrradanfahrten kön- nen im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Es wird aber darauf hingewirkt, durch eine entsprechende Fahrradinfrastruktur und andere Mobilitäts- maßnahmen den Anteil am MIV möglichst gering zu halten. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird im Ab- gleich mit der Verkehrsuntersuchung auch ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das sich diesen Fragstellungen widmet, insbesondere welche Anreize gegeben werden können, um den Umweltver- bund zu stärken. 6.4 Grün Laut green_campus_luftbild und der Vorstellung durch die Planer sollen hier Gebäude mit hoher Fassaden- und Dachbegrünung entstehen und alle Frei- und Abstandsflä- chen mit einem differenzierten Angebot an Aufenthalts-, Aktions-, Spiel- und Grünflächen zur Aktivierung der Frei- räume geplant werden. Die Freiflächen sollen für die Öf- fentlichkeit begehbar gemacht werden. Anregung: Die Intensität der Begrünungen, die Durchwe- gungen und die öffentliche Zugänglichkeit müssen im B- Plan festgelegt werden. Ja Grundstücks-, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie wichtige Wegebeziehungen sind im vorliegenden Konzept berücksichtigt. Die Sicherung der Qualitäten wird in einem städtebaulichen Ver- trag geregelt, der vor Satzungsbeschluss zwischen Investor und Stadt abgeschlossen wird. Die städtische Leitlinie „GRÜN hoch 3“ wird dabei berücksichtigt. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 17 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 6.5 Städtebaulicher Vertrag bzw. Durchführungsvertrag Anregung 1: Die langfristige Sicherung der vorgestellten konzeptionel- len Qualitäten des „Green Campus“, insbesondere in Be- zug auf die Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen sowie die Freiraum- und Begrünungsqualität, soll durch geeignete Instrumente, unter anderem durch den Bebau- ungsplan erfolgen und auch für Rechtnachfolger gelten. Der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan soll den politischen Gremien vor der Unterzeichnung vorgelegt werden - was endlich rechtskonform wäre, um eine politi- sche Entscheidung zu treffen. Anregung 2: Kontrolle der Einhaltung des Vertrags bei Planung, Bau- ablauf und Abnahme mit deren Offenlegung. Anregung 3: Festlegung der Pflege und Instandhaltung hinsichtlich der öffentlichen Zugangsmöglichkeiten und der Freiraum- und Begrünungsqualität auf unbegrenzte Zeit. Welches Amt kontrolliert verantwortlich die Einhaltung des Vertrags? Überaus schlechte Erfahrungen mit diesen Ver- trägen in Köln (vergessen, schlecht formuliert, nicht rechtssicher, …) erfordern einen neuen und qualitätvollen Umgang mit diesem wichtigen und bindenden städtebauli- chen Instrument. Anregung 4: Mitteilung nach Fertigstellung des Vorhabens an die politi- schen Gremien im Rat und den Bezirksvertretungen ob und in welcher Vollständigkeit der Vertag erfüllt wurde und welche Vertragsinhalte langfristige Kontrollen erfordern. Nein Der städtebauliche Vertrag wird im Zuge der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss den politischen Gremien und der Öffent- lichkeit zugänglich gemacht. Eine Regelung zur Rechtsnachfolge- ist standardmäßig Teil der Städtebaulichen Verträge. Eine Siche- rung der Umsetzung ist über Vertragsstrafen geregelt. Die Einhal- tung der Vertragsregelungen kontrolliert das Stadtplanungsamt. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 18 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Warum sind angesichts des Wohnraummangels in Köln keine Wohnnutzungen geplant? Nein Eine Durchmischung der Nutzungen ist das Ziel für die gesamte Weststadt. Das Plangebiet ist gewerblich geprägt und verkehrlich belastet, daher eignet es sich weniger für Wohnnutzungen. Im Umfeld wurden aber schon eine Vielzahl gewerblicher Flächen umgenutzt und mit Wohnnutzungen überplant, sodass insgesamt ein gemischtes Quartier entsteht. 1.2 400 Stellplätze wird für zu wenig gehalten. Es wird be- fürchtet, dass die ohnehin schon überlastete Umgebung noch mehr durch parkende Autos belastet wird. Durch die benachbarte DKV ist der Parkdruck schon erhöht. Ja Die erforderlichen Stellplätze wurden anhand der geplanten Nut- zungen gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Köln er- mittelt. Nach Vorliegen des Mobilitätskonzeptes ist die Zahl zu überprüfen. 1.3 Wie wird die Fortführung des geplanten Radweges in Richtung Stolberger Straße gesichert? Wer ist Eigentümer der Fläche? Gibt es schon Wegerechte zum Ausbau der Stolberger Straße? Ja Die geplanten Fahrradwege zur Stolberger Straße innerhalb des Plangebietes sollen als Fahrrecht für die Allgemeinheit im Bebau- ungsplan sowie über eine dingliche Eintragung im Grundbuch ge- sichert werden. Die Fortführung des Radweges zur Stolberger Straße befindet sich dann auf städtischem Grundstück. 1.4 Welche tatsächlichen Probleme werden bei der Entsiege- lung des Grundstücks erwartet? Ja Probleme bei der Entsiegelung sind nicht zu erwarten. 2 Ist eine intensive oder extensive Dachbegrünung geplant? Was bedeutet intensiv, sind hier Dachgärten mit einzelnen Bäumen gemeint oder eine flächige Dachbegrünung? Ja Es handelt sich um eine konzeptionelle Darstellung, die noch konkretisiert werden muss. Möglich sind aber sowohl Terrassen- bereiche mit bepflanzten Inseln als auch eine intensive flächige Begrünung mit erhöhtem Substrataufbau. In Teilen wird auch eine extensive Begrünung möglich sein. Teilflächen werden auch durch Technikaufbauten belegt. 3 3.1 Warum ist einmal von Braunsfeld, einmal von Lindenthal die Rede? Ja Der Stadtteil Braunsfeld gehört zum Stadtbezirk Lindenthal. 3.2 Was ist die im Flyer erwähnte Liegenschaftsgesellschaft KOJ KG? Ja Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Objektgesellschaft der bema Gruppe und der ABG Real Estate Group. 3.3 Wie ist die Gestaltung der Innenhöfe (runde „Löcher“ im Gebäude) geplant? Ja Die Innenhöfe können entweder überdacht werden oder offen- bleiben und werden den jeweiligen Nutzern zugeordnet. Eine Konkretisierung der Planung wird im Rahmen der Entwurfspla- nung geschehen. Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 19 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 3.4 Wie kann die Bewässerung der Grünflächen sichergestellt werden? Ja Es wird mit unterschiedlichen Substrataufbauhöhen gearbeitet. Sofern der Erdaufbau es zulässt, wird mit tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern geplant. Das Regenwasser wird in Zisternen zu- rückgehalten und zur Bewässerung genutzt. In Extremsommern kann eine zusätzliche Bewässerung erforderlich werden. 3.5 Warum soll für dieses Planverfahren kein Wettbewerb durchgeführt werden? Ja Häufig werden in Köln Qualifizierungsverfahren wie z.B. städte- bauliche Wettbewerbe oder Mehrfachbeauftragungen durchge- führt, um hohe Gestaltqualitäten zu erhalten. In diesem Fall wurde der Wunsch des Investors, mit dem vorgestellten Pla- nungsteam exklusiv zu arbeiten, von Verwaltung und Politik an- genommen, da eine hohe Qualität erwartet wird. Die Planung wurde zwischenzeitlich zur weiteren Qualifizierung im Gestal- tungsbeirat vorgestellt und überarbeitet. Der Gestaltungsbeirat hat in seiner 10. Sitzung am 25.06.2024 die Überarbeitung positiv bewertet und auf eine Wiedervorlage verzichtet. 3.6 Wird mit Beton gebaut? Ja Da das Projekt noch nicht durchgeplant ist, können noch keine verbindlichen Antworten gegeben werden. Es ist allerdings ge- plant, nachhaltige Baustoffe zu verwenden, den Energiebedarf zu minimieren und eine CO2 reduzierte Bauweise anzustreben. Eine Holzbauweise kann ebenfalls zum Einsatz kommen. 4 Siehe schriftliche Stellungnahme Nr. 5 Ja Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu lfd. Nr. 5 der schriftli- chen Stellungnahmen. 5 Der Melatengürtel und die Oskar-Jäger-Straße sind schon jetzt überlastet und derzeit entstehen im Bestand zu Stoß- zeiten lange Rückstaus, teilweise bis zur Stolberger Straße. Es wird bezweifelt, dass die Straßen den zusätzli- chen Verkehr noch aufnehmen können. Es wird befürch- tet, dass nach Umsetzung der Planung Rückstaus auf dem Gürtel bis zur Dürener Straße reichen. Solange die verkehrlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben seien, könne auch das schönste Bauvorhaben nicht unterstützt werden. Die Stadtbahn sei am Limit und biete keine Alter- native zum Individualverkehr. Die benachbarten DKV- und Teilweise Um die Verkehrssituation in den Griff zu bekommen, stellt ein veränderter Modal Split, also eine veränderte Verteilung des Per- sonen- und Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsträ- ger oder Verkehrsmittel, die einzige Chance dar. Das Plangebiet ist gut an den ÖPNV angebunden. Mehrere Bahn- und Buslinien befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Stadt arbeitet derzeit an der Verbesserung der Leistungsfähigkeit des ÖPNV als weiteren Anreiz zur Nutzung von Bus und Bahn. Die Umsetzung der „Low Line“ im Rahmen des Zielkonzepts Weststadt kann zur Entlas- tung der Verkehrssituation beitragen. Unterstützend kann über die neue Stellplatzsatzung der Stadt in Verbindung mit einem Mo- bilitätskonzept für das Plangebiet die Anzahl der erforderlichen Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen / 20 Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Ergo-Versicherungen würden die Stellplätze an die Mitar- beiter*innen vermieten, mit dem Ergebnis, dass sich die Mitarbeiter*innen Parkplätze im Umfeld suchten. Das gelte es hier zu verhindern. Eine Tiefgaragenzu- und -aus- fahrt vom Melatengürtel wird für nicht umsetzbar gehalten. Stellplätze verringert werden. Die Lage der Tiefgaragenzu- und - ausfahrt wird im weiteren Verfahren geprüft. Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden durch Fachgut- achterbüros sowohl ein Mobilitätskonzept als auch eine Verkehrs- untersuchung mit Microsimulation erarbeitet. Beide Gutachten können während der öffentlichen Auslegung des Bebauungspla- nes eingesehen werden. In der Verkehrsuntersuchung werden die genannten Fragestellungen untersucht, insbesondere die Ver- kehrsbelastung der umliegenden Straßen und Knoten für den Prognosefall. Die Gutachten werden mit den Fachämtern abgestimmt. 6 Es wird befürchtet, dass mit der Umsetzung der Planung Leerstände gebaut werden. Bürogebäude würden in Köln nicht mehr gebraucht und stünden leer. Warum würden nicht bestehende Immobilien zu Büros umgenutzt? Es sollte darüber nachgedacht werden, an diesem Standort auch Wohnnutzungen zu realisieren, um insbesondere in den Abendstunden kein totes Gebiet zu erzeugen. Zudem werden mehr Stellplätze gefordert. Ja Gemäß einer durch das unabhängige Analyse- und Beratungsun- ternehmen bulwiengesa erstellten und von der KölnBusiness Wirtschaftsförderung beauftragten Büroflächenbedarfsanalyse (Stand: August 2021) wird die Zahl der Bürobeschäftigten bis zum Jahr 2030 deutlich steigen, was zu einer hohen Nachfrage nach zusätzlichen Büroflächen in Köln führen wird (https://koeln.business/pressebeitrag/koeln-bleibt-begehrter- buerostandort, zuletzt abgerufen am 18.04.2024). Eine Umnutzung der bestehenden Gebäude zu modernen Büro- gebäuden ist nicht ohne weiteres möglich. 7 7.1 Es wird ein Verkehrschaos befürchtet, sollte die Planung realisiert werden. Für Lieferverkehr bestehe keine Mög- lichkeit, anzuhalten. Es werde zu einer weiteren Verkehrs- zunahme kommen. Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zur lfd. Nr. 3.3 der ersten Tabelle (schriftliche Stellungnahmen). 7.2 5 Prozent Leerstand für Bürogebäude erscheint zu nied- rig, Leerstände sind in der Umgebung überall sichtbar. Gerade in den Abendstunden wäre das Plangebiet nicht belebt. Warum soll hier kein Wohnungsbau realisiert wer- den? Sind kulturelle Nutzungen geplant (als Zwischennut- zung und dauerhaft)? Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zur lfd. Nr. 6. Kulturelle Nutzungen sind als Zwischennutzung weiterhin möglich und im Konzept auch nach Umsetzung der Planung vorgesehen. Das Plangebiet ist im heutigen Zustand nicht belebt. Eine Bele- bung der Erdgeschosszonen werde durch die Umsetzung der vorgestellten Planung erwartet. Im Umfeld des Plangebietes ist bereits einiges an neuem Wohnraum auf vormals gewerblichen Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“ während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Flächen entstanden. So sind z.B. im Max-Becker-Areal mit 1.700 WE, im Helios-Areal und an der Alsdorfer Straße ca. 200 WE Wohnnutzungen im größeren Umfang geplant bzw. in der Umset- zung. Bezogen auf die gesamte Weststadt wird der Wohnanteil durch die genannten Planungen deutlich erhöht. 7.3 Gibt es bereits konkrete Mietinteressenten? Ja Konkrete Mietinteressenten sind noch nicht bekannt. Stand 12.07.2024
Anlage 4 Erläuterungstext
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1 A N L A G E 4 Erläuterungstext zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes Arbeitstitel: „Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld“ 1. Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet an der Oskar-Jäger-Straße und am Melatengürtel umfasst circa 1,4 ha und liegt in den Stadtteilen Ehrenfeld (nördliches Teilstück) und Braunsfeld (südliches Teilstück). Auf dem Grundstück befinden sich jeweils an den Straßen Gewerbeimmobilien, die durch ein Parkdeck im rückwärtigen Bereich verbunden sind. Die Liegenschaftsgesellschaft Rheinland mbH & Co. Objekt KOJ KG beabsichtigt als Projektentwicklungsgesellschaft die bereits in ihrem Besitz befindliche Fläche neu zu gestalten und zukunftsgerecht zu entwickeln. Ziel der Planung ist es, die bestehenden Gebäude zurückzubauen und das Grundstück einer geordneten und zukunftsfähigen Nutzung durch gewerbliche Nutzungen zuzuführen. Entstehen sollen dafür in den oberen Geschossen Büroräumlichkeiten, ergänzt durch Gastronomie, Kunst und Kultur sowie kleinflächige Läden und Gewerbe in den Erdgeschosszonen. Die Planung ist nach dem bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63450/03 von 1989 nicht zulässig. Dieser setzt in Teilen ein Mischgebiet, in anderen Teilen ein Gewerbegebiet fest. Somit kann die Entwicklung des hauptsächlich durch Büros und anderes Gewerbe geprägten Konzeptes an diesem Standort nicht erfolgen , ebenso ließe sich die Planung aufgrund des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung nicht umsetzen. Um das Konzept planungsrechtlich zu ermöglichen, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 2. Verfahren Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird bei einer Plangebietsgröße von circa 1,4 ha entsprechend unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m² liegen. Z um gegenwärtigen Zeitpunkt werden keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. Die geplante Nutzung des Plangebietes entspricht in einem kleinen T eilgebiet nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch vor der Ergänzung oder Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. Dieser wird dann im Zuge einer Berichtigung angepasst. 2 Mit dem vorliegenden Planungskonzept wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Um weltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Es bestehen auch keine Pflichten zur Vermei dung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB können in Anspruch genommen werden. Da es sich bereits heute um eine nahezu vollständig versiegelte Fläche handelt, wird von der formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenf alls nicht anzuwenden. Die rele vanten Umweltbelange werden untersucht und in die Abwägung eingestellt. Mit der Investorin werden verfahrensbegleitend eine Pl anungsvereinbarung und ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. 2.1 Aufstellungsbeschluss Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2024 be schlossen, na ch § 2 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet der Grundstücke Oskar-Jäger-Straße 97 westlich der Oskar-Jäger- Straße und Melatengürtel 19 nördlich des Melatengürtels – Arbeitstitel: Green Campus – Oskar- Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln -Braunsfeld und Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. Die langfristige Sicherung der vorgestellten konzeptionellen Qualitäten des „Green Campus“, insbesondere in Bezug auf die Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen sowie die Freiraum- und Begrünungsqualität, soll durch geeignete Instrumente, unter anderem durch den Bebauungsplan erfolgen. 2.2 Frühzeitige Behördenbeteiligung Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB frühzeitig beteiligt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vom 12.07.2022 bis zum 09.08.2022 durchgeführt. Es sind 11 Stellungnahmen eingegangen. Im Wesentlichen umfassten die Stellungnahmen Hinweise zur Erstellung von Fachgutachten (z.B. Bodengutachten, Entwässerungskonzept, Konzept zum Umgang mit Starkregenereignissen , Versorgungskonzept, Energiekonzept). Die Stellungnahmen sind in einer Abwägungstabelle zusammengefasst. 2.3 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Form einer Präsenzveranstaltung am 28.02.2024 in der Zeit von 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr im Kundenzentrum des ehem. Autohauses in der Oskar -Jäger-Straße 97 und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Im Zeitraum vom 21. Februar 2024 bis 15. März 2024 einschließlich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung - bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen bis zum 15.03.2024 zu übermitteln. Es sind sechs Stellungnahmen aus der Öffentlichkei t im Beteiligungszeitraum eingegangen, u. a. zu folgenden Themen: 3 - Art der Baulichen Nutzung: Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen, Wohnnutzung, Kita - Maß der baulichen Nutzung: Baumasse, Höhenentwicklung - Erschließung: Leistungsfähigkeit der Knoten, Anschlusspunkte der Tiefgaragenzufahrten, öffentliche Zugänglichkeit, Durchwegung des Plangebiets, Mobilitätskonzept (Stärkung des Umweltverbunds), Anzahl der Stellplätze - Freiräume und Stadtklima: möglichst hoher Anteil begrünter Flächen, Belebung und Soziale Kontrolle - Denkmalschutz: Erhalt der Geschichte des Ortes. 2.4 Städtebauliche Qualifizierung Die Qualifizierung des Vorhabens erfolgte in zwei Sitzungen des Gestaltungsbeirates am 19.03.2024 sowie am 25.06.2024. Der Gestaltungsbeirat hat die Überarbeitung des Konzeptes positiv bewertet. Er trifft weiterhin folgende Empfehlungen: - Die dargestellten Fassadenbegrünungen an den Brandwänden der be nachbarten Bebauung werden als sehr raumgreifend empfunden und scheinen die Eingangssituation zur Straße hin zu sehr einzuengen. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt eine senkrechte Begrünung der Wände, zum Beispiel durch vorgestellte Elemente. - Die Fuß- und Radwegeverbindung, die aus dem „Zielbildprozess zur Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf/ Ehrenfeld“ stammt, soll im weiteren Verlauf der Planung hinsichtlich ihrer besonderen Bedeutung großzügiger und einladender werden, dazu bitte erneute Abstimmung mit der Verwaltung. - Die gestaffelte Dachlandschaft wird befürwortet, es sollte aber keine Terrassierung über mehrere Geschosse erfolgen. Insbesondere die Terrassierung zur Oskar -Jägerstraße sollte überprüft und beruhigt werden. - In diesem Zusammenhang soll eine Erhöhung des Hochpunktes am Melatengürtel geprüft werden. - Neu zu pflanzende Bäume sollen die Chance haben, sich zu großen Exemplaren entwickeln zu können, zum Beispiel dadurch, dass in den nicht unterbauten Bereichen großkronige Arten gepflanzt werden. Auf eine Wiedervorlage wurde verzichtet. Die wesentlichen entwurflichen Anpassungen seit Aufstellungsbeschluss umfassen ein Zurückweichen der Erdgeschosse über eine Höhe von zwei Geschossen und die Ausbildung eines zehngeschossigen Hochpunktes am Melatengürtel, der mit den bestehenden Hochpunkten (Hotel und Wohnbebauung) korrespondiert. Der Baukörper am Melatengürtel wurde zudem weiter an die Grundstücksgrenze geschoben, um eine bessere Adressbildung und Sichtbarkeit zu erzielen. Die Brandwände am Melatengürtel sollen eine senkrechte Fassadenbegrünung erhalten. Die nicht unterbauten Grundstückflächen werden mit Bäumen bepflanzt, die die Chance haben, sich zu großen Exemplaren zu entwickeln; unterbaute Bereiche werden überwiegend begrünt. Die Radwege entlang der Grundstücksgrenzen erhalten eine Breite von mindestens 4 Metern. Die diagonale Fußwegeverbindung aus dem Zielbild Kölner Weststadt, die perspektivisch die nördlich geplante „Low Line“ mit dem Melatenfriedhof verbinden soll, wurde im Freiraumkonzept gestärkt und erhält am nördlichen Anschlusspunkt durch Zurückweichen des Erdgescho sses einen großzügigeren Eingangsbereich. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes 4 Das Plangebiet liegt in den Stadtteilen Braunsfeld und Ehrenfeld . Das Plangebiet des Bebauungsplanes ist ca. 1,4 ha groß und entspricht nach aktuellem Katasterplan den Flurstücken 626 und 1865 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf. Im Osten wird das Plangebiet durch die Oskar -Jäger-Straße und im Südosten durch ein gewerblich genutztes Grundstück begrenzt. Auch im Norden und im Westen liegen Gewerbegrundstücke. Im Süden grenzt der Melatengürtel an das Plangebiet an. 3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung Das Plangebiet ist heute fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt. Im nördlichen Teil, parallel zur Oskar-Jäger-Straße, befindet sich eine ein- bis zweigeschossige Bebauung, die für die Ausstellung und den Verkauf von Autos genutzt wurde. Dementsprechend sind große PKW- Stellflächen im vorderen Bereich angeglie dert. Der Betrieb des Autohauses wurde zwischenzeitlich aufgegeben. Bis zur Baurechtschaffung werden die Hallen als Ausstellungshallen für Kunst sowie für Veranstaltungen genutzt. Parallel zum Melatengürtel befindet sich ein viergeschossiges Gebäude, welches im Erdgeschoss durch ein Fitnessstudio genutzt wird. Die darüber liegenden Geschosse sind ehemalige KFZ-Lagerflächen und stehen leer. Im hinteren Teil des Grundstücks ist ein zweigeschossiges Gebäude angebaut , das im oberen Geschoss ebenfalls vom Fitnessstudio genutzt wird. Im unteren Geschoss des Anbaus befinden sich Lagerflächen. Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist durch die überörtlichen Straßen Melatengürtel und Oskar -Jäger-Straße sowie durch den Melaten -Friedhof geprägt. Im Umfeld liegen gewerblich genutzte Grundstücke, auf denen größere Versicherungen mit Büronutzung, aber auch kleinere Gewerbebetriebe angesiedelt sind. Am Melatengürtel, gegenüber des Plangebiets, wie auch an der Oskar -Jäger-Straße liegen in Teilen Gebäude mit Wohnnutzungen. 3.3 Erschließung Das Plangebiet ist heute bereits vollständig erschlossen. Es ist über die Oskar-Jäger-Straße und den Melatengürtel an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz angebunden. Die Stadtbahn-Haltestelle „Melatengürtel“ liegt in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. Von dort verkehrt die Stadtbahnlinie 13 sowie die Buslinie 140. Die Haltestelle „Aachener Straße / Gürtel“ liegt in ca. 250 m Entfernung, hier fahren die Stadtbahnlinien 1 und 7 und die Buslinie 140. Die Haltestelle „Melaten“ auf der Aachener Straße ist nach circa 650 m Fußweg zu erreichen. Dort verkehren die Stadtbahnen der Linien 1 und 7 sowie die Busse der Linien 172 und 173. Der S- Bahnhof Ehrenfeld ist mit der Linie 13 nur zwei Stat ionen (ca. 1,5 km) entfernt. Dort besteht Anschluss an die S 12 und S 19 sowie an das Regionalbahnnetz. 3.4 Ver- und Entsorgung Die medienseitige Ver - und Entsorgung des Plangebietes kann über die vorhandenen Netze sichergestellt werden. Im Plangebiet selbst sind diese Anlagen und die jeweiligen Hausanschlüsse durch die Bauherrin selbst bzw. in vertraglicher Vereinbarung mit den jeweils zuständigen Versorgungsträgern im Einzelfall durch diese auszubauen oder neu herzustellen. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Gemäß Regionalplan des Regierungsbezirks Köln liegt das Plangebiet in einem Allgemeinen 5 Siedlungsbereich. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan liegt das Plangebiet innerhalb der Gebietsdarstellung „Gewerbegebiet“ und „gemischte Baufläche“. Die geplante Nutzung des Gebietes ist nur in Teilen aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Flächennutzungsplan im Wege einer Berichtigung auch nach Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes angepasst werden. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für den Bereich des Plangebietes keine Festsetzungen. 4.4 Bebauungsplan Der nördliche Bereich des Plangebietes ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63450/03 von 1989 als Gewerbegebiet festgesetzt. Es sind bis zu III Vollgeschosse, eine GRZ von 0,8, eine GFZ von 1,0 sowie eine geschlossene Bauweise zulässig. Ausgeschlossen sind Verkaufsstellen von Einzelhandelsbetrieben, wie Ladengeschäfte, Einkaufszentren, Sup ermärkte, Verbrauchermärkte sowie Kauf- und Warenhäuser. Im südlichen Teil des Plangebietes ist ein Mischgebiet mit II und IV Geschossen festgesetzt. Es ist eine geschlossene Bauweise festgesetzt und die GRZ und GFZ liegen bei 0,4 bzw. 1,4. Ausnahmen gemäß § 6 Abs. 3 BauNVO sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Die allgem ein zulässigen Tankstellen und Gartenbaubetriebe sind nicht zulässig. Mit Aufstellung des Bebauungsplans soll der Bebauungsplan Nr. 63450/03 in diesem Bereich überplant werden. Durch die neuen Festsetzungen des Bebauungsplans wird die Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit geschaffen. 4.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld und Zielbild für die Kölner Weststadt In der Zusammenschau der Aussagen der Rahmenplanung von 2004, der Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030 sowie der zahlreichen Hinweise und Anregungen aus den unterschiedlichen Beteiligungsformaten im Rahmen des Zielbildprozesses, konnten Herausforderunge n für die Zukunft der Weststadt abgeleitet und in einem Zielbild für die Kölner Weststadt dokumentiert werden. (Ein Zielbild für die Kölner Weststadt - Dokumentation des Zielbildprozesses zur Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 2021) Insbesondere der Klimawandel, die Mobilitätswende, der anhaltende Wachstumsdruck und die zunehmende Verzahnung von Wohnen und Arbeiten bilden raumrelevante Herausforderungen, denen sich die Weststadt stellen muss, um die Lebensqualität im Gebiet a uch in Zukunft zu erhalten. Ein räumliches Zielbild steht für eine gleichberechtigte und integrierte Betrachtung von Siedlung, Freiraum und Mobilität. Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich des „Zielbildes für die Kölner Weststadt“. Das Zielbild stellt drei wesentliche Aspekte für den Geltungsbereich dar: - Planung einer neuen linearen Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr als Verbindung zwischen der nördlich geplanten „Low Line“ und dem Melatengürtel bzw. dem Melatenfriedhof - Berücksichtigung des Transformationsbereichs durch Umwandlung von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere - Vernetzung mit den benachbarten Flächen , insbesondere Verbesserung der 6 Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr mit Anbindung an die Nachbarschaft 5. Städtebauliches Planungskonzept 5.1 Nutzungskonzept Das Nutzungskonzept sieht eine gewerbliche Nutzung in Form eines Campus-Konzeptes vor, bei dem vor allem in den Erdge schosszonen eine Durchmischung von Büro, Läden, Gastronomie und kulturellen Nutzungen erfolgt und die Obergeschosse durch Büros genutzt werden. In den Erdgeschossen der Gebäude sind kleinflächige Läden sowie auch Gastronomiebetriebe geplant, die der Versorgung der Büronutzenden mit Waren und Dienstleistungen für den Pa usenbedarf dienen sollen. Das Plangrundstück wird bereits in der Planungsphase durch eine Zwischennutzung mit kulturellerem Hintergrund aufgewertet , erste Veranstaltungen haben bereits mit guter Rezeption stattgefunden. Das Plangebiet ist Bestandteil des stadtteilübergreifenden Transformationsbereiches Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld, in dem aufgegebene ehemals klassische Gewerbestandorte in lebendige urbane Quartiere umgewandelt werden sollen. Innerhalb dieses Transformationsbereichs wurden bereits Planu ngen angestoßen, die eine überwiegende Wohnnutzung (z.B. Alsdorfer Straße) oder einen Schwerpunkt in der Wohnnutzung (z.B. Güterbahnhof Ehrenfeld) als Planungsziel haben. Das Umfeld von Green Campus weißt heute schon Wohnnutzung auf und es wird durch Entwi cklungen im Umfeld auch noch weitere Wohnnutzug hinzukommen. Damit wird sich der Bereich insgesamt zu einem urbanen Mischquartier transformieren, auch wenn auf einzelnen Grundstücken weiterhin rein gewerbliche Nutzungen entstehen. Das Plangebiet eignet sich aufgrund seiner sehr guten Erschließung und der Nähe zum ÖPNV- Kreuz Aachener Straße/ Gürtel hervorragend für nicht störende gewerbliche Nutzungen. 5.2 Baulich-räumliches Konzept Die geplante Bebauung besteht aus einem Ensemble von drei freistehenden und terrassierten Gebäuden (VI bis VIII bzw. X Geschossen am Melatengürtel ), die optional mit Brücken verbunden werden können . Die Erdgeschosse weichen umlaufend über eine Höhe von zwe i Geschossen zurück. Durchgänge unterhalb der optionalen Brücken weisen eine Höhe von zwei Geschossen auf. Die Gebäudehöhe des Hochpunktes am Melaten gürtel beträgt ca. 34,00 m über Straßenniveau. Entlang der Oskar -Jäger-Straße staffelt sich die Gebäudehöhe von ca. 19.20 m bis auf eine Höhe von ca. 26,60 m. Nach derzeitigem Städtebaulichem Konzept kann eine oberirdische Bruttogeschossfläche von ca. 46.000 m² realisiert werden. Die Geschossfläche in Vollgeschossen beträgt ca. 36.600 m². Die GFZ beträgt ca. 2,55. Die Grundstücksfläche mit Bodenanschluss weist einen Anteil von 20% auf. 5.3 Freiraumplanung und Erschließung Die Fassaden der Neubauten werden begr ünt. Die Brandwände der Nachbarbebauung am Melatengürtel erhalten ebenfalls eine Fassadenbegrünung. Alle Gebäude sind von Freiflächen und Wegeverbindungen umgeben und vernetzen somit das Grundstück mit den angrenzenden Straßenräumen. Die Fuß - und Radwegeverbindung aus dem „Zielbildbild für die Kölner Weststadt“, die perspektivisch die nördlich geplante „Low Line“ mit dem Melatenfriedhof verbinden soll, sind im Konzept berücksichtigt. Die Radwege entlang der Grundstücksgrenzen erhalten eine Breite v on mindestens 4 Metern. Die Fußwege durchqueren das Grundstück diagonal und binden an die Gebäudeeingänge innerhalb des Campus an. Das Grundstück weist einen Höhenunterschied von ca. vier Metern gegenüber dem Straßenniveau auf. Durch die 7 topographische Gestaltung der Außenanlagen und Rampen können die tiefer liegen Flächen sowohl vom Melatengürtel wie auch von der Oskar-Jäger-Straße barrierefrei erreicht werden. Die Freiflächen sollen für die Öffentlichkeit begehbar gemacht werden. Das vorliegende Freiraumkonzept schafft ein differenziertes Angebot an Aufenthalts -, Aktions -, Spiel - und Grünflächen zur Aktivierung der Freiräume . Die nicht unterbauten Grundstückflächen werden mit Bäumen bepflanzt, die die Chance haben, sich zu großen E xemplaren zu entwickeln ; unterbaute Bereiche werden überwiegend begrünt. Die obersten Abschlüsse der drei Gebäudekörper sollen jeweils extensiv begrünt werden, wobei PV -Anlagen über der Dachbegrünung möglich sind. Weitere Dachflächen sollen in Teilen als D achterrassen genutzt werden, aber auch hier ist es vorgesehen, begrünte Bereiche zu integrieren bzw. PV -Anlagen als Verschattungselemente (Pergolen) einzusetzen. Die Anlieferung soll im rückwärtigen Bereich an der Stichstraße zur Stolberger Straße über städtische Grundstücke erfolgen, um den die Straßenräume am Melatengürtel und an der Oskar-Jäger-Straße zu entlasten. Dort sind jeweils nur die Zu- bzw. Ausfahrten zur Tiefgarage mit ca. 400 Stellplätzen vorgesehen. 6. Auswirkungen der Planung/ Umweltbelange 6.1 Verkehr Das Plangebiet ist bereits bebaut und erschlossen. Im Zuge der Planung wird die Erstellung einer verkehrstechnischen Untersuchung durchgeführt, um die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsinfrastruktur abschätzen und steuern zu können. Die Erstellung eines Mobilitätskonzepts für das optimale Zusammenspiel der unterschiedlichen Fortbewegungsmittel wird ebenfalls Bestandteil des weiteren Verfahrens sein. Fachgutachten zum Verkehr sind beauftragt und werden mit den zuständigen Fa chämtern abgestimmt. Die Planungsdaten werden der Stadt Köln zur Erstellung von Mikrosimulationen zur Verfügung gestellt. Ein Mobilitätskonzept ist beauftragt und wird mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt.. 6.2 Immissionsschutz Das Plangebiet ist durch Immissionen unterschiedlicher Lärmquellen vorbelastet. Im Rahmen eines noch zu erarbeitenden Schallschutzgutachtens wird sowohl die auf das Plangebiet einwirkende Immissionsbelastung zu untersuchen sein als auch die Immissionsbelas tung aus dem Plangebiet (z.B. durch Gastronomie, Kunst und Kultur, Läden, haustechnische Anlagen, oberirdische St ellplätze, Tiefgaragenein - und -ausfahrten etc.) auf die umliegende Wohnbebauung am Melatengürtel (nördlich und südlich), um mögliche Lärmschutzmaßnahmen ableiten zu können. Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen - und Schienenverkehr belastet. Im weiteren Verfahren wird ein Immissionsgutachten die Einwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehrslärm untersuchen und entsprechende Festsetzungsvorschläge machen. Auch die Auswirkungen der Planung durch planbedingten Mehrverkehr auf die bestehende Wohnnachbarschaft werden im Gutachten untersucht und bewertet. Auch der Gewerbelärm wird im Rahmen des Gutachtens betrachtet. Durch die geplanten Büros muss davon ausgegangen werden, dass neue Immissionsorte entstehen. Alle auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen sowie die Belange der im Umfeld angesiedelten Gewerbebetriebe werden dabei berücksichtigt. Je nach Höhe der Verkehrsbelastung wird auch eine Luftschadstoffuntersuchung durchzuführen 8 sein. Die Blendwirkungen der Tiefgaragenein- und ausfahrten sind zu untersuchen. 6.3 Artenschutz Das Plangebiet ist fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt. Durch die Nähe des Melaten-Friedhofs am Melatengürtel/ an der Oskar -Jäger-Straße und der Baumallee entlang des Melatengürtels sind Vorkommen geschützter Tierarten möglich. Für das Plangebiet wird eine Artenschutzprüfung (ASP I) erstellt werden , um einen Eingriff bezogen auf mögliche Tiervorkommen zu vermeiden. Gegebenenfalls ergeben sich mit Vorliegen der ASP I Auflagen, die es im späteren Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen gilt . Dies können neben Vermeidungsmaßnahmen auch Ausgleichsmaßnahmen für potenziell vorkommende planungsrelevante Arten sein. 6.4 BodenschutzIm Plangebiet befindet sich der Altstandort Nr. 401423, Bezeichnung „Oskar-Jäger Str. 97“. Schutzgut gefährdende Bel astungen vor Ort können nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens muss die Fläche nach BBodSchG untersucht und nutzungsorientiert bewertet werden. Der im Altlastenkataster nachrichtlich registrierte Altstandort Nr. 401 423 ist textlich und zeichnerisch im neuen B-Plan darzustellen. 6.5 Entwässerung Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet, das im Sinne eines wassersensiblen und starkregenangepasste n Umgangs mit Niederschlagswasser Lösungen erarbeiten und Maßnahmen vorschlagen wird, die das Wasser bei außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen möglichst schadlos zwischenspeichern, ableiten bzw. von Gebäuden fernhalten. Das Plangebiet weist teilweise Tiefpunkte auf, diese Berei che können bei einem Starkregenereignis einer erhöhten Überflutungsgefährdung unterliegen . Entsprechende Fachgutachten werden beauftragt und mit den Fachämtern abgestimmt. 6.6 Natur und Landschaft, Anpassung an den Klimaschutz Das Plangebiet ist vollversiegelt und stadtklimatisch belastet. Nach der Karte für hitzebelastete Wohn- und Gewerbegebiete im Flächennutzungsplan gehört das Plangebiet bereits jetzt schon zu den hitzebelasteten Flächen in Köln. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels sollen Minderungsmaßn ahmen zur Verbesserung der stadtklimatischen Situation und der Aufenthaltsqualität in der Planung vorgesehen werden. Es sollten Begrünungsmaßnahmen (intensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Bäume mit Anschluss an gewachsenen Boden, etc.) und blaue Maßnahmen, also der Rückhalt von Niederschlagswasser und dessen Nutzung zur Bewässerung im Plangebiet realisiert werden. Zu dem Verfahren ist ein Grünordnungsplan (GOP) zu erstellen, einschließlich Be - standsaufnahme sowie Baumkartierung und –bewertung. 6.7 Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln in der am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung verpflichten Vorhabenträger in Bebauungsplanverfahren, die darin festgelegten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung der mit der Koordinationsstelle Klimaschutz abzustimmenden Maßnahmen werden im Städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt und gesichert. Verbindliche Anforderungen an Nichtwohngebäude sind: Einhaltung des Standards kfW-Effizienzgebäude 40 EE oder besser 9 Alternative, sofern die EE-Klasse nachweislich nicht erreicht werden kann: KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit einem Fernwärmeanschluss. Die Gründe hierfür sind prüfbar darzulegen. Ersatzmaßnahme, sofern auch die Anschlussmöglichkeit an das Kölner Fernwärmenetz nicht gegeben ist. KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit der Einhaltung von U-Werten: opake Bauteile < 0,15 W/(m²K) transparente Bauteile < 0,18 W/(m²K) und Erstellung eines Energiekonzeptes (in Abstimmung mit der Koordinationsstelle Klimaschutz), Einsatz von Photovoltaik (Anlagengröße mind. 1 kWp pro Gebäude, gegebenenfalls über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar). Die Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien wird im weiteren Verfahren mittels Testattabelle nachgewiesen. Seitens der Vorhabenträgerin wird eine DGNB Zertifizierung „Gold“ angestrebt. 6.8 Kampfmittel Das Plangebiet wurde bereits durch den Kampfmit telbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf (KBD) ausgewertet. Das Ergebnis der Luftbildauswertung nebst Stellungnahme des KBD liegt unter dem Az. 22.5-3-5315000-2165/22 vor. Die Fläche liegt demnach grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet bzw. in einem Gebiet, in dem vermehrte Kampf handlungen stattgefunden haben. Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdien stes (KBD) sowie aus ordnungsbehördlicher Sicht wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. 7. Planverwirklichung Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Investorin. Zwischen dieser und der Stadt Köln werden verfahrensbegleitend eine Planungsvereinbarung und ein städtebaulicher Vertrag mit Durchführungsfristen zur Umsetzung der Planung geschlossen. Der Stadt Köln entstehen durch die Planung keine Kosten. 8. Städtebauliche Kennzahlen Bruttogeschossfläche 46.000 m² Geschossfläche Vollgeschosse 36.600 m² Grundstücksfläche 14.327 m² Geschossflächenzahl 2,55 Grundstücksfläche mit Bodenanschluss ca. 20%
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 2145/2024 Freigabedatum 29.07.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld Anhörung der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kenntnis; 2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä- ger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung- nahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksichtigen; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Ein- schränkung zustimmt. Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.09.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des geplanten Vorhabens hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Kli- maschadgas Kohlendioxid (CO2) wird. Die Emission stammt unter anderem aus der Bautätig- keit, dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Ver- dichtung bereits bebauter Flächen im Sinne einer städtebaulichen Innenentwicklung ein vorzu- ziehender Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden Stadt zu vereinen. Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Die Zustimmung der Investorin zu den Leitlinien zum Klimaschutz liegt vor. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür wer- den verschiedene Umweltgutachten erstellt. Begründung: Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet an der Oskar-Jäger-Straße und am Melatengürtel umfasst circa 1,4 ha und liegt in den Stadtteilen Ehrenfeld (nördliches Teilstück) und Braunsfeld (südliches Teilstück). Es ist heute fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt und wurde bzw. wird gewerb- lich durch Autohandel, Fitnessstudio, Lagerflächen genutzt. In Teilen der Gebäude findet der- zeit eine kulturelle Zwischennutzung statt. Die Liegenschaftsgesellschaft Rheinland mbH & Co. Objekt KOJ KG beabsichtigt als Pro- jektentwicklungsgesellschaft die bereits in ihrem Besitz befindliche Fläche neu zu gestalten und zukunftsgerecht zu entwickeln. Ziel der Planung ist es, die bestehenden Gebäude zurückzubauen und das Grundstück einer geordneten und zukunftsfähigen Nutzung durch gewerbliche Nutzungen zuzuführen. Entste- hen sollen dafür in den oberen Geschossen Büroräumlichkeiten, ergänzt durch teilweise Flä- chen für kollaborative Büronutzungen (Co-Working-Spaces), Gastronomie, Kunst und Kultur sowie kleinflächige Läden und Gewerbe in den Erdgeschosszonen. Die Planung ist nach dem bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63450/03 von 1989 nicht zulässig. Dieser setzt in Teilen ein Mischgebiet, in anderen Teilen ein Gewerbege- biet fest. Somit kann die Entwicklung des hauptsächlich durch Büros und anderes Gewerbe geprägten Konzeptes an diesem Standort nicht erfolgen, ebenso ließe sich die Planung auf- grund des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung nicht umsetzen. Um das Konzept pla- nungsrechtlich zu ermöglichen, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Aufstellungsbeschluss Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2024 beschlossen, nach § 2 3 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §13a BauGB einen Be- bauungsplan für das Gebiet der Grundstücke Oskar-Jäger-Straße 97 westlich der Oskar-Jä- ger-Straße und Melatengürtel 19 nördlich des Melatengürtels – Arbeitstitel: Green Campus – Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen (Session Nr. 2843/2023). Die langfristige Sicherung der vorgestellten konzeptionellen Qualitäten des „Green Campus“, insbesondere in Bezug auf die Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen sowie die Freiraum- und Begrünungsqualität, soll durch geeignete Instrumente, unter anderem durch den Bebauungsplan erfolgen. Frühzeitige Behördenbeteiligung Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB im Zeitraum vom 12.07.2022 bis zum 09.08.2022 frühzeitig beteiligt. Es sind 11 Stellungnah- men eingegangen. Im Wesentlichen umfassten die Stellungnahmen Hinweise zur Erstellung von Fachgutachten (z.B. Bodengutachten, Entwässerungskonzept, Konzept zum Umgang mit Starkregenereignissen, Versorgungskonzept, Energiekonzept). Die Stellungnahmen sind in Anlage 7 zusammengefasst. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Form einer Präsenzveranstaltung am 28.02.2024 in der Zeit von 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr im Kundenzent- rum des ehem. Autohauses in der Oskar -Jäger-Straße 97 und wurde in einer Niederschrift dokumentiert. Im Zeitraum vom 21. Februar 2024 bis 15. März 2024 einschließlich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleit- planung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen bis zum 15.03.2024 zu übermitteln. Es sind sechs Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Beteiligungszeitraum eingegangen, u. a. zu folgenden Themen: - Art der Baulichen Nutzung: Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen, Wohnnut- zung, Kita - Maß der baulichen Nutzung: Baumasse, Höhenentwicklung - Erschließung: Leistungsfähigkeit der Knoten, Anschlusspunkte der Tiefgaragenzufahr- ten, öffentliche Zugänglichkeit, Durchwegung des Plangebiets, Mobilitätskonzept (Stär- kung des Umweltverbunds), Anzahl der Stellplätze - Freiräume und Stadtklima: möglichst hoher Anteil begrünter Flächen, Belebung und So- ziale Kontrolle - Erhalt der Geschichte des Ortes. Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren sind in Anlage 6 dargestellt. Städtebauliche Qualifizierung Die Qualifizierung des Vorhabens erfolgte in zwei Sitzungen des Gestaltungsbeirates am 19.03.2024 sowie am 25.06.2024. Der Gestaltungsbeirat hat die Überarbeitung des Konzep- tes positiv bewertet. Er trifft weiterhin folgende Empfehlungen: - Die dargestellten Fassadenbegrünungen an den Brandwänden der benachbarten Be- bauung werden als sehr raumgreifend empfunden und scheinen die Eingangssituation zur Straße hin zu sehr einzuengen. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt eine senkrechte Begrünung der Wände, zum Beispiel durch vorgestellte Elemente. - Die Fuß- und Radwegeverbindung, die aus dem „Zielbildprozess zur Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf/ Ehrenfeld“ stammt, soll im weiteren Verlauf der Planung hinsichtlich ihrer besonderen Bedeutung großzügiger und einla- dender werden, dazu bitte erneute Abstimmung mit der Verwaltung. - Die gestaffelte Dachlandschaft wird befürwortet, es sollte aber keine Terrassierung über mehrere Geschosse erfolgen. Insbesondere die Terrassierung zur Oskar-Jäger- straße sollte überprüft und beruhigt werden. - In diesem Zusammenhang soll eine Erhöhung des Hochpunktes am Melatengürtel ge- prüft werden. - Neu zu pflanzende Bäume sollen die Chance haben, sich zu großen Exemplaren ent- wickeln zu können, zum Beispiel dadurch, dass in den nicht unterbauten Bereichen großkronige Arten gepflanzt werden. 4 Auf eine Wiedervorlage wurde verzichtet. Weiterentwicklung Städtebauliches Konzept „Green Campus“ Das Nutzungskonzept sieht weiterhin eine gewerbliche Nutzung in Form eines Campus-Kon- zeptes vor, bei dem vor allem in den Erdgeschosszonen eine Durchmischung von Büro, Lä- den, Gastronomie und kulturellen Nutzungen erfolgt und die Obergeschosse durch Büros ge- nutzt werden. In den Erdgeschossen der Gebäude sind kleinflächige Läden sowie auch Gast- ronomiebetriebe geplant, die der Versorgung der Büronutzenden mit Waren und Dienstleistun- gen für den Pausenbedarf dienen sollen. Die geplante Bebauung besteht aus einem Ensemble von drei freistehenden und terrassierten Gebäuden (VI bis VIII bzw. X Geschossen am Melatengürtel), die optional mit Brücken ver- bunden werden können. Die wesentlichen entwurflichen Anpassungen seit Aufstellungsbe- schluss umfassen ein Zurückweichen der Erdgeschosse über eine Höhe von zwei Geschos- sen und die Ausbildung eines zehngeschossigen Hochpunktes am Melatengürtel, der mit den bestehenden Hochpunkten (Hotel und Wohnbebauung) korrespondiert. Der Baukörper am Melatengürtel wurde zudem weiter an die Grundstücksgrenze geschoben, um eine bessere Adressbildung und Sichtbarkeit zu erzielen. Die Gebäudehöhe des Hochpunktes am Melaten- gürtel beträgt ca. 34,00 m über Straßenniveau. Entlang der Oskar-Jäger-Straße staffelt sich die Gebäudehöhe von ca. 19.20 m bis auf eine Höhe von ca. 26,60 m. Die Brandwände am Melatengürtel sollen eine senkrechte Fassadenbegrünung erhalten. Die Radwege entlang der Grundstücksgrenzen erhalten eine Breite von mindestens 4 Metern. Die diagonale Fußwegeverbindung aus dem „Zielbild für die Kölner Weststadt“, die perspektivisch die nördlich geplante „Low Line“ mit dem Melatenfriedhof verbinden soll, wurde im Freiraumkonzept gestärkt und erhält am nördlichen Anschlusspunkt durch Zurückweichen des Erdgeschosses einen großzügigeren Eingangsbereich. Das Grund- stück weist einen Höhenunterschied von ca. vier Metern gegenüber dem Straßenniveau auf. Durch die topographische Gestaltung der Außenanlagen und Rampen können die tie- fer liegen Flächen sowohl vom Melatengürtel wie auch von der Oskar-Jäger-Straße barri- erefrei erreicht werden. Die Freiflächen sollen für die Öffentlichkeit begehbar gemacht werden. Das vorliegende Freiraumkonzept schafft ein differenziertes Angebot an Aufenthalts-, Aktions-, Spiel- und Grünflächen zur Aktivierung der Freiräume. Die nicht unterbauten Grundstückflächen wer- den mit Bäumen bepflanzt, die die Chance haben, sich zu großen Exemplaren zu entwi- ckeln; unterbaute Bereiche werden überwiegend begrünt. Die obersten Abschlüsse der drei Gebäudekörper sollen jeweils extensiv begrünt werden, wobei PV-Anlagen über der Dach- begrünung möglich sind. Weitere Dachflächen sollen in Teilen als Dachterrassen genutzt werden, aber auch hier ist es vorgesehen, begrünte Bereiche zu integrieren bzw. PV-Anla- gen als Verschattungselemente (Pergolen) einzusetzen. Die Anlieferung soll im rückwärtigen Bereich an der Stichstraße zur Stolberger Straße über städtische Grundstücke erfolgen, um den die Straßenräume am Melatengürtel und an der Oskar-Jäger-Straße zu entlasten. Dort sind jeweils nur die Zu- bzw. Ausfahrten zur Tiefga- rage mit ca. 400 Stellplätzen vorgesehen. Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden durch Fachgutachterbüros sowohl ein Mobilitätskonzept als auch eine Verkehrsuntersu- chung mit Microsimulation erarbeitet. Die Anpassungen sind das Ergebnis der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates in enger Abstimmung mit der Verwaltung. Nach derzeitigem Städtebaulichem Konzept kann eine oberirdische Bruttogeschossfläche von ca. 46.000 m² realisiert werden. Zielbild für die Kölner Weststadt Das „Zielbild für die Kölner Weststadt“, stellt für das Plangebiet die wesentlichen Aspekte Transformationsbereich, lineare Grünverbindung und Vernetzung mit benachbarten Flächen dar. 5 Die lineare Grünverbindung für Fuß- und Radverkehr stellt eine Verbindung zwischen der nördlich geplanten „Low Line“ und dem Melatengürtel/Melaten-Friedhof dar. Im neuen Pla- nungskonzept „Green Campus“ sind diese Wegeverbindungen berücksichtigt. Es sind weiterhin nur gewerbliche Nutzungen geplant. Das Zielbild sieht im größeren Umfeld einen Transformationsbereich vor, in dem aufgegebene ehemals klassische Gewerbestand- orte in lebendige urbane Mischquartiere umgewandelt werden sollen. Innerhalb dieses Trans- formationsbereichs wurden bereits Planungen angestoßen, die eine überwiegende Wohnnut- zung (z.B. Alsdorfer Straße) oder einen Schwerpunkt in der Wohnnutzung (z.B. Güterbahnhof Ehrenfeld) als Planungsziel haben. Aus Sicht der Verwaltung muss nicht auf jedem Grund- stück im Transformationsbereich eine gemischte Nutzung erfolgen, sondern dies ist in einem größeren Kontext zu betrachten. Das Umfeld von Green Campus weist heute schon Wohnnut- zung auf und es wird durch Entwicklungen im Umfeld auch noch weitere Wohnnutzug hinzu- kommen. Damit wird sich der Bereich insgesamt zu einem urbanen Mischquartier transformie- ren, auch wenn auf einzelnen Grundstücken weiterhin rein gewerbliche Nutzungen entstehen. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (An- lage 3) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu be- rücksichtigen. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept Anlage 4 Erläuterungstext Anlage 5 Niederschrift Abendveranstaltung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB) Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB Anlage 7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh- zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB
Anlage 10 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 9.4. 2145_2024_ SteA 19.09.2024
9062 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 20.09.2024 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.09.2024 öffentlich 9.4 Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger- Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld Anhörung der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zu den Er- gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 2145/2024 I Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt- nis; 2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksichtigen; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt. II Mündlicher Antrag vom RM Pakulat (Bündnis 90/ Die Grünen) Der Stadtentwicklungausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksvertre- tung Ehrenfeld vom 09.09.2024 wie folgt an: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt- nis; 2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksichtigen; Die Festsetzungen im Bebauungsplan-Entwurf sind eng an das gezeigte Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag (z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten. Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge- schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen- nutzungen sicherzustellen. Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik- veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau- ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach- barschaft schaffen Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden- begrünungen sicherzustellen. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf- fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt. Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi- schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der westlichen Nachbareigentümer erfolgen. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt. III Beschluss (Ergänzungen fett) Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt- nis; 2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksichtigen; Die Festsetzungen im Bebauungsplan-Entwurf sind eng an das gezeigte Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag (z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten. Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge- schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen- nutzungen sicherzustellen. Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik- veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau- ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach- barschaft schaffen Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden- begrünungen sicherzustellen. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf- fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt. Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi- schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der westlichen Nachbareigentümer erfolgen. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. IV Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzungen fett): Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt- nis; 2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs- konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksichtigen; Die Festsetzungen im Bebauungsplan-Entwurf sind eng an das gezeigte Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag (z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten. Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge- schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen- nutzungen sicherzustellen. Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik- veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau- ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach- barschaft schaffen Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden- begrünungen sicherzustellen. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf- fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt. Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi- schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der westlichen Nachbareigentümer erfolgen. 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2145/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.07.2024
- Erstellt
- 08.07.2024 13:50