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2145/2024

Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 29.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2024, TOP 9.2.4

Anlage 5 Niederschrift Abendveranstaltung

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Anlage 7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Trägerbeteiligung

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Anlage 8 RPB_Beschluss_Green-Campus_2145-2024 vom 03.09.2024

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 9 Beschluss BV 4 vom 09.09.2024 zu 2415_2024

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Anlage 11 Beschluss der BV 3 vom 23.09.2024 2145_2024

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Anlage 3 Städtebauliches Konzept

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Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 Erläuterungstext

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 10 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 9.4. 2145_2024_ SteA 19.09.2024

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Anlage 5 Niederschrift Abendveranstaltung

17127 Zeichen

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Die Oberbürgermeisterin  Datum 12.03.2024 
Stadtplanungsamt  Frau Rheinschmidt       
61, 61/1  Telefon 0221 221 26205 
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus  Telefax 0221 22450 
50679 Köln 
 
 
 
NIEDERSCHRIFT  
 
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
 
"Green Campus - Oskar Jäger Straße/Melatengürtel" in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld 
 
 
Veranstaltungsort: Oskar-Jäger-Straße 97 – 99, 50825 Köln (im Kundenzentrum 
des ehemaligen Autohauses) 
 
Termin: 28.02.2024 
 
Beginn: 18:30 Uhr 
 
Ende: 20:15 Uhr 
 
Besucher*innen: circa 30 Bürgerinnen und Bürger 
 
 
Teilnehmer*innen: Podium: 
Frau Weitekamp, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 
Lindenthal 
Herr Spelthann, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Eh-
renfeld 
 Frau Herr, Leiterin Stadtplanungsamt 
 Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt 
 Herr Schneemann, bema,  
 Herr Reiß, bema,  
 Herr Stuttmann, ABG 
 Herr Reuter, ingenhoven associates 
 Herr Grothaus, TOPOTEK 1 
 
 Niederschrift: 
 Frau Neumann, Stadtplanung Zimmermann GmbH 
 Herr Zimmermann, Stadtplanung Zimmermann GmbH

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Green Campus – Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel" in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld 
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Frau Weitekamp, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal, und Herrn Spelthann, 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Ehrenfeld, begrüßen um 18:30 Uhr die anwesenden 
Bürgerinnen und Bürger. Da die Grenze zwischen den Stadtbezirken Lindenthal und Ehrenfeld 
durch das Plangebiet verläuft, müssen Beschlüsse zum Verfahren durch beide Bezirksvertre-
tungen getroffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Proto-
kollerstellung aufgezeichnet wird und dass die Vortragenden der Aufzeichnung widersprechen 
können. Das Vorgehen zur Abgabe der Stellungnahmen während und nach der Veranstaltung 
wird erläutert.  
 
Frau Herr, Leiterin des Stadtplanungsamts, erläutert den Ablauf der Veranstaltung und das 
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.  
 
Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt präsentiert den Stand des Bebauungsplanverfahrens 
und stellt das Plangebiet anhand einer Präsentation vor. Gemäß Zielbild für die Weststadt soll 
hier ein gemischt genutztes urbanes Quartier entstehen. Das hier vorgestellte Projekt sieht eine 
gewerbliche Nutzung vor, da eine Nutzungsmischung über die benachbarten Grundstücke ge-
geben ist. Wichtiges Ziel der Planung soll auch die Vernetzung von Grünverbindungen und 
Fuß- und Radwegen mit dem Melatenfriedhof und den umliegenden Quartieren sein. Auch ver-
weist Frau Rheinschmidt auf eine bereits erfolgte Beteiligung der Dienststellen und die Berück-
sichtigung der Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen. Im Weiteren wurde das Kon-
zept grundlegend überarbeitet. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend der geplanten Nut-
zungen im südlichen Bereich des Plangebietes von einer gemischten Baufläche zu einem Ge-
werbegebiet geändert. Schriftliche Stellungnahmen zum Planverfahren sind noch bis zum 
15.03.2024 möglich. 
 
Ab 18:45 Uhr stellt Herr Reuter das städtebauliche Konzept vor. Das Plangebiet stellt im Bestand 
eine vollständig versiegelte und überbaute Fläche dar. Lediglich ein Baum befindet sich im Plan-
gebiet. Künftig wird das Plangebiet begrünt sein. Das Plangebiet stellt ein Schlüsselgrundstück 
für die Vernetzung dar, auch die sog enannte „Low Line“ als Fahrradverbindung soll über das 
Grundstück verlaufen. Die entstehenden Freiräume sollen für die Öffentlichkeit nutzbar sein. Der 
ruhende Verkehr (ca. 400 St ellplätze) plus Mobility Hub soll in einer Tiefgarage mit zwei Unter-
geschossen und zwei Ein- und Ausfahrten untergebracht werden. Die Außenräume sollen durch 
entsprechende Erdgeschossnutzungen (Kultur, Gastronomie…) attraktiv gestaltet werden. Dä-
cher, Fassaden und Höfe sollen begrünt werden. Eine CO
2-reduzierte Bauweise wird angestrebt. 
 
Herr Grothaus stellt ab ca. 18:55 Uhr die Freianlagenplanung vor. Die Fassaden und Dächer der 
Gebäude sollen begrünt werden. 20% der Grundstücksfläche werden nicht unterbaut, hier kön-
nen auch größere Bäume gepflanzt werden. A uch auf den unterbauten Bereichen sind Baum-
pflanzungen geplant. Der vorhandene Höhenunterschied soll barrierefrei überwunden werden, 
das Gelände wird angeböscht. Die Fahrradwegbeziehungen über das Grundstück werden be-
rücksichtigt. Die Außenräume sollen begrünt und vielfältig gestaltet werden. Herr Reuter führt 
weiter aus, dass die Energieversorgung mit Geothermie und Photovoltaik oberhalb der Dachbe-
grünung geplant ist und verweist auf den Ansatz der Nachhaltigkeit, die im Projekt umgesetzt 
werden soll. Die geplante Begrünung trägt zur Kühlung durch Verdunstung bei und die Staubbil-
dung wird reduziert. 
 
Gegen 19:10 Uhr wird die Diskussion eröffnet: 
 
1. N.N. 
a) fragt, warum angesichts des Wohnraummangels in Köln keine Wohnnutzungen geplant 
seien. 
 
b) Er hält 400 Stellplätze für zu wenig und befürchtet, dass die ohnehin schon überlastete 
Umgebung noch mehr durch parkende Autos belastet wird. Durch die benachbarte DKV 
ist der Parkdruck schon erhöht.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Green Campus – Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel" in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld 
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c) Wie wird die Fortführung des geplanten Radweges in Richtung Stolberger Straße gesi-
chert? Wer ist Eigentümer der Fläche? Gibt es schon Wegerechte zum Ausbau der Stol-
berger Straße? 
 
d) Welche tatsächlichen Probleme werden bei der Entsiegelung des Grundstücks erwartet? 
 
zu a) Frau Herr antwortet, dass eine Durchmischung der Nutzungen Ziel für die gesamte 
Weststadt sei. Das Plangebiet sei gewerblich geprägt und verkehrlich belastet, daher eigne 
es sich weniger für Wohnnutzungen. Im Umfeld wurden aber schon eine Vielzahl gewerbli-
cher Flächen umgenutzt und mit Wohnnutzungen überplant, sodass insgesamt ein gemisch-
tes Quartier entsteht. 
 
zu b) Herr Reuter erläutert, dass die erforderlichen Stellplätze anhand der geplanten Nut-
zungen gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Köln ermittelt wurden. Nach Vorlie-
gen des Mobilitätskonzeptes ist die Zahl zu überprüfen. 
 
zu c) Frau Rheinschmidt erläutert, dass der geplante Fahrradweg zur Stolberger Straße 
innerhalb des Plangebietes als Fahrrecht für die Allgemeinheit gesichert werden soll und im 
weiteren Verlauf befindet er sich auf städtischen Flächen. 
 
2. N.N. hat Fragen zur geplanten Dachbegrünung. Ist sie extensiv oder intensiv geplant? Was 
bedeutet intensiv, sind hier Dachgärten mit einzelnen Bäumen gemeint oder eine flächige 
Dachbegrünung? 
 
Herr Grothaus stellt klar, dass es sich um eine konzeptionelle Darstellung handelt, die noch 
konkretisiert werden muss. Geplant seien aber sowohl Terrassenbereiche mit bepflanzten 
Inseln als auch eine intensive flächige Begrünung mit erhöhtem Substrataufbau. In Teilen 
wird auch eine extensive Begrünung möglich sein. Teilflächen werden auch durch Technik-
aufbauten belegt. 
 
 
3. N.N. fragt, 
a) warum einmal von Braunsfeld, einmal von Lindenthal die Rede ist?  
 
Frau Weitekamp: Der Stadtteil Braunsfeld gehört zum Stadtbezirk Lindenthal. 
 
b) Was ist die im Flyer erwähnte Liegenschaftsgesellschaft KOJ KG? 
 
Herr Schneemann (bema): Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Objektgesellschaft 
der bema Gruppe und der ABG Real Estate Group. 
 
c) Wie ist die Gestaltung der Innenhöfe (runde „Löcher“ im Gebäude) geplant? 
 
Herr Reuter: Auch hier bleibt die Konkretisierung der Planung abzuwarten, es gibt noch 
keine Entwurfsplanung. Die Innenhöfe können entweder überdacht werden oder offenblei-
ben und werden den jeweiligen Nutzern zugeordnet. 
 
d) Wie kann die Bewässerung der Grünflächen sichergestellt werden? 
 
Herr Reuter: Es wird mit unterschiedlichen Substrataufbauhöhen gearbeitet. Sofern der 
Erdaufbau es zulässt, wird mit tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern geplant. Das Regen-
wasser wird in Zisternen zurückgehalten und zur Bewässerung genutzt. In Extremsommern 
kann eine zusätzliche Bewässerung erforderlich werden.

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"Green Campus – Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel" in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld 
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e) Warum soll für dieses Planverfahren kein Wettbewerb durchgeführt werden? 
 
Frau Herr: Häufig werden in Köln Qualifizierungsverfahren wie z.B. städtebauliche Wettbe-
werbe oder Mehrfachbeauftragungen durchgeführt, um hohe Gestaltqualitäten zu erhalten. 
In diesem Fall wurde der Wunsch des Investors, mit dem vorgestellten Planungsteam exklu-
siv zu arbeiten, von Verwaltung und Politik angenommen, da eine hohe Qualität erwartet 
wird. Die Planung soll zur weiteren Qualifizierung im Gestaltungsbeirat vorgestellt werden. 
 
f) Wird mit Beton gebaut? 
 
Herr Reuter antwortet: Da das Projekt noch nicht durchgeplant ist, können noch keine ver-
bindlichen Antworten gegeben werden. Es ist allerdings geplant, nachhaltige Baustoffe zu 
verwenden, den Energiebedarf zu minimieren und eine CO2 reduzierte Bauweise anzustre-
ben. Eine Holzbauweise kann ebenfalls zum Einsatz kommen. 
 
4. N.N. (Bürgerverein Müngersdorf) konstatiert die Wichtigkeit des Plangebietes auch für 
Müngersdorf. Die vorgestellten Qualitäten sind absolut begrüßenswert und müssen im Be-
bauungsplan planungsrechtlich gesichert werden. Die folgenden Anregungen werden auch 
als schriftliche Eingabe formuliert und daher nicht direkt in der Veranstaltung beantwortet. 
 
a) Der Melatengürtel ist aufgrund fehlender Linksabbiegemöglichkeiten zur Erschließung 
des Plangebietes nicht geeignet. Es wird befürchtet, dass die Wohnstraßen Maarweg, 
Eupener Straße, Alter Militärring und Stolberger Straße unzumutbar belastet werden. 
Der Ausbau der KVB-Linien wird nicht so schnell sein wie die durch die Verdichtung der 
Weststadt entstehenden Verkehrsbelastungen. 
 
b) Die Radwege entlang der Stolberger Straße sind seit 20 Jahren durch politischen Be-
schluss versprochen. Ein Low-Line-Ast parallel zur Stolberger Straße sollte Bestandteil 
des Bebauungsplanes werden. 
 
c) Das Zielbild für die Kölner Weststadt beinhaltet eine Durchmischung der Nutzungen. So-
fern keine Wohnnutzung umgesetzt wird, müssen aktivierende EG-Nutzungen so gut 
sein, dass die Fußwege auch abends belebt und für Anwohner attraktiv sind.  
 
d) Es sollte darauf geachtet werden, dass die industrielle Geschichte des Ortes sichtbar 
bleibt und mit identitätsstiftenden Orten wie dem alten Tankstellenhäuschen erhaltend 
umgegangen wird, auch im Sinne der Adressbildung. 
 
5. N.N. bemerkt, dass der Melatengürtel und die Oskar-Jäger-Straße schon jetzt überlastet 
seien und derzeit im Bestand zu Stoßzeiten lange Rückstaus, teilweise bis zur Stolberger 
Straße, entstehen. Er bezweifelt, dass die Straßen den zusätzlichen Verkehr noch aufneh-
men können. Er befürchtet nach Umsetzung der Planung Rückstaus auf dem Gürtel bis zu 
Dürener Straße. Solange die verkehrlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben seien, 
könne er auch das schönste Bauvorhaben nicht unterstützen. Die Stadtbahn sei am Limit 
und biete keine Alternative zum Individualverkehr. Die benachbarten DKV- und Ergo-Versi-
cherungen würden die Stellplätze an die Mitarbeiter*innen vermieten, mit dem Ergebnis, 
dass sich die Mitarbeiter*innen Parkplätze im Umfeld suchten. Das gelte es hier zu verhin-
dern. Eine Tiefgaragenzu- und -ausfahrt vom Melatengürtel hält er für nicht umsetzbar. 
 
Herr Spelthann verweist darauf, dass es für die Entwicklung dieses Grundstück keine Alter-
native gibt, es handelt sich um einen bereits bebauten städtischen Raum. Um die Verkehrs-
situation in den Griff zu bekommen, stellt ein veränderter Modal Split, also eine veränderte 
Verteilung des Personen- und Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsträger oder 
Verkehrsmittel, die einzige Chance dar. Der Umstieg vom IV auf den ÖPNV sei ein großes

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Thema in der Politik. Auch die Umsetzung der „Low Line“ kann zur Entlastung der Verkehrs-
situation beitragen. Ein Umdenken kann nur in kleinen Schritten erfolgen. Die Lage der Tief-
garagenzu- und -ausfahrt wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
Frau Weitekamp fügt hinzu, dass wir alle umdenken müssen. 
 
Frau Herr ergänzt, dass das Plangebiet bestens an den ÖPNV angebunden ist. Mehrere 
Bahn- und Buslinien befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Stadt arbeitet derzeit an der 
Verbesserung der Leistungsfähigkeit des ÖPNV als weiteren Anreiz zur Nutzung von Bus 
und Bahn. Unterstützend kann über die neue Stellplatzsatzung der Stadt in Verbindung mit 
einem Mobilitätskonzept für das Plangebiet die Anzahl der erforderlichen Stellplätze verrin-
gert werden. 
 
4. N.N. hält eine Stellplatzquote von 0,4 und eine weitere Stellplatzreduktion für nicht umsetz-
bar, solange der Ausbau des ÖPNV hinterherhinkt. Er fordert mehr Stellplätze durch mehr 
TG-Ebenen. 
 
Frau Weitekamp erläutert, dass die Stellplatzsatzung flexible Lösungen für verschiedene 
Nutzungen bereithält. 
 
Herr Spelthann fügt hinzu, dass die Idee, erst die Infrastruktur zu planen, bevor gebaut 
wird, nur bei Planungen vom Reißbrett funktioniert. Die Realität ist die lebendige Stadt, die 
sich ständig verändert. Das geplante Bauvorhaben wird die nächsten 50-60 Jahre die West-
stadt prägen. 
 
6. N.N. befürchtet, dass mit der Umsetzung der Planung Leerstände gebaut werden. Büroge-
bäude würden in Köln nicht mehr gebraucht und stünden leer. Warum würden nicht beste-
hende Immobilien zu Büros umgenutzt? Es sollte darüber nachgedacht werden, an diesem 
Standort auch Wohnnutzungen zu realisieren, um insbesondere in den Abendstunden kein 
totes Gebiet zu erzeugen. Zudem werden mehr Stellplätze gefordert. 
 
Herr Stuttmann (ABG) versichert, dass bezüglich Büronutzungen noch keine besorgniser-
regende Entwicklung zu erkennen sei. Derzeit liege die Leerstandsquote in Köln bei 5%. 
Moderne zeitgemäße Büros werden weiter nachgefragt. Eine Umnutzung der bestehenden 
Gebäude zu modernen Bürogebäuden ist nicht ohne weiteres möglich. 
 
7. N.N.  
a) befürchtet ein Verkehrschaos, sollte die Planung realisiert werden. Für Lieferverkehr be-
stehe keine Möglichkeit, anzuhalten. Es werde zu einer weiteren Verkehrszunahme kom-
men. 
 
e) 5% Leerstand für Bürogebäude erscheint zu niedrig, Leerstände sind in der Umgebung 
überall sichtbar. Gerade in den Abendstunden wäre das Plangebiet nicht belebt. Warum 
soll hier kein Wohnungsbau realisiert werden? Sind kulturelle Nutzungen geplant (als 
Zwischennutzung und dauerhaft)?  
 
Herr Schneemann (bema) erwidert, dass die Leerstandquote in Köln für Bürogebäude bei 
weniger als 5% liege. Im Plangebiet könnten ca. 1.000 Arbeitsplätze entstehen. Im Bestand 
ist das Grundstück versiegelter toter Raum, durch die Planung soll es in Zukunft belebt wer-
den. Kulturelle Nutzungen sind als Zwischennutzung weiterhin möglich und im Konzept 
auch nach Umsetzung der Planung vorgesehen. 
 
Herr Spelthann gibt zu bedenken, dass das Plangebiet im heutigen Zustand nicht belebt 
sei. Eine Belebung der Erdgeschosszonen werde durch die Umsetzung der vorgestellten 
Planung erwartet.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
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Frau Herr ergänzt, dass im Umfeld des Plangebietes bereits einiges an neuem Wohnraum 
auf vormals gewerblichen Flächen entstanden ist. So sind z.B. im Max-Becker-Areal mit 
1.700 WE, im Helios-Areal und an der Alsdorfer Straße ca. 200 WE Wohnnutzungen im grö-
ßeren Umfang geplant bzw. in der Umsetzung. Bezogen auf die gesamte Weststadt wird der 
Wohnanteil durch die genannten Planungen deutlich erhöht. Die Realisierung des Green 
Campus wird die Situation am Standort im Vergleich zum Bestand (untergenutzt, vollständig 
versiegelt) auf jeden Fall verbessern. 
 
c) Gibt es bereits konkrete Mietinteressenten? 
 
Herr Schneemann (bema) ist von der guten Lage des Standortes und dem tollen ÖPNV-
Angebot überzeugt und versichert, dass hochmoderne Bürogebäude nachgefragt werden. 
Konkrete Mietinteressenten sind nicht bekannt. 
 
 
Frau Weitekamp stellt um 20:15 Uhr fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Sie be-
dankt sich bei den Investoren und Planungsbüros für die Präsentation sowie bei den Anwesen-
den für den sachlichen und konstruktiven Austausch und beim Planungsamt für die Beantwor-
tung der Fragen. Sie erinnert an die Möglichkeit noch bis zum 15.03.2024 auch schriftlich Stel-
lung zu nehmen. Alle Eingaben werden bewertet und der Politik zur Abwägung vorgelegt. 
 
 
 
              
Frau Weitekamp      Herr Spelthann 
(Bezirksbürgermeisterin Lindenthal)    (Bezirksbürgermeister Ehrenfeld) 
 
 
 
                          
Frau Neumann  
(Schriftführerin/Stadtplanung Zimmermann GmbH)

Anlage 7 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Trägerbeteiligung

9020 Zeichen

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Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan … –Arbeitstitel: „Green Campus – Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel“ in Köln-
Braunsfeld/-Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-
lange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 12.07.2022 bis zum 09.08.2022 durch-
geführt Im Zeitraum der Beteiligung sind 11 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellung-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
Es bestehen keine Bedenken, sofern die Vorgaben zur Er-
richtung von Standplätzen für Abfallbehälter gem. § 10 der 
Abfallsatzung der Stadt Köln und die Erreichbarkeit dieser 
Standplätze entsprechend der Richtlinien für die Anlage 
von Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt werden. Es ist 
in diesem Zusammenhang insbesondere der erforderliche 
Bewegungsraum für dreiachsige Müllsammelfahrzeuge zu 
beachten. 
 
Ja 
 
Die städtische Abfallsatzung und die Richtlinie RASt 06 werden in 
der weiteren Planung berücksichtigt. 
2 
 
Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 
Durch die Bauleitplanung sind die Belange des Dezerna-
tes 52 der Bezirksregierung Köln nicht betroffen. Die für 
Altdeponien und Bodenschutz zuständigen Ämter im Ver-
fahren sind zu beteiligen. 
 
Ja 
 
Die entsprechenden städtischen Dienststellen wurden beteiligt. 
Im Plangebiet befindet sich der Altstandort Nr. 401423, Bezeich-
nung „Oskar-Jäger Str. 97“. Der Altstandort wird als Kennzeich-
nung in den Bebauungsplan aufgenommen. Ein Bodengutachten 
wird in Abstimmung mit der Fachdienststelle erarbeitet. Die Best-
immungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und 
der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 
werden berücksichtigt. 
3 Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 
Der betroffene Bereich befindet sich nicht innerhalb des 
Achtungsabstands oder angemessenen Abstands eines 
Betriebsbereiches (sog. Störfall-Anlagen) nach der Se-
veso-III-Richtlinie. 
 
Kenntnisnahme 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Kindertagesstätte 
in einem Gewerbegebiet erscheint allerdings nicht klar. Es 
fehlt die allgemeine Gebietszugehörigkeit. Auch die in § 8 
Abs. 3 der BauNVO genannten und ausnahmsweise zu-
lässigen Nutzungen verstehen sich im funktionalen Zu-
sammenhang mit dem Baugebiet.  
Die Ansiedlung einer Kindertagesstätte ist nicht vorgesehen. 
4 IHK Köln 
Die IHK Köln begrüßt die gewerblich geprägte Neugestal-
tung des Plangebietes. Es wird angeregt  das aktuell in 
der Bestandsbebauung vorhandene Fitnessstudio in das 
zukünftige Nutzungskonzept zu integrieren, da auch die-
ses in die angestrebte Nutzungsstruktur passt. 
Die geplante Ausweisung des Plangebietes als Gewerbe-
gebiet ermöglicht die Ansiedlung von Betrieben aus dem 
Bereich der urbanen Produktion. Es wird angeregt, dass 
solche Betriebe in das hiesige Nutzungskonzept mit auf-
genommen werden. 
Schließlich begrüßt die IHK Köln die angestrebte Zwi-
schennutzung der derzeit leerstehenden Lagerräume für 
kulturelle Zwecke. Auf diese Weise wird ein andauernder 
Leerstand vermieden. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, inwiefern das vorhandene Fit-
nessstudio im Plangebiet verbleiben kann. 
 
 
 
Aktuell sind noch keine konkreten Betriebe bekannt, die sich im 
Plangebiet ansiedeln werden. Diese werden im Laufe des Verfah-
rens gefunden. 
 
 
Nicht erforderlich. 
5 Kampfmittelbeseitigungsdienst, Bezirksregierung 
Düsseldorf 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histori-
sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bomben-
abwürfe. Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden 
Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der 
beigefügten Karte empfohlen. Die Beauftragung der Über-
prüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmittel-
untersuchung. 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind 
diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. 
 
 
Ja 
 
 
Es wird ein Hinweis auf das mögliche Vorkommen von Kampfmit-
teln in die Bebauungsplanunterlagen aufgenommen.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Erfolgen Spezialtiefbauarbeiten mit erheblichen mechani-
schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, 
Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Bohrlochdetektion. 
In diesem Fall ist der Leitfaden auf der Internetseite des 
Dienstes zu beachten. 
6 KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH 
Keine Bedenken 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich. 
7 Polizeipräsidium Köln – Direktion Verkehr 
Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich. 
8 Polizeipräsidium Köln – Kriminalprävention 
Es bestehen keine Bedenken. Da eine Vielzahl von städ-
tebaulichen und kriminalpräventiven Aspekten zu berück-
sichtigen sind (z.B. Tiefgarage, Gestaltung des Außenge-
ländes, Sicherheit der Gebäude) sei auf das kostenlose 
Beratungsangebot zur städtebaulichen Kriminalprävention 
hingewiesen. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich. 
9 
9.1 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
Gegen das städtebauliche Planungskonzept bestehen aus 
entwässerungstechnischer Sicht keine grundsätzlichen 
Bedenken. Die Entwässerung des Schmutzwassers kann 
über die öffentlichen Kanäle in der Oskar-Jäger-Straße 
sowie den Melatengürtel erfolgen. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich. 
9.2 Niederschlagswasser 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß 
§°44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu 
versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beein-
trächtigt wird. Das nicht klärpflichtige Niederschlagswas-
ser ist auch von Grundstücken die vor dem 01.01.1996 
bebaut wurden zu versickern.  
Die Versickerung des Niederschlagswassers ist im Bebau-
ungsplan festzusetzen. 
 
ja 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des 
weiteren Verfahrens wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet. 
Dieses wird mit den StEB sowie der zuständigen Fachdienststelle 
abgestimmt. 
 
 
Die Notwendigkeit von Festsetzungen im Bebauungsplan wird im 
weiteren Verfahren geprüft.

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Es werden weitere Hinweise zur Versickerung und zur 
Entwässerung gegeben, die im weiteren Verfahren zu prü-
fen und zu beachten sind.  
9.3 Überflutungsvorsorge 
Das Plangebiet weist teilweise Tiefpunkte auf, diese Be-
reiche können bei einem Starkregenereignis einer erhöh-
ten Überflutungsgefährdung unterliegen. Im Allgemeinen 
ist bei der Planung ein wassersensibler und starkregenan-
gepasster Umgang mit Niederschlagswasser zu berück-
sichtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass geeignete 
Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Bauleitpla-
nung berücksichtigt und ggfs. festgesetzt werden müssen. 
Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallenden 
Wassermengen dimensioniert sind, werden Maßnahmen 
vorgeschlagen, die das Wasser bei außergewöhnlichen 
Niederschlagsereignissen möglichst schadlos zwischen-
zuspeichern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. 
Auf verschiedene Arbeitshilfen zu diesem Thema wird ver-
wiesen. 
 
ja 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des 
weiteren Verfahrens wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet, 
das auch ein Konzept zum Umgang mit Starkregenereignissen 
enthält. Dieses wird mit den StEB sowie der zuständigen Fach-
dienststelle abgestimmt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
10 
10.1 
Stadtwerke Köln 
RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH 
Zukünftig werden je nach Energiebedarf Versorgungsan-
lagen (z. B. Trafo-Stationen) auf dem Gelände oder inte-
griert im Gebäude notwendig sein. Auch zurzeit befinden 
sich im Plangebiet Trafo-Stationen, die die bestehenden 
Gebäude/Nutzungen mit Strom versorgen.  Das Plange-
biet befindet sich im Bereich eines Fernwärmeausbaupro-
jektes. Die zukünftige Versorgung mit der umweltfreundli-
chen und klimaschonenden Energie Fernwärme wäre da-
her gegebenenfalls möglich. 
 
ja 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im weiteren Ver-
fahren werden die Unternehmen beteiligt, um ein Versorgungs-
konzept abzustimmen. Zudem wird ein Energiekonzept gemäß 
den Anforderungen der Energieleitlinien der Stadt Köln erstellt. 
10.2 Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich.

- 5 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
11 
 
Straßen NRW 
Keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme 
 
Nicht erforderlich. 
Stand 12.07.2024

Anlage 8 RPB_Beschluss_Green-Campus_2145-2024 vom 03.09.2024

2856 Zeichen

Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld 
/ Müngersdorf / Ehrenfeld 
Frau Dr. Sinz 
Telefon: (0221) 221 26391 
E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 06.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 
03.09.2024 
öffentlich 
6.2 Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger-
Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld  
Anhörung der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zu den Er-
gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über 
die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
2145/2024 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehren-
feld folgenden geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen: 
„Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis; 
 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 
7) zu berücksichtigen; 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
Ergänzung: 
1. Die Festsetzungen im Bebauungsplan-Entwurf sind eng an das gezeigte 
Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag 
(z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu 
ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten.

2. Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge-
schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen-
nutzungen sicherzustellen. 
3. Der Beirat spricht sich weiterhin für eine gemischte Nutzung mit Wohnen 
aus. 
4. Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des 
Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für 
Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden-
begrünungen sicherzustellen. 
5. Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf-
fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, 
das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt. 
6. Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende 
Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi-
schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind 
zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der 
westlichen Nachbareigentümer erfolgen.“ 
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

900 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Es hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
stattgefunden. Im weiteren Verfahren wird noch die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB 
erfolgen.  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

9318 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2145/2024
Stand: 27.08.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss: Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 
9.4 Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger-
Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld  
Anhörung der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zu den Er-
gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über 
die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes 
2145/2024 
I Beschlussvorschlag:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis; 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 
7) zu berücksichtigen; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
II Mündlicher Antrag vom RM Pakulat (Bündnis 90/ Die Grünen) 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver-
tretung Ehrenfeld vom 09.09.2024 wie folgt an:  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis; 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung

2 
 
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 
7) zu berücksichtigen; 
Die Festsetzungen im Bebauungsplan -Entwurf sind eng an das gezeigte 
Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag 
(z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu 
ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten.  
Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge-
schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen-
nutzungen sicherzustellen.  
Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies 
umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den 
Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik-
veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige 
Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene 
Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau-
ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach-
barschaft schaffen 
Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des 
Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für 
Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden -
begrünungen sicherzustellen.  
Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf-
fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, 
das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt.  
Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende 
Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi-
schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind 
zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der 
westlichen Nachbareigentümer erfolgen. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
III Beschluss (Ergänzungen fett) 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis; 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 
7) zu berücksichtigen; 
Die Festsetzungen im Bebauungsplan -Entwurf sind eng an das gezeigte 
Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag 
(z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu 
ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten.

3 
 
Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge-
schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen-
nutzungen sicherzustellen.  
Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies 
umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den 
Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik-
veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige 
Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene 
Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau-
ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach-
barschaft schaffen 
Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des 
Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für 
Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden-
begrünungen sicherzustellen.  
Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf-
fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, 
das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt.  
Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende 
Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi-
schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind 
zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der 
westlichen Nachbareigentümer erfolgen. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
IV Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzungen fett):  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis; 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 
7) zu berücksichtigen; 
Die Festsetzungen im Bebauungsplan -Entwurf sind eng an das gezeigte 
Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag 
(z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu 
ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten.  
Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge-
schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen-
nutzungen sicherzustellen.

4 
 
Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies 
umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den 
Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik-
veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige 
Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene 
Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau-
ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach-
barschaft schaffen 
Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des 
Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für 
Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden-
begrünungen sicherzustellen.  
Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf-
fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, 
das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt.  
Die begrünte Fuß- und Radwegeve rbindung ist durch entsprechende 
Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi-
schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind 
zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der 
westlichen Nachbareigentümer erfolgen. 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Ein Bebauungsplanentwurf wird zurzeit durch den Vorhabenträger ausgearbeitet und 
mit der Verwaltung abgestimmt. 
Nächste Schritte: 
Sobald die notwendigen Unterlagen fertiggestellt sind, ist die Beteiligung der Behör-
den und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch geplant. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
27.08.2026

Anlage 9 Beschluss BV 4 vom 09.09.2024 zu 2415_2024

3149 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 11.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 09.09.2024  
öffentlich 
10.3 Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger-
Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld  
Anhörung der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zu den Er-
gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über 
die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes 
2145/2024 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis; 
 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 
7) zu berücksichtigen; 
 
Die Festsetzungen im Bebauungsplan -Entwurf sind eng an das gezeigte 
Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag 
(z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu 
ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten.

Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge-
schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen-
nutzungen sicherzustellen.  
 
Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies 
umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den 
Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik-
veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige 
Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene 
Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau-
ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach-
barschaft schaffen 
 
Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des 
Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für 
Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden-
begrünungen sicherzustellen.  
 
Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf-
fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, 
das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt.  
 
Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende 
Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi-
schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind 
zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der 
westlichen Nachbareigentümer erfolgen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Anlage 11 Beschluss der BV 3 vom 23.09.2024 2145_2024

3035 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221  93313 
Fax:  (0221) E-Mail:
 steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 23.10.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 23.09.2024  
öffentlich 
9.2.4 Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger-
Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld  
Anhörung der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zu den Er-
gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über 
die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfes 
2145/2024 
 
 
geänderter Beschluss: 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis; 
 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 
7) zu berücksichtigen; 
 
Die Festsetzungen im Bebauungsplan -Entwurf sind eng an das gezeigte 
Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag 
(z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu 
ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten.  
 
Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge-
schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen-
nutzungen sicherzustellen.

Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies 
umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den 
Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik-
veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige 
Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene 
Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau-
ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach-
barschaft schaffen 
 
Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des 
Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für 
Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden-
begrünungen sicherzustellen.  
 
Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf-
fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, 
das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt.  
 
Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende 
Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi-
schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind 
zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der 
westlichen Nachbareigentümer erfolgen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig zugestimmt 
 
1 Enthaltung (AfD)

Anlage 2 Geltungsbereich

404 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Green Campus - Oskar-Jäger-Straße / Melatengürtel
in Köln - Braunsfeld /Ehrenfeld
0 10050 200 300 Meter

Anlage 3 Städtebauliches Konzept

1301 Zeichen

Städtebauliches Konzept -  Lageplan DachaufsichtGeschossigkeit Green Campus gemessen ab OK Platz
OK Platz = - 4.00 m
0.00
-4.00
0.00
0.00
GEBÄUDE I
GEBÄUDE II
GEBÄUDE III
VIII
VIII
VIII
VIII
VI
VII
VII
VI
VII
VII
VI
-4.00
-4.00
Oskar-Jäger-Straße
Melatengürtel
X
0.00
Anlieferung 
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Alte 
Tankstelle
II
V
XII
I
V
XV
I
II
I III IV
I
IV
IV
V
LEGENDE: 
Großbäume
Bäume
Grünflächen
Hauptwegeverbindung
Fuß- und Radweg
TG-Einfahrt/ Anlieferung
Grundstücksgrenze
Tiefgaragen-Outline
PV-Elemente auf Pergola
PV-Elemente auf 
extensivem Grün

Städtebauliches Konzept -  Lageplan Erdgeschoss
0.00
-4.00
0.00
0.00
GEBÄUDE I
GEBÄUDE II
GEBÄUDE III
-4.00
-4.00
Oskar-Jäger-Straße
Melatengürtel
0.00
Anlieferung 
TG-Einfahrt
TG-Einfahrt
Alte 
Tankstelle
LEGENDE: 
Großbäume
Bäume
Grünflächen
Hauptwegeverbindung
Fuß- und Radweg
TG-Einfahrt/ Anlieferung
Grundstücksgrenze
Tiefgaragen-Outline
Pflanzkübel mit Begrünung

Vogelperspektive
ca. +34.00m
±0.00m (OK Melatengürtel)
ca. -4.00m (OK Platz)
ca. +19.20m
ca. +26.60m
ca. +26.60m
ca. +19.20m
ca. +19.20m
±0.00m (OK Oskar-Jäger-Str.)
Bruttogeschossfläche
Geschossfläche Vollgeschosse
Grundstücksfläche
Geschossflächenzahl (GFZ)
Grundstücksfläche mit Bodenanschluss
Begrünte Grundstücksfläche
46.000 m2
36.590 m2
14.327 m2
2,55
ca. 20%
ca. 20%

Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

53416 Zeichen

BP-Abwägung B31 
/ 2 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan …  – Arbeitstitel: „Green Campus – Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel“ in Köln-
Braunsfeld/-Ehrenfeld – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer Präsenzveranstaltung am 
28.02.2024 in der Zeit von 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr im Kundenzentrum des ehem. Autohauses in der Oskar-Jäger-Straße 97 und wurde in 
einer Niederschrift dokumentiert.  
 
Im Zeitraum vom 21. Februar 2024 bis 15. März 2024 einschließlich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der 
Stadt Köln (www.beteiligung-bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen bis zum 15.03.2024 zu übermitteln. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind 6 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich glei-
chen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss 
des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs 
inklusive Begründung, welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksich-
tigt. Aufgrund des vorläufigen Charakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbe-
schluss zu einer abweichenden Behandlung der Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern 
sind insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen 
Planentwurf zu berücksichtigen. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
1 Der Entwurf schließt nicht an die Brandwände der Nach-
bargebäude an, so dass keine Blockrandbebauung ent-
steht; das lässt ein unruhiges und ausgefranstes Straßen-
bild befürchten. Das war bei dem ursprünglichen Entwurf 
Nein Beide Konzepte weisen ähnliche Dichten und Flächeneffizienz 
auf. Der nun vorliegende Entwurf überzeugte gerade dadurch, 
dass er nicht an die Nachbarbebauung anbindet, sondern durch 
seine Campusstruktur ein Höchstmaß an Flächenflexibilität und

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
von Casper Schmitz-Morkramer deutlich besser gelöst. 
Auch die geplanten kleinen Hochhäuser hätten hier gut 
zum Bestand gepasst und den zur Verfügung stehenden 
Raum besser ausgenutzt. Fläche ist in Köln ein wertvolles 
Gut. An dieser gut angebundenen und zentralen Lage 
sollte auch durch vertikale Verdichtung mehr Flächeneffi-
zienz hergestellt werden, so dass insgesamt etwas Druck 
aus der Flächenkonkurrenz genommen werden kann. 
ebenerdig Platz für Grünflächen, Aufenthaltsräume und Durchwe-
gungen schafft. Im Rahmen des „Zielbilds für die Kölner West-
stadt“ ist eine lineare Grünverbindung für Fuß- und Radverkehr 
als Verbindung zwischen der nördlich geplanten „Low Line“ und 
dem Melatengürtel/Melaten-Friedhof geplant. Diese verläuft über 
die Grundstücke. Die Öffnung des Blockrands schafft eine Geste, 
die diese Durchgängigkeit signalisiert. 
2 
2.1 
Es ist spannend zu sehen, wie sich das Veedel verändert 
und noch verändern wird. Es ist toll, dass marode Ge-
bäude weichen, um Platz für eine auch ökologisch sinn-
volle Mischbebauung zu schaffen. Noch dazu, wenn sich 
architektonisch ansprechende Entwürfe durchsetzen kön-
nen.  
Kenntnisnahme Nicht erforderlich. 
2.2  Es besteht ein eklatanter Mangel an Kinderbetreuungs-
plätzen, vor allem an städt. Einrichtungen, die sich an die 
eigentlich für alle verbindlichen Regeln wie Little Bird etc. 
halten. Daher sollte mit den Investoren über eine neue 
städtische Kita im Neubauprojekt verhandelt werden. 
 
Nein Mit dem Vorhaben wird kein neuer Bedarf an Kita-Plätzen ausge-
löst, da keine Wohnnutzungen geplant sind. Eine Kindertages-
stätte ist nicht Bestandteil der Planung, da die notwendigen Frei-
flächen nicht im Konzept abgebildet werden können. Bei einer 
Kita handelt es sich um eine sensible Nutzung. Im Rahmen der 
frühzeitigen Trägerbeteiligung wurden immissionsschutzrechtli-
che Bedenken geäußert. 
 
2.3 Im Sinne des gerade erst sanierten Fitnessstudios am 
Gürtel wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass das Stu-
dio möglichst lange an seinem angestammten Platz blei-
ben kann. Nach den Informationen der BEMA läuft der 
Mietvertrag bereits Mitte 2025 aus, eine Bebauung ist 
aber frühestens 2027 geplant. Ein Leerstand von 1,5 Jah-
ren ist auch für das Veedel nicht schön.  
Nein Die Stadt hat keinen Einfluss auf die Vermietung privater Immobi-
lien und die Mietverträge. 
3 
3.1 
Der aktuelle Bebauungsplan sieht auf dem Grundstücks-
teil Ehrenfeld (zur Oskar-Jäger-Straße hin) eine gewerbli-
che Nutzung und auf dem Grundstückteil Braunsfeld (zum 
Gürtel hin; heutiger Bau mit einem Fitness-Studio) eine 
Mischnutzung vor. In Zukunft soll der Teil Braunsfeld von 
Nein Das Plangebiet ist Bestandteil des stadtteilübergreifenden Trans-
formationsbereiches Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld, in dem 
aufgegebene ehemals klassische Gewerbestandorte in lebendige 
urbane Quartiere umgewandelt werden sollen. Innerhalb dieses 
Transformationsbereichs wurden bereits Planungen angestoßen,

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
einem Mischgebiet in ein rein gewerbliches Gebiet umge-
widmet werden. Hierdurch soll dem Investor ermöglicht 
werden, das Grundstück ausschließlich mit gewerblichen 
Einheiten zu bebauen. Eine derartige Änderung ist nicht 
unterstützenswert und sollte verhindert werden. Es wird 
die Gefahr gesehen, dass mit dieser Umwidmung ein Zu-
stand zementiert wird und spätere Alternativnutzungen 
ausgeschlossen werden (sollen).  
 
Bereits heute finden sich über das Stadtgebiet verteilt im-
mer mal wieder leere Büroimmobilien, die mit nur gerin-
gem Aufwand für eine Wohnnutzung (Flüchtlinge, Micro-
Appartements etc.) hergerichtet werden könnten, wenn 
denn der B-Plan das durch die zementierte gewerbliche 
Nutzung nicht ausschließen würde. 
die eine überwiegende Wohnnutzung (z.B. Alsdorfer Straße) oder 
einen Schwerpunkt in der Wohnnutzung (z.B. Güterbahnhof Eh-
renfeld) als Planungsziel haben. Aus Sicht der Verwaltung muss 
nicht auf jedem Grundstück im Transformationsbereich eine ge-
mischte Nutzung erfolgen, sondern dies ist in einem größeren 
Kontext zu betrachten. Das Umfeld von Green Campus weißt 
heute schon Wohnnutzung auf und es wird durch Entwicklungen 
im Umfeld auch noch weitere Wohnnutzug hinzukommen. Damit 
wird sich der Bereich insgesamt zu einem urbanen Mischquartier 
transformieren, auch wenn auf einzelnen Grundstücken weiterhin 
rein gewerbliche Nutzungen entstehen. 
 
Das Plangebiet eignet sich aufgrund seiner sehr guten Erschlie-
ßung und der Nähe zum ÖPNV-Kreuz Aachener Straße/ Gürtel 
hervorragend für nicht störende gewerbliche Nutzungen. Im Plan-
gebiet soll zeitgemäßes Arbeiten mit ergänzenden gastronomi-
schen und kulturellen Nutzungen verbunden werden. 
 
Die Umnutzung leerstehender Büroimmobilien ist als gesamtstäd-
tisches Thema nicht in diesem Bebauungsplanverfahren zu lö-
sen. Die Stadt hat keinen direkten Einfluss auf die Nutzung priva-
ter Büroimmobilien.  
3.2 Wirklich bedauerlich ist, dass das Bauprojekt ca. 1.000 
neue Arbeitsplätze als Büroflächen schaffen wird, jedoch 
keine neuen Wohnungen geschaffen werden. Es wird an-
geregt, auf dem Ehrenfelder-Grundstückteil ca. 700 Büro-
einheiten zu bauen und auf dem Lindenthaler-Grund-
stücksteil ca. 150 Wohneinheiten.  
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zur lfd. Nr.3.1 
 
3.3 Das Viertel wird aufgrund der Infrastruktur keine weitere 
Büroraumzunahme in der vorgestellten Dimension ver-
kraften können. Im Flyer zur Öffentlichkeitsveranstaltung 
heißt es bei den Rahmenbedingungen: 
„Im weiteren Verfahren müssen unter anderem folgende 
Rahmenbedingungen untersucht werden: Verkehrssitua-
tion vor Ort, Förderung nachhaltiger Mobilität, …“ 
Ja Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden durch Fachgut-
achterbüros sowohl ein Mobilitätskonzept als auch eine Verkehrs-
untersuchung mit Microsimulation erarbeitet. Beide Gutachten 
können während der öffentlichen Auslegung des Bebauungspla-
nes eingesehen werden. In der Verkehrsuntersuchung werden 
die genannten Fragestellungen untersucht, insbesondere die Ver-
kehrsbelastung der umliegenden Straßen und Knoten für den

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Neben der plakativen Auflistung im Flyer wird es also da-
rum gehen, diese Untersuchungen vorzunehmen. 
 
Die Oskar-Jäger-Straße und ihre umliegenden Straßen 
sind bereits heute Dauer-Stau-Routen. Rückstaus in alle 
Richtungen, massive Zeitverluste und erhebliche Lärm- 
und Feinstaubbelastung stellen den Alltag der Anwohne-
rinnen und Anwohnern dar. Der tägliche Verkehr ist ein 
Problem der täglich zur Arbeit einpendelnden Menschen. 
Prognosefall. Das Gutachten berücksichtigt eine verkehrsplaneri-
sche Betrachtung der Entwicklungen in der Kölner Weststadt. In 
dieser Verkehrsuntersuchung werden ggf. Maßnahmen im (über-
geordneten) Verkehrsnetz abgeleitet.  
 
Auch wird eine Lärmuntersuchung die Einwirkungen des Ver-
kehrslärms auf das Plangebiet sowie die Auswirkungen des 
durch die Umsetzung der Planung entstehenden Mehrverkehrs 
auf die Wohnbebauung in der Umgebung untersuchen und be-
werten. Je nach Höhe der Verkehrsbelastung wird auch eine Luft-
schadstoffuntersuchung durchzuführen sein. 
  
3.4 Ein weiterer Bürokomplex mit 1.000 neuen Arbeitsplätzen 
bedeutet jeden Tag zusätzlich bis zu 1.000 Menschen, die 
ins Viertel rund um die Oskar-Jäger-Straße ein- und aus-
pendeln müssen. Es wird nicht gelingen, die Menschen 
des Neubaus im Mobilitätsverhalten zu verändern, denn 
der Neubau wird ein High-End Produkt werden. Mindes-
tens 25 Euro plus x (pro qm) wird wohl der übliche Wert 
für eine Anmietung sein und so werden es vor allem (in-
ternationale) Unternehmen werden, die ein sehr großes 
Einzugsgebiet haben. Der Anteil von Bahn- und Fahrrad-
anreisenden wird sehr gering sein. 
Insbesondere die Bahnlinien sind bereits heute am Limit 
der Auslastungskapazität.  
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird im Ab-
gleich mit der Verkehrsuntersuchung auch ein Mobilitätskonzept 
erarbeitet, das sich diesen Fragstellungen widmet, insbesondere 
welche Anreize gegeben werden können, um den Umweltver-
bund zu stärken. 
 
 
 
 
 
 
Die Attraktivierung des ÖPNV ist ein gesamtstädtisches Thema 
und nicht in diesem Bebauungsplanverfahren zu lösen. 
3.5 Die geplanten ca. 400 Stellplätze in 2 Tiefgaragenge-
schossen sind zu wenig. Die Stellplatzverordnung gibt den 
niedrigen Wert seit einiger Zeit neu vor, was für Anwohne-
rinnen und Anwohner von Bestandimmobilien im nahen 
Umfeld von Neubauprojekten aber immer mehr zu Proble-
men führen wird. Es ist ein Hohn, dass dieser Faktor in 
der Stadt Köln auf 0,4 gesenkt wurde. Da ist es dann we-
nig hilfreich, wenn in einer Infoveranstaltung seitens der 
Stadt Köln der Hinweis kommt, man wolle hiermit die Men-
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zur lfd. Nr. 3.4 
Ziel der Stellplatzsatzung ist es, den Flächenverbrauch für den 
ruhenden Verkehr zu reduzieren und zu mehr unversiegelten Auf-
enthalts- und Grünflächen in der Stadt zu kommen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
schen zum Umstieg weg vom Auto und hin zu klimage-
rechtem Mobilitätsverhalten erziehen. Das Problem sind 
aber doch nicht die Anwohner und Anwohnerinnen, son-
dern die Pendler und Nutzer der Gewerbeimmobilien. Be-
straft werden aber die Anwohnerinnen und Anwohner, 
weil die Pendler – neben dem ganzen zusätzlichen Ver-
kehr – natürlich auch noch in den Wohngebieten nach ei-
nem Parkplatz suchen werden. 
 
Die Stellplatzverordnung bietet eine Öffnungsklausel, von 
der Gebrauch gemacht werden sollte, denn beim vorlie-
genden Baugrundstück und der vorherrschenden infra-
strukturellen Situation kann bei entsprechender Begrün-
dung von den 0,4 deutlich nach oben abgewichen werden. 
Für den Investor sollte es bei dieser Projektgröße ein 
Leichtes sein, ein bis zwei weitere Tiefgeschosse für Stell-
plätze zu errichten.  
3.6 Es soll eine Tiefgaragenein- und -ausfahrt am Gürtel ge-
ben. Was aber nicht funktionieren wird, ist die Ein- und 
Ausfahrt an der Oskar-Jäger-Straße. Hier kollidieren die 
Bewegungs- und Fahrflächen zu stark miteinander, so 
dass Chaos vorprogrammiert ist. 
Um in die Tiefgarage von der Oskar-Jäger-Straße aus ein-
biegen zu können, konkurrieren die Fahrzeuge mit dem 
entgegenkommenden Verkehr sowie den Verkehrsströ-
men rund um die Waschstraße und das Rote Kreuz. 
Bereits heute kommt es aufgrund der Verkehrsdichte zu 
Problemen bei der Ausfahrt von Krankenwagen mit Blau-
licht vom Roten Kreuz Standort.  
Das Plangebiet rund um die Oskar-Jäger-Straße ist ei-
gentlich schon jetzt bis zum Limit infrastrukturell ausgelas-
tet. 
Ja Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden durch Fachbüros 
Gutachten erarbeitet, die auch die Zu- und Abfahrten untersu-
chen und bewerten. Die Gutachten werden mit den zuständigen 
Fachämtern abgestimmt. 
4 Die Unterrichtung der Öffentlichkeit scheint lückenhaft. 
Die Planung wird in farbigen Perspektiven und Schaubil-
dern dargestellt, die Vorstellung der geplanten Baumasse 
Ja Es handelt sich um eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, in 
der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
ist so schwer möglich. Die wichtigen Daten und Eckpunkte 
wie GFZ, GRZ, Nutzungsmischung in %, Anzahl der Ar-
beitsplätze und Anzahl der Stellplätze fehlen. Von Investo-
renseite können diese Daten zur Verfügung gestellt wer-
den (Gespräch am 28.03.24). Es wird darum gebeten, 
diese Daten zur Verfügung zu stellen und die öffentlich 
zugänglichen Unterlagen zu ergänzen. 
Entstehen sollen in den oberen Geschossen Büroräum-
lichkeiten, ergänzt durch teilweise Flächen für kollabora-
tive Büronutzungen, Gastronomie, Kunst und Kultur sowie 
kleinflächige Läden und Gewerbe in den Erdgeschosszo-
nen. Es fehlt eine Benennung der Anteile in % von Gast-
ronomie, Kunst und Kultur sowie kleinflächige Läden. 
Im rechtskräftigen B-Plan liegen GRZ und GFZ bei 0,4 
bzw. 1,4. Es fehlendie geplanten Grundflächen- und Ge-
schossflächenzahlen (GRZ und GFZ). Nach derzeitigem 
Städtebaulichem Konzept kann eine Geschossfläche von 
ca. 46.000 m² realisiert werden. Es fehlen die Anzahl der 
geplanten Arbeitsplätze und die Anzahl der geplanten 
Stellplätze. 
werden. Eine GRZ von 0,8 (Orientierungswert für Gewerbege-
biete) und eine GFZ von 3,0 soll eingehalten werden. 
Die Anzahl der Arbeitsplätze z.B. ist davon abhängig, welche 
konkreten Firmen/ Betriebe hier einziehen werden.  
 
Das Nutzungskonzept sieht eine gewerbliche Nutzung in Form ei-
nes Campus-Konzeptes vor, bei dem vor allem in den Erdge-
schosszonen eine Durchmischung von Büro, Läden, Gastrono-
mie und kulturellen Nutzungen erfolgt und die Obergeschosse 
durch Büros genutzt werden. In den Erdgeschossen der Ge-
bäude sind kleinflächige Läden sowie auch Gastronomiebetriebe 
geplant, die der Versorgung der Büronutzenden mit Waren und 
Dienstleistungen für den Pausenbedarf dienen sollen. 
 
Die Nutzungsmischung in der Erdgeschosszone soll im weiteren 
Verfahren konkretisiert und über Festsetzungen im Bebauungs-
plan sowie über Regelungen im städtebaulichen Vertrag gesi-
chert werden. 
5 
5.1 
Während der Öffentlichkeitsveranstaltung wurde anschei-
nend eine fehlerhafte Kontakt-eMail-Adresse von Frau 
Weitekamp (falscher Vorname) angeben. Außerdem ist 
dem Bürgerverein aufgefallen, dass im Faltblatt zur Öf-
fentlichkeitsbeteiligung eine falsche Frist für Stellungnah-
men (13. März statt 15. März) abgedruckt wurde. 
Ja Die Mail-Adresse von Frau Weitekamp war im Flyer, der zur Ver-
anstaltung auslag, richtig benannt. Bei der Frist für die Stellung-
nahmen war der Verwaltung in der Tat ein Fehler unterlaufen. Im 
Flyer war mit dem 13. März eine falsche Frist abgedruckt, es gab 
aber tatsächlich bis zum 15.3. die Möglichkeit, Stellung zu neh-
men.  
5.2 Nicht nachvollzogen werden kann, warum zentrale bauli-
che Kennwerte der vorhandenen Investorenplanung nicht 
öffentlich gemacht werden: GRZ, GFZ, Bruttogeschossflä-
che, Anzahl der geplanten Büroarbeitsplätze und Anzahl 
der vorgesehenen TG-Stellplätze sind den Investoren si-
cherlich - zumindest aber im Ungefähren - schon länger 
bekannt. Auf Rückfrage eines Bürgers während der Öf-
fentlichkeitsveranstaltung nannten die Investoren immer-
Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 4. 
 
Im Bebauungsplan-Entwurf, der öffentlich ausgelegt wird, werden 
die genannten städtebaulichen Kennwerte festgesetzt. Während 
der öffentlichen Auslegung besteht erneut die Möglichkeit zur 
Stellungnahme.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
hin eine ungefähre Stellplatzzahl der Kfz-Tiefgarage, lie-
ßen aber die Zahl der projektierten Arbeitsplätze vage of-
fen. Selbst den politischen Gremien wurden diese wichti-
gen Kennzahlen bislang nicht zugänglich gemacht. Bös-
gläubig könnte man daher vermuten, dass der ange-
strebte GFZ-Wert über den im Gebiet der sog. "Weststadt" 
neuerdings üblichen, sehr hohen Dichten liegt. 
5.3 schwierige Erreichbarkeit des Planungsgebiets für den 
motorisierten Individualverkehr sowie dessen bestmögli-
che Vermeidung 
Das Planungsgebiet ist für den motorisierten Individual-
verkehr über den Gürtel aus Süden nur schlecht erreich-
bar. Grund dafür sind mangelnde und nur wenig leistungs-
fähige Linksabbiegebeziehungen in Fahrtrichtung Norden. 
Stark behindernd wirkt auf der Oskar-Jäger-Straße der 
Rückstau zwischen Stolberger Straße und Melatengürtel 
(in beiden Richtungen, besonders aber in Fahrtrichtung 
Innenstadt), der keinerlei zusätzliche Verkehre einer Zu- 
und Ausfahrt der Tiefgarage des Green Campus an der 
Oskar-Jäger-Straße verträgt. Der vorgesehene Standort 
des Green Campus erlaubt aufgrund seiner guten Anbin-
dung an zwei wichtige Stadtbahn-Achsen sicherlich eine 
höhere bauliche Ausnutzung als andere Flächen inmitten 
der sog. Weststadt. Dies gilt aber nur für ÖPNV-Nutzer, 
nicht aber für Radfahrer und Autofahrer. Eine Attraktivie-
rung alternativer Verkehrsmittel wird angeregt.  
 
Das Bebauungsplangebiet liegt am Rande der sog. West-
stadt, dem im Umbruch befindlichen Gewerbe- und In-
dustriegebiet Braunfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld. Dessen 
nahezu gesamtes Areal wird von Autofahrern aus Westen 
und Südwesten i.d.R. nur erreicht, wenn zuvor Wohnstra-
ßen in Müngersdorf und Braunsfeld durchfahren wurden. 
Hierbei sind im Stadtteil Müngersdorf zu nennen: 
Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zur lfdn. Nrn. 3.3 und 3.4 
 
Eine Verkehrsuntersuchung und ein Mobilitätskonzept werden im 
weiteren Verfahren erarbeitet und mit den Fachdienststellen der 
Stadt abgestimmt. 
 
Ein Großteil der angesprochenen verkehrlichen Aspekte (bei-
spielsweise Verbesserung des ÖPNV-Angebots) bezieht sich 
nicht auf das Verfahren „Green Campus – Oskar-Jägeer-
Straße/Melatengürtel“, sondern auf übergreifende verkehrliche 
Themen in der sogenannten Weststadt. Das Gebiet der West-
stadt wird von der Aachener Straße im Süden, dem Gürtel im Os-
ten, der Venloer Straße im Norden und der Militärringstraße (Vo-
gelsang ausgenommen) im Westen eingefasst. Es wird hier auf 
die Entwicklungsplanung Weststadt verwiesen, welche derzeit 
vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Zusammenarbeit 
mit dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung erarbeitet wird. 
Im Rahmen der Entwicklungsplanung Weststadt werden u.a. die 
verkehrlichen Aspekte in der gesamten Weststadt betrachtet.
 Für 
die Gesamtstadt und die Weststadt liegen bereits viele program-
matische und strategische Planwerke sowie Beschlüsse vor, die 
einen umfassenden Überblick über die verkehrliche Situation so-
wie verkehrliche Ziele, Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten 
bieten. Diese werden in einer Meta-Analyse zu einem Gesamtbild 
von Mobilität und Verkehr zusammengeführt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Alter Militärring, Wendelinstraße, Eupener Straße, aber 
auch durch Schleichverkehre belastet werden Vitalis-
straße und Belvederestraße; weiter östlich in Braunsfeld 
ist der Maarweg zu nennen. (Durch die angedachte Sper-
rung der Kitschburger Straße verlagern sich diese Ver-
kehre noch stärker in Richtung Müngersdorf).  
Außerdem werden Bürger, die an Einfallsstraßen mit 
Wohnbebauung wohnen, durch die Entwicklungen in der 
sog. Weststadt und durch das Projekt Green Campus mit 
Mehrverkehren belastet (hier: Aachener Straße, Widders-
dorfer Straße, Stolberger Straße). Mit der Errichtung des 
Technologieparks Köln in den 1980er-Jahren durch die 
Firma Lammerting hatte bereits ein Verdichtungsprozess 
im Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld mit 
Fokus auf tertiären Nutzungen begonnen, der mit den ak-
tuellen Planungen rund um das Max-Becker-Areal und 
entlang der Oskar-Jäger-Straße eine bislang ungekannte 
Dynamik aufnimmt. Möglichst viele der Arbeitskräfte auf 
dem hier zu beplanenden Green Campus-Gelände sollen, 
genau wie auf dem ThyssenKrupp-Schulte-Gelände, dem 
Max-Becker-Areal und den Flächen der Projekte „The 
Wid“ und „The Wid 2“ ihre Arbeitsplätze mit dem ÖPNV 
erreichen. 
 
Dabei muss aber die tatsächliche Leistungsfähigkeit so-
wohl des Straßennetzes als auch des ÖPNV und der 
Fahrradinfrastruktur betrachtet werden. Die Umsetzung 
von bereits beschlossenen Verkehrsplanungen dauert oft-
mals Jahrzehnte. Im Umkehrschluss müsste dies auch be-
deuten, nur so dicht zu bauen, wie es die bestehende Inf-
rastruktur verträgt. Auch die Gestaltung bisheriger Gewer-
bestraßen in der Weststadt muss sich an Fußgängerbe-
dürfnissen und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen 
Raum orientieren. 
Auch die Einrichtung neuer Omnibuslinien oder deren 
Taktverdichtung erscheinen im gesamten Bereich der sog.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Weststadt geboten. Der Wunsch nach Taktverdichtung 
(nicht nur nach einer Kapazitätssteigerung) besteht auch 
für die Stadtbahnlinie 1 auf der Ost-West-Achse. Dazu ge-
hört auch ein zügiger, weiterer Ausbau des P&R-Platzes 
Weiden-West, um Pendlerströme zum Green Campus aus 
dem westlichen Umland bereits an der Stadtgrenze zum 
Umstieg auf den ÖPNV auf der Ost-West-Achse zu moti-
vieren.  
 
In der Vergangenheit wurden die Pkw-„Einfallsmöglichkei-
ten“ über die Radialen aus dem westlichen Umland Kölns 
in den Bereich der Weststadt und weiter in die Innenstadt 
stark eingeschränkt, so dass sich die angestiegenen Pkw-
Verkehre mittlerweile auf Aachener Straße und Widders-
dorfer Straße konzentrieren: Beispielsweise wurde die Vo-
gelsanger Straße am Militärring im Stadtteil Vogelsang 
vollständig abgebunden und es wurden die Bundesstra-
ßen B264 (Dürener Straße) und B59 (Venloer Straße) in 
den jeweiligen Stadtteilzentren schon vor langer Zeit zu 
Tempo-30-Zonen. Das Verwaltungskonzept für das 
Grundnetz MIV sieht aktuell eine weitere Rückstufung der 
Venloer Straße zwischen Militärring und Äußerer Kanal-
straße als nicht mehr grundnetzrelevant vor. Perspekti-
visch wird damit eine Neuaufteilung des Straßenraums 
zwischen den konkurrierenden Verkehrsmitteln denkbar. 
Doch gerade über Venloer Straße und Helmholtzstraße 
wird das B-Plan-Gebiet an der Oskar-Jäger-Straße aus 
Nordwesten für den MIV erreicht. Veränderungen auf der 
Venloer Straße zwischen Bickendorf und Bocklemünd 
werden mit einiger Wahrscheinlichkeit zur Umlagerung 
von Verkehrsströmen auf die hoch belastete Widdersdor-
fer Straße führen. 
5.4 Verzicht auf gemischt-genutzte Baufläche (mit Wohnnut-
zung) erfordert zur Kompensation funktionierende, sehr 
Teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 3.1 und Nr. 4.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
attraktive Nutzungen in der Sockelgeschosszone zur Be-
lebung des Areals außerhalb der Bürozeiten und damit 
zur sozialen Kontrolle 
In der derzeit gültigen Bauleitplanung wird die Teilfläche 
am Melatengürtel noch als eine gemischt-genutzte Fläche 
ausgewiesen. Auch das Zielbild für die Neuauflage der 
Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld sieht 
hier (und nördlich darüber hinaus) Nutzungsmischung vor. 
Dadurch würden die drei Stadtteile mit ihren jeweiligen 
Wohnnutzungen aufeinander zu wachsen und würden 
sich ineinander verzahnen. Aufgabe der Stadtentwicklung 
wird es sein, die Insellage des entstehenden großen 
Wohnquartiers auf dem Max-Becker-Areal aufzubrechen 
und mit den Nachbarstadtteilen zu verbinden. Die Investo-
renplanung für den Green Campus sieht jedoch eine aus-
schließliche Büronutzung in den oberen Stockwerken und 
in den Sockelgeschossen Handel, Dienstleistung und Ser-
vice-Funktionen vor. Außerdem zeigen aktuelle B-Plan-
Änderungen (bspw. B-Plan-Änderung "Südlich Widders-
dorfer Straße") stets eine Überplanung des bestehenden, 
eingesprengselten Wohnbestandes, wobei zwar stets auf 
den Bestandsschutz der Wohnbebauung verwiesen wird, 
langfristig aber eine nicht mehr zeitgemäße Entmischung 
stattfindet. 
Bei einer rein gewerblichen Nutzung auf dem Green Cam-
pus stehen nach Büroschluss menschenleere, verwaiste 
Straßenzüge und öffentlich zugängliche Plätze auf dem 
Areal zu befürchten. In weiten Teilen der Weststadt, ins-
besondere im Bereich des Technologieparks Köln, ist dies 
schon lange für die Wohnbevölkerung abendlich erlebbar 
und erschwert den Bewohnern von Braunsfeld und Mün-
gersdorf die Nutzung von Fuß und Rad. In den öffentlich 
zugänglichen Bereichen des Green Campus und entlang 
der Straßen muss soziale Kontrolle stattfinden -, damit die 
angestrebten Modal-Split-Quoten auf den anderen, weiter 
nördlich und westlich gelegenen Projektarealen (bspw. 
Die für die Weststadt gewünschte Nutzungsmischung muss nicht 
auf jedem einzelnen Grundstück umgesetzt werden. Das Cam-
puskonzept ermöglicht in den Erdgeschosszonen vielfältige Nut-
zungen. Darüber hinaus haben die Gebäude auch eigene Adres-
sen im Campus, was zu Durchwegung und Frequentierung führt.  
 
Die Nutzungsmischung in der Erdgeschosszone soll im weiteren 
Verfahren konkretisiert und über Festsetzungen im Bebauungs-
plan sowie über Regelungen im städtebaulichen Vertrag gesi-
chert werden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Max-Becker-Areal, The Wid / The Wid 2) aber auch im Be-
stand (bspw. Rewe) sich überhaupt einstellen können. 
Schließlich wird das Areal des Green Campus von den 
vielen anderen Nutzern angrenzender, aber auch weiter 
entfernter Flächen in der sog. Weststadt durchquert wer-
den. Fehlt hier die soziale Kontrolle, wird zum Weg dorthin 
statt Fuß und Rad eher das Auto genutzt. Auf dem Green 
Campus sind die Nutzungen der Sockelgeschosszone so 
anzuordnen und auszuwählen (sowie idealerweise bau-
rechtlich abzusichern), dass die Sockelgeschosszone 
tagsüber wie auch abends nach Büroschluss noch mög-
lichst lange belebt wird. 
5.5 Erreichbarkeit des Planungsgebietes für Radfahrer und 
Fußgänger; neue Trassen mit stadtteilübergreifender Be-
deutung 
Um ein funktionierendes Fuß- und Rad-Wegenetz in der 
Weststadt aufzubauen, sollten die sich bietenden Que-
rungsmöglichkeiten über das Areal des Green Campus 
baurechtlich für die Allgemeinheit abgesichert werden. 
Gleiches gilt auch für die dauerhafte Zugänglichkeit ent-
stehender Platzsituationen auf dem B-Plan-Gelände 
Es ist eine Stärke der vorlegten Investorenplanung, eine 
Vielzahl von Querungsmöglichkeiten vorzusehen. Dabei 
fehlt aber die im Zielbild zur Fortschreibung der Rahmen-
planung vorgesehene, südliche Verbindung hin zur be-
grünten Fuß- und Radwege-Trasse (sog. "Low-Line"). Ge-
meint ist die Trasse, die westlich des B-Plan-Gebietes 
zwischen KVB-Gelände und dem ehemaligen Gelände 
der Bühnen der Stadt Köln und dem Bauhof der Stadt 
Köln und südlich, parallel zur Stolberger Straße verläuft 
und im Bereich des Pandion-Projekts "Alsdorfer Straße" 
auf die geplante Low-Line trifft. 
Eine weitere Erschwernis sind die schon lange beschlos-
sen, noch immer nicht realisierten, aber zwischenzeitlich 
Ja Das vorliegende Konzept berücksichtigt Fahrradwegeverbindun-
gen und schließt mit diesen an die geplanten „Low Line“ an. Die 
Fortführung der Radwegeverbindung kann nicht im Rahmen die-
ses Bebauungsplanes gesichert werden. Öffentlich zugängliche 
Geh- und Radwegebeziehungen innerhalb des Plangebietes sol-
len über Geh- und Fahrrechte im Bebauungsplan sowie eine 
dingliche Eintragung im Grundbuch gesichert werden.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
mehrfach umgeplanten Radwege und Fahrradschutzstrei-
fen entlang Stolberger Straße und die Neugestaltung des 
Straßenraums Oskar-Jäger-Straße. Eine sehr zeitnahe 
Realisierung der Radwegeplanung wird gefordert - noch 
vor Bau des Green Campus.  
5.6 baurechtliche Absicherung der in der Präsentation ver-
sprochenen Qualitäten der Investorenplanung 
Die Investorenplanung und das Konzept der beauftragten, 
renommierten Architekten und Grünplaner verspricht eine 
in Köln bislang nicht vorhandene, horizontale und vertikale 
Begrünung des Gebäudes und eine aufwendige Gestal-
tung der Freiflächen. Dem gegenüber steht eine sehr 
hohe bauliche Ausnutzung der vorhandenen B-Plan-Flä-
che. Damit womöglich zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. 
nach Abspringen eines Anker-Mieters oder Mietinteres-
senten, die Planung nicht verbösert werden kann, ist eine 
möglichst umfangreiche Absicherung der versprochenen 
Qualitäten - vertikales Grün, (nicht unterbaute) Freiflä-
chen, bifaciale PV-Überbauung der intensiven Dachbegrü-
nungen, Schwammstadt-Aspekte, umweltfreundliche Bau-
stoffe, aber auch: Nutzungen der Sockelgeschosse - 
durch geeignete baurechtliche Mittel notwendig.  
Ja Die Sicherung der Qualitäten wird in einem städtebaulichen Ver-
trag geregelt, der vor Satzungsbeschluss zwischen Investor und 
Stadt abgeschlossen wird. Zusätzlich wird es textliche Festset-
zungen im Bebauungsplan geben, die die Qualitäten absichern. 
 
5.8 Translozieren der "Alten Tankstelle" als Reminiszenz an 
automobile Geschichte im Kölner Westen 
Es ist ein guter Gedanke der Investoren, die ehemalige 
Tankstelle der Automobil AG bzw. des Opel-Vertrags-
händlers Dresen für die Nachwelt und als identitätsstiften-
des Element zu erhalten. Wir wünschen einen Umgang 
mit diesem Kleinod der Industriekultur in der Weststadt, 
der auch eines Denkmals würdig wäre. Ein reiner Neubau 
in alter Kubatur erscheint dabei zu wenig zu sein. Ein ech-
tes Translozieren oder die Verwendung ganz überwie-
gend originaler Elemente sollte verpflichtend vereinbart 
werden. 
Ja Die Alte Tankstelle steht nicht unter Denkmalschutz. Der Investor 
bemüht sich im Projekt an die Geschichte des Standortes zu erin-
nern und wird daher im weiteren Planungsprozess prüfen, ob der 
Tankstellenpavillon als Ort der Erinnerung erhalten und translo-
ziert werden kann.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Ehrenfeld und Bereiche der Weststadt sind Orte, an de-
nen sich wichtige Teile der automobilen Kölner Stadtge-
schichte zugetragen haben. Es wird hier nur an die erste 
Gründung des Automobilfabrikanten Horch (ein Vorgän-
ger-Unternehmen der Marke Audi) an der Venloer Straße 
/ Neptunstraße erinnert, den Markteintritt der Marke 
Toyota auf den europäischen Markt (Sitz auf der Stolber-
ger Straße, nicht weit vom B-Plan-Areal entfernt), den 
Cabrio-Hersteller Deutsch ebenfalls auf der Stolberger 
Straße direkt westlich der KVB oder die Elektro-Automo-
bilfabrik Schnelle an der Vogelsanger Straße 321. Alle 
diese Orte sind im Bewusstsein der Kölner Stadtbevölke-
rung bereits sehr zurückgetreten, manchmal erinnern 
kleine Gedenktafeln (Horch) oder - vorbildlich - eine 
Steele (Elektroautofabrik) an die Geschichte. 
Für das Areal der sog. Weststadt, dessen Geschichte und 
Ursprung als ehemaliges Industriegebiet immer schlechter 
an den wenigen verbliebenen Bestandsgebäuden ables-
bar ist, muss ein Umdenken im Umgang mit der wenigen 
historischen Bausubstanz erfolgen. Auch die Unterschutz-
stellung der wenigen vorhandenen Schornsteine ist eine 
Überlegung wert. 
5.9 Bekanntgabe der Inhalte der städtebaulichen Verträge an 
die Stadtgesellschaft und die politischen Entscheider 
Von verschiedenen Vertreterinnen des Stadtplanungsam-
tes wurde bereits angekündigt, künftig den Inhalt städte-
baulicher Verträge der Öffentlichkeit zugänglich zu ma-
chen. Dieser längst überfällige Schritt der Stadt Köln wird 
sehr begrüßt.  
Nein Der städtebauliche Vertrag wird im Zuge der Beschlussfassung 
zum Satzungsbeschluss den politischen Gremien und der Öffent-
lichkeit zugänglich gemacht. 
6 
6.1 
Nutzungsmischung 
Das Plangebiet ist Bestandteil des stadtteilübergreifenden 
Transformationsbereiches Braunsfeld/Müngersdorf/Ehren-
feld, in dem aufgegebene ehemals klassische Gewerbe-
standorte in lebendige urbane Quartiere umgewandelt 
Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr 4.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
werden sollen. Entstehen sollen dafür in den oberen Ge-
schossen Büroräumlichkeiten, ergänzt durch teilweise Flä-
chen für kollaborative Büronutzungen, Gastronomie, 
Kunst und Kultur sowie kleinflächige Läden und Gewerbe 
in den Erdgeschosszonen. Für lebendige urbane Quar-
tiere sind Durchwegungen und Nutzungsmischung unab-
dingbar. 
Anregung: Benennung des Mindestanteils der anderen 
Nutzungen (Gastronomie, Kunst und Kultur sowie kleinflä-
chige Läden) in % einschl. deren Festlegung im B-Plan. 
6.2 Baumassen 
Die Planung wird in farbigen Perspektiven und Schaubil-
dern dargestellt, die Vorstellung der geplanten Baumasse 
ist so schwer möglich. Die wichtigen Daten und Eckpunkte 
wie GFZ, GRZ, Anzahl der Arbeitsplätze und Anzahl der 
Stellplätze fehlen. Von Investorenseite können diese Da-
ten zur Verfügung gestellt werden (Gespräch am 
28.03.24). 
Kritik: Die Bebauung stellt sich übermäßig kompakt dar, 
eine Beurteilung ist aufgrund der kargen Angaben nicht 
möglich. 
Anregung: Begrenzung der Baumassen im B-Plan nicht 
nur im Hinblick auf möglichst hohe Ausnutzung, sondern 
auch mit Rücksichtnahme auf die Bebauung in der Oskar-
Jäger-Straße (DRK und Wohnbebauung Melatensee mit 
IV-V Geschossigkeit). 
Ja Siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 4 
Es handelt sich um eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, in 
der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt 
werden. Detaillierte Angaben zu GRZ, GFZ, Anzahl der Stell-
plätze etc. sind noch nicht möglich. Zum nächsten Verfahrens-
schritt, der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB, 
wird ein Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet, der dann auch Anga-
ben zum Maß der baulichen Nutzung enthält. GRZ und GFZ so-
wie zulässige Anzahl der Vollgeschosse und maximal zulässige 
Gebäudehöhen sind dabei die maßgebenden Kennwerte.  
 
Eine GRZ von 0,8 (Orientierungswert für Gewerbegebiete) und 
eine GFZ von 3,0 soll eingehalten werden. 
 
Die Anzahl der Arbeitsplätze lässt sich nicht im Bebauungsplan 
festlegen, diese ergibt sich aus den voraussichtlichen Nutzungen.  
 
Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ergibt sich aus der Stell-
platzsatzung der Stadt Köln, ggf. kann diese durch das im Rah-
men des Bebauungsplanes aufzustellende Mobilitätskonzept 
durch dort vorgeschlagene Maßnahmen noch reduziert werden. 
 
Die Verteilung der Baumassen, insbesondere an der Oskar-Jä-
ger-Straße gegenüber den Bebauungen der DRK, wurde nach

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
den Abstimmungen mit dem Gestaltungsbeirat am 19.03.2024 
und 25.06.20214 geändert. 
 
6.3 Verkehr 
Es ist nicht ersichtlich, wie stark die Mehrbelastung des 
Straßenverkehrs ausfallen wird. Aufgrund der Fahr-
bahnteilung auf dem Gürtel dürfte die Nutzung des TG-
Anschlusses dort relativ problemlos sein. Auf der Oskar-
Jäger-Straße soll die TG aus beiden Fahrtrichtungen ge-
nutzt werden. Hier ist das Stauaufkommen tagsüber aktu-
ell bereits so hoch, dass zusätzlicher Verkehr nicht aufge-
nommen werden kann. 
Anregung 1: nur rechtsabbiegenden Verkehr zu/von der 
TG zulassen und einen TG-Anschluss zur Stolberger 
Straße vorsehen. 
Anregung 2: konkret vorgesehene Anteile an ÖPNV-
Nutzung bzw. Fahrradanfahrten sind mit Mindestwerten 
im B-Plan festzulegen und nachzuweisen. 
Teilweise Siehe auch Stellungnahme der Verwaltung zu lfd. Nr. 3.3.  
 
Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden durch Fachgut-
achterbüros eine Verkehrsuntersuchung erarbeitet, die während 
der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes eingesehen 
werden kann. Die Verkehrsuntersuchung wird auch Hinweise zu 
möglichen TG-Anschlüssen geben. Sollte sich eine Zufahrt von 
der Oskar-Jäger-Straße als nicht möglich herausstellen, werden 
im Bebauungsplan entsprechende Zufahrtsverbote festgesetzt. 
 
Konkrete Anteile an ÖPNV-Nutzung bzw. Fahrradanfahrten kön-
nen im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden, dafür gibt es 
keine Rechtsgrundlage. Es wird aber darauf hingewirkt, durch 
eine entsprechende Fahrradinfrastruktur und andere Mobilitäts-
maßnahmen den Anteil am MIV möglichst gering zu halten. Im 
Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird im Ab-
gleich mit der Verkehrsuntersuchung auch ein Mobilitätskonzept 
erarbeitet, das sich diesen Fragstellungen widmet, insbesondere 
welche Anreize gegeben werden können, um den Umweltver-
bund zu stärken. 
6.4 Grün 
Laut green_campus_luftbild und der Vorstellung durch die 
Planer sollen hier Gebäude mit hoher Fassaden- und 
Dachbegrünung entstehen und alle Frei- und Abstandsflä-
chen mit einem differenzierten Angebot an Aufenthalts-, 
Aktions-, Spiel- und Grünflächen zur Aktivierung der Frei-
räume geplant werden. Die Freiflächen sollen für die Öf-
fentlichkeit begehbar gemacht werden. 
Anregung: Die Intensität der Begrünungen, die Durchwe-
gungen und die öffentliche Zugänglichkeit müssen im B-
Plan festgelegt werden. 
Ja Grundstücks-, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie wichtige 
Wegebeziehungen sind im vorliegenden Konzept berücksichtigt. 
Die Sicherung der Qualitäten wird in einem städtebaulichen Ver-
trag geregelt, der vor Satzungsbeschluss zwischen Investor und 
Stadt abgeschlossen wird. Die städtische Leitlinie „GRÜN hoch 3“ 
wird dabei berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
6.5 Städtebaulicher Vertrag bzw. Durchführungsvertrag 
Anregung 1: 
Die langfristige Sicherung der vorgestellten konzeptionel-
len Qualitäten des „Green Campus“, insbesondere in Be-
zug auf die Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen 
sowie die Freiraum- und Begrünungsqualität, soll durch 
geeignete Instrumente, unter anderem durch den Bebau-
ungsplan erfolgen und auch für Rechtnachfolger gelten. 
Der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan soll den 
politischen Gremien vor der Unterzeichnung vorgelegt 
werden - was endlich rechtskonform wäre, um eine politi-
sche Entscheidung zu treffen. 
Anregung 2: 
Kontrolle der Einhaltung des Vertrags bei Planung, Bau-
ablauf und Abnahme mit deren Offenlegung. 
Anregung 3: 
Festlegung der Pflege und Instandhaltung hinsichtlich der 
öffentlichen Zugangsmöglichkeiten und der Freiraum- und 
Begrünungsqualität auf unbegrenzte Zeit. 
Welches Amt kontrolliert verantwortlich die Einhaltung des 
Vertrags? Überaus schlechte Erfahrungen mit diesen Ver-
trägen in Köln (vergessen, schlecht formuliert, nicht 
rechtssicher, …) erfordern einen neuen und qualitätvollen 
Umgang mit diesem wichtigen und bindenden städtebauli-
chen Instrument. 
Anregung 4: 
Mitteilung nach Fertigstellung des Vorhabens an die politi-
schen Gremien im Rat und den Bezirksvertretungen ob 
und in welcher Vollständigkeit der Vertag erfüllt wurde und 
welche Vertragsinhalte langfristige Kontrollen erfordern. 
Nein Der städtebauliche Vertrag wird im Zuge der Beschlussfassung 
zum Satzungsbeschluss den politischen Gremien und der Öffent-
lichkeit zugänglich gemacht. Eine Regelung zur Rechtsnachfolge-
ist standardmäßig Teil der Städtebaulichen Verträge. Eine Siche-
rung der Umsetzung ist über Vertragsstrafen geregelt. Die Einhal-
tung der Vertragsregelungen kontrolliert das Stadtplanungsamt.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 18 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Warum sind angesichts des Wohnraummangels in Köln 
keine Wohnnutzungen geplant? 
Nein Eine Durchmischung der Nutzungen ist das Ziel für die gesamte 
Weststadt. Das Plangebiet ist gewerblich geprägt und verkehrlich 
belastet, daher eignet es sich weniger für Wohnnutzungen. Im 
Umfeld wurden aber schon eine Vielzahl gewerblicher Flächen 
umgenutzt und mit Wohnnutzungen überplant, sodass insgesamt 
ein gemischtes Quartier entsteht. 
1.2 400 Stellplätze wird für zu wenig gehalten. Es wird be-
fürchtet, dass die ohnehin schon überlastete Umgebung 
noch mehr durch parkende Autos belastet wird. Durch die 
benachbarte DKV ist der Parkdruck schon erhöht. 
Ja Die erforderlichen Stellplätze wurden anhand der geplanten Nut-
zungen gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Köln er-
mittelt. Nach Vorliegen des Mobilitätskonzeptes ist die Zahl zu 
überprüfen. 
1.3 Wie wird die Fortführung des geplanten Radweges in 
Richtung Stolberger Straße gesichert? Wer ist Eigentümer 
der Fläche? Gibt es schon Wegerechte zum Ausbau der 
Stolberger Straße? 
Ja Die geplanten Fahrradwege zur Stolberger Straße innerhalb des 
Plangebietes sollen als Fahrrecht für die Allgemeinheit im Bebau-
ungsplan sowie über eine dingliche Eintragung im Grundbuch ge-
sichert werden. Die Fortführung des Radweges zur Stolberger 
Straße befindet sich dann auf städtischem Grundstück.  
1.4 Welche tatsächlichen Probleme werden bei der Entsiege-
lung des Grundstücks erwartet? 
Ja Probleme bei der Entsiegelung sind nicht zu erwarten.  
2 
 
Ist eine intensive oder extensive Dachbegrünung geplant? 
Was bedeutet intensiv, sind hier Dachgärten mit einzelnen 
Bäumen gemeint oder eine flächige Dachbegrünung? 
Ja Es handelt sich um eine konzeptionelle Darstellung, die noch 
konkretisiert werden muss. Möglich sind aber sowohl Terrassen-
bereiche mit bepflanzten Inseln als auch eine intensive flächige 
Begrünung mit erhöhtem Substrataufbau. In Teilen wird auch 
eine extensive Begrünung möglich sein. Teilflächen werden auch 
durch Technikaufbauten belegt. 
3 
3.1 
Warum ist einmal von Braunsfeld, einmal von Lindenthal 
die Rede? 
Ja Der Stadtteil Braunsfeld gehört zum Stadtbezirk Lindenthal. 
3.2 Was ist die im Flyer erwähnte Liegenschaftsgesellschaft 
KOJ KG? 
Ja Es handelt sich um eine gemeinschaftliche Objektgesellschaft der 
bema Gruppe und der ABG Real Estate Group. 
3.3 Wie ist die Gestaltung der Innenhöfe (runde „Löcher“ im 
Gebäude) geplant? 
Ja Die Innenhöfe können entweder überdacht werden oder offen-
bleiben und werden den jeweiligen Nutzern zugeordnet. Eine 
Konkretisierung der Planung wird im Rahmen der Entwurfspla-
nung geschehen.

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
3.4 Wie kann die Bewässerung der Grünflächen sichergestellt 
werden? 
Ja Es wird mit unterschiedlichen Substrataufbauhöhen gearbeitet. 
Sofern der Erdaufbau es zulässt, wird mit tiefwurzelnden Bäumen 
und Sträuchern geplant. Das Regenwasser wird in Zisternen zu-
rückgehalten und zur Bewässerung genutzt. In Extremsommern 
kann eine zusätzliche Bewässerung erforderlich werden. 
3.5 Warum soll für dieses Planverfahren kein Wettbewerb 
durchgeführt werden? 
Ja Häufig werden in Köln Qualifizierungsverfahren wie z.B. städte-
bauliche Wettbewerbe oder Mehrfachbeauftragungen durchge-
führt, um hohe Gestaltqualitäten zu erhalten. In diesem Fall 
wurde der Wunsch des Investors, mit dem vorgestellten Pla-
nungsteam exklusiv zu arbeiten, von Verwaltung und Politik an-
genommen, da eine hohe Qualität erwartet wird. Die Planung 
wurde zwischenzeitlich zur weiteren Qualifizierung im Gestal-
tungsbeirat vorgestellt und überarbeitet. Der Gestaltungsbeirat 
hat in seiner 10. Sitzung am 25.06.2024 die Überarbeitung positiv 
bewertet und auf eine Wiedervorlage verzichtet. 
3.6 Wird mit Beton gebaut? Ja Da das Projekt noch nicht durchgeplant ist, können noch keine 
verbindlichen Antworten gegeben werden. Es ist allerdings ge-
plant, nachhaltige Baustoffe zu verwenden, den Energiebedarf zu 
minimieren und eine CO2 reduzierte Bauweise anzustreben. Eine 
Holzbauweise kann ebenfalls zum Einsatz kommen. 
4 Siehe schriftliche Stellungnahme Nr. 5 Ja Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu lfd. Nr. 5 der schriftli-
chen Stellungnahmen. 
5 Der Melatengürtel und die Oskar-Jäger-Straße sind schon 
jetzt überlastet und derzeit entstehen im Bestand zu Stoß-
zeiten lange Rückstaus, teilweise bis zur Stolberger 
Straße. Es wird bezweifelt, dass die Straßen den zusätzli-
chen Verkehr noch aufnehmen können. Es wird befürch-
tet, dass nach Umsetzung der Planung Rückstaus auf 
dem Gürtel bis zur Dürener Straße reichen. Solange die 
verkehrlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben seien, 
könne auch das schönste Bauvorhaben nicht unterstützt 
werden. Die Stadtbahn sei am Limit und biete keine Alter-
native zum Individualverkehr. Die benachbarten DKV- und 
Teilweise Um die Verkehrssituation in den Griff zu bekommen, stellt ein 
veränderter Modal Split, also eine veränderte Verteilung des Per-
sonen- und Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsträ-
ger oder Verkehrsmittel, die einzige Chance dar. Das Plangebiet 
ist gut an den ÖPNV angebunden. Mehrere Bahn- und Buslinien 
befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Stadt arbeitet derzeit an 
der Verbesserung der Leistungsfähigkeit des ÖPNV als weiteren 
Anreiz zur Nutzung von Bus und Bahn. Die Umsetzung der „Low 
Line“ im Rahmen des Zielkonzepts Weststadt kann zur Entlas-
tung der Verkehrssituation beitragen. Unterstützend kann über 
die neue Stellplatzsatzung der Stadt in Verbindung mit einem Mo-
bilitätskonzept für das Plangebiet die Anzahl der erforderlichen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 20 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Ergo-Versicherungen würden die Stellplätze an die Mitar-
beiter*innen vermieten, mit dem Ergebnis, dass sich die 
Mitarbeiter*innen Parkplätze im Umfeld suchten. Das 
gelte es hier zu verhindern. Eine Tiefgaragenzu- und -aus-
fahrt vom Melatengürtel wird für nicht umsetzbar gehalten. 
Stellplätze verringert werden. Die Lage der Tiefgaragenzu- und -
ausfahrt wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden durch Fachgut-
achterbüros sowohl ein Mobilitätskonzept als auch eine Verkehrs-
untersuchung mit Microsimulation erarbeitet. Beide Gutachten 
können während der öffentlichen Auslegung des Bebauungspla-
nes eingesehen werden. In der Verkehrsuntersuchung werden 
die genannten Fragestellungen untersucht, insbesondere die Ver-
kehrsbelastung der umliegenden Straßen und Knoten für den 
Prognosefall.  
 
Die Gutachten werden mit den Fachämtern abgestimmt. 
6 Es wird befürchtet, dass mit der Umsetzung der Planung 
Leerstände gebaut werden. Bürogebäude würden in Köln 
nicht mehr gebraucht und stünden leer. Warum würden 
nicht bestehende Immobilien zu Büros umgenutzt? Es 
sollte darüber nachgedacht werden, an diesem Standort 
auch Wohnnutzungen zu realisieren, um insbesondere in 
den Abendstunden kein totes Gebiet zu erzeugen. Zudem 
werden mehr Stellplätze gefordert. 
Ja Gemäß einer durch das unabhängige Analyse- und Beratungsun-
ternehmen bulwiengesa erstellten und von der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderung beauftragten Büroflächenbedarfsanalyse 
(Stand: August 2021) wird die Zahl der Bürobeschäftigten bis 
zum Jahr 2030 deutlich steigen, was zu einer hohen Nachfrage 
nach zusätzlichen Büroflächen in Köln führen wird 
(https://koeln.business/pressebeitrag/koeln-bleibt-begehrter-
buerostandort, zuletzt abgerufen am 18.04.2024). 
Eine Umnutzung der bestehenden Gebäude zu modernen Büro-
gebäuden ist nicht ohne weiteres möglich. 
7 
7.1 
Es wird ein Verkehrschaos befürchtet, sollte die Planung 
realisiert werden. Für Lieferverkehr bestehe keine Mög-
lichkeit, anzuhalten. Es werde zu einer weiteren Verkehrs-
zunahme kommen. 
Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zur lfd. Nr. 3.3 der ersten 
Tabelle (schriftliche Stellungnahmen).  
7.2 5 Prozent Leerstand für Bürogebäude erscheint zu nied-
rig, Leerstände sind in der Umgebung überall sichtbar. 
Gerade in den Abendstunden wäre das Plangebiet nicht 
belebt. Warum soll hier kein Wohnungsbau realisiert wer-
den? Sind kulturelle Nutzungen geplant (als Zwischennut-
zung und dauerhaft)? 
Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zur lfd. Nr. 6. 
 
Kulturelle Nutzungen sind als Zwischennutzung weiterhin möglich 
und im Konzept auch nach Umsetzung der Planung vorgesehen. 
Das Plangebiet ist im heutigen Zustand nicht belebt. Eine Bele-
bung der Erdgeschosszonen werde durch die Umsetzung der 
vorgestellten Planung erwartet. Im Umfeld des Plangebietes ist 
bereits einiges an neuem Wohnraum auf vormals gewerblichen

Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan „Green Campus“  während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahmen aus der Präsenzveranstaltung Berücksichtigung  Stellungnahme der Verwaltung 
Flächen entstanden. So sind z.B. im Max-Becker-Areal mit 1.700 
WE, im Helios-Areal und an der Alsdorfer Straße ca. 200 WE 
Wohnnutzungen im größeren Umfang geplant bzw. in der Umset-
zung. Bezogen auf die gesamte Weststadt wird der Wohnanteil 
durch die genannten Planungen deutlich erhöht.  
7.3 Gibt es bereits konkrete Mietinteressenten? Ja Konkrete Mietinteressenten sind noch nicht bekannt. 
 
Stand 12.07.2024

Anlage 4 Erläuterungstext

28074 Zeichen

1 
 
A N L A G E 4 
 
Erläuterungstext 
zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: „Green Campus - Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel 
in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld“ 
 
 
 
1.  Anlass und Ziel der Planung 
 
Das Plangebiet an der Oskar-Jäger-Straße und am Melatengürtel umfasst circa 1,4 ha und liegt 
in den Stadtteilen Ehrenfeld (nördliches Teilstück) und Braunsfeld (südliches Teilstück). Auf dem 
Grundstück befinden sich jeweils an den Straßen Gewerbeimmobilien, die durch ein Parkdeck 
im rückwärtigen Bereich verbunden sind. 
 
Die Liegenschaftsgesellschaft Rheinland mbH & Co. Objekt KOJ KG  beabsichtigt als 
Projektentwicklungsgesellschaft die bereits in ihrem Besitz befindliche Fläche neu zu gestalten 
und zukunftsgerecht zu entwickeln. 
 
Ziel der Planung ist es, die  bestehenden Gebäude zurückzubauen und das Grundstück einer 
geordneten und zukunftsfähigen Nutzung durch gewerbliche Nutzungen zuzuführen. Entstehen 
sollen dafür in den oberen Geschossen Büroräumlichkeiten, ergänzt durch Gastronomie, Kunst 
und Kultur sowie kleinflächige Läden und Gewerbe in den Erdgeschosszonen. 
 
Die Planung ist nach dem bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63450/03 von 1989 
nicht zulässig. Dieser setzt in Teilen ein Mischgebiet, in anderen Teilen ein Gewerbegebiet fest. 
Somit kann die Entwicklung des hauptsächlich durch Büros und anderes Gewerbe geprägten 
Konzeptes an diesem Standort nicht erfolgen , ebenso ließe sich  die Planung aufgrund des 
festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung nicht umsetzen. Um das Konzept planungsrechtlich 
zu ermöglichen, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 
 
 
2. Verfahren 
 
Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 
1 Satz 1 BauGB handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a 
BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die zulässige Grundfläche 
im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) innerhalb des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans wird bei einer Plangebietsgröße von circa 1,4 ha entsprechend unter dem 
maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB von 20.000 m²  liegen. Z um 
gegenwärtigen Zeitpunkt werden keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und 
zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. 
 
Die geplante Nutzung des Plangebietes entspricht in einem kleinen T eilgebiet nicht den  
Darstellungen des Flächennutzungsplans. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein 
Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch vor der 
Ergänzung oder Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. Dieser wird dann im 
Zuge einer Berichtigung angepasst.

2 
 
Mit dem vorliegenden Planungskonzept wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die 
einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Um weltverträglichkeitsgesetz des 
Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in 
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 
oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu 
erwarten. Es bestehen auch keine Pflichten zur Vermei dung oder Begrenzung der 
Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 
(BImSchG). 
 
Die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB können in Anspruch 
genommen werden. Da es sich bereits heute um eine nahezu vollständig versiegelte Fläche 
handelt, wird von der formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach 
§ 2 a BauGB sowie von der  zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB 
abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenf alls nicht anzuwenden. Die rele vanten 
Umweltbelange werden untersucht und in die Abwägung eingestellt. 
 
Mit der Investorin werden verfahrensbegleitend eine Pl anungsvereinbarung und ein 
städtebaulicher Vertrag geschlossen. 
 
2.1 Aufstellungsbeschluss 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2024 be schlossen, na ch § 2 
Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §13a BauGB einen 
Bebauungsplan für das Gebiet der Grundstücke Oskar-Jäger-Straße 97 westlich der Oskar-Jäger-
Straße und Melatengürtel 19 nördlich des Melatengürtels – Arbeitstitel: Green Campus – Oskar-
Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln -Braunsfeld und Ehrenfeld – aufzustellen mit dem Ziel, ein 
Gewerbegebiet festzusetzen.  
Die langfristige Sicherung der vorgestellten konzeptionellen Qualitäten des „Green Campus“, 
insbesondere in Bezug auf die Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen sowie die Freiraum- 
und Begrünungsqualität, soll durch geeignete Instrumente, unter anderem durch den 
Bebauungsplan erfolgen. 
 
2.2 Frühzeitige Behördenbeteiligung 
 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB 
frühzeitig beteiligt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde 
vom 12.07.2022 bis zum 09.08.2022 durchgeführt. Es sind 11 Stellungnahmen eingegangen. Im 
Wesentlichen umfassten die Stellungnahmen Hinweise zur Erstellung von Fachgutachten (z.B. 
Bodengutachten, Entwässerungskonzept, Konzept zum Umgang mit Starkregenereignissen , 
Versorgungskonzept, Energiekonzept).  Die Stellungnahmen sind in einer Abwägungstabelle 
zusammengefasst. 
 
2.3 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz  1 BauGB in Form einer 
Präsenzveranstaltung am 28.02.2024 in der Zeit von 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr im Kundenzentrum 
des ehem. Autohauses in der Oskar -Jäger-Straße 97  und wurde in einer Niederschrift 
dokumentiert. Im Zeitraum vom 21. Februar 2024 bis 15. März 2024 einschließlich bestand die 
Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung -
bauleitplanung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen bis zum 15.03.2024 zu übermitteln. 
Es sind sechs Stellungnahmen aus der Öffentlichkei t im Beteiligungszeitraum eingegangen, u. a. 
zu folgenden Themen:

3 
- Art der Baulichen Nutzung: Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen, Wohnnutzung, Kita 
- Maß der baulichen Nutzung: Baumasse, Höhenentwicklung 
- Erschließung: Leistungsfähigkeit der Knoten, Anschlusspunkte der Tiefgaragenzufahrten, 
öffentliche Zugänglichkeit, Durchwegung des Plangebiets, Mobilitätskonzept (Stärkung des 
Umweltverbunds), Anzahl der Stellplätze 
- Freiräume und Stadtklima: möglichst hoher Anteil begrünter Flächen, Belebung und Soziale 
Kontrolle 
- Denkmalschutz: Erhalt der Geschichte des Ortes. 
 
2.4 Städtebauliche Qualifizierung 
 
Die Qualifizierung des Vorhabens erfolgte in zwei Sitzungen des Gestaltungsbeirates am 
19.03.2024 sowie am 25.06.2024. Der Gestaltungsbeirat hat die Überarbeitung des Konzeptes 
positiv bewertet. Er trifft weiterhin folgende Empfehlungen: 
- Die dargestellten Fassadenbegrünungen an den Brandwänden der be nachbarten 
Bebauung werden als sehr raumgreifend empfunden und scheinen die Eingangssituation 
zur Straße hin zu sehr einzuengen. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt eine senkrechte 
Begrünung der Wände, zum Beispiel durch vorgestellte Elemente. 
- Die Fuß- und Radwegeverbindung, die aus dem „Zielbildprozess zur Fortschreibung der 
Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf/ Ehrenfeld“ stammt, soll im weiteren Verlauf der 
Planung hinsichtlich ihrer besonderen Bedeutung großzügiger und einladender werden, 
dazu bitte erneute Abstimmung mit der Verwaltung. 
- Die gestaffelte Dachlandschaft wird befürwortet, es sollte aber keine Terrassierung über 
mehrere Geschosse erfolgen. Insbesondere die Terrassierung zur Oskar -Jägerstraße 
sollte überprüft und beruhigt werden. 
- In diesem Zusammenhang soll eine Erhöhung des Hochpunktes am Melatengürtel geprüft 
werden. 
- Neu zu pflanzende Bäume sollen die Chance haben, sich zu großen Exemplaren 
entwickeln zu können, zum Beispiel dadurch, dass in den nicht unterbauten Bereichen 
großkronige Arten gepflanzt werden. 
Auf eine Wiedervorlage wurde verzichtet. 
 
Die wesentlichen entwurflichen Anpassungen seit Aufstellungsbeschluss umfassen ein 
Zurückweichen der Erdgeschosse über eine Höhe von zwei Geschossen und die Ausbildung 
eines zehngeschossigen Hochpunktes am Melatengürtel, der mit den bestehenden 
Hochpunkten (Hotel und Wohnbebauung) korrespondiert. Der Baukörper am Melatengürtel 
wurde zudem weiter an die Grundstücksgrenze geschoben, um eine bessere Adressbildung und 
Sichtbarkeit zu erzielen.  
 
Die Brandwände am Melatengürtel sollen eine senkrechte Fassadenbegrünung erhalten. Die 
nicht unterbauten Grundstückflächen werden mit Bäumen bepflanzt, die die Chance haben, sich 
zu großen Exemplaren zu entwickeln; unterbaute Bereiche werden überwiegend begrünt.  
 
Die Radwege entlang der Grundstücksgrenzen erhalten eine Breite von mindestens 4 Metern. 
Die diagonale Fußwegeverbindung aus dem Zielbild Kölner Weststadt, die perspektivisch die 
nördlich geplante „Low Line“ mit dem Melatenfriedhof verbinden soll, wurde im Freiraumkonzept 
gestärkt und erhält am nördlichen Anschlusspunkt durch Zurückweichen des Erdgescho sses 
einen großzügigeren Eingangsbereich. 
 
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes

4 
Das Plangebiet liegt in den  Stadtteilen Braunsfeld und Ehrenfeld . Das Plangebiet des 
Bebauungsplanes ist ca.  1,4 ha groß und entspricht nach aktuellem Katasterplan den 
Flurstücken 626 und 1865 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf. 
 
Im Osten wird das Plangebiet durch die Oskar -Jäger-Straße und im Südosten durch ein 
gewerblich genutztes Grundstück begrenzt. Auch im Norden und im Westen liegen 
Gewerbegrundstücke. Im Süden grenzt der Melatengürtel an das Plangebiet an. 
 
3.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung 
Das Plangebiet ist heute fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt. Im nördlichen Teil, 
parallel zur Oskar-Jäger-Straße, befindet sich eine ein- bis zweigeschossige Bebauung, die für 
die Ausstellung und den Verkauf von Autos genutzt wurde. Dementsprechend sind große PKW-
Stellflächen im vorderen Bereich angeglie dert. Der Betrieb des Autohauses wurde 
zwischenzeitlich aufgegeben. Bis zur Baurechtschaffung werden die Hallen als 
Ausstellungshallen für Kunst sowie für Veranstaltungen genutzt. Parallel zum Melatengürtel 
befindet sich ein viergeschossiges Gebäude, welches im Erdgeschoss durch ein Fitnessstudio 
genutzt wird. Die darüber liegenden Geschosse sind ehemalige KFZ-Lagerflächen und stehen 
leer. Im hinteren Teil des Grundstücks ist ein zweigeschossiges Gebäude angebaut , das im 
oberen Geschoss ebenfalls vom Fitnessstudio genutzt wird. Im unteren Geschoss des Anbaus 
befinden sich Lagerflächen. 
 
Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes ist durch die überörtlichen Straßen  Melatengürtel 
und Oskar -Jäger-Straße sowie durch den Melaten -Friedhof geprägt. Im Umfeld liegen 
gewerblich genutzte Grundstücke, auf denen größere Versicherungen mit Büronutzung, aber 
auch kleinere Gewerbebetriebe angesiedelt sind. Am Melatengürtel, gegenüber des 
Plangebiets, wie auch an der Oskar -Jäger-Straße liegen in Teilen Gebäude mit  
Wohnnutzungen. 
 
3.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist heute bereits vollständig erschlossen. Es ist über die Oskar-Jäger-Straße 
und den  Melatengürtel an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz 
angebunden.  
 
Die Stadtbahn-Haltestelle „Melatengürtel“ liegt in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. Von dort 
verkehrt die Stadtbahnlinie 13 sowie die Buslinie 140. Die Haltestelle „Aachener Straße / Gürtel“ 
liegt in ca. 250 m Entfernung, hier fahren die Stadtbahnlinien 1 und 7 und die Buslinie 140. Die 
Haltestelle „Melaten“ auf der Aachener Straße ist nach circa 650 m Fußweg zu erreichen. Dort 
verkehren die Stadtbahnen der Linien 1 und 7 sowie die Busse der Linien 172 und 173. Der S-
Bahnhof Ehrenfeld ist mit der Linie 13 nur zwei Stat ionen (ca. 1,5 km) entfernt. Dort besteht 
Anschluss an die S 12 und S 19 sowie an das Regionalbahnnetz. 
 
3.4 Ver- und Entsorgung 
Die medienseitige Ver - und Entsorgung des Plangebietes kann über die vorhandenen Netze  
sichergestellt werden.  Im Plangebiet selbst sind diese Anlagen und die jeweiligen 
Hausanschlüsse durch die Bauherrin selbst bzw. in vertraglicher Vereinbarung mit den jeweils 
zuständigen Versorgungsträgern im Einzelfall durch diese auszubauen oder neu herzustellen. 
 
 
4. Planungsvorgaben 
 
4.1 Regionalplan 
Gemäß Regionalplan des Regierungsbezirks Köln  liegt das Plangebiet in einem Allgemeinen

5 
Siedlungsbereich. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan liegt das Plangebiet innerhalb der Gebietsdarstellung „Gewerbegebiet“ 
und „gemischte Baufläche“.  
 
Die geplante Nutzung des Gebietes ist nur in Teilen aus dem Flächennutzungsplan 
entwickelbar. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann der Flächennutzungsplan im Wege einer 
Berichtigung auch nach Aufstellung des hier vorliegenden Bebauungsplanes angepasst werden. 
 
4.3 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für den Bereich des Plangebietes  keine 
Festsetzungen. 
 
4.4 Bebauungsplan 
Der nördliche Bereich des Plangebietes ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63450/03 von 
1989 als Gewerbegebiet festgesetzt. Es sind bis zu III Vollgeschosse, eine GRZ von 0,8, eine 
GFZ von 1,0 sowie eine geschlossene Bauweise zulässig. Ausgeschlossen sind Verkaufsstellen 
von Einzelhandelsbetrieben, wie Ladengeschäfte, Einkaufszentren, Sup ermärkte, 
Verbrauchermärkte sowie Kauf- und Warenhäuser. Im südlichen Teil des Plangebietes ist ein 
Mischgebiet mit II und IV Geschossen festgesetzt. Es ist eine geschlossene Bauweise 
festgesetzt und die GRZ und GFZ liegen bei 0,4 bzw. 1,4.  Ausnahmen gemäß § 6 Abs. 3 
BauNVO sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Die allgem ein zulässigen Tankstellen 
und Gartenbaubetriebe sind nicht zulässig. 
 
Mit Aufstellung des Bebauungsplans soll der Bebauungsplan Nr. 63450/03 in diesem Bereich 
überplant werden. Durch die neuen Festsetzungen des Bebauungsplans wird die Grundlage für 
die planungsrechtliche Zulässigkeit geschaffen. 
 
4.5 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld und Zielbild für die Kölner 
Weststadt 
In der Zusammenschau der Aussagen der Rahmenplanung von 2004, der Stadtstrategie Kölner 
Perspektiven 2030 sowie der zahlreichen Hinweise und Anregungen aus den unterschiedlichen 
Beteiligungsformaten im Rahmen des Zielbildprozesses, konnten Herausforderunge n für die 
Zukunft der Weststadt abgeleitet und in einem Zielbild für die Kölner Weststadt dokumentiert 
werden. (Ein Zielbild für die Kölner Weststadt - Dokumentation des Zielbildprozesses zur 
Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 2021) 
 
Insbesondere der Klimawandel, die Mobilitätswende, der anhaltende Wachstumsdruck und die 
zunehmende Verzahnung von Wohnen und Arbeiten bilden raumrelevante Herausforderungen, 
denen sich die Weststadt stellen muss, um die Lebensqualität im Gebiet a uch in Zukunft zu 
erhalten. Ein räumliches Zielbild steht für eine gleichberechtigte und integrierte Betrachtung von 
Siedlung, Freiraum und Mobilität.  
 
Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich des „Zielbildes für die Kölner Weststadt“. Das 
Zielbild stellt drei wesentliche Aspekte für den Geltungsbereich dar: 
- Planung einer neuen linearen Grünverbindung  für den  Fuß- und Radverkehr  als 
Verbindung zwischen der nördlich geplanten „Low Line“ und dem Melatengürtel bzw. dem 
Melatenfriedhof  
-  Berücksichtigung des Transformationsbereichs  durch Umwandlung von 
Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere 
-  Vernetzung mit den benachbarten Flächen , insbesondere Verbesserung der

6 
Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr mit Anbindung an die Nachbarschaft 
 
 
5. Städtebauliches Planungskonzept 
 
5.1  Nutzungskonzept 
Das Nutzungskonzept sieht eine gewerbliche Nutzung in Form eines Campus-Konzeptes vor, 
bei dem vor allem in den Erdge schosszonen eine Durchmischung  von Büro, Läden, 
Gastronomie und kulturellen Nutzungen erfolgt und die Obergeschosse durch Büros genutzt 
werden. In den Erdgeschossen der Gebäude sind kleinflächige Läden sowie auch 
Gastronomiebetriebe geplant, die der Versorgung der Büronutzenden mit Waren und 
Dienstleistungen für den Pa usenbedarf dienen sollen. Das Plangrundstück  wird bereits in der 
Planungsphase durch eine Zwischennutzung  mit kulturellerem Hintergrund aufgewertet , erste 
Veranstaltungen haben bereits mit guter Rezeption stattgefunden. 
 
Das Plangebiet ist Bestandteil des stadtteilübergreifenden Transformationsbereiches 
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld, in dem aufgegebene ehemals klassische 
Gewerbestandorte in lebendige urbane Quartiere umgewandelt werden sollen. Innerhalb dieses 
Transformationsbereichs wurden bereits Planu ngen angestoßen, die eine überwiegende 
Wohnnutzung (z.B. Alsdorfer Straße) oder einen Schwerpunkt in der Wohnnutzung (z.B. 
Güterbahnhof Ehrenfeld) als Planungsziel haben. Das Umfeld von Green Campus weißt heute 
schon Wohnnutzung auf und es wird durch Entwi cklungen im Umfeld auch noch weitere 
Wohnnutzug hinzukommen. Damit wird sich der Bereich insgesamt zu einem urbanen 
Mischquartier transformieren, auch wenn auf einzelnen Grundstücken weiterhin rein 
gewerbliche Nutzungen entstehen.  
 
Das Plangebiet eignet sich aufgrund seiner sehr guten Erschließung und der Nähe zum ÖPNV-
Kreuz Aachener Straße/ Gürtel hervorragend für nicht störende gewerbliche Nutzungen.  
 
5.2 Baulich-räumliches Konzept 
Die geplante Bebauung besteht aus einem Ensemble von drei freistehenden und terrassierten 
Gebäuden (VI bis VIII bzw. X Geschossen am Melatengürtel ), die optional mit Brücken 
verbunden werden können . Die Erdgeschosse weichen umlaufend über eine Höhe von zwe i 
Geschossen zurück. Durchgänge unterhalb der optionalen Brücken weisen eine Höhe von zwei 
Geschossen auf. Die Gebäudehöhe des Hochpunktes am Melaten gürtel beträgt ca. 34,00 m 
über Straßenniveau. Entlang der Oskar -Jäger-Straße staffelt sich die Gebäudehöhe von ca. 
19.20 m bis auf eine Höhe von ca. 26,60 m.  
 
Nach derzeitigem Städtebaulichem Konzept kann eine oberirdische Bruttogeschossfläche von 
ca. 46.000 m² realisiert werden. Die Geschossfläche in Vollgeschossen beträgt ca. 36.600 m². 
Die GFZ beträgt ca. 2,55. Die Grundstücksfläche mit Bodenanschluss weist einen Anteil von 
20% auf. 
 
5.3 Freiraumplanung und Erschließung 
Die Fassaden der Neubauten werden begr ünt. Die Brandwände der Nachbarbebauung am 
Melatengürtel erhalten ebenfalls eine Fassadenbegrünung. Alle Gebäude sind von Freiflächen 
und Wegeverbindungen umgeben und vernetzen somit das Grundstück mit den angrenzenden 
Straßenräumen. Die Fuß - und Radwegeverbindung aus dem „Zielbildbild für die Kölner 
Weststadt“, die perspektivisch die nördlich geplante „Low Line“ mit dem Melatenfriedhof 
verbinden soll, sind im Konzept berücksichtigt. Die Radwege entlang der Grundstücksgrenzen 
erhalten eine Breite v on mindestens 4 Metern.  Die Fußwege durchqueren das Grundstück 
diagonal und binden an die Gebäudeeingänge innerhalb des Campus an. Das Grundstück weist 
einen Höhenunterschied von ca. vier Metern gegenüber dem Straßenniveau auf. Durch die

7 
topographische Gestaltung der Außenanlagen und Rampen können die tiefer liegen Flächen 
sowohl vom Melatengürtel wie auch von der Oskar-Jäger-Straße barrierefrei erreicht werden.  
 
Die Freiflächen sollen für die Öffentlichkeit begehbar gemacht werden. Das vorliegende 
Freiraumkonzept schafft ein differenziertes Angebot an Aufenthalts -, Aktions -, Spiel - und 
Grünflächen zur Aktivierung der Freiräume . Die nicht unterbauten Grundstückflächen werden 
mit Bäumen bepflanzt, die die Chance haben, sich zu großen E xemplaren zu entwickeln ; 
unterbaute Bereiche werden überwiegend begrünt.  Die obersten Abschlüsse der drei 
Gebäudekörper sollen jeweils extensiv begrünt werden, wobei PV -Anlagen über der 
Dachbegrünung möglich sind. Weitere Dachflächen sollen in Teilen als D achterrassen genutzt 
werden, aber auch hier ist es vorgesehen, begrünte Bereiche zu integrieren bzw. PV -Anlagen 
als Verschattungselemente (Pergolen) einzusetzen. 
 
Die Anlieferung soll im rückwärtigen Bereich an der Stichstraße zur Stolberger Straße über 
städtische Grundstücke erfolgen, um den die Straßenräume am Melatengürtel und an der 
Oskar-Jäger-Straße zu entlasten. Dort sind jeweils nur die Zu- bzw. Ausfahrten zur Tiefgarage 
mit ca. 400 Stellplätzen vorgesehen. 
 
 
 
6.  Auswirkungen der Planung/ Umweltbelange 
 
6.1 Verkehr 
Das Plangebiet ist bereits bebaut und erschlossen. Im Zuge der Planung wird die Erstellung 
einer verkehrstechnischen Untersuchung durchgeführt, um die Auswirkungen der Planung auf 
die Verkehrsinfrastruktur abschätzen und steuern zu können.  Die Erstellung eines  
Mobilitätskonzepts für das optimale Zusammenspiel der unterschiedlichen Fortbewegungsmittel 
wird ebenfalls Bestandteil des weiteren Verfahrens sein. Fachgutachten zum Verkehr sind 
beauftragt und werden mit den zuständigen Fa chämtern abgestimmt. Die Planungsdaten 
werden der Stadt Köln zur Erstellung von Mikrosimulationen zur Verfügung gestellt. Ein 
Mobilitätskonzept ist beauftragt und wird mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt.. 
 
6.2 Immissionsschutz 
Das Plangebiet ist durch Immissionen unterschiedlicher Lärmquellen vorbelastet. Im Rahmen 
eines noch zu erarbeitenden Schallschutzgutachtens wird sowohl die auf das Plangebiet 
einwirkende Immissionsbelastung zu untersuchen sein als auch die Immissionsbelas tung aus 
dem Plangebiet (z.B. durch Gastronomie, Kunst und Kultur, Läden, haustechnische Anlagen, 
oberirdische St ellplätze, Tiefgaragenein - und -ausfahrten etc.) auf die umliegende 
Wohnbebauung am Melatengürtel (nördlich und südlich), um mögliche Lärmschutzmaßnahmen 
ableiten zu können. 
 
Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßen - und Schienenverkehr 
belastet. Im weiteren Verfahren wird ein Immissionsgutachten die Einwirkungen durch den 
Straßen- und Schienenverkehrslärm untersuchen und entsprechende Festsetzungsvorschläge 
machen. Auch die Auswirkungen der Planung durch planbedingten Mehrverkehr auf die 
bestehende Wohnnachbarschaft werden im Gutachten untersucht und bewertet.  
 
Auch der Gewerbelärm wird im Rahmen des Gutachtens betrachtet. Durch die geplanten Büros 
muss davon ausgegangen werden, dass neue Immissionsorte entstehen. Alle auf das 
Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen sowie die Belange der im Umfeld angesiedelten 
Gewerbebetriebe werden dabei berücksichtigt.  
 
Je nach Höhe der Verkehrsbelastung wird auch eine Luftschadstoffuntersuchung durchzuführen

8 
sein. Die Blendwirkungen der Tiefgaragenein- und ausfahrten sind zu untersuchen. 
 
6.3 Artenschutz 
Das Plangebiet ist fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt. Durch die Nähe des 
Melaten-Friedhofs am Melatengürtel/ an der Oskar -Jäger-Straße und der Baumallee entlang 
des Melatengürtels sind Vorkommen geschützter Tierarten möglich. Für das Plangebiet wird 
eine Artenschutzprüfung (ASP I) erstellt werden , um einen Eingriff bezogen auf mögliche 
Tiervorkommen zu vermeiden. Gegebenenfalls ergeben sich mit Vorliegen der ASP I Auflagen, 
die es im späteren Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen gilt . Dies können neben 
Vermeidungsmaßnahmen auch Ausgleichsmaßnahmen für potenziell vorkommende 
planungsrelevante Arten sein.  
 
6.4 BodenschutzIm Plangebiet befindet sich der  Altstandort Nr. 401423, Bezeichnung 
„Oskar-Jäger Str. 97“. Schutzgut gefährdende Bel astungen vor Ort können nicht 
ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens muss die Fläche nach BBodSchG  
untersucht und nutzungsorientiert bewertet werden.  Der im Altlastenkataster nachrichtlich 
registrierte Altstandort Nr. 401 423 ist textlich und zeichnerisch im neuen B-Plan darzustellen. 
 
6.5 Entwässerung 
Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird ein Entwässerungskonzept erarbeitet, das im Sinne 
eines wassersensiblen und starkregenangepasste n Umgangs mit Niederschlagswasser 
Lösungen erarbeiten und  Maßnahmen vorschlagen  wird, die das Wasser bei 
außergewöhnlichen Niederschlagsereignissen möglichst schadlos zwischenspeichern, ableiten 
bzw. von Gebäuden fernhalten. Das Plangebiet weist teilweise Tiefpunkte auf, diese Berei che 
können bei einem Starkregenereignis einer erhöhten Überflutungsgefährdung unterliegen . 
Entsprechende Fachgutachten werden beauftragt und mit den Fachämtern abgestimmt. 
 
6.6 Natur und Landschaft, Anpassung an den Klimaschutz 
Das Plangebiet ist vollversiegelt und stadtklimatisch belastet. Nach der Karte für hitzebelastete 
Wohn- und Gewerbegebiete im Flächennutzungsplan gehört das Plangebiet bereits jetzt schon 
zu den hitzebelasteten Flächen in Köln.  
 
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels sollen Minderungsmaßn ahmen zur 
Verbesserung der stadtklimatischen Situation und der Aufenthaltsqualität in der Planung 
vorgesehen werden. Es sollten Begrünungsmaßnahmen (intensive Dachbegrünung, 
Fassadenbegrünung, Bäume mit Anschluss an gewachsenen Boden, etc.) und blaue 
Maßnahmen, also der Rückhalt von Niederschlagswasser und dessen Nutzung zur 
Bewässerung im Plangebiet realisiert werden.  
 
Zu dem Verfahren ist ein Grünordnungsplan (GOP) zu erstellen, einschließlich Be -
standsaufnahme sowie Baumkartierung und –bewertung. 
 
6.7 Energieeffizienz und Nachhaltigkeit 
Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln in der am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln 
beschlossenen Fassung verpflichten Vorhabenträger in Bebauungsplanverfahren, die darin 
festgelegten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung der mit der Koordinationsstelle 
Klimaschutz abzustimmenden Maßnahmen werden im Städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt 
und gesichert. 
 
Verbindliche Anforderungen an Nichtwohngebäude sind: 
 
 Einhaltung des Standards kfW-Effizienzgebäude 40 EE oder besser

9 
 Alternative, sofern die EE-Klasse nachweislich nicht erreicht werden kann: 
 KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit einem Fernwärmeanschluss. 
Die Gründe hierfür sind prüfbar darzulegen. 
 Ersatzmaßnahme, sofern auch die Anschlussmöglichkeit an das Kölner 
Fernwärmenetz nicht gegeben ist. 
 KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit der Einhaltung von U-Werten: 
opake Bauteile    < 0,15 W/(m²K) 
transparente Bauteile  < 0,18 W/(m²K) und 
 Erstellung eines Energiekonzeptes (in Abstimmung mit der Koordinationsstelle 
Klimaschutz), 
 
 Einsatz von Photovoltaik (Anlagengröße mind. 1 kWp pro Gebäude, gegebenenfalls über 
Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar). 
 
Die Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien wird im weiteren Verfahren mittels Testattabelle 
nachgewiesen. Seitens der Vorhabenträgerin wird eine DGNB Zertifizierung „Gold“ angestrebt. 
 
 
 
 
6.8 Kampfmittel 
Das Plangebiet wurde bereits durch den Kampfmit telbeseitigungsdienst der Bezirksregierung 
Düsseldorf (KBD) ausgewertet. Das Ergebnis der Luftbildauswertung nebst Stellungnahme des 
KBD liegt unter dem Az. 22.5-3-5315000-2165/22 vor. Die Fläche liegt demnach grundsätzlich 
in einem Bombenabwurfgebiet bzw.  in einem Gebiet, in dem vermehrte Kampf handlungen 
stattgefunden haben. Aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdien stes (KBD) sowie aus 
ordnungsbehördlicher Sicht wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel 
empfohlen. 
 
 
7.  Planverwirklichung 
 
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Investorin. Zwischen dieser und der Stadt Köln 
werden verfahrensbegleitend eine Planungsvereinbarung und ein städtebaulicher Vertrag mit 
Durchführungsfristen zur Umsetzung der Planung geschlossen. Der Stadt Köln entstehen durch 
die Planung keine Kosten. 
 
8. Städtebauliche Kennzahlen 
 
Bruttogeschossfläche   46.000 m² 
Geschossfläche Vollgeschosse  36.600 m² 
Grundstücksfläche    14.327 m² 
Geschossflächenzahl   2,55 
Grundstücksfläche mit Bodenanschluss  ca. 20%

Beschlussvorlage Ausschuss

14588 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 2145/2024 
Freigabedatum 
29.07.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel 
in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld 
Anhörung der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung 
des Bebauungsplan-Entwurfes  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kenntnis; 
 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts 
gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – 
wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung-
nahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 7) zu berücksichtigen; 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 03.09.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des geplanten Vorhabens hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den 
Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Kli-
maschadgas Kohlendioxid (CO2) wird. Die Emission stammt unter anderem aus der Bautätig-
keit, dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung 
(Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er 
nicht im Plangebiet erzeugt wird. Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Ver-
dichtung bereits bebauter Flächen im Sinne einer städtebaulichen Innenentwicklung ein vorzu-
ziehender Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden 
Stadt zu vereinen. 
Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der 
Stadt Köln. Die Zustimmung der Investorin zu den Leitlinien zum Klimaschutz liegt vor.  
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür wer-
den verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Das Plangebiet an der Oskar-Jäger-Straße und am Melatengürtel umfasst circa 1,4 ha und 
liegt in den Stadtteilen Ehrenfeld (nördliches Teilstück) und Braunsfeld (südliches Teilstück). 
Es ist heute fast vollständig bebaut beziehungsweise versiegelt und wurde bzw. wird gewerb-
lich durch Autohandel, Fitnessstudio, Lagerflächen genutzt. In Teilen der Gebäude findet der-
zeit eine kulturelle Zwischennutzung statt.  
 
Die Liegenschaftsgesellschaft Rheinland mbH & Co. Objekt KOJ KG beabsichtigt als Pro-
jektentwicklungsgesellschaft die bereits in ihrem Besitz befindliche Fläche neu zu gestalten 
und zukunftsgerecht zu entwickeln. 
 
Ziel der Planung ist es, die bestehenden Gebäude zurückzubauen und das Grundstück einer 
geordneten und zukunftsfähigen Nutzung durch gewerbliche Nutzungen zuzuführen. Entste-
hen sollen dafür in den oberen Geschossen Büroräumlichkeiten, ergänzt durch teilweise Flä-
chen für kollaborative Büronutzungen (Co-Working-Spaces), Gastronomie, Kunst und Kultur 
sowie kleinflächige Läden und Gewerbe in den Erdgeschosszonen.  
 
Die Planung ist nach dem bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63450/03 von 
1989 nicht zulässig. Dieser setzt in Teilen ein Mischgebiet, in anderen Teilen ein Gewerbege-
biet fest. Somit kann die Entwicklung des hauptsächlich durch Büros und anderes Gewerbe 
geprägten Konzeptes an diesem Standort nicht erfolgen, ebenso ließe sich die Planung auf-
grund des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung nicht umsetzen. Um das Konzept pla-
nungsrechtlich zu ermöglichen, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 
 
Aufstellungsbeschluss 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2024 beschlossen, nach § 2

3 
Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §13a BauGB einen Be-
bauungsplan für das Gebiet der Grundstücke Oskar-Jäger-Straße 97 westlich der Oskar-Jä-
ger-Straße und Melatengürtel 19 nördlich des Melatengürtels – Arbeitstitel: Green Campus – 
Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld – aufzustellen mit dem 
Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen (Session Nr. 2843/2023). Die langfristige Sicherung der 
vorgestellten konzeptionellen Qualitäten des „Green Campus“, insbesondere in Bezug auf die 
Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen sowie die Freiraum- und Begrünungsqualität, 
soll durch geeignete Instrumente, unter anderem durch den Bebauungsplan erfolgen. 
 
Frühzeitige Behördenbeteiligung 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB 
im Zeitraum vom 12.07.2022 bis zum 09.08.2022 frühzeitig beteiligt. Es sind 11 Stellungnah-
men eingegangen. Im Wesentlichen umfassten die Stellungnahmen Hinweise zur Erstellung 
von Fachgutachten (z.B. Bodengutachten, Entwässerungskonzept, Konzept zum Umgang mit 
Starkregenereignissen, Versorgungskonzept, Energiekonzept). Die Stellungnahmen sind in 
Anlage 7 zusammengefasst. 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Form einer 
Präsenzveranstaltung am 28.02.2024 in der Zeit von 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr im Kundenzent-
rum des ehem. Autohauses in der Oskar -Jäger-Straße 97 und wurde in einer Niederschrift 
dokumentiert. Im Zeitraum vom 21. Februar 2024 bis 15. März 2024 einschließlich bestand die 
Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln (www.beteiligung-bauleit-
planung.koeln) einzusehen und digital Stellungnahmen bis zum 15.03.2024 zu übermitteln. Es 
sind sechs Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit im Beteiligungszeitraum eingegangen, u. a. 
zu folgenden Themen: 
- Art der Baulichen Nutzung: Nutzungsmischung in den Erdgeschosszonen, Wohnnut-
zung, Kita 
- Maß der baulichen Nutzung: Baumasse, Höhenentwicklung 
- Erschließung: Leistungsfähigkeit der Knoten, Anschlusspunkte der Tiefgaragenzufahr-
ten, öffentliche Zugänglichkeit, Durchwegung des Plangebiets, Mobilitätskonzept (Stär-
kung des Umweltverbunds), Anzahl der Stellplätze 
- Freiräume und Stadtklima: möglichst hoher Anteil begrünter Flächen, Belebung und So-
ziale Kontrolle 
- Erhalt der Geschichte des Ortes. 
 
Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Berücksichtigung 
im Bebauungsplanverfahren sind in Anlage 6 dargestellt. 
 
Städtebauliche Qualifizierung 
Die Qualifizierung des Vorhabens erfolgte in zwei Sitzungen des Gestaltungsbeirates am 
19.03.2024 sowie am 25.06.2024. Der Gestaltungsbeirat hat die Überarbeitung des Konzep-
tes positiv bewertet. Er trifft weiterhin folgende Empfehlungen: 
- Die dargestellten Fassadenbegrünungen an den Brandwänden der benachbarten Be-
bauung werden als sehr raumgreifend empfunden und scheinen die Eingangssituation 
zur Straße hin zu sehr einzuengen. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt eine senkrechte 
Begrünung der Wände, zum Beispiel durch vorgestellte Elemente. 
- Die Fuß- und Radwegeverbindung, die aus dem „Zielbildprozess zur Fortschreibung 
der Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf/ Ehrenfeld“ stammt, soll im weiteren 
Verlauf der Planung hinsichtlich ihrer besonderen Bedeutung großzügiger und einla-
dender werden, dazu bitte erneute Abstimmung mit der Verwaltung. 
- Die gestaffelte Dachlandschaft wird befürwortet, es sollte aber keine Terrassierung 
über mehrere Geschosse erfolgen. Insbesondere die Terrassierung zur Oskar-Jäger-
straße sollte überprüft und beruhigt werden. 
- In diesem Zusammenhang soll eine Erhöhung des Hochpunktes am Melatengürtel ge-
prüft werden. 
- Neu zu pflanzende Bäume sollen die Chance haben, sich zu großen Exemplaren ent-
wickeln zu können, zum Beispiel dadurch, dass in den nicht unterbauten Bereichen 
großkronige Arten gepflanzt werden.

4 
Auf eine Wiedervorlage wurde verzichtet. 
 
 
Weiterentwicklung Städtebauliches Konzept „Green Campus“ 
Das Nutzungskonzept sieht weiterhin eine gewerbliche Nutzung in Form eines Campus-Kon-
zeptes vor, bei dem vor allem in den Erdgeschosszonen eine Durchmischung von Büro, Lä-
den, Gastronomie und kulturellen Nutzungen erfolgt und die Obergeschosse durch Büros ge-
nutzt werden. In den Erdgeschossen der Gebäude sind kleinflächige Läden sowie auch Gast-
ronomiebetriebe geplant, die der Versorgung der Büronutzenden mit Waren und Dienstleistun-
gen für den Pausenbedarf dienen sollen. 
 
Die geplante Bebauung besteht aus einem Ensemble von drei freistehenden und terrassierten 
Gebäuden (VI bis VIII bzw. X Geschossen am Melatengürtel), die optional mit Brücken ver-
bunden werden können. Die wesentlichen entwurflichen Anpassungen seit Aufstellungsbe-
schluss umfassen ein Zurückweichen der Erdgeschosse über eine Höhe von zwei Geschos-
sen und die Ausbildung eines zehngeschossigen Hochpunktes am Melatengürtel, der mit den 
bestehenden Hochpunkten (Hotel und Wohnbebauung) korrespondiert. Der Baukörper am 
Melatengürtel wurde zudem weiter an die Grundstücksgrenze geschoben, um eine bessere 
Adressbildung und Sichtbarkeit zu erzielen. Die Gebäudehöhe des Hochpunktes am Melaten-
gürtel beträgt ca. 34,00 m über Straßenniveau. Entlang der Oskar-Jäger-Straße staffelt sich 
die Gebäudehöhe von ca. 19.20 m bis auf eine Höhe von ca. 26,60 m. 
Die Brandwände am Melatengürtel sollen eine senkrechte Fassadenbegrünung erhalten.  
 
Die Radwege entlang der Grundstücksgrenzen erhalten eine Breite von mindestens 4 
Metern. Die diagonale Fußwegeverbindung aus dem „Zielbild für die Kölner Weststadt“, 
die perspektivisch die nördlich geplante „Low Line“ mit dem Melatenfriedhof verbinden 
soll, wurde im Freiraumkonzept gestärkt und erhält am nördlichen Anschlusspunkt durch 
Zurückweichen des Erdgeschosses einen großzügigeren Eingangsbereich. Das Grund-
stück weist einen Höhenunterschied von ca. vier Metern gegenüber dem Straßenniveau 
auf. Durch die topographische Gestaltung der Außenanlagen und Rampen können die tie-
fer liegen Flächen sowohl vom Melatengürtel wie auch von der Oskar-Jäger-Straße barri-
erefrei erreicht werden. 
 
Die Freiflächen sollen für die Öffentlichkeit begehbar gemacht werden. Das vorliegende 
Freiraumkonzept schafft ein differenziertes Angebot an Aufenthalts-, Aktions-, Spiel- und 
Grünflächen zur Aktivierung der Freiräume. Die nicht unterbauten Grundstückflächen wer-
den mit Bäumen bepflanzt, die die Chance haben, sich zu großen Exemplaren zu entwi-
ckeln; unterbaute Bereiche werden überwiegend begrünt. Die obersten Abschlüsse der drei 
Gebäudekörper sollen jeweils extensiv begrünt werden, wobei PV-Anlagen über der Dach-
begrünung möglich sind. Weitere Dachflächen sollen in Teilen als Dachterrassen genutzt 
werden, aber auch hier ist es vorgesehen, begrünte Bereiche zu integrieren bzw. PV-Anla-
gen als Verschattungselemente (Pergolen) einzusetzen. 
 
Die Anlieferung soll im rückwärtigen Bereich an der Stichstraße zur Stolberger Straße über 
städtische Grundstücke erfolgen, um den die Straßenräume am Melatengürtel und an der 
Oskar-Jäger-Straße zu entlasten. Dort sind jeweils nur die Zu- bzw. Ausfahrten zur Tiefga-
rage mit ca. 400 Stellplätzen vorgesehen. Im weiteren Bebauungsplanverfahren werden 
durch Fachgutachterbüros sowohl ein Mobilitätskonzept als auch eine Verkehrsuntersu-
chung mit Microsimulation erarbeitet. 
 
Die Anpassungen sind das Ergebnis der Empfehlungen des Gestaltungsbeirates in enger 
Abstimmung mit der Verwaltung. Nach derzeitigem Städtebaulichem Konzept kann eine 
oberirdische Bruttogeschossfläche von ca. 46.000 m² realisiert werden.  
 
Zielbild für die Kölner Weststadt 
Das „Zielbild für die Kölner Weststadt“, stellt für das Plangebiet die wesentlichen Aspekte 
Transformationsbereich, lineare Grünverbindung und Vernetzung mit benachbarten Flächen 
dar.

5 
 
Die lineare Grünverbindung für Fuß- und Radverkehr stellt eine Verbindung zwischen der 
nördlich geplanten „Low Line“ und dem Melatengürtel/Melaten-Friedhof dar. Im neuen Pla-
nungskonzept „Green Campus“ sind diese Wegeverbindungen berücksichtigt.   
 
Es sind weiterhin nur gewerbliche Nutzungen geplant. Das Zielbild sieht im größeren Umfeld 
einen Transformationsbereich vor, in dem aufgegebene ehemals klassische Gewerbestand-
orte in lebendige urbane Mischquartiere umgewandelt werden sollen. Innerhalb dieses Trans-
formationsbereichs wurden bereits Planungen angestoßen, die eine überwiegende Wohnnut-
zung (z.B. Alsdorfer Straße) oder einen Schwerpunkt in der Wohnnutzung (z.B. Güterbahnhof 
Ehrenfeld) als Planungsziel haben. Aus Sicht der Verwaltung muss nicht auf jedem Grund-
stück im Transformationsbereich eine gemischte Nutzung erfolgen, sondern dies ist in einem 
größeren Kontext zu betrachten. Das Umfeld von Green Campus weist heute schon Wohnnut-
zung auf und es wird durch Entwicklungen im Umfeld auch noch weitere Wohnnutzug hinzu-
kommen. Damit wird sich der Bereich insgesamt zu einem urbanen Mischquartier transformie-
ren, auch wenn auf einzelnen Grundstücken weiterhin rein gewerbliche Nutzungen entstehen.  
 
 
Verwaltungsvorschlag  
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (An-
lage 3) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 6) zu be-
rücksichtigen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept 
Anlage 4 Erläuterungstext 
Anlage 5 Niederschrift Abendveranstaltung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  
nach § 3 Absatz 1 BauGB)  
Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB  
Anlage 7  Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh-
zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Absatz 1 BauGB

Anlage 10 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 9.4. 2145_2024_ SteA 19.09.2024

9062 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 20.09.2024 
Vorab-Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 19.09.2024 
öffentlich 
9.4 Städtebauliches Planungskonzept "Green Campus" Oskar-Jäger-
Straße/Melatengürtel in Köln-Braunsfeld und Ehrenfeld  
Anhörung der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld zu den Er-
gebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über 
die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
2145/2024 
I Beschlussvorschlag: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis; 
 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 
7) zu berücksichtigen; 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
II Mündlicher Antrag vom RM Pakulat (Bündnis 90/ Die Grünen) 
 
Der Stadtentwicklungausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld vom 09.09.2024 wie folgt an:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis;

2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 
7) zu berücksichtigen; 
 
Die Festsetzungen im Bebauungsplan-Entwurf sind eng an das gezeigte 
Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag 
(z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu 
ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten.  
 
Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge-
schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen-
nutzungen sicherzustellen.  
 
Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies 
umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den 
Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik-
veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige 
Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene 
Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau-
ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach-
barschaft schaffen 
 
Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des 
Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für 
Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden-
begrünungen sicherzustellen.  
 
Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf-
fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, 
das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt.  
 
Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende 
Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi-
schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind 
zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der 
westlichen Nachbareigentümer erfolgen. 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
 
III Beschluss (Ergänzungen fett) 
 
 Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis; 
 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die

Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 
7) zu berücksichtigen; 
 
Die Festsetzungen im Bebauungsplan-Entwurf sind eng an das gezeigte 
Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag 
(z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu 
ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten.  
 
Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge-
schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen-
nutzungen sicherzustellen.  
 
Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies 
umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den 
Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik-
veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige 
Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene 
Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau-
ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach-
barschaft schaffen 
 
Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des 
Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für 
Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden-
begrünungen sicherzustellen.  
 
Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf-
fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, 
das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt.  
 
Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende 
Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi-
schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind 
zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der 
westlichen Nachbareigentümer erfolgen. 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
IV Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzungen fett):  
 
 Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. nimmt das überarbeitete städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kennt-
nis;

2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungs-
konzepts gemäß Anlage 3 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB) – wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung 
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB – sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlagen 6 und 
7) zu berücksichtigen; 
 
Die Festsetzungen im Bebauungsplan-Entwurf sind eng an das gezeigte 
Vorhaben zu binden und durch Festlegungen im städtebaulichen Vertrag 
(z.B. zu den gezeigten Qualitäten der Architektur und der Freiräume) zu 
ergänzen. Eine gute Einfügung des Vorhabens ist zu gewährleisten.  
 
Zur Entwicklung einer vielseitigen Weststadt ist die Belebung der Erdge-
schoss-Zonen durch einen Ausschluss monofunktionaler Büroflächen-
nutzungen sicherzustellen.  
 
Insgesamt sind ca. 46.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) geplant. Dies 
umfasst Flächen für Büros (in den oberen Geschossen) und soll in den 
Erdgeschossen Möglichkeiten für kleine Events, wie Literatur- und Musik-
veranstaltungen, Theateraufführungen oder Ausstellungen, kleinteilige 
Läden, etc. (ca. 5% der Gesamt-BGF) umfassen. Durch eine ausgewogene 
Nutzungsmischung im Bereich der Erdgeschosszonen soll die Neubebau-
ung einen Beitrag zur Belebung des Quartiers und der gesamten Nach-
barschaft schaffen 
 
Die Erhöhung des Grünvolumens ist zur Anpassung an die Folgen des 
Klimawandels zu prüfen und durch entsprechende Festsetzungen für 
Pflanzflächen, intensive / extensive Dachbegrünungen sowie Fassaden-
begrünungen sicherzustellen.  
 
Um die Voraussetzungen zur Mobilitätswende in der Weststadt zu schaf-
fen, ist ein umfassendes Verkehrs- und Mobilitätskonzept zu erarbeiten, 
das alle geplanten Vorhaben in der Umgebung berücksichtigt.  
 
Die begrünte Fuß- und Radwegeverbindung ist durch entsprechende 
Festsetzungen in angemessener Breite sicherzustellen. Konflikte zwi-
schen Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt und Rad-Fußwege-Verbindung sind 
zu vermeiden. Die Planung der Verbindung sollte unter Einbeziehung der 
westlichen Nachbareigentümer erfolgen. 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (4)

03.09.2024 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 6.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.09.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2145/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.07.2024
Erstellt
08.07.2024 13:50