Zeitgemäßes Angebot auf dem Nippeser Markt
Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 2468/2017 vom 18.08.2017
Stand: Am 21.09.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/236 Vorlagen-Nummer 2468/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 21.09.2017 Zeitgemäßes Angebot auf dem Nippeser Markt 14. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 28.04.2016 TOP 8.1.4 Antrag der CDU AN/0543/2016 Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der nächsten Platzvergabe für den Nippeser Wochenmarkt Standflächen so zu vergeben, dass ein Abschnitt des Marktes für die Vermarktung von „Streetfood“ reserviert wird, wobei bei der Platzvergabe Anbieter ökologisch produzierter Lebensmittel bevorzugt werden sollen. Für das neue Angebot soll auf die Vergabe an Textilanbieter verzichtet werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Wochenmarkt Nippes findet montags bis freitags von 7 bis 13 Uhr statt, samstags von 7 bis 14.30 Uhr. Nach Marktveranstaltung wird die Fläche als Spielplatz genutzt. Das Angebot auf dem Wochen- markt ist vielfältig und reicht vom klassischen Angebot wie Obst, Gemüse, Eier, Käse, Fleisch und Blumen hin zu Stoffen, Textilien und Geschenkartikeln. Die Anzahl der Wochenmarkthändler variiert je Wochentag. Die Zuweisung eines Dauerstandplatzes erfolgt für die Dauer von zwei Jahren und kann anschlie- ßend auf unbestimmte Zeit verlängert werden. In der Regel erfolgt eine Kündigung seitens der Händler bei Aufgabe eines Standortes oder des ge- samten Geschäftsbetriebes. Eine Kündigung seitens der Stadt wird ausgesprochen, wenn ein Ver- stoß gegen die Kölner Marktsatzung oder der Kölner Marktverordnung vorliegt. Bei dem seit Jahren gut etablierten Wochenmarkt mit festen Wochenmarkthändlern ist es nicht reali- sierbar einen Abschnitt für die Vermarktung von ″Streetfood″ freizustellen. Kündigungen aus diesem Grund auszusprechen wäre nicht verhältnismäßig. Sollten Standplätze frei werden, ist die Verwaltung gerne bereit, die Bewerbung eines Food-Händlers bevorzugt zu berücksichtigen. Zukünftig wird die Verwaltung prüfen, ob frei werdende Standplätze mit Bewerbern von ″Streetfood″ bestückt werden können, sofern entsprechende Bewerbungen vorliegen. Hierbei werden Anbieter ökologisch produzierter Lebensmittel bevorzugt. 2
Beratungsverlauf
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21.09.2017
TOP 10.2.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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