V/1185/2019
Osthofstraße
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AUKB_V_1185_2019_Lageplan_Osthofstrasse
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Druckansicht Maßstab 1: 7928 Datum: 03.12.2019 Notizen: Osthofstraße Straßenerneuerung Tweehues bis Stadtgrenze © Stadt Münster H 5750 015 R 397 157 R 400 122 H 5752 029 0 50 100 Meter
Beschlussvorlage
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V/1185/2019 V/1185/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Osthofstraße - Baubeschluss Straßensanierung - Beratungsfolge 27.02.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.03.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau vorgesehenen Fahrbahnsanierung Osthofstraße K9, Tweehues bis Stadtgrenze wird zugestimmt (Lageplan). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukoste n in Höhe von ca. 1.350. 000 € entstehen. Hierin enthalten sind die Baukosten für die Erneuerung der Deckschicht, die Asphaltbin- derschicht im Fahrbahnbereich und der komplette Oberbau des Seitenstreifens. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und - anlagen Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2020 1.350.000 Baukosten und Kosten Einzahlungen 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung 2020 945.000 FöRi-kom-Stra, 70% der zuwen- Amt für Mobilität und Tiefbau 19.02.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/1185/2019 dungsfähigen Kos- ten Saldo 405.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigung en sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.g. Pr o- duktgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Beschreibung der Baumaßnahme: Die Osthofstraße ist eine verkehrswichtige Kreisstraße der Stadt Münster . Die zulässige Höchst- geschwindigkeit liegt bei 100 km/h. Die zu sanierende Länge beträgt ca. 2,5 km. Die Fahrbahn besitzt nur sehr schmale Seitenstreifen (ca. 1,50 m) und die Fahrspuren sind recht breit angelegt (ca. 4 m). Da die Fahrbahn Versprödungen und die Seitenstreifen starke Abs a- ckungen und Risse aufweisen, ist geplant, im Zuge der Instandsetzung die Spuren neu aufzute i- len. Hierdurch können breitere Seitenstreifen angeboten werden, die für Radfahrer gut zu nutzen sind. Hier wurden neben der reinen technischen Sichtweise auch die planerische Sichtweise berüc k- sichtigt. Der vorhandene Fahrbahnbereich, im Bereich von Tweehues bis zur Stadtgrenze , wird saniert . Hier wird nach dem Fräsen die Deckschicht und die Asphaltbinderschicht erneuert. Bei den Se i- tenstreifen wird der Oberbau komplett erneuert. Der Ausbauquerschnitt soll erhalten bleiben. Die zukünftige Spuraufteilung wird breitere Seitenstreifen (ca. 2 m) und schmalere Fahrbahnen (3,5 m) aufweisen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 70 km/h reduziert. Daher dient diese Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Diese Neuaufteilung des Querschnittes ist ausreich end, da die Osthofstraße nicht zum geplanten Veloroutennetz gehört. Zudem ist die Anlage eines separaten Radwegs ohne eine Verbreitung des Durchschnittes nicht kurzfristig möglich, so dass der von Nutzern beklagte Zustand weiterhin Bestand hätte. Eine Georadaruntersuchung hat gezeigt, dass die Osthofstraße einen sehr dicken Aufbau hat und somit eine gute Substanz. Eine Erneuerung der Binder - und Deckschicht ist erforderlich. Durch diese Sanierungsmaßnahme kann die Restnutzungsdauer um ca. 15 Jahre verläng ert werden. Eine grundhafte Erneuerung ist aus technischer Sicht voraussichtlich erst im Jahre 2050 erforde r- lich. In der Anlagenbuchhaltung wird die Osthofstraße mit einer Restnutzungsdauer von 13 Ja h- ren geführt. Die nun anstehende Maßnahme wird als Invest ition betrachtet und es erfolgt eine Nachaktivierung in Verbindung mit einer signifikanten Verlängerung der Restnutzungsdauer von 13 Jahren auf 28 Jahre. Durch die Verlagerung der Sanierung von konsumtiven in den investiven Bereich entspricht der Bilanzwer t der Osthofstraße dem technischen Wert. Neben der zuvor a n- gesprochenen technischen und planerischen Sicht wurde zusätzlich noch die kaufmännische Sicht berücksichtigt. Diese ganzheitliche Betrachtung ist ein Handlungsfeld des Projektes Tiefbau Infrastruktur Management Münster (TIMM) und soll künftig grundsätzlich angewendet werden. Die Finanzierung des Eigenanteils wird durch den Haushalt der Stadt Münster gesichert. 2. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten erfolgt nach dem Baubeschluss. Die Verkehrsregelung und Umleitungsregelung während der Bauzeit wird mit den jeweiligen Fachämtern vorabgestimmt und wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. Die Er- - 3 - V/1185/2019 neuerung der Seitenstreifen werden unter Aufrechterhaltung des Verkehr s durchgeführt. Im Zuge der Fahrbahnsanierung ist eine Vollsperrung für ca. 2 Wochen erforderlich. Die Zuwegung für An- lieger und Feuerwehr wird jederzeit aufrechterhalten. Die betroffenen Anlieger, Firmen und Institutionen werden im Rahmen einer Information über die geplante Verkehrsregelung vor Baubeginn informiert. 3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme werden vom Land NRW über die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau mit einem Anteil von 70% gefördert. 4. Liegenschaftliche Regelungen: Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen
Anlage A
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Anlage A zur V/1185/2019 Kurzüberblick Osthofstraße - Baubeschluss Straßensanierung - Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung“ verfolgt. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2020 vorgesehen. Es wird mit einem finanziellen Bedarf von 1.350.000 € zu kalkuliert. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Osthofstraße
- Tweehues
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Details
- Aktenzeichen
- V/1185/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37