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V/1185/2019

Osthofstraße

Vorlagen 12.02.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 5.1.3

AUKB_V_1185_2019_Lageplan_Osthofstrasse

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Anlage A

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AUKB_V_1185_2019_Lageplan_Osthofstrasse

186 Zeichen

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Maßstab 1: 7928
Datum: 03.12.2019
Notizen:
Osthofstraße
Straßenerneuerung
Tweehues bis
Stadtgrenze
© Stadt Münster
H 5750 015
R 397 157
R 400 122
H 5752 029
0 50 100
Meter

Beschlussvorlage

5467 Zeichen

V/1185/2019 
V/1185/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Osthofstraße 
- Baubeschluss Straßensanierung - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.02.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   17.03.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau vorgesehenen Fahrbahnsanierung Osthofstraße K9,  
Tweehues bis Stadtgrenze wird zugestimmt (Lageplan). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukoste n in Höhe von ca. 1.350. 000 € 
entstehen. Hierin enthalten sind die Baukosten für die Erneuerung der Deckschicht, die Asphaltbin-
derschicht im Fahrbahnbereich und der komplette Oberbau des Seitenstreifens. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von  Ver-
kehrsflächen und -
anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau 
und Erneuerung 
   
Auszahlungen   2020 1.350.000 Baukosten und 
Kosten 
Einzahlungen 0007 
 
Verkehrsflächen, Neubau 
und Erneuerung  
2020 
 
945.000 FöRi-kom-Stra, 
70% der zuwen-
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
19.02.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

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V/1185/2019 
  dungsfähigen Kos-
ten 
Saldo    405.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigung en sind im Haushaltsplan  2020 bei der o.g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
1. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Die Osthofstraße ist eine verkehrswichtige Kreisstraße der Stadt Münster . Die zulässige Höchst-
geschwindigkeit liegt bei 100 km/h. Die zu sanierende Länge beträgt ca. 2,5 km. 
 
Die Fahrbahn besitzt nur sehr schmale Seitenstreifen (ca. 1,50 m) und die Fahrspuren sind recht 
breit angelegt (ca. 4 m). Da  die Fahrbahn Versprödungen und die Seitenstreifen starke Abs a-
ckungen und Risse aufweisen, ist geplant, im Zuge der Instandsetzung die Spuren neu aufzute i-
len.  
Hierdurch können breitere Seitenstreifen angeboten werden, die für Radfahrer gut zu nutzen sind. 
Hier wurden neben der reinen technischen Sichtweise auch die planerische Sichtweise berüc k-
sichtigt. 
 
Der vorhandene Fahrbahnbereich, im Bereich von Tweehues bis zur Stadtgrenze , wird saniert . 
Hier wird nach dem Fräsen die Deckschicht und die Asphaltbinderschicht erneuert. Bei den Se i-
tenstreifen wird der Oberbau komplett erneuert. Der Ausbauquerschnitt soll erhalten bleiben. Die 
zukünftige Spuraufteilung wird breitere Seitenstreifen (ca. 2 m) und schmalere Fahrbahnen (3,5 
m) aufweisen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 70 km/h reduziert. Daher dient diese 
Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. 
 
Diese Neuaufteilung des Querschnittes ist ausreich end, da die Osthofstraße nicht zum geplanten 
Veloroutennetz gehört. Zudem ist die Anlage eines separaten Radwegs ohne eine Verbreitung 
des Durchschnittes nicht kurzfristig möglich, so dass der von Nutzern beklagte Zustand weiterhin 
Bestand hätte.  
 
Eine Georadaruntersuchung hat gezeigt, dass die Osthofstraße einen sehr dicken Aufbau hat und 
somit eine gute Substanz. Eine Erneuerung der Binder - und Deckschicht ist erforderlich. Durch 
diese Sanierungsmaßnahme kann die Restnutzungsdauer um ca. 15 Jahre verläng ert werden. 
Eine grundhafte Erneuerung ist aus technischer Sicht voraussichtlich erst im Jahre 2050 erforde r-
lich. In der Anlagenbuchhaltung wird die Osthofstraße mit einer Restnutzungsdauer von 13 Ja h-
ren geführt. Die nun anstehende Maßnahme wird als Invest ition betrachtet und es erfolgt eine 
Nachaktivierung in Verbindung mit einer signifikanten Verlängerung der Restnutzungsdauer von 
13 Jahren auf 28 Jahre. Durch die Verlagerung der Sanierung von konsumtiven in den investiven 
Bereich entspricht der Bilanzwer t der Osthofstraße dem technischen Wert. Neben der zuvor a n-
gesprochenen technischen und planerischen Sicht wurde zusätzlich noch die kaufmännische 
Sicht berücksichtigt. Diese ganzheitliche Betrachtung ist ein Handlungsfeld des Projektes Tiefbau 
Infrastruktur Management Münster (TIMM) und soll künftig grundsätzlich angewendet werden.  
 
Die Finanzierung des Eigenanteils wird durch den Haushalt der Stadt Münster gesichert.  
 
 
2. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten erfolgt nach dem Baubeschluss. 
Die Verkehrsregelung und Umleitungsregelung während der Bauzeit wird mit  den jeweiligen 
Fachämtern vorabgestimmt und wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt.  Die Er-

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V/1185/2019 
neuerung der Seitenstreifen werden unter Aufrechterhaltung des Verkehr s durchgeführt. Im Zuge 
der Fahrbahnsanierung ist eine Vollsperrung für ca. 2 Wochen erforderlich. Die Zuwegung für An-
lieger und Feuerwehr wird jederzeit aufrechterhalten. 
 
Die betroffenen Anlieger, Firmen und Institutionen werden im Rahmen einer Information über die 
geplante Verkehrsregelung vor Baubeginn informiert. 
 
 
 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Die zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme werden vom Land NRW über die Förderrichtlinien 
kommunaler Straßenbau mit einem Anteil von 70% gefördert.  
 
 
4. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen

Anlage A

1246 Zeichen

Anlage A zur V/1185/2019 
 
Kurzüberblick 
Osthofstraße 
- Baubeschluss Straßensanierung - 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung“ verfolgt. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2020 vorgesehen. 
 
Es wird mit einem finanziellen Bedarf von 1.350.000 € zu kalkuliert. 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 
 
1201 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad  
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Rechtliche Grundlagen:  
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straßen- und Wegegesetz des Landes 
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (3)

27.02.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5.1.3 (Entsch. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (2)

  • Osthofstraße
  • Tweehues

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Details

Aktenzeichen
V/1185/2019
Typ
Vorlagen
Datum
12.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37