A-R/0028/2020
„Investitionen in Münster beschleunigen, um Arbeit und Beschäftigung sowie eine gute Bildung zu sichern!“
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a-r-0028-2020-Investitionen in Münster
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Antrag an den Rat A-R/0028/2020 Ratsantrag 16.06.2020 „Investitionen in Münster beschleunigen, um Arbeit und Beschäftigung sowie eine gute Bildung zu sichern!“ Der Rat möge beschließen: Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwalt ung, die im Haushaltsplan 2020 vorgesehenen Investitionen in die Kindertageseinrichtungen, Schulen und die weitere städtische Infrastruktur zu beschleunigen und zu priorisieren, um vor Ort dafür Sorge zu tragen, dass Arbeit und Beschäftigung in Zeiten der Corona-Pandemie gesichert werden und so heute der Grundstein für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen gelegt wird. 2. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwalt ung, dem Rat vierteljährlich über den Stand der Umsetzung der Investitionen sowie über den Bearbeitungsstand offener Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne Bericht zu erstatten. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung bei den vorges ehenen Investitionen darauf zu achten, dass Kitas, Schulen und die weitere städtische Infrastruktur zunehmend ein Lern- und Lebensraum für viele Münsteraner ist. Zu planende Raumprogramme für die neuen Lern- und Lebensräume sowie für den offenen Ganztagausbau haben diese Veränderung zu berücksichtigen. Ebenso ist für eine Teilhabe aller eine wichtige Voraussetzung barrierefreie, rollstuhlgerechte Lebensräume zu planen. 4. Die Verwaltung prüft und berichtet, welche Vorau ssetzungen für die Umsetzung der Antragsziele verwaltungsintern und extern zu schaffen sind. Begründung Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich binnen kurzer Zeit weltweit verbreitet. Bürgerinnen und Bürger sind genauso wie Unternehmen unmittelbar wie mittelbar betroffen. Die Pandemie hat nahezu alle Bereiche unserer Gesellschaft erfasst und erfordert staatliche Maßnahmen in erheblichem Umfang. Zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Auswirkungen dieser Pandemie hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 24. März 2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und dem NRW-Rettungsschirmgesetz über 25 Milliarden Euro beschlossen. Am darauffolgenden Tag, dem 25. März 2020, hat der Deutsche Bundestag einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 sowie das Wirtschaftsplanstabilisierungsfondsgesetz beschlossen. Zugleich hat der Deutsche Bundestag das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 GG festgestellt. Die Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes zielen darauf ab, Maßnahmen zu ergreifen, die die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt sowie Bürgerinnen und Bürgern – und damit letztlich unsere Gesamtgesellschaft – in dieser außergewöhnlichen Notsituation stützen und die Folgen abmildern. Neben den direkten staatlichen Hilfen in Form von neugeschaffenen oder ausgeweiteten Sozialleistungen für Bürgerinnen und Bürger oder der Sofortliquidität für Solo-Selbstständige sowie Kleinst- und Kleinunternehmen ist der Weg zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen zur Sicherung der Überlebensfähigkeit von Unternehmen eröffnet, um so jetzt den Grundstein für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen zu legen. Dazu können wir in Münster einen weiteren entscheidenden Beitrag leisten: Um Arbeit und Beschäftigung abzusichern, bedarf es dringend einer Beschleunigung der mit dem Haushalt 2020 vorgesehenen Investitionen und deren Vergaben. Unsere Stadt hat die Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes durch zusätzliche – im eigenen Zuständigkeitsbereich liegende – steuerpolitische Maßnahmen im Zuge der Gewerbesteuer unterstützt. Das ist richtig so! Darüber hinaus sind wir als Kommune auch direkt von Schließungen öffentlicher Einrichtungen in Verbindung mit Mindererträgen im Haushalt und Mehraufwendungen im Zuge der Corona-Pandemie belastet. Doch dies darf nicht dazu führen, dass dringend notwendige Investitionen in unsere öffentliche Infrastruktur verzögert in die Märkte kommen: Unsere Stadt kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass es keine Krise nach der Krise gibt. Um die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt voranzubringen, ist es außerdem von immenser Bedeutung, dass erforderliche Planverfahren – sei es Flächennutzungspläne und / oder Bebauungspläne – zügig umgesetzt und abgeschlossen werden können, damit Raum für Investitionen zur Verfügung steht. Um eine erneute finanzielle Schieflage der Kommunen nach der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 ff. abzumildern und deren Handlungsfähigkeit auch perspektivisch abzusichern, hat das Landeskabinett Nordrhein-Westfalen am 31. März 2020 einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von SARS-CoV-2 beschlossen: 1. Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den k ommunalen Haushalten. 2. Sonderhilfengesetz „Stärkungspaktgesetz“ zur Unt erstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen. 3. Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein -Westfalen. 4. Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit L iquidität über die landeseigene Förderbank NRW.BANK. 5. Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehensko nditionen für bisher vom Bundes- Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a. 6. Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergab egrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können. 7. Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfale n für vergaberechtliche Erleichterungen im EU-Oberschwellen-Bereich). 8. Anteiliger liquiditätswirksamer Ausgleich Corona -bedingter Schäden aus dem NRW- Rettungsschirm. Diese Maßnahmen setzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nun nach und nach um – inklusive eines anteiligen liquiditätswirksamen Ausgleichs Corona-bedingter Schäden aus dem 25-Milliarden-Euro-schweren NRW-Rettungsschirm. Die Gemeindefinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst in diesem Jahr landesweit 12,8 Milliarden Euro – ein Rekordwert. Neben den bisher durch die Landesregierung ergriffenen Maßnahmen im Zuge der Gemeindefinanzierung Abschaffung des Vorweg-Abzugs zur Finanzierung des Stärkungspakts Stadtfinanzen, „echte“ 23 Prozent an der Verbundsteuer-Quote des Landes Nordrhein-Westfalen, Abschaffung der Mitfinanzierung an den Lasten der Deutschen Einheit, gegenseitige Deckungsfähigkeit der Investitionspauschalen und damit Abschaffung der bisherigen „goldenen Zügel“ durch die Vorgängerregierung) und weiterer kommunalfreundlicher Entscheidungen wie die Übernahme der Abwicklung des Unterhaltsvorschusses verbunden mit einer Verminderung des verbleibenden kommunalen Finanzierungsanteils steht das Kommunalschutz-Paket der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für einen festen Willen, die kommunale Handlungsfähigkeit in 2020 sowie den folgenden Jahren abzusichern. Mit einer schnelleren Umsetzung von kommunalen Investitionsvorhaben und dem Schaffen von räumlichen Grundlagen für eine nachhaltige Stadtentwicklung können wir unserer Verantwortung als Rat der Stadt Münster gerecht werden, um gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund dafür Sorge zu tragen, dass heute der Grundstein für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen gelegt werden wird. gez. gez. Stefan Weber Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0028/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 17.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37