Mandari Insight

A-R/0028/2020

„Investitionen in Münster beschleunigen, um Arbeit und Beschäftigung sowie eine gute Bildung zu sichern!“

Antrag an den Rat 17.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 54.9

a-r-0028-2020-Investitionen in Münster

· application/pdf

Ansehen

a-r-0028-2020-Investitionen in Münster

7419 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0028/2020 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag 16.06.2020 
 
 
„Investitionen in Münster beschleunigen, um Arbeit und 
Beschäftigung sowie eine gute Bildung zu sichern!“  
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Beschlussvorschlag 
1. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwalt ung, die im Haushaltsplan 2020 
vorgesehenen Investitionen in die Kindertageseinrichtungen, Schulen und die weitere 
städtische Infrastruktur zu beschleunigen und zu priorisieren, um vor Ort dafür Sorge zu 
tragen, dass Arbeit und Beschäftigung in Zeiten der Corona-Pandemie gesichert werden 
und so heute der Grundstein für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen 
gelegt wird. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwalt ung, dem Rat vierteljährlich über den 
Stand der Umsetzung der Investitionen sowie über den Bearbeitungsstand offener 
Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne Bericht zu erstatten.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung bei den vorges ehenen Investitionen darauf zu achten, 
dass Kitas, Schulen und die weitere städtische Infrastruktur zunehmend ein Lern- und 
Lebensraum für viele Münsteraner ist. Zu planende Raumprogramme für die neuen Lern- 
und Lebensräume sowie für den offenen Ganztagausbau haben diese Veränderung zu 
berücksichtigen. Ebenso ist für eine Teilhabe aller eine wichtige Voraussetzung 
barrierefreie, rollstuhlgerechte Lebensräume zu planen. 
 
4. Die Verwaltung prüft und berichtet, welche Vorau ssetzungen für die Umsetzung der 
Antragsziele verwaltungsintern und extern zu schaffen sind. 
 
 
Begründung 
Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich binnen kurzer Zeit weltweit verbreitet. Bürgerinnen 
und Bürger sind genauso wie Unternehmen unmittelbar wie mittelbar betroffen. Die 
Pandemie hat nahezu alle Bereiche unserer Gesellschaft erfasst und erfordert staatliche 
Maßnahmen in erheblichem Umfang. 
Zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Auswirkungen dieser Pandemie hat 
der Landtag Nordrhein-Westfalen am 24. März 2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket mit 
dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und dem NRW-Rettungsschirmgesetz über 25 
Milliarden Euro beschlossen.

Am darauffolgenden Tag, dem 25. März 2020, hat der Deutsche Bundestag einen 
Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 sowie das Wirtschaftsplanstabilisierungsfondsgesetz 
beschlossen. Zugleich hat der Deutsche Bundestag das Vorliegen einer außergewöhnlichen 
Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 GG festgestellt.  
Die Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes zielen darauf ab, 
Maßnahmen zu ergreifen, die die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt sowie Bürgerinnen und 
Bürgern – und damit letztlich unsere Gesamtgesellschaft – in dieser außergewöhnlichen 
Notsituation stützen und die Folgen abmildern. Neben den direkten staatlichen Hilfen in Form 
von neugeschaffenen oder ausgeweiteten Sozialleistungen für Bürgerinnen und Bürger oder 
der Sofortliquidität für Solo-Selbstständige sowie Kleinst- und Kleinunternehmen ist der Weg 
zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen zur Sicherung der Überlebensfähigkeit 
von Unternehmen eröffnet, um so jetzt den Grundstein für das Leben, Wirtschaften und 
Arbeiten von morgen zu legen. 
Dazu können wir in Münster einen weiteren entscheidenden Beitrag leisten: Um Arbeit und 
Beschäftigung abzusichern, bedarf es dringend einer Beschleunigung der mit dem Haushalt 
2020 vorgesehenen Investitionen und deren Vergaben.  
Unsere Stadt hat die Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes durch 
zusätzliche – im eigenen Zuständigkeitsbereich liegende – steuerpolitische Maßnahmen im 
Zuge der Gewerbesteuer unterstützt. Das ist richtig so! Darüber hinaus sind wir als 
Kommune auch direkt von Schließungen öffentlicher Einrichtungen in Verbindung mit 
Mindererträgen im Haushalt und Mehraufwendungen im Zuge der Corona-Pandemie 
belastet.  
Doch dies darf nicht dazu führen, dass dringend notwendige Investitionen in unsere 
öffentliche Infrastruktur verzögert in die Märkte kommen: Unsere Stadt kann einen 
entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass es keine Krise nach der Krise gibt.  
Um die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt voranzubringen, ist es außerdem von 
immenser Bedeutung, dass erforderliche Planverfahren – sei es Flächennutzungspläne und / 
oder Bebauungspläne – zügig umgesetzt und abgeschlossen werden können, damit Raum 
für Investitionen zur Verfügung steht.  
Um eine erneute finanzielle Schieflage der Kommunen nach der Finanz- und 
Wirtschaftskrise der Jahre 2008 ff. abzumildern und deren Handlungsfähigkeit auch 
perspektivisch abzusichern, hat das Landeskabinett Nordrhein-Westfalen am 31. März 2020 
einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der Kommunen in Nordrhein-Westfalen im 
Zusammenhang mit der Ausbreitung von SARS-CoV-2 beschlossen: 
1. Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den k ommunalen Haushalten. 
2. Sonderhilfengesetz „Stärkungspaktgesetz“ zur Unt erstützung der am Stärkungspakt 
teilnehmenden Kommunen. 
3. Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein -Westfalen. 
4. Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit L iquidität über die landeseigene 
Förderbank NRW.BANK. 
5. Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehensko nditionen für bisher vom Bundes-
Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, 
Krankenhäuser u.a.

6. Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergab egrundsätzen, damit 
Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und 
Beschäftigung gegeben werden können. 
7. Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfale n für vergaberechtliche 
Erleichterungen im EU-Oberschwellen-Bereich). 
8. Anteiliger liquiditätswirksamer Ausgleich Corona -bedingter Schäden aus dem NRW-
Rettungsschirm. 
Diese Maßnahmen setzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nun nach und nach um – 
inklusive eines anteiligen liquiditätswirksamen Ausgleichs Corona-bedingter Schäden aus 
dem 25-Milliarden-Euro-schweren NRW-Rettungsschirm.  
Die Gemeindefinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst in diesem Jahr 
landesweit 12,8 Milliarden Euro – ein Rekordwert. Neben den bisher durch die 
Landesregierung ergriffenen Maßnahmen im Zuge der Gemeindefinanzierung Abschaffung 
des Vorweg-Abzugs zur Finanzierung des Stärkungspakts Stadtfinanzen, „echte“ 23 Prozent 
an der Verbundsteuer-Quote des Landes Nordrhein-Westfalen, Abschaffung der 
Mitfinanzierung an den Lasten der Deutschen Einheit, gegenseitige Deckungsfähigkeit der 
Investitionspauschalen und damit Abschaffung der bisherigen „goldenen Zügel“ durch die 
Vorgängerregierung) und weiterer kommunalfreundlicher Entscheidungen wie die 
Übernahme der Abwicklung des Unterhaltsvorschusses verbunden mit einer Verminderung 
des verbleibenden kommunalen Finanzierungsanteils steht das Kommunalschutz-Paket der 
Landesregierung Nordrhein-Westfalen für einen festen Willen, die kommunale 
Handlungsfähigkeit in 2020 sowie den folgenden Jahren abzusichern.  
Mit einer schnelleren Umsetzung von kommunalen Investitionsvorhaben und dem Schaffen 
von räumlichen Grundlagen für eine nachhaltige Stadtentwicklung können wir unserer 
Verantwortung als Rat der Stadt Münster gerecht werden, um gemeinsam mit dem Land 
Nordrhein-Westfalen und dem Bund dafür Sorge zu tragen, dass heute der Grundstein für 
das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen gelegt werden wird. 
 
gez. gez. 
Stefan Weber Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Rat
TOP 54.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0028/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
17.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37