1570/2017
Rückschnitt und Beschilderung Hans-Groß -Park
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3180 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 1570/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.06.2017 Rückschnitt und Beschilderung Hans-Groß -Park Anfrage der CDU-Fraktion Vorlagen-Nr.: 1097/2016 Anfrage: Wie erklärt sich der im Frühjahr erfolgte übermäßige Rückschnitt von Sträuchern und Gehölzen bis hin zum Abholzen von Bäumen im Hans-Groß-Park? Der Park ist geradezu verunstaltet worden, die abgeholzten Sträucher und Bäume fehlen nun den Vögeln zum Nestbau, Tieren generell als Lebensraum und den umgebenden Häusern und Gärten wurde der Sichtschutz genommen und der Spaziergänger blickt nun auf Häuser. Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, ob derartige Maßnahmen künftig unterlassen und als Ersatz neuerliche Anpflanzungen an den betreffenden Stellen vorgenommen werden. Ferner wird darum gebeten, das Schild am Parkeingang zu säubern oder auszutauschen, da es un- ansehnlich und verschmutzt ist. Antwort der Verwaltung: Im Park wurden während der gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz zum allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen zulässigen Zeit bis Ende Februar 2016 die turnusmäßig erforderlichen stärkeren Gehölzschnitte durchgeführt. Der Strauchbestand muss etwa alle acht bis zehn Jahre „auf den Stock gesetzt“, das heißt tief herunter geschnitten werden, damit er nicht vergreist und wieder frische Triebe ausbilden kann. Damit die Tierwelt Rückzugsmöglichkeiten behält, wurde partiell gear- beitet und nur ein Teilbereich bearbeitet. Der andere Bereich soll nun in der kommenden Vegetations- ruhezeit zwischen Oktober und Ende Februar 217/2018 bearbeitet werden. Bäume waren zu entfernen, nachdem sie durch ein Gewitter beschädigt und nicht mehr standsicher waren. Der Baumbestand im Hans-Groß-Park besteht überwiegend aus Hybridpappeln, die mittler- weile ein so hohes Alter erreicht haben, dass sie sich am Ende ihrer Lebenserwartung befinden. Dementsprechend werden sie in den nächsten Jahren durch neue Bäume ersetzt werden müssen. Für die gefällten Bäume sind bereits Ersatzpflanzungen erfolgt. Eine Nachpflanzung von Sträuchern ist nicht erforderlich, da die Rückschnitte die Sträucher nicht zer- stört haben, und sie die Lücken bereits durch ihre Neu-Austriebe geschlossen haben. Sträucher in Grünanlage werden übrigens nicht als Sichtschutz für anliegende Privatgrundstücke gepflanzt, son- dern dienen als gartenarchitektonisches Element der Gestaltung der Anlage. Soweit die Anlieger ei- nen Sichtschutz wünschen, können sie diesen gerne in ihren eigenen Gärten pflanzen. Allerdings ist jetzt gut sichtbar, dass die Inhaber der anliegenden Gärten ihre Gartenabfälle illegal einfach in der Grünanlage entsorgen. Es bleibt zu hoffen, dass sie nun durch die bessere Einsehbarkeit daran ge- 2 hindert werden, da ordnungsbehördliche Maßnahmen nur möglich sind, wenn der Verursacher ein- deutig ermittelt werden kann. Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn jemand „auf frischer Tat“ von den Ordnungskräften beobachtet werden kann. Das defekte Schild wurde ausgetauscht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1570/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27