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1570/2017

Rückschnitt und Beschilderung Hans-Groß -Park

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 26.06.2017, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3180 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1570/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.06.2017 
 
Rückschnitt und Beschilderung Hans-Groß -Park 
Anfrage der CDU-Fraktion Vorlagen-Nr.: 1097/2016 
Anfrage: 
 
Wie erklärt sich der im Frühjahr erfolgte übermäßige Rückschnitt von Sträuchern und Gehölzen bis 
hin zum Abholzen von Bäumen im Hans-Groß-Park? 
 
Der Park ist geradezu verunstaltet worden, die abgeholzten Sträucher und Bäume fehlen nun den 
Vögeln zum Nestbau, Tieren generell als Lebensraum und den umgebenden Häusern und Gärten 
wurde der Sichtschutz genommen und der Spaziergänger blickt nun auf Häuser. 
 
Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, ob derartige Maßnahmen künftig unterlassen und als 
Ersatz neuerliche Anpflanzungen an den betreffenden Stellen vorgenommen werden. 
 
Ferner wird darum gebeten, das Schild am Parkeingang zu säubern oder auszutauschen, da es un-
ansehnlich und verschmutzt ist. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Park wurden während der gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz zum allgemeinen Schutz wild 
lebender Tiere und Pflanzen zulässigen Zeit bis Ende Februar 2016 die turnusmäßig erforderlichen 
stärkeren Gehölzschnitte durchgeführt. Der Strauchbestand muss etwa alle acht bis zehn Jahre „auf 
den Stock gesetzt“, das heißt tief herunter geschnitten werden, damit er nicht vergreist und wieder 
frische Triebe ausbilden kann. Damit die Tierwelt Rückzugsmöglichkeiten behält, wurde partiell gear-
beitet und nur ein Teilbereich bearbeitet. Der andere Bereich soll nun in der kommenden Vegetations-
ruhezeit zwischen Oktober und Ende Februar 217/2018 bearbeitet werden.  
 
Bäume waren zu entfernen, nachdem sie durch ein Gewitter beschädigt und nicht mehr standsicher 
waren. Der Baumbestand im Hans-Groß-Park besteht überwiegend aus Hybridpappeln, die mittler-
weile ein so hohes Alter erreicht haben, dass sie sich am Ende ihrer Lebenserwartung befinden. 
Dementsprechend werden sie in den nächsten Jahren durch neue Bäume ersetzt werden müssen. 
Für die gefällten Bäume sind bereits Ersatzpflanzungen erfolgt.  
 
Eine Nachpflanzung von Sträuchern ist nicht erforderlich, da die Rückschnitte die Sträucher nicht zer-
stört haben, und sie die Lücken bereits durch ihre Neu-Austriebe geschlossen haben. Sträucher in 
Grünanlage werden übrigens nicht als Sichtschutz für anliegende Privatgrundstücke gepflanzt, son-
dern dienen als gartenarchitektonisches Element der Gestaltung der Anlage. Soweit die Anlieger ei-
nen Sichtschutz wünschen, können sie diesen gerne in ihren eigenen Gärten pflanzen. Allerdings ist 
jetzt gut sichtbar, dass die Inhaber der anliegenden Gärten ihre Gartenabfälle illegal einfach in der 
Grünanlage entsorgen. Es bleibt zu hoffen, dass sie nun durch die bessere Einsehbarkeit daran ge-

2 
 
hindert werden, da ordnungsbehördliche Maßnahmen nur möglich sind, wenn der Verursacher ein-
deutig ermittelt werden kann. Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn jemand „auf frischer Tat“ von 
den Ordnungskräften beobachtet werden kann. 
 
Das defekte Schild wurde ausgetauscht.

Beratungsverlauf (1)

26.06.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1570/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27