A-R/0040/2022
Ein Chief Digital Officer (CDO) für die Stadtverwaltung
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A-R-0040-2022-CDU-CDO für die Stadtverwaltung
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2022 Münster, 17. August 2022 RATSANTRAG Ein Chief Digital Officer (CDO) für die Stadtverwaltung Der Rat möge beschließen: Die Stadtverwaltung richtet die Position eines Chief Digital Officers (CDO) ein, zu dessen Aufgaben – neben der Planung und Steuerung von IT-Prozessen - es gehört, eine IT- Strategie für Münster zu entwickeln und diese als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung und den Ämtern umzusetzen (Zusammenwirken in neuen Strukturen). Zu den Aufgaben zählt insbesondere eine Überarbeitung der städtischen Organisation (Prozessoptimierung). Der Stelleninhaber/in ist dafür verantwortlich, dass die Stadtverwaltung im Hinblick auf die Digitalisierung kontinuierlich auf dem aktuellen Stand der Dinge ist, vor allem beim Innovationsmanagement. Ebenso sind agile Arbeitsmethoden, um Prozesse schneller, zuverlässiger und flexibler abwickeln zu können, zu implementieren. Das Gesamtziel ist eine nachhaltige digitale Transformation der Stadtverwaltung. Deswegen ist die neue Stelle idealerweise in der Verwaltungsspitze angesiedelt. Begründung: Der heutige Verwaltungszuschnitt ist geprägt von einer hierarchisch gegliederten Struktur, in deren die Ämter bis auf die so genannten Querschnittsämter fachlich autark und autonom von anderen Ämtern oder städtischen Beteiligungen wirken. Der Grundsatz des Online- Zugangsgesetzes (OZG) „Einer für alle“ steht dem diametral gegenüber. Ziel des OZG ist es, aus Sicht der Bürgerschaft oder Wirtschaft über digitale Prozesse hürdenfrei, schnell und sicher ans Ziel zu kommen. Digitalisierung ist dabei kein paralleler Prozess, sondern verfolgt das Ziel einer Effizienzsteigerung, die auch Antwort auf den Fachkräftemangel sein muss. Diese Aufgabenstellung macht eine Neupositionierung der IT-Verantwortung notwendig, die auch einer Definition des Wirkungsbereichs für Organisationveränderungen bedarf. Best Practice unter den Kommunen Deutschlands für ganzheitliche Digitalisierungsansätze und Vorreiter im Bereich intelligenter städtischer Anwendungen sowie Sieger des deutschlandweiten Wettbewerbs „Digitale Stadt“ ist die Stadt Darmstadt. Die Darmstädter Digitalisierungsstrategie geht von einer engmaschigen Vernetzung aller Akteuren aus, um das vorhandene Potential voll auszuschöpfen. Diese schafft einen Handlungsrahmen, der alle Projekte zu einem Gesamtkonzept integriert, strukturiert und zielgerichtet leitet. Mit dem Hinweis auf das Onlinezugangsgesetz hat auch die Stadt Wolfsburg ihre Dienstleistungen gezielt umstrukturiert und gebündelt („#wolfsburgdigital“). Eines der umfassend definierten Themenfelder sind einfachere Verwaltungsprozesse und die Implementierung eines städtischen Chief Digital Officers (CDO) sowie digitaler kommunaler Service-Angebote und Kommunikationskanäle. Die Stadt Hamburg begegnet dem mit der 2020 beschlossenen Digitalisierungsstrategie (digital.hamburg.de). Unter anderem wurde das Amt für IT und Digitalisierung geschaffen und das Konzept der „Digitalen Räume" entwickelt. Diese greifen den Umstand auf, dass Zusammenarbeit im Zeitalter der Digitalisierung nur teilweise mit behördlichen Zuständigkeiten korrespondiert und stattdessen vielfältige Akteure miteinander kooperieren. Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Es kommt darauf an, die Transformationspotenziale der Digitalisierung im Sinne bestmöglicher Lebensqualität und umfassender Teilhabe auszuschöpfen. Eine besondere Verantwortung übernimmt dabei die öffentliche Verwaltung. Sie hat Berührungspunkte mit nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen und entscheidet über ihre Rahmenbedingungen. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0040/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 24.08.2022
- Erstellt
- 24.08.2022 16:30