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A-R/0040/2022

Ein Chief Digital Officer (CDO) für die Stadtverwaltung

Antrag an den Rat 24.08.2022

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A-R-0040-2022-CDU-CDO für die Stadtverwaltung

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A-R-0040-2022-CDU-CDO für die Stadtverwaltung

3684 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0040/2022 
 
 
 Münster, 17. August 2022 
RATSANTRAG 
 
Ein Chief Digital Officer (CDO) für die Stadtverwaltung 
 
Der Rat möge beschließen: 
Die Stadtverwaltung richtet die Position eines Chief Digital Officers (CDO) ein, zu dessen 
Aufgaben – neben der Planung und Steuerung von IT-Prozessen - es gehört, eine IT-
Strategie für Münster zu entwickeln und diese als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung 
und den Ämtern umzusetzen (Zusammenwirken in neuen Strukturen).  
 Zu den Aufgaben zählt insbesondere eine Überarbeitung der städtischen 
Organisation (Prozessoptimierung). 
 Der Stelleninhaber/in ist dafür verantwortlich, dass die Stadtverwaltung im Hinblick 
auf die Digitalisierung kontinuierlich auf dem aktuellen Stand der Dinge ist, vor allem 
beim Innovationsmanagement. 
 Ebenso sind agile Arbeitsmethoden, um Prozesse schneller, zuverlässiger und 
flexibler abwickeln zu können, zu implementieren.  
 Das Gesamtziel ist eine nachhaltige digitale Transformation der Stadtverwaltung. 
Deswegen ist die neue Stelle idealerweise in der Verwaltungsspitze angesiedelt. 
 
Begründung: 
Der heutige Verwaltungszuschnitt ist geprägt von einer hierarchisch gegliederten Struktur, in 
deren die Ämter bis auf die so genannten Querschnittsämter fachlich autark und autonom 
von anderen Ämtern oder städtischen Beteiligungen wirken. Der Grundsatz des Online-
Zugangsgesetzes (OZG) „Einer für alle“ steht dem diametral gegenüber. Ziel des OZG ist es, 
aus Sicht der Bürgerschaft oder Wirtschaft über digitale Prozesse hürdenfrei, schnell und 
sicher ans Ziel zu kommen. Digitalisierung ist dabei kein paralleler Prozess, sondern verfolgt 
das Ziel einer Effizienzsteigerung, die auch Antwort auf den Fachkräftemangel sein muss. 
Diese Aufgabenstellung macht eine Neupositionierung der IT-Verantwortung notwendig, die 
auch einer Definition des Wirkungsbereichs für Organisationveränderungen bedarf. 
Best Practice unter den Kommunen Deutschlands für ganzheitliche Digitalisierungsansätze 
und Vorreiter im Bereich intelligenter städtischer Anwendungen sowie Sieger des 
deutschlandweiten Wettbewerbs „Digitale Stadt“ ist die Stadt Darmstadt. Die Darmstädter 
Digitalisierungsstrategie geht von einer engmaschigen Vernetzung aller Akteuren aus, um 
das vorhandene Potential voll auszuschöpfen. Diese schafft einen Handlungsrahmen, der 
alle Projekte zu einem Gesamtkonzept integriert, strukturiert und zielgerichtet leitet. 
Mit dem Hinweis auf das Onlinezugangsgesetz hat auch die Stadt Wolfsburg ihre 
Dienstleistungen gezielt umstrukturiert und gebündelt („#wolfsburgdigital“). Eines der 
umfassend definierten Themenfelder sind einfachere Verwaltungsprozesse und die

Implementierung eines städtischen Chief Digital Officers (CDO) sowie digitaler kommunaler 
Service-Angebote und Kommunikationskanäle. 
Die Stadt Hamburg begegnet dem mit der 2020 beschlossenen Digitalisierungsstrategie 
(digital.hamburg.de). Unter anderem wurde das Amt für IT und Digitalisierung geschaffen 
und das Konzept der „Digitalen Räume" entwickelt. Diese greifen den Umstand auf, dass 
Zusammenarbeit im Zeitalter der Digitalisierung nur teilweise mit behördlichen 
Zuständigkeiten korrespondiert und stattdessen vielfältige Akteure miteinander kooperieren. 
Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Es kommt darauf an, die Transformationspotenziale der 
Digitalisierung im Sinne bestmöglicher Lebensqualität und umfassender Teilhabe 
auszuschöpfen. Eine besondere Verantwortung übernimmt dabei die öffentliche Verwaltung. 
Sie hat Berührungspunkte mit nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen und entscheidet 
über ihre Rahmenbedingungen. 
 
Gez.  
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

07.09.2022 Rat
TOP 47.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0040/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
24.08.2022
Erstellt
24.08.2022 16:30