A-R/0036/2020
Klimagerechte Bauleitplanung
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a-r-0036-2020-Klimagerechte Bauleitplanung
2479 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0036/2020
4. August 2020
Ratsantrag
Klimagerechte Bauleitplanung
Beschluss:
1. Die Klimaschutzklausel des Baugesetzbuches stell t ausdrücklich fest, dass
Bauleitpläne dazu beitragen sollen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern,
die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere au ch in der
Stadtentwicklung, zu fördern“ (§ 1, 5 BauGB). Auch angesichts der Ausrufung
des Klimanotstands bekennt sich der Rat der Stadt zu dieser Verpflichtung und
betont die Bedeutung der Bauleitplanung für die Err eichung der
Klimaschutzziele Münsters.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Leitfad en für klimaangepasste
Bauleitplanung in Münster zu entwickeln, der die Bedeutung des Klimaschutzes
als öffentlicher Belang differenziert darstellt und der bei allen Bauleitplänen vom
Beginn des Planungsverfahrens an zu berücksichtigen ist.
3. Bei der Erarbeitung des Leitfadens soll die Verw altung bereits existierende
Vorbilder für klimaangepasste Bauleitplanungen aus anderen Städten - z. B.
Aachen – nutzen.
4. Die Öffentlichkeit, die Verbände der Architekten schaft und des Bauwesens,
ebenso wie der Gestaltungsbeirat und der Klimabeirat, sind bei der Erarbeitung
des Leitfadens angemessen zu beteiligen und zur Mitwirkung einzuladen.
5. Der Leitfaden soll bis spätestens Ende 2020 vorl iegen.
Begründung:
Die Forderung, dass Gemeinden bei der Aufstellung v on Bauleitplänen die Belange
des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu berücksichtigen haben, zählt seit 2013
zu den in § 1, 5 BauGB festgehalten „Leitlinien der Bauleitplanung“. Die Stadt Münster
hat durch die Erklärung des Klimanotstandes deutlich gemacht, dass Klimaschutz und
Klimaanpassung bei allen Maßnahmen der Stadt angeme ssen berücksichtigt werden
soll. Auch für Planungen muss diese Verpflichtung gelten.
Klimagerechte Bauleitplanung ist eine Aufgabe, die für das gesamte Planverfahren
gelten soll, vom Aufstellungsbeschluss bis zur finalen abwägenden Entscheidung des
Rates.
Andere Städte haben bereits Regelwerke für die „Kli magerechte Bauleitplanung“
erarbeitet und für ihre Planverfahren festgelegt. Beispielhaft ist die „Checkliste für eine
klimaangepasste Bauleitplanung“ der Städteregion Aachen (s. Anhang).
gez. Gerhard Joksch
und Fraktion
Anlage:
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0036/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 05.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37