Mandari Insight

A-R/0036/2020

Klimagerechte Bauleitplanung

Antrag an den Rat 05.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 66.2

a-r-0036-2020-Klimagerechte Bauleitplanung

· application/pdf

Ansehen

a-r-0036-2020-Klimagerechte Bauleitplanung

2479 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0036/2020 
 
 
 
 
 
 
4. August 2020 
Ratsantrag  
Klimagerechte Bauleitplanung        
 
                                                                  
 
Beschluss: 
 
1. Die Klimaschutzklausel des Baugesetzbuches stell t ausdrücklich fest, dass 
Bauleitpläne dazu beitragen sollen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, 
die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu  entwickeln sowie den 
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere au ch in der 
Stadtentwicklung, zu fördern“ (§ 1, 5 BauGB). Auch angesichts der Ausrufung 
des Klimanotstands bekennt sich der Rat der Stadt zu dieser Verpflichtung und 
betont die Bedeutung der Bauleitplanung für die Err eichung der 
Klimaschutzziele Münsters.   
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Leitfad en für klimaangepasste 
Bauleitplanung in Münster zu entwickeln, der die Bedeutung des Klimaschutzes 
als öffentlicher Belang differenziert darstellt und der bei allen Bauleitplänen vom 
Beginn des Planungsverfahrens an zu berücksichtigen ist.  
 
3. Bei der Erarbeitung des Leitfadens soll die Verw altung bereits existierende 
Vorbilder für klimaangepasste Bauleitplanungen aus anderen Städten - z. B. 
Aachen – nutzen. 
 
4. Die Öffentlichkeit, die Verbände der Architekten schaft und des Bauwesens, 
ebenso wie der Gestaltungsbeirat und der Klimabeirat, sind bei der Erarbeitung 
des Leitfadens angemessen zu beteiligen und zur Mitwirkung einzuladen. 
 
5. Der Leitfaden soll bis spätestens Ende 2020 vorl iegen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Forderung, dass Gemeinden bei der Aufstellung v on Bauleitplänen die Belange 
des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu berücksichtigen haben, zählt seit 2013 
zu den in § 1, 5 BauGB festgehalten „Leitlinien der Bauleitplanung“. Die Stadt Münster 
hat durch die Erklärung des Klimanotstandes deutlich gemacht, dass Klimaschutz und 
Klimaanpassung bei allen Maßnahmen der Stadt angeme ssen berücksichtigt werden 
soll. Auch für Planungen muss diese Verpflichtung gelten.

Klimagerechte Bauleitplanung ist eine Aufgabe, die für das gesamte Planverfahren 
gelten soll, vom Aufstellungsbeschluss bis zur finalen abwägenden Entscheidung des 
Rates. 
Andere Städte haben bereits Regelwerke für die „Kli magerechte Bauleitplanung“ 
erarbeitet und für ihre Planverfahren festgelegt. Beispielhaft ist die „Checkliste für eine 
klimaangepasste Bauleitplanung“ der Städteregion Aachen (s. Anhang).   
 
gez. Gerhard Joksch 
und Fraktion 
 
 
Anlage:

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Rat
TOP 66.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0036/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37