2395/2018
Leitprojekt Köln aufräumen, Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3475 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/2 Vorlagen-Nummer 13.08.2018 2395/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 Leitprojekt Köln aufräumen, Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen hier: Mündliche Anfrage des Ausschusses für Umwelt und Grün aus der Sitzung vom 18.01.2018, TOP 7.8 Anfrage: „Herr Brust fragt an, inwieweit die Kosten für die raumdeckende Reinigung im Haushalt abgesichert sind, wie die Planung zur raumdeckenden Reinigung aussieht, wann eine Beauftragung hierzu an die AWB erfolgen soll und wo zuerst gereinigt werden soll.“ Antwort der Verwaltung: Verwaltungsintern sollen die haushaltsfinanzierten Reinigungsverträge mit den Abfallwirtschaftsbe- trieben Köln GmbH (AWB) zentral beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung gebündelt werden. Der Vertrag für die gebündelten, haushaltsfinanzierten Leistungen mit den AWB soll dieses Jahr noch unterschrieben werden, sodass er ab dem 01.01.2019 in Kraft treten kann. Der Rat der Stadt Köln hat dem Entwurf des Vertrages in der Sitzung am 20.03.2018 zugestimmt (Vorlage 0442/2018). Verwal- tungsintern stehen das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur/Amt für Straßen und Ver- kehrsentwicklung und das Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen/Stadtraummanagement in Kontakt, sodass gemeinsam auf das Ziel eines sauberen Stadtbildes hin gearbeitet wird. Für die raumdeckende Reinigung sind Mittel in der Größenordnung von ca. 500.000 € pro Jahr ein- geplant und im Haushalt berücksichtigt. Hiermit sollen Einrichtungen der Stadt auf öffentlichen Flä- chen, wie z. B. Bänke, Straßenschilder, Lichtsignalanlagen, Poller und Ähnliches gereinigt werden. Diese Einrichtungen sind bisher nur nach Beschwerden gereinigt worden. Um mit der systematischen Reinigung dieser Einrichtungen erste Erfahrungen zu sammeln, sind bisher die Standorte des Fuß- gängerleitsystems (die roten Schildermaste mit der Wegweisung für zu Fuß Gehende) gereinigt wor- den. Derzeit werden die Maste der städtischen Lichtsignalanlagen in der Innenstadt gereinigt. Hierbei werden auch nebenstehende Schildermasten mit gereinigt. Bei diesen Reinigungsarbeiten werden überwiegend Aufkleber entfernt. Diese wurden entgegen §3 Abs. 3 der Kölner Stadtordnung (KSO) aufgebracht, was gemäß § 33 Abs. 1 Punkt 3 KSO eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die bei diesen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse werden zur Optimierung der zukünftigen Beauftra- gungen berücksichtigt. Grundsätzlich sollen die im Gestaltungshandbuch genannten Bereiche mit besonderen Bedeutungen zuerst gereinigt werden. Dem Gestaltungshandbuch folgend wird die Mög- lichkeit des Einsatzes einer Antigraffitischutzschicht, von der Aufkleber und Kritzeleien leicht zu ent- fernen sind, ebenfalls überprüft. Da noch nicht alle zu reinigenden Elemente erfasst sind, werden ins- besondere in der Anfangszeit des neuen Vertrages die Elemente zuerst gereinigt, die klar in Position und Menge benennbar sind. Anschließend werden mit den gewonnenen Erfahrungen Reinigungszyk- len entwickelt, in denen diese Einrichtungen regelmäßig gereinigt werden, damit ein sauberes Stadt- bild aufrechterhalten wird. Hierbei werden auch die Kapazitäten der AWB berücksichtigt. 2 Die raumdeckenden Reinigungsleistungen werden von der Verwaltung als Geschäft der laufenden Verwaltung beauftragt. gez. BG Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2395/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 13.08.2018
- Erstellt
- 20.07.2018 07:23