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V/0211/2020

Antrag Nr. A-R/0038/2018 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion

Vorlagen 06.03.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 24.06.2020, TOP 2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

16352 Zeichen

V/0211/2020 
V/0211/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag Nr. A-R/0038/2018 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion 
"Gemeinwohlökonomie in der Stadt Münster stärken" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum Konzept der Gemeinwohlökon o-
mie und über Handlungsansätze in Münster und im Münsterland zur Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, als ersten Handlungsansatz innerhalb des Konzerns Stadt Mün s-
ter ein unmittelbar durch die Stadt Münster beherrschtes Beteiligungsunternehmen zu beauftragen, 
Kriterien der Gemeinwohlökonomie für die eigenen Belange zu analysieren. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt , modellhaft zu prüfen, ob und wie sich  Kriterien  der Gemeinwohl-
ökonomie in eine Weiterentwicklung der bei der  Stadt Münster angewandten Umwelt - und Nach-
haltigkeitsmanagementsysteme (z. B. Öko -Audit, ISO 14001, Nachhaltigkeitskodex, etc.) integri e-
ren lassen. 
 
4. Der Ratsantrag A-R/0038/2018 ist damit aufgegriffen und erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Aus den  Beschlusspunkten ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen 
Haushalt. Abhängig von der weiteren Vorgehensweise können sich Finanzbedarfe für Personal und 
Sachmittel ergeben. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zum Beschlusspunkt 1: Konzept der Gemeinwohlökonomie 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
18.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schetter 
Telefon: 492-2000 
Schetter@stadt-muenster.de

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V/0211/2020 
Unter dem Begriff Gemeinwohlökonomie werden verschiedene Ansätze zusammengefasst, die das 
Ziel verfolgen, ein marktwirtschaftliches System verstärkt nach ethischen Kriterien auszurichten. In 
den Wirtschaftswissenschaften gi bt es bislang keine allgemeingültige Definition, jedoch wird in den 
vergangenen Jahren – wie auch im Antrag an den Rat Nr. 00038 -2018 – vor allem auf das Buch 
„Gemeinwohl-Ökonomie“ von Christian Felber referenziert. Christian Felber hat in Österreich an ver-
schiedenen Universitäten einzelne Lehraufträge. Des Weiteren ist er Mitbegründer von Attac Öste r-
reich und neben den politischen Projekten nach eigener Auskunft als internationaler Referent, zeitg e-
nössischer Tänzer, Buchautor und freier Publizist tätig. Der von ihm gegründete „Internationale Verein 
zur Förderung der Gemeinwohl -Ökonomie e.V.“ beschreibt das Ziel der Gemeinwohlökonomie wie 
folgt: „"Gemeinwohl -Ökonomie" bezeichnet ein Wirtschaftssystem, das auf gemeinwohl -fördernden 
Werten aufgebaut ist. Sie i st ein Veränderungshebel auf wirtschaftlicher, politischer und gesellschaf t-
licher Ebene.“  
 
Die Initiative hat sich auf verschiedenen Ebenen für die Verbreitung der Ideen eingesetzt. So hat sich 
auch der Europäische Wirtschafts - und Sozialausschuss (ESWA) damit befasst und kommt in seiner 
Stellungnahme vom 17. September 2015 zu folgenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen:  
 
„Nach Auffassung des EWSA sollte das Gemeinwohl -Ökonomie-Modell sowohl in den europäischen 
als auch die einzelstaatlichen Rechtsrahme n integriert werden. Ziel ist es, die Verwirklichung des 
Binnenmarkts über eine verstärkt ethische Wirtschaft voranzubringen, die auf europäischen Werten 
und der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung gründet und diese synergetisch untermauert. 
Die G emeinwohl-Ökonomie (GWÖ) beruht auf einem holistischen Ansatz, dessen Konzepte den 
Grundwerten der Sozialwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Wirtschaft des Teilens (Share Economy), Func-
tional Economy, Ressourcenbasierten Wirtschaft und Blue Economy nahe stehe n. Die Gemeinwohl -
Ökonomie wird von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Unternehmen und Hochschulen unterstützt 
und als praxistaugliches Modell erachtet, das europäische Werte stärkt, den sozialen Zusammenhalt 
festigt und ein verantwortliches Wirtschaf tssystem fördert. Die GWÖ wird von mehr als 100 lokalen 
Gruppen, nahezu 2000 Unternehmen und sozialen Organisationen unterstützt. Im Einklang mit der 
Europa-2020-Strategie soll der Aufbruch zu einer europäischen ethischen Marktwirtschaft erfolgen, 
die sozi ale Innovationen, Beschäftigung und Umwelt fördert. Die europäische ethische Marktwir t-
schaft kann mittels mehrerer Strategien verwirklicht werden:  
 Messung von Wohlergehen und sozialer Entwicklung anhand von Indikatoren über das BIP hinaus 
wie des Gemeinwohl-Produkts und der Gemeinwohl-Bilanz.  
 Entwicklung von Maßnahmen zur Anerkennung von Unternehmen, die bspw. durch ethisches B e-
schaffungsmanagement und ethischen Binnenhandel stärker zum Gemeinwohl beitragen.  
 Förderung des ethischen Außenhandels als europ äisches Markenzeichen. Auf diese Weise wird 
Europa als ethische Marktwirtschaft Anerkennung erlangen und die europäischen Unternehmen 
werden auf dem ethischen Markt weltweit führend sein und zur Wahrung der Menschenrechte, zur 
Einhaltung der Arbeitsnormen und zum Schutz der Umwelt beitragen. 
 Förderung aller Arten von Unternehmern, die gemeinwohlorientierte Organisationen gründen. 
 Förderung des ethischen Konsums und Sensibilisierung der europäischen Verbraucher. 
 Ausweitung des Spektrums des Finanzökosystems durch die Förderung von Netzwerken ethischer 
Banken und Börsen in der EU. 
 
Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, im Rahmen der neuen EU -Strategie für die sozi-
ale Verantwortung der Unternehmen (CSR) einen qualitativen Schritt vorwärts zu machen u nd Unter-
nehmen (mit öffentlichen Aufträgen, Zugang zu Außenmärkten, Steuervorteilen usw.) für den Nac h-
weis höherer ethischer Leistungen zu belohnen.“ 
 
Die Ausführungen des ESWA zeigen, dass die Überlegungen zur Gemeinwohlökonomie in den bishe-
rigen Rechtsrahmen integrierbar sind und Unternehmen durch Fördermaßnahmen zusätzliche Anre i-
ze zur Orientierung an Gemeinwohlkriterien erhalten können. Dies entspricht insbesondere auch dem 
deutschen System der sozialen Marktwirtschaft und grenzt dieses von einem rein m arktwirtschaftli-
chen System (z.B. aus anderen EU-Ländern) ab: Die soziale Marktwirtschaft nutzt zwar den Markt als

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Allokationsmechanismus zum effizienten Einsatz der Ressourcen: finanzielle Ressourcen (Kapital), 
menschliche Ressourcen (Arbeit) und ökologis che Ressourcen (Boden etc.). Die soziale Marktwir t-
schaft sieht dabei aber auch explizit als übergeordnete Zielsetzung vor, die gesamtgesellschaftliche 
Wohlfahrt zu steigern. Diese wird über die Summe der individuellen Präferenzen sowie gesellschaftl i-
che Vorgaben und die demokratische Entscheidungsfindung definiert. Des Weiteren ermöglicht das 
System der sozialen Marktwirtschaft, dass unerwünschte Marktergebnisse durch politische Entsche i-
dungen korrigiert werden können. Es bestehen also zwei Ansatzpunkte, um  gesellschaftliche Ziele 
wirken zu lassen: einerseits durch vorherige Vorgaben, die direkt auf den Marktmechanismus wirken, 
indem sie den Rahmen für mögliche Marktergebnisse einschränken, andererseits durch anschließe n-
de Eingriffe, die ein Marktergebnis aktiv abändern, wie bspw. Umverteilungsmaßnahmen.  
 
Die Ansätze zur Gemeinwohlökonomie zielen somit vor allem darauf ab, die gesellschaftlichen Vo r-
gaben für den Marktmechanismus zu ändern. Dabei können die gewünschten Kriterien wie Me n-
schenwürde, Solidarität und Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit, Transparenz und Mitentsche i-
dung in der Form berücksichtigt werden, wie sie auf den jeweiligen politischen Ebenen als Vorgabe 
ausgestaltet werden.  
 
 
Zum Beschlusspunkt 1: Handlungsansätze in Münster und im Münsterland 
 
In Münster gibt es bereits erste Erfahrungen zur Gemeinwohlökonomie. Mittlerweile habe 17 Unte r-
nehmen unterschiedlichster Branchen aus Münster und ganz NRW an einem Modellprojekt der FH 
Münster teilgenommen. Unter Federführung von Prof. Dr. Petra Teitscheid, externen Partnern und mit 
Studierenden des Masterstudiengangs Nachhaltige Dienstleistungs- und Ernährungswirtschaft erstell-
ten die beteiligten Unternehmen Gemeinwohlberichte, die sie im nächsten Schritt in sog. Peer -To-
Peer-Evaluationen gegenseitig evaluierten. Ein Großteil der Berichte wurde im Anschluss bei exte r-
nen Prüfern eingereicht und als Gemeinwohlbilanzen zertifiziert 
 
Unter den derzeit im Münsterland zertifizierten Gemeinwohlunternehmen gibt es nach aktuellem Wis-
sensstand bisher noch keine Kommune einschließlich deren Tochterunternehmen.  
 
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 hat der Rat der Stadt Münster im Oktober 
2017 als strategisches Entwicklungsziel beschlossen, dass die Stadt Münster eine zukunftsorientierte 
Wirtschaftsentwicklung verfolgt, in der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang mit ökolog i-
scher Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung steht (siehe V/0648/2017). Der Beirat Global Nac h-
haltige Kommune hat im Folgenden für die Umsetzung dieses Ziels u. a. den vorliegenden Ratsantrag 
„Gemeinwohlökonomie in der Stadt Münster stärken“ mit der Prüfung auf gemeinwohlökonomische 
Wirtschaftsansätze bei Tochterunternehmen und mögliche Berücksichtigung bei der Weiterentwic k-
lung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsystemen einbezogen (V/0669/2019).  
 
Über die Erstellung von Gemeinwohlbilanzen in Unternehmen hinaus wird die Gemeinwohlökonomie 
im Quartiersprozess „Hansaforum“ des Hansaviertels angewendet. Hier wird derzeit im Rahmen e i-
nes durch das Bundesminister ium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) geförderten Projekts, ein 
sogenannter „Quartiers-Gemeinwohl-Index“ erarbeitet. Auf der Internetseite des Hansaforums heißt 
es dazu: Der „Quartier-Gemeinwohl-Index (QGI)“ zeigt an, was sich Menschen für eine gemeinwohl-
orientierte Entwicklung des Hansaviertels wünschen. In Orientierung daran können sich Projekte für 
das Viertel entwickeln. Er dient außerdem als Entscheidungsgrundlage für die Förderung von Proje k-
ten aus dem und für das Hansaviertel. Damit wird s ichergestellt, dass die geförderten Projekte auch 
den Vorstellungen der Menschen im Viertel entsprechen. Über eine Förderung entscheiden die Mi t-
glieder des Hansa-Gremiums und die Menschen bei den Hansa-Konventen.“ 
 
Ein weiterer Handlungsansatz ist die Geme inwohlökonomie Regionalgruppe Münsterland. Sie ve r-
netzt alle Interessierten, veranstaltet regelmäßige Austausch - und Informationsveranstaltungen und 
möchte die Gemeinwohl-Ökonomie im Münsterland insgesamt bekannter machen und weitere Unte r-
nehmen für die Bilanzierung gewinnen.

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Zum Beschlusspunkt 2: 
 
In Bezug auf die kommunale Ebene ergeben sich drei Handlungsansätze: 
1. Auf die kommunalen Unternehmen kann direkt eingewirkt werden. Stehen die Vorgaben in Konkur-
renz zu rein wirtschaftlichen Zielen, sind die finanziellen Konsequenzen aus dem dann geänderten 
Rahmen durch die Kommune zu tragen. 
2. Auf die übrigen Unternehmen im Stadtgebiet kann im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten 
direkt eingewirkt werden, bei finanziell belastenden Beschlüssen müsste ggf. m it ausweichenden 
Standortentscheidungen gerechnet werden. 
3. Auf grundlegende Vorgaben, die auf Bundes- oder Landesgesetze fußen (z.B. die bilanziellen Vor-
gaben im Handelsgesetzbuch), kann über die Wege der politischen Einflussnahme auf den g e-
setzgebenden Ebenen eingewirkt werden.  
 
Als ersten Schritt zur Umsetzung innerhalb des Konzerns Stadt Münster schlägt die Verwaltung vor, 
ein steuerungsrelevantes Beteiligungsunternehmen der Stadt Münster zu beauftragen, die Kriterien 
und das Konzept der Gemeinwohlöko nomie / Gemeinwohlbilanz für die unternehmensspezifischen 
Belange zu analysieren. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass keine Deckungsgleichheit zwischen den 
Gemeinwohlbilanzen auf der Grundlage des Gemeinwohlökonomiekonzepts nach Christian Felber 
und einer  handels- oder steuerrechtlichen Bilanz besteht. Während die Darstellung einer handels - 
oder steuerrechtlichen Bilanz den Ausweis von in Geld bewerteten  Beständen (Vermögen und de s-
sen Finanzierung) zu definierten Zeitpunkten zum Inhalt hat , gibt eine Gemei nwohlbilanz die Ziele 
und Maßnahmen wieder, die das jeweilige Unternehmen hinsichtlich der Werte des Konzeptes inne r-
halb eines Berichtszeitraumes unternommen hat. Basis für eine Gemeinwohlbilanz ist üblicherweise 
ein Gemeinwohlbericht, der versucht, über ein Punktesystem den Bericht in einen mit anderen Unte r-
nehmen vergleichbaren Kennwert umzuwandeln.   
 
Dies entspricht auch dem grundsätzlichen Vorgehen des unter 1) „Handlungsansätze“ angesproche-
nen Pilotprojekts. Abhängig von den Ergebnissen der Analyse im  Schritt 1 (s.o.) soll die Eignung von 
Gemeinwohlkriterien auf weitere Unternehmen im Stadtkonzern geprüft werden. 
 
 
Zum Beschlusspunkt 3: 
 
Seit Ende der 90er Jahre hat die Stadt Münster das Umweltmanagementsystem EMAS (Eco -
Management and Audit Scheme) ein geführt und fortgeschrieben. Ziel des Umweltmanagements ist 
es, mit einer effizienten Organisation und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess den behör d-
lichen Umweltschutz zu optimieren. Zur Durchführung eines Öko -Audits nach den Standards des 
EMAS hat der Rat bereits 1999 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Seitdem hat die Verwaltung U m-
weltleitlinien formuliert und auf dieser Grundlage verschiedene Auditierungen und deren Validieru n-
gen durchgeführt.  
 
Im Rahmen des Ratsbeschlusses vom 11. Dezember 2019:  „Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - 
Teil 3: Maßnahmenprogramm 2019 - 2022" (V/0699/2019) wurde u nter anderem der „Aufbau eines 
Nachhaltigkeitsmanagements bei der Stadt Münster (W10)“ beschlossen. Neben den Umweltaspe k-
ten sind hierbei weitere Themen e ntlang der Nachhaltigkeitsstrategie zu priorisieren, geeignete ve r-
waltungsinterne und dezernatsübergreifende Arbeitsstrukturen einzuführen und ein Qualitätsm a-
nagement aufzubauen.  
 
Zeitlich parallel hat Oberbürgermeister Markus Lewe im November 2019 im Dialog „Nachhaltige 
Stadt“ mit mehr als 30 teilnehmenden Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister n aus ganz 
Deutschland „Strategische Eckpunkte für eine nachhaltige Entwicklung in Kommunen“ verabschiedet. 
In diesem Eckpunktepapier wird sich u. a. dafür ausgesprochen, die Daseinsvorsorge stärker als bis-
her an den Zielen nachhaltiger Entwicklung aus zurichten und bei E igenbetrieben, Stadtwerken und 
andere kommunale Unternehmen den D eutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) anzuwenden. Der

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DNK bietet sieben branchenspezifische Leitfäden für Nachhaltigkeitsberichtserstattungen, die kont i-
nuierlich für weitere Branchen angepasst werden. So beteiligt sich aktuell u.a. auch die Stadt Münster 
im Rahmen des Dialogs „Nachhaltige Stadt“ an einem Stakeholderprozess zur Erarbeitung einer 
Adaption des DNK für Kommunen.  
 
Bei der Weiterentwicklung u nd Anwendung von Umweltmanagementsystemen der Stadt Münster, 
dem Aufbau des Nachhaltigkeitsmanagements und möglichen kommunalen Anwendungen des 
Nachhaltigkeitskodexes wird ebenfalls exemplarisch zu prüfen sein, welche Kriterien der Gemei n-
wohlökonomie bereits integriert sind bzw. perspektivisch sich integrieren oder verzahnen lassen. In 
Abhängigkeit der Ergebnisse werden im Anschluss konkrete nächste Schritte, insbesondere in Bezug 
auf den Beschlusspunkt 2 und der Einbindung kommunaler Unternehmen abgeleitet.  
 
Um die der Stadt zur Verfügung stehenden Finanzressourcen im Sinne der Nachhaltigkeit einsetzen 
und (um)steuern zu können, bietet auch die Haushaltssystematik des Neuen Kommunalen Finan z-
managements (NKF) Ansatzpunkte.  Die Zielsetzungen  der Nachhaltigkeit können anhand entspr e-
chender Ziele und Kennzahlen auf der Ebene der Produktgruppen im städtischen Haushalt verankert 
werden. Neben den beiden bereits etablierten Dimensionen der Steuerung über den Haushalt – näm-
lich finanzbezogene Haushaltssteuerung un d fachbezogene Leistungssteuerung – käme auf diese 
Weise die Nachhaltigkeit als weitere Steuerungsoption hinzu. Erste praktische Handhabungen in ei n-
zelnen deutschen Kommunen belegen, dass das Konzept eines Nachhaltigkeitshaushaltes grun d-
sätzlich umsetzbar ist. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage: 
Antrag Nr. A-R/0038/2018 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion 
"Gemeinwohlökonomie in der Stadt Münster stärken"

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2762 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0038/2018  
 
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
Ratsantrag 
  
12. Juni 2018 
 
 
Gemeinwohlökonomie in der Stadt Münster stärken  
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept der Gemeinwohlökonomie in einem 
Bericht aufzubereiten und über Handlungsansätze in Münster und dem Münsterland 
zu berichten. 
2. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, ein Konzept mit möglichen 
Handlungsansätzen zur Überprüfung der Bilanzen auf der Grundlage der 
Gemeinwohlkriterien für den Konzern Stadt Münster vorzulegen. 
3. In diesem Zusammenhang sollen bei Weiterentwicklung des Öko-Audits die 
Kriterien der Gemeinwohlökonomie geprüft werden. 
 
 
Begründung: 
 
Die soziale Marktwirtschaft baut auf der Notwendigk eit einer staatlichen 
Ordnungspolitik auf, die die Entscheidungs- und Han dlungsspielräume des einzelnen 
so eingrenzt, dass einzelwirtschaftliches Handeln n icht in Konflikt gerät mit 
Gemeinwohlzwecken und der Freiheit der anderen. Die  Konkurrenz zwischen den 
Unternehmen erzwingt Innovationen und technischen F ortschritt und stellt den 
Verbraucher in den Mittelpunkt des wirtschaftlichen  Geschehens. Politische und 
wirtschaftliche Macht werden dadurch konsequent begrenzt. 
 
Die Gemeinwohlökonomie nach Christian Felber ist ei n Diskussionsanstoß, das Werte 
in den Vordergrund unternehmerischen bzw. organisatorischen Handelns stellt. 
Anhand von Kriterien wie Menschenwürde, Solidarität  und Gerechtigkeit, ökologische 
Nachhaltigkeit, Transparenz und Mitentscheidung kön nen Unternehmen bzw. 
Organisationen eine Gemeinwohl-Bilanz erstellen. 
 
Ziel der Idee ist es, möglichst viele Münsteraner O rganisationen für den 
Gemeinwohlgedanken zu gewinnen und Münster noch nachhaltiger auszurichten.

2  
Auch internationale bzw. bundesweit agierende Unternehmen wie Outdoor-Ausrüster 
Vaude, der Tee- und Gewürzanbieter Sonnentor und die Sparda Bank München 
überprüfen ihr Handeln auf der Grundlage der Kriterien der Gemeinwohlökonomie. 
Erste Münsteraner Unternehmen bzw. Organisationen haben sich bereits auf 
freiwilliger Initiative für eine Überprüfung ihres Handelns auf der Grundlage der 
Gemeinwohlökonomiekriterien entschieden. 
Folgende Unternehmen haben z.B. an einem Pilotprojekt am Peerprozess der 
Fachhochschule Münster - initiiert von Prof. Dr. Petra Teitscheid - teilgenommen: 
• Eckbart Bald Naturmöbel, 
• Kulturquartier Münster GmbH, 
• Cibaria Vollkornbäckerei GmbH, 
• lands – das Beratungsunternehmen für LOHAS, 
• die ray facility management group sowie 
• der Raumausstatter Hegemann 
• CCC Copy-Center-Coerdestraße (in der Zertifizierung) 
 
 
 
Stefan Weber  Otto Reiners 
und CDU-Fraktion  und GAL-Fraktion

Anlage A

1225 Zeichen

Anlage A zur V/0211/2020 
Kurzüberblick 
Beantwortung des Ratsantrages A-R/0038/2018 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und 
der CDU-Fraktion „Gemeinwohlökonomie in der Stadt Münster stärken“;  
Stellungnahme und weiteres Verfahren 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der o.g. Antrag wurde in Ratssitzung am 04.07.2018 an den Haupt- und Finanzausschuss ver-
wiesen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Ggf. können sich in der weiteren Umsetzung Finanzbedarfe für Personal- und Sachkosten ergeben. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Unterstützung von Maßnahmen zur Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Münster.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Coerdestraße

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Details

Aktenzeichen
V/0211/2020
Typ
Vorlagen
Datum
06.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37