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V/0017/2007

Namensgebung für die Berufskollegs in Trägerschaft der Stadt Münster

Vorlagen 08.01.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.02.2007, TOP 5

Beschlussvorlage

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Anlage

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Beschlussvorlage

3791 Zeichen

V/0017/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Namensgebung für die Berufskollegs in Trägerschaft der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.01.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
30.01.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Berufskollegs der Stadt Münster führen gem. § 6 Abs. 6 SchulG in Verbindung mit dem Rund-
erlass „Bezeichnung der Berufskollegs“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 
08.08.2006 mit sofortiger Wirkung die folgenden Namen: 
 
Adolph-Kolping-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster 
Anne-Frank-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster 
Hansa-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster 
Hans-Böckler-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster 
Ludwig-Erhard-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster  
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Müns-
ter. 
 
II. Kosten/Folgekosten, Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass geringe Kosten entstehen (z.B. Kopfbögen, Stempel), die 
aus den Schuletats der Berufskollegs finanziert werden. 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0017/2007 
Auskunft erteilt: 
Thomas Woltering 
Ruf: 
492 40 16 
E-Mail: 
thomas.woltering@stadt-muenster.de 
Datum: 
08.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0017/2007 
Begründung: 
 
1. Einführung 
 
1.1 Rechtsgrundlage 
 
Jede Schule führt eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe 
angibt. Berufskollegs mit Bildungsgängen, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, kön-
nen dafür den Zusatz „berufliches Gymnasium“ führen (§ 6 Abs. 6 SchulG).  
 
Den Schulträgern wird hinsichtlich der Namensgebung ihrer Berufskollegs vorgegeben, 
dass die Bezeichnung „Berufskolleg“ lautet. Textlich nachfolgend können die Spezifizierun-
gen der vorhandenen Bildungsgänge ausgewiesen werden (Runderlass des Ministeriums 
für Schule und Weiterbildung).  
 
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet 
im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften (§ 65 SchulG). 
 
1.2 Zuständigkeit 
 
Die Bezirksvertretungen sind bei der Benennung bzw. Umbenennung von Schulen anzuhö-
ren, deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Alle städtischen Berufs-
kollegs liegen im Bezirk Münster-Mitte, wohingegen die Schülerinnen und Schüler bzw. die 
Studierenden der Berufskollegs ihre Wohnsitze im gesamten Stadtgebiet Münster und auch 
in den Nachbarkreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im noch weiter 
entfernten Umland haben.  
 
Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die nicht in die ausschließliche Zu-
ständigkeit des Rates fallen (II, 1.2: Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster).  
 
Eine Vorberatung erfolgt im zuständigen Fachausschuss für Schule und Weiterbildung. 
 
2.  Antrag der Berufskollegs der Stadt Münster 
  
Die Leiterinnen und Leiter der sechs städtischen Berufskollegs beantragen im Schreiben 
vom 30.10.2006 die Änderung der Namensbezeichnung (vgl. Anlage).  
 
3  Bewertung und Entscheidungsvorschlag der Verwaltung 
 
Durch das Schulgeset
z ist die Namensgebung für Berufskollegs vorgegeben.  
 
Die Namensgebung ermöglicht, das im Antrag der Leiterinnen und Leiter beschriebene 
Profil der Berufskollegs in Abgrenzung zu anderen Schulformen zu verdeutlichen. 
 
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag der Leiterinnen und Leiter der städtischen Be-
rufskollegs zu folgen und die Namensänderung zu beschließen.  
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlage: Antrag der Berufskollegs der Stadt Münster

Anlage

2341 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0017/2007 
 
  
   
 
Adolph-Kolping-Schule  Anne-Frank-Schule         Hansaschule  
 
 
 
 
Hans-Böckler-Schule                Wilhelm-Emmanuel -von-Ketteler-Schule 

 
 
 
 
 
Stadt Münster 
Dezernat IV 
Frau Dr. Hanke         Münster, den 30. Oktober 2006  
 
Antrag auf Änderung der Namenserweiterung der Berufskollegs 
 
  
Sehr geehrte Frau Dr. Hanke,  
  
die Schulkonferenzen der   
- Adolph-Kolping Schule 
- Anne-Frank-Schule 
- Hansaschule 
- Hans-Böckler-Schule 
- Ludwig-Erhard-Schule 
- Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule 
 
beantragen die Änderung der Namen in: 
 
- Adolph-Kolping-Berufskolleg 
- Anne-Frank-Berufskolleg  
- Hansa-Berufskolleg  
- Hans-Böckler-Berufskolleg  
- Ludwig-Erhard-Berufskolleg  
- Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg  
 Begründung:  
 
 Durch den Suffix 'Schule' wird die Besonderheit de s Systems Berufskolleg mit den unterschiedlichsten 
Bildungsgängen bzw. Schulen / Schulformen nicht deutlich genug. 
 
 Der Begriff 'Schule' suggeriert zudem die Erwartung , dass es sich um eine Schulform für Schulpflichtig e, also 
insbesondere Minderjährige handelt.   
Im System der Berufskollegs befinden sich jedoch ca. 80% volljährige Schülerinnen und Schüler. 
Zudem können Teilnehmer im Bereich der Qualifizierung  nach einer Berufsausbildung (FOS12, FOS13, 
Fachschule) kaum mehr als 'Schüler' bezeichnet werde n. Der Bergriff 'Studierende' hat sich hier bereits  
durchgesetzt. 
 
 In der Stadt Münster führen 13 von 14 Gymnasien ih re Schulform im Namen, so wie 6 von 9 der Realschul en. 
Diese Bildungsangebote sind also durch die Namensgebung unverzüglich identifizierbar. 
 
 Mit dem Suffix ’Berufskolleg’ werden die Berufskollegs sofort als besonderes berufliches Bildungsangeb ot der 
Stadt Münster erkannt.  
 
 Hinsichtlich der Namensgebung führt der RdErl. d. M SW v. 8.8.2006 zudem aus: „Den Schulträgern wird 
hinsichtlich der Namensgebung ihrer Berufskollegs i m Rahmen von § 6 Abs. 6 (BASS 1 –1) vorgegeben, das s 
die Bezeichnung ‚Berufskolleg’ lautet.“  
 
Wir bitten Sie, unseren Antrag zu unterstützen.  
  
Mit freundlichen Grüßen  
Die Schulleiterinnen und Schulleiter: 
 
gez.  
Bernd Fehige 
gez.  
Brigitte Koch 
gez. 
Georg Berding 
gez. 
Günther Menke 
gez. 
Elke Vormfenne 
gez.  
Matthias C. Berger 
A-K-S A-F-S H-S H-B-S L-E-S W-E-v-K-S

Beratungsverlauf (3)

23.01.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0017/2007
Typ
Vorlagen
Datum
08.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37