V/0017/2007
Namensgebung für die Berufskollegs in Trägerschaft der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0017/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Namensgebung für die Berufskollegs in Trägerschaft der Stadt Münster Beratungsfolge 23.01.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 30.01.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.02.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Berufskollegs der Stadt Münster führen gem. § 6 Abs. 6 SchulG in Verbindung mit dem Rund- erlass „Bezeichnung der Berufskollegs“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 08.08.2006 mit sofortiger Wirkung die folgenden Namen: Adolph-Kolping-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster Anne-Frank-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster Hansa-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster Hans-Böckler-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster Ludwig-Erhard-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Müns- ter. II. Kosten/Folgekosten, Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass geringe Kosten entstehen (z.B. Kopfbögen, Stempel), die aus den Schuletats der Berufskollegs finanziert werden. Vorlagen-Nr.: V/0017/2007 Auskunft erteilt: Thomas Woltering Ruf: 492 40 16 E-Mail: thomas.woltering@stadt-muenster.de Datum: 08.01.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0017/2007 Begründung: 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlage Jede Schule führt eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Berufskollegs mit Bildungsgängen, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, kön- nen dafür den Zusatz „berufliches Gymnasium“ führen (§ 6 Abs. 6 SchulG). Den Schulträgern wird hinsichtlich der Namensgebung ihrer Berufskollegs vorgegeben, dass die Bezeichnung „Berufskolleg“ lautet. Textlich nachfolgend können die Spezifizierun- gen der vorhandenen Bildungsgänge ausgewiesen werden (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung). Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften (§ 65 SchulG). 1.2 Zuständigkeit Die Bezirksvertretungen sind bei der Benennung bzw. Umbenennung von Schulen anzuhö- ren, deren Bedeutung wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Alle städtischen Berufs- kollegs liegen im Bezirk Münster-Mitte, wohingegen die Schülerinnen und Schüler bzw. die Studierenden der Berufskollegs ihre Wohnsitze im gesamten Stadtgebiet Münster und auch in den Nachbarkreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im noch weiter entfernten Umland haben. Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die nicht in die ausschließliche Zu- ständigkeit des Rates fallen (II, 1.2: Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster). Eine Vorberatung erfolgt im zuständigen Fachausschuss für Schule und Weiterbildung. 2. Antrag der Berufskollegs der Stadt Münster Die Leiterinnen und Leiter der sechs städtischen Berufskollegs beantragen im Schreiben vom 30.10.2006 die Änderung der Namensbezeichnung (vgl. Anlage). 3 Bewertung und Entscheidungsvorschlag der Verwaltung Durch das Schulgeset z ist die Namensgebung für Berufskollegs vorgegeben. Die Namensgebung ermöglicht, das im Antrag der Leiterinnen und Leiter beschriebene Profil der Berufskollegs in Abgrenzung zu anderen Schulformen zu verdeutlichen. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag der Leiterinnen und Leiter der städtischen Be- rufskollegs zu folgen und die Namensänderung zu beschließen. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: Antrag der Berufskollegs der Stadt Münster
Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0017/2007 Adolph-Kolping-Schule Anne-Frank-Schule Hansaschule Hans-Böckler-Schule Wilhelm-Emmanuel -von-Ketteler-Schule Stadt Münster Dezernat IV Frau Dr. Hanke Münster, den 30. Oktober 2006 Antrag auf Änderung der Namenserweiterung der Berufskollegs Sehr geehrte Frau Dr. Hanke, die Schulkonferenzen der - Adolph-Kolping Schule - Anne-Frank-Schule - Hansaschule - Hans-Böckler-Schule - Ludwig-Erhard-Schule - Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule beantragen die Änderung der Namen in: - Adolph-Kolping-Berufskolleg - Anne-Frank-Berufskolleg - Hansa-Berufskolleg - Hans-Böckler-Berufskolleg - Ludwig-Erhard-Berufskolleg - Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg Begründung: Durch den Suffix 'Schule' wird die Besonderheit de s Systems Berufskolleg mit den unterschiedlichsten Bildungsgängen bzw. Schulen / Schulformen nicht deutlich genug. Der Begriff 'Schule' suggeriert zudem die Erwartung , dass es sich um eine Schulform für Schulpflichtig e, also insbesondere Minderjährige handelt. Im System der Berufskollegs befinden sich jedoch ca. 80% volljährige Schülerinnen und Schüler. Zudem können Teilnehmer im Bereich der Qualifizierung nach einer Berufsausbildung (FOS12, FOS13, Fachschule) kaum mehr als 'Schüler' bezeichnet werde n. Der Bergriff 'Studierende' hat sich hier bereits durchgesetzt. In der Stadt Münster führen 13 von 14 Gymnasien ih re Schulform im Namen, so wie 6 von 9 der Realschul en. Diese Bildungsangebote sind also durch die Namensgebung unverzüglich identifizierbar. Mit dem Suffix ’Berufskolleg’ werden die Berufskollegs sofort als besonderes berufliches Bildungsangeb ot der Stadt Münster erkannt. Hinsichtlich der Namensgebung führt der RdErl. d. M SW v. 8.8.2006 zudem aus: „Den Schulträgern wird hinsichtlich der Namensgebung ihrer Berufskollegs i m Rahmen von § 6 Abs. 6 (BASS 1 –1) vorgegeben, das s die Bezeichnung ‚Berufskolleg’ lautet.“ Wir bitten Sie, unseren Antrag zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Die Schulleiterinnen und Schulleiter: gez. Bernd Fehige gez. Brigitte Koch gez. Georg Berding gez. Günther Menke gez. Elke Vormfenne gez. Matthias C. Berger A-K-S A-F-S H-S H-B-S L-E-S W-E-v-K-S
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0017/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37