Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Änderungsantrag zu TOP 3.1.3: „LEG Siedlung in Köln Höhenhaus unter kommunaler Herrschaft sozial gestalten“
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/0425/2025 vom 03.04.2025
Stand: Am 03.04.2025 im Rat ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.04.2025 AN/0425/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.04.2025 Änderungsantrag zu TOP 3.1.3: „LEG Siedlung in Köln Höhenhaus unter kommunaler Herrschaft sozial gestalten„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Ersetzungsantrag zu TOP 3.1.3 auf die Tagesord- nung der Ratssitzung am 03.04.2025 zu nehmen. Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt ersetzt: 1. Die V erwaltung wird beauftragt, alle Maßnahmen in die Wege zu leiten, die dazu die- nen, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu sanktionieren, die durch den langen Leerstand ohne weitere Entwicklungsabsicht gegeben ist. 2. Weiterhin soll die V erwaltung alle V orbereitungen treffen um im Falle eines Weiterver- kaufs des Geländes am Schlebuscher Weg ein V orkaufsrecht ziehen zu können. Begründung: Zu 1.: Der Leerstand von Wohnraum am Schlebuscher Weg ist der Tatsache geschuldet, dass die Eigentümerin LEG Immobilien dort eine Abriss-/ Neubau-Maßnahme plante, durch die der Wohnungsbestand von 204 auf etwa 400 Wohnungen erhöht werden sollte. Da die LEG inzwischen Abstand von ihren Plänen genommen hat, ist in Zeiten knappen Wohn- raums ein so langer Leerstand von Beständen wie am Schlebuscher Weg nicht mehr zu tole- rieren. - 2 - Zu 2.: Mit dem Vorgabenbeschluss, den der Stadtentwicklungsausschuss 2019 verabschie- det hat, und einem entsprechendem Qualifizierungsverfahren gibt es ein städtebauliches Konzept, das vorsieht, den Wohnungsbestand von 204 auf etwa 400 Wohneinheiten zu erhö- hen. Dieses Konzept gilt es unabhängig von der Frage des Eigentums weiterzuverfolgen. Dafür muss sich die Stadt den entsprechenden Einfluss sichern. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz