1525/2026
Restitution der Johann Rottenhammer zugeschriebenen Federzeichnung „Venus und Amor“ aus dem Bestand des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud (WRM Graph. Inv. 1968/019)
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Von einer Öffentlichkeitsbeteiligung wird abgesehen, da die Beschlussvorlage die Umsetzung einer moralisch-ethischen sowie rechtlichen Selbstverpflichtung im Rahmen der national und international anerkannten Grundsätze zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut (Washingtoner Prinzipien) betrifft. Der Rat entscheidet über die Umsetzung eines fachlich geprüften Restitutionsverfahrens. Es besteht kein Gestaltungsspielraum, der die Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich machen würde.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 Vorlagen-Nummer 1525/2026 Freigabedatum 22.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Restitution der Johann Rottenhammer zugeschriebenen Federzeichnung „Venus und Amor„ aus dem Bestand des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud (WRM Graph. Inv. 1968/019) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Rückgabe der Johann Rottenhammer zugeschriebenen Federzeich- nung „Venus und Amor“ aus dem Bestand des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud (WRM Graph. Inv. 1968/019) an die Rechtsnachfolger von Dr. Michael Berolzheimer. Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud 25.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die im Bestand des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud inventarisierte Federzeich- nung „Venus und Amor“ ist als NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut zu bewerten und soll aus diesem Grund an die Erben des früheren Eigentümers, Dr. Michael Berolzheimer (1866- 1942), München/Untergrainau, restituiert werden. Die Erben stützen ihren Anspruch auf die sogenannte Washingtoner Erklärung i. V. m. der „Ge- meinsamen Erklärung“ von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz vom Dezember 1999. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich die öffentliche Hand, „ge- rechte und faire Lösungen“ zu suchen, wenn die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts durch Verfolgte oder ihre Rechtsnachfolger*innen beansprucht wird. Zur Umsetzung dieser Erklärung und Einordnung des Sachverhalts wurde auf den Bewertungsrahmen für die Prüfung und Entscheidung zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut der am 1. Dezember 2025 eingerichteten Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut zurückgegriffen. Im Mai 2025 erhielt das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud Hinweise darauf, dass die Federzeichnung ursprünglich aus dem Eigentum des als Jude verfolgten Juristen und Kunst- sammlers Dr. Michael Berolzheimer stammen könnte. Die daraufhin einsetzenden Forschungen ergaben, dass Berolzheimer aus einer Fürther Industriellenfamilie stammte und ab 1905 in Un- tergrainau bei Garmisch -Partenkirchen lebte. Seine Kunstsammlung umfasste mehr als 800 Zeichnungen und Aquarelle sowie rund 1.000 druckgraphische Blätter. Die in Rede stehende Federzeichnung erwarb er wohl bereits im Oktober 1895 auf einer Versteigerung des Auktions- hauses Hugo Helbing in München aus der Sammlung Boguslaw Jolles, Dresden/Wien. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten war die Familie Berolzheimer der Verfolgung ausgesetzt. Am 26. Juli 1938 emigrierten Michael und seine Ehefrau Melitta (1867-1942) zu- nächst nach Zürich, dann am 8. September über Le Havre, Frankreich, weiter in die Vereinigten Staaten, wo beide im Jahr 1942 verstarben. Einen Teil ihrer Kunstsammlung mussten sie bei der Emigration zurücklassen. Dazu gehörte auch die Rottenhammer zugeschriebene Zeich- nung. Mit einer Generalvollmacht zur Verwaltung des Vermögens versehen, musste der Stiefsohn von Dr. Michael Berolzheimer, Robert Schweisheimer (1894-1963), unter dem Druck der National- sozialisten einwilligen, die zurückgelassenen Kunstwerke zu einer Versteigerung am 9. und 10. März 1939 im Münchener Auktionshaus Weinmüller einzuliefern. Über die Erlöse dieser Auktion konnte die Familie Berolzheimer nicht frei verfügen. Auf der Weinmüller-Versteigerung erwarb der Jurist Dr. Albert Hüglin aus Ebenhausen bei Mün- chen die Federzeichnung. Über Hüglin gelangte sie direkt oder über weitere Eigentümer*innen in die Sammlung Dr. Hans Lückger (1864-1951), Köln, und von dort 1968 schließlich an das Wallraf-Richartz-Museum. Die Nachfahren von Dr. Michael Berolzheimer strengten bereits in der Nachkriegszeit ein Rück- erstattungsverfahren bei der Wiedergutmachungskammer am Landgericht München auf Basis des Rückerstattungsgesetzes (Militärgesetz Nr. 59) an. Der in der Sache begründete Rücker- stattungsanspruch wurde mit dem Verweis abgelehnt, dass das betroffene Werk nicht „von be- sonderem künstlerischem Wert“ sei und „keinen besonderen persönlichen Erinnerungswert“ 3 hätte. Eine Restitution erfolgte nicht. Heute, auf Grundlage der sogenannten Washingtoner Erklärung i. V. m. der „Gemeinsamen Erklärung“ von Dezember 1999, steht fest: Der Verkauf steht im Kontext der Verfolgung der Familie Berolzheimer durch die Nationalsozialisten. Der Abschluss des Rechtsgeschäftes hätte seinem wesentlichen Inhalt nach ohne die Herrschaft der Nationalsozialisten nicht stattgefun- den. Es handelte sich dementsprechend um einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf. Das Restitutionsbegehren der Nachfahren nach Michael Berolzheimer ist als berechtigt anzuerken- nen. Die Rückgabe des Kunstwerks verursacht Aufwendungen in Höhe von 300,00 Euro für den Transport des Werkes, die das Ergebnis der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Wallraf - Richartz-Museum & Fondation Corboud entsprechend belastet. Darüber hinaus verringert sich durch den Abgang des Werkes der Anlagenbestand an Kunstgegenständen des WRM. Der Anlagenabgang wird dabei unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage der eigenbetriebsähnli- chen Einrichtung verrechnet und führt zu keiner weiteren Ergebnisbelastung. Der Schätzwert des Werkes beträgt 1.750,00 Euro. Der städtische Kernhaushalt ist hiervon nicht tangiert. Begründung der Dringlichkeit Eine frühere Einbringung der Vorlage war nicht möglich, da noch erheblicher verwaltungsinter- ner Abstimmungsbedarf bestand. Den erbberechtigten Nachfahren nach Dr. Michael Berolzheimer wurde ein Beschluss des Ra- tes am 2. Juli 2026 über die Restitution der Federzeichnung in Aussicht gestellt. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Federzeichnung WRM Graph Inv 1968/019
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1525/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 26.05.2026 14:33