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0882/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bürgereingabe nach § 24 GO– „Beleuchtung des Thymianweg sowie im gesamten Park“, Aktenzeichen 06/26

Mitteilung BV 26.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 27.04.2026, TOP 10.2.5

Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

919 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0882/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bürgereingabe nach § 24 GO– 
„Beleuchtung des Thymianweg sowie im gesamten Park„, Aktenzeichen 06/26 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1418 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Freitag, 16. Januar 2026 15:40 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 16.01.2026 
15:39:36 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
 
ich möchte anregen, die Beleuchtung im Bereich des Thymianweg Spielplatzes, des Weges 
dorthin sowie im gesamten Park zu verbessern bzw. zusätzliche Laternen zu installieren. 
 
 
 
Der Bereich ist morgens und abends, besonders in den Wintermonaten, kaum beleuchtet. 
Das macht es sehr schwierig und unsicher, den Park zu nutzen. Vor allem beim Gassigehen 
mit dem Hund am frühen Morgen ist die schlechte Sicht problematisch, da man Hindernisse, 
andere Personen oder Tiere kaum erkennen kann. 
 
 
 
Die fehlende Beleuchtung führt dazu, dass sich viele Menschen unsicher fühlen und den 
Park meiden, obwohl er ein wichtiger Weg und Aufenthaltsort im Viertel ist. Eine bessere 
Beleuchtung würde die Sicherheit deutlich erhöhen und die Nutzung des Parks zu diesen 
Zeiten erleichtern. 
 
 
 
Vielen Dank für die Prüfung meines Anliegens. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

3329 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 06/26 18.03.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Beleuchtung des Thymianweg sowie im gesam-
ten Park“, Aktenzeichen 06/26 
Sehr geehrte Frau   , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.01.2026. In der mir nun vorliegenden Stellung-
nahme vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird Folgendes mitgeteilt: 
„Die Anlage ist im Landschaftsplan Köln als geschützter Landschaftsbestandteil (LB 
9.33) ausgewiesen. Damit gelten in der Anlage die Allgemeinen Verbote des Land-
schaftsplans. Diese beinhalten unter anderem die Verbote Ausschachtungen vorzu-
nehmen oder Versorgungsleitungen zu legen. Die Errichtung von Beleuchtungsanla-
gen würde gegen diese Verbote verstoßen. 
Des Weiteren sind Park- und Grünanlagen in Köln grundsätzlich beleuchtungsfrei zu 
lassen. Dies geht auf einen Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 
29.01.2004 zurück. Dieser Beschluss lehnt eine Beleuchtung ab, da diese die Tierwelt 
erheblich beeinträchtigt und gegen die Vorgaben des Landschaftsgesetzes spricht. 
Gemäß dem Kölner Landschaftsplan von 1991 sind nahezu alle Grünanlagen zumin-
dest als Landschaftsschutzgebiet, wenn nicht sogar als Naturschutzgebiet ausgewie-
sen, damit Natur und Landschaft jetzt und in Zukunft natürliche Lebensgrundlage des 
Menschen bleiben und ihre Nutz- und Erholungsfunktion behalten können. Ausnah-
men von dem Beleuchtungsverbot bilden ausschließlich Wege, die zur Verbindung 
zwischen zwei Straßen dienen und entsprechend stark frequentiert werden und keine 
alternative Wegeverbindungen vorhanden sind. Dies ist beim vorliegenden Weg nicht 
der Fall. Abwägungsprozesse zu Ausnahmen des Beschlusses gestalten sich auf-
grund von Erfordernissen des Klimawandels und des Umwelt- und Tierschutzes als 
sehr schwer.

Seite 2/2 
Weiterhin besteht laut §23 Absatz 3 der Kölner Stadtordnung (KSO) keine Verpflich-
tung für die Stadt Köln öffentliche Grünflächen und Spiel- und Bolzplätzen zu beleuch-
ten.“  
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn Konrad, unter der Telefon-
nummer: 0221/221-22572 oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0882/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
26.03.2026
Erstellt
25.03.2026 11:03