0882/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bürgereingabe nach § 24 GO– „Beleuchtung des Thymianweg sowie im gesamten Park“, Aktenzeichen 06/26
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0882/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Bürgereingabe nach § 24 GO– „Beleuchtung des Thymianweg sowie im gesamten Park„, Aktenzeichen 06/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Freitag, 16. Januar 2026 15:40 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 16.01.2026 15:39:36 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte anregen, die Beleuchtung im Bereich des Thymianweg Spielplatzes, des Weges dorthin sowie im gesamten Park zu verbessern bzw. zusätzliche Laternen zu installieren. Der Bereich ist morgens und abends, besonders in den Wintermonaten, kaum beleuchtet. Das macht es sehr schwierig und unsicher, den Park zu nutzen. Vor allem beim Gassigehen mit dem Hund am frühen Morgen ist die schlechte Sicht problematisch, da man Hindernisse, andere Personen oder Tiere kaum erkennen kann. Die fehlende Beleuchtung führt dazu, dass sich viele Menschen unsicher fühlen und den Park meiden, obwohl er ein wichtiger Weg und Aufenthaltsort im Viertel ist. Eine bessere Beleuchtung würde die Sicherheit deutlich erhöhen und die Nutzung des Parks zu diesen Zeiten erleichtern. Vielen Dank für die Prüfung meines Anliegens. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 06/26 18.03.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Beleuchtung des Thymianweg sowie im gesam- ten Park“, Aktenzeichen 06/26 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.01.2026. In der mir nun vorliegenden Stellung- nahme vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wird Folgendes mitgeteilt: „Die Anlage ist im Landschaftsplan Köln als geschützter Landschaftsbestandteil (LB 9.33) ausgewiesen. Damit gelten in der Anlage die Allgemeinen Verbote des Land- schaftsplans. Diese beinhalten unter anderem die Verbote Ausschachtungen vorzu- nehmen oder Versorgungsleitungen zu legen. Die Errichtung von Beleuchtungsanla- gen würde gegen diese Verbote verstoßen. Des Weiteren sind Park- und Grünanlagen in Köln grundsätzlich beleuchtungsfrei zu lassen. Dies geht auf einen Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 29.01.2004 zurück. Dieser Beschluss lehnt eine Beleuchtung ab, da diese die Tierwelt erheblich beeinträchtigt und gegen die Vorgaben des Landschaftsgesetzes spricht. Gemäß dem Kölner Landschaftsplan von 1991 sind nahezu alle Grünanlagen zumin- dest als Landschaftsschutzgebiet, wenn nicht sogar als Naturschutzgebiet ausgewie- sen, damit Natur und Landschaft jetzt und in Zukunft natürliche Lebensgrundlage des Menschen bleiben und ihre Nutz- und Erholungsfunktion behalten können. Ausnah- men von dem Beleuchtungsverbot bilden ausschließlich Wege, die zur Verbindung zwischen zwei Straßen dienen und entsprechend stark frequentiert werden und keine alternative Wegeverbindungen vorhanden sind. Dies ist beim vorliegenden Weg nicht der Fall. Abwägungsprozesse zu Ausnahmen des Beschlusses gestalten sich auf- grund von Erfordernissen des Klimawandels und des Umwelt- und Tierschutzes als sehr schwer. Seite 2/2 Weiterhin besteht laut §23 Absatz 3 der Kölner Stadtordnung (KSO) keine Verpflich- tung für die Stadt Köln öffentliche Grünflächen und Spiel- und Bolzplätzen zu beleuch- ten.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn Konrad, unter der Telefon- nummer: 0221/221-22572 oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0882/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 26.03.2026
- Erstellt
- 25.03.2026 11:03