Mandari Insight

2022/0327

Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet 'Johannesviertel'

Magistratsvorlage 12.10.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 8

28.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

603.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

4.0 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 7

18.6 KB · application/pdf

Ansehen

2022/0327

151.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 6

83.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 9

27.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

1.7 MB · application/pdf

Ansehen

anlage 8

247 Zeichen

Punkt 27: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Johannesviertel" 
 (V-Nr. 2022/0327) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: FDP 
Stimmenthaltung: SPD

anlage 1

8 Zeichen

Anlage 1

anlage 4

714 Zeichen

Bürgerpark-viertel
MartinsviertelWest
MartinsviertelOst
Mathildenhöhe(MA)
Kapellplatz-viertel(K/Sch;K)
Woogsviertel(WO)
BessungenOst(BE2)
Innenstadt(i)
Innen Süd(i)
Johannesviertel(JO)
Innen West(i)
VerlegerviertelNord
Bessungen West
Bessungen Süd
BessungenNord(BE1)
Pallaswiesenviertel Ost
VerlegerviertelSüd
ErweiterungBessungen Süd
PaulusviertelNord
Lichtwiese
Wissenschaftsstadt DarmstadtDer MagistratMobilitätsamtAbteilungKonzeptionelle Mobilitätsplanung
N
Parkraumbewirtschaftszonen *bereits umgesetztUmsetzung geplant 2022Umsetzung geplant 2023Umsetzung vorgesehen 2024 - 2025Umsetzung folgt nach 2025
* Gebietseinteilung und Grenzen können sich im Laufe des weiteren Planungsprozesses noch ändern.
Anlage 3

anlage 7

359 Zeichen

Punkt 14: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Johannesviertel" 
 (V-Nr. 2022/0327) 
 
 Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
  
 Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und AfD  
 Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., UFFBASSE, FDP und UWIGA/WGD

2022/0327

8316 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.10.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
Dezernat VI  
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0327 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 546010 
Kostenstelle:  066-080-1000/066-103-1000 Investitionsnummer:  08066-0802 
Kostenträger:  5460-11 Sachkonto: 0775010/6065000  
 
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Johannesviertel"  
 
Vorlage vom: 12.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.  
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.  
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als 
Haushaltsansätze in den Jahren 2022 und 2023 unter der Investitionsnummer 08066 -
0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur Verfügung. Die 
Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 
066-103-1000 und Sachkonto 6065000, beglichen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1_Übersichtsplan Johannesviertel  
Anlage 2_Parkraumuntersuchung Johannesviertel  
Anlage 3_Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung  
Anlage 4_Kosten -Einnahmeschätzung_nichtöffentlich

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.10.2022 
 
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung , 
ist im folgenden Schritt das Gebiet „ Johannesviertel “ (Anlage 1) für die Umsetzung 
vorgesehen. Es handelt sich um ein dicht bebaute s Wohngebiet mit hoher 
Einwohnendendichte. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil  von Kindern, 
mobilitätseing eschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung  auf dem Gehweg 
statt. 
 
Der gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um 
Parkraumbewirtschaftung einführen zu können, wurde 2017, im Rahmen eines 
Parkraumbewirtschaftungskonze pts, durch das Ingenieurbüro Verkehrslösungen 
nachgewiesen (Anlage 2).  Zur Zeit der Erhebung lag die Parkraumnachfrage im öffentlichen 
Straßenraum sowohl tagsüber als auch nachts bei über 100 % und kann als überlastet 
beschrieben werden. Vor dem Hintergrun d der geduldeten Parkpraxis auf Gehwegen ist das 
Gebiet als absolut überlastet anzusehen. Aufgrund der Erhebungsergebnisse ist davon 
auszugehen, dass tagsüber ca. 60 % der Parkmöglichkeiten durch Anwohnende belegt sind. 
Insgesamt wurden in dem Gebiet über 2.420 Abstellplätze gezählt. Diese verteilen sich mit 
mindestens 1.420 Stellplätzen auf private Flächen und mit ca. 1000 Parkständen auf den 
öffentlichen Raum. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle privaten Kapazitäten erfasst 
werden konnten. Bei den öffentlichen Stellplätzen wurde zunächst nicht berücksichtigt, ob es 
sich um legale Parkstände handelt oder ob regelwidrig auf dem Gehweg geparkt wird. Mit 
einer Gesamtzahl von rund 2.420 Abstellplätzen besteht im Quartier ein Parkraumangebot 
von immerhin 0, 48 Abstellplätzen pro Einwohner bzw. 0,78 Abstellplätze pro Haushalt . 
 
Im ersten Quartal 2023 werden alle Bewohnerinnen und Bewohner  sowie ansässige 
Geschäfte und Gewerbetreibende  des Johannesviertels  mittels Flyer  über die zukünftige 
Parkraumbewirtschaft ung informiert. Der Flyer dient  dazu, alle Betroffenen über das 
zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Außerdem werden sie im Flyer 
aufgefordert, Anmerkungen und Anregungen zur derzeitigen Parksituation und den 
persönlichen Zukunftsvorstellun gen an das Mobilitätsamt zu melden.  Diese Anregungen 
werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige Quar tiersgestaltung 
miteinbezogen.  
 
 
Konzept 
 
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich und östlich der 
Kasinostraße, westlic h der Frankfurter Straße und nördlich der Bismarckstraße.  
 
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Diese 
Parkscheinautomaten sind teilweise mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den 
Parkenden neben Barg eld ein weiteres Zahlungs mittel am Automaten anzubieten.  
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der 
Parkgebühren angeboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den  Darmstädter 
Gebieten „Innenstadt“, „Bes sungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Mathildenhöhe“  und 
„Woogsviertel“  angeboten – und wird um das Quartier „Johannesviertel“ erweitert.

- 4 - 
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 
30 Minuten. Die Bewirtschaftung szeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur 
Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr , mit einer Höchstparkdauer von zwei 
Stunden, vorgesehen. 
 
Gemeldete Anwohnende des Gebiets können einen Parkausweis  für 120 Euro pro Jahr 
beantragen. Mit dem Ausweis werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an 
Parkscheinautomaten sowie von der Höchstparkdauer befreit.  
 
Für Besuchende von Anwohnenden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten . Diese 
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bessungen Nord“ , „Mathildenhöhe“  und 
„Woogsviertel“  angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und einer Wochenkarte 
erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der  jeweiligen Parkzone gültig. 
Hierfür sind das Kfz-Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen und diese 
sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem Entrichten der 
Parkgebühren am Parkscheinautomaten und v on der Höchstparkdauer befreit.  
 
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer 
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro 
Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom 
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausna hmegenehmigung für Bewohnende erworben 
werden. 
 
 
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung  
 
Insgesamt werden ca. 25 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf 
eine gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den 
Parkscheinautomaten geachtet.  
 
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrten des Gebietes angebracht. 
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkehrsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der 
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erke nnen kann. 
 
 
Kontrollen 
 
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen 
Parkregelungen – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren. 
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Re duzierung de s Parkdrucks 
nicht erreicht werden.  
 
Zusätzliches Personal zur Überwachung wird im R ahmen des Stellenplanverfahrens 
bereitgestellt .

- 5 - 
Änderungen im öffentlichen Parkraum  
 
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine  Änderungen am aktuellen Parkangebot, in der 
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume . Dies wird wie bei den 
vorangegangenen Quartieren „Mathildenhöhe“ und „Woogsviertel“ im Nachgang erfolgen, 
nachdem zunächst die Umverteilung bzw. eine Reduzierung des Parkdrucks d urch die 
Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.  
Daher sind die in der Parkraumuntersuchung in Anlage 2 dargestellten Konzepte nur als 
Vorschläge zu verstehen und nicht als Bestandteil des hier vorliegenden Beschlusses.  
 
Für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung i m Johannesviertel  wird das zweite Quartal 
2023 anvisiert. Die Anwohnenden sowie die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvor über d en 
genauen Zeitpunkt informiert.  
 
Dezernat I    Dezernat III     Dezernat IV   Dezernat VI 
          i. V. 
 
 
 
Jochen Partsch   Michael Kolmer     Jochen Partsch   Paul Wandrey  
Oberbürgermeister   Stadtrat     Oberbürgermeister   Stadtrat

anlage 6

8391 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.10.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
Dezernat VI  
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I  
III 66 
IV 
VI 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0327 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
401 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 546010 
Kostenstelle:  066-080-1000/066-103-1000 Investitionsnummer:  08066-0802 
Kostenträger:  5460-11 Sachkonto: 0775010/6065000  
 
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Johannesviertel"  
 
Vorlage vom: 12.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.  
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.  
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als 
Haushaltsansätze in den Jahren 2022 und 2023 unter der Investitionsnummer 08066 -
0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur Verfügung. Die 
Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 
066-103-1000 und Sachkonto 6065000, beglichen.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1_Übersichtsplan Johannesviertel  
Anlage 2_Parkraumuntersuchung Johannesviertel  
Anlage 3_Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung  
Anlage 4_Kosten -Einnahmeschätzung_nichtöffentlich  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 02.11.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.10.2022 
 
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung , 
ist im folgenden Schritt das Gebiet „ Johannesviertel “ (Anlage 1) für die Umsetzung 
vorgesehen. Es handelt sich um ein dicht bebaute s Wohngebiet mit hoher 
Einwohnendendichte. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil  von Kindern, 
mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung  auf dem Gehweg 
statt. 
 
Der gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um 
Parkraumbewirtschaftung einführen zu können, wurde 2017, im Rahmen eines 
Parkraumbewirtschaftungskonzepts, durch das Ingenieurbüro Verkehrslösungen 
nachgewiesen (Anlage 2).  Zur Zeit der Erhebung lag die Parkraumnachfrage im öffentlichen 
Straßenraum sowohl tagsüber als auch nachts bei über 100 % und kann als überlastet 
beschrieben werden. Vor dem Hintergrund der geduldeten Parkpraxis auf Gehweg en ist das 
Gebiet als absolut überlastet anzusehen. Aufgrund der Erhebungsergebnisse ist davon 
auszugehen, dass tagsüber ca. 60 % der Parkmöglichkeiten durch Anwohnende belegt sind. 
Insgesamt wurden in dem Gebiet über 2.420 Abstellplätze gezählt. Diese ver teilen sich mit 
mindestens 1.420 Stellplätzen auf private Flächen und mit ca. 1000 Parkständen auf den 
öffentlichen Raum. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle privaten Kapazitäten erfasst 
werden konnten. Bei den öffentlichen Stellplätzen wurde zunächst  nicht berücksichtigt, ob es 
sich um legale Parkstände handelt oder ob regelwidrig auf dem Gehweg geparkt wird. Mit 
einer Gesamtzahl von rund 2.420 Abstellplätzen besteht im Quartier ein Parkraumangebot 
von immerhin 0,48 Abstellplätzen pro Einwohner bzw. 0 ,78 Abstellplätze pro Haushalt . 
 
Im ersten Quartal 2023 werden alle Bewohnerinnen und Bewohner  sowie ansässige 
Geschäfte und Gewerbetreibende  des Johannesviertels  mittels Flyer  über die zukünftige 
Parkraumbewirtschaft ung informiert. Der Flyer dient  dazu, alle Betroffenen über das 
zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Außerdem werden sie im Flyer 
aufgefordert, Anmerkungen und Anregungen zur derzeitigen Parksituation und den 
persönlichen Zukunftsvorstellungen an das Mobilitätsamt zu melden.  Diese Anregungen 
werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige Quar tiersgestaltung 
miteinbezogen.  
 
 
Konzept 
 
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich und östlich der 
Kasinostraße, westlich der Frankfurter Straße und nördlich der Bismarckstraße.  
 
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Diese 
Parkscheinautomaten sind teilweise mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den 
Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungs mittel am Automaten anzubieten.  
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der 
Parkgebühren a ngeboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den  Darmstädter  
Gebieten „Innenstadt“, „Bessungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Mathildenhöhe“  und 
„Woogsviertel“  angeboten – und wird um das Quartier „Johannesviertel“ erweitert.

- 5 - 
Die Parkgebühren  betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 
30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur 
Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr , mit einer Höchstparkdauer von zwei 
Stunden, vorgesehen. 
 
Gemeldete Anwohnende des Gebiets können einen Parkausweis  für 120 Euro pro Jahr 
beantragen. Mit d em Ausweis werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an 
Parkscheinautomaten sowie von der Höchstparkdauer befreit.  
 
Für Besuchende von Anwohne nden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten . Diese 
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bessungen Nord“ , „Mathildenhöhe“  und 
„Woogsviertel“  angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und einer Wochenkarte 
erhältlich. Diese sind einen  Tag bzw. eine Woche lang in der  jeweiligen Parkzone gültig. 
Hierfür sind das Kfz-Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen und diese 
sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem Entrichten der 
Parkgebühren am Parkscheina utomaten und v on der Höchstparkdauer befreit.  
 
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer 
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro 
Monat und Person kann ein Bogen erworb en werden. Die Bögen können unabhängig vom 
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohnende erworben 
werden. 
 
 
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung  
 
Insgesamt werden ca. 25 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf 
eine gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den 
Parkscheinautomaten geachtet.  
 
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrten des Gebietes angebracht. 
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkeh rsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der 
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erkennen kann.  
 
 
Kontrollen 
 
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen 
Parkregelungen – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren. 
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Reduzierung de s Parkdrucks 
nicht erreicht werden.  
 
Zusätzliches Personal zur Überwachung wird im R ahmen des Stellenplanverfahrens 
bereitgestellt .

Änderungen im öffentlichen Parkraum  
 
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine  Änderungen am aktuellen Parkangebot, in der 
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume . Dies wird wie bei den 
vorangegangenen Quartieren „Mathildenhöhe“ und „Woogsviertel“ im Nac hgang erfolgen, 
nachdem zunächst die Umverteilung bzw. eine Reduzierung des Parkdrucks durch die 
Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.  
Daher sind die in der Parkraumuntersuchung in Anlage 2 dargestellten Konzepte nur als 
Vorschläge zu versteh en und nicht als Bestandteil des hier vorliegenden Beschlusses.  
 
Für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung i m Johannesviertel  wird das zweite Quartal 
2023 anvisiert. Die Anwohnenden sowie die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvor über d en 
genauen Zeitpunkt informiert.  
 
Dezernat I    Dezernat III     Dezernat IV   Dezernat VI 
          i. V. 
 
 
 
Jochen Partsch   Michael Kolmer     Jochen Partsch   Paul Wandrey  
Oberbürgermeister   Stadtrat     Oberbürgermeister   Stadtrat

anlage 9

214 Zeichen

Punkt 34: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Johannesviertel" 
 (V-Nr. 2022/0327) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: FDP und UWIGA/WGD  
Stimmenthaltung: SPD, AfD und Stadtv. Klett

anlage 3

40854 Zeichen

VERKEHRSLÖSUNGEN – Blees Eberhardt Saary Partnerschaft – Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplaner 
Robert-Bosch-Straße 7 –  64293 Darmstadt 
Tel. 06151 99282-01  –  E-Mail info@verkehrsloesungen.de  17-03-14_Bericht_PBW-Johannesviertel_final 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bericht für  
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stadtplanungsamt – Abteilung Mobilität und öffentlicher Raum 
Bessunger Straße 125-127 
64295 Darmstadt 
V1.0, 14. März 2017 
Anlage 2

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 2 von 19 
Inhalt 
1 Einleitung ......................................................................................................................................... 3 
2 Grundlagen ...................................................................................................................................... 4 
2.1 Derzeitiges Parkraumangebot ................................................................................................. 4 
2.2 Derzeitige Parkraumnachfrage und Parkierungspraxis ........................................................... 5 
2.3 Handlungsbedarf ..................................................................................................................... 6 
2.3.1 Zusammenfassung der Folgerungen aus den Analysen .................................................. 6 
2.3.2 Quartiersrundgang im Johannesviertel ........................................................................... 7 
3 Konzept zur Parkraumbewirtschaftung ........................................................................................... 8 
3.1 Flächendeckende Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten............................................... 8 
3.2 Ausnahmegenehmigungen für Bewohner und besondere Gruppen ...................................... 9 
3.3 Umgang mit Gehwegparken .................................................................................................... 9 
3.3.1 Variante 1: Unterbinden des Gehwegparkens im gesamten Quartier .......................... 10 
3.3.2 Variante 2: Sichern von Parkmöglichkeiten durch Einrichten verkehrsberuhigter 
Bereiche  ....................................................................................................................................... 12 
3.4 Kooperationen zur Nutzung der umliegenden Parkhäuser und Parkflächen ....................... 15 
3.5 Ergänzende Maßnahmen des Mobilitätsmanagements ....................................................... 16 
4 Kosten- und Einnahmenschätzung ................................................................................................ 17 
4.1 Kostenschätzung.................................................................................................................... 17 
4.2 Einnahmenschätzung ............................................................................................................ 17 
5 Hinweise zur Umsetzung ............................................................................................................... 19

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 3 von 19 
1 Einleitung 
Die Quartiere rund um die Darmstädter Innenstadt sind einem hohen Parkdruck ausgesetzt. Ursa-
chen sind sowohl das aufgrund der historisch gewachsenen städtebaulichen Strukturen geringe Park-
raumangebot als auch der auf die Quartiere ausstrahlende Parkdruck der Tagesbevölkerung (Berufs- 
und Ausbildungseinpendler, Kunden und Besucher) in der Innenstadt. 
Bereits im 2005 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan sieht das Handlungskonzept die flächende-
ckende und einheitliche Erhebung von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum der City und die 
Einführung von Bewohnerparken in den umgebenden Wohnquartieren vor. 2011/12 wurden durch 
VERKEHRSLÖSUNGEN BLEES Grundzüge einer generellen Stellplatzstrategie für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt entwickelt, in denen die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer flächendeckenden Park-
raumbewirtschaftung bestätigt wird. Darauf aufbauend entstand 2012/13 ein allgemeines Parkraum-
bewirtschaftungskonzept, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Bewirtschaftung definiert werden.  
Im Projekt „Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere“ werden 
diese Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung pilothaft auf zwei Quartiere angewendet und es wird 
für diese Quartiere ein konkretes Umsetzungskonzept zur Bewirtschaftung erstellt. Auf diese Weise 
soll exemplarisch geprüft werden, ob die Eckpunkte in der Praxis umsetzbar sind und welche Modifi-
kationen gegebenenfalls erforderlich sind. 
Pilotquartiere sind das Johannesviertel nördlich der Innenstadt sowie ein Quartier, das sich aus dem 
nördlichen Teil des Kapellplatzviertels und dem westlichen Teil des Woogsviertels zusammensetzt. 
Der vorliegende Bericht stellt den Teil des Umsetzungskonzeptes für das Johannesviertel dar. Es wer-
den konkrete Maßnahmen zur Bewirtschaftung im Johannesviertel dargestellt und erste Ansätze für 
eine dortige Parkraumbewirtschaftung entwickelt.

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 4 von 19 
2 Grundlagen 
Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse des „Zwischenberichts zur Analyse“ zusammenge-
fasst, welche die Grundlage des Parkraumbewirtschaftungskonzepts Kapellplatzviertel bilden. 
Das untersuchte Gebiet des Johannesviertels teilt sich in die Bereiche A, B, C und D auf (Abbildung 1). 
 
Abbildung 1: Gebietseinteilung Johannesviertel 
 
2.1 Derzeitiges Parkraumangebot 
Im Johannesviertel sind insgesamt über 2.420 Abstellplätze vorhanden (Abbildung 2). Diese verteilen 
sich mit mindestens ca. 1.420 Stellplätzen auf private Flächen (inkl. halböffentlicher Kundenpark-
plätze) und mit rund 1.000 Parkständen auf den öffentlichen Raum. Bei den öffentlichen Stellplätzen 
wurde zunächst nicht berücksichtigt, ob es sich um legale Parkstände handelt oder ob regelwidrig auf 
dem Gehweg geparkt wird.  
Im Johannesviertel werden 60 Stellplätze via Parkscheinautomaten bereits bewirtschaftet  
Mit einer Gesamtzahl von rund 2.420 Abstellplätzen besteht im Quartier ein Parkraumangebot von 
immerhin 0,48 Abstellplätzen pro Einwohner bzw. 0,78 Abstellplätze pro Haushalt. Das Verhältnis

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 5 von 19 
vorhandener Abstellplätze zu im Quartier zugelassenen Pkw liegt bei 1,27, d.h. es sind rechnerisch 
27% mehr Abstellmöglichkeiten verfügbar als Pkw von Bewohnern vorhanden sind. 
 
 
Abbildung 2: Abstellplatzangebot im Quartier Johannesviertel nach verschiedenen Merkmalen (tagsüber, 
gerundete Werte) 
 
2.2 Derzeitige Parkraumnachfrage und Parkierungspraxis 
Die Parkraumnachfrage im öffentlichen Straßenraum ist sowohl tagsüber als auch nachts hoch und 
kann als überlastet beschrieben werden (Tabelle 1). Tagsüber sind knapp 40 % an der Parkraumnach-
frage Fremdparkern zuzuordnen, im innenstadtnahen Gebiet sogar gut 50 %, Fremdparker haben so-
mit einen großen Anteil am ruhenden Verkehr.  
In der Praxis ist festzustellen, dass dabei flächendeckend ordnungswidrig auf dem Gehweg und an 
Straßenecken geparkt wird. Dabei verbleiben nicht nur punktuell, sondern in ganzen Straßenab-
schnitten Gehwegbreiten von (deutlich) weniger als einem Meter, so dass die Gehwege von Fußgän-
gern nicht mehr bequem, beim Mitführen von Kinderwagen, Trolleys, Rollatoren usw. sogar faktisch 
gar nicht mehr genutzt werden können. An Einmündungen und Kreuzungen können vor allem Kinder 
die Verkehrssituation aufgrund parkender Autos nicht überblicken. 
 
Tabelle 1: Kennwerte der Stellplatznachfrage im Johannesviertel 
  
Angebot 
[Parkplätze] 
Nachfrage 
[Anzahl geparkte Pkw / Auslastung] 
Bewohner 
[Anzahl Bewohner-Pkw / 
Anteil an Gesamtnachfrage] 
Gebiet 09:00 01:00 09:00 01:00 09:00 
Gebiet A 235 255 241 102,6% 274 107,5% 151 62,7% 
Gebiet B 421 430 447 106,2% 481 111,9% 281 62,9% 
Gebiet C 213 227 217 101,9% 243 107,0% 137 63,1% 
Gebiet D 134 157 152 113,4% 113 72,0% 74 48,7% 
Summe A…D 1.003 1.069 1.057 105,4% 1.111 103,9% 643 60,8%

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 6 von 19 
Die vorgenannten Angaben zur Parkraumnachfrage beziehen sich ausschließlich auf die Nachfrage im 
öffentlichen Raum. Jene im privaten Raum kann nicht direkt erhoben werden, da viele Garagen und 
Hinterhöfe nicht zugänglich sind. Über eine Plausibilitätsbetrachtung kann dennoch eine tendenzielle 
Aussage zur Auslastung des privaten Stellplatzangebots durch Bewohner getroffen werden. 
Ausgangspunkt der Betrachtung ist die Anzahl der von Bewohnern im Quartier zugelassenen Pkw, die 
sich nach Angaben des Amts für Statistik der Stadt Darmstadt auf rund 1.900 beläuft. Die Pkw-Dichte 
liegt bei 367 privaten Pkw je 1.000 Einwohnern und damit etwas unter dem stadtweiten Mittelwert 
von 390 privaten Pkw je 1.000 Einwohnern. 
Unter der Annahme, dass nachts all diese Bewohner-Pkw – und nur diese – im Quartier geparkt sind, 
und angesichts der Tatsache, dass 1.100 Pkw im öffentlichen Straßenraum geparkt sind, verbleiben 
nurmehr 800 Pkw, die im privaten Raum abgestellt sein müssen. Im Vergleich zu einem Angebot von 
rund 1.400 Stellplätzen im privaten Raum erscheint diese Zahl vergleichsweise gering und kann so 
interpretiert werden, dass der öffentliche Raum erheblich überlastet ist, während das Stellplatzange-
bot im privaten Raum zu lediglich drei Fünftel ausgelastet ist.  
Wie aus der Analyse der Parkpraxis zu erkennen ist (vgl. Zwischenbericht zur Analyse vom 5. Februar 
2014), wird in einzelnen Straßenabschnitten behindernd auf dem Gehweg geparkt. Daneben gibt 
weitere Straßenabschnitte, in denen das praktizierte Parken auf dem Gehweg aufgrund ausreichen-
der Gehwegbreiten in der Regel nicht behindernd, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt (Zeichen 315 
StVO) ist. 
Aus dem grundsätzlichen Anspruch, dass nicht behindernd geparkt werden soll, ergeben sich auch 
Rückwirkungen auf die berechnete Parkraumauslastung. Lässt man bei der Berechnung der Auslas-
tung angebotsseitig diejenigen Parkplätze außen vor, die nur durch behinderndes Parken überhaupt 
existieren1, verringert sich das Angebot deutlich. Da man zugleich davon ausgehen muss, dass alle 
parkenden Fahrzeuge, also auch die behindernd parkenden, die tatsächliche Parkraumnachfrage re-
präsentieren, steigt die Auslastung gebietsweise auf über 120% an. 
 
2.3 Handlungsbedarf 
2.3.1 Zusammenfassung der Folgerungen aus den Analysen 
Zusammenfassend stellen die hohe Auslastung bzw. die Überlastung des öffentlichen Parkraums und 
– damit in engem Zusammenhang stehend – behinderndes und verkehrsgefährdendes Parken im Jo-
hannesviertel Probleme dar, die im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung einer Lösung zuge-
führt werden müssen. Ein striktes Unterbinden regelwidrigen Parkens durch bauliche Maßnahmen 
und/oder verschärfte Kontrollen erscheint wenig erfolgversprechend, da dadurch das ohnehin nicht 
nachfragegerechte Abstellplatzangebot weiter verringert würde. Als grundlegende Lösungsansätze 
erscheinen daher folgende Strategien aus verkehrsplanerischer Sicht sinnvoll und werden im weite-
ren Verlauf geprüft bzw. ausgearbeitet: 
 Reduzierung der Parkraumnachfrage … 
 … von Fremdparkern durch konsistente und gebiets- bzw. quartiersweite Bewirtschaftungs-
maßnahmen im öffentlichen Straßenraum, 
                                                           
1 In vielen Straßen im Johannesviertel wird beidseits auf dem Gehweg geparkt. Bei beidseitigem regulärem Parken am Fahr-
bahnrand wäre die verbleibende Fahrbahnbreite zu gering. Für die Abschätzung des legalen Parkraumangebots wird daher 
davon ausgegangen, dass auf einer Straßenseite am Fahrbahnrand geparkt wird und die andere Seite frei von Parken bleibt.

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 7 von 19 
 … von Bewohnern durch Schaffung attraktiver Alternativen zum eigenen Pkw. 
 Ausweitung des Angebots an regelkonformen Abstellplätzen durch … 
 … Neuorganisation des Straßenraums, 
 … effizientere Nutzung von Stellplätzen auf privaten Flächen. 
 … durch Kooperation mit Betreibern umliegender Parkhäuser oder Parkflächen, um dort 
Stellplätze zu den dort nicht benötigten Zeiten (abends und am Wochenende) anmieten zu 
können. 
2.3.2 Quartiersrundgang im Johannesviertel 
Im Johannesviertel wurde im Frühjahr 2016 ein öffentlicher Quartiers-Rundgang mit Anwohnern 
durchgeführt, um ein Meinungsbild der Quartiersangehörigen zur Parkraumsituation und zu mögli-
chen Lösungen einzuholen2. Wesentliche Diskussionspunkte, Meinungen und Wünsche während des 
Rundgangs sind nachfolgend zusammengefasst. 
Die Parkierungspraxis in der Landwehrstraße führt immer wieder zu Behinderungen der Fußgänger, 
dies wird jedoch vom Ordnungsamt kaum geahndet. Ein Untersagen des Gehwegparkens würde zum 
Wegfall eines Großteils der Stellplätze führen, da andernfalls die Straße nicht mehr breit genug wäre. 
Auch heute sind die zugeparkten Straßen oftmals schon sehr eng, sodass die Durchfahrt für Rettungs-
fahrzeuge eingeschränkt ist und die Parkierungspraxis somit eine erhebliche Gefahr darstellt. 
Es ist notwendig, zwischen umfassender Kontrolle, einer Wahrung der Verkehrssicherheit und einem 
respektvollen Miteinander, unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse, abzuwägen. 
Um Fremdparken zu reduzieren wurden die Möglichkeiten des betrieblichen Mobilitätsmanagements 
(bei den umliegenden Betrieben) und von Park+Ride Parkplätzen angesprochen. Eine Absprache und 
Zusammenarbeit mit den Unternehmen und den umliegenden Gemeinden ist nötig. Gespräche zu 
diesen Themen laufen bereits teilweise, gestalten sich aber als nicht ganz einfach und langwierig. 
Am Viktoriaplatz wurde auf die sehr kleine Beschilderung der Verkehrsberuhigten Bereiche („Spiel-
straße“) und mangelnde Kenntnis von Besuchern und Bewohnern der entsprechenden Verkehrsre-
geln hingewiesen. Ein zwischenzeitlich aufgestelltes mobiles Hinweisschild mit den Parkregeln im ver-
kehrsberuhigten Bereich sollte erneut aufgestellt werden. Falschparken (u.a. durch die Restaurantbe-
sucher) ist hier ein großes Problem. Schwankungen des Parkdrucks im Quartier gehen mit Vorle-
sungszeiten und Semesterferien einher. Ein halbes Jahr vor der Begehung kam es zu einem deutli-
chen Anstieg des Parkdrucks, für den keine plausible Erklärung gefunden wurde. 
Insgesamt wurden Bedenken bezüglich der Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken dahinge-
hend geäußert, dass der hohe Parkdruck nachts dadurch nur bedingt beeinflusst werden kann. 
Dazu wurde vorgeschlagen, die Parkplätze der Schulinsel in den Abendstunden, am Wochenende und 
in den Ferien freizugeben um mehr Parkraum zu schaffen. Es fällt jedoch in den Bereich des Privat-
rechts der Schule, dies zu erlauben.  
Im Bereich Viktoriastraße/Goetheschule stand das Thema Schulverkehr im Mittelpunkt. Zu Schulbe-
ginn kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und damit verbunden zu Verkehrsbehinde-
rungen durch sogenannte „Elterntaxis“, die aus drei verschiedenen Richtungen kommen – zusätzlich 
zu den auf den Gehwegen parkenden Fahrzeugen.  
 
                                                           
2 vgl. team ewen: Begleitung bei der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Darmstadt - Quartiers-Rundgang 
Kapellplatzviertel am 20. Februar 2016 - - Dokumentation der Ergebnisse. Darmstadt, März 2016

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 8 von 19 
3 Konzept zur Parkraumbewirtschaftung 
Folgende Maßnahmen sind für eine Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Johannesviertel aus 
fachlicher Sicht sinnvoll. 
3.1 Flächendeckende Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten  
Im gesamten Johannesviertel soll eine Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes als Parkraumbe-
wirtschaftungszone erfolgen. Dazu wird gemäß der aktuellen Parkgebührensatzung der Stadt Darm-
stadt eine Parkgebühr (Zone 2) mit Parkscheinautomaten erhoben. Die Parkgebühren betragen dann 
0,50 € je angefangene halbe Stunde bzw. beim so genannten „Handy-Parken“ 1,7 Cent pro Minute. 
Die Bewirtschaftung zielt darauf ab, das Parken im öffentlichen Raum in Wert zu setzen und den öf-
fentlichen Raum als kostenlose Alternative zu Parkplätzen und -häusern diesen anzugleichen. Das  Jo-
hannesviertel als innenstadtnahes Quartier ist bei Besuchern der Innenstadt durch die kostenlosen 
Parkplätze beliebt und einem besonders hohen externen Parkdruck ausgesetzt. 
Im Zuge dessen sind die Aufstellung von Parkscheinautomaten und eine entsprechende Beschilde-
rung der Bereiche, in denen ein Parkschein benötigt wird, notwendig. Vorgeschlagen wird eine Um-
setzung durch Parkraumbewirtschaftungszonen (siehe Abbildung 5 und Abbildung 7). Durch die Ein-
richtung von Zonen ist nur an den Zufahrten zur Zone eine Beschilderung notwendig (Beginn der 
Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 StVO) mit Parkschein (Zeichen 1052-33 StVO), Ende 
der Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.2 StVO)). Die Schilder müssen gut sichtbar und be-
greifbar sein. Es muss klar werden, dass innerhalb der Zone jeder Parkvorgang kostenpflichtig ist. 
Vorschläge zu den jeweiligen Aufstellorten von Beschilderung und Parkscheinautomaten finden sich 
in der Karte im Anhang. Parkscheinautomaten sollten ca. alle 150 m aufgestellt werden und gut sicht-
bar sein. 
Der Bewirtschaftungszeitraum ist klar zu definieren und in weiten Teilen einheitlich zu gestalten. Im 
Johannesviertel werden bereits werktags an einigen Straßenzügen und -plätzen Parkgebühren erho-
ben. Dieser Zeitraum sollte im gesamten Quartier einheitlich auf Montag bis Samstag von 8.00 bis 
20.00 Uhr festgelegt werden, da dies den Öffnungszeiten der Geschäfte in der Innenstadt und den 
dortigen Parkraum-Bewirtschaftungszeiten entspricht. Gegebenenfalls ist eine Verlängerung des Zeit-
raums bis 22 oder 24 Uhr sinnvoll. Hier sollte auf die Erfahrungen der Bewohner zurückgegriffen wer-
den. 
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den Pilotquartieren muss auch zum Anlass genom-
men werden, das Handyparken in Darmstadt auf eine neue organisatorische Basis zu stellen. Es 
wird empfohlen, dass die Stadt Darmstadt sich dem bewährten Regionalportal Handy-Parken der ivm 
GmbH anschließt. Auf diese Weise ist es den Park-Nachfragern möglich, zwischen verschiedenen 
Handparken-Anbietern auszuwählen. Zudem ist die Abrechnung für alle Akteure transparenter als im 
gegenwärtigen, seit 2007 als „Versuch“ laufenden System. 
Eine Begrenzung der Parkdauer erfolgt einheitlich im gesamten Johannesviertel auf 2 Stunden (Be-
schilderung an Parkscheinautomaten: Höchstparkdauer 2 Stunden).  
Für die Bewohner des Johannesviertels wird eine ergänzende Regelung vorgesehen, mehr dazu im 
folgenden Abschnitt.

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 9 von 19 
3.2 Ausnahmegenehmigungen für Bewohner und besondere Gruppen 
Die Bewohner des Quartiers werden von der regulären Parkraumbewirtschaftung ausgenommen. 
Dazu wird aus verkehrsplanerischer Sicht empfohlen, für die Bewohner stattdessen die Möglichkeit 
zum Erwerb einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO zu ermöglichen. Anders als bei einer Be-
wirtschaftung des öffentlichen Straßenraums nach §45 StVO (Bewohnerparken in städtischen Quar-
tieren mit erheblichem Parkraummangel) wird die Ausnahme bei einer Bewirtschaftung nach § 46 
StVO nicht im Straßenraum gekennzeichnet.  
Eine solche Ausnahmegenehmigung sollte erteilt werden, sofern ein Wohnsitz im Geltungsbereich 
der Parkraumbewirtschaftungszone angemeldet ist. 
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung sollte sich an den lokalen Preisen für private Stellplätze 
orientieren. Nach vorliegenden Erfahrungen sind ebenerdige, nicht überdachte Stellplätze auf priva-
ten Flächen für monatlich ca. 40 Euro zu mieten. Da die Abstellmöglichkeit im öffentlichen Straßen-
raum keine Stellplatzgarantie bietet, wird eine Gebühr von monatlich 10 Euro bzw. 120 Euro pro Jahr 
empfohlen. 
Für Besucher von Anwohnern wird empfohlen, sogenannte Besucherausweise bzw. -blöcke auszuge-
ben. So erhält jeder Haushalt im Quartier jährlich automatisch fünf bis zehn Besucherkarten mit Aus-
nahmegenehmigungen, auf denen der Besucher sein Pkw-Kennzeichen und das Datum einträgt und 
damit für einen festzulegenden Zeitraum in der bewirtschafteten Zone kostenfrei parken darf. Durch 
solche Besucherausweise wird ein Angebot für die Anwohner und deren Besucher geschaffen und 
signalisiert, dass Dauerparken nur für Anwohner und deren Besucher zulässig ist. Bei Bedarf können 
Bewohner des Quartiers zusätzliche Besucherausweise erwerben. 
Für den Wirtschaftsverkehr (z.B. Handwerker) kann die bisherige Ausnahmeregelung in Form des 
rhein-main-weiten Handwerkerausweises beibehalten werden.  
 
3.3 Umgang mit Gehwegparken 
Das Gehwegparken in Teilen des Johannesviertels stellt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar 
und muss daher unterbunden werden. Abbildung 3 zeigt beispielhaft die Situation. 
 
Abbildung 3: Beispielhafter Straßenquerschnitt der Wilhelm-Leuschner-Straße im Status quo mit regelwidri-
gem Gehwegparken, Bemaßung in Meter 
Im Folgenden werden zwei Varianten zur Herangehensweise an das Thema Gehwegparken vorge-
stellt. 
Nutzbare Gehwegbreite 
für Fußgänger wird 
deutlich eingeschränkt 
 Pkw parken regel-
widrig auf dem 
Gehweg

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 10 von 19 
3.3.1 Variante 1: Unterbinden des Gehwegparkens im gesamten Quartier 
Das Gehwegparken wird in Variante 1 komplett im gesamten Johannesviertel unterbunden und 
StVO-konform nur Parken auf der Fahrbahn erlaubt. Da bei beidseitigem Parken auf der Fahrbahn die 
verbleibende Fahrgasse zu schmal würde, kann faktisch nur noch einseitig geparkt werden (siehe Ab-
bildung 4). 
 
Abbildung 4: Beispielhafter Straßenquerschnitt der Wilhelm-Leuschner-Straße bei Variante 1: Einseitiges ab-
solutes Haltverbot; Parken nur noch einseitig und auf der Fahrbahn, Bemaßung in Meter.  
 
Damit würden in einigen Straßenzügen Parkstände wegfallen, in denen Gehwegparken bisher prakti-
ziert und toleriert wird (siehe Abbildung 5): im nördlichen, größeren Bereich der Wilhelm-Leuschner-
Straße, im nördlichen Abschnitt der Liebigstraße und im östlichen Abschnitt der Landwehrstraße. In 
diesen Straßenabschnitten ist einseitig ein absolutes Haltverbot (Z 283 StVO) anzuordnen. 
In einem kleinen Abschnitt der Pallaswiesenstraße, in dem bisher nur einseitiges Parken erlaubt ist, 
sollte ein beidseitiges Parkverbot (Zeichen 286 StVO, eingeschränktes Haltverbot), vorgeschrieben 
sein. 
Durch nur noch einseitiges Parken würden etwa 147 Stellplätze wegfallen. Weitere 33 Stellplätze fal-
len im Rahmen der Umbaumaßnahmen auf der Frankfurter Straße weg. Die Auslastung des Park-
raums würde rechnerisch durch den Wegfall von 180 Stellplätzen tagsüber von 105 % auf 128 % und 
nachts von 104 % auf 125 % ansteigen.  
Die Anzahl der weggefallenen Stellplätze könnte über ein Angebot an Stellplätzen in den Parkhäusern 
umliegender Unternehmen und Betriebe teilweise kompensiert werden (siehe Kapitel 3.4). 
 
nutzbare Gehwegbreite 
nutzbare Fahrbahnbreite 
Fußgänger können 
volle Gehwegbreite 
nutzen 
Rund 50% der bis-
her genutzten Stell-
plätze entfallen 
Pkw parken auf der 
Fahrbahn

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 11 von 19 
 
Abbildung 5: Parkraumbewirtschaftungszone, Variante 1 „Unterbinden des Gehwegparkens“

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 12 von 19 
3.3.2 Variante 2: Sichern von Parkmöglichkeiten durch Einrichten verkehrsberuhigter Bereiche 
Dieser Variante liegt der Gedanke zu Grunde, den vorhandenen Straßenraum effizienter und zugleich 
für alle Verkehrsteilnehmergruppen bedürfnisgerecht zu nutzen.  
Bei der bisher tolerierten Praxis des Parkens auf dem Gehweg nimmt der Ruhende Kfz-Verkehr Raum 
ein, der für das sichere und bequeme Fortkommen von Fußgängern gedacht und baulich (Bordstein-
gehweg) eingerichtet ist. Den Fußgängern wird ohne jede Kompensation Raum entzogen (vgl. Abbil-
dung 3). 
Durch Einrichtung von Verkehrsberuhigten Bereichen (Z 325 StVO) kann eine Kompensation stattfin-
den: die Autos parken wie bisher auf dem Gehweg, der hierfür mit entsprechenden Parkstandsmar-
kierungen gekennzeichnet wird, und die Fußgänger dürfen im Gegenzug die Fahrbahn benutzen. Da 
der Gehweg als solcher nicht mehr erforderlich ist, können die parkenden Fahrzeuge näher als bisher 
an den Gebäuden parken, so dass die nutzbare Fahrbahnbreite größer wird (Abbildung 6). 
 
 
Abbildung 6: Beispielhafter Straßenquerschnitt der Wilhelm-Leuschner-Straße als verkehrsberuhigter Be-
reich, Bemaßung in Meter 
 
Zur Umsetzung dieser Lösung müssen drei bauliche Voraussetzungen erfüllt sein: 
1. Der Gehweg muss hinreichend tragfähig für das Abstellen von Pkw sein.  
Die Praxis zeigt, dass diese Voraussetzung im Johannesviertel in der Regel erfüllt ist. 
2. Die Bordsteinhöhe darf nicht mehr als 8 cm betragen, damit das Parken auf dem Gehweg of-
fiziell freigegeben werden, da bei höheren Bordsteinen die Gefahr von Beschädigungen der 
Fahrzeuge beim Ein-und Ausparken nicht ausgeschlossen werden kann. 
Diese Voraussetzung wird in den betrachteten Bereichen mit Ausnahme der Landwehrstraße 
erfüllt. 
3. Die Fahrbahnoberfläche sollte den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen, damit die 
Fahrbahn von Fußgängern sicher und komfortabel genutzt werden kann. 
Diese Voraussetzung wird in den betrachteten Straßenabschnitten weitgehend erfüllt. Ledig-
lich ein kürzerer Abschnitt der Wilhelm-Leuschner-Straße weist Kleinpflaster auf, was aber im 
Hinblick auf die o.g. Anforderung tolerierbar erscheint. 
 
Eigentliche Gehwegbreite 
Tatsächliche, verbleibende Gehweg-
breite nutzbare Fahrbahnbreite 
Ehemalige Gehwegbreite 
verbleibende Gehwegbreite 
Neue, nutzbare Fahrbahnbreite 
Pkw dürfen bisheri-
gen Gehweg zum 
Parken nutzen 
 Fußgänger nut-
zen Fahrbahn 
 Verfügbare Fahrbahn 
wird breiter

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 13 von 19 
In den Bereichen, in denen die Gehweghöhe dies zulässt, werden in Variante 2 verkehrsberuhigte Be-
reiche ausgewiesen (siehe Abbildung 7). Innerhalb dieser verkehrsberuhigten Bereiche werden Park-
stände mit Gehwegparken ausgewiesen, Fußgänger und Radfahrer können bei zu schmalen verblei-
benden Gehwegbreiten nun legal auf den ehemaligen Straßenraum ausweichen.  
Nur im östlichen Abschnitt der Landwehrstraße kann kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet 
werden, da hier die Gehweghöhe zu hoch ist, um das Gehwegparken dort anzuordnen und die Pflas-
terung der Straße mit Kopfsteinpflaster und Schlaglöchern nicht barrierefrei ausgebaut ist. In diesem 
Bereich darf nur noch einseitig auf der Fahrbahn geparkt werden, u.a. um die Schulwegsicherheit zu 
erhöhen. 
Es wird empfohlen, die dargestellten verkehrsberuhigten Bereiche aufgrund der unkonventionellen 
Regelung zunächst im Rahmen eines Verkehrsversuchs einzuführen. Um über die Aufstellung des Zei-
chens 325 hinaus die Verkehrsregelung deutlich erkennbar zu machen, sollte Zeichen 325 auch auf 
der Fahrbahn markiert werden. Darüber hinaus sollten Fahrbahnschwellen an den Einfahrten in den 
verkehrsberuhigten Bereich montiert werden. 
 
In einem kleinen Abschnitt der Pallaswiesenstraße, in dem bisher nur einseitiges Parken erlaubt ist, 
sollte ein beidseitiges Parkverbot (Zeichen 286 StVO, eingeschränktes Haltverbot), vorgeschrieben 
sein. 
Durch nur noch einseitiges Parken in der Landwehrstraße und das beidseitige Parkverbot in der Pal-
laswiesenstraße würden rechnerisch 50 Stellplätze wegfallen. Weitere 33 Stellplätze fallen im Rah-
men der Umbaumaßnahmen auf der Frankfurter Straße weg. Die Auslastung des Parkraums würde 
durch den Wegfall von 83 Stellplätzen tagsüber von 105 % auf 115 % und nachts von 104 % auf 113 % 
ansteigen. Im Vergleich zu Variante 1 können aber knapp 100 Stellplätze erhalten bleiben. 
Die Anzahl der weggefallenen Stellplätze könnte jedoch über ein Angebot an Stellplätzen in den Park-
häusern umliegender Unternehmen und Betriebe ggf. abgedeckt werden (s. Kapitel 3.4).

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 14 von 19 
 
Abbildung 7: Parkraumbewirtschaftungszone, Variante 2 „Sichern von Parkmöglichkeiten durch Einrichten 
verkehrsberuhigter Bereiche“

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 15 von 19 
3.4 Kooperationen zur Nutzung der umliegenden Parkhäuser und Parkflächen 
Mit den umliegenden Unternehmen und Schulen sollten Kooperationen geschlossen werden, so dass 
die Bewohner des Johannesviertels dort in Zeiten bisher schwacher Nutzung (nachts, am Wochen-
ende oder zu Urlaubs-/Ferienzeiten) parken können. Für diese Maßnahme sind zwei zentrale Frage-
stellungen im Vorfeld zu klären: 
- Besteht bei den umliegenden Unternehmen und Schulen mit größeren Parkhäusern oder 
Parkflächen grundsätzlich Kooperationsbereitschaft? Die sich anbietenden Parkmöglichkeiten 
sind in Abbildung 8 dargestellt. 
- Unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen werden den Bewohnern Stellplätze 
angeboten: z.B. Welcher Preis kann den Bewohnern angeboten werden? Gibt es eine preisli-
che Reduzierung, sofern ein Bewohnerausweis vorhanden ist? Wer vermittelt zwischen Un-
ternehmen und Bewohnern? 
 
Abbildung 8: Potenziell für Bewohner nutzbare Parkflächen am Rand des Johannesviertels

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 16 von 19 
3.5 Ergänzende Maßnahmen des Mobilitätsmanagements 
Der in den vorgenannten Maßnahmen zum Tragen kommende klassische verkehrsplanerische Ansatz 
der Parkraumbewirtschaftung ist imstande, das Parken zu ordnen, die Parkraumnachfrage zu verrin-
gern und insbesondere die Quartiersbewohner von störendem und übermäßigem Parksuchverkehr 
zu entlasten. Um noch weitergehende, nachhaltige Wirkungen zu erzielen sollte darüber hinaus die 
Einführung der Parkraumbewirtschaftung als Anlass genutzt werden, im Quartier ergänzende Maß-
nahmen des Mobilitätsmanagements einzuführen.  
Folgende Maßnahmen werden als Ergänzung vorgeschlagen und sollten geprüft werden: 
- Quartiersmobilitätsplan/-paket 
Ein Mobilitätsplan des Quartiers kann beispielsweise folgende Informationen enthalten:  
- Entfernungsabschätzungen in Minuten/Metern 
- Fußwege und Abkürzungen 
- Fahrradrouten und Fahrradabstellanlagen 
- Hinweise zum Parken 
- Lage von Haltestellen mit Linien sowie Verweis auf Mobilitätsberatungsmöglichkei-
ten/Link 
- Ggf. Freizeit- und Sportangebote 
Weitere zusätzliche Inhalte eines quartiersspezifischen Mobilitätspaketes können sein: 
- Informationen über Zeitkarten des ÖPNV 
- Informationen über Kurse zur ÖPNV-Nutzung für Senioren und Kinder 
- Informationen über Stellplatzsharing (s.u.) 
Die Informationen können den Bewohnern bei Beantragung der Ausnahmegenehmigung ausge-
händigt werden oder an alle interessierten Bürger, z.B. über das Bürgerbüro, verteilt werden.  
 
- Mieterticket/Schnupperticket 
Ein Mieterticket kann beispielsweise für Mieter bestimmter Wohnungsbaugesellschaften oder 
ggf. auch für ein gesamtes Quartier angeboten werden. Dazu ist meist ein Großabnehmer not-
wendig. Ein Quartiersticket könnte beispielsweise ebenfalls mit der Ausnahmegenehmigung zum 
Parken für Bewohner kombiniert werden. 
 
- Stellplatzsharing 
Bewohner, die über einen Stelllatz im privaten Raum verfügen, können diesen z.B. an andere Be-
wohner vermieten, die keinen privaten Stellplatz haben. Neben der Vermietung über persönliche 
Kontakte oder Aushänge bietet sich auch die Nutzung von Smartphone-Apps oder Onlineportalen 
zur Vermietung an. In Deutschland ist z.B. die App „Ampido“ recht verbreitet.  
Neben der längerfristigen Vermietung eignen sich solche Angebote auch, um Stellplätze stunden- 
bzw. tageweise an Besucher des Quartiers zu vermieten. Die andernfalls im öffentlichen Raum 
parken würden.  
 
- Lastenradverleih 
In vielen Städten können mittlerweile Lastenräder kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr 
ausgeliehen werden. Lastenräder sind zunehmend eine Alternative zum Pkw für Transporte oder 
zum Fahrradanhänger. Auch in Darmstadt sind zunehmend mehr Lastenräder unterwegs. Bei 
Etablierung einer solchen Ausleihmöglichkeit in der Nähe des Johannesviertels kann bei Einfüh-
rung der Parkraumbewirtschaftung darauf hingewiesen werden.

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 17 von 19 
4 Kosten- und Einnahmenschätzung 
 
4.1 Kostenschätzung 
Die folgende überschlägige Abschätzung der Kosten soll dabei helfen, die Maßnahmen und deren 
Umsetzung einzuordnen. 
Maßnahme Kosten 
pro 
Stück 
Anzahl geschätzte Kosten 
 
einmalig laufende Kos-
ten/Jahr 
Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomaten 
Beschilderung Bewirtschaftungszone 300 €                                     11 3.300 €  
Parkscheinautomaten   5.000 €  34     170.000 €          27.700 €  
Markierung der Parkflächen (je lfd. m) 2,50 € 2.000 5.000 €  
Bewohnerparken mit Ausnahmegenehmigung 
Bearbeitung Ausnahmegenehmigung    durch Stadtverwaltung zu ermitteln  
Zusätzliche Kontrolle     35.000 €  
Variante 2: verkehrsberuhigter Bereich 
Beschilderung (300 € je Schild)      300 €  16 4.800 €   
Fahrbahnmarkierung Zeichen 325 StVO 300 € 8 2.400 €  
Fahrbahnschwellen 300 € 8 2.400 €  
Ergänzende Maßnahmen 
Erstellung Quartiersplan  1       5.000 €   
Zusammenstellung Informationspaket  1         1.000 €   
Lastenradverleih  1         3.000 €  500 €  
Gesamtkosten Variante 1 182.300 €  63.200 €  
Gesamtkosten mit Variante 2 196.900 €  63.200 €  
 
4.2 Einnahmenschätzung 
Eine Einnahmenschätzung kann anhand zwei verschiedener Verfahren erstellt werden: 
(1) Annahmen zur Abnahme von Ausnahmegenehmigungen durch Bewohner und voraussichtli-
chen Auslastung der vorhandenen Stellplätze durch Fremdparker und damit verbundenen 
Einnahmen 
(2) Schätzung anhand von Einnahmen bestehender Parkscheinautomaten in ähnlicher Lage im 
Stadtgebiet Darmstadts. 
(1) 
Für die Auslastung der der vorhandenen Stellplätze wurde angenommen, dass 80 % der bisher nachts 
im Quartier abgestellten Pkw eine Ausnahmegenehmigung abnehmen bzw. beantragen. Die Einnah-
men aus der Parkraumbewirtschaftung beziehen sich auf die tagsüber verfügbaren Stellplätze (vor 
Einschränkung des Gehwegparkens) abzüglich der tagsüber durch Bewohner belegten Stellplätze. In 
der Bewirtschaftungszeit von 8 bis 20 Uhr an 6 Tagen die Woche beträgt die geschätzte durchschnitt-
liche Auslastung 33 % (4 Stunden pro Tag).

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 18 von 19 
 
Annahme Einnahmen in € 
Ausnahmegenehmigung für Bewohner: 
80 % der 1.111 bisher nachts abgestellten Pkw, 889 Ausnahmegenehmi-
gungen; 
Gebühr je Genehmigung: 120 Euro         106.656 €  
wöchentliche Einnahmen durch 33 % bezahlte Stellplätze (4 Stunden) der 
12 Bewirtschaftungsstunden je Stellplatz und Tag; 
360 Stellplätze (1.003 Stellplätze gesamt abzüglich 643 tagsüber abgestell-
ter Bewohner-Pkw)           8.554 €  
jährliche Einnahmen durch Parkraumbewirtschaftung (52 Wochen) 444.787 €  
jährliche Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerpark-
ausweise 551.443 €           
Abzüglich laufender jährlicher Kosten - 63.200 €  
geschätzter jährlicher Gewinn aus Parkraumbewirtschaftung 488.243 €  
geschätzter jährlicher Gewinn aus Parkraumbewirtschaftung (gerundet)           490.000 €  
 
(2) 
Für die Schätzung anhand bestehende Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in Darmstadt 
wurden vergleichsweise Einnahmen aus Parkscheinautomaten in der Nähe der Innenstadt (Grafen-
straße, Elisabethstraße, Adelungstraße) betrachtet. Die dortigen Einnahmen einzelner Automaten 
wurden als Durchschnittwert als Einnahmewert eines Parkscheinautomaten (in Gebührenzone 1) 
herangezogen und entsprechend der Gebührenzone 2 angepasst. Mit dem durchschnittlichen Ein-
nahmewert ergibt sich eine durchschnittliche Auslastung der vorhandenen Stellplätze im Johannes-
viertel. 
Annahme Einnahmen in € 
80 % der 1.111 bisher nachts abgestellten Pkw, 889 Ausnahmegenehmi-
gungen; 
Gebühr je Parkgenehmigung: 120 Euro            106.656 €  
monatliche Einnahmen durch ca. 70 % Stellplatzbelegung (7 Stunden) der 
12 Bewirtschaftungsstunden je Stellplatz und Tag (24 Bewirtschaftungs-
tage); 
360 Stellplätze (1.003 Stellplätze gesamt abzüglich 643 tagsüber abgestell-
ter Bewohner-Pkw) 73.607 € 
jährliche Einnahmen durch Parkraumbewirtschaftung (12 Monate) 
  
883.288 €  
jährliche Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerpark-
ausweise 989.944 € 
laufende jährliche Kosten - 63.200 €  
geschätzter jährlicher Gewinn aus Parkraumbewirtschaftung  926.744 €  
geschätzter jährlicher Gewinn aus Parkraumbewirtschaftung (gerundet)        925.000 €

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere  
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel 
VERKEHRSLÖSUNGEN  Seite 19 von 19 
Aus den vorangegangenen Einnahmenschätzungen wird ersichtlich, dass durch die Einführung einer 
Parkraumbewirtschaftung hohe Gewinne erzielt werden können. Durch die Einnahmen lassen sich 
auch die Investitionskosten sowie die laufenden Kosten leicht abdecken. Bei Einnahmen in dieser 
Höhe sollte ernsthaft über die ergänzenden Maßnahmen und Mobilitätsangebote für die Bewohner 
nachgedacht werden.  
5 Hinweise zur Umsetzung 
Bei der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen ist folgendes zu beachten: 
(1) Intensive Öffentlichkeitsarbeit bei Vorbereitung und Einführung 
Neben der bereits durchgeführten Bürgerbeteiligung im Rahmen der Konzeption der Parkraum-
bewirtschaftung sollte die Öffentlichkeit auch bei der weiteren Vorbereitung und bei der Einfüh-
rung der Bewirtschaftung eingebunden werden. Dazu sollten die Bewohner des Johannesviertels 
und sonstige Anlieger frühzeitig über die Maßnahmen per Post, über die lokale Presse und über 
Aushänge im Gebiet informiert werden. 
Zusätzlich zur frühzeitigen Information sollte ein Übergangszeitraum von zwei bis vier Wochen 
eingeplant werden, in dem Autofahrer, die ohne Parkschein oder Ausnahmegenehmigung par-
ken, anstatt einer Strafe nur auf die neue Regelung hingewiesen werden. 
(2) Beobachtung des Gehwegparkens 
Gehwegparken spielt im Johannesviertel bisher eine große Rolle und sollte auch nach der Einfüh-
rung der Parkraumbewirtschaftung beobachtet und bei Bedarf angegangen werden. 
(3) Kontrolle 
Die Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen sollte nach der oben genannten Einführungs-
phase konsequent kontrolliert und bei Nicht-Einhaltung sanktioniert werden. Dazu ist ggf., insbe-
sondere direkt nach der Einführung, ein Mehraufwand an Überwachungspersonal notwendig. 
Ohne eine konsequente Kontrolle werden die Maßnahmen bei der Bevölkerung nicht ernst ge-
nommen. Für die Bewohner, die von der Parkraumbewirtschaftung profitieren sollen, wird kein 
Effekt auf den Parkdruck im Quartier sichtbar. 
(4) Erfolgskontrolle 
Ob die oben vorgeschlagenen Maßnahmen wirklich erfolgreich sind, lässt sich nur nach einem 
ausreichend langen Test-Zeitraum von mindestens neun bis zwölf Monaten ausmachen. Dabei ist 
wichtig zu prüfen, 
- ob die neuen Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung eingehalten werden, 
- wie die Anwohner mit der neuen Regelung zurechtkommen, 
- ob und wie stark eine Verdrängung des Parkdrucks in die umliegenden Quartiere stattge-
funden hat.

Beratungsverlauf (4)

TOP 27
TOP 401
TOP 34
TOP 14

Orte (13)

  • Kasinostraße
  • Frankfurter Straße
  • Bismarckstraße
  • Robert-Bosch-Straße 7
  • Bessunger Straße 125
  • Landwehrstraße
  • Adelungstraße
  • Kapellplatz
  • Viktoriaplatz
  • Wilhelm-Leuschner-Straße
  • Pallaswiesenstraße
  • Viktoriastraße
  • Liebigstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0327
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.10.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00