2022/0327
Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet 'Johannesviertel'
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Punkt 27: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Johannesviertel" (V-Nr. 2022/0327) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: SPD
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Anlage 1
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Bürgerpark-viertel MartinsviertelWest MartinsviertelOst Mathildenhöhe(MA) Kapellplatz-viertel(K/Sch;K) Woogsviertel(WO) BessungenOst(BE2) Innenstadt(i) Innen Süd(i) Johannesviertel(JO) Innen West(i) VerlegerviertelNord Bessungen West Bessungen Süd BessungenNord(BE1) Pallaswiesenviertel Ost VerlegerviertelSüd ErweiterungBessungen Süd PaulusviertelNord Lichtwiese Wissenschaftsstadt DarmstadtDer MagistratMobilitätsamtAbteilungKonzeptionelle Mobilitätsplanung N Parkraumbewirtschaftszonen *bereits umgesetztUmsetzung geplant 2022Umsetzung geplant 2023Umsetzung vorgesehen 2024 - 2025Umsetzung folgt nach 2025 * Gebietseinteilung und Grenzen können sich im Laufe des weiteren Planungsprozesses noch ändern. Anlage 3
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Punkt 14: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Johannesviertel" (V-Nr. 2022/0327) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und AfD Gegenstimmen: Fraktionen SPD, Die Linke., UFFBASSE, FDP und UWIGA/WGD
2022/0327
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.10.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Dezernat VI
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0327
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 546010
Kostenstelle: 066-080-1000/066-103-1000 Investitionsnummer: 08066-0802
Kostenträger: 5460-11 Sachkonto: 0775010/6065000
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Johannesviertel"
Vorlage vom: 12.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als
Haushaltsansätze in den Jahren 2022 und 2023 unter der Investitionsnummer 08066 -
0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur Verfügung. Die
Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle
066-103-1000 und Sachkonto 6065000, beglichen.
Anlagen: Anlage 1_Übersichtsplan Johannesviertel
Anlage 2_Parkraumuntersuchung Johannesviertel
Anlage 3_Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung
Anlage 4_Kosten -Einnahmeschätzung_nichtöffentlich
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.10.2022
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung ,
ist im folgenden Schritt das Gebiet „ Johannesviertel “ (Anlage 1) für die Umsetzung
vorgesehen. Es handelt sich um ein dicht bebaute s Wohngebiet mit hoher
Einwohnendendichte. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil von Kindern,
mobilitätseing eschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung auf dem Gehweg
statt.
Der gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um
Parkraumbewirtschaftung einführen zu können, wurde 2017, im Rahmen eines
Parkraumbewirtschaftungskonze pts, durch das Ingenieurbüro Verkehrslösungen
nachgewiesen (Anlage 2). Zur Zeit der Erhebung lag die Parkraumnachfrage im öffentlichen
Straßenraum sowohl tagsüber als auch nachts bei über 100 % und kann als überlastet
beschrieben werden. Vor dem Hintergrun d der geduldeten Parkpraxis auf Gehwegen ist das
Gebiet als absolut überlastet anzusehen. Aufgrund der Erhebungsergebnisse ist davon
auszugehen, dass tagsüber ca. 60 % der Parkmöglichkeiten durch Anwohnende belegt sind.
Insgesamt wurden in dem Gebiet über 2.420 Abstellplätze gezählt. Diese verteilen sich mit
mindestens 1.420 Stellplätzen auf private Flächen und mit ca. 1000 Parkständen auf den
öffentlichen Raum. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle privaten Kapazitäten erfasst
werden konnten. Bei den öffentlichen Stellplätzen wurde zunächst nicht berücksichtigt, ob es
sich um legale Parkstände handelt oder ob regelwidrig auf dem Gehweg geparkt wird. Mit
einer Gesamtzahl von rund 2.420 Abstellplätzen besteht im Quartier ein Parkraumangebot
von immerhin 0, 48 Abstellplätzen pro Einwohner bzw. 0,78 Abstellplätze pro Haushalt .
Im ersten Quartal 2023 werden alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie ansässige
Geschäfte und Gewerbetreibende des Johannesviertels mittels Flyer über die zukünftige
Parkraumbewirtschaft ung informiert. Der Flyer dient dazu, alle Betroffenen über das
zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Außerdem werden sie im Flyer
aufgefordert, Anmerkungen und Anregungen zur derzeitigen Parksituation und den
persönlichen Zukunftsvorstellun gen an das Mobilitätsamt zu melden. Diese Anregungen
werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige Quar tiersgestaltung
miteinbezogen.
Konzept
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich und östlich der
Kasinostraße, westlic h der Frankfurter Straße und nördlich der Bismarckstraße.
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Diese
Parkscheinautomaten sind teilweise mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den
Parkenden neben Barg eld ein weiteres Zahlungs mittel am Automaten anzubieten.
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der
Parkgebühren angeboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den Darmstädter
Gebieten „Innenstadt“, „Bes sungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Mathildenhöhe“ und
„Woogsviertel“ angeboten – und wird um das Quartier „Johannesviertel“ erweitert.
- 4 -
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro
30 Minuten. Die Bewirtschaftung szeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur
Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr , mit einer Höchstparkdauer von zwei
Stunden, vorgesehen.
Gemeldete Anwohnende des Gebiets können einen Parkausweis für 120 Euro pro Jahr
beantragen. Mit dem Ausweis werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an
Parkscheinautomaten sowie von der Höchstparkdauer befreit.
Für Besuchende von Anwohnenden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten . Diese
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bessungen Nord“ , „Mathildenhöhe“ und
„Woogsviertel“ angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und einer Wochenkarte
erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der jeweiligen Parkzone gültig.
Hierfür sind das Kfz-Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen und diese
sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem Entrichten der
Parkgebühren am Parkscheinautomaten und v on der Höchstparkdauer befreit.
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro
Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausna hmegenehmigung für Bewohnende erworben
werden.
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung
Insgesamt werden ca. 25 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf
eine gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den
Parkscheinautomaten geachtet.
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrten des Gebietes angebracht.
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkehrsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erke nnen kann.
Kontrollen
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen
Parkregelungen – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren.
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Re duzierung de s Parkdrucks
nicht erreicht werden.
Zusätzliches Personal zur Überwachung wird im R ahmen des Stellenplanverfahrens
bereitgestellt .
- 5 -
Änderungen im öffentlichen Parkraum
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine Änderungen am aktuellen Parkangebot, in der
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume . Dies wird wie bei den
vorangegangenen Quartieren „Mathildenhöhe“ und „Woogsviertel“ im Nachgang erfolgen,
nachdem zunächst die Umverteilung bzw. eine Reduzierung des Parkdrucks d urch die
Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.
Daher sind die in der Parkraumuntersuchung in Anlage 2 dargestellten Konzepte nur als
Vorschläge zu verstehen und nicht als Bestandteil des hier vorliegenden Beschlusses.
Für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung i m Johannesviertel wird das zweite Quartal
2023 anvisiert. Die Anwohnenden sowie die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvor über d en
genauen Zeitpunkt informiert.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
i. V.
Jochen Partsch Michael Kolmer Jochen Partsch Paul Wandrey
Oberbürgermeister Stadtrat Oberbürgermeister Stadtrat
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.10.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Dezernat VI
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
III 66
IV
VI
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0327
Magistratsbeschluss -Nr.
401
Internetfähig
Produkt-Nr.: 546010
Kostenstelle: 066-080-1000/066-103-1000 Investitionsnummer: 08066-0802
Kostenträger: 5460-11 Sachkonto: 0775010/6065000
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Johannesviertel"
Vorlage vom: 12.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als
Haushaltsansätze in den Jahren 2022 und 2023 unter der Investitionsnummer 08066 -
0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur Verfügung. Die
Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle
066-103-1000 und Sachkonto 6065000, beglichen.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1_Übersichtsplan Johannesviertel
Anlage 2_Parkraumuntersuchung Johannesviertel
Anlage 3_Gesamtübersichtsplan Umsetzung Parkraumbewirtschaftung
Anlage 4_Kosten -Einnahmeschätzung_nichtöffentlich
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 02.11.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.10.2022
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung ,
ist im folgenden Schritt das Gebiet „ Johannesviertel “ (Anlage 1) für die Umsetzung
vorgesehen. Es handelt sich um ein dicht bebaute s Wohngebiet mit hoher
Einwohnendendichte. Die dort gängige Parkpraxis findet meist zum Nachteil von Kindern,
mobilitätseingeschränkten Personen oder der zu Fuß gehenden Bevölkerung auf dem Gehweg
statt.
Der gemäß Straßenverkehrsordnung nachzuweisende allgemeine Parkdruck, um
Parkraumbewirtschaftung einführen zu können, wurde 2017, im Rahmen eines
Parkraumbewirtschaftungskonzepts, durch das Ingenieurbüro Verkehrslösungen
nachgewiesen (Anlage 2). Zur Zeit der Erhebung lag die Parkraumnachfrage im öffentlichen
Straßenraum sowohl tagsüber als auch nachts bei über 100 % und kann als überlastet
beschrieben werden. Vor dem Hintergrund der geduldeten Parkpraxis auf Gehweg en ist das
Gebiet als absolut überlastet anzusehen. Aufgrund der Erhebungsergebnisse ist davon
auszugehen, dass tagsüber ca. 60 % der Parkmöglichkeiten durch Anwohnende belegt sind.
Insgesamt wurden in dem Gebiet über 2.420 Abstellplätze gezählt. Diese ver teilen sich mit
mindestens 1.420 Stellplätzen auf private Flächen und mit ca. 1000 Parkständen auf den
öffentlichen Raum. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle privaten Kapazitäten erfasst
werden konnten. Bei den öffentlichen Stellplätzen wurde zunächst nicht berücksichtigt, ob es
sich um legale Parkstände handelt oder ob regelwidrig auf dem Gehweg geparkt wird. Mit
einer Gesamtzahl von rund 2.420 Abstellplätzen besteht im Quartier ein Parkraumangebot
von immerhin 0,48 Abstellplätzen pro Einwohner bzw. 0 ,78 Abstellplätze pro Haushalt .
Im ersten Quartal 2023 werden alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie ansässige
Geschäfte und Gewerbetreibende des Johannesviertels mittels Flyer über die zukünftige
Parkraumbewirtschaft ung informiert. Der Flyer dient dazu, alle Betroffenen über das
zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Außerdem werden sie im Flyer
aufgefordert, Anmerkungen und Anregungen zur derzeitigen Parksituation und den
persönlichen Zukunftsvorstellungen an das Mobilitätsamt zu melden. Diese Anregungen
werden gesammelt, ausgewertet und ggf. in die zukünftige Quar tiersgestaltung
miteinbezogen.
Konzept
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich und östlich der
Kasinostraße, westlich der Frankfurter Straße und nördlich der Bismarckstraße.
Das Konzept sieht vor, dass in diesem Gebiet Parkscheinautomaten aufgestellt werden. Diese
Parkscheinautomaten sind teilweise mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den
Parkenden neben Bargeld ein weiteres Zahlungs mittel am Automaten anzubieten.
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der
Parkgebühren a ngeboten. Diese digitale Zahlungsmethode wird bereits in den Darmstädter
Gebieten „Innenstadt“, „Bessungen Nord“, „Kapellplatzviertel“, „Mathildenhöhe“ und
„Woogsviertel“ angeboten – und wird um das Quartier „Johannesviertel“ erweitert.
- 5 -
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensatzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro
30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur
Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr , mit einer Höchstparkdauer von zwei
Stunden, vorgesehen.
Gemeldete Anwohnende des Gebiets können einen Parkausweis für 120 Euro pro Jahr
beantragen. Mit d em Ausweis werden Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an
Parkscheinautomaten sowie von der Höchstparkdauer befreit.
Für Besuchende von Anwohne nden werden sogenannte „Gästekarten“ angeboten . Diese
werden bereits in den Gebieten „Kapellplatzviertel“, „Bessungen Nord“ , „Mathildenhöhe“ und
„Woogsviertel“ angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und einer Wochenkarte
erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der jeweiligen Parkzone gültig.
Hierfür sind das Kfz-Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen und diese
sichtbar in das Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem Entrichten der
Parkgebühren am Parkscheina utomaten und v on der Höchstparkdauer befreit.
Volljährige Anwohnende einer Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer
Wochenkarte beim Bürger - und Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben. Pro
Monat und Person kann ein Bogen erworb en werden. Die Bögen können unabhängig vom
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohnende erworben
werden.
Parkscheinautomaten und Parkzonenbeschilderung
Insgesamt werden ca. 25 Parkscheinautomaten aufgestellt. Bei der Standortwahl wird auf
eine gute Sichtbarkeit und eine annehmbare fußläufige Entfernung zwischen den
Parkscheinautomaten geachtet.
Die Parkzonenbeschilderung wird an allen Zu - und Ausfahrten des Gebietes angebracht.
Dadurch ist gesichert, dass jeder Verkeh rsteilnehmende den Anfang bzw. das Ende der
Parkraumbewirtschaftungszone eindeutig erkennen kann.
Kontrollen
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen – und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen
Parkregelungen – sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren.
Ansonsten kann eine Veränderung im Parkverhalten und eine Reduzierung de s Parkdrucks
nicht erreicht werden.
Zusätzliches Personal zur Überwachung wird im R ahmen des Stellenplanverfahrens
bereitgestellt .
Änderungen im öffentlichen Parkraum
Dieses Konzept beinhaltet zunächst keine Änderungen am aktuellen Parkangebot, in der
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume . Dies wird wie bei den
vorangegangenen Quartieren „Mathildenhöhe“ und „Woogsviertel“ im Nac hgang erfolgen,
nachdem zunächst die Umverteilung bzw. eine Reduzierung des Parkdrucks durch die
Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt ist.
Daher sind die in der Parkraumuntersuchung in Anlage 2 dargestellten Konzepte nur als
Vorschläge zu versteh en und nicht als Bestandteil des hier vorliegenden Beschlusses.
Für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung i m Johannesviertel wird das zweite Quartal
2023 anvisiert. Die Anwohnenden sowie die Öffentlichkeit werden rechtzeitig zuvor über d en
genauen Zeitpunkt informiert.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
i. V.
Jochen Partsch Michael Kolmer Jochen Partsch Paul Wandrey
Oberbürgermeister Stadtrat Oberbürgermeister Stadtrat
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Punkt 34: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Johannesviertel" (V-Nr. 2022/0327) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: FDP und UWIGA/WGD Stimmenthaltung: SPD, AfD und Stadtv. Klett
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VERKEHRSLÖSUNGEN – Blees Eberhardt Saary Partnerschaft – Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplaner
Robert-Bosch-Straße 7 – 64293 Darmstadt
Tel. 06151 99282-01 – E-Mail info@verkehrsloesungen.de 17-03-14_Bericht_PBW-Johannesviertel_final
Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel
Bericht für
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtplanungsamt – Abteilung Mobilität und öffentlicher Raum
Bessunger Straße 125-127
64295 Darmstadt
V1.0, 14. März 2017
Anlage 2
Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 2 von 19
Inhalt
1 Einleitung ......................................................................................................................................... 3
2 Grundlagen ...................................................................................................................................... 4
2.1 Derzeitiges Parkraumangebot ................................................................................................. 4
2.2 Derzeitige Parkraumnachfrage und Parkierungspraxis ........................................................... 5
2.3 Handlungsbedarf ..................................................................................................................... 6
2.3.1 Zusammenfassung der Folgerungen aus den Analysen .................................................. 6
2.3.2 Quartiersrundgang im Johannesviertel ........................................................................... 7
3 Konzept zur Parkraumbewirtschaftung ........................................................................................... 8
3.1 Flächendeckende Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten............................................... 8
3.2 Ausnahmegenehmigungen für Bewohner und besondere Gruppen ...................................... 9
3.3 Umgang mit Gehwegparken .................................................................................................... 9
3.3.1 Variante 1: Unterbinden des Gehwegparkens im gesamten Quartier .......................... 10
3.3.2 Variante 2: Sichern von Parkmöglichkeiten durch Einrichten verkehrsberuhigter
Bereiche ....................................................................................................................................... 12
3.4 Kooperationen zur Nutzung der umliegenden Parkhäuser und Parkflächen ....................... 15
3.5 Ergänzende Maßnahmen des Mobilitätsmanagements ....................................................... 16
4 Kosten- und Einnahmenschätzung ................................................................................................ 17
4.1 Kostenschätzung.................................................................................................................... 17
4.2 Einnahmenschätzung ............................................................................................................ 17
5 Hinweise zur Umsetzung ............................................................................................................... 19
Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 3 von 19
1 Einleitung
Die Quartiere rund um die Darmstädter Innenstadt sind einem hohen Parkdruck ausgesetzt. Ursa-
chen sind sowohl das aufgrund der historisch gewachsenen städtebaulichen Strukturen geringe Park-
raumangebot als auch der auf die Quartiere ausstrahlende Parkdruck der Tagesbevölkerung (Berufs-
und Ausbildungseinpendler, Kunden und Besucher) in der Innenstadt.
Bereits im 2005 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan sieht das Handlungskonzept die flächende-
ckende und einheitliche Erhebung von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum der City und die
Einführung von Bewohnerparken in den umgebenden Wohnquartieren vor. 2011/12 wurden durch
VERKEHRSLÖSUNGEN BLEES Grundzüge einer generellen Stellplatzstrategie für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt entwickelt, in denen die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer flächendeckenden Park-
raumbewirtschaftung bestätigt wird. Darauf aufbauend entstand 2012/13 ein allgemeines Parkraum-
bewirtschaftungskonzept, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Bewirtschaftung definiert werden.
Im Projekt „Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere“ werden
diese Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung pilothaft auf zwei Quartiere angewendet und es wird
für diese Quartiere ein konkretes Umsetzungskonzept zur Bewirtschaftung erstellt. Auf diese Weise
soll exemplarisch geprüft werden, ob die Eckpunkte in der Praxis umsetzbar sind und welche Modifi-
kationen gegebenenfalls erforderlich sind.
Pilotquartiere sind das Johannesviertel nördlich der Innenstadt sowie ein Quartier, das sich aus dem
nördlichen Teil des Kapellplatzviertels und dem westlichen Teil des Woogsviertels zusammensetzt.
Der vorliegende Bericht stellt den Teil des Umsetzungskonzeptes für das Johannesviertel dar. Es wer-
den konkrete Maßnahmen zur Bewirtschaftung im Johannesviertel dargestellt und erste Ansätze für
eine dortige Parkraumbewirtschaftung entwickelt.
Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 4 von 19
2 Grundlagen
Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse des „Zwischenberichts zur Analyse“ zusammenge-
fasst, welche die Grundlage des Parkraumbewirtschaftungskonzepts Kapellplatzviertel bilden.
Das untersuchte Gebiet des Johannesviertels teilt sich in die Bereiche A, B, C und D auf (Abbildung 1).
Abbildung 1: Gebietseinteilung Johannesviertel
2.1 Derzeitiges Parkraumangebot
Im Johannesviertel sind insgesamt über 2.420 Abstellplätze vorhanden (Abbildung 2). Diese verteilen
sich mit mindestens ca. 1.420 Stellplätzen auf private Flächen (inkl. halböffentlicher Kundenpark-
plätze) und mit rund 1.000 Parkständen auf den öffentlichen Raum. Bei den öffentlichen Stellplätzen
wurde zunächst nicht berücksichtigt, ob es sich um legale Parkstände handelt oder ob regelwidrig auf
dem Gehweg geparkt wird.
Im Johannesviertel werden 60 Stellplätze via Parkscheinautomaten bereits bewirtschaftet
Mit einer Gesamtzahl von rund 2.420 Abstellplätzen besteht im Quartier ein Parkraumangebot von
immerhin 0,48 Abstellplätzen pro Einwohner bzw. 0,78 Abstellplätze pro Haushalt. Das Verhältnis
Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 5 von 19
vorhandener Abstellplätze zu im Quartier zugelassenen Pkw liegt bei 1,27, d.h. es sind rechnerisch
27% mehr Abstellmöglichkeiten verfügbar als Pkw von Bewohnern vorhanden sind.
Abbildung 2: Abstellplatzangebot im Quartier Johannesviertel nach verschiedenen Merkmalen (tagsüber,
gerundete Werte)
2.2 Derzeitige Parkraumnachfrage und Parkierungspraxis
Die Parkraumnachfrage im öffentlichen Straßenraum ist sowohl tagsüber als auch nachts hoch und
kann als überlastet beschrieben werden (Tabelle 1). Tagsüber sind knapp 40 % an der Parkraumnach-
frage Fremdparkern zuzuordnen, im innenstadtnahen Gebiet sogar gut 50 %, Fremdparker haben so-
mit einen großen Anteil am ruhenden Verkehr.
In der Praxis ist festzustellen, dass dabei flächendeckend ordnungswidrig auf dem Gehweg und an
Straßenecken geparkt wird. Dabei verbleiben nicht nur punktuell, sondern in ganzen Straßenab-
schnitten Gehwegbreiten von (deutlich) weniger als einem Meter, so dass die Gehwege von Fußgän-
gern nicht mehr bequem, beim Mitführen von Kinderwagen, Trolleys, Rollatoren usw. sogar faktisch
gar nicht mehr genutzt werden können. An Einmündungen und Kreuzungen können vor allem Kinder
die Verkehrssituation aufgrund parkender Autos nicht überblicken.
Tabelle 1: Kennwerte der Stellplatznachfrage im Johannesviertel
Angebot
[Parkplätze]
Nachfrage
[Anzahl geparkte Pkw / Auslastung]
Bewohner
[Anzahl Bewohner-Pkw /
Anteil an Gesamtnachfrage]
Gebiet 09:00 01:00 09:00 01:00 09:00
Gebiet A 235 255 241 102,6% 274 107,5% 151 62,7%
Gebiet B 421 430 447 106,2% 481 111,9% 281 62,9%
Gebiet C 213 227 217 101,9% 243 107,0% 137 63,1%
Gebiet D 134 157 152 113,4% 113 72,0% 74 48,7%
Summe A…D 1.003 1.069 1.057 105,4% 1.111 103,9% 643 60,8%
Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel
VERKEHRSLÖSUNGEN Seite 6 von 19
Die vorgenannten Angaben zur Parkraumnachfrage beziehen sich ausschließlich auf die Nachfrage im
öffentlichen Raum. Jene im privaten Raum kann nicht direkt erhoben werden, da viele Garagen und
Hinterhöfe nicht zugänglich sind. Über eine Plausibilitätsbetrachtung kann dennoch eine tendenzielle
Aussage zur Auslastung des privaten Stellplatzangebots durch Bewohner getroffen werden.
Ausgangspunkt der Betrachtung ist die Anzahl der von Bewohnern im Quartier zugelassenen Pkw, die
sich nach Angaben des Amts für Statistik der Stadt Darmstadt auf rund 1.900 beläuft. Die Pkw-Dichte
liegt bei 367 privaten Pkw je 1.000 Einwohnern und damit etwas unter dem stadtweiten Mittelwert
von 390 privaten Pkw je 1.000 Einwohnern.
Unter der Annahme, dass nachts all diese Bewohner-Pkw – und nur diese – im Quartier geparkt sind,
und angesichts der Tatsache, dass 1.100 Pkw im öffentlichen Straßenraum geparkt sind, verbleiben
nurmehr 800 Pkw, die im privaten Raum abgestellt sein müssen. Im Vergleich zu einem Angebot von
rund 1.400 Stellplätzen im privaten Raum erscheint diese Zahl vergleichsweise gering und kann so
interpretiert werden, dass der öffentliche Raum erheblich überlastet ist, während das Stellplatzange-
bot im privaten Raum zu lediglich drei Fünftel ausgelastet ist.
Wie aus der Analyse der Parkpraxis zu erkennen ist (vgl. Zwischenbericht zur Analyse vom 5. Februar
2014), wird in einzelnen Straßenabschnitten behindernd auf dem Gehweg geparkt. Daneben gibt
weitere Straßenabschnitte, in denen das praktizierte Parken auf dem Gehweg aufgrund ausreichen-
der Gehwegbreiten in der Regel nicht behindernd, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt (Zeichen 315
StVO) ist.
Aus dem grundsätzlichen Anspruch, dass nicht behindernd geparkt werden soll, ergeben sich auch
Rückwirkungen auf die berechnete Parkraumauslastung. Lässt man bei der Berechnung der Auslas-
tung angebotsseitig diejenigen Parkplätze außen vor, die nur durch behinderndes Parken überhaupt
existieren1, verringert sich das Angebot deutlich. Da man zugleich davon ausgehen muss, dass alle
parkenden Fahrzeuge, also auch die behindernd parkenden, die tatsächliche Parkraumnachfrage re-
präsentieren, steigt die Auslastung gebietsweise auf über 120% an.
2.3 Handlungsbedarf
2.3.1 Zusammenfassung der Folgerungen aus den Analysen
Zusammenfassend stellen die hohe Auslastung bzw. die Überlastung des öffentlichen Parkraums und
– damit in engem Zusammenhang stehend – behinderndes und verkehrsgefährdendes Parken im Jo-
hannesviertel Probleme dar, die im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung einer Lösung zuge-
führt werden müssen. Ein striktes Unterbinden regelwidrigen Parkens durch bauliche Maßnahmen
und/oder verschärfte Kontrollen erscheint wenig erfolgversprechend, da dadurch das ohnehin nicht
nachfragegerechte Abstellplatzangebot weiter verringert würde. Als grundlegende Lösungsansätze
erscheinen daher folgende Strategien aus verkehrsplanerischer Sicht sinnvoll und werden im weite-
ren Verlauf geprüft bzw. ausgearbeitet:
Reduzierung der Parkraumnachfrage …
… von Fremdparkern durch konsistente und gebiets- bzw. quartiersweite Bewirtschaftungs-
maßnahmen im öffentlichen Straßenraum,
1 In vielen Straßen im Johannesviertel wird beidseits auf dem Gehweg geparkt. Bei beidseitigem regulärem Parken am Fahr-
bahnrand wäre die verbleibende Fahrbahnbreite zu gering. Für die Abschätzung des legalen Parkraumangebots wird daher
davon ausgegangen, dass auf einer Straßenseite am Fahrbahnrand geparkt wird und die andere Seite frei von Parken bleibt.
Parkraumbewirtschaftung Darmstadt - Umsetzungskonzept für Pilotquartiere
Parkraumbewirtschaftungskonzept Johannesviertel
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… von Bewohnern durch Schaffung attraktiver Alternativen zum eigenen Pkw.
Ausweitung des Angebots an regelkonformen Abstellplätzen durch …
… Neuorganisation des Straßenraums,
… effizientere Nutzung von Stellplätzen auf privaten Flächen.
… durch Kooperation mit Betreibern umliegender Parkhäuser oder Parkflächen, um dort
Stellplätze zu den dort nicht benötigten Zeiten (abends und am Wochenende) anmieten zu
können.
2.3.2 Quartiersrundgang im Johannesviertel
Im Johannesviertel wurde im Frühjahr 2016 ein öffentlicher Quartiers-Rundgang mit Anwohnern
durchgeführt, um ein Meinungsbild der Quartiersangehörigen zur Parkraumsituation und zu mögli-
chen Lösungen einzuholen2. Wesentliche Diskussionspunkte, Meinungen und Wünsche während des
Rundgangs sind nachfolgend zusammengefasst.
Die Parkierungspraxis in der Landwehrstraße führt immer wieder zu Behinderungen der Fußgänger,
dies wird jedoch vom Ordnungsamt kaum geahndet. Ein Untersagen des Gehwegparkens würde zum
Wegfall eines Großteils der Stellplätze führen, da andernfalls die Straße nicht mehr breit genug wäre.
Auch heute sind die zugeparkten Straßen oftmals schon sehr eng, sodass die Durchfahrt für Rettungs-
fahrzeuge eingeschränkt ist und die Parkierungspraxis somit eine erhebliche Gefahr darstellt.
Es ist notwendig, zwischen umfassender Kontrolle, einer Wahrung der Verkehrssicherheit und einem
respektvollen Miteinander, unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse, abzuwägen.
Um Fremdparken zu reduzieren wurden die Möglichkeiten des betrieblichen Mobilitätsmanagements
(bei den umliegenden Betrieben) und von Park+Ride Parkplätzen angesprochen. Eine Absprache und
Zusammenarbeit mit den Unternehmen und den umliegenden Gemeinden ist nötig. Gespräche zu
diesen Themen laufen bereits teilweise, gestalten sich aber als nicht ganz einfach und langwierig.
Am Viktoriaplatz wurde auf die sehr kleine Beschilderung der Verkehrsberuhigten Bereiche („Spiel-
straße“) und mangelnde Kenntnis von Besuchern und Bewohnern der entsprechenden Verkehrsre-
geln hingewiesen. Ein zwischenzeitlich aufgestelltes mobiles Hinweisschild mit den Parkregeln im ver-
kehrsberuhigten Bereich sollte erneut aufgestellt werden. Falschparken (u.a. durch die Restaurantbe-
sucher) ist hier ein großes Problem. Schwankungen des Parkdrucks im Quartier gehen mit Vorle-
sungszeiten und Semesterferien einher. Ein halbes Jahr vor der Begehung kam es zu einem deutli-
chen Anstieg des Parkdrucks, für den keine plausible Erklärung gefunden wurde.
Insgesamt wurden Bedenken bezüglich der Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken dahinge-
hend geäußert, dass der hohe Parkdruck nachts dadurch nur bedingt beeinflusst werden kann.
Dazu wurde vorgeschlagen, die Parkplätze der Schulinsel in den Abendstunden, am Wochenende und
in den Ferien freizugeben um mehr Parkraum zu schaffen. Es fällt jedoch in den Bereich des Privat-
rechts der Schule, dies zu erlauben.
Im Bereich Viktoriastraße/Goetheschule stand das Thema Schulverkehr im Mittelpunkt. Zu Schulbe-
ginn kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und damit verbunden zu Verkehrsbehinde-
rungen durch sogenannte „Elterntaxis“, die aus drei verschiedenen Richtungen kommen – zusätzlich
zu den auf den Gehwegen parkenden Fahrzeugen.
2 vgl. team ewen: Begleitung bei der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Darmstadt - Quartiers-Rundgang
Kapellplatzviertel am 20. Februar 2016 - - Dokumentation der Ergebnisse. Darmstadt, März 2016
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3 Konzept zur Parkraumbewirtschaftung
Folgende Maßnahmen sind für eine Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Johannesviertel aus
fachlicher Sicht sinnvoll.
3.1 Flächendeckende Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten
Im gesamten Johannesviertel soll eine Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes als Parkraumbe-
wirtschaftungszone erfolgen. Dazu wird gemäß der aktuellen Parkgebührensatzung der Stadt Darm-
stadt eine Parkgebühr (Zone 2) mit Parkscheinautomaten erhoben. Die Parkgebühren betragen dann
0,50 € je angefangene halbe Stunde bzw. beim so genannten „Handy-Parken“ 1,7 Cent pro Minute.
Die Bewirtschaftung zielt darauf ab, das Parken im öffentlichen Raum in Wert zu setzen und den öf-
fentlichen Raum als kostenlose Alternative zu Parkplätzen und -häusern diesen anzugleichen. Das Jo-
hannesviertel als innenstadtnahes Quartier ist bei Besuchern der Innenstadt durch die kostenlosen
Parkplätze beliebt und einem besonders hohen externen Parkdruck ausgesetzt.
Im Zuge dessen sind die Aufstellung von Parkscheinautomaten und eine entsprechende Beschilde-
rung der Bereiche, in denen ein Parkschein benötigt wird, notwendig. Vorgeschlagen wird eine Um-
setzung durch Parkraumbewirtschaftungszonen (siehe Abbildung 5 und Abbildung 7). Durch die Ein-
richtung von Zonen ist nur an den Zufahrten zur Zone eine Beschilderung notwendig (Beginn der
Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 StVO) mit Parkschein (Zeichen 1052-33 StVO), Ende
der Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.2 StVO)). Die Schilder müssen gut sichtbar und be-
greifbar sein. Es muss klar werden, dass innerhalb der Zone jeder Parkvorgang kostenpflichtig ist.
Vorschläge zu den jeweiligen Aufstellorten von Beschilderung und Parkscheinautomaten finden sich
in der Karte im Anhang. Parkscheinautomaten sollten ca. alle 150 m aufgestellt werden und gut sicht-
bar sein.
Der Bewirtschaftungszeitraum ist klar zu definieren und in weiten Teilen einheitlich zu gestalten. Im
Johannesviertel werden bereits werktags an einigen Straßenzügen und -plätzen Parkgebühren erho-
ben. Dieser Zeitraum sollte im gesamten Quartier einheitlich auf Montag bis Samstag von 8.00 bis
20.00 Uhr festgelegt werden, da dies den Öffnungszeiten der Geschäfte in der Innenstadt und den
dortigen Parkraum-Bewirtschaftungszeiten entspricht. Gegebenenfalls ist eine Verlängerung des Zeit-
raums bis 22 oder 24 Uhr sinnvoll. Hier sollte auf die Erfahrungen der Bewohner zurückgegriffen wer-
den.
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in den Pilotquartieren muss auch zum Anlass genom-
men werden, das Handyparken in Darmstadt auf eine neue organisatorische Basis zu stellen. Es
wird empfohlen, dass die Stadt Darmstadt sich dem bewährten Regionalportal Handy-Parken der ivm
GmbH anschließt. Auf diese Weise ist es den Park-Nachfragern möglich, zwischen verschiedenen
Handparken-Anbietern auszuwählen. Zudem ist die Abrechnung für alle Akteure transparenter als im
gegenwärtigen, seit 2007 als „Versuch“ laufenden System.
Eine Begrenzung der Parkdauer erfolgt einheitlich im gesamten Johannesviertel auf 2 Stunden (Be-
schilderung an Parkscheinautomaten: Höchstparkdauer 2 Stunden).
Für die Bewohner des Johannesviertels wird eine ergänzende Regelung vorgesehen, mehr dazu im
folgenden Abschnitt.
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3.2 Ausnahmegenehmigungen für Bewohner und besondere Gruppen
Die Bewohner des Quartiers werden von der regulären Parkraumbewirtschaftung ausgenommen.
Dazu wird aus verkehrsplanerischer Sicht empfohlen, für die Bewohner stattdessen die Möglichkeit
zum Erwerb einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO zu ermöglichen. Anders als bei einer Be-
wirtschaftung des öffentlichen Straßenraums nach §45 StVO (Bewohnerparken in städtischen Quar-
tieren mit erheblichem Parkraummangel) wird die Ausnahme bei einer Bewirtschaftung nach § 46
StVO nicht im Straßenraum gekennzeichnet.
Eine solche Ausnahmegenehmigung sollte erteilt werden, sofern ein Wohnsitz im Geltungsbereich
der Parkraumbewirtschaftungszone angemeldet ist.
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung sollte sich an den lokalen Preisen für private Stellplätze
orientieren. Nach vorliegenden Erfahrungen sind ebenerdige, nicht überdachte Stellplätze auf priva-
ten Flächen für monatlich ca. 40 Euro zu mieten. Da die Abstellmöglichkeit im öffentlichen Straßen-
raum keine Stellplatzgarantie bietet, wird eine Gebühr von monatlich 10 Euro bzw. 120 Euro pro Jahr
empfohlen.
Für Besucher von Anwohnern wird empfohlen, sogenannte Besucherausweise bzw. -blöcke auszuge-
ben. So erhält jeder Haushalt im Quartier jährlich automatisch fünf bis zehn Besucherkarten mit Aus-
nahmegenehmigungen, auf denen der Besucher sein Pkw-Kennzeichen und das Datum einträgt und
damit für einen festzulegenden Zeitraum in der bewirtschafteten Zone kostenfrei parken darf. Durch
solche Besucherausweise wird ein Angebot für die Anwohner und deren Besucher geschaffen und
signalisiert, dass Dauerparken nur für Anwohner und deren Besucher zulässig ist. Bei Bedarf können
Bewohner des Quartiers zusätzliche Besucherausweise erwerben.
Für den Wirtschaftsverkehr (z.B. Handwerker) kann die bisherige Ausnahmeregelung in Form des
rhein-main-weiten Handwerkerausweises beibehalten werden.
3.3 Umgang mit Gehwegparken
Das Gehwegparken in Teilen des Johannesviertels stellt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar
und muss daher unterbunden werden. Abbildung 3 zeigt beispielhaft die Situation.
Abbildung 3: Beispielhafter Straßenquerschnitt der Wilhelm-Leuschner-Straße im Status quo mit regelwidri-
gem Gehwegparken, Bemaßung in Meter
Im Folgenden werden zwei Varianten zur Herangehensweise an das Thema Gehwegparken vorge-
stellt.
Nutzbare Gehwegbreite
für Fußgänger wird
deutlich eingeschränkt
Pkw parken regel-
widrig auf dem
Gehweg
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3.3.1 Variante 1: Unterbinden des Gehwegparkens im gesamten Quartier
Das Gehwegparken wird in Variante 1 komplett im gesamten Johannesviertel unterbunden und
StVO-konform nur Parken auf der Fahrbahn erlaubt. Da bei beidseitigem Parken auf der Fahrbahn die
verbleibende Fahrgasse zu schmal würde, kann faktisch nur noch einseitig geparkt werden (siehe Ab-
bildung 4).
Abbildung 4: Beispielhafter Straßenquerschnitt der Wilhelm-Leuschner-Straße bei Variante 1: Einseitiges ab-
solutes Haltverbot; Parken nur noch einseitig und auf der Fahrbahn, Bemaßung in Meter.
Damit würden in einigen Straßenzügen Parkstände wegfallen, in denen Gehwegparken bisher prakti-
ziert und toleriert wird (siehe Abbildung 5): im nördlichen, größeren Bereich der Wilhelm-Leuschner-
Straße, im nördlichen Abschnitt der Liebigstraße und im östlichen Abschnitt der Landwehrstraße. In
diesen Straßenabschnitten ist einseitig ein absolutes Haltverbot (Z 283 StVO) anzuordnen.
In einem kleinen Abschnitt der Pallaswiesenstraße, in dem bisher nur einseitiges Parken erlaubt ist,
sollte ein beidseitiges Parkverbot (Zeichen 286 StVO, eingeschränktes Haltverbot), vorgeschrieben
sein.
Durch nur noch einseitiges Parken würden etwa 147 Stellplätze wegfallen. Weitere 33 Stellplätze fal-
len im Rahmen der Umbaumaßnahmen auf der Frankfurter Straße weg. Die Auslastung des Park-
raums würde rechnerisch durch den Wegfall von 180 Stellplätzen tagsüber von 105 % auf 128 % und
nachts von 104 % auf 125 % ansteigen.
Die Anzahl der weggefallenen Stellplätze könnte über ein Angebot an Stellplätzen in den Parkhäusern
umliegender Unternehmen und Betriebe teilweise kompensiert werden (siehe Kapitel 3.4).
nutzbare Gehwegbreite
nutzbare Fahrbahnbreite
Fußgänger können
volle Gehwegbreite
nutzen
Rund 50% der bis-
her genutzten Stell-
plätze entfallen
Pkw parken auf der
Fahrbahn
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Abbildung 5: Parkraumbewirtschaftungszone, Variante 1 „Unterbinden des Gehwegparkens“
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3.3.2 Variante 2: Sichern von Parkmöglichkeiten durch Einrichten verkehrsberuhigter Bereiche
Dieser Variante liegt der Gedanke zu Grunde, den vorhandenen Straßenraum effizienter und zugleich
für alle Verkehrsteilnehmergruppen bedürfnisgerecht zu nutzen.
Bei der bisher tolerierten Praxis des Parkens auf dem Gehweg nimmt der Ruhende Kfz-Verkehr Raum
ein, der für das sichere und bequeme Fortkommen von Fußgängern gedacht und baulich (Bordstein-
gehweg) eingerichtet ist. Den Fußgängern wird ohne jede Kompensation Raum entzogen (vgl. Abbil-
dung 3).
Durch Einrichtung von Verkehrsberuhigten Bereichen (Z 325 StVO) kann eine Kompensation stattfin-
den: die Autos parken wie bisher auf dem Gehweg, der hierfür mit entsprechenden Parkstandsmar-
kierungen gekennzeichnet wird, und die Fußgänger dürfen im Gegenzug die Fahrbahn benutzen. Da
der Gehweg als solcher nicht mehr erforderlich ist, können die parkenden Fahrzeuge näher als bisher
an den Gebäuden parken, so dass die nutzbare Fahrbahnbreite größer wird (Abbildung 6).
Abbildung 6: Beispielhafter Straßenquerschnitt der Wilhelm-Leuschner-Straße als verkehrsberuhigter Be-
reich, Bemaßung in Meter
Zur Umsetzung dieser Lösung müssen drei bauliche Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Der Gehweg muss hinreichend tragfähig für das Abstellen von Pkw sein.
Die Praxis zeigt, dass diese Voraussetzung im Johannesviertel in der Regel erfüllt ist.
2. Die Bordsteinhöhe darf nicht mehr als 8 cm betragen, damit das Parken auf dem Gehweg of-
fiziell freigegeben werden, da bei höheren Bordsteinen die Gefahr von Beschädigungen der
Fahrzeuge beim Ein-und Ausparken nicht ausgeschlossen werden kann.
Diese Voraussetzung wird in den betrachteten Bereichen mit Ausnahme der Landwehrstraße
erfüllt.
3. Die Fahrbahnoberfläche sollte den Anforderungen der Barrierefreiheit genügen, damit die
Fahrbahn von Fußgängern sicher und komfortabel genutzt werden kann.
Diese Voraussetzung wird in den betrachteten Straßenabschnitten weitgehend erfüllt. Ledig-
lich ein kürzerer Abschnitt der Wilhelm-Leuschner-Straße weist Kleinpflaster auf, was aber im
Hinblick auf die o.g. Anforderung tolerierbar erscheint.
Eigentliche Gehwegbreite
Tatsächliche, verbleibende Gehweg-
breite nutzbare Fahrbahnbreite
Ehemalige Gehwegbreite
verbleibende Gehwegbreite
Neue, nutzbare Fahrbahnbreite
Pkw dürfen bisheri-
gen Gehweg zum
Parken nutzen
Fußgänger nut-
zen Fahrbahn
Verfügbare Fahrbahn
wird breiter
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In den Bereichen, in denen die Gehweghöhe dies zulässt, werden in Variante 2 verkehrsberuhigte Be-
reiche ausgewiesen (siehe Abbildung 7). Innerhalb dieser verkehrsberuhigten Bereiche werden Park-
stände mit Gehwegparken ausgewiesen, Fußgänger und Radfahrer können bei zu schmalen verblei-
benden Gehwegbreiten nun legal auf den ehemaligen Straßenraum ausweichen.
Nur im östlichen Abschnitt der Landwehrstraße kann kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet
werden, da hier die Gehweghöhe zu hoch ist, um das Gehwegparken dort anzuordnen und die Pflas-
terung der Straße mit Kopfsteinpflaster und Schlaglöchern nicht barrierefrei ausgebaut ist. In diesem
Bereich darf nur noch einseitig auf der Fahrbahn geparkt werden, u.a. um die Schulwegsicherheit zu
erhöhen.
Es wird empfohlen, die dargestellten verkehrsberuhigten Bereiche aufgrund der unkonventionellen
Regelung zunächst im Rahmen eines Verkehrsversuchs einzuführen. Um über die Aufstellung des Zei-
chens 325 hinaus die Verkehrsregelung deutlich erkennbar zu machen, sollte Zeichen 325 auch auf
der Fahrbahn markiert werden. Darüber hinaus sollten Fahrbahnschwellen an den Einfahrten in den
verkehrsberuhigten Bereich montiert werden.
In einem kleinen Abschnitt der Pallaswiesenstraße, in dem bisher nur einseitiges Parken erlaubt ist,
sollte ein beidseitiges Parkverbot (Zeichen 286 StVO, eingeschränktes Haltverbot), vorgeschrieben
sein.
Durch nur noch einseitiges Parken in der Landwehrstraße und das beidseitige Parkverbot in der Pal-
laswiesenstraße würden rechnerisch 50 Stellplätze wegfallen. Weitere 33 Stellplätze fallen im Rah-
men der Umbaumaßnahmen auf der Frankfurter Straße weg. Die Auslastung des Parkraums würde
durch den Wegfall von 83 Stellplätzen tagsüber von 105 % auf 115 % und nachts von 104 % auf 113 %
ansteigen. Im Vergleich zu Variante 1 können aber knapp 100 Stellplätze erhalten bleiben.
Die Anzahl der weggefallenen Stellplätze könnte jedoch über ein Angebot an Stellplätzen in den Park-
häusern umliegender Unternehmen und Betriebe ggf. abgedeckt werden (s. Kapitel 3.4).
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Abbildung 7: Parkraumbewirtschaftungszone, Variante 2 „Sichern von Parkmöglichkeiten durch Einrichten
verkehrsberuhigter Bereiche“
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3.4 Kooperationen zur Nutzung der umliegenden Parkhäuser und Parkflächen
Mit den umliegenden Unternehmen und Schulen sollten Kooperationen geschlossen werden, so dass
die Bewohner des Johannesviertels dort in Zeiten bisher schwacher Nutzung (nachts, am Wochen-
ende oder zu Urlaubs-/Ferienzeiten) parken können. Für diese Maßnahme sind zwei zentrale Frage-
stellungen im Vorfeld zu klären:
- Besteht bei den umliegenden Unternehmen und Schulen mit größeren Parkhäusern oder
Parkflächen grundsätzlich Kooperationsbereitschaft? Die sich anbietenden Parkmöglichkeiten
sind in Abbildung 8 dargestellt.
- Unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen werden den Bewohnern Stellplätze
angeboten: z.B. Welcher Preis kann den Bewohnern angeboten werden? Gibt es eine preisli-
che Reduzierung, sofern ein Bewohnerausweis vorhanden ist? Wer vermittelt zwischen Un-
ternehmen und Bewohnern?
Abbildung 8: Potenziell für Bewohner nutzbare Parkflächen am Rand des Johannesviertels
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3.5 Ergänzende Maßnahmen des Mobilitätsmanagements
Der in den vorgenannten Maßnahmen zum Tragen kommende klassische verkehrsplanerische Ansatz
der Parkraumbewirtschaftung ist imstande, das Parken zu ordnen, die Parkraumnachfrage zu verrin-
gern und insbesondere die Quartiersbewohner von störendem und übermäßigem Parksuchverkehr
zu entlasten. Um noch weitergehende, nachhaltige Wirkungen zu erzielen sollte darüber hinaus die
Einführung der Parkraumbewirtschaftung als Anlass genutzt werden, im Quartier ergänzende Maß-
nahmen des Mobilitätsmanagements einzuführen.
Folgende Maßnahmen werden als Ergänzung vorgeschlagen und sollten geprüft werden:
- Quartiersmobilitätsplan/-paket
Ein Mobilitätsplan des Quartiers kann beispielsweise folgende Informationen enthalten:
- Entfernungsabschätzungen in Minuten/Metern
- Fußwege und Abkürzungen
- Fahrradrouten und Fahrradabstellanlagen
- Hinweise zum Parken
- Lage von Haltestellen mit Linien sowie Verweis auf Mobilitätsberatungsmöglichkei-
ten/Link
- Ggf. Freizeit- und Sportangebote
Weitere zusätzliche Inhalte eines quartiersspezifischen Mobilitätspaketes können sein:
- Informationen über Zeitkarten des ÖPNV
- Informationen über Kurse zur ÖPNV-Nutzung für Senioren und Kinder
- Informationen über Stellplatzsharing (s.u.)
Die Informationen können den Bewohnern bei Beantragung der Ausnahmegenehmigung ausge-
händigt werden oder an alle interessierten Bürger, z.B. über das Bürgerbüro, verteilt werden.
- Mieterticket/Schnupperticket
Ein Mieterticket kann beispielsweise für Mieter bestimmter Wohnungsbaugesellschaften oder
ggf. auch für ein gesamtes Quartier angeboten werden. Dazu ist meist ein Großabnehmer not-
wendig. Ein Quartiersticket könnte beispielsweise ebenfalls mit der Ausnahmegenehmigung zum
Parken für Bewohner kombiniert werden.
- Stellplatzsharing
Bewohner, die über einen Stelllatz im privaten Raum verfügen, können diesen z.B. an andere Be-
wohner vermieten, die keinen privaten Stellplatz haben. Neben der Vermietung über persönliche
Kontakte oder Aushänge bietet sich auch die Nutzung von Smartphone-Apps oder Onlineportalen
zur Vermietung an. In Deutschland ist z.B. die App „Ampido“ recht verbreitet.
Neben der längerfristigen Vermietung eignen sich solche Angebote auch, um Stellplätze stunden-
bzw. tageweise an Besucher des Quartiers zu vermieten. Die andernfalls im öffentlichen Raum
parken würden.
- Lastenradverleih
In vielen Städten können mittlerweile Lastenräder kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr
ausgeliehen werden. Lastenräder sind zunehmend eine Alternative zum Pkw für Transporte oder
zum Fahrradanhänger. Auch in Darmstadt sind zunehmend mehr Lastenräder unterwegs. Bei
Etablierung einer solchen Ausleihmöglichkeit in der Nähe des Johannesviertels kann bei Einfüh-
rung der Parkraumbewirtschaftung darauf hingewiesen werden.
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4 Kosten- und Einnahmenschätzung
4.1 Kostenschätzung
Die folgende überschlägige Abschätzung der Kosten soll dabei helfen, die Maßnahmen und deren
Umsetzung einzuordnen.
Maßnahme Kosten
pro
Stück
Anzahl geschätzte Kosten
einmalig laufende Kos-
ten/Jahr
Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomaten
Beschilderung Bewirtschaftungszone 300 € 11 3.300 €
Parkscheinautomaten 5.000 € 34 170.000 € 27.700 €
Markierung der Parkflächen (je lfd. m) 2,50 € 2.000 5.000 €
Bewohnerparken mit Ausnahmegenehmigung
Bearbeitung Ausnahmegenehmigung durch Stadtverwaltung zu ermitteln
Zusätzliche Kontrolle 35.000 €
Variante 2: verkehrsberuhigter Bereich
Beschilderung (300 € je Schild) 300 € 16 4.800 €
Fahrbahnmarkierung Zeichen 325 StVO 300 € 8 2.400 €
Fahrbahnschwellen 300 € 8 2.400 €
Ergänzende Maßnahmen
Erstellung Quartiersplan 1 5.000 €
Zusammenstellung Informationspaket 1 1.000 €
Lastenradverleih 1 3.000 € 500 €
Gesamtkosten Variante 1 182.300 € 63.200 €
Gesamtkosten mit Variante 2 196.900 € 63.200 €
4.2 Einnahmenschätzung
Eine Einnahmenschätzung kann anhand zwei verschiedener Verfahren erstellt werden:
(1) Annahmen zur Abnahme von Ausnahmegenehmigungen durch Bewohner und voraussichtli-
chen Auslastung der vorhandenen Stellplätze durch Fremdparker und damit verbundenen
Einnahmen
(2) Schätzung anhand von Einnahmen bestehender Parkscheinautomaten in ähnlicher Lage im
Stadtgebiet Darmstadts.
(1)
Für die Auslastung der der vorhandenen Stellplätze wurde angenommen, dass 80 % der bisher nachts
im Quartier abgestellten Pkw eine Ausnahmegenehmigung abnehmen bzw. beantragen. Die Einnah-
men aus der Parkraumbewirtschaftung beziehen sich auf die tagsüber verfügbaren Stellplätze (vor
Einschränkung des Gehwegparkens) abzüglich der tagsüber durch Bewohner belegten Stellplätze. In
der Bewirtschaftungszeit von 8 bis 20 Uhr an 6 Tagen die Woche beträgt die geschätzte durchschnitt-
liche Auslastung 33 % (4 Stunden pro Tag).
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Annahme Einnahmen in €
Ausnahmegenehmigung für Bewohner:
80 % der 1.111 bisher nachts abgestellten Pkw, 889 Ausnahmegenehmi-
gungen;
Gebühr je Genehmigung: 120 Euro 106.656 €
wöchentliche Einnahmen durch 33 % bezahlte Stellplätze (4 Stunden) der
12 Bewirtschaftungsstunden je Stellplatz und Tag;
360 Stellplätze (1.003 Stellplätze gesamt abzüglich 643 tagsüber abgestell-
ter Bewohner-Pkw) 8.554 €
jährliche Einnahmen durch Parkraumbewirtschaftung (52 Wochen) 444.787 €
jährliche Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerpark-
ausweise 551.443 €
Abzüglich laufender jährlicher Kosten - 63.200 €
geschätzter jährlicher Gewinn aus Parkraumbewirtschaftung 488.243 €
geschätzter jährlicher Gewinn aus Parkraumbewirtschaftung (gerundet) 490.000 €
(2)
Für die Schätzung anhand bestehende Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in Darmstadt
wurden vergleichsweise Einnahmen aus Parkscheinautomaten in der Nähe der Innenstadt (Grafen-
straße, Elisabethstraße, Adelungstraße) betrachtet. Die dortigen Einnahmen einzelner Automaten
wurden als Durchschnittwert als Einnahmewert eines Parkscheinautomaten (in Gebührenzone 1)
herangezogen und entsprechend der Gebührenzone 2 angepasst. Mit dem durchschnittlichen Ein-
nahmewert ergibt sich eine durchschnittliche Auslastung der vorhandenen Stellplätze im Johannes-
viertel.
Annahme Einnahmen in €
80 % der 1.111 bisher nachts abgestellten Pkw, 889 Ausnahmegenehmi-
gungen;
Gebühr je Parkgenehmigung: 120 Euro 106.656 €
monatliche Einnahmen durch ca. 70 % Stellplatzbelegung (7 Stunden) der
12 Bewirtschaftungsstunden je Stellplatz und Tag (24 Bewirtschaftungs-
tage);
360 Stellplätze (1.003 Stellplätze gesamt abzüglich 643 tagsüber abgestell-
ter Bewohner-Pkw) 73.607 €
jährliche Einnahmen durch Parkraumbewirtschaftung (12 Monate)
883.288 €
jährliche Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerpark-
ausweise 989.944 €
laufende jährliche Kosten - 63.200 €
geschätzter jährlicher Gewinn aus Parkraumbewirtschaftung 926.744 €
geschätzter jährlicher Gewinn aus Parkraumbewirtschaftung (gerundet) 925.000 €
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Aus den vorangegangenen Einnahmenschätzungen wird ersichtlich, dass durch die Einführung einer
Parkraumbewirtschaftung hohe Gewinne erzielt werden können. Durch die Einnahmen lassen sich
auch die Investitionskosten sowie die laufenden Kosten leicht abdecken. Bei Einnahmen in dieser
Höhe sollte ernsthaft über die ergänzenden Maßnahmen und Mobilitätsangebote für die Bewohner
nachgedacht werden.
5 Hinweise zur Umsetzung
Bei der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen ist folgendes zu beachten:
(1) Intensive Öffentlichkeitsarbeit bei Vorbereitung und Einführung
Neben der bereits durchgeführten Bürgerbeteiligung im Rahmen der Konzeption der Parkraum-
bewirtschaftung sollte die Öffentlichkeit auch bei der weiteren Vorbereitung und bei der Einfüh-
rung der Bewirtschaftung eingebunden werden. Dazu sollten die Bewohner des Johannesviertels
und sonstige Anlieger frühzeitig über die Maßnahmen per Post, über die lokale Presse und über
Aushänge im Gebiet informiert werden.
Zusätzlich zur frühzeitigen Information sollte ein Übergangszeitraum von zwei bis vier Wochen
eingeplant werden, in dem Autofahrer, die ohne Parkschein oder Ausnahmegenehmigung par-
ken, anstatt einer Strafe nur auf die neue Regelung hingewiesen werden.
(2) Beobachtung des Gehwegparkens
Gehwegparken spielt im Johannesviertel bisher eine große Rolle und sollte auch nach der Einfüh-
rung der Parkraumbewirtschaftung beobachtet und bei Bedarf angegangen werden.
(3) Kontrolle
Die Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen sollte nach der oben genannten Einführungs-
phase konsequent kontrolliert und bei Nicht-Einhaltung sanktioniert werden. Dazu ist ggf., insbe-
sondere direkt nach der Einführung, ein Mehraufwand an Überwachungspersonal notwendig.
Ohne eine konsequente Kontrolle werden die Maßnahmen bei der Bevölkerung nicht ernst ge-
nommen. Für die Bewohner, die von der Parkraumbewirtschaftung profitieren sollen, wird kein
Effekt auf den Parkdruck im Quartier sichtbar.
(4) Erfolgskontrolle
Ob die oben vorgeschlagenen Maßnahmen wirklich erfolgreich sind, lässt sich nur nach einem
ausreichend langen Test-Zeitraum von mindestens neun bis zwölf Monaten ausmachen. Dabei ist
wichtig zu prüfen,
- ob die neuen Regelungen zur Parkraumbewirtschaftung eingehalten werden,
- wie die Anwohner mit der neuen Regelung zurechtkommen,
- ob und wie stark eine Verdrängung des Parkdrucks in die umliegenden Quartiere stattge-
funden hat.
Beratungsverlauf (4)
Orte (13)
- Kasinostraße
- Frankfurter Straße
- Bismarckstraße
- Robert-Bosch-Straße 7
- Bessunger Straße 125
- Landwehrstraße
- Adelungstraße
- Kapellplatz
- Viktoriaplatz
- Wilhelm-Leuschner-Straße
- Pallaswiesenstraße
- Viktoriastraße
- Liebigstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0327
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.10.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00