U-Bahn-Stationen auf der Venloer Straße - Beschluss der BV 4 vom 07.03.2005
Antrag nach § 3 BV4 (SPD) AN/2284/2021 vom 20.12.2021
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Antrag nach § 3 (SPD BV4)
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: AN/2284/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.01.2008 U-Bahn-Stationen auf der Venloer Straße - Beschluss der BV 4 vom 07.03.2005 Beschluss: „1. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die hygienischen Zustände im Zwischengeschoss der U-Bahn- Haltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel durch „Einglasen“ der Dekormauer verbessert werden können. Ferner ist zu prüfen, ob die Kosten für diese Maßnahme gegen Kostenminderung bei der Reinigung im derzeitigen Zustand gerechnet werden können. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der U-Bahn-Station Piusstraße defekte Lichtquellen nur durch Ersatzleuchten zu ersetzen, die dem künstlerischen Konzept entsprechen.“ -
Sachstandsbericht 24.01.2022
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/2284/2021 Stand: 24.01.2022 Sachstandsbericht U-Bahn-Stationen auf der Venloer Straße - Beschluss der BV 4 vom 07.03.2005 Beschluss: „1. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die hygienischen Zustände im Zwischengeschoss der U- Bahn-Haltestelle Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel durch „Einglasen“ der Dekormauer verbessert werden können. Ferner ist zu prüfen, ob die Kosten für diese Maßnahme gegen Kostenminderung bei der Reini- gung im derzeitigen Zustand gerechnet werden können. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der U-Bahn-Station Piusstraße defekte Lichtquellen nur durch Er- satzleuchten zu ersetzen, die dem künstlerischen Konzept entsprechen.“ Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand zum 01.03.2010 Zu Punkt 1 Die Mängel am Erscheinungsbild der U-Bahnhöfe auf der Venloer Straße sind der Verwaltung be- kannt. Aufgrund der beschränkten personellen Kapazitäten und finanziellen Mittel (vorläufige Haushaltsfüh- rung) konnten noch keine Maßnahmen ergriffen werden. Zum Punkt 2 Die Verwaltung hat die KVB, die die Wartung der Beleuchtung im Auftrag der Stadt Köln übernommen hat, informiert und darum gebeten, defekte Lichtquellen nur durch Ersatzleuchten zu ersetzen, die dem künstlerischen Konzept entsprechen. Sachstand zum 09.05.2011: Die Mängel am Erscheinungsbild der U-Bahnhöfe auf der Venloer Straße sind der Verwaltung seit langem bekannt. Auf Grund der beschränkten Personalkapazität müssen vorrangigen alle Maßnah- men zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit mit Priorität bearbeitet werden. Für weitergehende Maßnahmen sind nur sehr geringe Personalkapazitäten vorhanden. Gerade die immer wiederkehrenden Verschmutzungen bzw. Graffiti und sonstige Verunreinigungen, die nicht im Rahmen der üblichen Reinigungsintervalle abgearbeitet werden können, sind nur mit ei- nem erheblichen Arbeitsaufwand zu entfernen. Die Verwaltung kann die hierfür erforderlichen Aufträ- 2 ge nur sukzessive bearbeiten. Auf Grund der Haushaltslage (HSK) wurden in den letzten Jahren zeitweise nur die zwingend erfor- derlichen Maßnahmen durchgeführt. Nunmehr sollen schrittweise auch weitere Maßnahmen zur Rei- nigung und Graffitientfernung in den Haltestellen erfolgen. Positiv sind aus Sicht der Verwaltung die Bestrebungen, die Toilettenanlage in der Haltestelle Venloer Straße wieder zu eröffnen, da hiermit die Hoffnung auf ein Eindämmen der Verschmutzungen ver- bunden ist. Sachstand zum 31.01.2012: Zu 1) Aus Kapazitätsgründen konnte der Vorschlag noch nicht bearbeitet werden. Nur Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind, werden vorrangig bearbeitet. Zu 2) Die KVB, die im Auftrag der Stadt Köln die Beleuchtungsanlagen betreibt, wurde bereits gebe- ten, defekte Leuchten gemäß dem künstlerischen Konzept zu ersetzen. Sachstand zum 31.01.2013: Zu 1) Die Verwaltung beginnt Anfang 2013 mit der Prüfung. Zu 2) Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung somit erle- digt Sachstand zum 31.01.2014: Zu 1) Es hat sich gezeigt, dass eine Kostengegenüberstellung der Reinigungskosten im derzeitigen Zu- stand im Vergleich zur „Einglasung“ der Dekormauer nicht möglich ist, da die Reinigungskosten der KVB pauschal abgerechnet werden und solch kleine Teilflächen nicht einzeln aufgelistet werden. Die reinen Herstellungskosten für drei Glaselemente als „Einglasung“, von denen ein Glaselement für Reinigungs- und Unterhaltungszwecke zu öffnen sein muss, würden sich auf ca. 7.500 Euro belaufen. Des Weiteren sind die Unterhaltungskosten der Glasscheiben durch Vandalismusschäden (Scrat- ching, Zerschlagen der Scheiben) und der Reinigungsaufwand zum Entfernen von Graffiti auf den Scheiben nicht vorhersehbar. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Gesamtkosten (Investitions-, Unter- haltungs- und Reinigungskosten) der „Einglasung“ über den derzeitigen Reinigungskosten liegen würden. Eine sinnvolle und vor allem unterhaltungsfreundliche Lösung scheint daher die Schließung der Lü- cken mithilfe einer verfliesten Wand. Eine solche Wand würde in der Herstellung inklusive einer Türe (T-30 Standard) etwa 4.500 Euro kosten. Dieser Lösungsansatz ist jedoch noch mit dem Künstler Herrn Karl-Heinz Marohn zu diskutieren und anschließend muss eine abschließende Entscheidung in der Bezirksvertretung gefällt werden. Zu 2) Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung somit erledigt Sachstand zum 15.04.2015: Zu 1) Der Lösungsansatz, die Lücken mithilfe einer verfliesten Wand schließen, wurde mittlerweile mit dem Künstler Herrn Karl-Heinz Marohn diskutiert und fand dessen Zustimmung. Zudem liegt bereits ein grober Entwurf von Herrn Marohn vor, wie die Maßnahme auszuführen wäre. Als nächstes wird eine Vorlage mit dem Entwurf zur abschließenden Entscheidung in die Bezirksver- tretung eingebracht. 3 Die anschließende Erstellung der Ausführungsplanung sowie die Umsetzung der Maßnahmen hän- gen dann noch vom Zeitpunkt der Freigabe der notwendigen Finanzmittel ab. Zu 2) Siehe Sachstand vom 31.01.2012. Der Beschluss zu 2) ist aus Sicht der Verwaltung somit erledigt. Sachstand zum 31.12.2016: Kein neuer Sachstand. Aufgrund vorrangiger Projekte konnte die Vorlage mit dem Entwurf bisher nicht eingebracht werden. Sachstand zum 15.05.2018: Kein neuer Sachstand. Aufgrund vorrangiger Projekte konnte die Vorlage mit dem Entwurf bisher nicht eingebracht werden. Sachstand zum 17.06.2019: Kein neuer Sachstand. Sachstand zum 31.10.2021: Zu 1) Teile des Kunstwerks wurden zwischenzeitlich durch eine Verglasung geschützt. Weiterhin wurde die KVB auf eine häufigere Reinigung hingewiesen. Die Situation hat sich dadurch bezüglich der Hygiene verbessert. Leider kommt es dabei wie befürchtet regelmäßig zu Vandalismusschäden. Auch aktuell sind Glasscheiben beschädigt. Ein Glaser wurde mit der Reparatur beauftragt. Zu 2) Bereits 2012 wurde die KVB, die im Auftrag der Stadt Köln die Beleuchtungsanlagen betreibt, beauftragt, defekte Leuchten gemäß dem künstlerischen Konzept zu ersetzen. Die KVB hat dies vor Ort erledigt und zugesagt auch zukünftig die Leuchten gemäß dem künstlerischen Konzept zu ersetzen. Nächste Schritte: entfällt Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt Der Beschluss ist aus Sicht der Verwaltung abschließend erledigt. Weitere Sachstandsmitteilungen sind somit nicht mehr erforderlich.
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