0786/2021
Änderung der Betriebssatzung der Stadt Köln für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 12.04.2010
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 0786/2021 Freigabedatum 29.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Betriebssatzung der Stadt Köln für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 12.04.2010 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 12.04.2010 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 22.04.2021 Rat 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Änderung von § 3 Absatz 1 der Betriebssatzung Der Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln war bisher der Ausschuss Um- welt und Grün (vgl. § 3 Absatz 1 der Betriebssatzung der Stadt Köln für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln). Auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke., FDP und Volt (AN/1439/2020) hat der Rat u.a. diesen Ausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2020 unter TOP 1.1. in „Ausschuss Klima, Umwelt und Grün“ umbenannt. Aufgrund dieser Umbenennung muss die Regelung in § 3 Absatz 1 der Betriebssatzung der Stadt Köln für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln redaktionell angepasst werden. 2. Änderung von § 8 Absatz 5 der Betriebssatzung Seit dem 01.01.2021 werden öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Köln grundsätzlich im Internet vollzogen. Sofern eine öffentliche Bekanntmachung durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist, wird das digitalisierte Dokument unter www.stadt-koeln.de/Bekanntmachungen bereitgestellt. Auf die er- folgte Bereitstellung wird im Amtsblatt der Stadt Köln nachrichtlich hingewiesen, § 8 Absatz 1 Haupt- satzung der Stadt Köln. Eine zusätzliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln erfolgt nur, wenn sie ge- setzlich vorgegeben ist. Der Kreis der Vertretungsberechtigten und der Umfang ihrer Vertretungsbefugnisse müssen gemäß § 3 Absatz 2 Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW von der Betriebsleitung öffentlich bekannt gemacht werden. Es ist nicht erforderlich, diese Bekanntmachung im Amts-blatt abzudrucken. § 8 Absatz 5 der Betriebssatzung wird entsprechend angepasst. Anlage 1: 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 12.04.2010
Anlage 1 - 1. Änderungssatzung
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Anlage 1 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 12.04.2010 Aufgrund von §§ 7, 107 Absatz 2 Satz 2 und 114 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.NRW.S. 916) hat der Rat in seiner Sitzung vom _______ folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 12.04.2010 beschlossen: § 1 1. § 3 Absatz 1 der Betriebssatzung erhält folgende Fassung: (1) Der Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln ist der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. 2. § 8 Absatz 5 der Betriebssatzung erhält folgende Fassung: (5) Der Kreis der Vertretungsberechtigten und der Umfang ihrer Vertretungsbefugnisse werden von der Betriebsleitung öffentlich bekannt gemacht. § 2 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0786/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.03.2021
- Erstellt
- 02.03.2021 07:16