Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Busch, AfD-Fraktion, aus der Sitzung vom 29. April 2024 bezüglich Brandschutz
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1518/2024 vom 18.06.2024
Stand: Am 16.09.2024 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 18.06.2024 1518/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.09.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Busch, AfD-Fraktion, aus der Sitzung vom 29. April 2024 bezüglich Brandschutz Anfrage: RM Busch, AfD-Fraktion, fragt in der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 29. April 2024, nach Brandschutz und Feueralarm. Er bittet die Verwaltung um die Beantwor- tung der Fragen: 1. Wie sorgt die Gebäudewirtschaft für Brandschutz und Feueralarm? 2. Ist es der Verwaltung bewusst, dass es Gebäude ohne Feuermelder gibt? 3. Wie will die Verwaltung für einheitliche Standards sorgen? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Ob und welcher bauliche sowie technische Brandschutz (wie zum Beispiel Brandalarmie- rungssysteme) vorgegeben ist richtet sich unter anderem nach der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept sowie den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. Der bauliche Brandschutz obliegt dem Eigentümer, der organisatorische Brandschutz den je- weiligen Nutzern. Zu 2.) Siehe zu 1) Sollten darüber hinaus zusätzliche Wünsche der Nutzenden oder Mieter*innen des Objektes zum baulichen sowie technischen Brandschutz gewünscht sein, so kann dies gegen Kosten- übernahme erfolgen. Zu 3.) Siehe zu 1) und 2) Um einheitliche Standards zu gewährleisten gibt es die Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstan- dards (BQA) der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Gez. Blome
Beratungsverlauf
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16.09.2024
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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