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A-R/0021/2021

Tempo 30 im Stadtgebiet ausweiten: Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm und Emissionen

Antrag an den Rat 09.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 44.7

a-r-0021-2021-Grüne-SPD-Volt-Tempo 30 im Stadtgebiet ausweiten - Mehr Verkehrssicherheit weniger Lärm und Emissionen

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a-r-0021-2021-Grüne-SPD-Volt-Tempo 30 im Stadtgebiet ausweiten - Mehr Verkehrssicherheit weniger Lärm und Emissionen

2899 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0021/2021  
 
                                          
 
 
 
 
 
           09.03.2021 
 
 
Tempo 30 im Stadtgebiet ausweiten: Mehr Verkehrssicherheit, 
weniger Lärm und Emissionen 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
 
1. Im gesamten Stadtgebiet sollen mehr Straßen und Bereiche mit Tempo 30 
eingerichtet werden. Neben den Straßen in der Innenstadt sind auch die Straßen in 
den Außenstadtteilen (z.B. Handorf, Hiltrup und Roxel), an denen noch kein Tempo 
30 gilt, auf alle rechtlichen Anwendungsmöglichkeiten der Tempo-30-Regelung zu 
überprüfen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist die 
Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Absenkung von Lärm- und 
Schadstoffemissionen.  
 
2.. Dies beinhaltet auch, weitere Temporeduzierungen auf den durch Münster 
führenden Bundes- und Landesstraßen zu prüfen, um die Anwohner*innen vor Lärm- 
und Schadstoffemissionen zu schützen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und einen 
weiteren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Hierzu sind die übergeordneten 
Verkehrsbehörden einzubeziehen und bei ihnen auf die Einführung von Tempo 30 
hinzuwirken.  
 
3. Für die Einführung von mehr Tempo 30 wird auch die Möglichkeit der 
Durchführung von Modellprojekten zum Thema Tempo 30 wie zuletzt in der Stadt 
Hannover geprüft.  
 
 
Begründung 
 
Hauptursache für Verkehrsunfälle ist ein zu hohes Tempo der am Unfall beteiligten 
PKW. Bei einer Temporeduzierung von Tempo 50 auf Tempo 30 sinkt das Risiko 
tödlicher und schwerer Verletzungen signifikant. Fahren Kfz mit Tempo 30 entstehen 
außerdem weniger Lärm und weniger Abgase. Daher werden aus Gründen der 
Verkehrssicherheit und des Emissionsschutzes weitere Straßen zu Tempo 30-
Bereichen. Hierbei sind besondere insbesondere die Umgebungen von Schulen, 
Kitas und Altenpflegeheimen relevant, da hier besonders viele verletzliche 
Verkehrsteilnehmer*innen zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Die bisherigen Erfahrungen belegen, dass die Regelungen Wirkung zeigen und gut 
angenommen werden. Die Einführung von Tempo 30 auf einigen 
Hauptverkehrsstraßen in der Innenstadt ab Februar 2019 hat zu einer Minderung der 
Lärm- und Schadstoffemissionen geführt, ohne sich negativ auf das 
Verkehrsgeschehen auszuwirken, wie in einer Evaluierung von April 2020 festgestellt 
wurde. Diese positive Entwicklung soll daher fortgesetzt werden, um in weiteren 
Bereichen der Stadt Verkehrsberuhigungen herbeizuführen. 
  
Verkehrsberuhigte Bereiche in Münster nutzen auch der Ausweitung des Rad- und 
Fußverkehrs. Verkehrsberuhigungen leisten so insgesamt einen Beitrag zu mehr 
Lebensqualität in der Stadt.  
 
 
gez.     gez.    gez. 
 
Carsten Peters   Marius Herwig  Helene Goldbeck 
Jule Heinz-Fischer   Lia Kirsch   Tim Pasch 
Andrea Blome   Doris Feldmann 
Christoph Kattentidt   Ludger Steinmann 
Sylvia Rietenberg   und Fraktion 
Dr. Robin Korte 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

17.03.2021 Rat
TOP 44.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0021/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.03.2021
Erstellt
09.03.2021 14:57