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2012/0022

Umlegungsverfahren 'U-D 36 A Gardistenblock' im Martinsviertel Vorwegregelung 'Arheilger Straße 46, Gardistenstraße 21, Löffelstraße 19 und 23'

Magistratsvorlage 20.01.2012

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2012/0022

2909 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.02.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Vermessungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0022 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 511080 
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Umlegungsverfahren "U-D 36 A Gardistenblock" im Martinsviertel 
Vorwegregelung "Arheilger Straße 46, Gardistenstraße 21, Löffelstraße 19 und 23" 
 
Vorlage vom: 20.01.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
Für einen Teil der Grundstücke im Umlegungsverfahren "U-D 36 A Gardistenblock" wird gemäß § 76 
Baugesetzbuch (BauGB) mit Einverständnis der betroff enen Eigentümer die Vorwegregelung 
beschlossen. 
Der Plan zur Vorwegregelung „Arheilger Straße 46, Gardistenstraße 21, Löffelstraße 19 und 23" besteht 
aus Verzeichnis und Karte. 
 
Anlagen: Vorwegregelungsplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.01.2012  
 
 
Durch Beschluss vom 31.10.1989 hat die Stadtverordnetenversammlung das Umleg ungsverfahren 
„Martinsviertel“ Block 22.26 (Gardisten-Block) U-D 36 A nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 
angeordnet. Das Verfahren wurde dann durch Magistratsbeschluss vom 06.03.1991 eingeleitet. 
 
Gemäß Baugesetzbuch wurden der Beschluss und der Zeitraum der Offenlage von Bestandskarte 
und Bestandsverzeichnis im "Darmstädter Echo" ortsüblich bekannt gemacht. Bestandskarte und 
Bestandsverzeichnis haben für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. 
 
Die im Bebauungsplan „N 33 –Martinsviertel Block 22.26, 22.27, 22.28– (Gardistenblock)“, für den 
Bereich des Umlegungsgebietes festgesetzte private Gemeinschaftsanlage kann in dieser Form 
nicht entstehen. Da aber die städtischen Flächen, die in der Sanierung erworben wurden, wieder 
privatisiert werden sollen, wurde gemeinsam mit den angrenzenden Eigentümern nach einer 
Lösung gesucht. 
 
Der beiliegende Plan zur Vorwegregelung wurde nach Erörterung mit den Eigentümern von der 
Umlegungsstelle aufgestellt. Die betroffenen Eigentümer haben der Vorwegregelung zugestimmt (§ 
76 BauGB). 
 
Das Umlegungsverfahren wird als Wertuml egung gemäß § 57 BauGB durchgeführt. 
 
Die Vorwegregelung dient der Verteilung der städtischen Flächen als private Grünflächen. 
 
Die Grundstücke sind bereits erschlossen. Folgekosten entstehen durch die Umlegung nicht. 
 
 
Darmstadt, den 20.01.2012 
III/62 U-D 36 A - wi 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin

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Orte (1)

  • Arheilger Straße 46

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0022
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.01.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00