2012/0022
Umlegungsverfahren 'U-D 36 A Gardistenblock' im Martinsviertel Vorwegregelung 'Arheilger Straße 46, Gardistenstraße 21, Löffelstraße 19 und 23'
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2012/0022
2909 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 07.02.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Vermessungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0022 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 511080 Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Umlegungsverfahren "U-D 36 A Gardistenblock" im Martinsviertel Vorwegregelung "Arheilger Straße 46, Gardistenstraße 21, Löffelstraße 19 und 23" Vorlage vom: 20.01.2012 Beschlussvorschlag: Für einen Teil der Grundstücke im Umlegungsverfahren "U-D 36 A Gardistenblock" wird gemäß § 76 Baugesetzbuch (BauGB) mit Einverständnis der betroff enen Eigentümer die Vorwegregelung beschlossen. Der Plan zur Vorwegregelung „Arheilger Straße 46, Gardistenstraße 21, Löffelstraße 19 und 23" besteht aus Verzeichnis und Karte. Anlagen: Vorwegregelungsplan Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.01.2012 Durch Beschluss vom 31.10.1989 hat die Stadtverordnetenversammlung das Umleg ungsverfahren „Martinsviertel“ Block 22.26 (Gardisten-Block) U-D 36 A nach dem Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet. Das Verfahren wurde dann durch Magistratsbeschluss vom 06.03.1991 eingeleitet. Gemäß Baugesetzbuch wurden der Beschluss und der Zeitraum der Offenlage von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis im "Darmstädter Echo" ortsüblich bekannt gemacht. Bestandskarte und Bestandsverzeichnis haben für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Die im Bebauungsplan „N 33 –Martinsviertel Block 22.26, 22.27, 22.28– (Gardistenblock)“, für den Bereich des Umlegungsgebietes festgesetzte private Gemeinschaftsanlage kann in dieser Form nicht entstehen. Da aber die städtischen Flächen, die in der Sanierung erworben wurden, wieder privatisiert werden sollen, wurde gemeinsam mit den angrenzenden Eigentümern nach einer Lösung gesucht. Der beiliegende Plan zur Vorwegregelung wurde nach Erörterung mit den Eigentümern von der Umlegungsstelle aufgestellt. Die betroffenen Eigentümer haben der Vorwegregelung zugestimmt (§ 76 BauGB). Das Umlegungsverfahren wird als Wertuml egung gemäß § 57 BauGB durchgeführt. Die Vorwegregelung dient der Verteilung der städtischen Flächen als private Grünflächen. Die Grundstücke sind bereits erschlossen. Folgekosten entstehen durch die Umlegung nicht. Darmstadt, den 20.01.2012 III/62 U-D 36 A - wi Brigitte Lindscheid Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Arheilger Straße 46
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0022
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.01.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00