SV-2020/0073
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 23.11.2020 betr. Vereinfachung in Verfahren zu Hartz-IV
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SV-2020/0073
2959 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2020/0073
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 23.11.2020 betr. Vereinfachung in Verfahren zu
Hartz-IV
Pützerstrasse 6
64287 Darmstadt
www.uffbasse-darmstadt.de
Darmstadt, den 23.November
2020
Antrag zur Vereinfachung in Verfahren zu Hartz-IV
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
der Magistrat wird aufgefordert, sich beim Jobcenter dafür einzusetzen, dass bei der
Bearbeitung von ALG II Anträgen von Solo-Selbständigen und Freien Kulturschaffenden, die
während der Pandemie aufgrund der geltenden Corona Bestimmungen ihrem Beruf nicht
nachkommen könnten, folgende Regelungen und Verfahren angewendet werden:
1. diese Personen erhalten keine Jobangebote bis zum Ende der Einschränkungen
durch die Pandemie
2. diese Personen werden nicht zu allgemeinen Qualifizierungs- und Weiterbildungs-
maßnahmen verpflichtet
3. diese Personen können ihrerseits Weiterbildungsmaßnahmen vorschlagen, die aus
dem Budget für Weiterbildung gefördert werden
4. Zusatzeinkünfte dieser einem durch die Pandemie bedingten Einschränkung der
Berufsausübung unterliegenden Personengruppe sollen nicht angerechnet werden,
solange sie unter dem durchschnittlichen Monatseinkommen des Vorjahres liegen
5. Eventuell vorhandene Rücklagen werden bis zum Ende der Pandemie bei dieser
Personengruppe nicht berücksichtigt
Begründung
Als Folgen von bzw. gegen CORONA können viele Künstler und Künstlerinnen, Solo-
Selbstständige und viele andere im Kulturbereich aktive Personen keine Auftritte,
Veranstaltungen und Ausstellungen o.ä. mehr anbieten. Obwohl im öffentlichen Diskurs
immer wieder betont wird, wie unkompliziert und ohne die Einhaltung der sonstigen Hartz IV
Auflagen den Menschen aus der Unterhaltungs- und Veranstaltungsbranche geholfen würde,
erzählen die Berichte von Betroffenen eine andere Geschichte.
2
Vielen Betroffenen bleibt nur Unterstützung, d.h. Hartz IV zu beantragen obwohl sie
eigentlich nicht „arbeitssuchend“ sind. Daher ist es auch nicht sinnvoll, sie in die üblichen
Qualifizierungsmaßnahmen, wie z.B. Bewerbungstraining zu schicken.
Der Verzicht darauf ist nicht nur eine Wertschätzung gegenüber den betroffenen Personen,
die unverschuldet an der Ausübung ihres Berufes gehindert werden, gespart werden auch
Mittel und Zeitaufwand der Mitarbeiter im Jobcenter.
Besser ist es, spezifische für ihr Können und künftige Betätigung relevante Weiterbil-
dungsmaßnahmen zu fördern, die sie selbst vorschlagen können.
Da jeder kreative Umgang mit der Notlage, in die diese Personengruppen geraten sind,
unsere Anerkennung verdient, sollte es für die Betroffenen möglich sein, einen
Zusatzverdienst zu erzielen der nicht angerechnet wird solange er pro Monat unter einem
Zwölftel der Vorjahreseinkünfte liegt.
Begründung erfolgt mündlich
Fraktion Uffbasse
Kerstin Lau, Marc Arnold, Stefan Fuchs, Sebastian Schmitt
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Pützerstraße 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2020/0073
- Typ
- Antrag
- Datum
- 24.11.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00