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SV-2020/0073

Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 23.11.2020 betr. Vereinfachung in Verfahren zu Hartz-IV

Antrag 24.11.2020

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SV-2020/0073

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SV-2020/0073

2959 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2020/0073 
 
 
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 23.11.2020 betr. Vereinfachung in Verfahren zu 
Hartz-IV 
 
 
 
 
                          Pützerstrasse 6 
                64287 Darmstadt 
             www.uffbasse-darmstadt.de 
 
 
Darmstadt, den 23.November 
2020 
 
Antrag zur Vereinfachung in Verfahren zu Hartz-IV 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 
 
der Magistrat wird aufgefordert, sich beim Jobcenter dafür einzusetzen, dass bei der 
Bearbeitung von ALG II Anträgen von Solo-Selbständigen und Freien Kulturschaffenden, die 
während der Pandemie aufgrund der geltenden Corona Bestimmungen ihrem Beruf nicht 
nachkommen könnten, folgende Regelungen und Verfahren angewendet werden: 
1. diese Personen erhalten keine Jobangebote bis zum Ende der Einschränkungen 
durch die Pandemie 
2. diese Personen werden nicht zu allgemeinen Qualifizierungs- und Weiterbildungs-
maßnahmen verpflichtet 
3. diese Personen können ihrerseits Weiterbildungsmaßnahmen vorschlagen, die aus 
dem Budget für Weiterbildung gefördert werden  
4. Zusatzeinkünfte dieser einem durch die Pandemie bedingten Einschränkung der 
Berufsausübung unterliegenden Personengruppe sollen nicht angerechnet werden, 
solange sie unter dem durchschnittlichen Monatseinkommen des Vorjahres liegen 
5. Eventuell vorhandene Rücklagen werden bis zum Ende der Pandemie bei dieser 
Personengruppe nicht berücksichtigt 
 
 
Begründung 
Als Folgen von bzw. gegen CORONA können viele Künstler und Künstlerinnen, Solo-
Selbstständige und viele andere im Kulturbereich aktive Personen keine Auftritte, 
Veranstaltungen und Ausstellungen o.ä. mehr anbieten. Obwohl im öffentlichen Diskurs 
immer wieder betont wird, wie unkompliziert und ohne die Einhaltung der sonstigen Hartz IV 
Auflagen den Menschen aus der Unterhaltungs- und Veranstaltungsbranche geholfen würde, 
erzählen die Berichte von Betroffenen eine andere Geschichte.

2 
Vielen Betroffenen bleibt nur Unterstützung, d.h. Hartz IV zu beantragen obwohl sie 
eigentlich nicht „arbeitssuchend“ sind. Daher ist es auch nicht sinnvoll, sie in die üblichen 
Qualifizierungsmaßnahmen, wie z.B. Bewerbungstraining zu schicken.  
Der Verzicht darauf ist nicht nur eine Wertschätzung gegenüber den betroffenen Personen, 
die unverschuldet an der Ausübung ihres Berufes gehindert werden, gespart werden auch 
Mittel und Zeitaufwand der Mitarbeiter im Jobcenter. 
Besser ist es, spezifische für ihr Können und künftige Betätigung relevante Weiterbil-
dungsmaßnahmen zu fördern, die sie selbst vorschlagen können. 
Da jeder kreative Umgang mit der Notlage, in die diese Personengruppen geraten sind, 
unsere Anerkennung verdient, sollte es für die Betroffenen möglich sein, einen 
Zusatzverdienst zu erzielen der nicht angerechnet wird solange er pro Monat unter einem 
Zwölftel der Vorjahreseinkünfte liegt.   
 
Begründung erfolgt mündlich 
Fraktion Uffbasse 
Kerstin Lau, Marc Arnold, Stefan Fuchs, Sebastian Schmitt

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Orte (1)

  • Pützerstraße 6

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2020/0073
Typ
Antrag
Datum
24.11.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00