2014/0270
Bürgerhaushalt 2014 - Vorschlag # 465: Ahndung von Verunreinigungen durch Hundekot
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2014/0270
2775 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
10.09.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat IV
Dezernat I
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0270
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 122060 (E)
Kostenstelle: 032-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1220-61 Sachkonto:
Betreff: Bürgerhaushalt 2014 - Vorschlag # 465: Ahndung von Verunreinigungen durch
Hundekot
Vorlage vom: 14.07.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.7.2014
Für den Bürgerhaushalt 2014 wurde folgender Vorschlag unterbreitet:
Idee # 465: Ahndung von Verunreinigungen durch Hundekot
„Es ist verstärkt zu beobachten, dass öffentliche Flächen zunehmend durch Hundekot
verunreinigt sind. Vorschlag: Mit Hundesteuerbescheid gleichzeitig witzig-eindringliche
Aufforderung/Appell zum regelhaften Entfernen der Hinterlassenschaften. Gleichzeitig PR-
Kampagne der Stadt begleitend dazu.“
Der Vorschlag erhielt 150 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen.
Stellungnahme des Bürger- und Ordnungsamtes:
Die Verunreinigung öffentlicher Flächen durch Hundekot stellt nach dem Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz sowie der städtischen Präventionskonvention eine Ordnungswidrigkeit dar,
die mit Geldbuße bis 5.000,00 € geahndet werden kann. Ordnungsdezernent und
Kommunalpolizei haben einen Verwarnungsgeldkatalog erarbeitet, der die häufigsten
Verunreinigungen auf öffentlichen Flächen erfasst. Für die Nichtbeseitigung von Tierkot ist
darin ein Verwarnungsgeld von 35,00 € vorgesehen. Der Verwarnungsgeldkatalog wurde in
der Form eines öffentlichkeitswirksamen Flyers erstellt, der auch bereits der Presse
vorgestellt wurde. Er soll auch mit dem Hundesteuerbescheid an die Hundehalter übersandt
werden.
Gleichzeitig wird die Kommunalpolizei im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten
abfallrechtliche Verstöße verstärkt überwachen und ahnden.
Darmstadt, 15. Juli 2014
Der Dezernent I Der Dezernent II Der Dezernent IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenber g
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0270
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.07.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00