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2014/0270

Bürgerhaushalt 2014 - Vorschlag # 465: Ahndung von Verunreinigungen durch Hundekot

Magistratsvorlage 14.07.2014

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2014/0270

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2014/0270

2775 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.09.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II  Dezernat IV 
Dezernat I 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0270 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  122060 (E)  
Kostenstelle:  032-002-1000  Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1220-61  Sachkonto:        
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2014 - Vorschlag # 465: Ahndung von Verunreinigungen durch 
Hundekot 
 
Vorlage vom: 14.07.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur 
 Kenntnis. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.7.2014 
 
 
Für den Bürgerhaushalt 2014 wurde folgender Vorschlag unterbreitet: 
 
Idee # 465: Ahndung von Verunreinigungen durch Hundekot 
 
„Es ist verstärkt zu beobachten, dass öffentliche Flächen zunehmend durch Hundekot 
verunreinigt sind. Vorschlag: Mit Hundesteuerbescheid gleichzeitig witzig-eindringliche 
Aufforderung/Appell zum regelhaften Entfernen der Hinterlassenschaften. Gleichzeitig PR-
Kampagne der Stadt begleitend dazu.“ 
 
Der Vorschlag erhielt 150 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen.  
 
 
Stellungnahme des Bürger- und Ordnungsamtes: 
 
Die Verunreinigung öffentlicher Flächen durch Hundekot stellt nach dem Kreislaufwirtschafts- 
und Abfallgesetz sowie der städtischen Präventionskonvention eine Ordnungswidrigkeit dar, 
die mit Geldbuße bis 5.000,00 € geahndet werden kann. Ordnungsdezernent und 
Kommunalpolizei haben einen Verwarnungsgeldkatalog erarbeitet, der die häufigsten 
Verunreinigungen auf öffentlichen Flächen erfasst. Für die Nichtbeseitigung von Tierkot ist 
darin ein Verwarnungsgeld von 35,00 € vorgesehen. Der Verwarnungsgeldkatalog wurde in 
der Form eines öffentlichkeitswirksamen Flyers erstellt, der auch bereits der Presse 
vorgestellt wurde. Er soll auch mit dem Hundesteuerbescheid an die Hundehalter übersandt 
werden. 
 
Gleichzeitig wird die Kommunalpolizei im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten 
abfallrechtliche Verstöße verstärkt überwachen und ahnden. 
 
 
Darmstadt, 15. Juli 2014 
 
 
Der Dezernent I   Der Dezernent II   Der Dezernent IV  
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer    André Schellenber g 
Oberbürgermeister    Bürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

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TOP 399
TOP 24 zur Kenntnis
TOP 44

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0270
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.07.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00