Errichtung eines neuen Bildungsganges am Hans-Böckler-Berufskolleg in Marl - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 S. 2 Kreisordnung NRW -
Beschlussvorlage 2017/096 vom 21.06.2017
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Dokumente
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2017/096
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anlage 1
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