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B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (CDU) AN/0353/2016 vom 07.03.2016
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0353/2016 Stand: 12.10.2022 Sachstandsbericht B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2016 8.1.1 B-Plan-Gebiet Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/0353/2016 Der Antrag wurde modifiziert. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, für die noch nicht bebaute Fläche des B-Plangebietes Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen - Vorlage Nr. 1167/2014 - ein neues "Gesamtkonzept" zu erstellen, bei dem Folgendes zu berücksichti- gen ist: 1.) Zum Bereich Eygelshovener Straße ist eine Nutzungskonzeption und ein Gestaltungskonzept für den Nahversorgungsbereich zu erstellen und ein Nahversorgungszentrum nach dem "Einzelhan- dels- und Zentrenkonzept" der Stadt Köln vorzusehen. 2.) Die Erweiterungsfläche für die Gesamtschule Rodenkirchen soll auf dem Plangebiet im nördli- chen Anschluss an das aktuell genutzte Gesamtschulgelände geplant werden. 3.) Die Feuerwehrwache soll südlich angrenzend an die Bezirkssportanlage angesiedelt werden; er- schlossen über die Sürther Straße. Es soll schnellstmöglich Baurecht für die neue Feuerwache geschaffen werden. 4.) Im B-Plangebiet Eygelshovener Straße soll eine weitere KiTa-Reservefläche berücksichtigt wer- den. 5.) Die obigen Punkte 1.) – 4.) dürfen sich nicht der im Bereich kürzlich eingerichteten, temporären Flüchtlingssiedlung unterordnen; vielmehr ist die Option einer Verlegung dieser Einrichtung in den freien Teil des Sürther Feldes (südlich der Bezirkssportanlage) zu erwägen. Der Straßenbau sowie die Infrastruktur u.a. ÖPNV müssen den neuen Planungen angepasst werden. Sachstand Dezember 2018 Es wird auf die Sessionvorlage 0158/2018 in der Sitzung am 19. März 2018 verwiesen. Status in Bearbeitung erledigt 2 Aktueller Bearbeitungsstand: Nächste Schritte: 1.) Zum Bereich Eygelshovener Straße ist eine Nutzungskonzeption und ein Gestaltungskonzept für den Nahversorgungsbereich zu erstellen und ein Nahversorgungszentrum nach dem "Einzelhan- dels- und Zentrenkonzept" der Stadt Köln vorzusehen. Antwort: Es ist vorgesehen, im Rahmen der Planung (Aufstellung eines Bebauungsplanes) eine Einzelhandelsnutzung (möglichst ein Vollversorger) planungsrechtlich vorzubereiten. 2.) Die Erweiterungsfläche für die Gesamtschule Rodenkirchen soll auf dem Plangebiet im nördli- chen Anschluss an das aktuell genutzte Gesamtschulgelände geplant werden. Antwort: Die Erweiterung der Schule nördlich der Gesamtschule ist bereits im Bau und steht vor der Fertigstellung. 3.) Die Feuerwehrwache soll südlich angrenzend an die Bezirkssportanlage angesiedelt werden; erschlossen über die Sürther Straße. Es soll schnellstmöglich Baurecht für die neue Feuerwache ge- schaffen werden. Antwort: Zur Realisierung der Feuerwehrwache südlich der Bezirkssportanlage ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Beschluss über die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungs- planes Nr. 71380/03, Arbeitstitel: Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen ist am 31.01.2022 in der BV be- raten und beschlossen worden. 4.) Im B-Plangebiet Eygelshovener Straße soll eine weitere KiTa-Reservefläche berücksichtigt werden. Antwort: Es ist vorgesehen, im Rahmen der Planung (Aufstellung eines Bebauungsplanes) eine Kita-Fläche planungsrechtlich vorzubereiten, soweit der Bedarf vom Fachamt bestätigt wird. 5.) Die obigen Punkte 1.) – 4.) dürfen sich nicht der im Bereich kürzlich eingerichteten, temporä- ren Flüchtlingssiedlung unterordnen; vielmehr ist die Option einer Verlegung dieser Einrichtung in den freien Teil des Sürther Feldes (südlich der Bezirkssportanlage) zu erwägen. Antwort: Die Unterbringung von Flüchtlingen wurde zwischenzeitlich auf dem Gelände aufgegeben. Der Straßenbau sowie die Infrastruktur u.a. ÖPNV müssen den neuen Planungen angepasst werden. Antwort: Bei einer Anpassung der Planung müssen die sich ergebenden Veränderungen im Rahmen der erforderlichen Verkehrsuntersuchung berücksichtigt werden. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 2023
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