Hundeanlein-Gebotsschilder an Gewässern
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0351/2017 vom 06.03.2017
Stand: Am 20.03.2017 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer AN/0351/2017 Stand: 16.10.2023 Sachstandsbericht Hundeanlein-Gebotsschilder an Gewässern Antrag der SPD-Fraktion Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Im Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfahlen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) werden in §2 die Pflichten der Hundehaltenden erläutert. Daher ist eine separate Beschilde- rung seitens der Verwaltung nicht geplant. -
Antrag der SPD-Fraktion
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SPD Bezirksfraktion 3 Aachener Straße 220 50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221-22193305 Köln, den 26.02.2017 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Hundeanlein-Gebotsschilder an Gewässern Die Verwaltung wird beauftragt, an den Weihern und Kanälen im Stadtbezirk mittels einer Beschilderung (Hundeanleinpflicht) für den Schutz der Wasservögel zu sorgen. Begründung: In diesem Monat beginnt wieder die Brutzeit für Wasservögel. Eine geziel te Aufstellung von Schildern, die auf die Hundeanleinpflicht hinweisen, kann dazu beitragen, nicht nur die ausgewachsenen Wasservögel besser zu schützen, sondern gerade den Küken, die auch Ruhezeiten außerhalb der Gewässer - Aachener Weiher, Stadtwald-Weiher, Decksteiner Weiher, Lindenthaler Kanäle - benötigen und mitunter von Hunden ins Wasser getrieben an Erschöpfung verenden, bessere Überlebenschancen zu ermöglichen. Friedhelm Hilgers Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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20.03.2017
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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