0933/2026
Bürgereingabe nach § 24 GO „Nachbesserung Kommunale Wärmeplanung für Köln, Umsetzbarkeit und soziale Verträglichkeit“, Aktenzeichen 37/26
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden befasst sich in öffentlicher Sitzung mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann.
Anlage 2 Erwiderung zur Beschlussvorlage
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50735 Köln Å 1 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Per E-Mail an: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Köln, den 17.06.2026 Erwiderung zur Beschlussvorlage 0933/2026 Bürgereingabe AZ 37/26 – Kommunale Wärmeplanung Köln Sehr geehrte Frau , sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf die Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden teile ich mit, dass ich auf eine mündliche Vorstellung meiner Eingabe verzichte und die Beratung und weitere Bearbeitung im schriftlichen Verfahren bevorzuge. Nach Prüfung der Beschlussvorlage 0933/2026 halte ich die Ablehnung meiner Bürgereingabe für nicht sachgerecht und begründe dies wie folgt: Die Beschlussvorlage beantwortet die von mir aufgeworfenen Fragestellungen entweder gar nicht oder nicht inhaltlich. Sie verweist vielmehr überwiegend darauf, dass diese nicht Gegenstand der gesetzlichen Wärmeplanung seien, in die Zuständigkeit Dritter fielen oder in nachgelagerten Verfahren behandelt würden. Gerade daraus ergibt sich weiterer Prüf- und Bewertungsbedarf, den ich nachfolgend näher begründe. 1. Tatsächliche Steuerungswirkung der Wärmeplanung Die Verwaltung weist zutreffend darauf hin, dass die Kommunale Wärmeplanung keine unmittelbaren Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer begründet und als strategisches Planungsinstrument ausgestaltet ist. 50735 Köln Å 2 Gleichwohl bildet die Kommunale Wärmeplanung die wesentliche strategische Grundlage für zahlreiche nachfolgende Entscheidungen von Stadt, Versorgungsunternehmen, Infrastrukturträgern, Gebäudeeigentümern und Investoren. Sie dient bereits heute als Orientierungsrahmen für Investitionsentscheidungen, Förderkulissen, Netzentwicklungen sowie die langfristige Ausrichtung der Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Die bereits laufenden Transformationsprogramme der Stadt Köln, der Stadtwerke Köln und der RheinEnergie mit Investitionsvolumina in Milliardenhöhe verdeutlichen, dass den Annahmen und Zielbildern der Kommunalen Wärmeplanung schon heute eine erhebliche faktische Steuerungswirkung zukommt. 2. Bereits laufende Investitionsentscheidungen Die RheinEnergie hat bereits im Jahr 2024 die Umsetzung der Flusswasser-Großwärmepumpe in Köln-Niehl eingeleitet und befindet sich inzwischen in der Realisierungsphase. Nach eigenen Angaben handelt es sich bei diesem Leuchtturmprojekt der Wärmewende um die zweitgrößte Einzelinvestition der Unternehmensgeschichte. Die Größenordnung dieser Investition verdeutlicht zugleich, dass ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit nur im Zusammenspiel mit dem weiteren Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur sowie einer entsprechenden Nutzung des Systems erreicht werden kann. Mit fortschreitender Umsetzung entsteht dadurch ein zunehmender wirtschaftlicher und tatsächlicher Umsetzungsdruck, der spätere politische Kurskorrekturen zunehmend erschwert. Zugleich zeigen die durchlaufenen Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren, dass neuartige Großprojekte mit technischen, wasserrechtlichen, ökologischen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen verbunden sind, die insbesondere als Anlagen mit Modellcharakter Anpassungen der Planung sowie zusätzliche Auflagen erforderlich machen können. Mit dem Projektfortschritt sowie durch bereits getroffene Investitionsentscheidungen, abgeschlossene Finanzierungen, vergebene Aufträge und laufende Baumaßnahmen nehmen die wirtschaftlichen, vertraglichen und tatsächlichen Bindungen des Projekts kontinuierlich zu. Die Möglichkeiten, auf neue Erkenntnisse, geänderte Rahmenbedingungen oder abweichende Entwicklungen zu reagieren, werden dadurch zunehmend eingeschränkt. 3. Finanzielle Auswirkungen, Wirtschaftlichkeit und Haushaltsrelevanz Die Stadtwerke Köln führten aus dem Geschäftsjahr 2024 noch rund 77 Millionen Euro an die Stadt Köln ab. Während die Stadtwerke Köln und die RheinEnergie Investitionsvolumina in Milliardenhöhe für die Umsetzung der Transformationsziele beschreiben, weist d er Vorstand der Stadtwerke Köln zugleich darauf hin, dass bereits ab 2027 beziehungsweise spätestens ab 2028 die Erwirtschaftung einer „schwarzen Null aus eigener Kraft“ gefährdet sei und zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Stadt erforderlich werden könne. Die Stadt hat 50735 Köln Å 3 inzwischen angekündigt, den Stadtwerken eine Kreditlinie von bis zu 400 Millionen Euro bereitzustellen. Die Größenordnung dieser Herausforderungen wird durch das gemeinsam von Stadt Köln und den Stadtwerken Köln entwickelte Maßnahmenpaket zusätzlich unterstrichen. Neben dem weitgehenden Verzicht auf zukünftige Gewinnausschüttungen umfasst dieses Ergebnisverbesserungsprogramme, die erwähnte kommunale Kreditlinie sowie Anpassungen einzelner Leistungsangebote der kommunalen Daseinsvorsorge. Damit wird deutlich, dass die finanziellen Auswirkungen der Transformation nicht nur zukünftige Erwartungen betreffen, sondern bereits heute die mittelfristige Finanzplanung von Stadt und Stadtwerken sowie die Priorisierung kommunaler Investitionen beeinflussen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine transparente Darstellung der finanziellen Wechselwirkungen zwischen Transformationsstrategie, städtischen Beteiligungen und kommunalem Haushalt sachgerecht. 4. Sozialverträglichkeit Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Untersuchung der Sozialverträglichkeit nicht zu den gesetzlichen Pflichtbestandteilen der Kommunalen Wärmeplanung gehört. Daraus folgt jedoch nicht, dass diese Fragestellung für politische Entscheidungen ohne Bedeutung wäre. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende wird wesentlich davon abhängen, ob ihre wirtschaftlichen Folgen für Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gewerbetreibende und Unternehmen nachvollziehbar, planbar und dauerhaft tragbar bleiben . Die Bedeutung von Bezahlbarkeit, wirtschaftlicher Tragfähigkeit, Planungssicherheit und gesellschaftlicher Akzeptanz wird dabei nicht nur von Bürgern, sondern auch von politischen Entscheidungsträgern, Umweltverbänden sowie den an der Transformation beteiligten Unternehmen selbst hervorgehoben. Unklare Rahmenbedingungen können erhebliche Verunsicherungen auslösen und die Bereitschaft zur Mitwirkung beeinträchtigen. Die Frage der Sozialverträglichkeit betrifft daher nicht nur die Verteilung von Kosten, sondern stellt eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der angestrebten Transformation dar; deshalb sollte über ihre sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen letztlich der Rat entscheiden. 5. Infrastrukturkoordination Besondere Bedeutung messe ich der Aussage der Verwaltung bei, wonach die Synchronisation mit anderen Fachplanungen Gegenstand nachgelagerter Prozesse sei. 50735 Köln Å 4 Parallel zur Wärmeplanung laufen unter anderem: • Fernwärmeausbau, • Stromnetzausbau, • Ladeinfrastrukturstrategie, • Abwasserbeseitigungskonzept, • Mobilitäts- und Verkehrsmaßnahmen, • Brückensanierungen und weitere Infrastrukturmaßnahmen, • weitere Infrastrukturprogramme der Stadt Köln. Alle diese Vorhaben beanspruchen denselben öffentlichen Raum und dieselben technischen Infrastrukturen. Allein das Abwasserbeseitigungskonzept umfasst Investitionen von über einer Milliarde Euro bis 2037. Neben den Wechselwirkungen mit anderen kommunalen Infrastrukturmaßnahmen können bei der Umsetzung größerer Netzinfrastrukturvorhaben zusätzliche Abstimmungs - und Genehmigungserfordernisse mit externen Infrastrukturträgern (z. B. Deutsche Bahn) entstehen. Besonders problematisch erscheint in diesem Zusammenhang, dass aus den vorliegenden Unterlagen keine integrierte digitale Planungsgrundlage erkennbar ist, welche die relevanten Leitungs-, Netz-, Verkehrs- und Bauwerksdaten verschiedener Infrastrukturträger in einem gemeinsamen dreidimensionalen Modell zusammenführt. Gerade bei parallel laufenden Großvorhaben im Bereich Wärme, Strom, Wasser, Abwasser, Verkehr und weiterer technischer Infrastruktur erscheint eine solche Datengrundlage von erheblicher Bedeutung, um Nutzungskonflikte, Kollisionen, Mehrfachplanungen, Verzögerungen und zusätzliche Kosten frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Die Koordination derart weitreichender Infrastrukturmaßnahmen sollte daher nicht erst Gegenstand nachgelagerter Verfahren sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Wechselwirkungen, Nutzungskonflikte, Verzögerungen und zusätzliche Kosten erst erkannt werden, nachdem bereits erhebliche Bindungswirkungen entstanden sind. 6. Der Rat als Treuhänder der Bürgerinteressen Die wirtschaftlichen, sozialen und infrastrukturellen Folgen der Wärmewende werden letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen sowie über den städtischen Haushalt von der Stadtgesellschaft insgesamt getragen. Der Rat nimmt dabei die Rolle eines Treuhänders der Bürgerinteressen wahr. Wie bei einer komplexen Bestandssanierung obliegt es ihm, Zielsetzung, Finanzierbarkeit, Risiken und Fortschreibung eines Vorhabens von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite fortla ufend zu überwachen und bei Bedarf korrigierend einzugreifen. 50735 Köln Å w 5 Die Verwaltung beschreibt zahlreiche Fragestellungen als Gegenstand nachgelagerter Prozesse. Gleichzeitig werden durch die Stadt Köln, die Stadtwerke Köln und die RheinEnergie Investitions- und Infrastrukturentscheidungen in erheblichem Umfang vorbereitet oder bereits umgesetzt. Mit fortschreitender Umsetzung entstehen wirtschaftliche, vertragliche und tatsächliche Bindungswirkungen, die spätere politische Kurskorrekturen erschweren oder nur noch unter erheblichen zusätzlichen Kosten ermöglichen. Gerade weil die Transformation bei laufendem Betrieb erfolgt und spätere Änderungen mit zunehmendem Projektfortschritt immer schwieriger und kostspieliger werden, kommt der Wahrung des politischen Entscheidungsspielraums besondere Bedeutung zu. Belastbare Entscheidungsgrundlagen sollten vorliegen, bevor weitere irreversible Festlegungen getroffen werden. Der Rat sollte vermeiden, dass durch Investitionsentscheidungen, Finanzierungsverträge oder Infrastrukturmaßnahmen vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die wesentlichen technischen, finanziellen, sozialen und infrastrukturellen Auswirkungen abschließend durch den Rat bewertet werden konnten. Schlussfolgerung Meine Eingabe richtet sich weder gegen die gesetzlichen Anforderungen der Kommunalen Wärmeplanung noch gegen das Ziel einer klimaverträglichen Energieversorgung. Die veröffentlichten Unterlagen bestätigen jedoch, dass die Umsetzung der Wärmewende mit erheblichen technischen, finanziellen und infrastrukturellen Fragestellungen verbunden ist. Die Beschlussvorlage beantwortet diese Fragestellungen nicht inhaltlich, sondern verweist überwiegend auf andere Zuständigkeiten oder spätere Verfahren. Daraus ergibt sich kein Grund für eine Ablehnung der Eingabe, sondern vielmehr weiterer Prüf- und Bewertungsbedarf. Ich bitte den Ausschuss daher, 1. die Bürgereingabe AZ 37/26 nicht abzulehnen, 2. die angesprochenen Fragestellungen zu Finanzierung, Infrastrukturkoordination, Wirtschaftlichkeit, Sozialverträglichkeit und Versorgungssicherheit vertieft prüfen zu lassen, 3. die Wechselwirkungen zwischen Kommunaler Wärmeplanung, Klima - neutralitätsstrategie, Investitionsentscheidungen der städtischen Beteiligungen, weiteren Infrastrukturprogrammen und dem städtischen Haushalt transparent darzustellen, 50735 Köln Å 6 4. Rat und Öffentlichkeit regelmäßig über Fortschreibungen, Bewertungsbedarfe und wesentliche Änderungen zu informieren, 5. dem Rat zu empfehlen, bis zur Vorlage einer integrierten Gesamtbewertung mit regelmäßiger Fortschreibung keine weiteren irreversiblen Investitions - oder Infrastrukturentscheidungen zu unterstützen, die zum einen nicht mehr rückgängig gemacht werden können und zum anderen den zukünftigen politischen Handlungsspielraum einschränken oder eine spätere Neubewertung wesentlich erschweren könnten. Der Rat nimmt als Treuhänder der Bürgerinteressen eine zentrale Verantwortung für die Begleitung und Bewertung dieser Transformation wahr. Um diese Verantwortung auch künftig wirksam wahrnehmen zu können, sollte sein politischer Entscheidungsspielraum erhalten bleiben. Die vorstehenden Ausführungen sprechen gegen eine Ablehnung der Bürgereingabe und dafür, die dargestellten Fragestellungen im weiteren Verfahren vertieft zu prüfen. Für die Befassung mit meinen Ausführungen besten Dank vorab. Herzliche Grüße Anlage Quellenverzeichnis
Anlage 3 Quellenverzeichnis zur Erwiderung
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Quellenverzeichnis Bürgereingabe AZ 37/26 – Kommunale Wärmeplanung Köln 1. Stadt Köln • Beschlussvorlage 0933/2026 zur Bürgereingabe AZ 37/26 • Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden • Kommunale Wärmeplanung Köln (Entwurfsfassung) • Anlagen und Erläuterungsberichte zur Kommunalen Wärmeplanung Köln • Ratsbeschluss „Klimaneutralität Köln 2035“ • Haushalts- und Finanzplanungsunterlagen der Stadt Köln • Ladeinfrastrukturstrategie Köln (LIS 2035) • Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Köln 2. Stadtwerke Köln • Geschäftsbericht / Konzernabschluss 2024 • Veröffentlichungen und Pressemitteilungen der Stadtwerke Köln zur Finanzierung der Transformationsvorhaben • Maßnahmenpaket zur Sicherung von Daseinsvorsorge und Transformations-investitionen • Beschlüsse und Veröffentlichungen zur Einrichtung einer Kreditlinie für die Stadtwerke Köln 3. RheinEnergie AG • Veröffentlichungen zur Kommunalen Wärmeplanung Köln • Projektunterlagen und Presseveröffentlichungen zur Flusswasser-Großwärmepumpe Köln-Niehl • Informationen zum Genehmigungs- und Planungsverfahren der Großwärmepumpe • „Energiepolitische Vorschläge“ der RheinEnergie AG (Februar 2025) • Veröffentlichungen zu Investitions- und Transformationsprogrammen der RheinEnergie AG 4. Fachgutachten und Studien • „Köln klimaneutral 2035“ – Fachgutachten, Band 1 • „Köln klimaneutral 2035“ – Fachgutachten, Band 3 • Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Köln • Weitere im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung veröffentlichte Gutachten und Fachbeiträge 5. Infrastruktur und Genehmigungen • Veröffentlichungen der Bezirksregierung Köln zu wasser- und immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahren • Veröffentlichungen zum Wasserentnahmebauwerk der Flusswasser-Großwärmepumpe Köln-Niehl • Informationen zu umweltrechtlichen Auflagen, Fischschutzmaßnahmen und Gewässerökologie im Zusammenhang mit dem Projekt Hinweis Die vorstehende Stellungnahme stützt sich auf öffentlich zugängliche Unterlagen, Veröffentlichungen und Beschlussdokumente der Stadt Köln, der Stadtwerke Köln, der RheinEnergie AG sowie weiterer beteiligter Institutionen. Soweit einzelne Dokumente oder Quellen nicht öffentlich zugänglich sein sollten, stelle ich diese den zuständigen Gremien und der Verwaltung auf Wunsch gerne zur Verfügung.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 0933/2026 Freigabedatum 26.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO „Nachbesserung Kommunale Wärmeplanung für Köln, Umsetzbarkeit und soziale Verträglichkeit„, Aktenzeichen 37/26 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingaben vom 18.02.2026, 23.02.2026 sowie 27.04.2026. Da die Anregungen des Petenten entweder nicht Gegenstand der gesetzlichen Vorgaben für die Kommunale Wärmeplanung (KWP) sind, in den Verantwortungsbereich Dritter fallen (Energieversorger, Netzbetreiber, Eigentümer*innen von Gebäuden, Gesetzgeber) oder be- reits berücksichtigt sind, lehnt der Ausschuss Bürgeranregungen und Beschwerden die An- träge des Petenten ab. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 22.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Begründung: Der Petent macht in seiner ersten Eingabe vom 18.02.2026 (Anlage 1) folgende Anregung: Der Rat der Stadt Köln möge beschließen, den am 06.11.2025 vorgelegten Abschlussbe- richt zur Kommunalen Wärmeplanung (Drucksache 2408/2025) sowie das Fachgutachten „Köln Klimaneutral 2035“ um folgende verbindliche Prüfaufträge und Schutzinstrumente zu ergänzen: 1. Nachbesserung der Sozialverträglichkeitsstudie: Die Verwaltung wird beauftragt, eine kiezgenaue Analyse der Belastungen durch Modernisierungsumlagen in Gebieten mit hohem Altbaubestand vorzulegen. Es fehlen bisher konkrete Prognosen zur Miet- preisentwicklung. 2. Offenlegung der Netzentgelt-Kalkulation: Die RheinEnergie AG wird aufgefordert, die langfristige Entwicklung der lokalen Netzentgelte bei Umsetzung der prioritären Elektrifizierungsstrategie offenzulegen und die Belastungsgrenzen für Geringverdiener zu definieren. 3. Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Gasnetz-Erhalt: Es ist eine unabhängige Prüfung durchzuführen, die den geplanten Milliarden-Tiefbau für Stromnetze der Ertüchtigung des bestehenden Gasnetzes für klimaneutrale Gase (z. B. Wasserstoff) gegenüber- stellt. 4. Haftungsbericht zu § 14a EnWG: Die Verwaltung legt dar, welche Entschädigungs- rechte Bürger bei netzbedingten Zwangs-Drosselungen von Wärmepumpen und Wall- boxen besitzen. 5. Industrie-Monitor: Einbeziehung der Auswirkungen lokaler Energiepreise auf die Standortsicherheit (insb. Automobilbau/Ford und Chemiepark), um einer schleichen- den Deindustrialisierung entgegenzuwirken. 6. Transparenz bei Fernwärme-Monopolen: Es ist sicherzustellen, dass die Auswei- sung von Vorranggebieten nicht zu Anschlusszwängen führt. Die technologische Wahl- freiheit für Bürger muss gewahrt bleiben. 7. Der vorliegende Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung (Drucksache 2408/2025) stellt technische Pfade dar, lässt aber die entscheidende Frage der sozia- len Bezahlbarkeit weitgehend unbeantwortet. Zudem wird beanstandet, dass die KWP fälschlicherweise als isoliertes Modul betrachtet wird. In der Realität ist sie jedoch un- trennbar mit dem Masterplan Mobilität und der Finanzstabilität des KVB-ÖPNV ver- knüpft. Eine isolierte Planung unterschlägt die Gleichzeitigkeit der Netzlasten und die massiven Wechselwirkungen im städtischen Querverbundhaushalt. 3 Der Petent macht in seiner zweiten Eingabe vom 23.02.2026 (Anlage 2) folgende nachträgli- che Anregung: 1. Das 150-Tage-Zeitfenster (Heizperiode berücksichtigen) In unseren Veedels-Häusern mit Gasetagenheizungen kann man die Heizung im be- wohnten Zustand faktisch nur im Sommer (Mai bis September) umbauen. • Prüfauftrag: Wie soll das Kölner Handwerk diese gewaltige Menge an Hei- zungstauschen in nur ca. 150 Tagen pro Jahr stemmen? Besteht das Risiko, dass durch diesen künstlichen Zeitdruck die Handwerkerpreise für uns Kölner unbezahlbar werden? 2. Sorge um Mieter und Eigentümer (Mietminderung & Kosten) Der Umbau in bewohnten Wohnungen (Leitungsbau durch Küchen und Bäder) ist eine enorme Belastung. • Prüfauftrag: Wer fängt die finanziellen Verluste der Eigentümer auf, wenn Mie- ter wegen der Baustellenbelastung ihre Miete mindern müssen? Wir müssen verhin- dern, dass Kölner Haushalte in eine Schuldenfalle geraten, weil während des teuren Umbaus die Einnahmen wegbrechen. 3. Zusammenhalt in der Hausgemeinschaft (WEG-Finanzierung) Bestehende Förderprogramme helfen oft nicht, wenn sich die Nachbarn im Haus nicht alle gleichzeitig einen hohen Kredit leisten können oder gegenseitig für die Kredite der anderen haften müssten. • Prüfauftrag: Kann Köln ein Modell prüfen, bei dem die Kosten an der Wohnung hängen (z.B. Rückzahlung über die RheinEnergie-Rechnung), damit kein Rentner und keine junge Familie aus dem Haus gedrängt wird, weil sie keinen Bankkredit bekom- men? 4. Stromnetz für Heizen UND Laden Viele Kölner sollen bzw. müssen künftig über elektrisch betriebene Wärmepumpen heizen und gleichzeitig ihr Auto laden (vgl. LIS Köln 2035). • Prüfauftrag: Packt unser Stromnetz im Veedel beides gleichzeitig? Wir müssen sicherstellen, dass die Lichter nicht ausgehen, wenn im Winter alle gleichzeitig heizen und laden. Mein Vorschlag: Lassen Sie uns den Zeitpfad auf 2045 anpassen. Das gibt uns allen die nö- tige Zeit, den Umbau in Ruhe, bezahlbar und ohne sozialen Unfrieden in den Veedeln zu ge- stalten. Der Petent macht in seiner dritten Eingabe nach § 24 GO vom 27.02.2026 (Anlage 3) fol- gende weitere Anregung: Ich fordere den Rat auf, die Verwaltung zu folgenden Grundlagenarbeiten anzuweisen, bevor weitere Schritte erfolgen: 1. Operative Sperre für Vorranggebiete und Netzrückbau Die Verwaltung wird angewiesen, bis zur finalen Verabschiedung der EnWG-Novelle (Drs. 21/5440) und der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1788 keinerlei rechtsverbindliche Fernwärme-Vorranggebiete auszuweisen und keine Entwidmungen oder Rückbaumaß- nahmen am bestehenden Gasnetz einzuleiten. Es muss sichergestellt werden, dass die nun gesetzlich geforderte Verzahnung von Gas- und Wärmenetzen sowie die Optionen 4 für Wasserstoff und klimaneutrale Gase (z.B. Biomethan) in eine Neubetrachtung der KWP einfließen, bevor der Bürger durch evtl. Anschlusszwänge in ein Monopol gedrängt wird. 2. Vorlage ehrlicher Musterrechnungen unter Real-Bedingungen Die Verwaltung hat die kaufmännische Basis der Großprojekte (insb. GWP-Niehl) neu zu bewerten, da das Gasnetz laut aktuellem Bundesrecht als künftige Wasserstoff-Infrastruk- tur erhalten bleiben muss. Hierzu sind dem Rat Berechnungen vorzulegen, die folgende Faktoren berücksichtigen: • Betriebssicherheit: Einbeziehung der 22-jährigen Ausfallstatistik der Wärme- quelle Rhein (Ø 28 Tage Stillstand p.a., siehe Anlage B). • Wegfall der Stilllegungs-Logik: Kalkulation der Fernwärmepreise unter Berück- sichtigung der Parallelkosten für das gesetzlich geschützte Gasnetz. • Preis-Realität: Anwendung der politischen CO2-Preisdeckelung (EU-Artikel 30h) und der realen Fixkostenlast pro kW-Anschlussleistung (Anlage D). Dokumentation der Einwendungen: Zur Untermauerung dieser Anregung füge ich ein Fach-Dossier (Anlagen A bis H) bei. Dieses enthält die technische Risiko-Analyse (A), die hydrologische Ausfallstatistik (B), den Kosten-Check für Mehrfamilienhäuser (C), die soziale Folgenabschätzung (D), die kW-Vollkostenrechnung (E), die Analyse des Netzausbaus (F), die rechtliche Einordnung des EU-/Bundesrechts (G) sowie die Stellungnahmen der Fachverbände (H). Forderung: Der Rat möge sicherstellen, dass die Verwaltung erst dann die Freigabe für konkrete Um- setzungsschritte erhält, wenn diese geänderten Rahmenbedingungen dem Rat zur erneu- ten, abschließenden Bewertung vorgelegt wurden. 5 Stellungnahme der Verwaltung Zur Erstanfrage vom 18.02.2026 gem. § 24 GO Zu 1. Für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Köln sind die Anforderungen aus dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärme- planungsgesetz - WPG) in Verbindung mit dem „Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen“ (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) maß- geblich. Die Ermittlung der Sozialverträglichkeit von Modernisierungsmaßnahmen ist nicht Teil dieser Anforderungen. Weiterhin entstehen aus der Kommunalen Wärmeplanung keine Verpflichtungen für Eigentü- merinnen und Eigentümer von Gebäuden, eine bestimmte Wärmeversorgungsart zu nutzen (§°27°Absatz°2°WPG) (WPG - Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Pflichten bei Tausch der Wärmequelle ergeben sich derzeit aus dem Gebäu- deenergiegesetz (GEG) und bei Erfordernis des Austauschs eines Bauteils der Außenhülle eines Wohngebäudes aus dem Energieeffizienzgesetz (EneffG). Jedoch ist die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Wärmequelle ein wichtiger Bestandteil in der Prognoseaufstellung. Es wurden Vollkosten (Investitionskosten + Betriebskosten während der Nutzungsdauer) ermittelt und als Entscheidungsgrundlage in der Simulation verwendet. Nach aktueller Gesetzeslage gilt: Bei Modernisierung ist gesetzlich geregelt, welche Kosten- umlage auf Mietende zulässig ist. Eine Studie über die Entwicklung der Sozialverträglichkeit fällt demnach nicht in den Befas- sungsbereich der Aufstellung der Kommunalen Wärmeplanung. Aufgrund der Unabhängigkeit lokaler erneuerbarer Wärmequellen von Preissteigerungen und geopolitischen Krisen ist jedoch davon auszugehen, dass eine erneuerbare Wärmeversor- gung sozialverträglich und sicher ist. Zu 2. Die Stadt Köln ist an der RheinEnergie AG nur mittelbar über den Stadtwerke Köln Konzern beteiligt. Beide Beteiligungsunternehmen verfügen jeweils über eigenständige Steuerungsgre- mien und rechtlich eigenständige und eigenverantwortliche Unternehmensführungen. Alle un- ternehmensrelevanten Entscheidungen werden von dort aus getroffen und können durch die Verwaltung nicht beeinflusst werden. Unabhängig davon folgt die RheinEnergie AG bei der Berechnung des Fernwärmepreises den gesetzlichen Bestimmungen. 2024 wurde die Transparenzplattform http://www.waerme- preise.info eingerichtet. Die Plattform legt zwar nicht die Berechnung und die Funktionen of- fen, veröffentlicht und vergleicht jedoch die Fernwärmepreise. Die RheinEnergie AG ist auf der Plattform gelistet. Zu 3. Für die Transformation der Energieinfrastruktur auf dem Kölner Stadtgebiet sind die Netzbe- treiber zuständig. Für die Gasnetz-Transformationspläne wird im Laufe des Jahres 2026 die gesetzliche Grundlage auf Basis der EU-Verordnung 2024/1788 erwartet. Aufgrund der absehbar eingeschränkten Verfügbarkeit von sogenannten „Grüngasen“, ist eine vollständige Substitution des Erdgases sehr unwahrscheinlich (ineffiziente Erzeugung und Nutzungskonkurrenz mit der Industrie und der Energiewirtschaft). Durch die absehbar hohen Preise grüner Gase, ist eine Entscheidung zugunsten einer Wär- meversorgung auf Basis erneuerbarer Energien oder Abwärme sehr wahrscheinlich. Die Un- terhalts- und Ertüchtigungskosten des Gasnetzes (Netzentgelte) müssten dann auf eine ab- nehmende Anzahl von Kunden verteilt werden, welches eine Steigerung der Netzentgelte pro Kunde zur Folge hätte. Dieser Zusammenhang wird eine Substitution von Gas durch Umweltenergien beim Heizen voraussichtlich weiter begünstigen. Im Forschungsprojekt „GLOW-up“ des 8. Energieforschungsprogramms zur angewandten Energieforschung betrachtet die Stadt Köln mit weiteren Großstädten modellhaft die Abhän- gigkeiten zwischen Stromnetz und Wärmenetzausbau. Sofern der Petent weitergehendes Interesse an der Thematik hat, verweist die Verwaltung gerne auf die aktuelle Studie der scientists4future: Clausen, Jens; Gerhards, Christoph; Huber, Michael; Jordan, Ulrike; Kemfert, Claudia; Klafka, 6 Peter; Seifert Thomas; Spindler, Uli (2026). Energieträger für das Heizen: Preisentwicklung, Klimawirkung, Verfügbarkeit. Scientists for Future. Berlin. Verfügbar unter https://info-de.scientists4future.org/wp-content/uploads/sites/36/2026/03/Po- licy_Paper_10_Biobrennstoffe.pdf Zu 4. Potenzielle Entschädigungsforderungen sind zwischen Verbraucher und Netzbetreiber zu klä- ren. Zu 5. Für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Köln sind die Anforderungen aus dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärme- planungsgesetz - WPG) in Verbindung mit dem „Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen“ (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) maß- geblich. Die KWP Köln hat die verfügbaren Daten zum Prozess- und Abwärmebedarf dennoch nachrichtlich aufgenommen. Die Befassung mit den Auswirkungen der Energiepreise auf die Industrie ist nicht Gegenstand der Kommunalen Wärmeplanung. Die Dekarbonisierungspfade der Industrie-Standorte sind darüber hinaus in der Regel sehr anlagen- und prozessspezifisch. Dies zu erfassen und zu bewerten ist ebenfalls nicht Gegen- stand der KWP. Zu 6. Die KWP verzichtet auf Ausweisungen von Wärmeversorgungsgebieten. Zu 7. Die Verwaltung begrüßt den ganzheitlichen Gedankengang des Petenten. Die Synchronisa- tion von Interdependenzen mit anderen Fachplanungen und überregionalen Zusammenhän- gen ist Gegenstand nachgelagerter Prozesse. Die Verwaltung verweist hierzu auf die vorge- legten Umsetzungsmaßnahmen. Die Planung von Netzlasten liegt im Verantwortungsbereich der Netzbetreiber. Diese wurden im Rahmen der Fachakteursbeteiligung kontinuierlich in die Aufstellung der KWP einbezogen. Damit wurde die Berücksichtigung der KWP in den Ertüchtigungs- und Ausbauplanungen der Netzbetreiber ermöglicht. 7 Zum Nachtrag vom 23.02.2026 gem. § 24 GO Zu1. Das Erfordernis eines Heizungstauschs wird nicht durch die KWP Köln ausgelöst, sondern entweder durch die Havarie von Heizungen nach Ablauf ihrer Lebensdauer oder durch vo- rausschauende Planung der Eigentümer*innen. Dies gilt unabhängig von der Wärmeversor- gungsart. Durch die im Rahmen der KWP ausgewerteten Schornsteinfegerdaten zum Alter und Art der Heizungsanlagen im Stadtgebiet, verfügt das Handwerk über eine Grundlage für die Disposi- tion seiner Kapazitäten. Die Ausbildung und Planung von Kapazitäten im Handwerk liegt nicht im Einflussbereich der Stadtverwaltung. Zu 2. Die Höhe der Instandhaltungsrücklage, um Reparaturen, Instandhaltungen und Sanierungen am (Gemeinschafts-)eigentum zu finanzieren, liegt im Verantwortungsbereich der Eigentü- mer*innen bzw. der WEG. Zu 3. Vgl. Stellungnahme zu 2. Darüber hinaus besteht die Option einer Förderung sowie einer Kreditaufnahme über die Kre- ditanstalt für Wiederaufbau (KfW): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rder- produkte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude- (458)/ Zu 4. Zunächst wird auf die Stellungnahme zu 3. aus der Erstanfrage vom 18.02.2026 verwiesen. Die Kommunale Wärmeplanung Köln 2026, basierend auf dem WPG 2024, sowie die gesetzli- chen Vorgaben für Privatpersonen aus dem GEG 2024 beziehen sich auf das Zieljahr 2045 als Klimaneutralitätsziel. Dem Wunsch des Petenten ist daher bereits Rechnung getragen. 8 Zur Ergänzungseingabe vom 27.04.2026 gem. § 24 GO Zu 1. Bei der Kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um ein unverbindliches Planungsinstru- ment. Derzeit sind keine Anschluss- und Benutzungszwänge an das Fernwärmenetz vorgese- hen. Zu 2. Für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des Projekts GWP-Niehl ist die RheinEnergie AG zu- ständig, die RheinNetz GmbH für die Gasnetzinfrastruktur.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Ludwigstraße 8
- Freiheit
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Details
- Aktenzeichen
- 0933/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.05.2026
- Erstellt
- 31.03.2026 09:43