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0933/2026

Bürgereingabe nach § 24 GO „Nachbesserung Kommunale Wärmeplanung für Köln, Umsetzbarkeit und soziale Verträglichkeit“, Aktenzeichen 37/26

Beschlussvorlage Ausschuss 26.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 22.06.2026, TOP 2.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Erwiderung zur Beschlussvorlage

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Anlage 3 Quellenverzeichnis zur Erwiderung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

836 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden befasst sich in öffentlicher Sitzung 
mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich 
demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit 
anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann.

Anlage 2 Erwiderung zur Beschlussvorlage

12617 Zeichen

50735 Köln 
Å   ™  1 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Per E-Mail an: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Köln, den 17.06.2026 
Erwiderung zur Beschlussvorlage 0933/2026 
Bürgereingabe AZ 37/26 – Kommunale Wärmeplanung Köln 
Sehr geehrte Frau , 
sehr geehrte Damen und Herren, 
unter Bezugnahme auf die Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden teile ich mit, dass ich auf eine mündliche Vorstellung meiner 
Eingabe verzichte und die Beratung und weitere Bearbeitung im schriftlichen Verfahren 
bevorzuge. 
Nach Prüfung der Beschlussvorlage 0933/2026 halte ich die Ablehnung meiner Bürgereingabe 
für nicht sachgerecht und begründe dies wie folgt: 
Die Beschlussvorlage beantwortet die von mir aufgeworfenen Fragestellungen entweder gar 
nicht oder nicht inhaltlich. Sie verweist vielmehr überwiegend darauf, dass diese nicht 
Gegenstand der gesetzlichen Wärmeplanung seien, in die Zuständigkeit Dritter fielen oder in 
nachgelagerten Verfahren behandelt würden. 
Gerade daraus ergibt sich weiterer Prüf- und Bewertungsbedarf, den ich nachfolgend näher 
begründe. 
1.
 Tatsächliche Steuerungswirkung der Wärmeplanung
Die Verwaltung weist zutreffend darauf hin, dass die Kommunale Wärmeplanung keine 
unmittelbaren Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer begründet und als strategisches 
Planungsinstrument ausgestaltet ist.

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Å   ™  2 
Gleichwohl bildet die Kommunale Wärmeplanung die wesentliche strategische Grundlage für 
zahlreiche nachfolgende Entscheidungen von Stadt, Versorgungsunternehmen, 
Infrastrukturträgern, Gebäudeeigentümern und Investoren. Sie dient bereits heute als 
Orientierungsrahmen für Investitionsentscheidungen, Förderkulissen, Netzentwicklungen 
sowie die langfristige Ausrichtung der Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Die bereits laufenden 
Transformationsprogramme der Stadt Köln, der Stadtwerke Köln und der RheinEnergie mit 
Investitionsvolumina in Milliardenhöhe verdeutlichen, dass den Annahmen und Zielbildern der 
Kommunalen Wärmeplanung schon heute eine erhebliche faktische Steuerungswirkung 
zukommt. 
2. Bereits laufende Investitionsentscheidungen
Die RheinEnergie hat bereits im Jahr 2024 die Umsetzung der Flusswasser-Großwärmepumpe 
in Köln-Niehl eingeleitet und befindet sich inzwischen in der Realisierungsphase. Nach eigenen 
Angaben handelt es sich bei diesem Leuchtturmprojekt der Wärmewende  um die zweitgrößte 
Einzelinvestition der Unternehmensgeschichte. 
Die Größenordnung dieser Investition verdeutlicht zugleich, dass ihre wirtschaftliche 
Tragfähigkeit nur im Zusammenspiel mit dem weiteren Ausbau der Fernwärmeinfrastruktur  
sowie einer entsprechenden Nutzung des Systems erreicht werden kann. Mit fortschreitender 
Umsetzung entsteht dadurch ein zunehmender wirtschaftlicher und tatsächlicher 
Umsetzungsdruck, der spätere politische Kurskorrekturen zunehmend erschwert. 
Zugleich zeigen die durchlaufenen Genehmigungs- und Abstimmungsverfahren, dass neuartige 
Großprojekte mit technischen, wasserrechtlichen, ökologischen und sicherheitsrechtlichen 
Anforderungen verbunden sind, die insbesondere als Anlagen mit Modellcharakter 
Anpassungen der Planung sowie zusätzliche Auflagen erforderlich machen können. 
Mit dem Projektfortschritt sowie durch bereits getroffene Investitionsentscheidungen, 
abgeschlossene Finanzierungen, vergebene Aufträge und laufende Baumaßnahmen nehmen die 
wirtschaftlichen, vertraglichen und tatsächlichen Bindungen des Projekts kontinuierlich zu. Die 
Möglichkeiten, auf neue Erkenntnisse, geänderte Rahmenbedingungen oder abweichende 
Entwicklungen zu reagieren, werden dadurch zunehmend eingeschränkt. 
3. Finanzielle Auswirkungen, Wirtschaftlichkeit und
Haushaltsrelevanz
Die Stadtwerke Köln führten aus dem Geschäftsjahr 2024 noch rund 77 Millionen Euro an die 
Stadt Köln ab. Während die Stadtwerke Köln und die RheinEnergie Investitionsvolumina in 
Milliardenhöhe für die Umsetzung der Transformationsziele beschreiben, weist d er Vorstand 
der Stadtwerke Köln zugleich darauf hin, dass bereits ab 2027 beziehungsweise spätestens ab 
2028 die Erwirtschaftung einer „schwarzen Null aus eigener Kraft“ gefährdet sei und 
zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Stadt erforderlich werden könne. Die Stadt hat

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Å   ™  3 
inzwischen angekündigt, den Stadtwerken eine Kreditlinie von bis zu 400 Millionen Euro 
bereitzustellen. 
Die Größenordnung dieser Herausforderungen wird durch das gemeinsam von Stadt Köln und 
den Stadtwerken Köln entwickelte Maßnahmenpaket zusätzlich unterstrichen. Neben dem 
weitgehenden Verzicht auf zukünftige Gewinnausschüttungen umfasst dieses 
Ergebnisverbesserungsprogramme, die erwähnte kommunale Kreditlinie sowie Anpassungen 
einzelner Leistungsangebote der kommunalen Daseinsvorsorge. Damit wird deutlich, dass die 
finanziellen Auswirkungen der Transformation nicht nur zukünftige Erwartungen betreffen, 
sondern bereits heute die mittelfristige Finanzplanung von Stadt und Stadtwerken sowie die 
Priorisierung kommunaler Investitionen beeinflussen. 
Vor diesem Hintergrund erscheint eine transparente Darstellung der finanziellen 
Wechselwirkungen zwischen Transformationsstrategie, städtischen Beteiligungen und 
kommunalem Haushalt sachgerecht. 
4. Sozialverträglichkeit
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Untersuchung der Sozialverträglichkeit nicht zu den 
gesetzlichen Pflichtbestandteilen der Kommunalen Wärmeplanung gehört. 
Daraus folgt jedoch nicht, dass diese Fragestellung für politische Entscheidungen ohne 
Bedeutung wäre. 
Die gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende wird wesentlich davon abhängen, ob ihre 
wirtschaftlichen Folgen für Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, 
Gewerbetreibende und Unternehmen nachvollziehbar, planbar und dauerhaft tragbar bleiben . 
Die Bedeutung von Bezahlbarkeit, wirtschaftlicher Tragfähigkeit, Planungssicherheit und 
gesellschaftlicher Akzeptanz wird dabei nicht nur von Bürgern, sondern auch von politischen 
Entscheidungsträgern, Umweltverbänden sowie den an der Transformation beteiligten 
Unternehmen selbst hervorgehoben. Unklare Rahmenbedingungen können erhebliche 
Verunsicherungen auslösen und die Bereitschaft zur Mitwirkung beeinträchtigen. 
Die Frage der Sozialverträglichkeit betrifft daher nicht nur die Verteilung von Kosten, sondern 
stellt eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der angestrebten Transformation dar; 
deshalb sollte über ihre sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen letztlich der Rat 
entscheiden. 
5. Infrastrukturkoordination
Besondere Bedeutung messe ich der Aussage der Verwaltung bei, wonach die Synchronisation 
mit anderen Fachplanungen Gegenstand nachgelagerter Prozesse sei.

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Parallel zur Wärmeplanung laufen unter anderem: 
• Fernwärmeausbau,
• Stromnetzausbau,
• Ladeinfrastrukturstrategie,
• Abwasserbeseitigungskonzept,
• Mobilitäts- und Verkehrsmaßnahmen,
• Brückensanierungen und weitere Infrastrukturmaßnahmen,
• weitere Infrastrukturprogramme der Stadt Köln.
Alle diese Vorhaben beanspruchen denselben öffentlichen Raum und dieselben technischen 
Infrastrukturen. 
Allein das Abwasserbeseitigungskonzept umfasst Investitionen von über einer Milliarde Euro 
bis 2037. 
Neben den Wechselwirkungen mit anderen kommunalen Infrastrukturmaßnahmen können bei 
der Umsetzung größerer Netzinfrastrukturvorhaben zusätzliche Abstimmungs - und 
Genehmigungserfordernisse mit externen Infrastrukturträgern (z. B. Deutsche Bahn) entstehen. 
Besonders problematisch erscheint in diesem Zusammenhang, dass aus den vorliegenden 
Unterlagen keine integrierte digitale Planungsgrundlage erkennbar ist, welche die relevanten 
Leitungs-, Netz-, Verkehrs- und Bauwerksdaten verschiedener Infrastrukturträger  in einem 
gemeinsamen dreidimensionalen Modell zusammenführt. 
Gerade bei parallel laufenden Großvorhaben im Bereich Wärme, Strom, Wasser, Abwasser, 
Verkehr und weiterer technischer Infrastruktur erscheint eine solche Datengrundlage von 
erheblicher Bedeutung, um Nutzungskonflikte, Kollisionen, Mehrfachplanungen, 
Verzögerungen und zusätzliche Kosten frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. 
Die Koordination derart weitreichender Infrastrukturmaßnahmen sollte daher nicht erst 
Gegenstand nachgelagerter Verfahren sein. Andernfalls besteht die Gefahr, dass 
Wechselwirkungen, Nutzungskonflikte, Verzögerungen und zusätzliche Kosten erst erkannt 
werden, nachdem bereits erhebliche Bindungswirkungen entstanden sind. 
6. Der Rat als Treuhänder der Bürgerinteressen
Die wirtschaftlichen, sozialen und infrastrukturellen Folgen der Wärmewende werden letztlich 
von den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen sowie über den städtischen Haushalt von 
der Stadtgesellschaft insgesamt getragen. 
Der Rat nimmt dabei die Rolle eines Treuhänders der Bürgerinteressen wahr. Wie bei einer 
komplexen Bestandssanierung obliegt es ihm, Zielsetzung, Finanzierbarkeit, Risiken und 
Fortschreibung eines Vorhabens von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite fortla ufend zu 
überwachen und bei Bedarf korrigierend einzugreifen.

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Å    ™ w 5 
Die Verwaltung beschreibt zahlreiche Fragestellungen als Gegenstand nachgelagerter Prozesse. 
Gleichzeitig werden durch die Stadt Köln, die Stadtwerke Köln und die RheinEnergie 
Investitions- und Infrastrukturentscheidungen in erheblichem Umfang vorbereitet oder bereits 
umgesetzt. 
Mit fortschreitender Umsetzung entstehen wirtschaftliche, vertragliche und tatsächliche 
Bindungswirkungen, die spätere politische Kurskorrekturen erschweren oder nur noch unter 
erheblichen zusätzlichen Kosten ermöglichen. Gerade weil die Transformation bei  laufendem 
Betrieb erfolgt und spätere Änderungen mit zunehmendem Projektfortschritt immer 
schwieriger und kostspieliger werden, kommt der Wahrung des politischen 
Entscheidungsspielraums besondere Bedeutung zu. 
Belastbare Entscheidungsgrundlagen sollten vorliegen, bevor weitere irreversible Festlegungen 
getroffen werden. Der Rat sollte vermeiden, dass durch Investitionsentscheidungen, 
Finanzierungsverträge oder Infrastrukturmaßnahmen vollendete Tatsachen geschaffen werden, 
bevor die wesentlichen technischen, finanziellen, sozialen und infrastrukturellen Auswirkungen 
abschließend durch den Rat bewertet werden konnten. 
Schlussfolgerung 
Meine Eingabe richtet sich weder gegen die gesetzlichen Anforderungen der Kommunalen 
Wärmeplanung noch gegen das Ziel einer klimaverträglichen Energieversorgung. 
Die veröffentlichten Unterlagen bestätigen jedoch, dass die Umsetzung der Wärmewende mit 
erheblichen technischen, finanziellen und infrastrukturellen Fragestellungen verbunden ist. 
Die Beschlussvorlage beantwortet diese Fragestellungen nicht inhaltlich, sondern verweist 
überwiegend auf andere Zuständigkeiten oder spätere Verfahren. 
Daraus ergibt sich kein Grund für eine Ablehnung der Eingabe, sondern vielmehr weiterer Prüf- 
und Bewertungsbedarf. 
Ich bitte den Ausschuss daher, 
1. die Bürgereingabe AZ 37/26 nicht abzulehnen,
2. die angesprochenen Fragestellungen zu Finanzierung, Infrastrukturkoordination,
Wirtschaftlichkeit, Sozialverträglichkeit und Versorgungssicherheit vertieft prüfen zu
lassen,
3. die Wechselwirkungen zwischen Kommunaler Wärmeplanung, Klima -
neutralitätsstrategie, Investitionsentscheidungen der städtischen Beteiligungen,
weiteren Infrastrukturprogrammen und dem städtischen Haushalt transparent
darzustellen,

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4. Rat und Öffentlichkeit regelmäßig über Fortschreibungen, Bewertungsbedarfe und
wesentliche Änderungen zu informieren,
5. dem Rat zu empfehlen, bis zur Vorlage einer integrierten Gesamtbewertung mit
regelmäßiger Fortschreibung keine weiteren irreversiblen Investitions - oder
Infrastrukturentscheidungen zu unterstützen, die zum einen nicht mehr rückgängig
gemacht werden können und zum anderen den zukünftigen politischen
Handlungsspielraum einschränken oder eine spätere Neubewertung wesentlich
erschweren könnten.
Der Rat nimmt als Treuhänder der Bürgerinteressen eine zentrale Verantwortung für 
die Begleitung und Bewertung dieser Transformation wahr. Um diese Verantwortung 
auch künftig wirksam wahrnehmen zu können, sollte sein politischer 
Entscheidungsspielraum erhalten bleiben. 
Die vorstehenden Ausführungen sprechen gegen eine Ablehnung der Bürgereingabe 
und dafür, die dargestellten Fragestellungen im weiteren Verfahren vertieft zu 
prüfen. 
Für die Befassung mit meinen Ausführungen besten Dank vorab. 
Herzliche Grüße  Anlage Quellenverzeichnis

Anlage 3 Quellenverzeichnis zur Erwiderung

2309 Zeichen

Quellenverzeichnis Bürgereingabe AZ 37/26 – Kommunale Wärmeplanung Köln 1. Stadt Köln • Beschlussvorlage 0933/2026 zur Bürgereingabe AZ 37/26 • Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden • Kommunale Wärmeplanung Köln (Entwurfsfassung) • Anlagen und Erläuterungsberichte zur Kommunalen Wärmeplanung Köln • Ratsbeschluss „Klimaneutralität Köln 2035“ • Haushalts- und Finanzplanungsunterlagen der Stadt Köln • Ladeinfrastrukturstrategie Köln (LIS 2035) • Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Köln 2. Stadtwerke Köln • Geschäftsbericht / Konzernabschluss 2024 • Veröffentlichungen und Pressemitteilungen der Stadtwerke Köln zur Finanzierung der Transformationsvorhaben • Maßnahmenpaket zur Sicherung von Daseinsvorsorge und Transformations-investitionen • Beschlüsse und Veröffentlichungen zur Einrichtung einer Kreditlinie für die Stadtwerke Köln 3. RheinEnergie AG • Veröffentlichungen zur Kommunalen Wärmeplanung Köln • Projektunterlagen und Presseveröffentlichungen zur Flusswasser-Großwärmepumpe Köln-Niehl • Informationen zum Genehmigungs- und Planungsverfahren der Großwärmepumpe • „Energiepolitische Vorschläge“ der RheinEnergie AG (Februar 2025) • Veröffentlichungen zu Investitions- und Transformationsprogrammen der RheinEnergie AG 4. Fachgutachten und Studien • „Köln klimaneutral 2035“ – Fachgutachten, Band 1 • „Köln klimaneutral 2035“ – Fachgutachten, Band 3 • Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Köln • Weitere im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung veröffentlichte Gutachten und Fachbeiträge 5. Infrastruktur und Genehmigungen • Veröffentlichungen der Bezirksregierung Köln zu wasser- und immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahren • Veröffentlichungen zum Wasserentnahmebauwerk der Flusswasser-Großwärmepumpe Köln-Niehl

• Informationen zu umweltrechtlichen Auflagen, Fischschutzmaßnahmen und Gewässerökologie im Zusammenhang mit dem Projekt Hinweis Die vorstehende Stellungnahme stützt sich auf öffentlich zugängliche Unterlagen, Veröffentlichungen und Beschlussdokumente der Stadt Köln, der Stadtwerke Köln, der RheinEnergie AG sowie weiterer beteiligter Institutionen. Soweit einzelne Dokumente oder Quellen nicht öffentlich zugänglich sein sollten, stelle ich diese den zuständigen Gremien und der Verwaltung auf Wunsch gerne zur Verfügung.

Beschlussvorlage Ausschuss

15808 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0933/2026 
Freigabedatum 
26.05.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO „Nachbesserung Kommunale Wärmeplanung für Köln, 
Umsetzbarkeit und soziale Verträglichkeit„, Aktenzeichen 37/26  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligungen, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten 
für die Eingaben vom 18.02.2026, 23.02.2026 sowie 27.04.2026.  
 
Da die Anregungen des Petenten entweder nicht Gegenstand der gesetzlichen Vorgaben für 
die Kommunale Wärmeplanung (KWP) sind, in den Verantwortungsbereich Dritter fallen 
(Energieversorger, Netzbetreiber, Eigentümer*innen von Gebäuden, Gesetzgeber) oder be-
reits berücksichtigt sind, lehnt der Ausschuss Bürgeranregungen und Beschwerden die An-
träge des Petenten ab. 
  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 22.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Begründung: 
Der Petent macht in seiner ersten Eingabe vom 18.02.2026 (Anlage 1) folgende Anregung: 
 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen, den am 06.11.2025 vorgelegten Abschlussbe-
richt zur Kommunalen Wärmeplanung (Drucksache 2408/2025) sowie das Fachgutachten 
„Köln Klimaneutral 2035“ um folgende verbindliche Prüfaufträge und Schutzinstrumente 
zu ergänzen: 
1. Nachbesserung der Sozialverträglichkeitsstudie: Die Verwaltung wird beauftragt, 
eine kiezgenaue Analyse der Belastungen durch Modernisierungsumlagen in Gebieten 
mit hohem Altbaubestand vorzulegen. Es fehlen bisher konkrete Prognosen zur Miet-
preisentwicklung. 
2. Offenlegung der Netzentgelt-Kalkulation: Die RheinEnergie AG wird aufgefordert, 
die langfristige Entwicklung der lokalen Netzentgelte bei Umsetzung der prioritären 
Elektrifizierungsstrategie offenzulegen und die Belastungsgrenzen für Geringverdiener 
zu definieren. 
3. Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Gasnetz-Erhalt: Es ist eine unabhängige Prüfung 
durchzuführen, die den geplanten Milliarden-Tiefbau für Stromnetze der Ertüchtigung 
des bestehenden Gasnetzes für klimaneutrale Gase (z. B. Wasserstoff) gegenüber-
stellt. 
4. Haftungsbericht zu § 14a EnWG: Die Verwaltung legt dar, welche Entschädigungs-
rechte Bürger bei netzbedingten Zwangs-Drosselungen von Wärmepumpen und Wall-
boxen besitzen. 
5. Industrie-Monitor: Einbeziehung der Auswirkungen lokaler Energiepreise auf die 
Standortsicherheit (insb. Automobilbau/Ford und Chemiepark), um einer schleichen-
den Deindustrialisierung entgegenzuwirken. 
6. Transparenz bei Fernwärme-Monopolen: Es ist sicherzustellen, dass die Auswei-
sung von Vorranggebieten nicht zu Anschlusszwängen führt. Die technologische Wahl-
freiheit für Bürger muss gewahrt bleiben. 
 
7. Der vorliegende Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung (Drucksache 
2408/2025) stellt technische Pfade dar, lässt aber die entscheidende Frage der sozia-
len Bezahlbarkeit weitgehend unbeantwortet. Zudem wird beanstandet, dass die KWP 
fälschlicherweise als isoliertes Modul betrachtet wird. In der Realität ist sie jedoch un-
trennbar mit dem Masterplan Mobilität und der Finanzstabilität des KVB-ÖPNV ver-
knüpft. Eine isolierte Planung unterschlägt die Gleichzeitigkeit der Netzlasten und 
die massiven Wechselwirkungen im städtischen Querverbundhaushalt.

3 
Der Petent macht in seiner zweiten Eingabe vom 23.02.2026 (Anlage 2) folgende nachträgli-
che Anregung: 
 
1. Das 150-Tage-Zeitfenster (Heizperiode berücksichtigen) 
In unseren Veedels-Häusern mit Gasetagenheizungen kann man die Heizung im be-
wohnten Zustand faktisch nur im Sommer (Mai bis September) umbauen. 
• Prüfauftrag: Wie soll das Kölner Handwerk diese gewaltige Menge an Hei-
zungstauschen in nur ca. 150 Tagen pro Jahr stemmen? Besteht das Risiko, dass 
durch diesen künstlichen Zeitdruck die Handwerkerpreise für uns Kölner unbezahlbar 
werden? 
2. Sorge um Mieter und Eigentümer (Mietminderung & Kosten) 
Der Umbau in bewohnten Wohnungen (Leitungsbau durch Küchen und Bäder) ist eine 
enorme Belastung. 
• Prüfauftrag: Wer fängt die finanziellen Verluste der Eigentümer auf, wenn Mie-
ter wegen der Baustellenbelastung ihre Miete mindern müssen? Wir müssen verhin-
dern, dass Kölner Haushalte in eine Schuldenfalle geraten, weil während des teuren 
Umbaus die Einnahmen wegbrechen. 
3. Zusammenhalt in der Hausgemeinschaft (WEG-Finanzierung) 
Bestehende Förderprogramme helfen oft nicht, wenn sich die Nachbarn im Haus nicht 
alle gleichzeitig einen hohen Kredit leisten können oder gegenseitig für die Kredite der 
anderen haften müssten. 
• Prüfauftrag: Kann Köln ein Modell prüfen, bei dem die Kosten an der Wohnung 
hängen (z.B. Rückzahlung über die RheinEnergie-Rechnung), damit kein Rentner und 
keine junge Familie aus dem Haus gedrängt wird, weil sie keinen Bankkredit bekom-
men? 
4. Stromnetz für Heizen UND Laden 
Viele Kölner sollen bzw. müssen künftig über elektrisch betriebene Wärmepumpen 
heizen und gleichzeitig ihr Auto laden (vgl. LIS Köln 2035). 
• Prüfauftrag: Packt unser Stromnetz im Veedel beides gleichzeitig? Wir müssen 
sicherstellen, dass die Lichter nicht ausgehen, wenn im Winter alle gleichzeitig heizen 
und laden. 
Mein Vorschlag: Lassen Sie uns den Zeitpfad auf 2045 anpassen. Das gibt uns allen die nö-
tige Zeit, den Umbau in Ruhe, bezahlbar und ohne sozialen Unfrieden in den Veedeln zu ge-
stalten. 
Der Petent macht in seiner dritten Eingabe nach § 24 GO vom 27.02.2026 (Anlage 3) fol-
gende weitere Anregung: 
 
Ich fordere den Rat auf, die Verwaltung zu folgenden Grundlagenarbeiten anzuweisen, bevor 
weitere Schritte erfolgen: 
1. Operative Sperre für Vorranggebiete und Netzrückbau 
Die Verwaltung wird angewiesen, bis zur finalen Verabschiedung der EnWG-Novelle (Drs. 
21/5440) und der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1788 keinerlei rechtsverbindliche 
Fernwärme-Vorranggebiete auszuweisen und keine Entwidmungen oder Rückbaumaß-
nahmen am bestehenden Gasnetz einzuleiten. Es muss sichergestellt werden, dass die 
nun gesetzlich geforderte Verzahnung von Gas- und Wärmenetzen sowie die Optionen

4 
für Wasserstoff und klimaneutrale Gase (z.B. Biomethan) in eine Neubetrachtung der 
KWP einfließen, bevor der Bürger durch evtl. Anschlusszwänge in ein Monopol gedrängt 
wird. 
2. Vorlage ehrlicher Musterrechnungen unter Real-Bedingungen 
Die Verwaltung hat die kaufmännische Basis der Großprojekte (insb. GWP-Niehl) neu zu 
bewerten, da das Gasnetz laut aktuellem Bundesrecht als künftige Wasserstoff-Infrastruk-
tur erhalten bleiben muss. Hierzu sind dem Rat Berechnungen vorzulegen, die folgende 
Faktoren berücksichtigen: 
• Betriebssicherheit: Einbeziehung der 22-jährigen Ausfallstatistik der Wärme-
quelle Rhein (Ø 28 Tage Stillstand p.a., siehe Anlage B). 
• Wegfall der Stilllegungs-Logik: Kalkulation der Fernwärmepreise unter Berück-
sichtigung der Parallelkosten für das gesetzlich geschützte Gasnetz. 
• Preis-Realität: Anwendung der politischen CO2-Preisdeckelung (EU-Artikel 
30h) und der realen Fixkostenlast pro kW-Anschlussleistung (Anlage D). 
Dokumentation der Einwendungen: 
Zur Untermauerung dieser Anregung füge ich ein Fach-Dossier (Anlagen A bis H) bei. 
Dieses enthält die technische Risiko-Analyse (A), die hydrologische Ausfallstatistik (B), 
den Kosten-Check für Mehrfamilienhäuser (C), die soziale Folgenabschätzung (D), die 
kW-Vollkostenrechnung (E), die Analyse des Netzausbaus (F), die rechtliche Einordnung 
des EU-/Bundesrechts (G) sowie die Stellungnahmen der Fachverbände (H). 
Forderung: 
Der Rat möge sicherstellen, dass die Verwaltung erst dann die Freigabe für konkrete Um-
setzungsschritte erhält, wenn diese geänderten Rahmenbedingungen dem Rat zur erneu-
ten, abschließenden Bewertung vorgelegt wurden.

5 
Stellungnahme der Verwaltung  
 
Zur Erstanfrage vom 18.02.2026 gem. § 24 GO 
 
Zu 1. 
Für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Köln sind die Anforderungen 
aus dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärme-
planungsgesetz - WPG) in Verbindung mit dem „Gesetz zur Einführung einer Kommunalen 
Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen“ (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) maß-
geblich. Die Ermittlung der Sozialverträglichkeit von Modernisierungsmaßnahmen ist nicht Teil 
dieser Anforderungen.  
Weiterhin entstehen aus der Kommunalen Wärmeplanung keine Verpflichtungen für Eigentü-
merinnen und Eigentümer von Gebäuden, eine bestimmte Wärmeversorgungsart zu nutzen 
(§°27°Absatz°2°WPG) (WPG - Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der 
Wärmenetze. Pflichten bei Tausch der Wärmequelle ergeben sich derzeit aus dem Gebäu-
deenergiegesetz (GEG) und bei Erfordernis des Austauschs eines Bauteils der Außenhülle 
eines Wohngebäudes aus dem Energieeffizienzgesetz (EneffG). 
Jedoch ist die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Wärmequelle ein wichtiger Bestandteil in der 
Prognoseaufstellung. Es wurden Vollkosten (Investitionskosten + Betriebskosten während der 
Nutzungsdauer) ermittelt und als Entscheidungsgrundlage in der Simulation verwendet.  
Nach aktueller Gesetzeslage gilt: Bei Modernisierung ist gesetzlich geregelt, welche Kosten-
umlage auf Mietende zulässig ist. 
Eine Studie über die Entwicklung der Sozialverträglichkeit fällt demnach nicht in den Befas-
sungsbereich der Aufstellung der Kommunalen Wärmeplanung.  
Aufgrund der Unabhängigkeit lokaler erneuerbarer Wärmequellen von Preissteigerungen und 
geopolitischen Krisen ist jedoch davon auszugehen, dass eine erneuerbare Wärmeversor-
gung sozialverträglich und sicher ist. 
 
Zu 2. 
Die Stadt Köln ist an der RheinEnergie AG nur mittelbar über den Stadtwerke Köln Konzern 
beteiligt. Beide Beteiligungsunternehmen verfügen jeweils über eigenständige Steuerungsgre-
mien und rechtlich eigenständige und eigenverantwortliche Unternehmensführungen. Alle un-
ternehmensrelevanten Entscheidungen werden von dort aus getroffen und können durch die 
Verwaltung nicht beeinflusst werden.  
Unabhängig davon folgt die RheinEnergie AG bei der Berechnung des Fernwärmepreises den 
gesetzlichen Bestimmungen. 2024 wurde die Transparenzplattform http://www.waerme-
preise.info eingerichtet. Die Plattform legt zwar nicht die Berechnung und die Funktionen of-
fen, veröffentlicht und vergleicht jedoch die Fernwärmepreise. Die RheinEnergie AG ist auf 
der Plattform gelistet. 
 
Zu 3. 
Für die Transformation der Energieinfrastruktur auf dem Kölner Stadtgebiet sind die Netzbe-
treiber zuständig. Für die Gasnetz-Transformationspläne wird im Laufe des Jahres 2026 die 
gesetzliche Grundlage auf Basis der EU-Verordnung 2024/1788 erwartet.  
Aufgrund der absehbar eingeschränkten Verfügbarkeit von sogenannten „Grüngasen“, ist eine 
vollständige Substitution des Erdgases sehr unwahrscheinlich (ineffiziente Erzeugung und 
Nutzungskonkurrenz mit der Industrie und der Energiewirtschaft).  
Durch die absehbar hohen Preise grüner Gase, ist eine Entscheidung zugunsten einer Wär-
meversorgung auf Basis erneuerbarer Energien oder Abwärme sehr wahrscheinlich. Die Un-
terhalts- und Ertüchtigungskosten des Gasnetzes (Netzentgelte) müssten dann auf eine ab-
nehmende Anzahl von Kunden verteilt werden, welches eine Steigerung der Netzentgelte pro 
Kunde zur Folge hätte.  
Dieser Zusammenhang wird eine Substitution von Gas durch Umweltenergien beim Heizen 
voraussichtlich weiter begünstigen.  
Im Forschungsprojekt „GLOW-up“ des 8. Energieforschungsprogramms zur angewandten 
Energieforschung betrachtet die Stadt Köln mit weiteren Großstädten modellhaft die Abhän-
gigkeiten zwischen Stromnetz und Wärmenetzausbau.  
Sofern der Petent weitergehendes Interesse an der Thematik hat, verweist die Verwaltung 
gerne auf die aktuelle Studie der scientists4future:  
Clausen, Jens; Gerhards, Christoph; Huber, Michael; Jordan, Ulrike; Kemfert, Claudia; Klafka,

6 
Peter; Seifert Thomas; Spindler, Uli (2026). Energieträger für das Heizen: Preisentwicklung, 
Klimawirkung, Verfügbarkeit. Scientists for Future. Berlin. 
Verfügbar unter https://info-de.scientists4future.org/wp-content/uploads/sites/36/2026/03/Po-
licy_Paper_10_Biobrennstoffe.pdf  
 
Zu 4. 
Potenzielle Entschädigungsforderungen sind zwischen Verbraucher und Netzbetreiber zu klä-
ren.  
 
Zu 5. 
Für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Köln sind die Anforderungen 
aus dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärme-
planungsgesetz - WPG) in Verbindung mit dem „Gesetz zur Einführung einer Kommunalen 
Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen“ (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) maß-
geblich. Die KWP Köln hat die verfügbaren Daten zum Prozess- und Abwärmebedarf dennoch 
nachrichtlich aufgenommen. Die Befassung mit den Auswirkungen der Energiepreise auf die 
Industrie ist nicht Gegenstand der Kommunalen Wärmeplanung. 
Die Dekarbonisierungspfade der Industrie-Standorte sind darüber hinaus in der Regel sehr 
anlagen- und prozessspezifisch. Dies zu erfassen und zu bewerten ist ebenfalls nicht Gegen-
stand der KWP.  
 
Zu 6. 
Die KWP verzichtet auf Ausweisungen von Wärmeversorgungsgebieten. 
 
Zu 7. 
Die Verwaltung begrüßt den ganzheitlichen Gedankengang des Petenten. Die Synchronisa-
tion von Interdependenzen mit anderen Fachplanungen und überregionalen Zusammenhän-
gen ist Gegenstand nachgelagerter Prozesse. Die Verwaltung verweist hierzu auf die vorge-
legten Umsetzungsmaßnahmen.  
Die Planung von Netzlasten liegt im Verantwortungsbereich der Netzbetreiber. Diese wurden 
im Rahmen der Fachakteursbeteiligung kontinuierlich in die Aufstellung der KWP einbezogen. 
Damit wurde die Berücksichtigung der KWP in den Ertüchtigungs- und Ausbauplanungen der 
Netzbetreiber ermöglicht.

7 
Zum Nachtrag vom 23.02.2026 gem. § 24 GO 
 
Zu1. 
Das Erfordernis eines Heizungstauschs wird nicht durch die KWP Köln ausgelöst, sondern 
entweder durch die Havarie von Heizungen nach Ablauf ihrer Lebensdauer oder durch vo-
rausschauende Planung der Eigentümer*innen. Dies gilt unabhängig von der Wärmeversor-
gungsart.  
Durch die im Rahmen der KWP ausgewerteten Schornsteinfegerdaten zum Alter und Art der 
Heizungsanlagen im Stadtgebiet, verfügt das Handwerk über eine Grundlage für die Disposi-
tion seiner Kapazitäten. Die Ausbildung und Planung von Kapazitäten im Handwerk liegt nicht 
im Einflussbereich der Stadtverwaltung. 
 
Zu 2. 
Die Höhe der Instandhaltungsrücklage, um Reparaturen, Instandhaltungen und Sanierungen 
am (Gemeinschafts-)eigentum zu finanzieren, liegt im Verantwortungsbereich der Eigentü-
mer*innen bzw. der WEG.  
 
Zu 3. 
Vgl. Stellungnahme zu 2. 
Darüber hinaus besteht die Option einer Förderung sowie einer Kreditaufnahme über die Kre-
ditanstalt für Wiederaufbau (KfW): 
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rder-
produkte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-
(458)/ 
 
Zu 4. 
Zunächst wird auf die Stellungnahme zu 3. aus der Erstanfrage vom 18.02.2026 verwiesen. 
Die Kommunale Wärmeplanung Köln 2026, basierend auf dem WPG 2024, sowie die gesetzli-
chen Vorgaben für Privatpersonen aus dem GEG 2024 beziehen sich auf das Zieljahr 2045 
als Klimaneutralitätsziel. Dem Wunsch des Petenten ist daher bereits Rechnung getragen.

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Zur Ergänzungseingabe vom 27.04.2026 gem. § 24 GO 
 
Zu 1. 
 
Bei der Kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um ein unverbindliches Planungsinstru-
ment. Derzeit sind keine Anschluss- und Benutzungszwänge an das Fernwärmenetz vorgese-
hen. 
 
Zu 2. 
Für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des Projekts GWP-Niehl ist die RheinEnergie AG zu-
ständig, die RheinNetz GmbH für die Gasnetzinfrastruktur.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
0933/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.05.2026
Erstellt
31.03.2026 09:43