Anfrage von Herrn Ali Esen zum Thema Ausländeramt
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0228/2026 vom 03.02.2026
Stand: Am 21.04.2026 im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Anfrage an die Ausländerbehörde von Herrn Ali Esen, ACI am 24.02.2026
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An den Datum: 23.01.2026 Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Gülşen Dikbaş Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Stadt Köln Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, wie bekannt, läuft aktuell im Ausländeramt nichts wunschgemäß. Tausende Anträge bzw. Terminanfragen stehen auf irgendwelchen Wartelisten und werden nicht abschlie- ßend bearbeitet. Viele Betroffene leiden unter diesem unhaltbaren Zustand, darunter auch zahlreiche Rentner und ältere Menschen, die eine einfache Bescheinigung nach § 51 Abs. 2 anstreben, aber nicht erhalten. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Be- antwortung folgender Fragen: 1. Kann die Ausländerbehörde eine aktuelle Prognose geben, wann dieser Zustand be- hoben wird? 2. Warum richtet die Ausländerbehörde keinen Dienst - ähnlich wie bei Verpflichtungs- erklärungen ein, bei dem ein- oder zweimal pro Woche auch ohne vorherigen Termin Anträge entgegengenommen werden? 3. Ist die genannte Bescheinigung nach § 51/2 unbedingt notwendig, um das in diesem Paragrafen beschriebene Recht zu beanspruchen, oder besteht der Anspruch auch ohne diese Bescheinigung, wenn die Voraussetzungen des Paragrafen erfüllt sind? 4. Kann das Ausländeramt die Antragsteller nicht mit einer schriftlichen Erklärung über diesen Sachverhalt informieren, wenn die Bescheinigung nicht Bestandteil des Rechts ist? Mit freundlichen Grüßen Ali Esen
Beratungsverlauf
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21.04.2026
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt
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