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3247/2019

Kiosk Rheinboulevard

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 10.21

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Vorabauszug Bezirksvertretung Innenstadt 28.11.2019

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Anlage 3 - Vorabauszug Finanzausschuss 09.12.2019

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Anlage 1 - Beantwortung der Anfrage Bündnis 90/Die Grünen - AN/1638/2019

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Beschlussvorlage Rat

6858 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 3247/2019 
Freigabedatum 
18.11.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kiosk Rheinboulevard 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt keine feste und dauerhafte Verkaufsstelle (Kiosk) im Bereich Rheinboulevard zu 
errichten. Das zusätzliche niederschwellige Angebot über einen temporären Ausschankwagen soll 
jedoch auch in den folgenden Jahren fortgesetzt werden. 
 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Mit Beschluss des Rates vom 28.06.2016 wurde die Verwaltung beauftragt  
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme auf den Beschluss 0321/2015 der Bezirks-
vertretung Innenstadt mit der Einrichtung einer festen und dauerhaften Verkaufsstelle (Kiosk), die 
von einem Integrationsbetrieb betrieben werden soll (das heißt: Es sollen verschiedene Anbieter 
angefragt werden; denn wir haben ja auch mehrere Integrationsbetriebe, darunter auch die 
KGAB*). Dazu führt sie unter Einbeziehung der Politik die hierfür mit den Anliegern (z.B. LVR) nö-
tigen Gespräche und eruiert vor Ort mögliche Aufstellungsorte. Ziel ist es, dass die Verkaufsstelle 
zur Sommersaison 2017 den Betrieb aufnimmt. 
2. Der Betrieb des Kiosks soll im Rahmen eines Gesamtkonzeptes unter Berücksichtigung von Rei-
nigungs- und Beaufsichtigungsleistungen möglichst aus einer Hand erfolgen. Nur so kann ein 
sauberes Erscheinungsbild des Rheinboulevards durch die kontrollierende und ordnende Wirkung 
einer festen Verkaufsstelle dauerhaft gewährleistet werden. Das Angebot des Kiosks soll quali-
tätsvoll und auf die Bedürfnisse aller Besucherinnen und Besucher abgestimmt sein sowie auf 
müllvermeidende und nachhaltige Produkte setzen. 
3. Bis zur Einrichtung einer festen und dauerhaften Verkaufsstelle beauftragt der Rat die Verwaltung 
mit der Ausschreibung „Ausschank während der Sommermonate" mit dem Ziel, einen Aus-
schankwagen, wie bereits im Sommer 2015, nördlich der Hohenzollernbrücke aufzustellen. 
4. Rechtzeitig vor Beginn der Sommersaison 2017 berichtet die Verwaltung den zuständigen Gremi-
en über den Sachstand. 
 
In einer Mitteilung 1699/2018 vom Juni 2018 hat die Verwaltung die politischen Gremien darüber in-
formiert, dass sich die Situation am Rheinboulevard durch die Umbauaktivitäten im Bereich des ehe-
maligen Biergartens des Hyatt-Hotels in Hinblick auf eine gastronomische Versorgung der Besuche-
rinnen und Besucher des Rheinboulevards verändert hat. Gleichzeitig hat die Verwaltung darauf hin-
gewiesen, dass dieses Angebot im direkten „Wettbewerb“ zur geplanten städtischen Kiosklösung 
steht und die Notwendigkeit, seitens der Stadt in der Nähe des Rheinboulevards ein Kiosk zu betrei-
ben, grundsätzlich in Frage gestellt werden muss. Wie sich der „Außer-Haus-Verkauf“ im Rahmen der 
neuen Hyatt-Pavillons entwickelt, sollte von der Verwaltung beobachtet werden. Über die daraus ab-
geleitete Einschätzung wünschten die Gremien eine entsprechende Mitteilung. 
 
Die beiden Gastronomiepavillons des Hyatt sind seit Herbst 2018 in Betrieb. Nach Aussage des Di-
rector of Sales & Marketing „erfreuen sich beide Restaurants großer Beliebtheit und einer sehr guten 
Auslastung“. Mehrfache Beobachtungen vor Ort bestätigen, dass zumindest das „Fast-Food-
Restaurant“ viel besucht wird und das vielfältige Angebot an Getränken und Speisen zu einer „Ver-
sorgung“ der Erholungssuchenden im Bereich des Rheinboulevards maßgeblich beiträgt. 
 
In 2019 wurde gleichzeitig wie in den letzten Jahren ein Ausschank von Getränken durch einen Aus-
schankwagen im Bereich der Hohenzollernbrücke angeboten. Diese ergänzende gastronomische 
Bewirtschaftung startete am 04.05. und endet zum 30.09. In 2018 konnte die Stadt auf der Grundlage 
des abgeschlossenen Vertrages finanziell davon profitieren. Auch in 2019 kann festgestellt werden, 
dass neben dem Angebot des Hyatt-Hotels der Stand weiterhin sein Publikum findet. Auch wenn die 
Umsatzzahlen im Vergleich zu 2018 bereits zurückgingen, zeigt sich, dass es auch für dieses auf die 
Sommermonate beschränkte Angebot einen Bedarf und eine Nachfrage gibt.  
 
Die Getränkepreise unterscheiden sich etwas. Cola, Apfelschorle und andere Softgetränke kosten am 
mobilen Standort 2,50 € (0,33), im Pavillon 3,00 €, Kölsch vom Fass am mobilen Ausschankwagen 
2,50 € (0,3), am Pavillon 2,80 € (0,3), Wasser kostet mobil 2,50 (0,33), im Pavillon 2,00 € (0,25). Auch 
bei den Speisen liegt der Hyattpavillon z. B. mit 3,20 € Pommes Frites, 4,50 € Currywurst/Croutons

3 
und Kartoffelsalat 3,60 € trotz der besonderen Lage im üblichen Preissegment. 
 
Als Fazit kann seitens der Verwaltung festgestellt werden, dass mit den beiden Gastronomiepavillons 
des Hyatt in Verbindung mit dem seit einigen Jahren in den Sommermonaten angebotenen Geträn-
keausschanks ein umfangreiches gastronomisches Angebot vor Ort vorhanden ist, das von den Erho-
lungssuchenden insgesamt nachgefragt wird. Diese Kombination stellt die derzeit beste Lösung dar. 
 
Das qualitativ gute und preislich akzeptable Gastronomieangebot der beiden Gastronomiepavillons 
führt dazu, dass die Wirtschaftlichkeit des geplanten städtischen Kiosks wohl kaum darstellbar ist. Der 
Standort der Gastronomiepavillons ist unvergleichlich besser als die Randlage eines noch zu errich-
tenden festen Kiosks hinter der Hohenzollernbrücke, zwischen der Brückenrampe, dem Parkplatz des 
LVR und der Toilettenanlage. Eine Finanzierung über den städtischen Haushalt ist erforderlich. Dar-
über hinaus sind die Verkaufs- und insbesondere die Lagerfläche vor Ort sehr begrenzt und nicht 
ausbaubar. Die Verkaufsfläche ist auf 8 Quadratmeter, die Lagerfläche auf nur 2 Quadratmeter be-
grenzt.  
 
Die Verwaltung schlägt daher vor die Errichtung eines städtischen Kiosks im Bereich nicht weiter zu 
verfolgen. Das zusätzliche niederschwellige Angebot über einen Ausschankwagen soll jedoch auch in 
den folgenden Jahren fortgesetzt werden. Da der Betrieb nur auf die Sommermonate beschränkt ist 
und über mobile Aufbauten erfolgt, ist ein solcher Betrieb voraussichtlich auch weiterhin wirtschaftlich 
zu betreiben. Der mobile Ausschankwagen rundet das Getränkeangebot ab, entzerrt in Spitzenzeiten 
die Situation und bringt der Stadt zusätzliche Einnahmen. Eine gute gastronomische Versorgung der 
Besucherinnen und Besucher des Rheinboulevards wäre in dieser Konstellation gesichert. 
 
Es wird auf die Mitteilung 2880/2019 hingewiesen, die dem Ausschuss für Umwelt und Grün, der Be-
zirksvertretung Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Finanzausschuss im Sep-
tember 2019 zur Kenntnis vorgelegt wurde.

Anlage 2 - Vorabauszug Bezirksvertretung Innenstadt 28.11.2019

996 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 29.11.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 28.11.2019  
öffentlich 
3.11 Kiosk Rheinboulevard 
3247/2019 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss: 
1. Der Rat beschließt keine feste und dauerhafte Verkaufsstelle (Kiosk) im Be-
reich Rheinboulevard zu errichten.  
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD, Gut, Deine Freunde. 
 
2. Das zusätzliche niederschwellige Angebot über einen temporären Aus-
schankwagen soll jedoch auch in den folgenden Jahren fortgesetzt werden.  
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD, Gut, Deine Freunde.  
 
3. Die Zuständigkeit für den Bereich nördlich der Hohenzollernbrücke liegt bei 
der Bezirksvertretung Innenstadt.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 - Vorabauszug Finanzausschuss 09.12.2019

2218 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 10.12.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Nieder schrift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 09.12.2019  
öffentlich 
10.24 Kiosk Rheinboulevard 
3247/2019 
RM Joisten kritisiert das Vorgehen der Verwaltung. Seine Fraktion halte an dem ur-
sprünglichen zielgerichteten und sozial gerechten Ratsbeschluss fest, ein ausgewo-
genes Angebot zu schaffen. Das Angebot des Hyatt-Hotels sei hochpreisig. Mit dem 
vorliegenden Beschlussvorschlag werde das Votum des Rates unterlaufen. Diesem 
könne seine Fraktion nicht zustimmen. 
 
Herr Beigeordneter Greitemann sagt, er habe hohen Respekt vor Ratsbeschlüssen. 
In diesem Fall haben sich in der Zwischenzeit die Rahmenbedingungen verändert. 
Die vorliegende Beschlussvorlage sei als Alternativvorschlag zu werten, der auf den 
Erkenntnissen aus der Erprobungsphase beruhe. Er halte es demnach nicht für sinn-
voll, einen städtisch betriebenen Kiosk zu bauen. 
 
RM Frank hält die Beschlussvorlage für schlüssig. Es habe zum Zeitpunkt des ersten 
Ratsbeschlusses eine andere Lage gegeben, da es kein ausreichendes Angebot ge-
geben habe. Nun gebe es aber das Angebot des Hyatt-Hotels, das er nicht als hoch-
preisig empfinde. Zusammen mit dem mobilen Ausschankwagen sei ein breites gast-
ronomisches Angebot sichergestellt. Schon bei der damaligen Beschlussfassung sei 
klar gewesen, dass es schwierig sein würde, einen Betreiber zu finden. Mit guten 
Gründen habe sich die Stadt aus dem Betreiben eigener gastronomischer Angebote 
weitgehend zurückgezogen.  
 
Er würdige das besondere Engagement der Bezirksvertretung Innenstadt in dieser 
Frage.  
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor-
schlages:

Der Rat beschließt keine feste und dauerhafte Verkaufsstelle (Kiosk) im Bereich 
Rheinboulevard zu errichten. Das zusätzliche niederschwellige Angebot über einen 
temporären Ausschankwagen soll jedoch auch in den folgenden Jahren fortgesetzt 
werden. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion - zugestimmt

Anlage 1 - Beantwortung der Anfrage Bündnis 90/Die Grünen - AN/1638/2019

2079 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 4153/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 
 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt 
am 28.11.2019 
hier: Anfrage zur Vorlage 3247/2019 - AN/1638/2019 
Die Verwaltung wird mit Blick auf den Abgrenzungskatalog der Zuständigkeiten des Rates und der 
Bezirksvertretungen um detaillierte Auskunft zu folgender Frage gebeten: 
 
Wieso geht die Verwaltung davon aus, dass der Beschluss über einen eventuell einzurichtenden Ki-
osk, der nicht auf dem Rheinboulevard, sondern nördlich der Hohenzollernbrücke aufgestellt werden 
soll, rechtlich in die Zuständigkeit des Rates und nicht in die der Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz 
fällt? 
 
Die Beantwortung möge hinreichend aussagekräftig erfolgen, so dass sie der Bezirksvertretung In-
nenstadt/Deutz als eine Entscheidungshilfe dienen kann, ob in dieser Angelegenheit der Hauptaus-
schuss zur rechtlichen Klärung angerufen werden muss. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für den Rheinboulevard wurde im Jahr 2007 eine Gesamtplanung erarbeitet, die den Bereich von der 
Drehbrücke bis zum Rheinpark umfasst. Die Freitreppe Rheinboulevard ist der erste Realisierungs-
abschnitt dieses Gesamtprojektes.  
 
Mit der Aufnahme der Planung für den Teilbereich von der Hohenzollernbrücke bis Eingang Rhein-
park/Tanzbrunnen wird der zweite Teilabschnitt begonnen. Dazu wurden mit Beschluss des Finanz-
ausschusses vom 08.07.2019 die notwendigen Mittel freigegeben (Vorlage 1010/2019).  
 
Mit dieser Planung wird auch der Bereich nördlich der Hohenzollernbrücke Teil des Gesamtprojekts 
Rheinboulevard von gesamtstädtischer Bedeutung. Die einzelnen Abschnitte des Abgrenzungskata-
logs sind mit „in der Regel z. B.“ überschrieben. Vorgesehen ist, dass in der Anwendung Erfahrungen 
gesammelt und der Katalog bei Bedarf unter Einbindung der Kommission weiter entwickelt werden 
soll (vgl. Vorlage 2064/2019).

Beratungsverlauf (5)

28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
28.11.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 10.24 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3247/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.11.2019
Erstellt
16.09.2019 13:52