3247/2019
Kiosk Rheinboulevard
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 3247/2019 Freigabedatum 18.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kiosk Rheinboulevard Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt keine feste und dauerhafte Verkaufsstelle (Kiosk) im Bereich Rheinboulevard zu errichten. Das zusätzliche niederschwellige Angebot über einen temporären Ausschankwagen soll jedoch auch in den folgenden Jahren fortgesetzt werden. Ausschuss für Umwelt und Grün 28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Mit Beschluss des Rates vom 28.06.2016 wurde die Verwaltung beauftragt 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme auf den Beschluss 0321/2015 der Bezirks- vertretung Innenstadt mit der Einrichtung einer festen und dauerhaften Verkaufsstelle (Kiosk), die von einem Integrationsbetrieb betrieben werden soll (das heißt: Es sollen verschiedene Anbieter angefragt werden; denn wir haben ja auch mehrere Integrationsbetriebe, darunter auch die KGAB*). Dazu führt sie unter Einbeziehung der Politik die hierfür mit den Anliegern (z.B. LVR) nö- tigen Gespräche und eruiert vor Ort mögliche Aufstellungsorte. Ziel ist es, dass die Verkaufsstelle zur Sommersaison 2017 den Betrieb aufnimmt. 2. Der Betrieb des Kiosks soll im Rahmen eines Gesamtkonzeptes unter Berücksichtigung von Rei- nigungs- und Beaufsichtigungsleistungen möglichst aus einer Hand erfolgen. Nur so kann ein sauberes Erscheinungsbild des Rheinboulevards durch die kontrollierende und ordnende Wirkung einer festen Verkaufsstelle dauerhaft gewährleistet werden. Das Angebot des Kiosks soll quali- tätsvoll und auf die Bedürfnisse aller Besucherinnen und Besucher abgestimmt sein sowie auf müllvermeidende und nachhaltige Produkte setzen. 3. Bis zur Einrichtung einer festen und dauerhaften Verkaufsstelle beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Ausschreibung „Ausschank während der Sommermonate" mit dem Ziel, einen Aus- schankwagen, wie bereits im Sommer 2015, nördlich der Hohenzollernbrücke aufzustellen. 4. Rechtzeitig vor Beginn der Sommersaison 2017 berichtet die Verwaltung den zuständigen Gremi- en über den Sachstand. In einer Mitteilung 1699/2018 vom Juni 2018 hat die Verwaltung die politischen Gremien darüber in- formiert, dass sich die Situation am Rheinboulevard durch die Umbauaktivitäten im Bereich des ehe- maligen Biergartens des Hyatt-Hotels in Hinblick auf eine gastronomische Versorgung der Besuche- rinnen und Besucher des Rheinboulevards verändert hat. Gleichzeitig hat die Verwaltung darauf hin- gewiesen, dass dieses Angebot im direkten „Wettbewerb“ zur geplanten städtischen Kiosklösung steht und die Notwendigkeit, seitens der Stadt in der Nähe des Rheinboulevards ein Kiosk zu betrei- ben, grundsätzlich in Frage gestellt werden muss. Wie sich der „Außer-Haus-Verkauf“ im Rahmen der neuen Hyatt-Pavillons entwickelt, sollte von der Verwaltung beobachtet werden. Über die daraus ab- geleitete Einschätzung wünschten die Gremien eine entsprechende Mitteilung. Die beiden Gastronomiepavillons des Hyatt sind seit Herbst 2018 in Betrieb. Nach Aussage des Di- rector of Sales & Marketing „erfreuen sich beide Restaurants großer Beliebtheit und einer sehr guten Auslastung“. Mehrfache Beobachtungen vor Ort bestätigen, dass zumindest das „Fast-Food- Restaurant“ viel besucht wird und das vielfältige Angebot an Getränken und Speisen zu einer „Ver- sorgung“ der Erholungssuchenden im Bereich des Rheinboulevards maßgeblich beiträgt. In 2019 wurde gleichzeitig wie in den letzten Jahren ein Ausschank von Getränken durch einen Aus- schankwagen im Bereich der Hohenzollernbrücke angeboten. Diese ergänzende gastronomische Bewirtschaftung startete am 04.05. und endet zum 30.09. In 2018 konnte die Stadt auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages finanziell davon profitieren. Auch in 2019 kann festgestellt werden, dass neben dem Angebot des Hyatt-Hotels der Stand weiterhin sein Publikum findet. Auch wenn die Umsatzzahlen im Vergleich zu 2018 bereits zurückgingen, zeigt sich, dass es auch für dieses auf die Sommermonate beschränkte Angebot einen Bedarf und eine Nachfrage gibt. Die Getränkepreise unterscheiden sich etwas. Cola, Apfelschorle und andere Softgetränke kosten am mobilen Standort 2,50 € (0,33), im Pavillon 3,00 €, Kölsch vom Fass am mobilen Ausschankwagen 2,50 € (0,3), am Pavillon 2,80 € (0,3), Wasser kostet mobil 2,50 (0,33), im Pavillon 2,00 € (0,25). Auch bei den Speisen liegt der Hyattpavillon z. B. mit 3,20 € Pommes Frites, 4,50 € Currywurst/Croutons 3 und Kartoffelsalat 3,60 € trotz der besonderen Lage im üblichen Preissegment. Als Fazit kann seitens der Verwaltung festgestellt werden, dass mit den beiden Gastronomiepavillons des Hyatt in Verbindung mit dem seit einigen Jahren in den Sommermonaten angebotenen Geträn- keausschanks ein umfangreiches gastronomisches Angebot vor Ort vorhanden ist, das von den Erho- lungssuchenden insgesamt nachgefragt wird. Diese Kombination stellt die derzeit beste Lösung dar. Das qualitativ gute und preislich akzeptable Gastronomieangebot der beiden Gastronomiepavillons führt dazu, dass die Wirtschaftlichkeit des geplanten städtischen Kiosks wohl kaum darstellbar ist. Der Standort der Gastronomiepavillons ist unvergleichlich besser als die Randlage eines noch zu errich- tenden festen Kiosks hinter der Hohenzollernbrücke, zwischen der Brückenrampe, dem Parkplatz des LVR und der Toilettenanlage. Eine Finanzierung über den städtischen Haushalt ist erforderlich. Dar- über hinaus sind die Verkaufs- und insbesondere die Lagerfläche vor Ort sehr begrenzt und nicht ausbaubar. Die Verkaufsfläche ist auf 8 Quadratmeter, die Lagerfläche auf nur 2 Quadratmeter be- grenzt. Die Verwaltung schlägt daher vor die Errichtung eines städtischen Kiosks im Bereich nicht weiter zu verfolgen. Das zusätzliche niederschwellige Angebot über einen Ausschankwagen soll jedoch auch in den folgenden Jahren fortgesetzt werden. Da der Betrieb nur auf die Sommermonate beschränkt ist und über mobile Aufbauten erfolgt, ist ein solcher Betrieb voraussichtlich auch weiterhin wirtschaftlich zu betreiben. Der mobile Ausschankwagen rundet das Getränkeangebot ab, entzerrt in Spitzenzeiten die Situation und bringt der Stadt zusätzliche Einnahmen. Eine gute gastronomische Versorgung der Besucherinnen und Besucher des Rheinboulevards wäre in dieser Konstellation gesichert. Es wird auf die Mitteilung 2880/2019 hingewiesen, die dem Ausschuss für Umwelt und Grün, der Be- zirksvertretung Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Finanzausschuss im Sep- tember 2019 zur Kenntnis vorgelegt wurde.
Anlage 2 - Vorabauszug Bezirksvertretung Innenstadt 28.11.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 29.11.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 28.11.2019 öffentlich 3.11 Kiosk Rheinboulevard 3247/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss: 1. Der Rat beschließt keine feste und dauerhafte Verkaufsstelle (Kiosk) im Be- reich Rheinboulevard zu errichten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD, Gut, Deine Freunde. 2. Das zusätzliche niederschwellige Angebot über einen temporären Aus- schankwagen soll jedoch auch in den folgenden Jahren fortgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD, Gut, Deine Freunde. 3. Die Zuständigkeit für den Bereich nördlich der Hohenzollernbrücke liegt bei der Bezirksvertretung Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 - Vorabauszug Finanzausschuss 09.12.2019
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Anlage 3 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 10.12.2019 Auszug aus dem Entwurf der Nieder schrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 09.12.2019 öffentlich 10.24 Kiosk Rheinboulevard 3247/2019 RM Joisten kritisiert das Vorgehen der Verwaltung. Seine Fraktion halte an dem ur- sprünglichen zielgerichteten und sozial gerechten Ratsbeschluss fest, ein ausgewo- genes Angebot zu schaffen. Das Angebot des Hyatt-Hotels sei hochpreisig. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag werde das Votum des Rates unterlaufen. Diesem könne seine Fraktion nicht zustimmen. Herr Beigeordneter Greitemann sagt, er habe hohen Respekt vor Ratsbeschlüssen. In diesem Fall haben sich in der Zwischenzeit die Rahmenbedingungen verändert. Die vorliegende Beschlussvorlage sei als Alternativvorschlag zu werten, der auf den Erkenntnissen aus der Erprobungsphase beruhe. Er halte es demnach nicht für sinn- voll, einen städtisch betriebenen Kiosk zu bauen. RM Frank hält die Beschlussvorlage für schlüssig. Es habe zum Zeitpunkt des ersten Ratsbeschlusses eine andere Lage gegeben, da es kein ausreichendes Angebot ge- geben habe. Nun gebe es aber das Angebot des Hyatt-Hotels, das er nicht als hoch- preisig empfinde. Zusammen mit dem mobilen Ausschankwagen sei ein breites gast- ronomisches Angebot sichergestellt. Schon bei der damaligen Beschlussfassung sei klar gewesen, dass es schwierig sein würde, einen Betreiber zu finden. Mit guten Gründen habe sich die Stadt aus dem Betreiben eigener gastronomischer Angebote weitgehend zurückgezogen. Er würdige das besondere Engagement der Bezirksvertretung Innenstadt in dieser Frage. Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor- schlages: Der Rat beschließt keine feste und dauerhafte Verkaufsstelle (Kiosk) im Bereich Rheinboulevard zu errichten. Das zusätzliche niederschwellige Angebot über einen temporären Ausschankwagen soll jedoch auch in den folgenden Jahren fortgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion - zugestimmt
Anlage 1 - Beantwortung der Anfrage Bündnis 90/Die Grünen - AN/1638/2019
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 4153/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 28.11.2019 hier: Anfrage zur Vorlage 3247/2019 - AN/1638/2019 Die Verwaltung wird mit Blick auf den Abgrenzungskatalog der Zuständigkeiten des Rates und der Bezirksvertretungen um detaillierte Auskunft zu folgender Frage gebeten: Wieso geht die Verwaltung davon aus, dass der Beschluss über einen eventuell einzurichtenden Ki- osk, der nicht auf dem Rheinboulevard, sondern nördlich der Hohenzollernbrücke aufgestellt werden soll, rechtlich in die Zuständigkeit des Rates und nicht in die der Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz fällt? Die Beantwortung möge hinreichend aussagekräftig erfolgen, so dass sie der Bezirksvertretung In- nenstadt/Deutz als eine Entscheidungshilfe dienen kann, ob in dieser Angelegenheit der Hauptaus- schuss zur rechtlichen Klärung angerufen werden muss. Antwort der Verwaltung: Für den Rheinboulevard wurde im Jahr 2007 eine Gesamtplanung erarbeitet, die den Bereich von der Drehbrücke bis zum Rheinpark umfasst. Die Freitreppe Rheinboulevard ist der erste Realisierungs- abschnitt dieses Gesamtprojektes. Mit der Aufnahme der Planung für den Teilbereich von der Hohenzollernbrücke bis Eingang Rhein- park/Tanzbrunnen wird der zweite Teilabschnitt begonnen. Dazu wurden mit Beschluss des Finanz- ausschusses vom 08.07.2019 die notwendigen Mittel freigegeben (Vorlage 1010/2019). Mit dieser Planung wird auch der Bereich nördlich der Hohenzollernbrücke Teil des Gesamtprojekts Rheinboulevard von gesamtstädtischer Bedeutung. Die einzelnen Abschnitte des Abgrenzungskata- logs sind mit „in der Regel z. B.“ überschrieben. Vorgesehen ist, dass in der Anwendung Erfahrungen gesammelt und der Katalog bei Bedarf unter Einbindung der Kommission weiter entwickelt werden soll (vgl. Vorlage 2064/2019).
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3247/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.11.2019
- Erstellt
- 16.09.2019 13:52