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2022/0256

Haushaltssatzung 2023

Magistratsvorlage 17.08.2022

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115 Zeichen

Punkt 5: Haushaltssatzung 2023 
 (V-Nr. 2022/0256) 
 
Der Ortsbeirat stimmt mit 5 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

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3718 Zeichen

Stand vor 1. Lesung 
 
 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Haushaltssatzung 2023

Haushaltssatzung 2023 Stand vor 1. Lesung 
   
 
 2  
 
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 
(GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am XXXX folgende Haushaltssatzung beschlossen: 
  
§ 1 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird 
im Ergebnishaushalt 
im ordentlichen Ergebnis 
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 826.675.946 EUR 
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 841.556.846 EUR 
mit einem Saldo von -14.880.900 EUR 
 
im außerordentlichen Ergebnis 
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 630.500 EUR 
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.100.000 EUR 
mit einem Saldo von -469.500 EUR 
 
mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-) von 
 
-15.350.400 EUR, 
 
im Finanzhaushalt 
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lau-
fender Verwaltungstätigkeit auf 8.521.561 EUR 
 
und dem Gesamtbetrag 
 
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 
 
 
 
15.152.690 EUR 
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 217.097.376 EUR 
mit einem Saldo von -201.944.686 EUR 
 
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 
 
203.454.176 EUR 
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 29.146.161 EUR 
mit einem Saldo von 174.308.015 EUR 
 
mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittelbedarf (-) 
des Haushaltsjahres von -19.115.110 EUR 
  
festgesetzt.

Haushaltssatzung 2023 Stand vor 1. Lesung 
   
 
 3  
§ 2 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen 
und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 
203.454.176 EUR 
festgesetzt. 
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 
0 EUR 
enthalten. 
 
§ 3 
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlun-
gen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 
101.732.900 EUR 
festgesetzt. 
 
§ 4 
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszah-
lungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 
150.000.000 EUR 
festgesetzt. 
§ 5 
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt: 
1.Grundsteuer 
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 
 
320 v. H. 
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535 v. H. 
2. Gewerbesteuer auf 454 v. H. 
 
§ 6 
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich. 
 
§ 7 
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Haushaltssatzung 2023 Stand vor 1. Lesung 
   
 
 4  
§ 8 
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tat-
sächliche Bedarf ist zu überprüfen. Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2024 Planstellen, die 
überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw. frei werdende Stellen der 
Feuerwehr (Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Prävention (Abt. Soziale Hilfen) 
und des Bürger- und Ordnungsamtes (Ausländerbehörde) ausgenommen. Die/Der Personal- und Organisati-
onsdezernent*in entscheidet im Einvernehmen mit der/dem Stadtkämmerer*in über die Freigabe zur Wieder-
besetzung. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 14 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsge-
setz (HGIG) fallen, grundsätzlich ausgenommen. 
  
Darmstadt, den XXXX 
  
  
  
Der Magistrat 
  
  
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

2022/0256

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Vorlage-Nr. 2022/0256 
 
 
Haushaltssatzung 2023

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204 Zeichen

Punkt 15: Haushaltssatzung 2023 
 (V-Nr. 2022/0256) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD, Die Linke., UFFBASSE, UWIGA/WGD, AfD, FDP, 
Stadtve. Dietrich (FW), Stadtv. Pingel, Stadtv. Klett

Beratungsverlauf (3)

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0256
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.08.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00