2022/0256
Haushaltssatzung 2023
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Punkt 5: Haushaltssatzung 2023 (V-Nr. 2022/0256) Der Ortsbeirat stimmt mit 5 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
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Stand vor 1. Lesung Wissenschaftsstadt Darmstadt Haushaltssatzung 2023 Haushaltssatzung 2023 Stand vor 1. Lesung 2 Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am XXXX folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 826.675.946 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 841.556.846 EUR mit einem Saldo von -14.880.900 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 630.500 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.100.000 EUR mit einem Saldo von -469.500 EUR mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-) von -15.350.400 EUR, im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lau- fender Verwaltungstätigkeit auf 8.521.561 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 15.152.690 EUR der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 217.097.376 EUR mit einem Saldo von -201.944.686 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 203.454.176 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 29.146.161 EUR mit einem Saldo von 174.308.015 EUR mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von -19.115.110 EUR festgesetzt. Haushaltssatzung 2023 Stand vor 1. Lesung 3 § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 203.454.176 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 0 EUR enthalten. § 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlun- gen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 101.732.900 EUR festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszah- lungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000.000 EUR festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 454 v. H. § 6 Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich. § 7 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. Haushaltssatzung 2023 Stand vor 1. Lesung 4 § 8 Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tat- sächliche Bedarf ist zu überprüfen. Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2024 Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Prävention (Abt. Soziale Hilfen) und des Bürger- und Ordnungsamtes (Ausländerbehörde) ausgenommen. Die/Der Personal- und Organisati- onsdezernent*in entscheidet im Einvernehmen mit der/dem Stadtkämmerer*in über die Freigabe zur Wieder- besetzung. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 14 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsge- setz (HGIG) fallen, grundsätzlich ausgenommen. Darmstadt, den XXXX Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer
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Vorlage-Nr. 2022/0256 Haushaltssatzung 2023
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Punkt 15: Haushaltssatzung 2023 (V-Nr. 2022/0256) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, Die Linke., UFFBASSE, UWIGA/WGD, AfD, FDP, Stadtve. Dietrich (FW), Stadtv. Pingel, Stadtv. Klett
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0256
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.08.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00