AN/2032/2023
Rückfragen zu Steinkohle für das HKW Rostock
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ausschussvorsitzende Denise Abé Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.11.2023 AN/2032/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 Rückfragen zu Steinkohle für das HKW Rostock Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie um die Aufnahme der folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am Donnerstag, den 23.11.2023. Am 24.08.2023 erfolgte die Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von SE Frau Lange in der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 27.04.2023 im Zusammenhang mit der Beantwortung 1342/2023 mit dem Aktenzeichen 2520/2023. Die Verwaltung der RheinEnergie AG ist hierbei darauf eingegangen woher die importierte Steinkohle für das HKW Rostock käme und nach welchen Kriterien die EnBW als verantwortliches Unt ernehmen für die Steinkohlebeschaffung agiere. Die Erläuterungen erachten wir als zu ungenau und wage. Deswegen fragen wir hierzu schriftlich nach: 1. Sie beziehen sich in der Stellungnahme auf Umwelt -, Sozial und Governance - Standards von Seiten der EnBW, w elche maßgeblich auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen fußen. Diese wurden in einer Feststellung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bereits im Kontext der Kohleproduktion in Kolumbien als unzureichend un d unverbindlich gewertet (Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/944554/9a9806cb7620fb281bfa8c17bb52 f21d/WD-5-017-23-pdf-data.pdf ). Dabei wurde von der EnBW eine umfangreiche Aufstellung der Maßnahmen unter Nennung der selbigen Leitprinzipien geli stet. Welche konkreten umweltspezifischen Prinzipien finden bei der Produktion und der Lieferkette von den Appalachen bis zum HKW Rostock Anwendung und werden diese im Rahmen eines Monitorings überprüft und wenn ja mit welchen Maßnahmen bzw. Indikatoren? 2. Die EnBW unterliegt dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG). Dieses gilt seit dem 1. Januar 2023. Wurde das LKSG von Seiten der EnBW schon 2022 angewendet und wie passt die Beantwortung vom 24.08.2023 damit logisch zusammen? 3. Wie hoch war der ene rgetische und betriebswirtschaftliche Mehraufwand für den Transport? 4. Gibt es trotz der Substitution der Kohle aus Russland mit Kohle aus den USA (Zentrale Appalachen) einen Kohlemix aus anderen Herkunftsregionen? gez. gez. Michael Weisenstein Uschi Röhrig Fraktionsgeschäftsführer Umweltpolitische Sprecherin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2032/2023
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 16.11.2023
- Erstellt
- 16.11.2023 10:12