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AN/2032/2023

Rückfragen zu Steinkohle für das HKW Rostock

Die Linke. Anfrage nach § 4 16.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 07.03.2024, TOP 1.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2904 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Ausschussvorsitzende 
Denise Abé 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.11.2023 
AN/2032/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 
 
Rückfragen zu Steinkohle für das HKW Rostock 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie um die Aufnahme der folgenden 
Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 
Donnerstag, den 23.11.2023.  
 
Am 24.08.2023 erfolgte die Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von SE Frau 
Lange in der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 27.04.2023 im 
Zusammenhang mit der Beantwortung 1342/2023 mit dem Aktenzeichen 2520/2023. Die 
Verwaltung der RheinEnergie AG ist hierbei darauf eingegangen woher die importierte 
Steinkohle für das HKW Rostock käme und nach welchen Kriterien die EnBW als 
verantwortliches Unt ernehmen für die Steinkohlebeschaffung agiere. Die Erläuterungen 
erachten wir als zu ungenau und wage. Deswegen fragen wir hierzu schriftlich nach:  
 
1. Sie beziehen sich in der Stellungnahme auf Umwelt -, Sozial und Governance -
Standards von Seiten der EnBW, w elche maßgeblich auf den Leitprinzipien für 
Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen fußen. Diese wurden in 
einer Feststellung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bereits im 
Kontext der Kohleproduktion in Kolumbien als unzureichend un d unverbindlich 
gewertet (Quelle: 
https://www.bundestag.de/resource/blob/944554/9a9806cb7620fb281bfa8c17bb52
f21d/WD-5-017-23-pdf-data.pdf ). Dabei wurde von der EnBW eine umfangreiche

Aufstellung der Maßnahmen unter Nennung der selbigen Leitprinzipien geli stet. 
Welche konkreten umweltspezifischen Prinzipien finden bei der Produktion und der 
Lieferkette von den Appalachen bis zum HKW Rostock Anwendung und werden 
diese im Rahmen eines Monitorings überprüft und wenn ja mit welchen 
Maßnahmen bzw. Indikatoren?  
 
2. Die EnBW unterliegt dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG). Dieses gilt 
seit dem 1. Januar 2023. Wurde das LKSG von Seiten der EnBW schon 2022 
angewendet und wie passt die Beantwortung vom 24.08.2023 damit logisch 
zusammen?  
 
3. Wie hoch war der ene rgetische und betriebswirtschaftliche Mehraufwand für den 
Transport?  
 
4. Gibt es trotz der Substitution der Kohle aus Russland mit Kohle aus den USA 
(Zentrale Appalachen) einen Kohlemix aus anderen Herkunftsregionen?  
 
 
gez. gez. 
Michael Weisenstein Uschi Röhrig 
Fraktionsgeschäftsführer Umweltpolitische Sprecherin

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2032/2023
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
16.11.2023
Erstellt
16.11.2023 10:12