2024/0129
Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren Naturschutzbehörde hier: Berufung eines Mitgliedes des Naturschutzbeirates nach § 57 Hess. Naturschutzgesetz
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2024/0129
2814 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0129
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 554010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5540-11 Sachkonto: 6131000
Betreff: Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren
Naturschutzbehörde
hier: Berufung eines Mitgliedes des Naturschutzbeirates nach § 57 Hess.
Naturschutzgesetz
Vorlage vom: 18.04.2024
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beruft auf Vorschlag des Landesjagdverband Hessen e. V. Ortsverband Jagdklub
Darmstadt, Verein für Jäger und Sportschützen e.V. , Frau Julia Aubel als stimmberechtigtes
Mitglied in den Naturschutzbeirat .
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.04.2024
Mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 hat der Magistrat die Mitglieder des
Naturschutzbeirates für die Amtsperiode 2021 – 2025 berufen (Vorl.-Nr. 2020/0379) .
Frau Julia Aubel wird Landesjagdverband Hessen e. V. Ortsverband Jagdklub Darmstadt,
Verein für Jäger und Sportschützen e.V. als stimmberechtigtes Mitglied vorgeschlagen.
Mindestens die Hälfte der Beiratsmitglieder wird auf Vorschlag der nach § 3 Umwelt -
Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannten Naturschutzvereinigungen berufen. Der
Landesjagdverband Hessen e. V. verfügt über die Anerkennung als Naturschutzvereinigung.
Folgekosten:
Den Mitgliedern des Naturschutzbeirates stehen für jede Sitzung an der s ie teilnehmen, eine
Aufwandsentschädigung von 20, - € je Sitzung zu. Die Folgekosten liegen unter 200, - € pro
Jahr und Mitglied.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 1
334 Zeichen
Punkt 6: Naturschutzbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei der unteren Naturschutzbehörde hier: Berufung eines Mitgliedes des Naturschutzbeirates nach § 57 Hess. Naturschutzgesetz (V-Nr. 2024/0129) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0129
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.04.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00