V/0677/2021
Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2021 der KonvOY GmbH
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
1488 Zeichen
V/0677/2021 V/0677/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2021 der KonvOY GmbH Beratungsfolge 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird ermächtigt, für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der KonvOY GmbH für das Geschäftsjahr 2021 die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH zu wählen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. Begründung: Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses wird gemäß § 318 Abs. 1 HGB von dem Gesellschafter gewählt. Gemäß § 9.2 f) des Gesellschaftsvertrages der KonvOY GmbH bedarf die Bestellung des Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. Der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH hat in seiner Sitzung am 02.09.2021 der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH die Wahl der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH zum Abschlussprüfer empfohlen. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Amt für Finanzen und Beteiligungen 15.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ebert T elefon:492-2012 EbertJ@stadt-muenster.de - 2 - V/0677/2021
Anlage A
1348 Zeichen
Anlage A zur V/0677/2021 Kurzüberblick Gemäß § 9.2 f) des Gesellschaftervertrages der KonvOY GmbH bedarf die Bestellung des Abschlussprüfers eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die KonvOY GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster durch die Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. Dies wird gewährleistet durch Erwerb, Baureifmachung, Bewirtschaftung und Veräußerung von Grundstücken, T eilenvon Grundstücken und von grundstücksgleichen Rechten. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0677/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2021
- Erstellt
- 06.09.2021 09:25