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V/0677/2021

Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2021 der KonvOY GmbH

Vorlagen 06.09.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 28.09.2021, TOP 11.23

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1488 Zeichen

V/0677/2021
V/0677/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2021 der KonvOY GmbH
Beratungsfolge
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird
ermächtigt, für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der KonvOY GmbH für das
Geschäftsjahr 2021 die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH zu wählen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen.
Begründung:
Der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses wird gemäß § 318 Abs. 1 HGB von dem Gesellschafter
gewählt. Gemäß § 9.2 f) des Gesellschaftsvertrages der KonvOY GmbH bedarf die Bestellung des
Abschlussprüfers eines Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Zur Ermächtigung der
Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss
des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig.
Der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH hat in seiner Sitzung am 02.09.2021 der
Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH die Wahl der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft
BPG mbH zum Abschlussprüfer empfohlen.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
15.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Ebert
T elefon:492-2012
EbertJ@stadt-muenster.de

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V/0677/2021

Anlage A

1348 Zeichen

Anlage A zur V/0677/2021
Kurzüberblick
Gemäß § 9.2 f) des Gesellschaftervertrages der KonvOY GmbH bedarf die Bestellung des
Abschlussprüfers eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH.
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der
KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und
Wirtschaft notwendig.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die KonvOY GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.
Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster durch
die Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der ehemaligen York- und
Oxford-Kaserne. Dies wird gewährleistet durch Erwerb, Baureifmachung, Bewirtschaftung und
Veräußerung von Grundstücken, T eilenvon Grundstücken und von grundstücksgleichen Rechten.
Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
k.A.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
k.A.

Beratungsverlauf (1)

28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0677/2021
Typ
Vorlagen
Datum
06.09.2021
Erstellt
06.09.2021 09:25