Mandari Insight

BV3/144/2025

Bauvoranfrage, Völklinger Straße 105 - Neubau Rettungswache 24

Beschlussvorlage 25.08.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 30.09.2025, TOP 6.6

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Perspektive

· application/pdf

Ansehen

Flächennutzungsplan

· application/pdf

Ansehen

Lageplan 1

· application/pdf

Ansehen

Lageplan 2

· application/pdf

Ansehen

Luftbild

· application/pdf

Ansehen

Schnitte, Ansichten

· application/pdf

Ansehen

Katasterauszug

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

3997 Zeichen

BV3/144/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauvoranfrage, Völklinger Straße 105 - Neubau Rettungswache 24 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 3 30.09.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung stimmt der Erteilung des Vorbescheides zu. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes mit der 
Festsetzung als „landwirtschaftliche Fläche“. 
 
Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 Abs. 2 BauGB 
(Außenbereich). 
 
Im Rahmen der dringe nden Bedarfs - und Flächenabdeckung von Rettungswachen 
des Stadtgebietes ist der Neubau einer Rettungswache geplant. 
 
Anhand des Brandschutzbedarfsplanes der Feuerwehr Düsseldorf werden sowohl der 
Umfang, als auch die räumliche Verteilung der feuerwehrtechn ischen Einsatzmittel, 
sowie die benötigten Einsatzkräfte festgelegt, um die gesetzlich geforderte Hilfsfrist 
einhalten zu können. Entsprechend dieser gesamtstädtischen Planung ist der Neubau 
einer Rettungswache an diesem Standort notwendig, um die Flächena bdeckung der 
angrenzenden Stadtgebiete zu gewährleisten. Die bisher genutzten Rettungswachen 
decken den Raumbedarf nicht. Eine Prüfung alternativer Grundstücke im 
Innenbereich des Stadtbezirks hat ergeben, dass keine geeigneten verfügbaren 
Grundstücke mit entsprechender Größe und Verkehrsanbindung vorhanden sind. 
 
Die Planung der Feuerwache besteht aus einem in drei Teile gegliederten

Seite 2 
Gebäudekörper. In dem zweigeschossigen Gebäudekörper (Höhe ca. 8 m, 
Abmessungen ca. 42 m x 25 m) werden im Wesentlichen die Einsatzfahrzeuge 
untergebracht. Über einen eingeschossigen Verbindungsbau wird der dreigeschossige 
Gebäudeteil (Höhe 12,50 m, Abmessungen ca.16 m x 25 m) für die Büro -, 
Schulungs- und Sozialräume geplant. 
 
Die Zufahrt und Ausfahrt für die Einsatzfahrzeuge erfolgt im nördlichen Teil des 
Grundstücks über einen Bypass der Fährstraße. Zudem ist im östlichen Teil des 
Grundstücks eine Notausfahrt für Einsatzfahrzeuge auf die Völklinger Straße 
vorgesehen. 
 
Die Bauvoranfrage dient ausschließlich der Prüfung planung srechtlicher 
Fragestellungen. 
 
 
Begründung:  
 
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt, da die Bebauung des Außenbereiches gemäß  
§ 35 Abs. 2 BauGB in diesem Einzelfall zulässig ist, öffentliche Belange nicht 
beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist. 
 
Aufgrund der Lage nahe des Kreuzungsbereiches Völklinger Straße – Fährstraße wird 
kein erhöhtes Verkehrsaufkommen verursacht. Ebenso ist die Fläche nur 
geringwertig landwirtschaftlich genutzt. 
 
Der Betrieb von Rettungswachen dient unmittelbar dem Schutz v on Leben und 
Gesundheit der Bevölkerung und ist somit eine Einrichtung zur Gefahrenabwehr und 
Daseinsvorsorge. Die Sicherstellung einer flächendeckenden, schnellen 
Notfallversorgung stellt ein herausragendes öffentliches Interesse dar und 
gleichzeitig ist die Kommune in der Pflicht, die bedarfsgerechte 
Rettungsdienstversorgung sicherzustellen. Somit dient das geplante Vorhaben der 
Aufrechterhaltung der rettungsdienstlichen Versorgung der angrenzenden Stadtteile 
Hamm, Bilk und Unterbilk. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Die erforderlichen PKW - und Fahrradstellplätze werden auf dem Grundstück 
hergestellt. 
 
Die Flachdächer werden begrünt. 
 
Für dieses Vorhaben müssen auf dem Grundstück keine satzungsgeschützten Bäume 
gefällt werden. Die vier Straßenbäume (nicht satzungsgeschützt), die im Bereich der 
Zufahrten stehen, sollen an andere Stellen im Straßenraum versetzt werden. 
 
Im Rahmen der Bauantragsplanung werden auf der Grundlage einer 
landschaftspflegerischen Fachplanung Eingriffe im Sinne des Naturschutzgesetzes 
ausgeglichen.

Seite 3 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Flächennutzungsplan 
Lageplan 1 
Lageplan 2 
Schnitte, Ansichten 
Perspektive

Beratungsverlauf (1)

30.09.2025 Bezirksvertretung 3
TOP 6.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV3/144/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
25.08.2025
Erstellt
21.08.2025 12:41