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V/0860/2016

Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das Haushaltsjahr 2017

Vorlagen 05.10.2016

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860-2016_Anlage1

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860-2016_Anlage1

27644 Zeichen

Energiebericht 2015

Inhaltsverzeichnis 
Vorwort 
1. Energiepreisentwicklung Seite 2
 
2. Strombezüge und Stromkosten Seite 6
 
3. Wärmebezüge und Wärmekosten Seite 8
 
4. Wasserbezüge und Wasserkosten Seite 11
 
5. Schlusswort Seite 13

Vorwort 
Mitte des letzten Jahrhunderts wurde dem Thema Energiebezüge wenig Aufmerksamkeit 
geschenkt. Die erste Ölkrise 1973, verbunden mit Sonntagsfahrverboten, hat dazu geführt, dass 
das Thema an Bedeutung gewann. 
Erste Verordnungen zur Verwendung von Dämmstoffen bei Neubauten wurden erarbeitet. Diese, 
sind im weiteren Verlauf bis heute ständig mit der Zielsetzung, den Energiebedarf von Gebäuden 
zu senken, modifiziert worden. Bei heutigen modernen Neubauten liegt der Heizenergiebedarf 
im Vergleich zu nicht energetisch ertüchtigten Bauten aus der Zeit von vor 1960 häufig um ca. 60 
- 80 % niedriger. 
Bei den Gebäuden der Stadt Münster sind in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich energetische 
Sanierungen erfolgt. Das Energiemanagement im Amt für Immobilienmanagement ist als 
ständige Überwachung der Energiebezüge eingeführt worden. Zusammenfassend hat die 
Modernisierung der Anlagentechnik, Dämmmaßnahmen sowie das Energiemanagement bewirkt, 
dass die Energiebezüge deutlich optimiert werden konnten. 
Bereits im Zeitraum 1990 – 2000 lagen schon vergleichsweise sehr hohe Anforderungen an die 
Gebäudedämmung vor. In den letzten Jahren sind diese weiter verschärft worden, was zu einer 
weiteren Reduzierung des Energiebedarfs geführt hat. In Münster sind bei den kommunalen 
Gebäuden sogar erhöhte Grenzwerte, die über die jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen 
hinausgehen, umgesetzt worden. Mit zunehmender Anforderung sinken allerdings auch 
naturgemäß die noch realisierbare Einsparung. 
Auf der anderen Seite hat sich die Nutzung und Auslastung der Gebäude erheblich geändert. 
Ganztagsschulen mit Mensen und Übermittagsbetreuungen sind eingeführt worden, die EDV 
Ausstattung ist flächendeckend in den Schulen weiter ausgebaut worden, aus einfachen Bädern 
sind Bäder mit Spaßbadcharakter geworden. Dieser Strukturwandel ist wiederum mit einer 
Verbrauchssteigerung verbunden. 
Durch den Bau, den Kauf sowie die Anmietung von Gebäuden zur Unterbringung der 
Flüchtlingen sind naturgemäß auch der Energie- und Wasserbezüge der Stadt Münster 
gestiegen. Auch diese Auswirkungen spiegeln sich in den Diagrammen im Energiebericht 
wieder. 
Dieser Energiebericht dient dazu, sowohl die Energiepreisentwicklung, die Energieverbrauchs­
entwicklung als auch die Energiekostenentwicklung der letzten Jahre darzustellen.

1.Energiepreisentwicklung 
Eine losgelöste Bewertung der Energiekosten ohne die Einbeziehung der Energiepreisentwicklung der verschiedenen Energien (Strom, Gas, 
Fernwärme, Heizöl, Wasser) ist nur bedingt aussagekräftig. Die Entwicklung der Energiepreise der letzten Jahre ist den nachfolgenden 
Diagrammen zu entnehmen. 
Heizölpreisentwicklung / Gaspreisentwicklung Heizöl - Notierung Rheinschiene - brutto 
100
 Da es sich bei den Heizölpreisen um Tagespreise handelt, gibt die 
Angabe einzelner weniger Einkaufspreise nur bedingt einen Überblick 
90
 
über den Verlauf der Heizölpreisentwicklung. Als gute Datengrundlage 80
 
Heizöl - Notierung [€ /hl - brutto] 
erweisen sich aber eine Veröffentlichungen des Statistischen Bundes­ 70
 
amtes. Vom Statistischen Bundesamt werden die Heizölpreise für eine 
60
 
fest vorgegebene Einkaufsmenge kontinuierlich für verschiedene 
50
 
40
 
30
 
Berichtsorte erfasst. 
Entwicklungder reinen Gaseinkaufspreise an der EEX Energiebörse 20
 
(Futures, Terminmarkt) 
44
 
42
 
40
 
38
 
36
 
34
 
32
 
30
 
28
 
26
 
24
 
22
 
20
 
18
 
16
 
14
 
12
 
10
 
8
 
6
 
4
 
2
 
10
 
0
 
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
 
Zeitachse 
Die Entwicklungen der Heizöl- und Gaspreise waren bis vor einigen 
Jahren über Preisanpassungsformeln eng aneinander gekoppelt. Gas 
ist zwischenzeitlich wie Strom zu einem Börsenprodukt geworden. 
Dadurch ist die Gaspreisentwicklung heute nicht mehr in der starren 
Form einer Preisanpassungsformel an den Heizölpreis gebunden. Die 
Gaspreisentwicklung an der Leipziger Energiebörse ist dem linken 
Börsenpreis
[ct/kWh] 
Jul 07
Okt 07
Jan 08
Apr 08
Aug 08
Nov 08
Feb 09
Mai 09
Sep 09
Dez 09
Mrz 10
Jul 10
Okt 10
Jan 11
Mai 11
Aug 11
Nov 11
Feb 12
Jun 12
Sep 12
Dez 12
Mrz 13
Jul 13
Okt 13
Jan 14
Mai 14
Aug 14
Nov 14
Mrz 15
Jun 15
Sep 15
Dez 15 
Diagramm zu entnehmen 
Datum 
1 
0

0,00 
2,00 
4,00 
6,00 
8,00 
10,00 
12,00 
Jan 02
Jan 03
Jan 04
Jan 05
Jan 06
Jan 07
Jan 08
Jan 09
Jan 10
Jan 11
Jan 12
Jan 13
Jan 14
Jan 15 
Durchschnittspreis (100kW; 1.200 Vollbenutzungssunden)
[ct/kWh] 
Datum 
Fernwärmepreisentwicklung der Stadtwerke Münster 
Fernwärmepreis brutto 
Fernwärmepreisentwicklung 
Die Fernwärmepreisentwicklung der Stadtwerke Münster ist 
dem nebenstehenden Diagramm zu entnehmen. Bis 2013 war 
der Fernwärmepreis an den Heizölpreis gekoppelt. 2014 ist 
die Preisanpassung umgestellt worden. Der Fernwärmepreis 
ist nunmehr am Gasbörsenpreis gekoppelt. 
Thermokonzept 
Die überwiegende Mehrzahl der Liegenschaften der Stadt 
Münster sind seit 2008 im Thermokonzept der Stadtwerke 
integriert. Beim Thermokonzept handelt es sich um ein 
Wärmelieferungscontracting. Die Stadtwerke betreiben die 
Erzeugungsanlagen und veräußern der Stadt die reine 
Wärmeenergie. In dem Thermokonzeptvertrag sind sowohl 
fernwärmeversorgte Anlagen, als auch Anlagen, die die 
Wärme mittels Öl- oder Gaskessel produzieren, enthalten. Der Energiepreis des Thermokonzeptvertrages ist seit 2014 am Gasbörsenpreises 
gekoppelt. Auf die Kostenentwicklung des Thermokonzeptvertrages wird auf den Seiten 9 und 10 genauer eingegangen. 
Strompreisentwicklung 
Mit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahre 1998 ist eine Trennung zwischen dem Netzbetreiber und dem Stromlieferant erfolgt. Der 
Gesetzgeber verpflichtet die Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber, ihre Netze allen Stromhändlern und Stromanbietern diskriminierungs­
frei für die Stromdurchleitung zur Verfügung zu stellen. Die Netzentgelte, die der Netzbetreiber den Lieferanten für die Nutzung seiner Netze in 
Rechnung stellt, sind im Internet zu veröffentlichen und für jeden Lieferanten gleich. 
Durch die Liberalisierung entfällt das frühere Monopol auf die Stromlieferung. Die Netzgesellschaften besitzen aber weiterhin ein Monopol auf die 
lokalen Stromnetze. Um einen Missbrauch dieser Monopolstellung zu verhindern, ist eine Anhebung der Netzentgelte nur dann möglich, wenn die 
Bundesnetzagentur nach Prüfung der Geschäftsunterlagen die Anhebung des Netzbetreibers für angemessen hält und ihr zustimmt. Die Höhe der 
Netzentgelte bedarf somit einer behördlichen Genehmigung. 
2

Seit dieser Liberalisierung hat es eine Vielzahl von Änderungen gegeben, die sich sowohl auf die Strombeschaffung als auch auf die Stromkosten 
auswirken. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen zusammengestellt: 
Die Stromsteuer ist im April 1999 eingeführt und im weiteren Verlauf schrittweise bis auf 2,05 ct/kWh angehoben worden. 
Im April 2000 trat das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft. Die Versorgungsunternehmen werden durch das EEG verpflichtet, Strom 
aus erneuerbaren Energien zu Konditionen aufzukaufen, die deutlich über dem Marktpreis liegen. Diese Mehrbelastungen werden in dem 
sogenannten EEG Zuschlag auf alle Endkunden umgelegt. Aktuell (2015) beträgt der EEG Zuschlag 6,17 ct/kWh (netto). Dieser Zuschlag ist im 
Jahr 2015 erstmalig seid der Einführung rückläufig. Für 2016 ist allerdings schon wieder mit einer Erhöhung zu rechnen. 
Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist geregelt, mit welchen Preisen die Netzbetreiber Strom aus Kraftwärmekopplungsanlagen 
vergüten müssen. Auch hier werden die Mehrbelastungen auf die Endverbraucher umgelegt (KWKG Zuschlag). Dieser KWKG Zuschlag beläuft 
sich für Abnahmestellen mit einer Stromabnahme < 100.000 KWh/a auf 0,254 ct/kWh (netto). 
Großkunden müssen zum Teil nur ein reduziertes Netzentgelt zahlen (§19 NEV). Die dadurch entgangenen Einnahmen der Netzbetreiber werden 
wiederum auf die Endverbraucher umgelegt. Für Kunden mit einer Abnahme unter 100.000 kWh/a steigt dadurch der Strompreis um 0,227 ct/kWh. 
Sofern aus einer nicht fristgerechte Netzanbindung 
von Offshore Windkraftanlagen zu Haftungs­
ansprüche (§17 EnWG) resultieren, können diese 
auf den Endverbraucher umgelegt werden. Da 
2014 zu viel berechnet wurde, erfolgt 2015 für 
Kunden mit einer Abnahme < 100.000 kWh/a 
eine Rückerstattung von 0,051ct/kWh. 
Im rechts stehenden Diagramm ist die Entwicklung 
der vorstehend genannten Abgaben und Zuschläge 
dargestellt. Es wird deutlich, dass ein erheblicher 
Anteil der Strompreissteigerungen der letzten 
Jahre auf die zu zahlenden Zuschläge und Ab­
gaben zurückzuführen ist. 
3 
0 
1 
2 
3 
4 
5 
6 
7 
8 
9 
10 
11 
12 
Preis [ct/kWh] 
Jahr 
Preisentwicklung der Abgaben und Zuschläge 
Stromsteuer brutto KWK Zuschlag brutto EEG brutto §19 StromNEV-Umlage brutto Offshore-Haftungsumlage brutto Abschaltungsumlage brutto 
Prognose

3 
4 
7 
Als Folge der Liberalisierung ist im Jahr 2002 aus Strom ein börsengehandeltes Gut geworden. Seither ist der sogenannte reine Energiepreis 
(Strompreis ohne Netzkosten, EEG- und KWKG-Zuschläge, Offshore- und §19 NEV-Zulagen sowie ohne Stromsteuer) maßgeblich vom 
Börsenpreis abhängig. Durch den Handel an der Börse besteht nunmehr die Möglichkeit, Strom für die Zukunft im Rahmen eines Waren­
termingeschäftes zu kaufen. So kann bereits jetzt für z.B. 2017 ff Strom an der Strombörse eingekauft und für diesen Strom ein Festpreis 
vereinbart werden. Sofern die Preise dann im weiteren Verlauf an der Strombörse steigen oder sinken, hat dieses auf den vom Kunden 
abgesicherten Strompreis keine Auswirkung mehr. Der Verlauf der an der Börse gehandelten Preise ist dem nachfolgenden Diagramm zu 
entnehmen. 
Bereits 2003 ist bei der Stadt Münster .
Entwicklung der reinen Stromeinkaufspreise an der Strombörse 
(Futures, Terminmarkt) eine Umstellung von der Vollstrom­
versorgung (Netznutzung und 
Stromlieferung in einem Vertrag) 
10 
zugunsten separater Verträge für 
9 Stromlieferung und Netznutzung erfolgt. 
Durch die Trennung von Netznutzung 
8 
gabe die Netznutzungsentgelte der 
einzelnen Abnahmestellen zu berechnen. 
6 
5 
Base 
die jährliche durchschnittliche Preis-
steigerung für den reinen Energie-
einkauf an der Strombörse beträgt von 
Juli 2002 bis Dez 2015 
Dadurch kann deutlich einfacher und 
Börsenpreis
[ct/kWh] 
und Stromlieferung besteht für die 
Stromlieferanten nicht mehr die Not­
wendigkeit, im Vorfeld zu Angebotsab­
schneller auf Änderungen an der 
Strombörse reagiert werden. 
Die Möglichkeit, Zukunftspreise an der 
Juli.2002
Januar.2003
Juli.2003
Januar.2004
Juli.2004
Januar.2005
Juli.2005
Januar.2006
Juli.2006
Januar.2007
Juli.2007
Januar.2008
Juli.2008
Januar.2009
Juli.2009
Januar.2010
Juli.2010
Januar.2011
Juli.2011
Januar.2012
Juli.2012
Januar.2013
Juli.2013
Januar.2014
August.2014
Februar.2015
August.2015 
Börse abzusichern, wird von der Stadt 
Münster aktiv genutzt. 
Datum 
4 
2

Dem nachstehenden Diagramm ist zu entnehmen, wie sich die Gesamtstrompreise (inkl. Netzentgelt, inkl. Zuschläge) der Stadt Münster in den 
letzten Jahren entwickelt haben. Der reine Stromeinkaufspreis (grüner Balken) der Stadt Münster wird in den Jahren 2017 – 2019 weiter sinken. 
Durch die schon getätigten Einkäufe für 2017 bis 2019 ist der reine Stromeinkaufspreis bereits festgeschrieben. Gegenüber 2009 und 2010 sind 
die reinen Stromeinkaufspreis von ca. 10 ct/kWh auf unter 4 ct/kWh gesunken. Der Preisrückgang beträgt somit ca. 6 ct/kWh. Im gleichen 
Zeitraum ist der Gesamtstrompreis (Preis inklusive gesetzlicher Abgaben und Zuschläge) von ca. 19 ct/kWh auf 22 ct/kWh gestiegen. Wie aus 
dem Diagramm zu entnehmen ist, ist diese gegenläufige Entwicklung maßgeblich auf die gesetzlichen Zuschläge und Abgaben ( roter Balken) 
sowie gestiegene Netznutzungsentgelte (blauer Balken) zurückzuführen. 0 
2 
4 
6 
8 
10 
12 
14 
16 
18 
20 
22 
24 
26 
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 
Preis brutto [ct/kWh] 
Strompreise der Stadt Münster 
Energiebeschaffung brutto Summe Zuschläge brutto Netzkosten brutto 
Prognosew erte der Netzkosten und 
Zuschläge 
- die Energiebeschaffungskosten sind 
bis einschließlich 2018 bereits bekannt 
5

2. Strombezüge und Stromkosten 
Im vorstehenden Kapitel „Energiepreise“ ist die allgemeine Preisentwicklung auf dem Energiemarkt erläutert worden. Interessant ist nunmehr die 
Frage, wie sich die Energiebezüge und Energiekosten der Stadt Münster entwickelt haben. Dieser Frage wird in den nachfolgenden Diagrammen 
und Erläuterungen nachgegangen. Wie bei den Energiepreisen erfolgt eine Differenzierung nach den Energiearten. Eine reine Kostenermittlung 
ohne Auswertung der dahinterstehenden Energiebezüge ist wenig hilfreich. Aus diesem Grunde ist neben der Kostenentwicklung auch die 
Verbrauchsentwicklung dargestellt worden. Zu Erhöhung der Aussagekraft ist bei dem Verbrauch zusätzlich noch eine Differenzierung nach 
verschiedenen Nutzergruppen erfolgt. 
Entwicklung der Strombezüge 
Dem Diagramm ist die erfreuliche Entwicklung, dass in vielen 
Bereichen in den letzten Jahren die Strombezüge 
reduziert werden konnten, zu entnehmen. 
Im Bereich Sportförderung inkl. Bäder ist diese Entwicklung 
erst ab 2012 erkennbar. In den Jahren davor ist der Bezug 
deutlich gestiegen. Diese Steigerungen sind im wesentlichen 
auf eine Ausdehnung der Nutzungszeiten sowie einen deut­
lich höheren Standard bei den sanierten Bädern zurückzu­
führen. Ferner führen höhere Anforderungen an die 
Schwimmbeckenwasserbehandlung (z.B. eine höhere 
Wasserumwälzungsrate) zu einer Stromverbrauchssteigerung. 
0 
2.000.000 
4.000.000 
6.000.000 
8.000.000 
10.000.000 
12.000.000 
14.000.000 
16.000.000 
Pumpwerke / 
Kläranlagen 
Schul­
einrichtungen 
Kinder- Jugend­
und Familie 
Sportförderung 
inkl. Bäder 
Verwaltung Lichtsignal­
anlagen 
Kultur und 
Wissenschaft 
Soziale 
Leistungen 
sonstiges 
Strombedarf [kWh/a] 
Kategorien 
2005 
2006 
2007 
2008 
2009 
2010 
2011 
2012 
2013 
2014 
2015 
Bei den Schuleinrichtungen sind aus dem Diagramm nahezu gleichbleibende Bezüge zu erkennen. Diesen Sachverhalt positiv zu bewerten klingt 
zunächst befremdlich. Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass in den letzten Jahren die Nutzungszeiten in den Schulen kontinuierlich 
ausgedehnt worden sind. Zusätzliche Einrichtungen wie Cafeterien und Mensen sind gebaut worden, der Grad der EDV Ausstattung ist erheblich 
gestiegen. Das die realen Bezüge dennoch nicht gestiegen sind, ist auf die kontinuierliche Verbesserung des technischen Standards wie z.B. 
Beleuchtungssanierungen, Optimierung von Heizungspumpen etc. zurückzuführen. 
6

Deutlich gestiegen sind die Energiekosten für soziale Leistungen. Ursächlich hierfür ist die Vielzahl neuer Gebäude für die Flüchtlingsunterbring­
ung. 
Entwicklung der Stromkosten 
Aus den Erläuterungen zu den Energiepreisen ist zu entnehmen, das diese in der Vergangenheit deutlich gestiegen sind, wobei der 
Steigerung der durch gesetzliche Vorgaben festgelegten Abgaben (Stromsteuer, EEG Zuschlag, KWKG Zuschlag, Offshore Zuschlag 
und §19 NEV Zuschlag) hierbei ein maßgeblicher Anteil zukommt. Diese Preisentwicklung hat letztendlich zur Folge, das trotz der 
Reduzierung der Strombezüge die Strom­
kosten im Betrachtungszeitraum 2005 – 
2014 gestiegen sind. (siehe Diagramm). 
Trotz der zusätzlichen Strombezüge durch 
die Flüchtlingseinrichtungenkonnte der 
Gesamtstrombedarf 2015 reduziert 
werden. Der deutliche Rückgang des 
Strombezuges 2015 ist auf das neue 
BHKW in der Hauptkläranlage zurückzu­
führen. Hier wird nunmehr ein Gr0ßteil des 
Strombedarfs über das BHKW produziert. 
Durch die bereits jetzt für 2017-2018 
erfolgte Strombeschaffung ist in den 
Jahren 2017 – 2018 wieder von einem 
leichten Rückgang auszugehen. 
(siehe hierzu das Diagramm auf Seite 5) 
kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a 
kWh/a 
kWh/a kWh/a kWh/a 
kWh/a kWh/a 
kWh/a 
€ /a € /a 
€ /a € /a 
€ /a 
€ /a € /a 
€ /a 
€ /a € /a 
€ /a 
0 
2.000.000 
4.000.000 
6.000.000 
8.000.000 
10.000.000 
12.000.000 
14.000.000 
16.000.000 
0 
5.000.000 
10.000.000 
15.000.000 
20.000.000 
25.000.000 
30.000.000 
35.000.000 
40.000.000 
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 
Stromkosten [€ /a] 
Strombezug [kWh/a] 
Abrechnungsjahr 
Gesamtentwicklung Strombezug / Stromkosten 
7

3. Wärmebezüge und Wärmekosten 
Ein Vergleich der Wärmebezüge unterschiedlicher Jahre ohne die Berücksichtigung der meteorologischen Gegebenheiten der entsprechenden 
Jahre ist wenig aussagekräftig. Aus diesem Grunde haben wir die Wärmebezugsdaten witterungsbereinigt. Somit werden für alle Bezugsjahre die 
gleichen Witterungsbedingungen zugrunde gelegt. 
Entwicklung der Wärmebezüge 
Auch bei den Wärmebezügen spiegelt sich wie beim 
Strom die positive Entwicklung wieder. Die Bezüge 
sind für fast alle Bereiche in den letzten Jahren ge­
sunken. Eine Ausnahme stellt erneut wiederum der 
Bereich soziale Leistungen dar. Der Anstieg in 
dieser Rubrik ist auf die zusätzlichen Gebäude für 
die Unterbringung von Flüchtlingen zurückzuführen. 
Die in vielen Rubriken vorliegende positive Ent­
wicklung ist auf die erfolgten Modernisierungen der 
letzten Jahre zurückzuführen. Doch Modernisierungen 
alleine führen nicht zu dieser Entwicklung, zumal die 
Gebäudenutzungszeiten in den letzten Jahren in 
einigen Bereichen deutlich ausgedehnt worden sind. 
Einen wesentlichen Anteil an der positiven Entwick­
lung der Wärmebezüge vieler Rubriken ist auf die 
ständige Überwachung und Verbrauchskontrolle zu­
rückzuführen. Diese führt dazu, dass die Heizzeiten 
den tatsächlichen Nutzungszeiten angepasst werden 
und auftretende Defekte, die z.B. zu einem durch­
gängigen Betrieb der Heizungsanlagen führen etc., 
frühzeitig erkannt und behoben werden. 
0 
5.000.000 
10.000.000 
15.000.000 
20.000.000 
25.000.000 
30.000.000 
35.000.000 
40.000.000 
45.000.000 
50.000.000 
Pumpwerke / 
Kläranlagen 
Schul­
einrichtungen 
Kinder- Jugend­
und Familie 
Sportförderung 
inkl. Bäder 
Verwaltung Kultur und 
Wissenschaft 
Soziale 
Leistungen 
sonstiges 
Wärmebezüge [kWh/a] 
Kategorien 
(witterungsbereinigt) 
2005 
2006 
2007 
2008 
2009 
2010 
2011 
2012 
2013 
2014 
2015 
.
 
8

Entwicklung der Wärmekosten 
Die Wärmebezüge sind insgesamt betrachtet deutlich zurückgegangen, der Anstief 2015 ist im wesentlichen auf die Flüchtlingsthematik
 
zurückzuführen. Ein entsprechender Verlauf bei den Kosten liegt allerdings nicht vor. Somit scheint zunächst der ökologische Vorteil nicht mit
 
einem ökonomischen Vorteil verbunden zu sein. An dieser Stelle wiederum die Ursache nur in der Energiepreissteigerung zu sehen, führt
 
allerdings nicht zu einer objektiven 
Aussage. Ende 2007 hat sich die Stadt 
Münster dazu entschlossen, die bislang in 
Eigenregie betriebenen Wärmeerzeug­
ungsanlagen im Rahmen eines Thermo­
konzeptvertrages an die Tochtergesell­
schaft Stadtwerke Münster zu übergeben. 
Die Stadtwerke sind somit seit 2008 für die 
Wartung, Instandsetzung und Erneuerung 
der Wärmeerzeugungsanlagen auf eigene 
Kosten zuständig. Die hierfür anfallenden 
Aufwendungen sind ab 2008 im Wärme­
preis, der der Diagrammauswertung 
zugrunde liegt, bereits enthalten. 
Daraus resultiert, dass bei einem fairen 
Vergleich der Entwicklung die Energie­
kosten in den Jahren 2005 – 2007 die 
angefallenen Wartungskosten sowie die 
Kosten für Anlagenerneuerungen jeweils 
hinzugerechnet werden müssen, da diese 
ab 2008 in den von den Stadtwerken in 
Rechnung gestellten Wärmepreis bereits 
enthalten sind. Die Kosten für die Wartung 
und Anlagenerneuerung aus den Jahren 
2005 – 2007 liegen aber nicht vor. 
kWh/a 
kWh/a 
kWh/a 
kWh/a 
kWh/a 
kWh/a 
kWh/a kWh/a kWh/a 
kWh/a 
kWh/a 
€ /a 
€ /a € /a 
€ /a € /a 
€ /a 
€ /a € /a € /a € /a € /a 
0 
2.000.000 
4.000.000 
6.000.000 
8.000.000 
10.000.000 
12.000.000 
14.000.000 
16.000.000 
18.000.000 
20.000.000 
0 
10.000.000 
20.000.000 
30.000.000 
40.000.000 
50.000.000 
60.000.000 
70.000.000 
80.000.000 
90.000.000 
100.000.000 
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 
Wärmekosten [€ /a] 
Wärmebezug [kWh/a] 
Abrechnungsjahr 
Gesamtentwicklung Wärmebezug / Wärme­
kosten (witterungsbereinigt) 
9

Wenn man nunmehr den tatsächlichen Erfolg durch die Optimierung der Heizenergiebezüge beurteilen möchte, besteht alternativ zur Bewertung 
der nicht bekannten Wartungs- und Anlagenerneuerungskosten die Möglichkeit, dass die Heizenergiepreise des Ausgangsjahres (im vorliegenden 
Fall 2005) auch für die folgenden Jahre zugrunde gelegt werden. Bei gleichbleibenden Energiepreisen wäre im Betrachtungszeitraum 2005 – 2015 
nicht nur die Energiebezüge, sondern auch die Energiekosten gesunken. 
In den Jahren 2011 und 2013 ist in sehr vielen Schulen die Nutzungszeit (Ganztag) verlängert worden. Durch entsprechende Sanierungen und 
Optimierungen ist es gelungen, den mit der Ausdehnung der Nutzungszeiten zu erwartenden Verbrauchsanstieg zu verhindern. Nicht verhindert 
werden konnte der deutliche Anstieg des Wärmebezuges im Jahr 2015, der, wie bereits erwähnt, im wesentlichen auf die Vielzahl neuer Gebäude 
zurückzuführen ist. Da der Gaspreis an der Börse und somit auch der Thermokonzeptpreis 2015 gegenüber 2014 gesunken sind, sind die real 
anfallenden Heizenergiekosten 2015 trotz des gestiegenen Wärmebezuges 2015 aber nahezu unverändert im Vergleich zu 2014. 
kWh/a 
kWh/a 
kWh/a 
kWh/a 
kWh/a 
kWh/a 
kWh/a kWh/a kWh/a 
kWh/a 
kWh/a 
€ /a 
€ /a € /a 
€ /a € /a 
€ /a 
€ /a € /a € /a € /a € /a 
€ /a € /a 
€ /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a 
€ /a 
0 
2.000.000 
4.000.000 
6.000.000 
8.000.000 
10.000.000 
12.000.000 
14.000.000 
16.000.000 
18.000.000 
20.000.000 
0 
10.000.000 
20.000.000 
30.000.000 
40.000.000 
50.000.000 
60.000.000 
70.000.000 
80.000.000 
90.000.000 
100.000.000 
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 
Wärmekosten [€ /a] 
Wärmebezug [kWh/a] 
Abrechnungsjahr 
Gesamtentwicklung Wärmebezug / Wärme­
kosten (witterungsbereinigt) 
kWh/a € /a € /a Preisstand 2005 
10

4. Wasserbezüge und Wasserkosten 
Im Vergleich zu den Strom- und Wärmebezügen spielen die Wasserbezüge eine untergeordnete Rolle. Abgesehen von den Bädern und 
Sporthallen ist der mit Abstand größte Anteil der Wasserbezüge den Sanitären Anlagen zuzuordnen. 
Entwicklung der Wasserbezüge 
Im Gegensatz zu den Strom- und Wärmebezügen ist bei den Wasserbezügen keine eindeutige Tendenz aus dem nebenstehenden Diagramm 
erkennbar. Der starke Abfall bei der Rubrik „sonstige“ ist darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit die Zuordnung der Wasserbezüge zu 
einzelnen Rubriken noch nicht so differenziert erfolgt ist, wie es derzeit der Fall ist. Somit verteilt sich die anscheinend vorliegende Reduzierung 
bei den „sonstigen“ zum Teil auf die übrigen Rubriken und führt dort zu einer Steigerung. Erneut auffallend ist der starke Anstiege in der Rubrik 
„soziale Leistungen“. 
Auch wenn die Wasserbezüge im Vergleich zu den 
Strom- und Wärmebezügen eine untergeordnete 
Rolle spielen, steht das Thema „Wasser sparen“ 
dennoch im Fokus der Gebäudebewirtschaftung. 
Neue wassersparende Techniken sofort flächen­
deckend einzusetzen, ist allerdings nicht immer 
erfolgversprechend. Vielmehr sollte zunächst ge­
prüft werden, ob diese Techniken speziell für die 
Anwendungen bei den einzelnen Liegenschaften 
geeignet sind und eine Umsetzung wirtschaftlich 
sinnvoll ist. Gerade beim Wasser dürfen die 
hygienischen Anforderungen nicht außer acht 
gelassen werden. So ist es nicht als sinnvoll, bei 
Gebäuden mit alten überdimensionierten Wasser­
leitungen Wasserspartechniken einzubauen und 
anschließend mehrfach im Jahr die Wasserleitungen 
auf Grund des geringen Durchsatzes zu spülen. 
11 
0 
20.000 
40.000 
60.000 
80.000 
100.000 
120.000 
140.000 
160.000 
Pumpwerke / 
Kläranlagen 
Schul­
einrichtungen 
Kinder- Jugend­
und Familie 
Sportförderung 
inkl. Bäder 
Verwaltung Kultur und 
Wissenschaft 
Soziale 
Leistungen 
sonstiges 
Wasserbedarf [m³/a] 
Kategorien 
2005 
2006 
2007 
2008 
2009 
2010 
2011 
2012 
2013 
2014 
2015

Entwicklung der Wasserkosten 
Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht, dass sich die Wasserkosten weitestgehend parallel zu den Wasserbezügen entwickelt haben. Somit ist 
hier die starke Entkopplung zwischen Abnahme und Kosten, wie sie bei Strom und Wärme zu verzeichnen ist, nicht vorhanden. 
m³/a 
m³/a 
m³/a 
m³/a 
m³/a 
m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a 
m³/a 
€ /a 
€ /a 
€ /a 
€ /a 
€ /a 
€ /a € /a € /a € /a € /a 
€ /a 
0 
200.000 
400.000 
600.000 
800.000 
1.000.000 
1.200.000 
1.400.000 
1.600.000 
1.800.000 
0 
50.000 
100.000 
150.000 
200.000 
250.000 
300.000 
350.000 
400.000 
450.000 
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 
Wasserkosten [€ /a] 
Wasserbezug [m³/a] 
Abrechnungsjahr 
12

5. Ausblick 
Weitere Optimierungen wird es auch in Zukunft durch Modernisierungsmaßnahmen geben. Ob die hierdurch erzielten Verbrauchsreduzierungen 
sich auch in entsprechende Kostenreduzierungen wiederspiegeln werden, ist maßgeblich von der Energiepreisentwicklung abhängig. Durch 
steigende Energiepreise sind in der Vergangenheit oftmals die Kostenreduzierungen deutlich moderater im vergleich zu den erzielten 
Energiebezugsreduzierungen ausgefallen. Hierbei darf aber nicht verkannt werden, dass ohne die bereits durchgeführten Modernisierungs­
maßnahmen und ohne dem ehrgeizigen Anspruch, auch in Zukunft immer bessere Kennwerte zu erreichen, deutliche Kostensteigerungen zu 
erwarten sind. Das gilt im besonderen Maß für die permanente Überwachung der Energiebezüge. Gerade hier hat die Erfahrung gelehrt, dass eine 
Vernachlässigung dieses Themas zu einem schleichenden Prozess steigender Energiebezüge und Energiekosten führt. 
In einigen Objekten ist nunmehr versuchsweise eine automatische Zählerdatenübermittlung aller im Objekt vorhandenen Zähler (Strom, Gas, 
Wasser, Fernwärme) installiert worden. Diese Technik ermöglicht es, bei nicht erklärlichen Energiebezugsveränderungen Zählerstände im 15 bzw. 
60 Minuten Rhythmus zu speichern und direkt an das Energiemanagement zu übertragen. Diese Daten werden als Energielastgänge bezeichnet. 
Mit Hilfe dieser Lastgänge lassen bislang nicht erkennbare Einsparpotentiale zukünftig aufdecken. Die positiven Erfahrungen mit diesen 
Lastgängen hat dazu geführt, das in den Jahren 2016 und 2017 die automatische Zählerdatenübermittlung weiter ausgebaut wird. 
Der Energiebedarf von zukünftigen Neubauten und sanierten Altbauten stellt eine dynamische Entwicklung dar. Die in den neuen Gebäude­
leitlinien der Stadt Münster selbst auferlegten Grenzwerte werden zu weiteren Verbesserungen führen. Vielversprechende neue Techniken wie 
z.B. LED Beleuchtung sind in ihrer Entwicklung so weit vorangeschritten, dass sie nunmehr weitestgehend flächendecken bei Sanierungen und 
Neuanlagen zum Einsatz kommen. Hinsichtlich der LED Technik ist anzumerken, dass diese bereits im Jahr 2013 und 2015 dort eingesetzt 
worden ist, wo sich aufgrund der Nutzungsdauer eine Wirtschaftlichkeit dieser Technik nachweisen lies. Sinkende Preise haben dazu führen, das 
der Einsatz der LED Beleuchtung nunmehr in den meisten Anwendungsfällen wirtschaftlich ist. 
Auch zukünftig werden weitere ökologische Verbesserungen durch Optimierungen bei den städtischen Gebäude erreicht werden. Inwieweit diese 
dann auch mit ökonomischen Verbesserungen in Form einer absoluten Energiekostenreduzierungen einhergehen, ist maßgeblich von der 
zukünftigen Entwicklung der Energiepreise abhängig. 
13

Berichtsvorlage

22967 Zeichen

V/0860/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das 
Haushaltsjahr 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und  
 strategisches Flächenmanagement Bericht 
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Einleitung 
 
Das Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement ist entsprechend der Produktgru p-
pe wie folgt gegliedert: 
 
1. Erwerb, Entwicklung und Verkauf von Immobilien, 
2. Vermietung und Verpachtung sowie Anmietung und Anpachtung von Immobilien  
3. Bereitstellung von Immobilien zur städtischen Aufgabenerfüllung. 
 
Zu den Aufgaben des Immobilienmanagement gehören die bedarfs -, zeit - und kostengerechte 
Bereitstellung geeigneter Grundstücke und Gebäude im Rahmen der finanziellen Handlungsmög-
lichkeiten der Stadt. Dies erfolgt nach wie vor auf der Grundlage einer kontinuierlichen Portf o-
liooptimierung im immobilen Vermögensbestand zur Anpassung des Vermögens an aktuelle B e-
darfsverhältnisse. Dazu gehören die Vorbereitungen und Umsetzung en von Investitions - und 
Desinvestitionsentscheidungen als auch ein effektives Immobiliencontrolling vor allem unter B e-
rücksichtigung von Stadtentwicklungs- und Wirtschaftlichkeitszielen. 
 
Der vorliegende Erläuterungsbericht des Amtes für Immobilienmanagem ent gibt einen Ausblick 
auf die für das Jahr 2016 geplanten immobilienwirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Münster. Die 
dargestellten Inhalte stehen unter dem Vorbehalt ggf. noch erforderlicher (Verfahrens -) Be-
schlüsse des jeweiligen Fachausschusses oder des Rates. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0860/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Heitmann 
Ruf: 
492-2304 
E-Mail: 
HeitmannA@stadt-muenster.de 
Datum: 
05.10.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0860/2016 
 
1. Produkt „Entwicklung und Bereitstellung von Immobilien“ 
 
1.1  Grundstücksbeschaffungen 2017 
 
Die Zielvorgaben aus dem Handlungskonzept Wohnen, die mit der Fortschreibung des Baulan d-
programmes 2016-2025 der aktuellen Bevölkerungs- und Wachstumsprognose auf jährlich 2.000 
neu zu errichtender Wohneinheiten angepasst wurde, bestimmt auch in 2017 die Grundstück s-
beschaffungen des Amtes für Immobilienmanagement. 
Mit dem Ankauf von mindestens 50% des Bruttobaulandes für die nachfolgende Schaffung von 
Planungsrecht sichert die Stadt Münster die liegenschaftliche Grundlage zur Erreichung der o.g. 
Zielzahlen. 
 
Ein weiterer Schwerpunkt des Amtes für Immobilienmanagement im Bereich der Grundstücksb e-
schaffungen stellt die Deckung der Flächenbedarfe der j eweiligen Bedarfsämter dar. Diese vie l-
schichtigen Bedarfe umfassen dabei u.a. Flächen für Flüchtlingseinrichtungen , Schulen, Kinder-
tageseinrichtungen, aber auch Standorte für Feuerwehrgerätehäuser, ökologische Ausgleichsfl ä-
chen, Straßenflächen u.a.  
 
1.2 Grundstücksabgaben 2017 
 
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist auch im Bereich der Grundstückabgaben ma ß-
geblicher Arbeitsschwerpunkt in 2017. Die auf Grundlage des Beschlusses zur Sozialgerechten 
Bodennutzung in Münster (SoBoMü) entwickelten Grundsätze für die Vergabe von Mehrfamilien-
häusern und Gemeinschaftswohnformen wurden in 2016 erstmalig angewandt. Die Abkehr vom 
Höchstgebot zu einem Verkauf zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert und das Bieten der 
Bewerber auf die niedrigste Startmiete füh rt zu den gewünschten preisdämpfenden Effekten bei 
den Mieten und kommt somit unmittelbar bei den Mietern an. Diese konzeptorientierten Verfa h-
ren werden auch in 2017 bei der Vermarktung der städtischen Mehrfamilienhausgrundstücke 
fortgesetzt. Die Quotierun g der besonderen kommunalen Selbstverpflichtung fördert dabei im 
verstärkten Maße den öffentlich-geförderten Wohnungsbau. 
Die Vermarktung der Einfamilienhausgrundstücke nach den Regelungen der entsprechenden 
städtischen Vergaberichtlinie führt zu einer erheblichen Preisdämpfung für den privaten Bauherrn 
bei der Grundstücksbeschaffung. Ein durchschnittlicher Kaufpreis von rd. 80% des Bodenrich t-
wertes ist aus den Vermarktungen der letzten Jahre ableitbar. 
Diese positiven Auswirkungen für den privaten Bauherrn und Mieter sind mit den Vermarktungen 
in 2017 fortzuführen und auszubauen. 
Für Interessenten von gemeinschaftsorientierten Bau- und Wohnwohnen werden zu deren Förde-
rung attraktive Flächen vorgehalten und gezielt für diese Gruppen angeboten. Abhängig vom 
Grundstück können vor der Ausschreibung gesonderte Interessenbekundungsverfahren durchge-
führt werden. 
 
Besondere Lagen erfordern besondere Verfahren. Daher erfahren auch in 2017 einzelne Grun d-
stücke, bei denen ein besonderes Augenmerk auf Architektur gelegt  werden muss, durch en t-
sprechende Investorenauswahlverfahren ihre besondere städtebauliche Entwicklung. 
 
Die Deckung des besonderen Bedarfs an Kita - und Flüchtlingseinrichtungen stellt in 2017 über 
die Bereitstellung geeigneter Grundstücke und deren Abgabe  einen weiteren besonderen 
Schwerpunkt dar. 
 
1.3 Anmerkungen 
 
Eine konkrete Darstellung der in 2017 geplanten Aktivitäten des Amtes für Immobilienmanag e-
ment erfolgt aufgrund der dann notwendigen Nichtöffentlichkeit in einer gesonderten Vorlage.

3 
V/0860/2016 
 
2. An- und Vermietungen sowie An- und Verpachtungen von Immobilien  
 
Ein Schwerpunkt im Arbeitsprogramm 2016  / 2017 liegt neben verschiedenen Einzelproje kten 
erneut im Bereich der Flüchtlingsunterbringung. Obschon die Zahl der Flüchtlinge auf hohem 
Niveau stagnierte und im Vergleich zum Vorjahr keine nennenswerten Neuzugänge zu verzeic h-
nen sind, kann zurzeit keine gesicherte Prognose für die weitere Entwicklung gegeben werden. 
 
Die liegenschaftlichen Bestrebungen zur Sicherung und Optimierung der Unterbringungssituation 
und der umliegenden Infrastruktur (Kinderspielplätze etc.) sind gleichwohl fortzusetzen. Zurzeit 
sind lediglich 665 der 4.579 vorhandenen Plätze dauerhafte Plätze (entspricht 14,5 %). Diese 
Quote gilt es zu erhöhen. 
 
Ein wesentlicher Anteil der für d ie Flüchtlinge angemieteten Objekte konnte nur zeitlich befristet 
angemietet werden. Diverse Wohngebäude, die überwiegend von der Bundesanstalt für Immob i-
lienaufgaben angemietet worden sind, müssen bereits Ende 2016 freigezogen werden. Hier sind 
und werden miettechnisch Rückabwicklungen und entsprechende Ersatzunterkünfte erforderlich. 
Die Integration der Flüchtlinge auf dem Wohnungsmarkt wird – sofern es die liegenschaftlichen 
Möglichkeiten in den stadteigenen Objekten hergeben – ergänzend unterstützt. Auf  Grund der 
relativ geringen Zahl der Wohnobjekte in städtischer Verwaltung sind hier jedoch keine spürbaren 
Effekte zu erzielen.  
 
Die Versorgung der Flüchtlingskinder mit Kitaplätzen als auch die anhaltend positive demogr a-
phische Entwicklung in Münster ma chen im zweiten wesentlichen Handlungsfeld, der Raumb e-
darfsdeckung für die Kinderbetreuung, weitere Anstrengungen in 2016/2017 erforderlich. Zum 
einen sind die Interimsformen (Pavillonlösungen) auf Sicht zu beenden und in dauerhafte Einrich-
tungen umzuwandeln. Zum anderen sind weitere ergänzende Dauerstandorte erforderlich. Die 
grundsätzliche Unterdeckung an Kitaplätzen konkretisiert sich insbesondere in den Stadtteilen  
Mitte,  Gelmer,  Gremmendorf und Mauritz-Ost.   
 
Der Bereich der Büroflächenbedarfe wird  unabhängig von der mittelfristigen Büroflächenplanung 
in den Jahren 2016/2017 von zwei Faktoren beeinflusst: Die aktuellen Personalsteigerungen, 
ausgelöst im Wesentlichen durch die steigenden Flüchtlingszahlen, führen zu einem entspr e-
chenden Bürobedarf. D arüber hinaus entstehen Bürobedarfe für die Dauer der Sanierung des 
Stadthauses 1.  In 2016 konnten zwar wesentliche Bedarfe für die Sanierung Stadthaus 1 durch 
Anmietung eines Objektes an der Wolbecker Straße gedeckt werden. Das zeitgleiche Auftreten 
beider Faktoren führt jedoch zu einer sich kontinuierlich veränderten Bedarfslage, so dass v o-
raussichtlich weitere Anmietungen – sofern möglich in bestehenden Objekten – erforderlich wer-
den. Die Deckung dieser und ähnlicher Bürobedarfe stellt damit ein weitere s wichtiges Han d-
lungsfeld in 2016 / 2017 dar. 
 
Neben der kontinuierlichen Vertragsbetreuung liegt das Hauptaugenmerk nach wie vor auf der 
Optimierung des städtischen Immobilienbestandes. Ziel ist es weiterhin, nur noch die Immobilien 
im städt. Bestand zu erhalten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind. Die nicht für die Aufg a-
benerfüllung notwendigen Immobilien werden veräußert bzw. bei angemieteten Objekten der 
Mietvertrag beendet, oder einer anderweitigen Nutzung zugeführt. Auch die Übertragung einze l-
ner Objekte an die Wohn- und Stadtbau wird in 2016/2017 weiter geprüft. 
 
Aus dem großen Immobilienvermögen der Stadt ergeben sich Eigentümerverpflichtungen, die die 
Stadt Münster auf Grund fehlender Stellen und Finanzen in den letzten Jahren nicht vollstä ndig 
erfüllen konnte. Durch die systematische Kontrolle und den aktuellen Aufbau eines Gefahrenk a-
tasters können Gefahrenquellen (Stolperstellen, Einsturzgefahren aufstehender baulicher Anl a-
gen wie Heuschober, Tierunterstände etc.) erkannt und beseitigt werden . Die systematische 
Ersterfassung der Flächen und der Aufbau des Gefahrenkatasters werden voraussich tlich bis 
Ende 2017 erfolgen. Zum Ausschluss der Haftungsrisiken ist jedoch eine darüber hinaus gehe n-
de dauerhafte Implementierung des Kontrollsystems und d er damit verbundenen Kontrollen 
zwingend erforderlich.

4 
V/0860/2016 
 
3. Bereitstellung von Gebäuden zur städtischen Aufgabenerfüllung 
 
Im Rahmen dieses Teilproduktes obliegen dem Amt für Immobilienmanagement der Bau, die 
Instandhaltung und die Bewirtschaftung (insbesond ere die technische Bewirtschaftung, Rein i-
gung, Wachdienst, Hausverwaltung, Flächenmanagement und Energiemanagement) von rd. 500 
betriebsnotwendigen städtischen Standorten. Hierzu zählen Verwaltungsgebäude, Schulgebä u-
de, Kulturgebäude, Sportgebäude, Gebäude  der Jugendpflege, Sozialunterkünfte, Betriebsg e-
bäude und Gebäude des Gesundheitsdienstes sowie rd. 70 sonstige Liegenschaften (allgeme i-
nes Grundvermögen) mit einer Gesamtsumme Nettogrundfläche von über 1,0 Mio. qm. Unter  3.2 
werden die Aufwendungen zum Be trieb/Unterhaltung der Gebäude und in 3.3 die Investition s-
maßnahmen als Zusammenfassung als Gesamtsumme dargestellt.  
Die Investitionen sind im HH-Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern im Finanzplan einzeln aufge-
führt. 
 
3.1 Rückblick 2015 
 
Auch im Jahr 2015 wurden neben Investitionsprogrammen in Kitas und Schulen mehrere Einrich-
tungen neu errichtet bzw. erweitert  und konnten in Betrieb gehen. Der Neubau Kita Uppenberg 
als neue Einrichtung an der Dreifaltigkeitsschule wurde Anfang 2015 in Betrieb genommen . Wei-
terhin sind zu nennen: Inbetriebnahmen Erweiterung Feuerwache 1, Neubau Sporthalle Ost, 
Neubau Sporthalle Peter-Wust-Schule. 
 
Weiterhin sind durch steigende Flüchtlingszuweisungen erhebliche Anstrengungen zur Schaffung 
von Unterkünften sowohl in Bestandsgebä uden als auch in Neubauten von Interimslösungen 
vorgenommen worden. Hierzu wurde eigens eine Projektgruppe eingerichtet, die sich unter Z u-
rückstellung anderer Maßnahmen schwerpunktmäßig nur um die Umsetzung von Baumaßna h-
men für Flüchtlinge kümmert.  
 
3.2 Aufwendungen zum Betrieb/Unterhaltung der Gebäude 2017  
 
Im NKF- Haushalt werden die Aufwendungen für die Instandhaltung, den Betrieb und bauliche 
Anpassungen an die betrieblichen Erfordernisse der Nutzer-/ Bedarfsämter beim Amt für Immobi-
lienmanagement gebündelt wie folgt veranschlagt.  
 
In der für das Immobilienmanagement in 2017 veranschlagten Produktgruppe 0111 werden unter 
anderem grundsätzlich alle gebäudebezogenen Aufwendungen für  
        in Höhe von 
Unterhaltung bebauter Grundstücke, einschl. Qualitätssicherung  15.650.000 Euro, 
Stromkosten (einschl. Lichtsignalanlagen und Abwasserbeseitigung aus Bereich Amt 66) 8.183.000 Euro, 
Wärmekosten   7.175.000 Euro, 
Reinigung   6.600.000 Euro, 
Bewirtschaftungskosten (Steuern, Versicherung, Gebühren  etc.)   4.910.000 Euro, 
Wasserkosten        766.000 Euro 
 
ausgewiesen. 
 
Die Summe für Instandhaltung bebauter Grundstücke einschl. Qualitätssicherung gliedert sich 
wie nachfolgend dargestellt auf. Neben der klassischen Instandsetzung (Pos. 1 -3) sind weitere 
Aufwendungen für gebäudebezogene Maßnahmen enthalten (Pos. 4-12), die in der Produktgrup-
pe des Amtes für Immobilienmanagement veranschlagt werden.

5 
V/0860/2016 
 
 
 Bezeichnung Ansatz in Euro 
Pos. Gebäudeunterhaltung                                                                              
rd. 
15.650.000 
 aufgeteilt in u. a.  
1 Geplante Instandsetzungsmaßnahmen (Bauteilerneuerungen) einschl. 
Mittel Qualitätssicherung Bauunterhaltung 
5.867.000 
2 Ungeplante Instandsetzungen, Grundbedarf für unabweisbare Reparat u-
ren, Störmeldungen, Instandsetzungen an BIMA -Gebäuden für Flüchtli n-
ge (ohne Wartungen, wiederkehrende Prüfungen) 
4.920.000 
3 Wiederkehrende Prüfungen, Wartungen (gesetzlich, technisch erforde r-
lich) 
800.000 
4 Kleine Baumaßnahmen in Schulen, verschiedene Maßnahmen 105.000 
5 Grafitti Beseitigung 100.000 
6 Instandsetzung Theater Münster 676.940 
7 Instandsetzungen für das Sportamt (Bäder) 186.700 
8 Prüfgebühren 550.000 
9 Herrichtung strategischer Liegenschaften 512.000 
10 Brandschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen  183.100 
11 Hausgelder für verschiedene Objekte (aus Eigentumsanteilen) 168.000 
12 Instandhaltung MCC – Halle Münsterland 500.000 
13 Verschiedene Bauprogramme wie z.B. kleinere Um - und Ausbauten in 
städt. Kindertages- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Feuerwehrge-
rätehäuser, Sozialunterkünften, Dienstgebäuden sowie Dichtheitsprüfung 
1.080.260 
Stand Drucklegung 
 
 
3.3 Investitionsmaßnahmen (Zusammenstellung der Investitionsmaßnahmen aus HH-Plan) 
 
Die Investitionen sind im HH-Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern im Finanzplan einzeln aufge-
führt. 
 
Investitionen 
Nr. Bezeichnung  HH-Jahr  Betrag  
Euro 
Bemerkungen  
 Versch. Bedarfsämter  2017 69.544.740 Summe aus den versch. Invest i-
tionen aus HH-Plan 
 
Als herausragende Investitionsmaßnahmen für 2017 sind hier beispielhaft u. a. zu nennen: 
 
- Fortsetzung Errichtung der 1. städt. Gesamtschule 
- Fortsetzung Erweiterung Weiterbildungskolleg am Standort Pascal-Gymnasium 
- PCB / Grundsanierung Innenbauteile und techn. Gebäudeausrüstung Pascal-Gymnasium 
- Planungsbeginn Innensanierung Stadthaus 1 
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Handorf 
- Fortsetzung Fassadensanierung Ratsgymnasium 
- Sanierung Bürgerzentrum Kinderhaus einschl. Hallenbad 
- VOF Verfahren und Wettbewerb Gesamtschule Münster Ost

6 
V/0860/2016 
 
 
3.3 Besondere gebäudewirtschaftliche Serviceleistungen 
 
Bei den besonderen gebäudewirtschaftlichen Serviceleistungen handelt es sich um Lei stungen 
auf Einzelanforderung der Gebäudenutzer/innen (Mieter/innen). Zu den Leistungen gehören u n-
ter anderem Planungsstudien, Gebäudeanpassungen, nutzerbedingte Umzüge, Sonderrein i-
gungs-, Sonderentsorgungsleistungen sowie Instandhaltung nicht städtisch genutzter Gebäude. 
 
Jährlich werden z. B. für das Amt für Schule und Weiterbildung ca. 40 - 60 Anfragen zu kleinen 
Baumaßnahmen in Schulen bearbeitet . Hierbei werden den Anregungen und Wünschen der 
Schulen entsprechende Umbauplanungen erstellt und Kosten ermittelt. Nach Auswahl durch das 
Bedarfsamt werden die Maßnahmen dann umgesetzt. Ebenso verhält es sich bei Anfragen aus 
anderen Bedarfsämtern wie z. B. dem Sportamt und dem Amt für Kinder Jugendliche und Fam i-
lien.   
 
Weiterhin berät das Amt für Immobilienmanagement die Halle Münsterland GmbH baufac hlich 
und führt für die Halle Münsterland Planungs- und Bauleitungen aus.  
 
Serviceleistungen werden nach  Bedarf abgerufen und lassen sich daher nicht vorausschauend 
planen und darstellen. 
 
 
4. Energiemanagement 
Ein Schwerpunkt des Amtes für Immobilienmanagement ist die Überwachung und Optimi erung 
der Energiebezüge der Stadt Münster. Von 2006 bis 201 5 ist eine Reduzierung der Wärmebezü-
ge in der Größenordnung von 10 Mio. kWh und der Strombezüge in Höhe von 8 Mio. kWh zu 
verzeichnen. Selbst in den Jahren 2011 – 2014 liegt keine Steigerung der Energiebezüge vor, 
obwohl durch einen deutlich gestiegenen EDV -Einsatz in den Schulen und de m Ausbau der 
Ganztagsschulen mit Kantinen etc. zunächst eine deutliche Steigerung zu erwarten g ewesen 
wäre. 
 
Die Reduzierung des Energiebedarfes ist zum Teil auf die durchgeführten Modernisierungen u n-
ter Berücksichtigung der Standards der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster zurückzuführen.  
 
Im Jahr 2015 ist bei den Wärmebezügen eine Steigerung zu verzeichnen. Diese ist auf die Vie l-
zahl neu hinzugekommener Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung zurückzufü hren. Auch auf 
der Stromseite  fallen hier zusätzliche Bezüge an. Diese sind in der Grafik allerdings nicht e r-
kennbar, da durch den Bau eines mit Klärgas betriebenen neuen Blockheizkraftwerkes ein Gro ß-
teil des Strombedarfs (ca. 5 Mio. kWh) der Hautkläranlage nunmehr selbst produziert wird.

7 
V/0860/2016 
 
Im nachfolgenden Diagramm ist die Entwicklung der Energiebezüge dargestellt. 
 
 
Dem als Anlage 5 beiliegenden Energiebericht der Stadt Münster sind detaillierte Auswertungen 
zum Thema Energiepreisentwicklung sowie Energiev erbrauchs- und Energiekostenentwicklung 
der Stadt Münster zu entnehmen 
 
Die voraussichtlichen Energiekosten 201 7 sind mit ca. 14.000.000 € prognostiziert worden. In 
dieser Prognose sind die Entwicklungen bei den Uml agen (EEG Umlage, § 19 EnWG Umlage 
etc.) sowie die Preisentwicklung an der Strombörse eingeflossen. Trotz zusätzlicher Anforderun-
gen aus Gebäudezuwachs wird das Energiebudget in 2016 voraussichtlich nicht überschritten. 
 
Neben den baulichen Maßnahmen ist die über den Gesamtzeitraum 2006 – 2015 erreichte Ein-
sparung im Wesentlichen auf die permanente Überwachung und Optimierung der Verbräuche der 
einzelnen Liegenschaften zurückzuführen, die durch die Einführung einer Gebäudeleittechnik mit 
Fernzugriff möglich geworden ist. 
 
Durch den Einbau neuer Mes stechniken wird zukünftig die Energieverbrauchsanalyse und damit 
verbunden die Möglichkeit der Optimierung weiter voranschreiten. Bislang werden von den Ve r-
sorgungsunternehmen nur jährlich oder monatlich Zählerstände zur Verfügung gestellt. Lediglich 
bei A bnahmestellen mit Strombezügen größer 100.000 kWh/a we rden sogenannte Lastgänge 
gespeichert, die am Jahresende beim Versorger angefordert werden können. Bei den Lastgä n-
gen wird ganzjährig jeweils im Abstand von 15 Minuten der Verbrauch festgehalten. Durch die 
Vorlage der Lastgänge sind deutlich exaktere Analysen und daraus resultierend weitere Optimi e-
rungen der Energiebezüge und Kosten möglich. 
 
Die Stadt Münster wird zusammen mit den Stadtwerken Münster in den Schulen und Kindert a-
gesstätten im Rahmen eines  Pilotprojektes nicht nur Lastgangzähler für Strom, sondern für alle 
Gewerke (Strom, Wärme und Wasser) installieren. Bis Ende 2016 werden ca. 80 Liegenschaften 
entsprechend umgerüstet. Die Lastgänge werden nicht erst am Ende eines Abrechnungsjahres, 
sondern direkt am Folgetag der Stadt Münster zur Verfügung stehen. Somit besteht dann zukünf-
tig die Möglichkeit, bei der Vorlage zu hoher Energiebezüge kurzfristig einzugreifen.

8 
V/0860/2016 
 
Nachfolgend ist der Las tgang eines Tages dargestellt. Dieses Diagramm verdeutlicht,  wie durch 
die Lastganganalyse Einsparpotential zeitnah aufgedeckt werden können. Bei der Übermittlung 
von nur einem Jahresverbrauchswert am Ende eines Abrechnungsjahres können diese Einspa r-
potentiale im Regelfall nicht erkannt werden.  
 
 
 
 
Im Jahr 2015 s owie im aktuellen Jahr 2016 sind in etlichen Einrichtungen Leuchtstoffröhren g e-
gen LED Leuchtmittel ausgetauscht, bzw. komplette LED Leuchtensysteme eingebaut worden.  
Durch den Preisverfall der LED Leuchtmittel / Leuchten sowie durch Förderungsmöglichkeit en, 
die von uns zahlreich genutzt werden, sind diese Maßnahmen zwischenzeitlich nicht nur ökol o-
gisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll geworden. 
 
5. Flächenmanagement 
 
Strategisches Flächenmanagement  
 
Rückschau 2016  
 
Neben der weiteren inhaltlichen Umsetzung der Handlungsfelder der Vorlage V/0236/2010 „Str a-
tegisches Flächenmanagement der Stadt Münster: Bildung eines optimierten Immobilienbesta n-
des und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung“ bestehen die vorrangigen Aktivitäten 
in der Auswertung der Empfehlungen der Organisationsuntersuchung (siehe hierzu auch die Vor-
lage V/0311/2016: Organisationsuntersuchung im Amt für Immobilienmanagement / Umsetzung 
der Ergebnisse) und deren Umsetzung in Form einer organisatorischen Neuausrichtung des St a-
bes.  
Zudem wurde die Themenstellung „Portfoliomanagement“ konzeptionell erarbeitet und die Bere i-
che operatives und strategisches Portfoliomanagement in das Gesamtkonzept Strategisches 
Flächenmanagement integriert.  
 
Im Bereich der Projektbetreuung durch den Stab Strategisches Flächenmanagement sind für das 
Jahr 2016 insbesondere folgende zu benennen: 
o Innensanierung Stadthaus 1 
o Stadthalle Hiltrup  
o mittelfristige Büroflächenplanung

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V/0860/2016 
 
 
Vorschau 2017  
 
Bei der weiteren Umsetzung der Handlungsfelder der o.g. Vorlage V/0236/2010 werden in 2017 – 
insbesondere unter Berücksichtigung der Empfehlungen der o.g. Organisationsuntersuchung und 
der Fortentwicklung des amtsinternen Zielsystems - die Themenbereiche Portfoliomanagement 
und Controlling vorrangig bearbeitet.  
Zudem werden die Themen Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation / Amtsmarketing forciert.  
 
Ferner wird eine Kooperation mit der Fachhochschule Münster; Fachbereich 08 – Oecotropholo-
gie Facility Management; Studiengang Immobilien- und Facility Management, angestrebt. Dabei 
sollen immobilienwirtschaftliche Fragestellungen in Form von Praxisprojekten betrachtet werden.  
 
Daneben werden weiterhin abteilungsübergreifende Aufgabenstellungen zur Innensanierung 
Stadthaus 1, der mittelfristigen Büroflächenplanung und der St adthalle Hiltrup koordiniert bzw. 
bearbeitet. 
 
Schlussbemerkung 
 
Ergänzend zum „üblichen“ Arbeitsumfang ergeben sich für 2017 zudem nachfolgende zusätzliche 
Aufgaben: 
 
Die Stadt Münster beteiligt sich seit 2009 an einem Vergleichsring der KGST zur Auswertung und 
zum Vergleich von Gebäudebetriebskosten. Hierbei werden Kostendaten zu verschiedenen Au f-
wandsbereichen zwischen 6 vergleichbaren NRW Kommunen gegenübergestellt.  
Auf Grundlage von Vergleichsauswertungen konnten z. B. schon Kosten reduzierende Optimi e-
rungen im Fremdreinigungsbereich durchgeführt werden. Es sind weitere systematische Unte r-
suchungen zur Optimierung des städtischen Gebäudebestandes geplant. 
 
 
I.V. 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Energiebericht - Kurzfassung

Beratungsverlauf (2)

02.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wolbecker Straße
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0860/2016
Typ
Vorlagen
Datum
05.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37