V/0860/2016
Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das Haushaltsjahr 2017
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860-2016_Anlage1
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Energiebericht 2015 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Energiepreisentwicklung Seite 2 2. Strombezüge und Stromkosten Seite 6 3. Wärmebezüge und Wärmekosten Seite 8 4. Wasserbezüge und Wasserkosten Seite 11 5. Schlusswort Seite 13 Vorwort Mitte des letzten Jahrhunderts wurde dem Thema Energiebezüge wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die erste Ölkrise 1973, verbunden mit Sonntagsfahrverboten, hat dazu geführt, dass das Thema an Bedeutung gewann. Erste Verordnungen zur Verwendung von Dämmstoffen bei Neubauten wurden erarbeitet. Diese, sind im weiteren Verlauf bis heute ständig mit der Zielsetzung, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken, modifiziert worden. Bei heutigen modernen Neubauten liegt der Heizenergiebedarf im Vergleich zu nicht energetisch ertüchtigten Bauten aus der Zeit von vor 1960 häufig um ca. 60 - 80 % niedriger. Bei den Gebäuden der Stadt Münster sind in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich energetische Sanierungen erfolgt. Das Energiemanagement im Amt für Immobilienmanagement ist als ständige Überwachung der Energiebezüge eingeführt worden. Zusammenfassend hat die Modernisierung der Anlagentechnik, Dämmmaßnahmen sowie das Energiemanagement bewirkt, dass die Energiebezüge deutlich optimiert werden konnten. Bereits im Zeitraum 1990 – 2000 lagen schon vergleichsweise sehr hohe Anforderungen an die Gebäudedämmung vor. In den letzten Jahren sind diese weiter verschärft worden, was zu einer weiteren Reduzierung des Energiebedarfs geführt hat. In Münster sind bei den kommunalen Gebäuden sogar erhöhte Grenzwerte, die über die jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, umgesetzt worden. Mit zunehmender Anforderung sinken allerdings auch naturgemäß die noch realisierbare Einsparung. Auf der anderen Seite hat sich die Nutzung und Auslastung der Gebäude erheblich geändert. Ganztagsschulen mit Mensen und Übermittagsbetreuungen sind eingeführt worden, die EDV Ausstattung ist flächendeckend in den Schulen weiter ausgebaut worden, aus einfachen Bädern sind Bäder mit Spaßbadcharakter geworden. Dieser Strukturwandel ist wiederum mit einer Verbrauchssteigerung verbunden. Durch den Bau, den Kauf sowie die Anmietung von Gebäuden zur Unterbringung der Flüchtlingen sind naturgemäß auch der Energie- und Wasserbezüge der Stadt Münster gestiegen. Auch diese Auswirkungen spiegeln sich in den Diagrammen im Energiebericht wieder. Dieser Energiebericht dient dazu, sowohl die Energiepreisentwicklung, die Energieverbrauchs entwicklung als auch die Energiekostenentwicklung der letzten Jahre darzustellen. 1.Energiepreisentwicklung Eine losgelöste Bewertung der Energiekosten ohne die Einbeziehung der Energiepreisentwicklung der verschiedenen Energien (Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Wasser) ist nur bedingt aussagekräftig. Die Entwicklung der Energiepreise der letzten Jahre ist den nachfolgenden Diagrammen zu entnehmen. Heizölpreisentwicklung / Gaspreisentwicklung Heizöl - Notierung Rheinschiene - brutto 100 Da es sich bei den Heizölpreisen um Tagespreise handelt, gibt die Angabe einzelner weniger Einkaufspreise nur bedingt einen Überblick 90 über den Verlauf der Heizölpreisentwicklung. Als gute Datengrundlage 80 Heizöl - Notierung [€ /hl - brutto] erweisen sich aber eine Veröffentlichungen des Statistischen Bundes 70 amtes. Vom Statistischen Bundesamt werden die Heizölpreise für eine 60 fest vorgegebene Einkaufsmenge kontinuierlich für verschiedene 50 40 30 Berichtsorte erfasst. Entwicklungder reinen Gaseinkaufspreise an der EEX Energiebörse 20 (Futures, Terminmarkt) 44 42 40 38 36 34 32 30 28 26 24 22 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 10 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Zeitachse Die Entwicklungen der Heizöl- und Gaspreise waren bis vor einigen Jahren über Preisanpassungsformeln eng aneinander gekoppelt. Gas ist zwischenzeitlich wie Strom zu einem Börsenprodukt geworden. Dadurch ist die Gaspreisentwicklung heute nicht mehr in der starren Form einer Preisanpassungsformel an den Heizölpreis gebunden. Die Gaspreisentwicklung an der Leipziger Energiebörse ist dem linken Börsenpreis [ct/kWh] Jul 07 Okt 07 Jan 08 Apr 08 Aug 08 Nov 08 Feb 09 Mai 09 Sep 09 Dez 09 Mrz 10 Jul 10 Okt 10 Jan 11 Mai 11 Aug 11 Nov 11 Feb 12 Jun 12 Sep 12 Dez 12 Mrz 13 Jul 13 Okt 13 Jan 14 Mai 14 Aug 14 Nov 14 Mrz 15 Jun 15 Sep 15 Dez 15 Diagramm zu entnehmen Datum 1 0 0,00 2,00 4,00 6,00 8,00 10,00 12,00 Jan 02 Jan 03 Jan 04 Jan 05 Jan 06 Jan 07 Jan 08 Jan 09 Jan 10 Jan 11 Jan 12 Jan 13 Jan 14 Jan 15 Durchschnittspreis (100kW; 1.200 Vollbenutzungssunden) [ct/kWh] Datum Fernwärmepreisentwicklung der Stadtwerke Münster Fernwärmepreis brutto Fernwärmepreisentwicklung Die Fernwärmepreisentwicklung der Stadtwerke Münster ist dem nebenstehenden Diagramm zu entnehmen. Bis 2013 war der Fernwärmepreis an den Heizölpreis gekoppelt. 2014 ist die Preisanpassung umgestellt worden. Der Fernwärmepreis ist nunmehr am Gasbörsenpreis gekoppelt. Thermokonzept Die überwiegende Mehrzahl der Liegenschaften der Stadt Münster sind seit 2008 im Thermokonzept der Stadtwerke integriert. Beim Thermokonzept handelt es sich um ein Wärmelieferungscontracting. Die Stadtwerke betreiben die Erzeugungsanlagen und veräußern der Stadt die reine Wärmeenergie. In dem Thermokonzeptvertrag sind sowohl fernwärmeversorgte Anlagen, als auch Anlagen, die die Wärme mittels Öl- oder Gaskessel produzieren, enthalten. Der Energiepreis des Thermokonzeptvertrages ist seit 2014 am Gasbörsenpreises gekoppelt. Auf die Kostenentwicklung des Thermokonzeptvertrages wird auf den Seiten 9 und 10 genauer eingegangen. Strompreisentwicklung Mit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahre 1998 ist eine Trennung zwischen dem Netzbetreiber und dem Stromlieferant erfolgt. Der Gesetzgeber verpflichtet die Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber, ihre Netze allen Stromhändlern und Stromanbietern diskriminierungs frei für die Stromdurchleitung zur Verfügung zu stellen. Die Netzentgelte, die der Netzbetreiber den Lieferanten für die Nutzung seiner Netze in Rechnung stellt, sind im Internet zu veröffentlichen und für jeden Lieferanten gleich. Durch die Liberalisierung entfällt das frühere Monopol auf die Stromlieferung. Die Netzgesellschaften besitzen aber weiterhin ein Monopol auf die lokalen Stromnetze. Um einen Missbrauch dieser Monopolstellung zu verhindern, ist eine Anhebung der Netzentgelte nur dann möglich, wenn die Bundesnetzagentur nach Prüfung der Geschäftsunterlagen die Anhebung des Netzbetreibers für angemessen hält und ihr zustimmt. Die Höhe der Netzentgelte bedarf somit einer behördlichen Genehmigung. 2 Seit dieser Liberalisierung hat es eine Vielzahl von Änderungen gegeben, die sich sowohl auf die Strombeschaffung als auch auf die Stromkosten auswirken. Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen zusammengestellt: Die Stromsteuer ist im April 1999 eingeführt und im weiteren Verlauf schrittweise bis auf 2,05 ct/kWh angehoben worden. Im April 2000 trat das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft. Die Versorgungsunternehmen werden durch das EEG verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien zu Konditionen aufzukaufen, die deutlich über dem Marktpreis liegen. Diese Mehrbelastungen werden in dem sogenannten EEG Zuschlag auf alle Endkunden umgelegt. Aktuell (2015) beträgt der EEG Zuschlag 6,17 ct/kWh (netto). Dieser Zuschlag ist im Jahr 2015 erstmalig seid der Einführung rückläufig. Für 2016 ist allerdings schon wieder mit einer Erhöhung zu rechnen. Im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist geregelt, mit welchen Preisen die Netzbetreiber Strom aus Kraftwärmekopplungsanlagen vergüten müssen. Auch hier werden die Mehrbelastungen auf die Endverbraucher umgelegt (KWKG Zuschlag). Dieser KWKG Zuschlag beläuft sich für Abnahmestellen mit einer Stromabnahme < 100.000 KWh/a auf 0,254 ct/kWh (netto). Großkunden müssen zum Teil nur ein reduziertes Netzentgelt zahlen (§19 NEV). Die dadurch entgangenen Einnahmen der Netzbetreiber werden wiederum auf die Endverbraucher umgelegt. Für Kunden mit einer Abnahme unter 100.000 kWh/a steigt dadurch der Strompreis um 0,227 ct/kWh. Sofern aus einer nicht fristgerechte Netzanbindung von Offshore Windkraftanlagen zu Haftungs ansprüche (§17 EnWG) resultieren, können diese auf den Endverbraucher umgelegt werden. Da 2014 zu viel berechnet wurde, erfolgt 2015 für Kunden mit einer Abnahme < 100.000 kWh/a eine Rückerstattung von 0,051ct/kWh. Im rechts stehenden Diagramm ist die Entwicklung der vorstehend genannten Abgaben und Zuschläge dargestellt. Es wird deutlich, dass ein erheblicher Anteil der Strompreissteigerungen der letzten Jahre auf die zu zahlenden Zuschläge und Ab gaben zurückzuführen ist. 3 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Preis [ct/kWh] Jahr Preisentwicklung der Abgaben und Zuschläge Stromsteuer brutto KWK Zuschlag brutto EEG brutto §19 StromNEV-Umlage brutto Offshore-Haftungsumlage brutto Abschaltungsumlage brutto Prognose 3 4 7 Als Folge der Liberalisierung ist im Jahr 2002 aus Strom ein börsengehandeltes Gut geworden. Seither ist der sogenannte reine Energiepreis (Strompreis ohne Netzkosten, EEG- und KWKG-Zuschläge, Offshore- und §19 NEV-Zulagen sowie ohne Stromsteuer) maßgeblich vom Börsenpreis abhängig. Durch den Handel an der Börse besteht nunmehr die Möglichkeit, Strom für die Zukunft im Rahmen eines Waren termingeschäftes zu kaufen. So kann bereits jetzt für z.B. 2017 ff Strom an der Strombörse eingekauft und für diesen Strom ein Festpreis vereinbart werden. Sofern die Preise dann im weiteren Verlauf an der Strombörse steigen oder sinken, hat dieses auf den vom Kunden abgesicherten Strompreis keine Auswirkung mehr. Der Verlauf der an der Börse gehandelten Preise ist dem nachfolgenden Diagramm zu entnehmen. Bereits 2003 ist bei der Stadt Münster . Entwicklung der reinen Stromeinkaufspreise an der Strombörse (Futures, Terminmarkt) eine Umstellung von der Vollstrom versorgung (Netznutzung und Stromlieferung in einem Vertrag) 10 zugunsten separater Verträge für 9 Stromlieferung und Netznutzung erfolgt. Durch die Trennung von Netznutzung 8 gabe die Netznutzungsentgelte der einzelnen Abnahmestellen zu berechnen. 6 5 Base die jährliche durchschnittliche Preis- steigerung für den reinen Energie- einkauf an der Strombörse beträgt von Juli 2002 bis Dez 2015 Dadurch kann deutlich einfacher und Börsenpreis [ct/kWh] und Stromlieferung besteht für die Stromlieferanten nicht mehr die Not wendigkeit, im Vorfeld zu Angebotsab schneller auf Änderungen an der Strombörse reagiert werden. Die Möglichkeit, Zukunftspreise an der Juli.2002 Januar.2003 Juli.2003 Januar.2004 Juli.2004 Januar.2005 Juli.2005 Januar.2006 Juli.2006 Januar.2007 Juli.2007 Januar.2008 Juli.2008 Januar.2009 Juli.2009 Januar.2010 Juli.2010 Januar.2011 Juli.2011 Januar.2012 Juli.2012 Januar.2013 Juli.2013 Januar.2014 August.2014 Februar.2015 August.2015 Börse abzusichern, wird von der Stadt Münster aktiv genutzt. Datum 4 2 Dem nachstehenden Diagramm ist zu entnehmen, wie sich die Gesamtstrompreise (inkl. Netzentgelt, inkl. Zuschläge) der Stadt Münster in den letzten Jahren entwickelt haben. Der reine Stromeinkaufspreis (grüner Balken) der Stadt Münster wird in den Jahren 2017 – 2019 weiter sinken. Durch die schon getätigten Einkäufe für 2017 bis 2019 ist der reine Stromeinkaufspreis bereits festgeschrieben. Gegenüber 2009 und 2010 sind die reinen Stromeinkaufspreis von ca. 10 ct/kWh auf unter 4 ct/kWh gesunken. Der Preisrückgang beträgt somit ca. 6 ct/kWh. Im gleichen Zeitraum ist der Gesamtstrompreis (Preis inklusive gesetzlicher Abgaben und Zuschläge) von ca. 19 ct/kWh auf 22 ct/kWh gestiegen. Wie aus dem Diagramm zu entnehmen ist, ist diese gegenläufige Entwicklung maßgeblich auf die gesetzlichen Zuschläge und Abgaben ( roter Balken) sowie gestiegene Netznutzungsentgelte (blauer Balken) zurückzuführen. 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Preis brutto [ct/kWh] Strompreise der Stadt Münster Energiebeschaffung brutto Summe Zuschläge brutto Netzkosten brutto Prognosew erte der Netzkosten und Zuschläge - die Energiebeschaffungskosten sind bis einschließlich 2018 bereits bekannt 5 2. Strombezüge und Stromkosten Im vorstehenden Kapitel „Energiepreise“ ist die allgemeine Preisentwicklung auf dem Energiemarkt erläutert worden. Interessant ist nunmehr die Frage, wie sich die Energiebezüge und Energiekosten der Stadt Münster entwickelt haben. Dieser Frage wird in den nachfolgenden Diagrammen und Erläuterungen nachgegangen. Wie bei den Energiepreisen erfolgt eine Differenzierung nach den Energiearten. Eine reine Kostenermittlung ohne Auswertung der dahinterstehenden Energiebezüge ist wenig hilfreich. Aus diesem Grunde ist neben der Kostenentwicklung auch die Verbrauchsentwicklung dargestellt worden. Zu Erhöhung der Aussagekraft ist bei dem Verbrauch zusätzlich noch eine Differenzierung nach verschiedenen Nutzergruppen erfolgt. Entwicklung der Strombezüge Dem Diagramm ist die erfreuliche Entwicklung, dass in vielen Bereichen in den letzten Jahren die Strombezüge reduziert werden konnten, zu entnehmen. Im Bereich Sportförderung inkl. Bäder ist diese Entwicklung erst ab 2012 erkennbar. In den Jahren davor ist der Bezug deutlich gestiegen. Diese Steigerungen sind im wesentlichen auf eine Ausdehnung der Nutzungszeiten sowie einen deut lich höheren Standard bei den sanierten Bädern zurückzu führen. Ferner führen höhere Anforderungen an die Schwimmbeckenwasserbehandlung (z.B. eine höhere Wasserumwälzungsrate) zu einer Stromverbrauchssteigerung. 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 Pumpwerke / Kläranlagen Schul einrichtungen Kinder- Jugend und Familie Sportförderung inkl. Bäder Verwaltung Lichtsignal anlagen Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen sonstiges Strombedarf [kWh/a] Kategorien 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bei den Schuleinrichtungen sind aus dem Diagramm nahezu gleichbleibende Bezüge zu erkennen. Diesen Sachverhalt positiv zu bewerten klingt zunächst befremdlich. Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass in den letzten Jahren die Nutzungszeiten in den Schulen kontinuierlich ausgedehnt worden sind. Zusätzliche Einrichtungen wie Cafeterien und Mensen sind gebaut worden, der Grad der EDV Ausstattung ist erheblich gestiegen. Das die realen Bezüge dennoch nicht gestiegen sind, ist auf die kontinuierliche Verbesserung des technischen Standards wie z.B. Beleuchtungssanierungen, Optimierung von Heizungspumpen etc. zurückzuführen. 6 Deutlich gestiegen sind die Energiekosten für soziale Leistungen. Ursächlich hierfür ist die Vielzahl neuer Gebäude für die Flüchtlingsunterbring ung. Entwicklung der Stromkosten Aus den Erläuterungen zu den Energiepreisen ist zu entnehmen, das diese in der Vergangenheit deutlich gestiegen sind, wobei der Steigerung der durch gesetzliche Vorgaben festgelegten Abgaben (Stromsteuer, EEG Zuschlag, KWKG Zuschlag, Offshore Zuschlag und §19 NEV Zuschlag) hierbei ein maßgeblicher Anteil zukommt. Diese Preisentwicklung hat letztendlich zur Folge, das trotz der Reduzierung der Strombezüge die Strom kosten im Betrachtungszeitraum 2005 – 2014 gestiegen sind. (siehe Diagramm). Trotz der zusätzlichen Strombezüge durch die Flüchtlingseinrichtungenkonnte der Gesamtstrombedarf 2015 reduziert werden. Der deutliche Rückgang des Strombezuges 2015 ist auf das neue BHKW in der Hauptkläranlage zurückzu führen. Hier wird nunmehr ein Gr0ßteil des Strombedarfs über das BHKW produziert. Durch die bereits jetzt für 2017-2018 erfolgte Strombeschaffung ist in den Jahren 2017 – 2018 wieder von einem leichten Rückgang auszugehen. (siehe hierzu das Diagramm auf Seite 5) kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Stromkosten [€ /a] Strombezug [kWh/a] Abrechnungsjahr Gesamtentwicklung Strombezug / Stromkosten 7 3. Wärmebezüge und Wärmekosten Ein Vergleich der Wärmebezüge unterschiedlicher Jahre ohne die Berücksichtigung der meteorologischen Gegebenheiten der entsprechenden Jahre ist wenig aussagekräftig. Aus diesem Grunde haben wir die Wärmebezugsdaten witterungsbereinigt. Somit werden für alle Bezugsjahre die gleichen Witterungsbedingungen zugrunde gelegt. Entwicklung der Wärmebezüge Auch bei den Wärmebezügen spiegelt sich wie beim Strom die positive Entwicklung wieder. Die Bezüge sind für fast alle Bereiche in den letzten Jahren ge sunken. Eine Ausnahme stellt erneut wiederum der Bereich soziale Leistungen dar. Der Anstieg in dieser Rubrik ist auf die zusätzlichen Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen zurückzuführen. Die in vielen Rubriken vorliegende positive Ent wicklung ist auf die erfolgten Modernisierungen der letzten Jahre zurückzuführen. Doch Modernisierungen alleine führen nicht zu dieser Entwicklung, zumal die Gebäudenutzungszeiten in den letzten Jahren in einigen Bereichen deutlich ausgedehnt worden sind. Einen wesentlichen Anteil an der positiven Entwick lung der Wärmebezüge vieler Rubriken ist auf die ständige Überwachung und Verbrauchskontrolle zu rückzuführen. Diese führt dazu, dass die Heizzeiten den tatsächlichen Nutzungszeiten angepasst werden und auftretende Defekte, die z.B. zu einem durch gängigen Betrieb der Heizungsanlagen führen etc., frühzeitig erkannt und behoben werden. 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000 45.000.000 50.000.000 Pumpwerke / Kläranlagen Schul einrichtungen Kinder- Jugend und Familie Sportförderung inkl. Bäder Verwaltung Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen sonstiges Wärmebezüge [kWh/a] Kategorien (witterungsbereinigt) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 . 8 Entwicklung der Wärmekosten Die Wärmebezüge sind insgesamt betrachtet deutlich zurückgegangen, der Anstief 2015 ist im wesentlichen auf die Flüchtlingsthematik zurückzuführen. Ein entsprechender Verlauf bei den Kosten liegt allerdings nicht vor. Somit scheint zunächst der ökologische Vorteil nicht mit einem ökonomischen Vorteil verbunden zu sein. An dieser Stelle wiederum die Ursache nur in der Energiepreissteigerung zu sehen, führt allerdings nicht zu einer objektiven Aussage. Ende 2007 hat sich die Stadt Münster dazu entschlossen, die bislang in Eigenregie betriebenen Wärmeerzeug ungsanlagen im Rahmen eines Thermo konzeptvertrages an die Tochtergesell schaft Stadtwerke Münster zu übergeben. Die Stadtwerke sind somit seit 2008 für die Wartung, Instandsetzung und Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlagen auf eigene Kosten zuständig. Die hierfür anfallenden Aufwendungen sind ab 2008 im Wärme preis, der der Diagrammauswertung zugrunde liegt, bereits enthalten. Daraus resultiert, dass bei einem fairen Vergleich der Entwicklung die Energie kosten in den Jahren 2005 – 2007 die angefallenen Wartungskosten sowie die Kosten für Anlagenerneuerungen jeweils hinzugerechnet werden müssen, da diese ab 2008 in den von den Stadtwerken in Rechnung gestellten Wärmepreis bereits enthalten sind. Die Kosten für die Wartung und Anlagenerneuerung aus den Jahren 2005 – 2007 liegen aber nicht vor. kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 18.000.000 20.000.000 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000 70.000.000 80.000.000 90.000.000 100.000.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Wärmekosten [€ /a] Wärmebezug [kWh/a] Abrechnungsjahr Gesamtentwicklung Wärmebezug / Wärme kosten (witterungsbereinigt) 9 Wenn man nunmehr den tatsächlichen Erfolg durch die Optimierung der Heizenergiebezüge beurteilen möchte, besteht alternativ zur Bewertung der nicht bekannten Wartungs- und Anlagenerneuerungskosten die Möglichkeit, dass die Heizenergiepreise des Ausgangsjahres (im vorliegenden Fall 2005) auch für die folgenden Jahre zugrunde gelegt werden. Bei gleichbleibenden Energiepreisen wäre im Betrachtungszeitraum 2005 – 2015 nicht nur die Energiebezüge, sondern auch die Energiekosten gesunken. In den Jahren 2011 und 2013 ist in sehr vielen Schulen die Nutzungszeit (Ganztag) verlängert worden. Durch entsprechende Sanierungen und Optimierungen ist es gelungen, den mit der Ausdehnung der Nutzungszeiten zu erwartenden Verbrauchsanstieg zu verhindern. Nicht verhindert werden konnte der deutliche Anstieg des Wärmebezuges im Jahr 2015, der, wie bereits erwähnt, im wesentlichen auf die Vielzahl neuer Gebäude zurückzuführen ist. Da der Gaspreis an der Börse und somit auch der Thermokonzeptpreis 2015 gegenüber 2014 gesunken sind, sind die real anfallenden Heizenergiekosten 2015 trotz des gestiegenen Wärmebezuges 2015 aber nahezu unverändert im Vergleich zu 2014. kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a kWh/a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 18.000.000 20.000.000 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000 70.000.000 80.000.000 90.000.000 100.000.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Wärmekosten [€ /a] Wärmebezug [kWh/a] Abrechnungsjahr Gesamtentwicklung Wärmebezug / Wärme kosten (witterungsbereinigt) kWh/a € /a € /a Preisstand 2005 10 4. Wasserbezüge und Wasserkosten Im Vergleich zu den Strom- und Wärmebezügen spielen die Wasserbezüge eine untergeordnete Rolle. Abgesehen von den Bädern und Sporthallen ist der mit Abstand größte Anteil der Wasserbezüge den Sanitären Anlagen zuzuordnen. Entwicklung der Wasserbezüge Im Gegensatz zu den Strom- und Wärmebezügen ist bei den Wasserbezügen keine eindeutige Tendenz aus dem nebenstehenden Diagramm erkennbar. Der starke Abfall bei der Rubrik „sonstige“ ist darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit die Zuordnung der Wasserbezüge zu einzelnen Rubriken noch nicht so differenziert erfolgt ist, wie es derzeit der Fall ist. Somit verteilt sich die anscheinend vorliegende Reduzierung bei den „sonstigen“ zum Teil auf die übrigen Rubriken und führt dort zu einer Steigerung. Erneut auffallend ist der starke Anstiege in der Rubrik „soziale Leistungen“. Auch wenn die Wasserbezüge im Vergleich zu den Strom- und Wärmebezügen eine untergeordnete Rolle spielen, steht das Thema „Wasser sparen“ dennoch im Fokus der Gebäudebewirtschaftung. Neue wassersparende Techniken sofort flächen deckend einzusetzen, ist allerdings nicht immer erfolgversprechend. Vielmehr sollte zunächst ge prüft werden, ob diese Techniken speziell für die Anwendungen bei den einzelnen Liegenschaften geeignet sind und eine Umsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist. Gerade beim Wasser dürfen die hygienischen Anforderungen nicht außer acht gelassen werden. So ist es nicht als sinnvoll, bei Gebäuden mit alten überdimensionierten Wasser leitungen Wasserspartechniken einzubauen und anschließend mehrfach im Jahr die Wasserleitungen auf Grund des geringen Durchsatzes zu spülen. 11 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 Pumpwerke / Kläranlagen Schul einrichtungen Kinder- Jugend und Familie Sportförderung inkl. Bäder Verwaltung Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen sonstiges Wasserbedarf [m³/a] Kategorien 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Entwicklung der Wasserkosten Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht, dass sich die Wasserkosten weitestgehend parallel zu den Wasserbezügen entwickelt haben. Somit ist hier die starke Entkopplung zwischen Abnahme und Kosten, wie sie bei Strom und Wärme zu verzeichnen ist, nicht vorhanden. m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a m³/a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a € /a 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 400.000 450.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Wasserkosten [€ /a] Wasserbezug [m³/a] Abrechnungsjahr 12 5. Ausblick Weitere Optimierungen wird es auch in Zukunft durch Modernisierungsmaßnahmen geben. Ob die hierdurch erzielten Verbrauchsreduzierungen sich auch in entsprechende Kostenreduzierungen wiederspiegeln werden, ist maßgeblich von der Energiepreisentwicklung abhängig. Durch steigende Energiepreise sind in der Vergangenheit oftmals die Kostenreduzierungen deutlich moderater im vergleich zu den erzielten Energiebezugsreduzierungen ausgefallen. Hierbei darf aber nicht verkannt werden, dass ohne die bereits durchgeführten Modernisierungs maßnahmen und ohne dem ehrgeizigen Anspruch, auch in Zukunft immer bessere Kennwerte zu erreichen, deutliche Kostensteigerungen zu erwarten sind. Das gilt im besonderen Maß für die permanente Überwachung der Energiebezüge. Gerade hier hat die Erfahrung gelehrt, dass eine Vernachlässigung dieses Themas zu einem schleichenden Prozess steigender Energiebezüge und Energiekosten führt. In einigen Objekten ist nunmehr versuchsweise eine automatische Zählerdatenübermittlung aller im Objekt vorhandenen Zähler (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme) installiert worden. Diese Technik ermöglicht es, bei nicht erklärlichen Energiebezugsveränderungen Zählerstände im 15 bzw. 60 Minuten Rhythmus zu speichern und direkt an das Energiemanagement zu übertragen. Diese Daten werden als Energielastgänge bezeichnet. Mit Hilfe dieser Lastgänge lassen bislang nicht erkennbare Einsparpotentiale zukünftig aufdecken. Die positiven Erfahrungen mit diesen Lastgängen hat dazu geführt, das in den Jahren 2016 und 2017 die automatische Zählerdatenübermittlung weiter ausgebaut wird. Der Energiebedarf von zukünftigen Neubauten und sanierten Altbauten stellt eine dynamische Entwicklung dar. Die in den neuen Gebäude leitlinien der Stadt Münster selbst auferlegten Grenzwerte werden zu weiteren Verbesserungen führen. Vielversprechende neue Techniken wie z.B. LED Beleuchtung sind in ihrer Entwicklung so weit vorangeschritten, dass sie nunmehr weitestgehend flächendecken bei Sanierungen und Neuanlagen zum Einsatz kommen. Hinsichtlich der LED Technik ist anzumerken, dass diese bereits im Jahr 2013 und 2015 dort eingesetzt worden ist, wo sich aufgrund der Nutzungsdauer eine Wirtschaftlichkeit dieser Technik nachweisen lies. Sinkende Preise haben dazu führen, das der Einsatz der LED Beleuchtung nunmehr in den meisten Anwendungsfällen wirtschaftlich ist. Auch zukünftig werden weitere ökologische Verbesserungen durch Optimierungen bei den städtischen Gebäude erreicht werden. Inwieweit diese dann auch mit ökonomischen Verbesserungen in Form einer absoluten Energiekostenreduzierungen einhergehen, ist maßgeblich von der zukünftigen Entwicklung der Energiepreise abhängig. 13
Berichtsvorlage
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V/0860/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das
Haushaltsjahr 2017
Beratungsfolge
02.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und
strategisches Flächenmanagement Bericht
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
Bericht:
Einleitung
Das Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement ist entsprechend der Produktgru p-
pe wie folgt gegliedert:
1. Erwerb, Entwicklung und Verkauf von Immobilien,
2. Vermietung und Verpachtung sowie Anmietung und Anpachtung von Immobilien
3. Bereitstellung von Immobilien zur städtischen Aufgabenerfüllung.
Zu den Aufgaben des Immobilienmanagement gehören die bedarfs -, zeit - und kostengerechte
Bereitstellung geeigneter Grundstücke und Gebäude im Rahmen der finanziellen Handlungsmög-
lichkeiten der Stadt. Dies erfolgt nach wie vor auf der Grundlage einer kontinuierlichen Portf o-
liooptimierung im immobilen Vermögensbestand zur Anpassung des Vermögens an aktuelle B e-
darfsverhältnisse. Dazu gehören die Vorbereitungen und Umsetzung en von Investitions - und
Desinvestitionsentscheidungen als auch ein effektives Immobiliencontrolling vor allem unter B e-
rücksichtigung von Stadtentwicklungs- und Wirtschaftlichkeitszielen.
Der vorliegende Erläuterungsbericht des Amtes für Immobilienmanagem ent gibt einen Ausblick
auf die für das Jahr 2016 geplanten immobilienwirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Münster. Die
dargestellten Inhalte stehen unter dem Vorbehalt ggf. noch erforderlicher (Verfahrens -) Be-
schlüsse des jeweiligen Fachausschusses oder des Rates.
Vorlagen-Nr.:
V/0860/2016
Auskunft erteilt:
Herr Heitmann
Ruf:
492-2304
E-Mail:
HeitmannA@stadt-muenster.de
Datum:
05.10.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0860/2016
1. Produkt „Entwicklung und Bereitstellung von Immobilien“
1.1 Grundstücksbeschaffungen 2017
Die Zielvorgaben aus dem Handlungskonzept Wohnen, die mit der Fortschreibung des Baulan d-
programmes 2016-2025 der aktuellen Bevölkerungs- und Wachstumsprognose auf jährlich 2.000
neu zu errichtender Wohneinheiten angepasst wurde, bestimmt auch in 2017 die Grundstück s-
beschaffungen des Amtes für Immobilienmanagement.
Mit dem Ankauf von mindestens 50% des Bruttobaulandes für die nachfolgende Schaffung von
Planungsrecht sichert die Stadt Münster die liegenschaftliche Grundlage zur Erreichung der o.g.
Zielzahlen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Amtes für Immobilienmanagement im Bereich der Grundstücksb e-
schaffungen stellt die Deckung der Flächenbedarfe der j eweiligen Bedarfsämter dar. Diese vie l-
schichtigen Bedarfe umfassen dabei u.a. Flächen für Flüchtlingseinrichtungen , Schulen, Kinder-
tageseinrichtungen, aber auch Standorte für Feuerwehrgerätehäuser, ökologische Ausgleichsfl ä-
chen, Straßenflächen u.a.
1.2 Grundstücksabgaben 2017
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist auch im Bereich der Grundstückabgaben ma ß-
geblicher Arbeitsschwerpunkt in 2017. Die auf Grundlage des Beschlusses zur Sozialgerechten
Bodennutzung in Münster (SoBoMü) entwickelten Grundsätze für die Vergabe von Mehrfamilien-
häusern und Gemeinschaftswohnformen wurden in 2016 erstmalig angewandt. Die Abkehr vom
Höchstgebot zu einem Verkauf zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert und das Bieten der
Bewerber auf die niedrigste Startmiete füh rt zu den gewünschten preisdämpfenden Effekten bei
den Mieten und kommt somit unmittelbar bei den Mietern an. Diese konzeptorientierten Verfa h-
ren werden auch in 2017 bei der Vermarktung der städtischen Mehrfamilienhausgrundstücke
fortgesetzt. Die Quotierun g der besonderen kommunalen Selbstverpflichtung fördert dabei im
verstärkten Maße den öffentlich-geförderten Wohnungsbau.
Die Vermarktung der Einfamilienhausgrundstücke nach den Regelungen der entsprechenden
städtischen Vergaberichtlinie führt zu einer erheblichen Preisdämpfung für den privaten Bauherrn
bei der Grundstücksbeschaffung. Ein durchschnittlicher Kaufpreis von rd. 80% des Bodenrich t-
wertes ist aus den Vermarktungen der letzten Jahre ableitbar.
Diese positiven Auswirkungen für den privaten Bauherrn und Mieter sind mit den Vermarktungen
in 2017 fortzuführen und auszubauen.
Für Interessenten von gemeinschaftsorientierten Bau- und Wohnwohnen werden zu deren Förde-
rung attraktive Flächen vorgehalten und gezielt für diese Gruppen angeboten. Abhängig vom
Grundstück können vor der Ausschreibung gesonderte Interessenbekundungsverfahren durchge-
führt werden.
Besondere Lagen erfordern besondere Verfahren. Daher erfahren auch in 2017 einzelne Grun d-
stücke, bei denen ein besonderes Augenmerk auf Architektur gelegt werden muss, durch en t-
sprechende Investorenauswahlverfahren ihre besondere städtebauliche Entwicklung.
Die Deckung des besonderen Bedarfs an Kita - und Flüchtlingseinrichtungen stellt in 2017 über
die Bereitstellung geeigneter Grundstücke und deren Abgabe einen weiteren besonderen
Schwerpunkt dar.
1.3 Anmerkungen
Eine konkrete Darstellung der in 2017 geplanten Aktivitäten des Amtes für Immobilienmanag e-
ment erfolgt aufgrund der dann notwendigen Nichtöffentlichkeit in einer gesonderten Vorlage.
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V/0860/2016
2. An- und Vermietungen sowie An- und Verpachtungen von Immobilien
Ein Schwerpunkt im Arbeitsprogramm 2016 / 2017 liegt neben verschiedenen Einzelproje kten
erneut im Bereich der Flüchtlingsunterbringung. Obschon die Zahl der Flüchtlinge auf hohem
Niveau stagnierte und im Vergleich zum Vorjahr keine nennenswerten Neuzugänge zu verzeic h-
nen sind, kann zurzeit keine gesicherte Prognose für die weitere Entwicklung gegeben werden.
Die liegenschaftlichen Bestrebungen zur Sicherung und Optimierung der Unterbringungssituation
und der umliegenden Infrastruktur (Kinderspielplätze etc.) sind gleichwohl fortzusetzen. Zurzeit
sind lediglich 665 der 4.579 vorhandenen Plätze dauerhafte Plätze (entspricht 14,5 %). Diese
Quote gilt es zu erhöhen.
Ein wesentlicher Anteil der für d ie Flüchtlinge angemieteten Objekte konnte nur zeitlich befristet
angemietet werden. Diverse Wohngebäude, die überwiegend von der Bundesanstalt für Immob i-
lienaufgaben angemietet worden sind, müssen bereits Ende 2016 freigezogen werden. Hier sind
und werden miettechnisch Rückabwicklungen und entsprechende Ersatzunterkünfte erforderlich.
Die Integration der Flüchtlinge auf dem Wohnungsmarkt wird – sofern es die liegenschaftlichen
Möglichkeiten in den stadteigenen Objekten hergeben – ergänzend unterstützt. Auf Grund der
relativ geringen Zahl der Wohnobjekte in städtischer Verwaltung sind hier jedoch keine spürbaren
Effekte zu erzielen.
Die Versorgung der Flüchtlingskinder mit Kitaplätzen als auch die anhaltend positive demogr a-
phische Entwicklung in Münster ma chen im zweiten wesentlichen Handlungsfeld, der Raumb e-
darfsdeckung für die Kinderbetreuung, weitere Anstrengungen in 2016/2017 erforderlich. Zum
einen sind die Interimsformen (Pavillonlösungen) auf Sicht zu beenden und in dauerhafte Einrich-
tungen umzuwandeln. Zum anderen sind weitere ergänzende Dauerstandorte erforderlich. Die
grundsätzliche Unterdeckung an Kitaplätzen konkretisiert sich insbesondere in den Stadtteilen
Mitte, Gelmer, Gremmendorf und Mauritz-Ost.
Der Bereich der Büroflächenbedarfe wird unabhängig von der mittelfristigen Büroflächenplanung
in den Jahren 2016/2017 von zwei Faktoren beeinflusst: Die aktuellen Personalsteigerungen,
ausgelöst im Wesentlichen durch die steigenden Flüchtlingszahlen, führen zu einem entspr e-
chenden Bürobedarf. D arüber hinaus entstehen Bürobedarfe für die Dauer der Sanierung des
Stadthauses 1. In 2016 konnten zwar wesentliche Bedarfe für die Sanierung Stadthaus 1 durch
Anmietung eines Objektes an der Wolbecker Straße gedeckt werden. Das zeitgleiche Auftreten
beider Faktoren führt jedoch zu einer sich kontinuierlich veränderten Bedarfslage, so dass v o-
raussichtlich weitere Anmietungen – sofern möglich in bestehenden Objekten – erforderlich wer-
den. Die Deckung dieser und ähnlicher Bürobedarfe stellt damit ein weitere s wichtiges Han d-
lungsfeld in 2016 / 2017 dar.
Neben der kontinuierlichen Vertragsbetreuung liegt das Hauptaugenmerk nach wie vor auf der
Optimierung des städtischen Immobilienbestandes. Ziel ist es weiterhin, nur noch die Immobilien
im städt. Bestand zu erhalten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind. Die nicht für die Aufg a-
benerfüllung notwendigen Immobilien werden veräußert bzw. bei angemieteten Objekten der
Mietvertrag beendet, oder einer anderweitigen Nutzung zugeführt. Auch die Übertragung einze l-
ner Objekte an die Wohn- und Stadtbau wird in 2016/2017 weiter geprüft.
Aus dem großen Immobilienvermögen der Stadt ergeben sich Eigentümerverpflichtungen, die die
Stadt Münster auf Grund fehlender Stellen und Finanzen in den letzten Jahren nicht vollstä ndig
erfüllen konnte. Durch die systematische Kontrolle und den aktuellen Aufbau eines Gefahrenk a-
tasters können Gefahrenquellen (Stolperstellen, Einsturzgefahren aufstehender baulicher Anl a-
gen wie Heuschober, Tierunterstände etc.) erkannt und beseitigt werden . Die systematische
Ersterfassung der Flächen und der Aufbau des Gefahrenkatasters werden voraussich tlich bis
Ende 2017 erfolgen. Zum Ausschluss der Haftungsrisiken ist jedoch eine darüber hinaus gehe n-
de dauerhafte Implementierung des Kontrollsystems und d er damit verbundenen Kontrollen
zwingend erforderlich.
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3. Bereitstellung von Gebäuden zur städtischen Aufgabenerfüllung
Im Rahmen dieses Teilproduktes obliegen dem Amt für Immobilienmanagement der Bau, die
Instandhaltung und die Bewirtschaftung (insbesond ere die technische Bewirtschaftung, Rein i-
gung, Wachdienst, Hausverwaltung, Flächenmanagement und Energiemanagement) von rd. 500
betriebsnotwendigen städtischen Standorten. Hierzu zählen Verwaltungsgebäude, Schulgebä u-
de, Kulturgebäude, Sportgebäude, Gebäude der Jugendpflege, Sozialunterkünfte, Betriebsg e-
bäude und Gebäude des Gesundheitsdienstes sowie rd. 70 sonstige Liegenschaften (allgeme i-
nes Grundvermögen) mit einer Gesamtsumme Nettogrundfläche von über 1,0 Mio. qm. Unter 3.2
werden die Aufwendungen zum Be trieb/Unterhaltung der Gebäude und in 3.3 die Investition s-
maßnahmen als Zusammenfassung als Gesamtsumme dargestellt.
Die Investitionen sind im HH-Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern im Finanzplan einzeln aufge-
führt.
3.1 Rückblick 2015
Auch im Jahr 2015 wurden neben Investitionsprogrammen in Kitas und Schulen mehrere Einrich-
tungen neu errichtet bzw. erweitert und konnten in Betrieb gehen. Der Neubau Kita Uppenberg
als neue Einrichtung an der Dreifaltigkeitsschule wurde Anfang 2015 in Betrieb genommen . Wei-
terhin sind zu nennen: Inbetriebnahmen Erweiterung Feuerwache 1, Neubau Sporthalle Ost,
Neubau Sporthalle Peter-Wust-Schule.
Weiterhin sind durch steigende Flüchtlingszuweisungen erhebliche Anstrengungen zur Schaffung
von Unterkünften sowohl in Bestandsgebä uden als auch in Neubauten von Interimslösungen
vorgenommen worden. Hierzu wurde eigens eine Projektgruppe eingerichtet, die sich unter Z u-
rückstellung anderer Maßnahmen schwerpunktmäßig nur um die Umsetzung von Baumaßna h-
men für Flüchtlinge kümmert.
3.2 Aufwendungen zum Betrieb/Unterhaltung der Gebäude 2017
Im NKF- Haushalt werden die Aufwendungen für die Instandhaltung, den Betrieb und bauliche
Anpassungen an die betrieblichen Erfordernisse der Nutzer-/ Bedarfsämter beim Amt für Immobi-
lienmanagement gebündelt wie folgt veranschlagt.
In der für das Immobilienmanagement in 2017 veranschlagten Produktgruppe 0111 werden unter
anderem grundsätzlich alle gebäudebezogenen Aufwendungen für
in Höhe von
Unterhaltung bebauter Grundstücke, einschl. Qualitätssicherung 15.650.000 Euro,
Stromkosten (einschl. Lichtsignalanlagen und Abwasserbeseitigung aus Bereich Amt 66) 8.183.000 Euro,
Wärmekosten 7.175.000 Euro,
Reinigung 6.600.000 Euro,
Bewirtschaftungskosten (Steuern, Versicherung, Gebühren etc.) 4.910.000 Euro,
Wasserkosten 766.000 Euro
ausgewiesen.
Die Summe für Instandhaltung bebauter Grundstücke einschl. Qualitätssicherung gliedert sich
wie nachfolgend dargestellt auf. Neben der klassischen Instandsetzung (Pos. 1 -3) sind weitere
Aufwendungen für gebäudebezogene Maßnahmen enthalten (Pos. 4-12), die in der Produktgrup-
pe des Amtes für Immobilienmanagement veranschlagt werden.
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Bezeichnung Ansatz in Euro
Pos. Gebäudeunterhaltung
rd.
15.650.000
aufgeteilt in u. a.
1 Geplante Instandsetzungsmaßnahmen (Bauteilerneuerungen) einschl.
Mittel Qualitätssicherung Bauunterhaltung
5.867.000
2 Ungeplante Instandsetzungen, Grundbedarf für unabweisbare Reparat u-
ren, Störmeldungen, Instandsetzungen an BIMA -Gebäuden für Flüchtli n-
ge (ohne Wartungen, wiederkehrende Prüfungen)
4.920.000
3 Wiederkehrende Prüfungen, Wartungen (gesetzlich, technisch erforde r-
lich)
800.000
4 Kleine Baumaßnahmen in Schulen, verschiedene Maßnahmen 105.000
5 Grafitti Beseitigung 100.000
6 Instandsetzung Theater Münster 676.940
7 Instandsetzungen für das Sportamt (Bäder) 186.700
8 Prüfgebühren 550.000
9 Herrichtung strategischer Liegenschaften 512.000
10 Brandschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen 183.100
11 Hausgelder für verschiedene Objekte (aus Eigentumsanteilen) 168.000
12 Instandhaltung MCC – Halle Münsterland 500.000
13 Verschiedene Bauprogramme wie z.B. kleinere Um - und Ausbauten in
städt. Kindertages- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Feuerwehrge-
rätehäuser, Sozialunterkünften, Dienstgebäuden sowie Dichtheitsprüfung
1.080.260
Stand Drucklegung
3.3 Investitionsmaßnahmen (Zusammenstellung der Investitionsmaßnahmen aus HH-Plan)
Die Investitionen sind im HH-Plan bei den jeweiligen Bedarfsämtern im Finanzplan einzeln aufge-
führt.
Investitionen
Nr. Bezeichnung HH-Jahr Betrag
Euro
Bemerkungen
Versch. Bedarfsämter 2017 69.544.740 Summe aus den versch. Invest i-
tionen aus HH-Plan
Als herausragende Investitionsmaßnahmen für 2017 sind hier beispielhaft u. a. zu nennen:
- Fortsetzung Errichtung der 1. städt. Gesamtschule
- Fortsetzung Erweiterung Weiterbildungskolleg am Standort Pascal-Gymnasium
- PCB / Grundsanierung Innenbauteile und techn. Gebäudeausrüstung Pascal-Gymnasium
- Planungsbeginn Innensanierung Stadthaus 1
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Handorf
- Fortsetzung Fassadensanierung Ratsgymnasium
- Sanierung Bürgerzentrum Kinderhaus einschl. Hallenbad
- VOF Verfahren und Wettbewerb Gesamtschule Münster Ost
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V/0860/2016
3.3 Besondere gebäudewirtschaftliche Serviceleistungen
Bei den besonderen gebäudewirtschaftlichen Serviceleistungen handelt es sich um Lei stungen
auf Einzelanforderung der Gebäudenutzer/innen (Mieter/innen). Zu den Leistungen gehören u n-
ter anderem Planungsstudien, Gebäudeanpassungen, nutzerbedingte Umzüge, Sonderrein i-
gungs-, Sonderentsorgungsleistungen sowie Instandhaltung nicht städtisch genutzter Gebäude.
Jährlich werden z. B. für das Amt für Schule und Weiterbildung ca. 40 - 60 Anfragen zu kleinen
Baumaßnahmen in Schulen bearbeitet . Hierbei werden den Anregungen und Wünschen der
Schulen entsprechende Umbauplanungen erstellt und Kosten ermittelt. Nach Auswahl durch das
Bedarfsamt werden die Maßnahmen dann umgesetzt. Ebenso verhält es sich bei Anfragen aus
anderen Bedarfsämtern wie z. B. dem Sportamt und dem Amt für Kinder Jugendliche und Fam i-
lien.
Weiterhin berät das Amt für Immobilienmanagement die Halle Münsterland GmbH baufac hlich
und führt für die Halle Münsterland Planungs- und Bauleitungen aus.
Serviceleistungen werden nach Bedarf abgerufen und lassen sich daher nicht vorausschauend
planen und darstellen.
4. Energiemanagement
Ein Schwerpunkt des Amtes für Immobilienmanagement ist die Überwachung und Optimi erung
der Energiebezüge der Stadt Münster. Von 2006 bis 201 5 ist eine Reduzierung der Wärmebezü-
ge in der Größenordnung von 10 Mio. kWh und der Strombezüge in Höhe von 8 Mio. kWh zu
verzeichnen. Selbst in den Jahren 2011 – 2014 liegt keine Steigerung der Energiebezüge vor,
obwohl durch einen deutlich gestiegenen EDV -Einsatz in den Schulen und de m Ausbau der
Ganztagsschulen mit Kantinen etc. zunächst eine deutliche Steigerung zu erwarten g ewesen
wäre.
Die Reduzierung des Energiebedarfes ist zum Teil auf die durchgeführten Modernisierungen u n-
ter Berücksichtigung der Standards der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster zurückzuführen.
Im Jahr 2015 ist bei den Wärmebezügen eine Steigerung zu verzeichnen. Diese ist auf die Vie l-
zahl neu hinzugekommener Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung zurückzufü hren. Auch auf
der Stromseite fallen hier zusätzliche Bezüge an. Diese sind in der Grafik allerdings nicht e r-
kennbar, da durch den Bau eines mit Klärgas betriebenen neuen Blockheizkraftwerkes ein Gro ß-
teil des Strombedarfs (ca. 5 Mio. kWh) der Hautkläranlage nunmehr selbst produziert wird.
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V/0860/2016
Im nachfolgenden Diagramm ist die Entwicklung der Energiebezüge dargestellt.
Dem als Anlage 5 beiliegenden Energiebericht der Stadt Münster sind detaillierte Auswertungen
zum Thema Energiepreisentwicklung sowie Energiev erbrauchs- und Energiekostenentwicklung
der Stadt Münster zu entnehmen
Die voraussichtlichen Energiekosten 201 7 sind mit ca. 14.000.000 € prognostiziert worden. In
dieser Prognose sind die Entwicklungen bei den Uml agen (EEG Umlage, § 19 EnWG Umlage
etc.) sowie die Preisentwicklung an der Strombörse eingeflossen. Trotz zusätzlicher Anforderun-
gen aus Gebäudezuwachs wird das Energiebudget in 2016 voraussichtlich nicht überschritten.
Neben den baulichen Maßnahmen ist die über den Gesamtzeitraum 2006 – 2015 erreichte Ein-
sparung im Wesentlichen auf die permanente Überwachung und Optimierung der Verbräuche der
einzelnen Liegenschaften zurückzuführen, die durch die Einführung einer Gebäudeleittechnik mit
Fernzugriff möglich geworden ist.
Durch den Einbau neuer Mes stechniken wird zukünftig die Energieverbrauchsanalyse und damit
verbunden die Möglichkeit der Optimierung weiter voranschreiten. Bislang werden von den Ve r-
sorgungsunternehmen nur jährlich oder monatlich Zählerstände zur Verfügung gestellt. Lediglich
bei A bnahmestellen mit Strombezügen größer 100.000 kWh/a we rden sogenannte Lastgänge
gespeichert, die am Jahresende beim Versorger angefordert werden können. Bei den Lastgä n-
gen wird ganzjährig jeweils im Abstand von 15 Minuten der Verbrauch festgehalten. Durch die
Vorlage der Lastgänge sind deutlich exaktere Analysen und daraus resultierend weitere Optimi e-
rungen der Energiebezüge und Kosten möglich.
Die Stadt Münster wird zusammen mit den Stadtwerken Münster in den Schulen und Kindert a-
gesstätten im Rahmen eines Pilotprojektes nicht nur Lastgangzähler für Strom, sondern für alle
Gewerke (Strom, Wärme und Wasser) installieren. Bis Ende 2016 werden ca. 80 Liegenschaften
entsprechend umgerüstet. Die Lastgänge werden nicht erst am Ende eines Abrechnungsjahres,
sondern direkt am Folgetag der Stadt Münster zur Verfügung stehen. Somit besteht dann zukünf-
tig die Möglichkeit, bei der Vorlage zu hoher Energiebezüge kurzfristig einzugreifen.
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V/0860/2016
Nachfolgend ist der Las tgang eines Tages dargestellt. Dieses Diagramm verdeutlicht, wie durch
die Lastganganalyse Einsparpotential zeitnah aufgedeckt werden können. Bei der Übermittlung
von nur einem Jahresverbrauchswert am Ende eines Abrechnungsjahres können diese Einspa r-
potentiale im Regelfall nicht erkannt werden.
Im Jahr 2015 s owie im aktuellen Jahr 2016 sind in etlichen Einrichtungen Leuchtstoffröhren g e-
gen LED Leuchtmittel ausgetauscht, bzw. komplette LED Leuchtensysteme eingebaut worden.
Durch den Preisverfall der LED Leuchtmittel / Leuchten sowie durch Förderungsmöglichkeit en,
die von uns zahlreich genutzt werden, sind diese Maßnahmen zwischenzeitlich nicht nur ökol o-
gisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll geworden.
5. Flächenmanagement
Strategisches Flächenmanagement
Rückschau 2016
Neben der weiteren inhaltlichen Umsetzung der Handlungsfelder der Vorlage V/0236/2010 „Str a-
tegisches Flächenmanagement der Stadt Münster: Bildung eines optimierten Immobilienbesta n-
des und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung“ bestehen die vorrangigen Aktivitäten
in der Auswertung der Empfehlungen der Organisationsuntersuchung (siehe hierzu auch die Vor-
lage V/0311/2016: Organisationsuntersuchung im Amt für Immobilienmanagement / Umsetzung
der Ergebnisse) und deren Umsetzung in Form einer organisatorischen Neuausrichtung des St a-
bes.
Zudem wurde die Themenstellung „Portfoliomanagement“ konzeptionell erarbeitet und die Bere i-
che operatives und strategisches Portfoliomanagement in das Gesamtkonzept Strategisches
Flächenmanagement integriert.
Im Bereich der Projektbetreuung durch den Stab Strategisches Flächenmanagement sind für das
Jahr 2016 insbesondere folgende zu benennen:
o Innensanierung Stadthaus 1
o Stadthalle Hiltrup
o mittelfristige Büroflächenplanung
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V/0860/2016
Vorschau 2017
Bei der weiteren Umsetzung der Handlungsfelder der o.g. Vorlage V/0236/2010 werden in 2017 –
insbesondere unter Berücksichtigung der Empfehlungen der o.g. Organisationsuntersuchung und
der Fortentwicklung des amtsinternen Zielsystems - die Themenbereiche Portfoliomanagement
und Controlling vorrangig bearbeitet.
Zudem werden die Themen Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation / Amtsmarketing forciert.
Ferner wird eine Kooperation mit der Fachhochschule Münster; Fachbereich 08 – Oecotropholo-
gie Facility Management; Studiengang Immobilien- und Facility Management, angestrebt. Dabei
sollen immobilienwirtschaftliche Fragestellungen in Form von Praxisprojekten betrachtet werden.
Daneben werden weiterhin abteilungsübergreifende Aufgabenstellungen zur Innensanierung
Stadthaus 1, der mittelfristigen Büroflächenplanung und der St adthalle Hiltrup koordiniert bzw.
bearbeitet.
Schlussbemerkung
Ergänzend zum „üblichen“ Arbeitsumfang ergeben sich für 2017 zudem nachfolgende zusätzliche
Aufgaben:
Die Stadt Münster beteiligt sich seit 2009 an einem Vergleichsring der KGST zur Auswertung und
zum Vergleich von Gebäudebetriebskosten. Hierbei werden Kostendaten zu verschiedenen Au f-
wandsbereichen zwischen 6 vergleichbaren NRW Kommunen gegenübergestellt.
Auf Grundlage von Vergleichsauswertungen konnten z. B. schon Kosten reduzierende Optimi e-
rungen im Fremdreinigungsbereich durchgeführt werden. Es sind weitere systematische Unte r-
suchungen zur Optimierung des städtischen Gebäudebestandes geplant.
I.V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlagen:
Energiebericht - Kurzfassung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Wolbecker Straße
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0860/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37