V/0433/2006/1
Förderung der Beschäftigung schwer behinderter Menschen und Förderung der Ausbildung behinderter und
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0433/2006/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Förderung der Beschäftigung schwer behinderter Menschen und Förderung der Ausbildung behinderter und schwer behinderter Jugendlicher (Antrag Nr. 0001/2006 der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen) Beratungsfolge 21.06.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sich trotz der vorrangigen Ausrichtung aller Maßnahmen auf die Haushaltskonsolidierung Handlungsspielräume ergeben, um über das beschriebene Engagement hinaus die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Zahl der beschäftigten Behinderten in der Verwaltung weiter zu erhö- hen. Insbesondere ist zu prüfen, a) ob und wenn ja wie trotz insgesamt sinkenden Auftragsvolumens der prozentuale Anteil der Vergaben an Werkstätten für behinderte Menschen gesteigert und sons- tige Dienstleistungen von Einrichtungen für Behinderte bezogen werden können, b) ob und wenn ja wie die Zahl der Auszubildenden mit Behinderung gesteigert wer- den kann mit der Zielsetzung, im Anschluss daran die Übernahme in Abhängigkeit des Personalbedarfs und der Bestenauslese unter Beachtung der behinderungsbe- dingten Einschränkungen zu erreichen. 3. Die von der Kommission beantragten Maßnahmen sind damit erledigt. Begründung: Der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung und die Kommission zur Förderung der Integrati- on von Menschen mit Behinderungen haben am 07.06.06 parallel getagt und die nachfolgenden geänderten Beschlüsse gefasst: Vorlagen-Nr.: V/0433/2006/1. Erg Auskunft erteilt: Herr Goerke Ruf: 492 11 00 E-Mail: Erwin.Goerke@stadt-muenster.de Datum: 12.06.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0433/2006/1 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung: 1. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sich trotz der vorrangigen Ausrichtung aller Maßnahmen auf die Haushaltskonsolidierung Handlungsspielräume ergeben, um über das beschriebene Engagement hinaus die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Zahl der beschäftigten Behinderten in der Verwaltung weiter zu erhö- hen. Insbesondere ist zu prüfen, a) ob trotz insgesamt sinkenden Auftragsvolumens der prozentuale Anteil der Verga- ben an Werkstätten für Behinderte gesteigert und sonstige Dienstleistungen von Einrichtungen für Behinderte bezogen werden können, b) ob die Zahl der Auszubildenden mit Behinderung gesteigert werden kann mit der Zielsetzung, im Anschluss daran die Übernahme in Abhängigkeit des Personalbe- darfs und der Bestenauslese unter Beachtung der behinderungsbedingten Ein- schränkungen zu erreichen. 3. Die von der Kommission beantragten Maßnahmen sind damit erledigt. Kommission zur Förderung von Menschen mit Behinderungen: 1. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sich trotz der vorrangigen Ausrichtung aller Maßnahmen auf die Haushaltskonsolidierung Handlungsspielräume ergeben, um über das beschriebene Engagement hinaus die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Zahl der beschäftigten Behinderten in der Verwaltung weiter zu erhö- hen. Insbesondere ist zu prüfen, a) wie trotz insgesamt sinkenden Auftragsvolumens der prozentuale Anteil der Verga- ben an Werkstätten für behinderte Menschen gesteigert und sonstige Dienstleistun- gen von Einrichtungen für Behinderte bezogen werden können, b) wie die Zahl der Auszubildenden mit Behinderung gesteigert werden kann mit der Zielsetzung, im Anschluss daran die Übernahme in Abhängigkeit des Personalbe- darfs und der Bestenauslese unter Beachtung der behinderungsbedingten Ein- schränkungen zu erreichen. Die Verwaltung hat die beiden geringfügig von einander abweichenden Änderungsanträge in den Beschlussvorschlag eingebaut. In Vertretung Gez. Dr. Heinrichs
Hauptvorlage V/0433/2006
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V/0433/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Förderung der Beschäftigung schwer behinderter Menschen und Förderung der Ausbildung behinderter und schwer behinderter Jugendlicher (Antrag Nr. 0001/2006 der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen) Beratungsfolge 07.06.2006 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnun g Vorberatung 07.06.2006 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 21.06.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag der Kommis sion zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen. 2. Die von der Kommission zur Förderung der Integra tion von Menschen mit Behinderungen be- antragten Maßnahmen werden aus den im Bericht darge stellten Gründen zur Zeit nicht umge- setzt. Begründung: Mit Vorlage Nr. V/0211/2006 wurde die Verwaltung be auftragt, einen Sach- und Verfahrensvorschlag zum Beschluss der Kommission zur Förderung der Integrati on von Menschen mit Behinderungen vom 12.01.2006 an den Hauptausschuss zu erarbeiten. Beantragt wurden folgende Maßnahmen: 1. Zur Förderung der Beschäftigung schwer behindert er Menschen in der Verwaltung wird ab sofort jede, durch das Ausscheiden eines/einer schw er behinderten/gleichgestellten Mitarbei- ters/in wieder besetzt. Eine Wiederbesetzung muss d abei nicht zwangsläufig auf die gleiche Stelle, insbesondere nicht auf die freigewordene Wertigkeit erfolgen. Vorlagen-Nr.: V/0433/2006 Auskunft erteilt: Herr Goerke Ruf: 492 11 00 E-Mail: Erwin.Goerke@stadt-muenster.de Datum: 22.05.2006 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0433/2006 2. Ab 2006 werden 15 % aller freien Stellen von Aus zubildenden oder Anwärtern für eine Beam- tenlaufbahn ausschließlich behinderten Jugendlichen i. S. § 68 Abs. 1-4 SGB IX vorbehalten. 3. Der Umfang an Lieferungen und Leistungen durch d ie in Münster ansässigen Werkstätten für behinderter Menschen wird in den kommenden Jahren r egelmäßig um 20 v. H. des Vorjahres- volumen gesteigert, bis eine angemessene Höhe im Ve rgleich zur derzeitigen städtischen Auf- tragsvergabe erreicht ist. Zu 1) Alle Maßnahmen der kommenden Jahre sind auf d as Ziel Hauhaltskonsolidierung ausge- richtet. Die Ratsvorlage zur Haushaltskonsolidierun g (V/1065/2005) ist am 15.02.2006 vom Rat beschlossen worden. Darin enthalten sind person elle Einsparungen mit einem prozen- tualen Anteil von ca. 25 % in 2006 und ca. 29 % in 2007 – 2009 am Gesamtbetrag der Ausgabenreduzierung. Diese und weitere zu erwartend e personelle Einsparungen sind – da betriebsbedingte Kündigungen möglichst zu vermei den sind – nur zu erreichen, indem Fluktuationen (z.B. durch altersbedingtes Ausscheid en, Auslaufen befristeter Verträge) ge- nutzt werden. Das zwingt dazu, entsprechende freie bzw. frei werdende Stellen gar nicht oder ausschließlich intern durch die Umsetzung/den Einsatz bereits unbefristet beschäftig- ter Mitarbeiter/innen nach zu besetzen. Jede externe Einstellung läuft dem zuwider. Entsprechend den internen Regelungen für Besetzungs verfahren werden bereits in den Fällen, die tatsächlich extern besetzt werden, beh inderten Bewerber/innen Vorrang einge- räumt, sofern es die Grundqualifikation zulässt und nicht Mitbewerber/innen nach den Prin- zip der Bestenauslese vorrangig zu berücksichtigen sind. So wird schwer behinderten Be- werber/innen auch dann Gelegenheit zur persönlichen Vorstellung gegeben, wenn Teile des Anforderungsprofils auf Grund der Behinderung n icht erfüllt werden. Ob und ggf. durch welche organisatorischen und/oder technischen Maßna hmen auf die Erfüllung dieses An- forderungsprofils verzichtet werden kann, wird bere its im Vorfeld der Bewerbung geprüft. Zusätzlich wird die Vertrauensperson der Schwerbehi nderten in das Besetzungsverfahren einbezogen. Es ist auch festzustellen, dass das Int egrationsklima, das heißt, die Bereit- schaft Schwerbehinderte aufzunehmen, innerhalb der Verwaltung guter und gelebter Alltag ist. Dies auch unter den mittlerweile durch die Hau shaltskonsolidierung für viele deutlich spürbaren veränderten Arbeitsbedingungen. Zu 2) Zurzeit werden vier schwer behinderte Auszu bildende bei der Stadt Münster ausgebildet. Zusätzlich haben 2005 elf schwer behinderte Bewerbe r/innen ein Praktikum bei der Stadt Münster abgeleistet. Zum ersten Mal haben am 27.04.2006 auch insgesamt s ieben schwer behinderte Mädchen am Girls´Day bei der Stadtverwaltung Münster teilgenom men. Sie haben dabei sowohl an Angeboten speziell für behinderte Mädchen wie auch an integra tiven Angeboten teilgenommen. Ein Workshop im Rahmen des Nachmittagprogramms wurde zudem von e iner schwer behinderten Studentin gelei- tet. Bei Einstellungen zu Ausbildungszwecken wird berei ts jetzt bei schwer behinderten Bewer- ber/innen jeweils die 1. Stufe des Auswahlverfahren s übersprungen. Einladungen für das Vorstellungsgespräch erfolgen so beispielhaft unabh ängig vom Notendurchschnitt. Not- wendige Hilfsmittel werden im Auswahlverfahren und im weiteren Verlauf der Ausbildung selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit vereinfachter Stufenausbildungsgän ge ist bisher nur in wenigen Berufen in Ausbildungsverordnungen umgesetzt worden. Sollte in einem der Berufe, für die in der Stadtverwaltung ausgebildet wird, eine solche Mögli chkeit bestehen, wird dies selbstver- ständlich in Abstimmung mit den Ausbildungsämtern umgesetzt werden. Hinsichtlich der Besetzung von Ausbildungs- und Praktikumsstellen besteht regelmäßig ein direkter Kontakt zu den Integrationsfachdiensten. So werden diese über zu besetzende Stellen informiert. - 3 - V/0433/2006 Mehrere Ausbildungsstellen und eine Umschulungsstel le wurden 2005 jedoch ohne Erfolg angebo- ten. Darüber hinaus wurden auch 40 Schulen für Behi nderte über zu besetzende Ausbildungsstellen informiert. Sie ergaben ebenfalls keine Bewerbungen. Um den Anschein einer kurzfristigen „Verwahrung“ z u vermeiden und um den Auszubildenden eine wirkliche berufliche Perspektive zu eröffnen, muss hinsichtlich der Qualität und Eignung der Bewer- ber/innen sichergestellt sein, dass bei Beginn der Ausbildung zumindest eine positive Prognose, dass das Ausbildungsziel erreicht werden kann, vorliegen. Wegen einer starren Quotenregelung auf Grund fehle nder Quantität und/oder Qualität zwangsweise freibleibende Ausbildungsstellen sind mit Blick auf die Jugendarbeitslosigkeit insgesamt gesell- schaftspolitisch nicht akzeptabel. Die Auswertung der Auszubildenden in den letzten Ja hren zeigt darüber hinaus, dass ca. 10 % der Ausbildungsplätze an Jugendliche vergeben wurden, die aufgrund eines Migrati- onshintergrundes oder anderer ungünstiger sozialer und gesellschaftlicher Rahmenbedin- gungen Probleme haben eine Ausbildungsstelle zu fin den und zu behalten. Anders als bei den schwer behinderten Jugendlichen steigt die Zahl dieser Bewerbungen kontinuierlich an. Diese Jugendlichen zeigen überwiegend im praktische n Teil der Ausbildung positive Er- gebnisse, im theoretischen Teil ist jedoch eine bes onders intensive Förderung, häufig un- terstützt durch externe Hilfen erforderlich. Zu den Schwächen in der Theorie kommen in ei- nigen Fällen Verhaltensauffälligkeiten, die dazu fü hren, dass nur eine intensive persönliche Betreuung die Fortsetzung und den Abschluss der Ausbildung ermöglicht. Eine weitere Gruppe der förderungswürdigen Auszubil denden sind die „jungen“ Mütter, d.h. Frauen, die entweder mit Kind in die Ausbildung sta rten oder während der Ausbildung ein Kind bekommen. Die Fortführung der Ausbildung nach Elternzeit, der Wechsel von Vollzeit- auf Teilzeit-Ausbildung sowie die Unterstützung der Auszubildenden bei der Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung sind bereits mehrmals erfolgreich praktiziert worden. Die Festsetzung einer Pflichtquote zugunsten von sc hwer behinderten Jugendlichen würde insbe- sondere zum Nachteil von Jugendlichen mit Migratio nshintergrund oder solchen aus schwierigem persönlichem und sozialem Umfeld gereichen. Auch d ieser Personenkreis ist jedoch besonders för- derungsbedürftig. Zu 3) Der Regelung des § 141 SGB IX, dass Aufträg e der öffentlichen Hand, die durch anerkannte Werk- stätten für Behinderte durchgeführt werden können, bevorzugt diesen Werkstätten angeboten wer- den, wird Rechnung getragen. Das Auftragsvolumen is t jedoch auf Grund der durchgeführten Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen allgemein rückläufig. D ies trifft auch auf diesen Bereich zu. Eine jährliche Steigerung des Volumens um 20 % gegenüber dem Vorjahr steht im Gegensatz zu allen diesbezüglichen Bemühungen. Die Verwaltung hat diverse interne Regelungen getroffen, schwer behinderten Bewerber/innen und Auszubildenden den Zugang zu ermöglichen bzw. zu er leichtern. Sie haben auch noch unter der schwierigen aktuellen Haushaltslage Bestand. Die Ve rwaltung wird auch zukünftig grundsätzlich jede Maßnahme, die der Integration von Schwerbehind erten in den Arbeitsalltag dient und dabei die Schwerbehindertenquote erhöht, aufgreifen und u nterstützen. Starre Quotierungen, wie sie im Antrag der Kommission vorgeschlagen werden, sind je doch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung nicht umsetzbar und unterlaufen den Sparbemühungen. Es steht auch zu befürchten, dass allzu restriktive Vorgaben das insgesamt gute Integrationsklima beeinträchtigen. I.V. - 4 - V/0433/2006 Dr. Heinrichs Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0433/2006/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 12.06.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37