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A-R/0067/2010

Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit" sowie "Krebsregister NRW" in Münster halten

Antrag an den Rat 21.09.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2010, TOP 32.1

Originalantrag

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Originalantrag

3781 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0067/2010 
 
SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
Fraktion Die Grünen/ GAL 
FDP-Fraktion 
Fraktion Die Linke   
 
 
21.09.2010 
 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
 
„Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit“ sowie „K rebsregister 
NRW“ in Münster halten 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Münster wendet sich an die neue L andesregierung mit der 
dringenden Bitte, die Verlagerung des „Landesinstit uts für Gesundheit und Arbeit“ 
(u.a.) von Münster nach Bochum unter fachlichen und  haushaltspolitischen 
Gesichtspunkten zu überprüfen und die bisherigen Pläne aufzugeben.  
 
Mit derselben Bitte wendet sich der Rat an die Land esregierung wegen der 
beabsichtigten Verlagerung des „Krebsregisters NRW“  von Münster nach Bochum. 
Auch hier sollte der seinerzeitige Entscheidungsweg  kritisch hinterfragt und eine 
neue Haltung eingenommen werden. 
 
In beiden Fällen war durch eine Verlagerungsentsche idung gegen fachliche, 
finanzielle und personalpolitische Argumente der Ge sundheitsstandort Münsterland 
deutlich geschwächt worden. Soweit die vertragliche  Situation es zulässt, sollte das 
Land die entsprechenden Entscheidungen der alten La ndesregierung zurück 
nehmen. 
 
 
Begründung: 
 
Die alte Landesregierung hatte in der letzten Wahlp eriode entschieden, sowohl die in 
Münster angesiedelten Bereiche des „Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit“ als 
auch das „Epidemiologische Krebsregister NRW“ (unte r Einflussnahme auf die 
Gesellschafter) von Münster auf einen neu geplanten  „Gesundheitscampus“ nach 
Bochum zu verlagern. Mit diesen Entscheidungen wurd e in Kauf genommen, dass in 
Münster mehr als 80 Qualitätsarbeitsplätze im Berei ch der gesundheits-
wissenschaftlichen Anwendung verloren gehen.    
 
Die geplante Verlagerung des LIGA.NRW mit seinen ru nd 60 Arbeitsplätzen wird 
dem Gesundheitsstandort Münster und der Einrichtung  selbst schaden. Hier sind die 
Arzneimitteluntersuchungsstelle des Landes und die Infektionsschutzepidemiologie 
angesiedelt; die Einrichtung ist erst in 2008 mit d em Landesamt für Arbeitsschutz 
zusammengefasst worden. Dabei ist in Münster erhebl ich in moderne Ausstattung 
investiert worden. Die regionenbezogene, strukturel le Einbettung stellte bisher

sicher, dass wechselseitig sowohl die Arbeit des LI GA.NRW, als auch die 
Infrastruktur in der Gesundheitsregion selbst gestärkt wurde. 
 
Und auch für die für 2012 geplante Verlagerung des europaweit größten 
Krebsregisters waren in erster Linie strategische A nsiedlungsüberlegungen der alten 
Landesregierung ausschlaggebend, fachlich konnte ke ine überzeugende 
Argumentation vorgetragen werden. Im Gegenteil: Die  frühere Entscheidung für den 
Standort Münster war auf die jahrzehntelange Grundl agen- und Vorarbeit für das 
Krebsregister durch dessen Vorläufer für den Regier ungsbezirk Münster gegründet. 
Dieses umfangreiche Fachwissen wurde für die Weiterentwicklung zum landesweiten 
Krebsregister gesichert. Das bestens etablierte Kre bsregister profitiert zudem von 
der Integration in regionale Netzwerke und von der Zusammenarbeit mit dem 
Universitätsklinikum Münster. 
 
Grundsätzlich wurde mit beiden Entscheidungen die z uvor gerade auch von der 
Landesregierung mitgetragene gesundheitswirtschaftl iche Strategie der 
Clusterbildung am Standort Münsterland - als eine v on sechs Gesundheitsregionen 
in NRW - konterkariert. Die Zusammenführung von Sch lüsselressourcen und 
Entwicklungskernen aus den regionalen Gesundheitscl ustern an einem einzigen 
Standort (Bochum) bedeutet den Abschied von der erf olgreichen dezentralen 
Strategie. 
 
 
    
Wolfgang Heuer und Fraktion   
Heinz-Dieter Sellenriek und Fraktion 
Hery Klas und Fraktion    
Carola Möllemann-Appelhoff und Fraktion 
Raimund Köhn und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

29.09.2010 Rat
TOP 32.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0067/2010
Typ
Antrag an den Rat
Datum
21.09.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37