A-R/0067/2010
Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit" sowie "Krebsregister NRW" in Münster halten
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Originalantrag
3781 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0067/2010
SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion Die Grünen/ GAL
FDP-Fraktion
Fraktion Die Linke
21.09.2010
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung
„Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit“ sowie „K rebsregister
NRW“ in Münster halten
Beschluss:
Der Rat der Stadt Münster wendet sich an die neue L andesregierung mit der
dringenden Bitte, die Verlagerung des „Landesinstit uts für Gesundheit und Arbeit“
(u.a.) von Münster nach Bochum unter fachlichen und haushaltspolitischen
Gesichtspunkten zu überprüfen und die bisherigen Pläne aufzugeben.
Mit derselben Bitte wendet sich der Rat an die Land esregierung wegen der
beabsichtigten Verlagerung des „Krebsregisters NRW“ von Münster nach Bochum.
Auch hier sollte der seinerzeitige Entscheidungsweg kritisch hinterfragt und eine
neue Haltung eingenommen werden.
In beiden Fällen war durch eine Verlagerungsentsche idung gegen fachliche,
finanzielle und personalpolitische Argumente der Ge sundheitsstandort Münsterland
deutlich geschwächt worden. Soweit die vertragliche Situation es zulässt, sollte das
Land die entsprechenden Entscheidungen der alten La ndesregierung zurück
nehmen.
Begründung:
Die alte Landesregierung hatte in der letzten Wahlp eriode entschieden, sowohl die in
Münster angesiedelten Bereiche des „Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit“ als
auch das „Epidemiologische Krebsregister NRW“ (unte r Einflussnahme auf die
Gesellschafter) von Münster auf einen neu geplanten „Gesundheitscampus“ nach
Bochum zu verlagern. Mit diesen Entscheidungen wurd e in Kauf genommen, dass in
Münster mehr als 80 Qualitätsarbeitsplätze im Berei ch der gesundheits-
wissenschaftlichen Anwendung verloren gehen.
Die geplante Verlagerung des LIGA.NRW mit seinen ru nd 60 Arbeitsplätzen wird
dem Gesundheitsstandort Münster und der Einrichtung selbst schaden. Hier sind die
Arzneimitteluntersuchungsstelle des Landes und die Infektionsschutzepidemiologie
angesiedelt; die Einrichtung ist erst in 2008 mit d em Landesamt für Arbeitsschutz
zusammengefasst worden. Dabei ist in Münster erhebl ich in moderne Ausstattung
investiert worden. Die regionenbezogene, strukturel le Einbettung stellte bisher
sicher, dass wechselseitig sowohl die Arbeit des LI GA.NRW, als auch die
Infrastruktur in der Gesundheitsregion selbst gestärkt wurde.
Und auch für die für 2012 geplante Verlagerung des europaweit größten
Krebsregisters waren in erster Linie strategische A nsiedlungsüberlegungen der alten
Landesregierung ausschlaggebend, fachlich konnte ke ine überzeugende
Argumentation vorgetragen werden. Im Gegenteil: Die frühere Entscheidung für den
Standort Münster war auf die jahrzehntelange Grundl agen- und Vorarbeit für das
Krebsregister durch dessen Vorläufer für den Regier ungsbezirk Münster gegründet.
Dieses umfangreiche Fachwissen wurde für die Weiterentwicklung zum landesweiten
Krebsregister gesichert. Das bestens etablierte Kre bsregister profitiert zudem von
der Integration in regionale Netzwerke und von der Zusammenarbeit mit dem
Universitätsklinikum Münster.
Grundsätzlich wurde mit beiden Entscheidungen die z uvor gerade auch von der
Landesregierung mitgetragene gesundheitswirtschaftl iche Strategie der
Clusterbildung am Standort Münsterland - als eine v on sechs Gesundheitsregionen
in NRW - konterkariert. Die Zusammenführung von Sch lüsselressourcen und
Entwicklungskernen aus den regionalen Gesundheitscl ustern an einem einzigen
Standort (Bochum) bedeutet den Abschied von der erf olgreichen dezentralen
Strategie.
Wolfgang Heuer und Fraktion
Heinz-Dieter Sellenriek und Fraktion
Hery Klas und Fraktion
Carola Möllemann-Appelhoff und Fraktion
Raimund Köhn und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0067/2010
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 21.09.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37