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Einbeziehung von Vorgärten in das Programm „Grün Hoch 3“

Mitteilung BV 3543/2019 vom 05.11.2019

Stand: Am 09.12.2019 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 3543/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 Einbeziehung von Vorgärten in das Programm „Grün Hoch 3„ Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in der Sitzung vom 23.09.2019 auf gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion (AN 1185/2019) folgendes beschlossen: Die Bezirksvertretung Lindenthal regt an: A) das städtische Programm zur Begrünung von Dächern und Hausfassaden „Grün hoch drei“ auf die Entsiegelung und Begrünung von Vorgärten auszudehnen. B) Die im Programm vorgesehenen Maßnahmen sind auch bei privaten Bauträgern /Bauvorhaben aktiv einzufordern. Die Bezirksvertretung regt darüber hinaus an, Begrünungsmaßnahmen von Vorgärten in Be- bauungsplänen festzusetzen bzw. als Auflage im Rahmen von Baugenehmigungen oder sons- tiger baurechtlicher Vorgaben einzufordern. C) Die BV wünscht, dass das Programm proaktiv im Stadtbezirk beworben wird. Die Verwaltung teilt hierzu mit: Zu A) Das Programm „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ soll für Eigentümer/innen, Interessens- gemeinschaften und kleine Betriebe Anreize schaffen ihre Dächer, Fassaden und Höfe zu be- grünen, um so das Kleinklima zu verbessern und die Aufenthaltsqualität für das Umfeld zu stei- gern. Da die gewünschten Hauptziele (Verdunstungskühlung und Regenwasserrückhalt durch Ent- siegelung und Begrünung) unabhängig davon, ob sich die Fläche vor oder hinter einem Gebäu- de befindet, erreicht werden, wird im Genehmigungsverfahren auch heute schon nicht zwischen Vorgarten und Innenhof unterschieden. Erste Anträge zur Entsiegelung und Begrünung von Vorgärten im Bezirk Lindenthal wurden bereits gestellt und positiv beschieden. Zukünftig soll dies in der Richtlinie, die derzeit überarbeitet wird, deutlicher formuliert werden. Zu B) Die Verwaltung nimmt die Anregung, Begrünungsmaßnahmen von Vorgärten in Bebauungsplä- nen festzusetzen bzw. als Auflage im Rahmen von Baugenehmigungen oder sonstiger bau- rechtlicher Vorgaben einzufordern gerne auf und prüft, in welcher Form dies realisiert werden kann. Zu C) Neben den bereits erfolgten Maßnahmen wie Pressekonferenz, Fernsehbeitrag, Internetauftritt, Flyern, Briefbeilagen, Teilnahme an Veranstaltungen und Anzeigen in verschiedenen Medien 2 sind ergänzende Aktionen geplant, die den Bekanntheitsgrad des Programmes weiter steigern sollen. Die aus kommunalem Austausch gewonnenen Erfahrungswerte zeigen, dass vor allem bürgernaher Kontakt gute Ergebnisse erzielt. Diesbezüglich sind zielgruppengerichtete Informa- tionsveranstaltungen unter anderem auch in Lindenthal beabsichtigt.

Beratungsverlauf

  1. 09.12.2019

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 11.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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