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0992/2025

Aktionsplan Essbare Stadt Köln - Fortschreibung bis 2030

Beschlussvorlage Ausschuss 17.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.12.2025, TOP 4.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der CDU-Fraktion

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2 AktionsplanEssbareStadt_Fortschreibung2025

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

4207 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0992/2025 
Freigabedatum 
30.04.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aktionsplan Essbare Stadt Köln - Fortschreibung bis 2030  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün nimmt das mit dem Ernährungsrat für Köln und Um-
gebung e.V. in einem umfassenden Beteiligungsprozess ausgearbeitete Konzept „Aktionsplan 
Essbare Stadt Köln – Fortschreibung bis 2030“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 
dieses zu prüfen und in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat nach Möglichkeit umzuset-
zen, soweit die finanziellen Haushaltsmittel und personellen Kapazitäten dafür zur Verfügung 
stehen. 
Mindestens einmal jährlich soll dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün über die Umsetzung 
des Konzeptes berichtet werden.   
 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.05.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 
04.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Mit der Vorlage 3117/2019 (SessionNet | Konzept "Essbare Stadt") hat der Ausschuss für 
Klima, Umwelt und Grün am 04.06.2020 das Konzept zur „Essbaren Stadt“ mit dem Aktions-
plan beschlossen. Wesentliche Ziele und Maßnahmen, die aus dem Aktionsplan hervorgegan-
gen sind, wurden in den vergangenen Jahren erfolgreich in Zusammenarbeit mit dem Ernäh-
rungsrat Köln und Umgebung e.V. (kurz: Ernährungsrat) umgesetzt. Die Fortschritte wurden 
dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün in jährlichen Sachstandsberichten zur Kenntnis 
gebracht (SessionNet | 4. Sachstandsbericht Essbare Stadt). 
Da die Zielsetzungen des Aktionsplans Essbare Stadt Köln zunächst für den Zeitraum 2020 
bis 2025 festgelegt wurden, hat sich beim Ernährungsrat eine Arbeitsgruppe gegründet, um 
gemeinsam mit der Verwaltung den Aktionsplan zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Auf 
Basis der bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des Aktionsplans werden in der Fort-
schreibung neue oder angepasste Ziele für den Zeitraum 2025 bis 2030 benannt.  
Im Sinne der Fortschreibung ist die ursprüngliche Gliederungsstruktur des Aktionsplans aus 
dem Jahr 2020 für die Überprüfung der Zielerreichung in 2025 und Aktualisierung der Zielset-
zungen beibehalten worden. Auch die ursprünglichen Überschriften und Forderungen sind 
zum Vergleich zu den heutigen Forderungen aufgeführt. 
 
Die Fortschreibung baut auf einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung auf. Vom 28.10 bis 
zum 10.11.2024 fand ein Onlinedialog auf meinungfuer.koeln Aktionsplan Essbare Stadt Köln 
| Beteiligungsportal der Stadt Köln statt, bei der insgesamt 131 Personen ihre Meinung online 
mitgeteilt haben. Darauf aufbauend wurden auf der öffentlichen Veranstaltung „Werkstatt Ess-
bare Stadt 2030“ (Werkstatt Essbare Stadt 2030 | Beteiligungsportal der Stadt Köln) am 
30.11.2024 die Ergebnisse der verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten vorgestellt und auf 
deren Basis die Inhalte der Themenfelder weiter ausgearbeitet. 
 
Den auf Grundlage des Beteiligungsverfahrens erarbeiteten „Aktionsplan Essbare Stadt Köln - 
Fortschreibung bis 2030“ sowie die entworfenen Ziele, Eckpunkte und Maßnahmen des Akti-
onsplans wurden mit der Stadtverwaltung (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Amt 
für Umwelt und Verbraucherschutz sowie Amt für Liegenschaften und Vermessung und Katas-
ter) diskutiert.  
 
Die Verwaltung hebt an dieser Stelle die besonders gute Zusammenarbeit mit den Vertre-
ter*innen des Ernährungsrates Köln hervor. Der Beteiligungsprozess für die Formulierung des 
„Aktionsplan Essbare Stadt Köln - Fortschreibung bis 2030“ war sehr konstruktiv ausgerichtet.

Anlage 3 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der CDU-Fraktion

43155 Zeichen

D
ezernat, Dienststelle 
VIII/67 
Vorlagen-Nummer 12.06.2025 
1 872/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 
B
eantwortung einer mündlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage 
0992/2025 Aktionsplan Essbare Stadt Köln - Fortschreibung bis 2030 
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und 
Grün am 15.05. 2025: 
Fr
au Aengenvoort merkt an, dass noch Beratungsbedarf der Fraktion bestehe, aber die Vor-
lage zunächst auf den Weg gebracht werden solle, damit die Bezirksvertretungen die Gele-
genheit hätten, sich dazu zu äußern. Sie betont, dass die Fraktion eine Übersicht über den 
kalkulierten Finanz- und Personalbedarf wünsche, da die neuen Maßnahmen entsprechend 
finanziell und personell hinterlegt sein müssten, um umgesetzt werden zu können. Diese 
Übersicht sei vor der Beschlussfassung wünschenswert. 
A
ntwort der Verwaltung: 
D
ie Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Ziele des Aktionsplans Essbare Stadt. Mit der Be-
schlussvorlage wird das Konzept der „Essbaren Stadt“ bestätigt und die Verwaltung beauf-
tragt, in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat, die einzelnen Maßnahmen des Konzeptes 
vor einer möglichen Umsetzung zu prüfen. Bedürfen unterstützte Maßnahmen eines Gremien-
beschlusses, werden diese separat eingeholt. 
D
er im Jahr 2019 von den Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt Köln beschlossene 
“Aktionsplan Essbare Stadt Köln“ (VN 3117/2019) hat zunächst Ziele für das Jahr 2025 fest-
gelegt. Die nun vorgelegte Fortschreibung baut auf diesem Beschluss auf und umfasst eine 
Weiterentwicklung von Zielen und Empfehlungen für Politik/Verwaltung, Wirtschaft, Wissen-
schaft und Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Essbaren Stadt in Köln bis 2030.  
In der Anlage 1 sind die einzelnen Zielanpassungen 2030 des Aktionsplanes mit den sich 
möglicherweise daraus ergebenen finanziellen und personellen Aufwendungen aufgestellt. Da 
die Beschlussvorlage nicht die Umsetzung aller Inhalte des Aktionsplans umfasst, können zu 
den finanziellen und personellen Auswirkungen nur erste allgemeine Aussagen getroffen wer-
den. 
G
ez. Wolfgramm 
A
nlage 1 – Übersicht zu möglichen Aufwendungen 
Anlage 3

/ 2 
Anlage zur Beantwortung einer Anfrage Aktionsplan Essbare Stadt (0992/2025) 
 
Anlage 1 – Übersicht zu möglichen Aufwendungen 
 
2. Essbares Öffentliches Grün 
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
2.1 Essbare Veedels-Plätze  Einzelne im Handlungsleitfaden erwähnte Punkte sollten zur 
besseren Umsetzung im Einklang mit dem Biodiversitäts-
schutz konkretisiert werden (Bsp. Entfernung von sog. Un-
kraut, Häufigkeit der Mahd von Rasenflächen). 
 Weitere Flächen für Gemeinschaftsgärten und Essbare Vee-
dels-Plätze sollen identifiziert und im Sinne der Essbaren 
Stadt nutzbar gemacht werden, sodass das 2018 gefasste 
Ziel bis Ende 2030 umgesetzt ist. 
 Neu: Bei jedem Veedels Platz wird die Möglichkeit zur Re-
genwasserrückhaltung bzw. -sammlung zur Nutzung als 
Gießwasser geschaffen. 
 Neu: Sonnenexponierte Essbare Plätze bekommen grund-
sätzlich die Möglichkeit eingeräumt schattenspendende Ge-
hölze oder Pergolen aufzubauen, sodass sich Menschen dort 
auch während der Sommerzeit aufhalten und gärtnern kön-
nen. 
 Laufendes Geschäft der Verwaltung, keine personellen oder fi-
nanziellen Aufwendungen  
 
 Laufendes Geschäft der Verwaltung, keine personellen oder fi-
nanziellen Aufwendungen  
 
 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
 
2.2. Neu- und Ersatzpflanzun-
gen 
 einheitliche Liste mit klimaangepassten Arten entwickeln 
 
 stetig fortzuschreibendes Pflanzprogramm und ein Wieder-
bepflanzungsmanagement 
 
 Auswertung zu Erfolg der Straßenbaumpflanzungen der letz-
ten 20 Jahre 
 Das Grünhandbuch der Stadt Köln gibt bereits eine entsprechende 
Liste „Klimaangepasste Gehölze in Grünanlagen“ vor 
 Fehlstellen bei den Straßenbäumen werden kontinuierlich behoben. 
Ein Pflanzprogramm und ein Wiederbepflanzungsmanagement sind 
derzeit nicht abbildbar. Zusätzliches Personal notwendig

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/ 3 
 
 Bewässerung von Neupflanzungen über 5 Jahre  
 
 Anpassung Grünhandbuch im Hinblick auf Wurzelraum und 
Speicherkapazität 
 Baumfällungen und Neupflanzungen in Sachstandbericht 
aufnehmen 
 naturnah, also ohne Pestizide arbeiteten 
 Bemessungsgrundlage der Baumschutzsatzung wird geän-
dert, so dass mind. vollwertiger Ersatz erreicht wird 
 Erfolgt im Rahmen von Baumkontrollen für Bäume älter als 15 
Jahre, Prüfen ob Meldeportal für Bürger*innen eingerichtet werden 
kann 
 Amt 67 bewässert Neuplanzungen nach der 2jährigen Entwick-
lungspflege bis zum 7 Standjahr  
 Im Rahmen des Forschungsprojektes „Wasser zum Baum“ wurde 
der Standard im Grünhandbuch bereits 2023 angepasst  
 Regelmäßige Sachstandsberichtes erfolgen bereits – keine Perso-
nellen oder finanziellen Aufwendungen 
 Erfolgt bereits 
 Wird im Rahmen der Fortschreibung der Baumschutzsatzung ge-
prüft – keine Personellen oder finanziellen Aufwendungen 
 2.3. Phytosanierungen  Zwei Testflächen werden ausgewiesen und die Phytosanie-
rung wissenschaftlich begleitet (z.B. als Forschungsprojekt) 
 Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird darüber infor-
mieren, welche Pflanzen Schwermetalle abbauen können 
und dass durch dieses Verfahren die Umwelt kostengünstig 
gereinigt und Lebensraum wiederhergestellt werden kann. 
Grundstückseigentümer:innen werden auf Anfrage zum 
Thema Phytosanierung beraten. 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzigen 
Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden. 
 
2.4. Wildwiesen und Insekten-
weiden 
 Die angelegten artenreichen Wiesen werden auch nach 
Ende des Förderprogramms "Stadtgrün naturnah" nachhaltig 
und naturnah gepflegt. 
 Ziel ist die zunehmende Anlage mehrjähriger Blühstreifen zur 
Biotopvernetzung und der Förderung der Artenvielfalt und 
deren Erhalt. 
 Neu: In den größeren städtischen Parks werden abseits der 
Aufenthaltsflächen Wildblumenwiesen, bunte Säume, Tüm-
pel, Hecken, Steinhaufen und naturnahe gestufte Waldmän-
tel angelegt. Dadurch entstehen viele kleinere Biotope und 
biologische Trittsteine für Tiere und für Kinder Lern- und Er-
fahrungsorte. 
 Das Amt 67 hat seine Pflege der artenreichen Wiesen erweitert. Die 
artenreichen Wiesen werden dauerhaft zur Sicherung der Quali-
tät/Biodiversität gepflegt (2schürige Mahd)  
 Wird bereits erfolgreich umgesetzt 
 
 Diese Maßnahmen werden derzeit gebündelt in den neun Stadtna-
turparks umgesetzt. Im Rahmen der Neuplanung werden ökologi-
sche Aufwertungen geprüft und in das Konzept übernommen

- 3 - 
 
/ 4 
2.5. Begrünte Dachflächen 
und vertikale Begrünung 
 Die seit Jahren in Prüfung bzw. Planung befindlichen städti-
schen Projekte sind umgesetzt. Es gibt in den zukünftigen 
Sachstandberichten konkrete Angaben darüber, wieviel Flä-
che insgesamt begrünt wurde. 
 30% der kommunalen Einrichtungen verfügen über eine 
klimarelevante Dach- und/ oder Fassadenbegrünung. 
 Neu: Es gibt eine Regelung im Bebauungsplanverfahren, 
die darauf abzielt, einen gebündelten Nachweis von Re-
genwasserretention, Förderung der Artenvielfalt und der 
Vermeidung von Hitzeinseln auf beplanten Grundstücken 
rechtlich zu verankern. Mit diesem Instrument könnten zu-
gleich auch bestehende materielle bauordnungsrechtliche 
Anforderungen z.B. eine notwendige Bauwerksbegrünung 
aufgegriffen und zum Ausgleich bspw. mit dem Denkmal-
schutz oder in Bezug auf energetische Anforderungen ge-
bracht werden. 
 Kann im Rahmen der Fortschreibung des Sachstandsberichtes er-
folgen – keine Personellen oder finanziellen Aufwendungen 
 
 Der Ratsbeschluss AN/1639/2017 greift die Forderung grundsätzlich 
auf. 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
2.6. Streuobstwiesen  Wichtiger als die Wahl der Obstsorten soll die Wahl der 
Obstarten werden. 
 Es soll künftig auf ein breiteres Spektrum der Unterlagen 
und Stammbildner geachtet werden. 
 Der Genpool der Kölner Streuobstbestände soll so vielfältig 
wir möglich werden, damit sie möglichst widerstandsfähig 
sind, um alle Herausforderungen, auch die des Klimawan-
dels zu bewältigen. Dies betrifft auch alle bis 2030 erfolgten 
Ausgleichspflanzungen/Kompensationsmaßnahmen. Es soll 
das ganze Spektrum bewährter Obstsorten und Obstarten 
genutzt werden (siehe auch Kapitel "Neu- und Ersatzpflan-
zungen). 
 Bei der Neupflanzung werden neben klimaresistenten regio-
nalen Sorten vor allem Obstarten und -sorten aus denjeni-
gen Regionen ausgepflanzt werden, deren heutiges Klima 
dem prognostizierten Klima in 50 Jahren bei uns entspricht. 
Es werden Obstsorten ausgewählt, die sich als besonders 
robust gegen Krankheiten und "Schädlinge" erwiesen ha-
ben. 
 Es werden mehr neue, vielversprechende Zufallssämlinge 
und gezielt für die Bewältigung der Herausforderungen des

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/ 5 
Klimawandels neu gezüchtete Sorten gepflanzt werden kön-
nen. 
 Obstbaumpflanzungen werden zum natürlichen Bestandteil 
des Kölner Stadtbilds. Dazu zählt auch eine Nutzung der 
Früchte durch die Bevölkerung. Die Verwaltung erarbeitet 
dazu ein Nutzungskonzept, welches einerseits die Anspra-
che der Bevölkerung in Form von Workshops (Vermittlung 
kultureller Praktiken, Bildung etc.) und Informationsangebo-
ten und andererseits die Verwertung und Vermarktung be-
stimmter Obstbestände in Form von Saft und Fruchtproduk-
ten umfasst. Außerdem sollen dazu Pilotpflanzungen – ähn-
lich der Mini-Urwälder oder Waldgärten in Kooperation von 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und Stiftung 
deutscher Wald – angelegt werden 
3. Gärtnern in Bildungseinrichtungen 
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
3.1 Schulgarten-Aktionsplan  Zielanpassung bis spätestens Ende 2025 "Schulgarten-Akti-
onsplan": Fertigstellung des Schulgarten-Aktionsplans und 
Beschlussfassung zur Umsetzung des Schulgarten- Akti-
onsplans. 
 Zielanpassung bis Ende 2030 "Schulgarten-Aktionsplan": 
Überprüfung der Zielerreichung und Aktualisierung des 
Schulgarten-Aktionsplans auf der Grundlage der dann vor-
handenen wissenschaftlichen Grundlagen und politischen 
Erfordernisse, zur Verstetigung des Gärtnerns in Bildungs-
einrichtungen. Dies mit dem Ziel der Förderung der Umwelt-
bildung und der Erreichung umwelt- und klimapolitischer 
Vorgaben zur Sicherung der ökologischen Grundlagen der 
Stadt. 
 Keine personellen oder finanziellen Aufwendungen, Zeitplan muss 
noch geprüft werden. 
 
 Keine personellen oder finanziellen Aufwendungen. 
3.2 Stadtweiter Wettbewerb  Beginnend mit dem Jahr 2026 wird ein stadtweiter Wettbe-
werb in Bildungseinrichtungen zum Thema "Essbare Stadt 
und Urbanes Gärtnern" an Kölner Schulen initiiert, der in re-
gelmäßigen Intervallen alle zwei Jahre durchgeführt wird. 
Dieser Wettbewerb kann Teil eines umfassenderen Wettbe-
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich.

- 5 - 
 
/ 6 
werbs sein (s. Kapitel „Übergreifende Themen“). Ein ent-
sprechender Vorschlag zur Durchführung soll mit dem 
Schulgarten-Aktionsplan vorgelegt werden. 
3.3 Lehrer:innenausbildung  Ziel: Die Stadt Köln bietet ab 2026 jedes Jahr mindestens 
ein Projekt für das Berufsfeldpraktikum im Lehramtsstudium 
an. 
 Ziel: Die Stadt Köln macht der Universität ab 2025 jedes 
Jahr mindestens zwei Angebote für Service-Learning Pro-
jekte, die mit Garten-Projekten bzw. der gartenbezogenen 
Umweltbildung in Köln verbunden sind. Mindestens eines 
davon richtet sich an Lehramtsstudierende. Mindestens ei-
nes ist für Studierende anderer Studiengänge geeignet. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
3.4 Schulgärten für alle  Ziel: Jede Bildungseinrichtung in Köln hat bis zum Jahr 
2030 einen Garten auf eigenem Gelände oder leicht erreich-
bar in unmittelbarer Nähe zur Bildungseinrichtung. 
 Aufgrund fehlender Flächen nicht bei jeder Bildungseinrichtung 
realisierbar. Eine Prüfung im Einzelfall von Seiten der Stadt Köln 
findet statt. 
3.5 Selbstversorgung  Durchführung eines Modellvorhabens zur Bewertung der Ef-
fekte des Aufbaus einer regionalen Versorgungsstruktur un-
ter der Voraussetzung, dass eine eigene Küche in der Bil-
dungseinrichtung vorhanden ist und die Bildungseinrichtung 
über einen Schul- /Lehrgarten verfügt. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
3.6 Neu: Beratung von Bil-
dungseinrichtungen 
 Die Online-Sprechstunden des Kölner Schulgartennetz-
werks werden verstetigt. 
 Das Pilotprogramm der Stadt Köln zur Beratung von Schu-
len zum Thema Schulgarten wird verstetigt und ausgebaut. 
 Das Programm wird so ausgebaut, dass alle interessierten 
Bildungseinrichtungen die Möglichkeit bekommen, eine oder 
mehrere Beratungen vor Ort zum Thema Garten zu erhal-
ten. 
 Laufendes Geschäft der Verwaltung, keine personellen oder fi-
nanziellen Aufwendungen  
 Zur Verstetigung sind finanzielle zusätzliche Aufwendungen in 
Höhe von 500€ brutto pro Beratungstag inklusive Vor- und Nach-
bereitung (externe Vergabe) notwendig. 
3.7 Neu: Fortführung des För-
derprogramms Umweltbildung 
 Fortführung und Aufstockung des „Förderprogramms Um-
weltbildung“ des Umwelt- und Verbraucherschutzamts 
 zusätzliche finanzielle Aufwendungen in Höhe von 50.000€ Zu-
wendungsmittel pro Haushaltsjahr (gemessen an Bedarf Anträge 
2024) für Aufstockung des Förderprogrammes Umweltbildung 
3.8 Neu: Personal für die 
Pflege von Gärten von Bil-
dungseinrichtungen 
 Es ist ein Konzept erarbeitet und umgesetzt, das die lang-
fristige Pflege von Gärten an Bildungseinrichtungen gewähr-
leistet. 
 
 Pilotprojekt und -konzept liegen vor. Sehr hoher finanzieller Auf-
wand, wenn auf weitere Schulen ausgerollt werden soll, da per-
soneller Aufwand extern ausgeschrieben werden muss aufgrund

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/ 7 
 
 Es ist eine Kooperation mit bevorzugt naturnah arbeitenden 
GaLa-Betrieben anzustreben, die zumindest an weiterfüh-
renden Schulen die Pflege mit einer Berufsorientierung für 
Schüler:innen in Form von Praktika o.ä. kombinieren. 
 Um an Schulen die Pflege der Gärten kontinuierlich zu ge-
währleisten, ist der Schulgarten offiziell als Klassenraum zu 
deklarieren. (Mit dieser Einstufung wird der Garten wie alle 
anderen Klassen- und Fachräume inklusive der Sportanla-
gen, in die alltägliche Pflege und Instandhaltung aufgenom-
men. Eine entsprechende Regelung ist über die Einstufung 
des Schulgartens als „(multifunktionaler) Fachraum“ möglich 
und liegt im Entscheidungsspielraum des Schulträgers.) 
fachlicher Qualifikation. Eine Prüfung im Einzelfall von Seiten der 
Stadt Köln findet statt.  
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
3.9 Neu: Einrichtung einer 
zentralen Homepage - Samm-
lung von hilfreichen Informatio-
nen 
 Einrichtung und Pflege einer Homepage für die Essbare 
Stadt, die auf den anderen relevanten Seiten der Stadt Köln 
verlinkt ist 
  Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
4. Urbane Gemeinschaftsgärten  
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
4.1 Ausbau von Urban Garde-
ning 
 Bis zum Jahr 2030 soll in jedem Kölner Veedel, das weder 
über einen öffentlich zugänglichen Gemeinschaftsgarten 
noch ein Gartenlabor verfügt, Fläche für mindestens einen 
Gemeinschaftsgarten oder ein Gartenlabor vorgehalten wer-
den. 
  
 Wo es von den beteiligten Akteur:innen gewünscht ist, wer-
den Gemeinschaftsgärten mit anderen Gartenformen wie 
Schul- und Firmengärten verknüpft und so auch Orte der 
Bildung und des Austauschs (s. Kapitel 3.4 „Schulgärten für 
alle“ im Kapitel „Bildungseinrichtungen“). 
 Neue Formen und Orte des gemeinschaftlichen Gärtnerns 
wie die Gartenlabore werden fortentwickelt und mehr Men-
schen zugänglich gemacht. Dabei wird darauf geachtet, 
dass Flächen für gemeinschaftlich gärtnernde Gruppen zur 
 Für die Suche und Bewertung möglicher neuer Flächen und Durch-
führung der notwendigen Abstimmung mit den beteiligten Akteuren, 
ist mit einem zusätzlichen Personalaufwand von mindestens. 10 
Wochenstunden für die nächsten 5 Jahre zu rechnen. Diese wer-
den mit einem personellen Aufwand von 120.000,- € abgeschätzt. 
Im Stellenplan 2025/26 sind keine zusätzlichen Aufwendungen 
hierfür vorgesehen.  
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
 
 
 Laufendes Geschäft der Verwaltung, keine personellen oder fi-
nanziellen Aufwendungen

- 7 - 
 
/ 8 
Verfügung gestellt werden, erhalten bleiben und besonders 
unterstützt werden. 
 In Neubaugebieten werden verbindliche Flächen für Ge-
meinschaftsgärten vorgehalten (s. Kapitel 6.4 „Bauleitpla-
nung“ im Kapitel „Gärtnern zuhause und bei der Arbeit“). 
 Gemeinschaftsgärten erhalten Unterstützung bei auftreten-
den internen Problemen (Meinungsverschiedenheiten, kultu-
relle Missverständnisse) als auch externen Problemen 
(Nachbarschaft) in Form von Mediation und Fortbildungen. 
Dazu werden die Förderrichtlinien des städtischen Förder-
topfs „Essbare Stadt“ entsprechend ergänzt. 
 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
 
 
 Prüfung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung der Förderrichtlinie 
– keine personellen oder finanziellen Aufwendungen 
4.2 Flächensicherung  Alle bestehenden Gemeinschaftsgärten auf städtischen Flä-
chen sind in ihrem Bestand gesichert. Ihr Bestandsschutz ist 
vorrangig vor anderen Nutzungsinteressen. Sollten dennoch 
andere Nutzungsinteressen zum Tragen kommen, bietet die 
Stadtverwaltung adäquate Ersatzflächen an. 
 Prüfung erfolgt im Einzelfall – keine personellen oder finanziellen 
Aufwendungen 
4.3 Ausbau des Netzwerkes 
Gemeinschaftsgärten 
 Ziel sollte es deshalb sein, dass Fördermittel für Maßnah-
men der „Essbaren Stadt“ beginnend mit dem Haushaltsjahr 
2025 jährlich im städtischen Haushalt festgelegt sind. Pro 
Jahr ist ein Mittelvolumen in Höhe von mindestens 40.000 € 
zum Erhalt und Ausbau der Gemeinschaftsgärten als erfor-
derlich anzusehen. In den Förderrichtlinien wird sicherge-
stellt, dass auch Maßnahmen der Netzwerk- und Öffentlich-
keitsarbeit förderfähig sind. 
 Im Haushalt 2025 und 2026 sind jeweils 30.000,- € Finanzmittel zur 
Förderung von Projekten der essbaren Stadt aufgeführt. Für die 
Haushalte 2027/28 sind noch keine Finanzmittel vorhanden.  
 
4.4 Öffentliche Workshops mit 
städtischer Unterstützung 
 Ziel: Im Jahr 2025 ist in Kooperation des Koordinierungsbü-
ros und des Ernährungsrates unter Einbezug potenzieller 
Anbieter z.B. aus dem Kölner BNE-Netzwerk ein Konzept zu 
entwickeln, wie ein regelmäßiges Workshop-Angebot begin-
nend mit dem Jahr 2026 organisatorisch und inhaltlich re-
gelmäßig angeboten, durchgeführt und beworben werden 
kann. 
 Eine personelle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet 
statt – keine personellen oder finanziellen Aufwendungen. 
 
4.5 Kostenloser Kompost und 
Mutterboden 
 Die Stadtverwaltung stellt eine verlässliche Versorgung der 
Gemeinschaftsgärten mit kostenlosem Kompost und Mutter-
boden sicher – dies kann auch über den Fördertopf Essbare 
Stadt geschehen. Darüber hinaus wird eine Kontaktstelle zu 
den Wertstoffhöfen für verschiedene Baumaterialien einge-
richtet. 
 Eine Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet statt – keine 
personellen oder finanziellen Aufwendungen.

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/ 9 
4.6 Bauliche Veränderungen 
auf städtischen Gemein-
schaftsgartenflächen 
 Für viele Kölner:innen sind Gemeinschaftsgärten Orte des 
nachbarschaftlichen Miteinanders, des kulturellen Austau-
sches, des Lernens und können sogar therapeutisch wirken. 
Deshalb benötigen sie eine gewisse Infrastruktur (z.B. Sitz-
mobiliar, Tische, Komposttoilette, Küche) und Ausstattung 
(wie z.B. Wetterschutz, Gewächshaus, sichere Aufbewah-
rungsmöglichkeiten). Es wird angestrebt, dass diese im Be-
darfsfall genehmigt werden. 
 Bei Umsetzung sind die Vorgaben des BauGB zu berücksichtigen 
und entsprechende Genehmigungen einzuholen. Eine Prüfung im 
Einzelfall von Seiten der Stadt Köln findet statt – keine personellen 
oder finanziellen Aufwendungen. 
 
4.7 Schaffung einer Koordina-
tionsstelle 
 In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Ausstat-
tung der städtischen Koordinationsstelle ausreichend ist, um 
die notwendige Unterstützungsarbeit zu leisten. Kann die er-
forderliche Unterstützungs- und Koordinationstätigkeit nicht 
mehr in ausreichendem Maße geleistet werden, sind Anpas-
sung in der personellen und sachlichen Ausstattung vorzu-
nehmen. 
 Im Stellenplan 2025/26 sind keine zusätzlichen Aufwendungen 
hierfür vorgesehen 
5. Partizipative Landwirtschaft 
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
5.1 In jedem Veedel existiert in 
Parks und Kleingärten eine öf-
fentlich zugängliche Ackerflä-
che zu Bildungszwecken 
 In jedem Veedel werden Flächen für eine öffentlich zugäng-
liche gärtnerische Anbaufläche zur Verfügung gestellt (wie 
z.B. auf Dächern oder Brachflächen, in Parks oder Kleingär-
ten). 
 Die Beteiligten der „Urbanen (Partizipativen) Landwirtschaft“ 
und die Akteure des „Stadtgrüns“ (Grünflächenamt, Liegen-
schaftsamt) kooperieren bei der Nutzung der gärtnerisch ge-
nutzten Flächen in Form von Vernetzung (s. Vernetzungs-
möglichkeiten). 
 Die Verwaltung hat in Kleingartenanlagen und auf Privatgrundstü-
cken keinen direkten Einfluss. Die Entscheidung liegt bei den je-
weiligen Vereinen oder Eigentümern – keine personellen oder fi-
nanziellen Aufwendungen. 
 
 
5.2 Voraussetzungen für Parti-
zipative Landwirtschaft 
 Kommunale landwirtschaftliche Flächen werden bevorzugt 
an Landwirt:innen oder Initiativen verpachtet, die ökologisch 
arbeiten, die im Sinne der Biodiversität aufwerten und/oder 
zur städtischen Nahversorgung beitragen sowie ihre Flä-
chen z.T. für partizipative Gartenprojekte und/oder Umwelt-
bildungsangebote öffnen. 
 Neu: Für die aktiven Kölner Landwirt:innen und Pächter:in-
nen der städtischen Ackerflächen wird eine Möglichkeit (im 
Pachtvertrag) geschaffen, andere partizipative Modelle wie 
 Wird im Rahmen der Verpachtung geprüft - keine personellen oder 
finanziellen Aufwendungen

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z.B. Solidarische Landwirtschaft auf der von ihnen gepach-
teten städtischen Flächen zu ermöglichen (Kooperationsmo-
dell).  
 Neu: Die Pächter:innen bei Kölner Landwirt:innen auf städti-
schen Ackerflächen können auf den ihnen bereitgestellten 
Flächen auch Unterstellmöglichkeiten für ihre Gerätschaf-
ten, Anzuchtgewächshäuser und ein kleines Gartenhaus 
aufstellen um, unter anderem, auch Bildungsmaßnahmen 
durchzuführen. 
 
 
 Bei Umsetzung die Vorgaben des BauGB zu berücksichtigen und 
entsprechende Genehmigungen einzuholen - keine personellen o-
der finanziellen Aufwendungen 
 
5.3. Vernetzungsmöglichkeiten  Es wird eine Koordinations- oder Vernetzungsstelle in der 
Verwaltung (oder in die aktuelle Stelle der Essbaren Stadt 
integriert) für Partizipative Landwirtschaft eingerichtet, um 
Angebot und Nachfrage zu bündeln, Vernetzungsmöglich-
keiten von Landwirten und an einer partizipativen Landwirt-
schaft Interessierten zu ermöglichen. Auch private Flächen 
können vermittelt werden. 
 Eine personelle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln findet 
statt - keine personellen oder finanziellen Aufwendungen.  
 
5.4 Bestehende Ackerflächen 
gesetzlich schützen, insbeson-
dere in gut angebundener 
Lage 
(auch vor Ausgleichsmaßnah-
men) 
 Um die langfristige Lebensmittelversorgung zu sichern, den 
Klimaschutz sowie die Biodiversität zu stärken, eine gute 
Wasser- und Bodenqualität zu gewährleisten, werden städti-
sche Agrarflächen zur Nahversorgung erhalten und gesi-
chert. 
 Bei Planung der Versiegelung von stadteigenen Ackerböden 
durch Überbauung wird die Qualität und Fruchtbarkeit von 
Böden überprüft. Fruchtbare Böden von mehr als 50 Boden-
punkten werden nicht überbaut. 
 Neu: Ansätze von Partizipativer Landwirtschaft werden in 
die Kölner Gartenlabore integriert. 
 Wird im Rahmen der Verpachtung geprüft - keine personellen oder 
finanziellen Aufwendungen 
 
6. Gärtnern zuhause und bei der Arbeit 
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
6.1 Essbares im Privaten  In den Förderrichtlinien von Grün hoch 3 wird stärker auf 
essbare Pflanzen verwiesen. Entweder wird Grün hoch 3 
erweitert oder es wird ein zusätzliches Förderprogramm 
aufgelegt, sodass auch die ökologische Aufwertung 
(Baumscheiben vergrößern, Nist- und Schlafkästen auf-
hängen, Streuobstwiesen anlegen) bei weiträumig versie-
gelten Flächen gefördert wird. Dies dient nicht nur der 
 Eine Erweiterung des Förderprogramms um weitere Aspekte der 
Biodiversität würde dem Förderziel von Grün hoch drei nicht ent-
sprechen; ein zusätzliches Förderprogramm erfordert personelle 
und finanzielle Aufwendungen. Diese hängen ab von der Ausge-
staltung des Programms (Förderumfang, Förderbedingungen).

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/ 11 
Klimaanpassung, sondern auch Erhalt und Steigerung der 
biologischen Vielfalt. Bei gemieteten Objekten unterstützt 
die Stadt Köln die Mieter:innen bei der Ansprache der Ver-
mieter:innen. 
6.2 Kompost-Broschüre  Die AWB soll (unter Mithilfe des Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamtes) als Ansprechpartner:in für Privat-
kund:innen ein attraktives Informationsangebot entwickeln 
und stadtweit zur Verfügung stellen. 
 
6.3 Gärtnern genehmigen  Neu: Bei der Umsetzung „Operationalisierung der Klimastra-
tegie der GAG Immobilien AG“ im Handlungsfeld 1 (Ge-
bäude und Klima) des Aktionsplans Klimaschutz werden 
Gebäude-Begrünungsmaßnahmen, Extensivierung von 
Grünflächen, Regenwasserentkoppelung und Ausbau der 
Angebote zum Gärtnern für Mieter:innen einbezogen. Dazu 
setzt die Stadt Köln Pilotprojekte gemeinsam mit den StEB 
und der GAG in fünf ihrer Wohnanlagen um. Außerdem be-
teiligen sich u.a. diese genannten Partner an der stadtwei-
ten Kampagne zur Essbaren Stadt (s. Kapitel 8 „Übergrei-
fende Themen“). 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
  
6.4 Bauleitplanung  Neu: Die Stadt Köln schreibt bei Neubauten Maßnahmen 
zur (essbaren) Begrünung sowie der Regenwassersamm-
lung vor. Dies erfolgt bei konsequenter Umsetzung der 
Maßnahmen KE7.1 und KE7.3 des Hitzeaktionsplans, bei 
der u.a. die Themen Entsiegelung, Begrünung und Bewäs-
serung als verbindliche und einheitliche Vorgabe für Bebau-
ungsplan-Verfahren als Checkliste eingeführt werden (Stadt 
Köln o.J.). In Anlehnung an den Kriterienkatalog des Pilot-
projekts PorzPlant! sollen dies bei Neubauten mindestens 
20% entsiegelte Fläche des Bruttogrundstücks; Wasserre-
tention auf Dachflächen von mindestens 60%, Regenwas-
serretention innerhalb des Quartiers, Bepflanzung des öf-
fentlichen Raums mindestens 20% über geltenden Mindest-
anforderungen. 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
 
6.5 Bewilligungen für Begrü-
nung 
 Die Leitfäden zur Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt 
Köln sind veröffentlicht, den Kölner:innen zugänglich und 
bekannt gemacht sowie bei stadteigenen Bauvorhaben ver-
bindlich. 
 
 Neu: Bei der Umsetzung der Maßnahme energetische 
Quartiersentwicklung mit KfW-Förderung 432 des Klima-
schutz-Aktionsplans werden Begrünung und essbares Grün 
 Der Leitfaden zur Fassadenbegrünung wurde ämterübergreifend 
erstellt und wird als Handreichung bereits bereitgestellt. Der Leit-
faden zur Dachbegrünung befindet sich in der Endredaktion und 
wird ebenfalls zeitnah als Handreichung zur Verfügung gestellt.

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zur Erreichung der Klimaneutralität sowohl in der Antragstel-
lung wie in der Umsetzung konsequent bedacht. Dabei dient 
der Kriterienkatalog des Pilotprojekts PorzPlant! bei Neu-
bauten mindestens 20% der Fassadenflächen durch Begrü-
nung vor Hitze schützen und auf klimaresiliente und insek-
tenfreundliche Pflanzenauswahl achten als Ausgangspunkt. 
Darüber hinaus bemüht sich die Stadt Köln verstärkt um 
Fördermittel, die (essbare) Dach- und Fassadenbegrünung 
an stadteigenen/gemieteten Bestands- wie Neubauten er-
möglicht. 
 Die Maßnahme wird im Einzelfall geprüft, daher kann zum jetzi-
gen Zeitpunkt keine Aussagen zu Ressourcen getroffen werden 
 
6.6 Subventionen zur Entsie-
gelung und Begrünung 
 Gemäß Zielanpassung 6.1. unterstützt und fördert die 
Stadt Köln Beratung über das Programm Grün hoch 3 hin-
aus insbesondere zum Gärtnern in Unternehmen, zur Ge-
bäudebegrünung, und zu klimawandelangepassten ökolo-
gischen Aufwertung des Firmengeländes. Bei der Moder-
nisierung der städtischen Gebäudeinfrastruktur werden 
auch Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung, 
der Extensivierung der Außenbereiche und Angebote zum 
Gärtnern einbezogen. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
6.7 Neu: Kompensationsmaß-
nahmen von Unternehmen 
 Unternehmen sollen angeregt werden ihren Treibhausgas-
ausstoß lokal zu verringern oder zu kompensieren. Einer-
seits über die in Ziel „Essbares im Privaten“ beschriebene 
Förderung der ökologischen Aufwertung. Andererseits 
dadurch, dass Unternehmen auf ihrem Firmengelände 
Nahrungsmittel produzieren und direkt vor Ort in der Spei-
senzubereitung für die Mitarbeiter:innen einsetzen. Um 
das Gärtnern in Gewerbegebieten zu ermöglichen sind 
ggf. bauleitplanerische Anpassungen nötig. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
7. Kleingärten 
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
7.1 Erhalt der Gärten und Er-
schließung neuer Gärten 
 Kleingartenanlagen müssen ämterübergreifend als unan-
tastbar gelten. 
 
 Die bisher nicht ausreichend geschützten mutmaßlich 1.800 
Kleingärten werden mit geeigneten Maßnahmen dauerhaft 
geschützt (bspw. Übernahme/Kauf von Flächen im Eigen-
tum Dritter, Aufstellung Bebauungspläne). 
 Flächen sind in Masterplan Stadtgrün enthalten und werden mit 
diesem behandelt - keine personellen oder finanziellen Aufwendun-
gen 
 Im Stellenplan 2025/26 sind keine zusätzlichen Aufwendungen 
hierfür vorgesehen. Im Haushalt 2025/26 sind keine Finanzmittel

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 Parzellenteilung in bestehenden Kleingartenanlagen zur Er-
höhung der Pächterzahlen sollte eine Ausnahme sein und 
nur bei sehr großen Parzellen (ab 500qm) eine Option dar-
stellen, um den Verlust von ökologischer und lokaler Versor-
gungsfläche durch zusätzliche Versiegelung zu vermeiden. 
 Mehr Kleingartenfläche: Insgesamt sollten in den nächsten 
5 bis 10 Jahren 200 Hektar zusätzlich zu Kleingärten und 
Gartenlaboren umgewandelt werden (in einem ausgewoge-
nen Verhältnis), davon mindestens 100 Hektar bis 2030. Auf 
200 Hektar könnten schätzungsweise 6.000 bis 8.000 Klein-
gärten Platz finden (abhängig von Größe der Parzellen und 
Bedarf an Gemeinschaftsflächen). 
 
 
 Siedlungsnahe landwirtschaftliche Flächen nutzen: Kleingär-
ten sind besonders attraktiv, wenn sie nahe am eigenen 
Wohnort liegen. Daher sollte die Stadt ihren Besitz von ca. 
2.700 Hektar landwirtschaftlicher Fläche daraufhin untersu-
chen, welche landwirtschaftlichen Flächen siedlungsnah 
und aufgrund ihrer Lage, ihres Zuschnitts oder ihrer Größe 
weniger attraktiv für die Landwirtschaft sind. 
 Kooperation mit umliegenden Kommunen: Wo die Wohnbe-
bauung der Stadt Köln nahe an der Stadtgrenze liegt, soll-
ten mit den benachbarten Kommunen gemeinsame Wege 
beschritten werden, um neue Gartenanlagen zu gründen; 
bspw. auf der Fläche der Nachbarkommune oder interkom-
munal. 
 Beim Neubau Kleingartenanlagen berücksichtigen: Zukünf-
tig sollten beim Siedlungsbau Kleingartenanlagen für die 
Parteien in den Mehrfamilienhäusern berücksichtigt werden. 
Die aktuelle Siedlungsbauweise von ein paar Mehrfamilien-
häusern mit anschließender Einfamilienhausbebauung 
(bspw. Damiansweg in Chorweiler) sollte zugunsten einer 
Mehrfamilienhausstruktur mit Kleingartenanlagen geändert 
werden. Es finden mehr Menschen Platz in Köln, wenn das 
Prinzip „Geschosswohnung mit Kleingarten“ wieder Stan-
dard wird. 
für den Ankauf von Flächen aufgeführt. Umsetzung der Maßnah-
men muss erst geprüft werden, daher keine Aussagen über Res-
sourcen zum jetzigen Zeitpunkt möglich. 
 Prüfung erfolgt im Rahmen von Gartenteilungen - keine personel-
len oder finanziellen Aufwendungen 
 
 
 Die Schaffung von 100 Hektar zusätzlichen Kleingartenflächen bis 
2030 bedarf personelle Aufwendungen in Höhe von ca. 2,25 Mio 
Euro für die Schaffung von 5 zusätzlichen Ingenieursstellen. Zu-
sätzliche werden ca. 62,5 Mio für den Ausbau der ca. 3.000 bis 
4.000 Parzellen bzw. ca. 70 Kleingartenanlagen benötigt. Die jährli-
chen Aufwendungen für Personal liegen bei ca. 450.000 € und die 
finanziellen Aufwendungen für den Bau bei überschlägig 12,5 Mio 
€. Im Stellenplan 2025/26 sind keine zusätzlichen Aufwendungen 
hierfür vorgesehen. Im Haushalt 2025/26 sind keine Finanzmittel 
dafür aufgeführt. 
 
 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
 
 
 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

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7.2 Ökologisierung und Zu-
gangserleichterung 
 Aktive Förderung des Transformationsprozesses: Mit der 
Gartenordnung ist ein Rahmen gesetzt worden, der die öko-
logische und Ernährungsfunktion von Kleingärten stärkt. 
Umgesetzt werden muss dieser aber durch die Pächter:in-
nen und Vorstände vor Ort. Hier bedarf es weiterer Bemü-
hungen, durch Bildungsangebote und Anreize. 
 Anonymisierung der Pachtvergaben: Die noch nicht umge-
setzte Idee einer Pachtvergabe über ein gesamtstädtisches 
Portal ist umzusetzen. 
 Restriktionen von Gartenlaboren anpassen: Gartenlabore 
unterliegen größeren Einschränkungen bezüglich der Pflan-
zung und Anlage von Strukturelementen als Kleingärten. So 
sollten Teiche und die Pflanzung von Bäumen und Sträu-
chern in einer nachvollziehbar geregelten Weise erlaubt 
sein (sofern noch nicht geschehen). Dies kann auch in Form 
von festen Anlagen des Betreibers erfolgen (bspw. gemein-
sam nutzbare bzw. zu pflegende Teiche für mehrere Parzel-
len, Obstbäume etc.). Andernfalls haben Gartenlabore eine 
gegenüber Kleingärten deutlich verminderte ökologische 
Wertigkeit, da gerade Gewässer und ausdauernde Pflanzen 
wichtige ökologische Strukturelemente darstellen. 
 
 Essbare und ökologische Gemeinschaftspflege: Sowohl die 
Gelände von Kleingartenvereinen als auch die Gartenlabore 
sollten auch außerhalb der Parzellen ökologisch und essbar 
(für Mensch und Tier) gestaltet werden. So sollten die Ver-
eine darin gestärkt werden, Heckenstrukturen zu erhalten 
und zu erweitern. Auch sollten in Gartenlaboren Obstbäume 
und -sträucher bereits bei der Entstehung der Anlagen in 
hoher Zahl angepflanzt werden, bis hin zu waldgartenähnli-
chen Arealen, in denen die Parzellen liegen. Einzelne Par-
zellen könnten bspw. bereits mit einem Obstbaum und 
Obststräuchern vorbepflanzt verpachtet werden. 
 Pilotprojekt Kompostplätze: Vorausgesetzt, es finden sich 
Kleingartenvereine, die dazu bereit sind, sollte das in der 
 Beim Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V. ist die Teil-
nahme an verschiedenen Weiterbildungsangebote für die Pächter 
möglich. Auch der Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. Semi-
nare zu verschiedenen Themen an - keine personellen oder finan-
ziellen Aufwendungen 
 
 Erfolgt durch die Vereine. Umsetzung der Maßnahmen muss erst 
geprüft werden, daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzi-
gen Zeitpunkt möglich. 
 Gartenlabore sind zur Selbstversorgung konzipiert, im Rahmen von 
neuen Gartenlaborstandorten erfolgt eine Überprüfung der Garten-
ordnung für Gartenlabore - - keine personellen oder finanziellen 
Aufwendungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Überprüfung erfolgt im Rahmen der Weiterentwicklung der Garten-
labore und dem Neubau von Kleingartenanlagen - keine personel-
len oder finanziellen Aufwendungen

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Schweiz (bspw. Basel) verbreitete System der Kompost-
plätze auch in Köln ermöglicht und gefördert werden. Hier-
bei verpflichten sich die Vereine, einen Kompostplatz in der 
Anlage zu unterhalten, der an bestimmten Tagen in der Wo-
che geöffnet hat. Das ermöglicht die Annahme von Biomüll 
aus der Nachbarschaft, bei gleichzeitig hoher Qualitätskon-
trolle durch die annehmenden Vereine. In Köln fehlt die Inf-
rastruktur für Kompostierung gerade häufig in Mehrfamilien-
haussiedlungen. Diese Lücke könnte auf dem Weg ge-
schlossen werden. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich. 
 
 
 
8. Übergreifende Themen 
Thema Zielanpassung 2030 Personelle und finanzielle Aufwendungen 
8.1 Kampagne zur Essbaren 
Stadt 
 Die Stadt Köln lanciert bis 2030 mindestens eine große Öf-
fentlichkeitskampagne zur Umsetzung der Essbaren Stadt 
in Köln – ähnlich der Klimaschutzkampagne. Wichtig ist, 
dass die Klimaschutzkampagne nicht die Kampagne zur 
Essbaren Stadt ersetzt – auch wenn die dadurch eingeleite-
ten Maßnahmen auf das gleiche Ziel der Klimaneutralität bis 
2035 einzahlen. Die Kampagnenplanung soll im Jahr 2026 
eingeleitet werden; der Auftakt der Kampagne soll spätes-
tens 2027 erfolgen. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt möglich. 
 
 
8.2 Vernetzungsplattform  Ein wichtiger Baustein ist im Zuge der öffentlichen Kam-
pagne die Einrichtung einer langfristig betreuten, interakti-
ven Online-Vernetzungs- und Wissensplattform. Diese wird 
darüber hinaus eine Angebotsliste (Beratungsangebote und 
alle Formen der materiellen und finanziellen Unterstützung 
von Kompost bis zu Anschubförderung und Wettbewerben) 
umfassen. Die Stadt Köln erarbeitet bis 2026 ein partizipati-
ves Konzept für eine Plattform. Das Konzept enthält zwin-
gend eine Strategie für die Umsetzung und langfristige Be-
treuung. Die Plattform ist auf der Informationsseite der Stadt 
Köln zur Essbaren Stadt verlinkt. Spätestens 2027 geht die 
Plattform online. Die interaktive Vernetzungsplattform darf 
dezidiert auf der Arbeit im Handbuch „Garten starten!“ auf-
bauen und die Inhalte erweitern (Ernährungsrat Köln 2024). 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt möglich. 
 
 
8.3 Flächenentsiegelung  Die Flächenentsiegelung beschränkt sich nicht auf den Be-
reich Innerer Grüngürtel bzw. Zülpicher Straße, sondern auf 
das gesamte Stadtgebiet. 
 Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erstellt derzeit 
ein Entsiegelungskataster, in dem weiteren Entsiegelungspo-
tenziale aufgenommen und dargestellt werden.

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 Es liegen seitens des Grünflächenamtes öffentliche genaue 
Angaben über Ort oder Größe entsiegelter Flächen vor. 
 30% der entsiegelten Flächen sollen für die Maßnahmen im 
Sinne der Essbaren Stadt vorbehalten – z.B. Artenreiche 
Wildwiesen – sein. Wenn Flächengröße und Lage es zulas-
sen, werden auf den entsiegelten Flächen Gemeinschafts-
gärten oder Gartenlabore eingerichtet. 
 Die Flächenentsiegelung auf Schulhöfen mit 10 Schulhöfen 
pro Jahr gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt fortge-
führt. 
 
 Wesentliche Entsiegelungspotenziale liegen im und am Straßen-
land. Die Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, 
daher keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt 
möglich. 
 
 
8.4 Neu: Regenwassernutzung  Öffentliche Gebäude erhalten sukzessive Einrichtungen zur 
Abkoppelung von Regenwasser in die Kanalisation. Insbe-
sondere die Betriebshöfe des Grünflächenamts werden mit 
Zisternen ausgerüstet, sodass dieses Wasser zur Bewässe-
rung Straßenbäume genutzt werden kann. Die Gebäude-
wirtschaft prüft im Rahmen des Schulhofentsiegelungspro-
gramms ebenfalls die Einrichtung von Zisternen und/oder 
der Regenwasserversickerung auf Schulgeländen. 
 Im Rahmen des Entsiegelungskonzepts wird auch die Re-
genwasserretention bedacht. Und wo baulich möglich wird 
an öffentlichen Plätzen und Wegen Regenwasser zu Be-
wässerungszwecken sicher gesammelt. Um private Gebäu-
deeigentümer:innen anzusprechen, lanciert die Stadt Köln 
gemeinsam mit den StEB im Rahmen des Förderpro-
gramms Grün hoch 3 eine Kampagne zur einfachen Umset-
zung der Regenwasserabkoppelung. Darüber hinaus ver-
weisen wir an der Stelle auf das Ziel 6.4 Bauleitplanung im 
Kapitel „Gärtnern zuhause und bei der Arbeit“. 
 Unter den derzeitigen Bedingungen kommen gerade Gärten 
in stark verdichteten Räumen und auf versiegelten Flächen 
in trockenen Sommern mit der Regenwassernutzung an ihre 
Grenzen. Daher soll ermöglicht werden, dass Standrohre für 
die Baumwässerung auch zur Notbewässerung von Ge-
meinschaftsgärten genutzt werden dürfen. Schließlich leis-
ten sie mit ihrer Grünfunktion und Aufenthaltsqualität eben-
falls einen Beitrag für die Allgemeinheit. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich 
 
 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich 
 
 
 
 
 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich

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8.5 Neu: Trinkwasser  Ziel ist es, dass insbesondere belebte und zentrale Plätze 
mit Trinkwasserbrunnen ausgestattet werden. Im Hitzeakti-
onsplan sind diese Gebiete als „stadtklimatische Belas-
tungsgebiete höchster Ausprägung“ benannt (Stadt Köln 
2025). Bis 2030 erhält jedes dieser Gebiete einen öffentli-
chen rund um die Uhr zugänglichen Trinkwasserbrunnen. 
 Das Wasserquartier Köln-Nippes von RheinEnergie und 
dem Verein a tip: tap e.V. wird auf die Gesamtstadt ausge-
rollt. Neben öffentlichen Trinkbrunnen ist in städtischen Ein-
richtungen wie Schulen, Bürger:innenämtern, Sport- und 
Kultureinrichtungen Leitungswasser kostenfrei verfügbar 
 Bei Besprechungen und Veranstaltungen der Stadt Köln 
wird Leitungswasser ausgeschenkt. 
 Umsetzung der Maßnahmen muss erst geprüft werden, daher 
keine Aussagen über Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt mög-
lich

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

843 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

890 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
 
0992/2025 Aktionsplan Essbare Stadt Köln – Fortschreibung bis 2030 
 
Die Zielsetzung des Aktionsplans Essbare Stadt Köln wurde zunächst für den 
Zeitraum 2020 bis 2025 festgelegt. Der Aktionsplan endet somit am 31.12.2025. Um 
die Fortführung ab 01.01.2026 gewährleisten zu können, ist der Beschluss der 
Fortschreibung innerhalb des Jahres 2025 zwingend notwendig. 
 
Vor dem Hintergrund der Kommunalwahlen im September 2025 sind bislang nach 
der Sitzung am 12.06.2025 keine weiteren Sitzungen des Beschlussgremiums 
terminiert, so dass ein Erreichen dieses Ausschusses zwingend erforderlich ist, auch 
um die vorlaufende Beteiligung aller Bezirke sicherzustellen. 
 
Das verspätete Einbringen der Beschlussvorlage ist zurückzuführen auf die breite 
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die intensive Zusammenarbeit mit dem 
Ernährungsrat Köln.

Anlage 2 AktionsplanEssbareStadt_Fortschreibung2025

149833 Zeichen

Aktionsplan Essbare Stadt Köln Fortschreibung bis 2030  Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V.  Stand: März 2025

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
1 
Inhalt 
1. Einleitung ................................................................................................................................................................. 3 
1.1 Definition - Was ist die Essbare Stadt? .................................................................................................. 3 
1.2 Hintergrund – Warum gibt es den Aktionsplan? Warum wurde er fortgeschrieben? ......... 3 
1.3. Motivation und Ziele ................................................................................................................................... 4 
1.4. Prozess.............................................................................................................................................................. 6 
1.5 Anpassungen im fortgeschriebenen Plan ............................................................................................ 6 
Dank .......................................................................................................................................................................... 7 
Quellen ..................................................................................................................................................................... 7 
2. Essbares Öffentliches Grün ............................................................................................................................. 9 
2.1. Essbare Veedels-Plätze ............................................................................................................................... 9 
2.2. Neu- und Ersatzpflanzungen ................................................................................................................ 10 
2.3. Phytosanierungen ...................................................................................................................................... 12 
2.4. Wildwiesen und Insektenweiden ......................................................................................................... 12 
2.5. Begrünte Dachflächen und vertikale Begrünung .......................................................................... 13 
2.6. Streuobstwiesen ........................................................................................................................................ 14 
Quellen ................................................................................................................................................................... 17 
3. Gärtnern in Bildungseinrichtungen ............................................................................................................ 18 
3.1 Schulgarten-Aktionsplan .......................................................................................................................... 18 
3.2 Stadtweiter Wettbewerb ......................................................................................................................... 19 
3.3 Lehrer:innenausbildung ........................................................................................................................... 20 
3.4 Schulgärten für alle .................................................................................................................................... 22 
3.5 Selbstversorgung ........................................................................................................................................ 23 
3.6 Neu: Beratung von Bildungseinrichtungen ...................................................................................... 24 
3.7 Neu: Fortführung des Förderprogramms Umweltbildung .......................................................... 24 
3.8 Neu: Personal für die Pflege von Gärten von Bildungseinrichtungen .................................... 25 
3.9 Neu: Einrichtung einer zentralen Homepage - Sammlung von hilfreichen Informationen
 ................................................................................................................................................................................. 25 
Quellen .................................................................................................................................................................. 26 
4. Urbane Gemeinschaftsgärten ....................................................................................................................... 27 
4.1 Ausbau von Urban Gardening ................................................................................................................. 27 
4.2 Flächensicherung ....................................................................................................................................... 28 
4.3 Ausbau des Netzwerkes Gemeinschaftsgärten ............................................................................. 29 
4.4 Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstützung............................................................. 30 
4.5 Kostenloser Kompost und Mutterboden .......................................................................................... 30 
4.6 Bauliche Veränderungen auf städtischen Gemeinschaftsgartenflächen ............................. 31

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
2 
4.7 Schaffung einer Koordinationsstelle ................................................................................................... 31 
Quellen ................................................................................................................................................................... 31 
5. Partizipative Landwirtschaft ......................................................................................................................... 33 
5.1 In jedem Veedel existiert in Parks und Kleingärten eine öffentlich zugängliche Ackerfläche 
zu Bildungszwecken. .........................................................................................................................................35 
5.2 Voraussetzungen für Partizipative Landwirtschaft .......................................................................35 
5.3. Vernetzungsmöglichkeiten ....................................................................................................................36 
5.4 Bestehende Ackerflächen gesetzlich schützen, insbesondere in gut angebundener Lage 
(auch vor Ausgleichsmaßnahmen) ...............................................................................................................36 
Quellen ................................................................................................................................................................... 37 
6. Gärtnern zuhause und bei der Arbeit ........................................................................................................ 38 
6.1 Essbares im Privaten ..................................................................................................................................39 
6.2 Kompost-Broschüre .................................................................................................................................. 40 
6.3 Gärtnern genehmigen .............................................................................................................................. 40 
6.4 Bauleitplanung ............................................................................................................................................. 41 
6.5 Bewilligungen für Begrünung ................................................................................................................ 41 
6.6 Subventionen zur Entsiegelung und Begrünung ........................................................................... 42 
6.7 Neu: Kompensationsmaßnahmen von Unternehmen ................................................................. 42 
Quellen .................................................................................................................................................................. 42 
7. Kleingärten .......................................................................................................................................................... 44 
7.1 Erhalt der Gärten und Erschließung neuer Gärten ......................................................................... 45 
7.2 Ökologisierung und Zugangserleichterung ...................................................................................... 46 
Quellen .................................................................................................................................................................. 48 
8. Übergreifende Themen .................................................................................................................................. 49 
8.1 Kampagne zur Essbaren Stadt ............................................................................................................... 49 
8.2 Vernetzungsplattform ............................................................................................................................. 49 
8.3 Flächenentsiegelung ................................................................................................................................ 50 
8.4 Neu: Regenwassernutzung ..................................................................................................................... 51 
8.5 Neu: Trinkwasser........................................................................................................................................ 52 
Quellen ...................................................................................................................................................................53 
Team ........................................................................................................................................................................... 54 
Impressum ............................................................................................................................................................... 54

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
3 
1. Einleitung 
1.1 Definition - Was ist die Essbare Stadt? 
„In der Essbaren Stadt werden Lebensmittel von, mit und für Mensch und Tier in der Stadt und im städtischen Umfeld erzeugt.“ Diese Definition umfasst zunächst das allgemeine Verständnis der "Essbaren Stadt", nämlich der Anbau von Gemüse und Obst in öffentlichen Grünanlagen. Sie beinhaltet darüber hinaus aber auch andere Formen des Gärtnerns und der Lebensmittelproduktion in der Stadt – wie in urbanen Gemeinschaftsgärten, in Bildungseinrichtungen, in Firmen-, Klein- oder Privatgärten. Gemeinsam ist diesen Aktivitäten der Essbaren Stadt, dass sie einen offenen, gemeinschaftlichen und partizipativen Charakter haben. Sie unterscheiden sich darin, ob der Fokus eher auf der Erzeugung von Lebensmitteln liegt, wie bei Mietäckern oder der Solidarischen Landwirtschaft, oder ob Gemeinschafts- und Bildungsaspekte im Vordergrund stehen, wie in urbanen Gemeinschaftsgärten oder Schulgärten. Mit der Realisierung von Maßnahmen nach diesem Ansatz leistet die „Essbare Stadt“ einen konkreten Beitrag zu einer nachhaltigen Ernährungsgrundlage für Mensch und Tier im urbanen Raum. Damit verbunden ist auch die Erweiterung und Intensivierung des Bewusstseins für Ernährungsfragen in der Bevölkerung, für mehr sozialen Zusammenhalt und Gemeinschaft und das Erlernen neuer Fähigkeiten sowohl zum Schutz des Klimas als auch zur Bewältigung der negativen Folgen des Klimawandels. Im Ergebnis leistet die Gestaltung einer „Essbaren Stadt“ damit auch einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung und zur Erhaltung und Förderung von biologischer Vielfalt im urbanen Raum. Der Verlust der biologischen Vielfalt stellt gemäß dem Konzept der planetaren Belastbarkeitsgrenzen global eine mindestens so große Herausforderung für die Weltbevölkerung dar wie der Klimawandel oder die Veränderung der Stickstoff- und Phosphorkreisläufe (BMUV o.J.). Vor diesem Hintergrund zielt die Essbare Stadt auch darauf ab, das Angebot an Nahrung und Lebensräumen für Tiere zu erhalten oder sogar zu vergrößern. Insbesondere Insekten leisten durch ihre Bestäubungsfunktion einen fundamentalen Beitrag zur Essbaren Stadt. Auch dort, wo der Anbau oder die Pflanzung von Essbarem für Menschen derzeit eingeschränkt ist, bestehen häufig noch Möglichkeiten für Tiere Nahrhaftes anzubieten – Wildwiesen sind dafür ein prominentes Beispiel. 
1.2 Hintergrund – Warum gibt es den Aktionsplan? Warum 
wurde er fortgeschrieben? 
Bereits für die Erarbeitung des ursprünglichen Aktionsplans für Köln vor knapp zehn Jahren bildeten globale Krisenphänomene den Hintergrund für die Notwendigkeit eines nachhaltigen und strategisch ausgerichteten „In-Aktion-Kommen“ auf lokaler Ebene. Als Stichworte dazu sind zu nennen:  Verlust der biologischen Vielfalt  Anonyme Lebensmittelproduktion  Zunehmende Verstädterung  Individualisierung und soziale Spaltung  Negative Folgen des Klimawandels und Erfordernisse des Klimaschutzes

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Keines dieser Probleme hat in den vergangenen Jahren an Relevanz verloren – ganz im Gegenteil. Die Probleme haben sich zum Teil verschärft. Am präsentesten sind aktuell in der öffentlichen Wahrnehmung und Diskussion die Folgen des Klimawandels sowie die notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz. Schon im Aktionsplan aus dem Jahr 2018 sind Maßnahmen der Essbaren Stadt mit einem Beitrag zum Klimaschutz aufgeführt – hieran anzuknüpfen ist dringlicher denn je. Denn die klimatischen Rahmenbedingungen haben sich in relativ kurzer Zeit noch weiter zugespitzt. Das von der Weltgemeinschaft im Pariser Klimaabkommen festgelegte Ziel, die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter nicht um über 1,5 Grad steigen zu lassen, ist kaum mehr zu halten. Ähnlich dramatisch sieht es mit dem 2-Grad-Ziel aus (IPCC 2023). Die Auswirkungen des Klimawandels auf Köln wurden bereits vor einigen Jahren modelliert (LANUV 2013) und werden durch aktuelle Berechnungen des Deutschen Wetterdienstes nochmal bestätigt (Koßmann 2024). Demnach wird es zukünftig in Köln heißer und Wetterextreme wie Starkregenereignisse werden zunehmen. Und solche Wetterphänomene haben die Stadt in den vergangenen fünf Jahren bereits getroffen. Um dem zu begegnen, ist in Köln u.a. der städtische Aktionsplan Klimaschutz beschlossen worden, welcher konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz vorsieht. Der nun fortgeschriebene Aktionsplan Essbare Stadt ist mit seinen Zielen auch als Beitrag dazu zu sehen, dass Köln bis 2035 klimaneutral wird. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen in den vergangenen Jahren angegangen oder realisiert worden, damit Köln den globalen Herausforderungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel begegnen kann. Zu nennen sind hier insbesondere: 
 Hitzeaktionsplan der Stadt Köln, 
 Masterplan Stadtgrün sowie "Gärtnern in der Stadt" der Stadt Köln, 
 Mitgliedschaft der Stadt Köln in den Bündnissen "Kommunen für biologische Vielfalt" 
und im Bio-Städte-Netzwerk, 
 Verabschiedung der Ernährungsstrategie für die Stadt Köln durch den Stadtrat im Jahr 
2020, 
 Prinzip der "Schwammstadt", welches handlungsleitend für die Kölner 
Stadtentwässerungsbetriebe ist, 
 Umsetzungsstrategie zur Klimafolgenanpassung. 
Auch hier gliedern sich die angepassten und neuen Ziele des vorliegenden Aktionsplans in diese Fachprogramme ein, um die mit der Realisierung zu erwartenden positiven Effekte zu unterstützen und zu verstärken. Damit Köln bis 2035 nicht nur klimaneutral wird, sondern auch lebenswert bleibt. 
1.3. Motivation und Ziele 
2020 wurde der bisherige Aktionsplan Essbare Stadt politisch beschlossen. Referenzjahr für die Zielerreichung ist 2025. Daher lag es auf der Hand, dass sich 2024 im Ausschuss Essbare Stadt des Ernährungsrats Köln eine Arbeitsgruppe bildete, die ein Fazit der bisherigen Zielerreichung gezogen hat und darauf aufbauend die Ziele anpasst oder neue Ziele für die kommenden fünf Jahre bis 2030 formuliert.

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Dabei wurden auch die Erfahrungen aus den bisherigen fünf Jahren Umsetzung des Aktionsplans berücksichtigt, die nun Einfluss in die Zielüberarbeitung finden konnten. Exemplarisch sind dabei zu nennen:  Umsetzung mit den Koordinationsstellen beim Grünflächenamt und beim Ernährungsrat  Projekt Essbares Wohnumfeld (2021-2023) beim Ernährungsrat  Vorbereitung zum Schulgarten-Aktionsplan (2021-2022) Für das Engagement zur Erstellung und der Umsetzung des Aktionsplans wurde dem Ausschuss Essbare Stadt 2023 im Rahmen des EU-Forschungsprojekts "Edible Cities Network" der internationale EdiCitNet-Preis für das beste gesamtstädtische Konzept zur Umsetzung der Essbaren Stadt verliehen. Diese internationale Anerkennung war ebenfalls Ansporn die Umsetzung des Aktionsplans fortzuführen. Auch Initiativen in anderen Städten legen bereits nach. So wurde z.B. im vergangenen Jahr das erste Konzeptpapier zur Essbaren Stadt für Berlin verfasst (vgl. Nomadisch Grün gemeinnützige GmbH 2024). Bereits für den ursprünglichen Aktionsplan war die Ansicht handlungsleitend, dass es für die großen globalen Problemstellungen keine einfachen Lösungen gibt. Jedoch kann schon mit kleinen Schritten Großes bewirkt werden. Insofern sind die Ziele für die Umsetzung der Essbaren Stadt in Köln eingebettet in übergeordnete gesamtgesellschaftliche Bestrebungen. Dazu zählen u.a. die Stärkung des Bewusstseins für nachhaltige Ernährung und regionale Nahrungsmittelproduktion, Inklusion und Stärkung von Nachbarschaften, Stärkung von Öffentlichkeitsbeteiligung und zivilgesellschaftlichem Engagement, Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung und Mobilität, Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt sowie Klimaschutz und Klimawandelanpassung.  In einer integrierten Betrachtungsweise wird ersichtlich, dass die Ziele im Aktionsplan somit durchaus zu Zielkonflikten mit anderen Politikfeldern führen können. Auch innerhalb des Aktionsplans können Ziele miteinander konkurrieren. Das wird im physischen Raum offensichtlich, denn Freiflächen in Köln sind knapp. Jedoch sollen einzelne Ziele wie der Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen oder die Ausweitung von Klein- oder Gemeinschaftsgärten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Hier ist eine Priorisierung der Politik vorzunehmen und langfristig eine nachhaltige Bau- und Bodenpolitik, die diese Situation entschärft und den Druck von Frei- und Grünflächen nimmt. Gleichzeitig ist der Ansatz der Essbaren Stadt vor diesem Hintergrund eine nach den Möglichkeiten multifunktionale Raumnutzung und Erschließung neuer Räume für Nahrungsmittelanbau und Begrünung. Die Essbare Stadt ist also kein unisektorales Politikfeld aus dem Bereich Ernährung, sondern besteht aus vielen verschiedenen Einzelteilen, die ein großes Ganzes ergeben. Dies wird auch von der Forschung zu Essbare-Stadt-Prozessen von Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung bestätigt. Es geht dabei auch um Umweltbildung und Teilhabe, zunehmend aber auch noch um Ernährungssicherheit und Gesundheit (Säumel 2024). Und aus der Beteiligung zur Fortschreibung des Aktionsplans zeigte sich, dass die Essbare Stadt im Zusammenhang von Anpassung an den Klimawandel, den Erhalt biologischer Vielfalt, Ernährungs- und Umweltbildung gesehen wird. Aber nicht zuletzt geht es auch um die Lebensqualität in einer modernen Großstadt.

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1.4. Prozess 
Um die Fortschreibung durchzuführen gründete sich im Jahr 2024 eine Arbeitsgruppe aus Ehrenamtlichen des Ausschusses Essbare Stadt – die AG Aktionsplan. Ähnlich der Erstellung des ursprünglichen Aktionsplans war es der AG auch bei der Fortschreibung wichtig, die Arbeit mit einem öffentlichen Beteiligungsprozess zu begleiten. Ziel der Beteiligung war es, weitere Ideen zu sammeln, Rückmeldungen zu den Zielvorschlägen zu erhalten, Ideen und Vorschläge intensiv zu diskutieren und damit nicht zuletzt auch eine breitere Legitimation für die Zielfestlegungen zu erhalten. Von Juni bis Oktober 2024 waren die Essbare Stadt auf öffentlichen Veranstaltungen mit einer “Wünschewand” zum Aktionsplan unterwegs: Hier wurden mit Zettel und Stift Wünsche, Ideen und Meinungen gesammelt (so z.B. auf dem Straßenland (2.6.24), beim Tag des guten Lebens (7.9.24), beim PARK-Platz-Tag des Stadtgarten e.V. (22.9.24) sowie auf dem BNE-Tag der Stadt Köln (10.10.24) und bei der Vollversammlung des Ernährungsrats (11.10.24). Bei letzterem wurden bereits in einem kleinen Workshop erste Inhalte unter dem Blickwinkel der Ernährungsgerechtigkeit diskutiert. Vom 28.10 bis zum 10.11.2024 konnte jede:r online Feedback zu den bisher erarbeiteten Forderungen und Zielen auf meinungfuer.koeln geben. Außerdem wurden in einem Fragebogen die Vorstellungen zur Essbaren Stadt und die Einstellungen der Teilnehmenden zu Ernährung und Gärtnern erfragt. Insgesamt haben 131 Menschen in der Online-Beteiligung ihre Meinung mitgeteilt. Auf der öffentlichen Veranstaltung „Werkstatt Essbare Stadt 2030“ sind die Ergebnisse der verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten vorgestellt und auf deren Basis die Inhalte der Themenfelder weiter ausgearbeitet worden. Die Teilnehmenden – unter ihnen sowohl welche, die schon bei der Erarbeitung des ersten Aktionsplans mitgewirkt haben, welche, die die Ausschusstätigkeit seit einigen Jahren aktiv begleiten, als auch ganz neue Gesichter, die Interesse an der Thematik hatten, haben intensiv diskutiert. Inhaltlich begleitet wurde die Arbeit von Dr. Christa Müller, Vorstandsvorsitzende der anstiftung aus München und eine führende Expertin in der angewandten zivilgesellschaftlichen Transformationsforschung (vgl. Baier, Müller & Werner 2024). Von Januar bis März 2025 ist dann die erweiterte Arbeitsgruppe in die Redaktionsphase mit dem Ziel eingetreten, den fortgeschriebenen Aktionsplan mit Zielsetzungen für den Zeitraum 2025 bis 2030 vollständig auszuformulieren. Parallel dazu fand eine inhaltliche Rückkoppelung mit der Stadtverwaltung – namentlich den Ämtern für Landschaftspflege und Grünflächen, für Umwelt und Verbraucherschutz sowie Liegenschaften, Vermessung und Kataster – statt. Von Herbst 2024 bis zur Fertigstellung des ersten Entwurfs Anfang 2025 wurde der Fortschreibungsprozess von Forschenden der Universität Witten/Herdecke begleitet. Diese sind Kooperationspartner des Ernährungsrats im EU-Forschungsprojekt "DEMETRA ", das sich mit der Partizipation von Bürger:innen am Wandel zu nachhaltigen Ernährungssystemen beschäftigt (Queen Mary University of London 2025). Der Prozess wird also auch in einem internationalen, wissenschaftlichen Rahmen ausgewertet. 
1.5 Anpassungen im fortgeschriebenen Plan 
Im Sinne der Fortschreibung ist die ursprüngliche Gliederungsstruktur des Aktionsplans aus dem Jahr 2018 für die Überprüfung der Zielerreichung in 2025 und Aktualisierung der Zielsetzungen beibehalten worden. Auch die ursprünglichen Überschriften und Forderungen

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sind zum Vergleich zu den heutigen Forderungen aufgeführt. Komplett neue Forderungen in der Zielanpassung sind vorweg mit dem Wort „Neu“ gekennzeichnet. Sind ganze Zielkapitel ergänzt worden, so sind diese mit „Neu“ in der nummerierten Überschrift versehen. Sieben Ansätze enthielt der Aktionsplan 2018, die in je einem Kapitel mit entsprechenden Zielen dargelegt wurden (Ernährungsrat Köln & AGORA Köln 2018). Das vorliegende Dokument folgt diesem Aufbau. Lediglich die Ansätze des privaten Gärtnerns und der Firmengärten sind vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Projekts "Essbares Wohnumfeld" zusammengelegt worden zum Kapitel "Gärtnern zuhause und bei der Arbeit". Da sich der umfassende und verschiedene Ansätze durchdringende Charakter des Konzepts Essbare Stadt auch in der Diskussion der verschiedenen Themenfelder immer wieder zeigte, ist ein Kapitel "Übergreifende Ansätze" ergänzt. Dadurch entfallen die im ursprünglichen Aktionsplan in den jeweiligen Kapiteln genannten Querschnittsthemen zu anderen Ansätzen.  Außerdem sind in einigen Kapiteln grundlegende wissenschaftliche Belege für dargestellten Standpunkte und Zielanpassungen angefügt. Bei den Zielen wird auch auf konkrete Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan Klimaschutz verwiesen, wenn die Ziele des Aktionsplans Essbare Stadt auf die Umsetzung der Maßnahmen positiv einzahlen. 
Dank 
Zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gilt der Dank dem Kooperativen Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln und der Kölner Freiwilligenagentur, die bei der Umsetzung von Online-Beteiligung und Werkstattveranstaltung beraten und unterstützt haben. Darüber hinaus geht der Dank an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln, das die Online-Beteiligung für die Essbare Stadt auf dem städtischen Portal erst ermöglicht hat. Nicht zuletzt gebührt ganz besonderer Dank allen ehrenamtlichen Mitstreiter:innen der AG Aktionsplan, ohne die die Fortschreibung des Aktionsplans nicht möglich gewesen wäre. Viele Arbeitsstunden haben sie in Diskussionsrunden, in den Austausch mit Fachmenschen und nicht zuletzt in viel Recherche- und Textarbeit gesteckt.  
Quellen 
Baier, A., Müller, C. & Werner, K. (Hg.) (2024): Unterwegs in die Stadt der Zukunft. Urbane Gärten als Orte der Transformation. Bielefeld. Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) (Hg.) (o. J.): Planetare Belastbarkeitsgrenzen. Online unter: https://www.bmuv.de/WS4559 (eingesehen am 10.03.2025) Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. & AGORA Köln (Hg.) (2018): Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Vollständige Fassung – 2.0 14. April 2018. Online unter: https://www.essbare-stadt.koeln/wp-content/uploads/2018/11/Aktionsplan-Essbare-Stadt-Ko%CC%88ln-2.0.pdf (eingesehen am 29.01.2025) Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) (Hg.) (2023): Climate Change 2023. Synthesis Report. Summary for Policymakers. Genf. Nomadisch Grün gemeinnützige GmbH (Hg.) (2024): Das Gute Leben für alle. Wie Berlin zur Essbaren Stadt wird. Online unter: https://prinzessinnengarten-kollektiv.net/wp-content/uploads/2024/09/ES_FRGB_08-28-24-1.pdf (eingesehen am27.3.2025).

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Koßmann, M. (2024): Stadtklimaprojektionen der Häufigkeit von Temperaturkenntagen als Grundlage für die Anpassung an den Klimawandel in Köln. Deutscher Wetterdienst (DWD), Offenbach. Online unter: https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaforschung/klimawirk/stadtpl/stadtklimaprojekte/projekt_koeln_leverkusen/pdfs/abschlussbericht_koeln.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (eingesehen am 21.02.2025) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) (Hg.) (2013): Fachbericht 50: Klimawandelgerechte Metropole Köln – Abschlussbericht. Recklinghausen Säumel, I. (2024): Geographien der Essbaren Stadt – Governance-Konzepte und Co-Creation Essbarer Städte im internationalen Vergleich. In: Baier, A., Müller, C. &. Werner, K. (Hg.) (2024): Unterwegs in die Stadt der Zukunft. Urbane Gärten als Orte der Transformation. Bielefeld. S. 325-335. Queen Mary University of London (Hg.) (2025): DEMETRA. Democratic Governance, Environmental and Climate Challenges, and Societal Transformation: Deliberation, Inclusiveness, and Citizen Empowerment for Sustainable Food Systems. Online unter: https://www.qmul.ac.uk/demetra/ (eingesehen am 10.03.2025).

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2. Essbares Öffentliches Grün 
Zielsetzung ist, dass im öffentlichen Raum der Stadt Köln der Anbau von essbaren Pflanzen sowohl für Menschen als auch für Tiere ermöglicht und gefördert werden soll. Mit Vogelschutzhecken in Grünanlagen, Wildpflanzen und Insektenweiden auf Verkehrsinseln, Mittelstreifen, Brachen, Gehölzrändern etc. kann mit vergleichsweise geringem Aufwand dem Artenverlust entgegengesteuert und zur Stabilisierung der Nahrungskette beigetragen werden.  Der öffentliche gemeinschaftliche Anbau von Gemüse und Obst schafft zudem Möglichkeiten der Begegnung von Nachbar:innen, der Teilhabe und der Naturverbundenheit, fördert urbanes Miteinander und Bewusstsein für Umwelt- und Klimaschutz. Getreu dem Andernacher Motto "Pflücken erlaubt" statt "Betreten verboten" werden durch unterschiedliche Akteur:innen essbare Pflanzen für Mensch und Tier auf öffentlichen Flächen, wie z.B. in Parkanlagen oder auf zentralen öffentlichen Plätzen angebaut, die zur gemeinsamen Gartenarbeit und zum Ernten für alle einladen. Mit der Vision "Ein öffentlicher zentraler Platz im Veedel wird essbar“ möchten wir einen Treffpunkt für alle Nachbar:innen im Veedel entwickeln, für einen gemeinsamen Austausch, nachbarschaftliches Gärtnern, Netzwerken, Veedelsschmaus und vieles mehr.  Der „Essbare Platz“ im Veedel soll fußläufig zu erreichen sein, jede:r kann mitwirken und damit ein Stück weit Verantwortung für sein/ihr Viertel übernehmen. Bei integrativen Projekten können z.B. ansässige Kitas oder Schulen mitwirken, die selbst keine Möglichkeit haben, ihren eigenen Garten zu verwirklichen. Die Lebensqualität im Veedel wird so erhöht und gleichzeitig sollen diese Aktivitäten zur Biodiversitätsförderung, zu Klimaschutz und -anpassung, zum Artenschutz, zur Gesundheit sowie zu einem gesünderen Stadtklima beitragen. 
2.1. Essbare Veedels-Plätze 
Das im Aktionsplan 2018 genannte Ziel war es, dass 2025 jede:r Bürger:in in der Lage ist, innerhalb eines 10-minütigen Fußwegs "Essbares Grün" zu erreichen und an dessen Umsetzung im Veedel mitzuwirken.  Um hierzu die Voraussetzungen zu schaffen, sollten die Bezirksvertretungen der Stadt Köln die Schaffung von Möglichkeiten zum partizipativen Gärtnern im öffentlichen Raum beschließen. Die Verwaltung sollte diesen Beschluss unter vereinbarten Rahmenbedingungen umsetzen, aktiv Patenschaften fördern und auch Nutzungsverträge abschließen. Dazu sollte der Stadtrat den Anbau von essbaren Pflanzen für Mensch und Tier im öffentlichen Raum wie in Parkanlagen, auf öffentlichen Plätzen, Seitenstreifen etc. beschließen. Die Ausstattung und die Art des Gärtnerns sollte standortabhängig sein und das Gärtnern in Hochbeeten, im Boden, vertikal oder in Designcontainern einschließen. 
Zielerreichung bis 2024: 
Zur Anzahl der "Essbaren Veedels-Plätze" liegen im Sachstandbericht zur Essbaren Stadt 2024 leider keine Daten vor. Der Ernährungsrat hat eine Online-Karte erstellt, auf der sechs "Essbare

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Veedel" und fünf "Essbare Plätze" markiert sowie 28 Gemeinschaftsgärten eingetragen sind (; Ernährungsrat Köln, o.J.)1.  Der städtische Sachstandsbericht weist die folgenden Zahlen an Patenschaften im Jahr 2024 aus: Es gibt 1218 Baumpatenschaften, 356 Grünflächenpatenschaften und 684 Gießpatenschaften. Hier sind auch Initiativen und Personen erfasst, die sich um mehrere Beete, bzw. Bäume kümmern. Zudem engagieren sich weiterhin 30 Pat:innen für Brunnen und Friedhöfe.  Außerdem wurde die Möglichkeit von Patenschaften öffentlich beworben und online ein Handlungsleitfaden für naturnahes Bepflanzen und samenfestes Saatgut zur Verfügung gestellt (Stadt Köln, o.J. a)2. 
Zielanpassung bis Ende 2030: 
 Einzelne im Handlungsleitfaden erwähnte Punkte sollten zur besseren Umsetzung im 
Einklang mit dem Biodiversitätsschutz konkretisiert werden (Bsp. Entfernung von sog. 
Unkraut, Häufigkeit der Mahd von Rasenflächen). 
 Weitere Flächen für Gemeinschaftsgärten und Essbare Veedels-Plätze sollen 
identifiziert und im Sinne der Essbaren Stadt nutzbar gemacht werden, sodass das 2018 
gefasste Ziel bis Ende 2030 umgesetzt ist. 
 Neu: Bei jedem Veedels Platz wird die Möglichkeit zur Regenwasserrückhaltung bzw. -
sammlung zur Nutzung als Gießwasser geschaffen.  
 Neu: Sonnenexponierte Essbare Plätze bekommen grundsätzlich die Möglichkeit 
eingeräumt schattenspendende Gehölze oder Pergolen aufzubauen, sodass sich 
Menschen dort auch während der Sommerzeit aufhalten und gärtnern können. 
2.2. Neu- und Ersatzpflanzungen 
Bis 2025 sollten nach den Zielen des bisherigen Aktionsplans zur Essbaren Stadt Neuanpflanzungen und Ersatzpflanzungen auf kommunalen Flächen (darunter Grünanlagen, Schulhöfe) sowie auf Flächen mehrheitlich kommunaler Unternehmen zu 70 % mit möglichst vielfältigen, essbaren Nutzpflanzen für Mensch und/oder Tier im Sinne der Biodiversität erfolgen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sollte hierfür zeitnah ein Bepflanzungsraster angelehnt an die bereits existierende Pflanzliste des Bezirks Berlin Kreuzberg/Friedrichshain erarbeiten. Danach sollten künftig alle Anpflanzungen durch die Stadt und ihre Dienstleister im öffentlichen Raum überprüft und umgesetzt werden. Die Pflanzung von Bäumen und Gehölzen ist zentral für die Effektivität von naturbasierten Klimawandelanpassungen durch Verdunstung und Wasserrückhalt (Zimmermann et al., 2024). 
Zielerreichung bis 2024: 
 Die 2023 vom Ausschuss Klima, Umwelt und Grün (AKUG) festgesetzte Quote von 
essbaren Gehölzen für Neu- und Ersatzpflanzungen (70% essbar für Mensch und Tier) 
gilt verpflichtend für alle Stellen der Verwaltung, die Pflanzungen veranlassen und 
durchführen. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen verweist zudem externe 
 1 https://essbare-stadt.koeln/im-veedel/ 2 https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/baumpatenfibel_2023.pdf

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Planungsbüros auf das Grünhandbuch und die darin enthaltene Liste entsprechender 
Gehölze. 
 Belastbare Zahlen zur Umsetzung und Überprüfung der festgesetzten Quote gibt es 
bisher nicht - (Ausnahme Streuobstwiesen s.u.). 
 Im Sachstandsbericht Essbare Stadt gibt es keinen Hinweis auf ein Bepflanzungsraster, 
Stattdessen befinden sich nach eigener Recherche im Gründhandbuch drei 
verschiedene Listen: „Klimaangepasste Gehölze in Grünanlagen" (Grünhandbuch, seit 
mind. Jan. 2020 unverändert); „Essbare Gehölze im öffentlichen Grün“ (Grünhandbuch, 
Nov. 2023) und „Die Kölner Straßenbaumliste“ (Grünhandbuch, Nov. 2023).  Zusätzlich 
gibt es noch die „Liste möglicher Ersatzpflanzungen“ als Anlage 1 zu §10 Absatz 2 der 
Baumschutzsatzung der Stadt Köln. 
 Das vom Rat am 6. Mai 2021 beschlossene "Wasser muss zum Baum"-Projekt sollte im 
September 2023 in Kalk beginnen. Bauarbeiten im Rahmen des Projekts wurden im 
Frühjahr 2025 in Deutz festgestellt. Zahlen dazu liegen im Sachstandsbericht der 
Verwaltung bislang nicht vor. 
Zielanpassung bis Ende 2030: 
In Anbetracht der Ergebnisse aus den "Stadtklimaprojektionen der Häufigkeit von Temperaturkenntagen als Grundlage für die Anpassung an den Klimawandel in Köln" werden durch "die bis Mitte und Ende des Jahrhunderts zu erwartende starke bis sehr starke Klimaerwärmung in Köln möglichst frühzeitige und umfassende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel" notwendig sein (Koßmann 2024, S. 6). Dies betrifft auch die Pflanzung von klimaresistenten und klimaresilienten Bäumen, deren Pflanzung naturgegeben langfristig und vorausschauend geplant werden müsste. Dazu möchte die Essbare Stadt einen aktiven Beitrag leisten: 
 Es wird eine einheitliche Liste unter Mitwirkung von Ernährungsrat und der NABU-
Naturschutzstation Leverkusen-Köln erarbeitet, die den Aspekt der Klimaveränderung 
hinreichend abbildet und der im Landschaftsplan der Stadt Köln geforderten 
Vorsorgeorientierung und dem Erhalt und der Wiederherstellung der 
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als menschliche Lebensgrundlage entspricht 
(Stadt Köln o.J. b). Hierbei wird der Verschiebung der Klimazonen Rechnung getragen, 
indem auch die Eignung von Bäume und Gehölzen aus (sub-)mediterranen Klimazonen 
bzw. Klimazonen, deren heutiges Klima dem prognostizierten Klima in 50 Jahren bei uns 
entsprechen, professionell getestet und begleitet werden. Es wird ein Monitoring in 
Zukunfts- und Waldgartenlaboren z.B. auf Streuobstwiesen, in Parks oder anderen 
städtischen Grünflächen geben. In Folge der Klimaverschiebung müssten Bäume sowie 
Wildpflanzen auf der Liste ergänzt werden.  
 Es gibt ein stetig fortzuschreibendes Pflanzprogramm und ein Wiederbepflanzungs-
management, sodass Baumscheiben nicht jahrelang ‚leer stehen‘. 
 Es wird Angaben dazu geben, wieviel von allen (Straßen-)bäumen, die in den letzten 20 
Jahren in Köln gepflanzt wurden, nicht überlebt haben bzw. in einem schlechten 
Zustand sind (realisierbar z.B. als Bürger:innenbeteiligung in Form eines Citizen-
Science-Projekts). 
 Bei Neupflanzungen wird eine Bewässerung in Hitzeperioden während der ersten fünf 
Jahre gewährleistet.

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 Im Grünhandbuch wird festgelegt, dass die Wurzeln der Straßenbäume ausreichend 
Platz haben, sodass sie in Dürrezeiten ausreichend bewässert werden können und 
Wasserhaltestoffe im Boden zu finden sind. 
 Die Anzahl und die Sorte der gefällten Bäume im gesamten Stadtgebiet und die 
zeitnahe und vor allem vollwertige Nachpflanzung werden zukünftig im 
Sachstandsbericht beziffert. 
 Es wird naturnah, also ohne Pestizide gearbeitet. 
 Die Bemessungsgrundlage der aktuellen Baumschutzsatzung (s. dort Anlage 2) wird 
geändert, sodass die Ersatzpflanzungen mindestens zu einem vollwertigen Ersatz 
(Verarbeitung von Kohlendioxid, Photosynthese, Luftreinigung, Verdunstung) der 
gefällten/entfernten Bäume führt. 
2.3. Phytosanierungen 
Im Aktionsplan 2018 war als Ziel festgelegt, dass die Stadtverwaltung die Sanierung einzelner belasteter öffentlicher Flächen hinsichtlich der Bodensanierung durch Pflanzen (Phytosanierung) prüft. Dazu sollten zwei Testflächen ausgewiesen und die Phytosanierung wissenschaftlich begleitet werden (z.B. als universitäres Forschungsprojekt). Bodeneigentümer:innen sollten auf Anfrage zum Thema Phytosanierung beraten werden. Da Phytosanierungen in der Regel lange andauern und einen großen Untersuchungs- und Kontrollaufwand erforderlich machen, eignen sich diese besonders für hoch belastete Böden und möglichst große Areale, die keinem zeitlichen Druck unterliegen, bebaut oder genutzt zu werden. 
Zielerreichung bis 2024: 
 Die Phythosanierung wird in der Machbarkeitsstudie "Wiedervernässung der 
Flehbachaue" als eine von drei Varianten genannt. Ausgeführt wurde bisher kein 
Projekt. Das Thema Phytosanierung fristet (nicht nur) in Köln ein Schattendasein (INA 
2025). 
Zielanpassung bis Ende 2030: 
 Zwei Testflächen werden ausgewiesen und die Phytosanierung wissenschaftlich 
begleitet (z.B. als Forschungsprojekt).  
 Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird darüber informieren, welche Pflanzen 
Schwermetalle abbauen können und dass durch dieses Verfahren die Umwelt 
kostengünstig gereinigt und Lebensraum wiederhergestellt werden kann. 
Grundstückseigentümer:innen werden auf Anfrage zum Thema Phytosanierung 
beraten.   
2.4. Wildwiesen und Insektenweiden 
Gemäß Aktionsplan von 2018 sind bis 2025 Verkehrsinseln, Mittelstreifen, öffentliche Gehölzränder und städtische Brachflächen in Wildwiesen und Insektenweiden umgewandelt. Bereits 2010 hat der Rat der Stadt Köln hat die Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" verabschiedet und ist im Mai 2017 dem Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e.V." beigetreten (Stadt Köln o.J. c). Der Einsatz für die biologischen Vielfalt ist damit für Köln eine offizielle Absichtserklärung und sollte daher eine hohe Bedeutung bei

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Entscheidungsprozessen bekommen. Mit der Bewerbung für das Label "Stadtgrün naturnah" liegt inzwischen ein umfassender Maßnahmenkatalog vor, der auch in großem Umfang die Anlage bienen- und insektenfreundlicher Flächen vorsieht. Hier sollte darauf geachtet werden, dass zur Förderung der Artenvielfalt, insbesondere hinsichtlich der Insekten, dauerhafter Bewuchs präferiert wird, da einjährige Pflanzungen den Überwinterungsaspekt nicht hinreichend berücksichtigen.  
Zielerreichung bis 2024: 
 Laut Sachstandsbericht zur essbaren Stadt belaufen sich die Flächen artenreicher 
Wiesen auf 250,3 ha (Folgeprojekt REACT-EU läuft noch bis 2026). Durch die 
Rezertifizierung mit „Gold“-Status (Label besteht noch bis 2026) kann das 
Förderprogramm „Stadtgrün naturnah“ fortgesetzt werden, sodass weitere 
Potentialflächen ermittelt und die kumulierte Fläche artenreicher Wiesen vergrößert 
werden soll.  
Zielanpassung bis Ende 2030: 
 Die angelegten artenreichen Wiesen werden auch nach Ende des Förderprogramms 
"Stadtgrün naturnah" nachhaltig und naturnah gepflegt. 
 Ziel ist die zunehmende Anlage mehrjähriger Blühstreifen zur Biotopvernetzung und 
der Förderung der Artenvielfalt und deren Erhalt. 
 Neu: In den größeren städtischen Parks werden abseits der Aufenthaltsflächen 
Wildblumenwiesen, bunte Säume, Tümpel, Hecken, Steinhaufen und naturnahe 
gestufte Waldmäntel angelegt. Dadurch entstehen viele kleinere Biotope und 
biologische Trittsteine für Tiere und für Kinder Lern- und Erfahrungsorte. 
2.5. Begrünte Dachflächen und vertikale Begrünung 
Die Ökosystemleistungen von Gebäudebegrünung können auch monetär z.B. durch stark gesunkene Betriebskosten, bemessen werden: gut erforscht ist das z.B. am Modellvorhaben des physikalischen Instituts der Humboldt-Universität zu Berlin (BfN o.J.)3. Daher ist es auch in Köln das Ziel, den Anteil der intensiven Dach- und Fassadenbegrünung zu erhöhen. Dies sollte bereits ab 2018 mit drei Maßnahmenpaketen geschehen. Bis 2020 sollte es fünf Pilotversuche der Essbaren Fassadenbegrünung in Köln geben.  Selbstverpflichtung der Stadt Köln: Die Stadt Köln übernimmt als Kommune eine Vorreiterrolle bei der Begrünung von Dachflächen und Fassaden. Die Gebäudewirtschaft wurde beauftragt, für alle öffentlichen Gebäude in Zusammenarbeit mit Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Bauamt, Essbarer Stadt und interessierten Bürger:innen bis 2024 ein Konzept zur Intensivbegrünung städtischer Gebäude zu erarbeiten und dieses ab 2025 umzusetzen. Der Ratsbeschluss AN/1639/2017 umfasst auch geplante Gebäude sowie Neubau und Sanierung städtischer Gebäude als Vorbildfunktion.  Verstetigung bestehender Ansätze: Die Stadtverwaltung soll die bestehende Image- und Informationskampagne für private Fassaden- und Dachbegrünung und das Förderprogramm  3 Für die Simulation von Pflanzeneffekten in Verbindung mit der Architektur hat sich z.B. das Simulationsprogramm ENVI-met (ENVI-met 25.10.2020) über die Jahre in vielen Projekten weltweit bewährt.

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für Gebäudeeigentümer:innen "Grün hoch3" über den damaligen Förderzeitraum hinaus verstetigen.  Ausweitung auf Neubauten und Bestand: Um entsprechende Maßnahmen zu verstetigen, soll sich die Stadt Köln dazu verpflichten, Anreize für Dachbegrünungen im Neubau sowie in Bestandsgebäuden zu schaffen. Dies soll insbesondere Flachdächer und Fassadenbegrünungen im Sinne der Essbaren Stadt betreffen und soll über die Festschreibung in formellen Plänen (z.B. Bebauungsplänen) sowie mit Hilfe von informellen Instrumenten (z.B. Beratungsangebote, Programm mit finanzieller Unterstützung u.ä.) erfolgen. Im Bebauungsplanverfahren soll eine Gebäudebegrünung empfohlen und eine stärkere Berücksichtigung dieser Empfehlungen befürwortet werden.  
Zielerreichung bis 2024: 
 Laut Sachstandbericht Essbare Stadt 2024 wurden von insgesamt 839 Anträgen im 
Förderprogramm "Grün hoch3" in den letzten sechs Jahren 749 bewilligt. Offen bleibt, 
um wieviel Gesamtfläche es sich dabei handelt. Bei städtischen Projekten ist der 
Sachstand unverändert d.h. mehrere Projekte, meist Schulgebäude, sind seit mehreren 
Jahren in der Prüfung bzw. Planung.  
 Es gibt keine Angaben zu den fünf Pilotversuchen der Essbaren Fassadenbegrünung in 
Köln.  
 Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln haben einen Leitfaden "Mehr Grün für ein 
besseres Klima in Köln" entwickelt.  
 Positiv zu vermerken ist, dass die Stadt ein Online-Portal eingerichtet hat, das einen 
Überblick und Detailinformationen zu den Förderprogrammen der Stadt Köln bietet4. 
Zielanpassung bis Ende 2030: 
 Die seit Jahren in Prüfung bzw. Planung befindlichen städtischen Projekte sind 
umgesetzt. Es gibt in den zukünftigen Sachstandberichten konkrete Angaben darüber, 
wieviel Fläche insgesamt begrünt wurde. 
 30% der kommunalen Einrichtungen verfügen über eine klimarelevante Dach- 
und/oder Fassadenbegrünung. 
 Neu: Es gibt eine Regelung im Bebauungsplanverfahren, die darauf abzielt, einen 
gebündelten Nachweis von Regenwasserretention, Förderung der Artenvielfalt und der 
Vermeidung von Hitzeinseln auf beplanten Grundstücken rechtlich zu verankern. Mit 
diesem Instrument könnten zugleich auch bestehende materielle 
bauordnungsrechtliche Anforderungen z.B. eine notwendige Bauwerksbegrünung 
aufgegriffen und zum Ausgleich bspw. mit dem Denkmalschutz oder in Bezug auf 
energetische Anforderungen gebracht werden.  
2.6. Streuobstwiesen 
Das 2018 erklärte Ziel war eine Verstetigung der Streuobstwiesenkommission. Ab 2025 sollte die Biologische Station Leverkusen/Köln (jetzt: NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln) die Koordination des ehrenamtlichen Engagements vor Ort übernehmen, sodass die Wiesen und  4 https://foerdermittel.stadt-koeln.de/fw/index.html

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das Obst als Grundlage für die lokale Ernährung genutzt werden können. Die Biologische Station sollte dabei die fachgerechte Pflege und die Kontinuität sicherstellen. Die Finanzierung sollte über Drittmittel, städtische Mittel, Ausgleichsgelder und im besten Falle auch über die regionale Vermarktung der Produkte erfolgen.  Zur Entwicklung und Pflege von Obstbäumen im öffentlichen Raum (außerhalb von Streuobstwiesen) sollten Patenschaften vergeben werden. Zur Qualifizierung der Paten, sowie zur Sicherung der Baumpflege von nicht verpachteten Obstbäumen, sollte eine Fachstelle eingerichtet werden (bspw. als Kooperation zwischen Biologischer Station und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen). Die Stadt Köln sollte die lokale Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst und anderen Produkten der Streuobstwiese durch Verkauf der Produkte in städtischen Kantinen, Werbung und ggf. Investitionszuschüsse zur Herstellung von Produktions- und Vertriebswegen unterstützen. Dabei sollten sich Anbau, Veredelung der Nahrungsmittel und Vertrieb an einem geschlossenen, energieschonenden und verpackungsarmen Kreislauf innerhalb des Stadtgebietes und des unmittelbaren Umlandes orientieren. Ziel war es, dass ab 2025 Saft von Kölner Streuobstwiesen in Köln stadtweit zu erwerben ist.  
Zielerreichung bis 2024: 
 Die Gründung der Streuobstwiesen-Kommission erfolgte 2018. Das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen hat zusammen mit der NABU Naturschutzstation 
Leverkusen-Köln alle erfassten Daten des Kölner Bestandes digitalisiert und in einer 
einzigen GIS-Datenbank (dem Kölner Obstwiesenkataster KOK) zusammengefasst.  
 Die NABU Naturschutzstation Leverkusen-Köln pflegt seit 2019 städtische 
Obstwiesen. Mit dem Beschluss des Ausschuss Klima Umwelt und Grün vom 27.04.2023 
wurde das Obstwiesen Projekt auf 45 Flächen erweitert und umfasst seitdem 1982 
Bäume. 
 Die NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln hat 2021 mit der Arbeit an einer 
Sortenerhaltungskultur für rheinische Obstsorten in Köln begonnen. 164 historische 
Obstsorten mit Bezug zum Rheinland und seinen Nachbarregionen umfasst die 
Erhaltungskultur im Bergheimer Dreieck. Das Konzept für eine solche Erhaltungskultur 
hat die Naturschutzstation für Köln ausgearbeitet und vorgelegt. Die Umsetzung 
wurde im Sommer 2021 vom Kölner Stadtrat beschlossen. 
 Im Auftrag der Stadt Köln hat die NABU-Naturschutzstation ab Winter 2021/22 im 
Nüssenberger Busch eine Allee aus Birnbäumen, die „Allee der vergessenen 
Birnensorten“ gepflanzt, die 90 vom Aussterben bedrohte und heute kaum noch 
bekannten Birnbaumsorten umfasst. 
 Die Arbeit der NABU-Naturschutzstation auf den städtischen Obstwiesen ist offen für 
alle Kölner:innen (unter fachlicher Anleitung), die ehrenamtlich mitarbeiten möchten.  
 Laut Sachstandsbericht der Verwaltung konnten im Rahmen einer Förderung im Winter 
2023/24 insgesamt 131 Obstgehölze auf städtischen Streuobstbeständen 
nachgepflanzt werden. Dies waren mehrheitlich Hochstämme der Obstarten Apfel, 
Birne, Kirsche und Pflaume. Zusätzlich konnten im Rahmen der Klimaanpassung auch 
seltenere Obstarten wie Quitte, Aprikose, Mandel, Feige und Kornelkirsche in 
unterschiedlichem Umfang gesetzt werden.

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 Das Produkt "Rheinischer Apfel-Saft" aus 100% naturbelassenem Saft kann bei der 
NABU-Naturschutzstation Leverkusen-Köln erworben werden. 
Zielanpassung bis Ende 2030: 
Die Kölner Streuobstbestände und die mit ihnen eng verwobenen Lebensgemeinschaften stehen unter einem stetig wachsenden Druck: Infrastrukturprojekte, fehlende Nutzung, langjährige Pflegerückstände der 1945-1960 angelegten Wiesen mit noch heterogenen Baumbeständen, intensive Landwirtschaft sowie unsachgemäß erfolgte Ausgleichsmaßnahmen mit homogenen Baumbeständen sind nur einige der Probleme. Hinzu kommen steigende Temperaturen und zunehmende Trockenheit. Die klimatischen Veränderungen erfordern die zusätzliche Wahl von Sorten und Arten, die mit den prognostizierten Extremen besser zurechtkommen (TMUEN, 2022). Neben dem Obstsortenerhalt, dem Klimaschutz soll deshalb die zu erwartende Klimaverschiebung vorausschauend mitgeplant werden, sodass sie der im Landschaftsplan der Stadt Köln geforderten Vorsorgeorientierung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen entspricht.  Die Auswirkungen einzelner Stressfaktoren könnten effektiv und nachhaltig minimiert werden, wenn Bäume, Boden und Fläche auf die klimatischen Veränderungen vorbereitet, dafür gestärkt und gepflegt werden. Um hierzu einen Beitrag zu leisten, sollen die folgenden Maßnahmen und Zielsetzungen bis Ende 2030 realisiert werden: 
 Wichtiger als die Wahl der Obstsorten soll die Wahl der Obstarten werden.  
 Es soll künftig auf ein breiteres Spektrum der Unterlagen und Stammbildner geachtet 
werden. 
 Der Genpool der Kölner Streuobstbestände soll so vielfältig wir möglich werden, damit 
sie möglichst widerstandsfähig sind, um alle Herausforderungen, auch die des 
Klimawandels zu bewältigen. Dies betrifft auch alle bis 2030 erfolgten 
Ausgleichspflanzungen/Kompensationsmaßnahmen. Es soll das ganze Spektrum 
bewährter Obstsorten und Obstarten genutzt werden (siehe auch Kapitel "Neu- und 
Ersatzpflanzungen). 
 Bei der Neupflanzung werden neben klimaresistenten regionalen Sorten vor allem 
Obstarten und -sorten aus denjenigen Regionen ausgepflanzt werden, deren heutiges 
Klima dem prognostizierten Klima in 50 Jahren bei uns entspricht. 
 Es werden Obstsorten ausgewählt, die sich als besonders robust gegen Krankheiten 
und "Schädlinge" erwiesen haben. 
 Es werden mehr neue, vielversprechende Zufallssämlinge und gezielt für die 
Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels neu gezüchtete Sorten 
gepflanzt werden können. 
 Obstbaumpflanzungen werden zum natürlichen Bestandteil des Kölner Stadtbilds. 
Dazu zählt auch eine Nutzung der Früchte durch die Bevölkerung. Die Verwaltung 
erarbeitet dazu ein Nutzungskonzept, welches einerseits die Ansprache der 
Bevölkerung in Form von Workshops (Vermittlung kultureller Praktiken, Bildung etc.) 
und Informationsangeboten und andererseits die Verwertung und Vermarktung 
bestimmter Obstbestände in Form von Saft und Fruchtprodukten umfasst. Außerdem 
sollen dazu Pilotpflanzungen – ähnlich der Mini-Urwälder oder Waldgärten in

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Kooperation von Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und Stiftung deutscher 
Wald – angelegt werden. 
Quellen 
Bundesamt für Naturschutz (BfN) (Hg.) (o.J.): Gebäudebegrünung und Regenwassermanagement an der Humboldt-Universität zu Berlin. Online unter: https://www.bfn.de/praxisbeispiele/gebaeudebegruenung-und-regenwassermanagement-der-humboldt-universitaet-zu-berlin (eingesehen am 28.1.2025). Deutsche Umwelthilfe e.V. (Hg.) (2024): Hitze-Check von Deutschlands Städten. Online unter: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2024/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_240729.pdf (eingesehen am 28.1.2025). Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. (Hg.) (o.J.): Im Veedel mitwirken. Online unter: https://essbare-stadt.koeln/im-veedel/ (eingesehen am 28.1.2025). Initiative Nachrichtenaufklärung (INA) e.V. (Hg.) (2025): Top Ten der Vergessenen Nachrichten 2024. Online unter. http://www.derblindefleck.de/top-ten-der-vergessenen-nachrichten-2024/ (eingesehen am 28.1.2025). Koßmann, M. (2024): Stadtklimaprojektionen der Häufigkeit von Temperaturkenntagen als Grundlage für die Anpassung an den Klimawandel in Köln. Deutscher Wetterdienst (DWD), Offenbach. Online unter: https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaforschung/klimawirk/stadtpl/stadtklimaprojekte/projekt_koeln_leverkusen/pdfs/abschlussbericht_koeln.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (eingesehen am 21.02.2025) Stadt Köln (Hg.) (o.J. a): Ein Wegweiser für Baumbeet- und Grünflächenpat*innen. Online unter https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/baumpatenfibel_2023.pdf (eingesehen am 31.3.2025).  Stadt Köln (Hg.) (o.J. b): Landschaftsplan. Online unter: https://www.stadt-koeln.de/artikel/05241/index.html (eingesehen am 27.3.2025) Stadt Köln (Hg.) (o.J. c): Stadtgrün naturnah. Online unter: https://www.stadt-koeln.de/artikel/68257/index.html (eingesehen am 27.3.2025) Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) (2022): Handlungskonzept Streuobst Thüringen. Erfurt.  Zimmermann, B., Kruber, S., Nendel, C., Munack, H. u. Hildmann, C. (2024): Assessing the cooling potential of climate change adaptation measures in rural areas. In: Journal of Environmental Management 366.

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3. Gärtnern in Bildungseinrichtungen 
Kita- und Schulgärten sowie naturnah gestaltete Kita- und Schulfreiflächen eröffnen zahlreiche Möglichkeiten, Kindern und Jugendlichen in unter ökologischen Aspekten gestalteten Bildungseinrichtungen besondere Erlebnisräume anzubieten und sie an das Gärtnern und damit den bewussten Umgang mit Lebensmitteln heranzuführen. Zugleich fördert die Nutzung von Schulgärten das Umweltbewusstsein, das mentale Wohlbefinden und die schulischen Leistungen, insbesondere in den Naturwissenschaften (s. dazu Benkowitz &. Köhler 2019; Davis et al. 2023; Walshe et al. 2024). Schulgärten können somit eine wichtige Rolle bei der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) spielen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Kita- und Schulgärten in einem pädagogischen Gesamtkonzept natürlicher und fester Bestandteil des Kita- und Schulalltages sein. Die Vielfältigkeit und das Potential von Gärten an Schulen, Kitas und weiteren Bildungseinrichtungen werden bisher unterschätzt - ein Garten muss nicht zwangsläufig ein Nutzgarten im Sinne eines Gemüsegartens sein. Diese Art von Garten ist oft arbeitsintensiv und kann daher abschrecken. Außerdem sollten Kinder auch lernen, dass man Wildkräuter und „Unkräuter“ wie Löwenzahn oder Giersch zur Zubereitung schmackhafter und gesunder Gerichte oder Getränke verwenden kann. Der Garten ist daher vielmehr als wilder (Frei-)Raum für Kinder und Jugendliche – aber auch für Tiere und Insekten - anzusehen. Für Kinder und Heranwachsende ist er ein Ort zum Entdecken, Beobachten, sich zurückziehen, Ruhe finden, Lernen und Erfahrungen sammeln ohne Leistungsdruck und Zwang. Hier sollen nicht nur gärtnerische Fähigkeiten und Umweltbewusstsein, sondern auch Fantasie und Motorik gefördert werden. Gärten an Bildungseinrichtungen können die unterschiedlichsten Formen annehmen und einer Vielzahl von Pflanzen, Tieren und Insekten Lebensraum bieten. Dabei müssen sie nicht zwangsläufig mit einem hohen Arbeitsaufwand und hohen laufenden Kosten einhergehen. Ein Gartenkonzept sollte viele unterschiedliche Flächen beinhalten, die wenig pflegeintensiv und gleichzeitig sehr vielfältig gestaltet sind. Vor diesem Hintergrund wurde die Stadtverwaltung mit Beschluss im Jahr 2018 beauftragt, das zu dem Zeitpunkt bestehende Schulgartenkonzept für Grundschulen, das durch den Sachkunde-Arbeitsplan der Grundschule Koblenz-Metternich inspiriert wurde5, als Schulgarten-Aktionsplan für alle Kölner Schulen, Kitas und weitere Bildungseinrichtungen mit dem Ziel auszubauen, dass jede Kölner Kita und jede Kölner Schule einen Garten hat und betreibt. Der so entwickelte Schulgarten-Aktionsplan soll mit Akteur:innen wie Schüler:innen, Eltern, Lehrer:innen, dem Schulgartennetzwerk, dem Schulamt, Grünflächenamt, Umweltamt, Ernährungsrat, Essbare Stadt partizipativ und mit bürgerlichem Engagement bis 2022 entwickelt werden. 
3.1 Schulgarten-Aktionsplan 
Die im Aktionsplan „Essbare Stadt“ formulierte Zielsetzung für das Jahr 2020 lautete „Erstellung eines Konzepts [„Schulgarten-Aktionsplan“] zur Umsetzung von einem Schulgarten pro Kölner Schule“.  Im Rahmen einer städtischen Veranstaltung hat der Ernährungsrat im Frühjahr 2022 zusammen mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt und rund 70 Expert:innen „Lösungen  5 http://www.stadt-koeln.de/artikel/62863/index.html

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für Kölner Schulgärten“ als Beitrag für die Erstellung des Schulgarten-Aktionsplans erarbeitet6. Die daraus resultierende Dokumentation wurde der Stadtverwaltung im Anschluss an die Veranstaltung übergeben. 
Zielerreichung bis Ende 2024 
Zum Zeitpunkt Ende Dezember 2024 ist festzustellen, dass die Arbeiten an der Entwicklung des Schulgarten-Aktionsplans für Köln in den beteiligten Behörden der Stadtverwaltung noch andauern und dem zur Folge der Entwurf bisher noch nicht im geplanten partizipativen Prozess den relevanten Akteur:innen offengelegt werden konnte. Einzelne darin enthaltene Elemente wie Netzwerkorganisation, Fortbildungen und Beratungen wurden aber bereits weiterentwickelt und sind auch schon umgesetzt (s.u.).  
Zielanpassungen bis Ende 2030: 
Der Schulgarten-Aktionsplan stellt die Maßnahmen und Strategien dar, die vonseiten der Stadtverwaltung unter den politischen Rahmensetzungen und einem offenen Abstimmungsprozess mit Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Gruppen geplant sind, um das Gärtnern in Bildungseinrichtungen in der Stadt zu fördern und zu stärken. Damit bildet der Schulgarten-Aktionsplan die erklärte zentrale Leitlinie und Richtschnur des Handelns im Aktionsfeld „Gärtnern in Bildungseinrichtungen“. Vor diesem Hintergrund sollte die Fertigstellung und Beschlussfassung zum Schulgarten-Aktionsplan hohe Priorität haben. 
 Zielanpassung bis spätestens Ende 2025 "Schulgarten-Aktionsplan": Fertigstellung 
des Schulgarten-Aktionsplans und Beschlussfassung zur Umsetzung des Schulgarten-
Aktionsplans. 
 Zielanpassung bis Ende 2030 "Schulgarten-Aktionsplan": Überprüfung der 
Zielerreichung und Aktualisierung des Schulgarten-Aktionsplans auf der Grundlage der 
dann vorhandenen wissenschaftlichen Grundlagen und politischen Erfordernisse, zur 
Verstetigung des Gärtnerns in Bildungseinrichtungen. Dies mit dem Ziel der Förderung 
der Umweltbildung und der Erreichung umwelt- und klimapolitischer Vorgaben zur 
Sicherung der ökologischen Grundlagen der Stadt. 
3.2 Stadtweiter Wettbewerb 
Als Zielsetzung war im Aktionsplan „Essbare Stadt“ 2018 festgelegt, dass bis zum Jahr 2020 „Kölner Schulen [starten] einen Wettbewerb zum Thema Essbare Stadt und Urbanes Gärtnern“ starten. 
Zielerreichung Ende 2024: 
Seit der Beschlussfassung zum Aktionsplan ist bis zum jetzigen Zeitpunkt kein eigenständiger Wettbewerb zum Thema "Essbare Stadt und Urbanes Gärtnern" an Kölner Schulen initiiert worden.  
Zielanpassung bis Ende 2030: 
 Beginnend mit dem Jahr 2026 wird ein stadtweiter Wettbewerb in 
Bildungseinrichtungen zum Thema "Essbare Stadt und Urbanes Gärtnern" an Kölner 
Schulen initiiert, der in regelmäßigen Intervallen alle zwei Jahre durchgeführt wird. 
Dieser Wettbewerb kann Teil eines umfassenderen Wettbewerbs sein (s. Kapitel 
 6 https://essbare-stadt.koeln/ergebnisse-des-schulgarten-workshops/

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
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„Übergreifende Themen“). Ein entsprechender Vorschlag zur Durchführung soll mit 
dem Schulgarten-Aktionsplan vorgelegt werden. 
3.3 Lehrer:innenausbildung 
Ursprüngliche Zielsetzung bis zum Jahr 2020: „Der Verband zur Förderung des MINT-Unterrichts arbeitet mit den Lehrerseminaren – insbesondere der Fachrichtung Biologie – zusammen. Lehrer:innen wird die Wichtigkeit des aktiven Gärtnerns in der Schule nähergebracht und Umsetzungsstrategien werden aufgezeigt.“ 
Zielerreichung bis Ende 2024:  
Eine systematische Zusammenarbeit mit dem Verband zur Förderung des MINT-Unterrichts ist bisher nicht erfolgt.  Im März und September 2019 führte das Umwelt- und Verbraucherschutzamt in Kooperation mit dem Institut für Biologiedidaktik der Universität zu Köln im Modularen Modellgarten die Fortbildung „Unterrichten im Schulgarten“ für Lehr- und OGS-Kräfte durch7. Erreicht werden konnte auch, dass in verschiedenen Seminaren der Lehrkraftausbildung (u.a. Biologie, Geographie, Naturwissenschaften, Musik, Sprachen, DaZ) an der Universität zu Köln der pädagogische Nutzen von Gärten an Schulen in Theorie und Praxis thematisiert wird8. Das Zentrum für Lehrer:innenausbildung (ZfL) der Universität zu Köln hat 2024 angehende Lehrkräfte einen zusätzlichen Grünen Lernort an der Universität planen und anlegen lassen. Fokus war hierbei „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE). Der Garten wird in Seminaren und für andere Veranstaltungen genutzt9. Zahlreiche Institutionen in Köln bieten Plätze für das Berufsfeldpraktikum im Lehramtsstudium an. Durch ein solches Praktikum wurde beispielsweise der ZfL-Garten durch Teich, Komposthaufen und Totholzecke ökologisch aufgewertet. Eine Liste aktueller Berufsfeldpraktikumskooperationspartner ist auf der ZfL-Webseite einzusehen10. Die Universität bietet in Veranstaltungen verschiedener Studiengänge bereits Service Learning Projekte im Bereich BNE an. Beim Service-Learning werden nicht nur Wissen und Kompetenzen vermittelt. Es entstehen auch Produkte und Serviceleistungen für gemeinwohlorientierten Projekte. Eine Liste aktueller Service-Learning-Projekte findet man auf der Webseite des Professional Centers11.  
Zielanpassungen bis Ende 2030 
"Aus- und Weiterbildung von (angehenden) Pädagog:innen und 
Lehrkräften“ 
Die Stadt Köln kann zwar nicht Themen der Lehrkraftausbildung festlegen. Sie kann aber die Weiterentwicklung der universitären BNE-Lehrangebote im Bereich Gärtnern, Ernährung und Umweltbildung unterstützen. Insbesondere das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz und  7 https://modellgarten-momo.uni-koeln.de/fuer-lehrkraefte/fortbildungen 8 https://modellgarten-momo.uni-koeln.de/fuer-studierende 9 https://zfl.uni-koeln.de/praxisphasen/projekte/gruene-lernorte-an-uni-und-schule 10 https://zfl.uni-koeln.de/sites/zfl/Dokumente/EOP-BFP/bfp-kooperationspartner_innen.pdf 11 https://professionalcenter.uni-koeln.de/lehre/service-learning

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
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das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen können hier entsprechende Angebote machen. 
 Ziel: Die Stadt Köln bietet ab 2026 jedes Jahr mindestens ein Projekt für das 
Berufsfeldpraktikum im Lehramtsstudium an.  
 Ziel: Die Stadt Köln macht der Universität ab 2025 jedes Jahr mindestens zwei Angebote 
für Service-Learning Projekte, die mit Garten-Projekten bzw. der gartenbezogenen 
Umweltbildung in Köln verbunden sind. Mindestens eines davon richtet sich an 
Lehramtsstudierende. Mindestens eines ist für Studierende anderer Studiengänge 
geeignet. 
Um langfristig zu garantieren, dass schon Studierende verschiedener Fachrichtungen im Zuge von Veranstaltungen die Wichtigkeit und Nutzung eines Schulgartens als Lehr- und Lernort kennenlernen können, ist die dauerhafte Etablierung des Modularen Modellgartens (MoMo) des Instituts für Biologiedidaktik zentral. Um dies zu erreichen, ist primär die Verbesserung der Personalsituation von Bedeutung. 
 Ziel: Einrichtung einer Dauerstelle für Pflege und Koordination des Gartens im Umfang 
von mindestens einer 50%-Stelle. Die Unterstützung vonseiten der Stadt Köln in Form 
einer Interessensbekundung („Letter of Intent“) bei den Verhandlungen mit der 
Universität zu Köln zur Einrichtung einer entsprechenden Stelle ist gewährleistet. 
Für Pädagog:innen in Ausbildung ist es elementar, dass die Arbeit mit Kindern in einem Lehr-Lerngarten thematisiert und geübt werden kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass bereits mit Eintritt ins Arbeitsleben ausreichend Expertise vorhanden ist, um Angebote für Kinder im Garten zu planen und durchzuführen.  
 Ziel: Einrichtung eines zentralen, gut erreichbaren Lehr-Lerngartens für angehende 
Pädagog:innen, in welchem Lerneinheiten zum Thema Schulgarten durchgeführt 
werden können. 
Befragungsergebnisse, die in dem Positionspapier der Hochschule Agrar- und Umweltpädagogik sowie von Acker Deutschland und Österreich zusammengefasst sind, machen deutlich, dass ein Drittel der Lehrkräfte als Hindernis, einen Garten an ihrer Schule zu nutzen, angibt, dass ihnen hilfreiche Fortbildungen dazu fehlen (Hochschule Agrar- und Umweltpädagogik et al. 2024). Um Pädagog:innen ein entsprechendes Fortbildungsprogramm bieten zu können, sollte das Fortbildungsangebot, welches das Umwelt- und Verbraucherschutzamt bereits aufgebaut hat, in Zukunft ausgebaut werden. Wichtig sind insbesondere Fortbildungen zur Planung, Anlage, Pflege und Nutzung von Gärten an Bildungseinrichtungen. Die Workshops sollten in den oben erwähnten zentralen Lehr- Lerngärten oder in den Einrichtungen vor Ort durchgeführt werden. 
Ziele:  
 Bis zum Jahr 2030 wird eine Fortbildungsreihe für Pädagog:innen in Kitas sowie 
Lehrkräfte an Grund- und weiterführenden Schulen zum Thema „Gärtnern in 
Bildungseinrichtungen“ entwickelt und eingerichtet. Dabei kann auf dem 
Fortbildungsangebot für Lehrkräfte und Pädagog:innen aufgebaut werden, welches das 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt bereits aufgebaut hat. Erste Workshops in dieser 
Fortbildungsreihe sollen ab 2025 stattfinden.

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
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 Die Fortbildungsreihe sollte dabei jedes Jahr grundlegende Workshops zum Thema 
„Planung, Anlegen und Pflege eines Schul- und Lehrgartens“ anbieten. Darüber hinaus 
sollten verschiedene Workshops zur pädagogischen Nutzung eines Gartens angeboten 
werden, die sich jedes Jahr thematisch ändern können. Fokus sollte hierbei auf 
praxisorientierten Workshops sein.  
 Für die dauerhafte Etablierung der Fortbildungsreihe ist ein Konzept für die 
langfristige Finanzierung von Personal, welches die Fortbildungen durchführt und 
neue Workshops plant, zu erarbeiten. Dieses Konzept soll in 2026 erstellt und in den 
Folgejahren umgesetzt werden.  
3.4 Schulgärten für alle 
Die Zielsetzung für das Jahr 2025 war es, dass jede Schule Kölns einen Schulgarten hat, sei es in Form eines kleinen Hochbeetes mit Wildblumen, eines Gemüsegartens oder einer großen Streuobstwiese. An Standorten, wo die Einrichtung eines Schulgartens nicht möglich ist, sollte eine übergreifende Nutzung anderer Schulgärten ermöglicht werden. Die Stadt Köln hat sich mit Blick auf die Zielerreichung verpflichtet, zunächst bis 2025 an allen Schulen und Kitas zu prüfen, dass ein Grundstück fürs Gärtnern zur Verfügung gestellt wird. Dieses soll möglichst entsiegelt und mit Bodenanschluss sein. 
Zielerreichung bis 2024 
Die Veröffentlichung einer Befragung an Kölner Schulen zum Thema „Schulgärten“, die im Jahr 2022 durchgeführt worden ist, steht noch aus. Damit liegen belastbare Angaben zur Zahl der Schulgärten in Köln noch nicht veröffentlicht vor. Ebenso steht damit die Veröffentlichung der Prüfergebnisse mit Blick auf die Bereitstellung von Flächen für Schulen und Kitas zum Gärtnern noch aus.   Im Rahmen einer städtischen Veranstaltung hat der Ernährungsrat im Frühjahr 2022 zusammen mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt und rund 70 Expert:innen „Lösungen für Kölner Schulgärten“ als Basis für den Schulgarten-Aktionsplan erarbeitet12. Durchführung des Leuchtturmprojekts der Gesamtgrundschule Riphahnstraße, an der seit 2021 ein Schulgarten professionell betreut wird13. Durch das niedrigschwellige „Förderprogramm Umweltbildung“ des Umwelt- und Verbraucherschutzamts konnten mehrere Gärten an Bildungseinrichtungen aufgebaut oder erweitert werden14. Pilotprojekt zur individuellen Schulgarten-Beratung vor Ort: Erstberatung von zunächst 16 Schulen in Köln wurde 2024 erfolgreich vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt durchgeführt. Erweiterung des Materialbestands zur Umweltbildung auf der Webseite der Stadt (z.B. Tipps und Checklisten zur Einrichtung eines Schulgartens15). Stärkere Vernetzung von städtischem Schulgartennetzwerk Köln und BNE-Netzwerk Köln.  12 https://essbare-stadt.koeln/ergebnisse-des-schulgarten-workshops/ 13 https://www.ggs-riphahnstrasse.de/unsere-schule/konzepte/ 14 https://www.stadt-koeln.de/artikel/69598/index.html 15 https://www.stadt-koeln.de/artikel/62536/index.html

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
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Zielanpassung bis Ende 2030 
"Jede Bildungseinrichtung hat einen eigenen Lehr- und Lerngarten": 
 Ziel: Jede Bildungseinrichtung in Köln hat bis zum Jahr 2030 einen Garten auf eigenem 
Gelände oder leicht erreichbar in unmittelbarer Nähe zur Bildungseinrichtung. 
Das Außengelände von bestehenden Bildungseinrichtungen sollten so weit wie möglich entsiegelt und artenvielfaltfördernd begrünt werden, 70% des Grüns sollten dabei essbar sein. Diese Maßnahmen helfen dabei, die innerstädtische Überhitzung im Sommer zu verringern, Starkregenereignissen zu begegnen und Biodiversität zu fördern. Zugleich besteht die Möglichkeit, Kindern und Jugendlichen Naturerfahrung zu ermöglichen und ihnen dadurch Ernährungs-, Klima- und Umweltbildung im direkten Lebensumfeld nahe zu bringen. Stark und großflächig versiegelte Flächen heizen sich in Hitzeperioden besonders stark auf, was in den Sommermonaten gesundheitliche Risiken verstärkt. Meist fehlen auf diesen Flächen auch Pflanzungen, die Schatten spenden könnten. Bei Starkregenereignisse sammelt sich das Wasser auf versiegelten Flächen und kann nicht schnell genug an die Kanalisation abgeführt werden. Zur Verhinderung dieser negativen Effekte ist auch bei der Planung von Gärten in Bildungseinrichtungen das Konzept „Schwammstadt“ zu berücksichtigen.  Es sollte angestrebt werden, dass auf dem Gelände von Bildungseinrichtungen maximal viel unversiegelte Fläche vorhanden ist, die mit schattenspendenden, trockenheits- und hitzeresistenten, essbaren, möglichst heimischen, regionalen und standortgerechten Pflanzen aufgewertet werden. Auch die Begrünung von Fassaden und Dächern durch essbare und nicht essbare Pflanzen ist hier bei der Schulgartenplanung zu berücksichtigen. 
 Ziel: Bei der Planung und Einrichtung von Gärten in Bildungseinrichtungen ist die 
maximal mögliche Fläche des Grundstücks, der Fassaden- und Dachfläche zu nutzen. 
Dabei sollte so viel Fläche wie möglich entsiegelt werden. 
3.5 Selbstversorgung 
Verfügen Bildungseinrichtungen über einen Garten und bauen dort Gemüse und Obst an, ist es im Sinne der Unterstützung und der Entwicklung eines Regionalversorgungssystems konsequent, die essbaren Erzeugnisse aus dem Garten in einer eigenen Kantine zu verwenden. Eine entsprechende Zielformulierung war bereits im Aktionsplan 2018 enthalten: „Schulkantinen werden mit Obst und Gemüse aus dem eigenen Schulgarten versorgt. Schulkantinen verwenden an einem Tag pro Woche Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten“. Das Ziel, dass Bildungseinrichtungen durch einen eigenen Garten in ihrer Kantine regelmäßig mit Obst und Gemüse versorgt werden, stellt aber gerade auf städtischem Gebiet eine große Herausforderung dar, da oft die Anbaufläche nicht groß genug ist und das Personal für eine gute Pflege des Obsts und Gemüses fehlt. Langfristige Kooperationen mit Landwirt:innen aus der Region helfen Bildungseinrichtungen regionales und saisonales Gemüse zu erhalten, das sie in ihren Kantinen verarbeiten können. Den Landwirt:innen helfen langfristige Kooperationen ihren Lebensunterhalt zu sichern.  
Zielerreichung bis Ende 2024: 
Aktuelles Zahlenmaterial zur Ausstattung der Kölner Bildungseinrichtungen mit Schulküchen/Kantinen und zum Grad der Berücksichtigung regionaler Lebensmittel und Produkte bis hin zu Erzeugnissen aus eigenen Schul-/Lehrgärten liegen nicht vor.

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Von 2020 bis 2023 führte der Ernährungsrat Köln das geförderte Projekt „StErn-Kita“ durch. Mit 15 Modell-Kitas in Köln wurden in enger Zusammenarbeit Ernährungskonzepte und Lieferbeziehungen neu strukturiert und getestet. Hauswirtschaftskräfte und pädagogische Fachkräfte wurden für die Themen einer nachhaltigen Ernährung sensibilisiert16. Seit 2024 läuft das Projekt „PröBIErs“, das auf Träger-Ebene sowie in der Ausbildung von angehenden Erzieher:innen ansetzt. Dabei entstehen Konzepte zur kostenneutralen Umstrukturierung der Kita-Küche und zur generellen Nachhaltigkeitssteigerung im Betrieb. 
Zielanpassung bis Ende 2030: 
 Durchführung eines Modellvorhabens zur Bewertung der Effekte des Aufbaus einer 
regionalen Versorgungsstruktur unter der Voraussetzung, dass eine eigene Küche in 
der Bildungseinrichtung vorhanden ist und die Bildungseinrichtung über einen Schul-
/Lehrgarten verfügt.  
3.6 Neu: Beratung von Bildungseinrichtungen 
Wenn Bildungseinrichtungen den Wunsch haben, einen Garten anzulegen und in das pädagogische Konzept aufzunehmen, ist Beratung durch Expert:innen oft hilfreich und gewünscht. Neben dem Ausbau des Fortbildungsangebots (s. Kapitel „Lehrer:innenausbildung“) ist die langfristige Etablierung eines gezielten Beratungs- und Weiterbildungsangebots im Rahmen des bereits bestehenden städtischen Schulgartenprojekts für alle Bildungseinrichtungen essenziell. Ziele bis 2030:  
 Die Online-Sprechstunden des Kölner Schulgartennetzwerks werden verstetigt. 
 Das Pilotprogramm der Stadt Köln zur Beratung von Schulen zum Thema Schulgarten 
wird verstetigt und ausgebaut. 
 Das Programm wird so ausgebaut, dass alle interessierten Bildungseinrichtungen die 
Möglichkeit bekommen, eine oder mehrere Beratungen vor Ort zum Thema Garten zu 
erhalten. 
3.7 Neu: Fortführung des Förderprogramms Umweltbildung 
Bildungseinrichtungen erhalten unkompliziert eine Anschubfinanzierung für ihre Garten- und Bildungsprojekte17. Ziel bis 2030:  
 Fortführung und Aufstockung des „Förderprogramms Umweltbildung“ des Umwelt- 
und Verbraucherschutzamts.  
 16 https://stern-kita.koeln/ 17 siehe dazu: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/umweltbildung/foerderprogramm-umweltbildung

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
25 
3.8 Neu: Personal für die Pflege von Gärten von 
Bildungseinrichtungen 
Um eine langfristige Instandhaltung von Schulgärten in Bildungseinrichtungen gewährleisten zu können, muss es gut ausgebildetes Personal geben, das sich um die Gärten kümmert. Eine Orientierung dafür kann das Konzept der seit 2021 professionell betreuten Riphahnschule geben18. Ziele bis 2030: 
 Es ist ein Konzept erarbeitet und umgesetzt, das die langfristige Pflege von Gärten an 
Bildungseinrichtungen gewährleistet.  
 Es ist eine Kooperation mit bevorzugt naturnah arbeitenden GaLa-Betrieben 
anzustreben, die zumindest an weiterführenden Schulen die Pflege mit einer 
Berufsorientierung für Schüler:innen in Form von Praktika o.ä. kombinieren. 
 Um an Schulen die Pflege der Gärten kontinuierlich zu gewährleisten, ist der 
Schulgarten offiziell als Klassenraum zu deklarieren. (Mit dieser Einstufung wird der 
Garten wie alle anderen Klassen- und Fachräume inklusive der Sportanlagen, in die 
alltägliche Pflege und Instandhaltung aufgenommen. Eine entsprechende Regelung ist 
über die Einstufung des Schulgartens als „(multifunktionaler) Fachraum“ möglich und 
liegt im Entscheidungsspielraum des Schulträgers.) 
3.9 Neu: Einrichtung einer zentralen Homepage - Sammlung 
von hilfreichen Informationen 
Bildungseinrichtungen benötigen eine zentrale Homepage mit allen Informationen, die sie rund um das Thema Garten benötigen. Derzeit findet man bereits zahlreiche hilfreiche Informationen auf der Seite des Ernährungsrates essbare-stadt.koeln und auf verschiedenen Seiten der Stadt Köln19. Zur besseren Auffindung der Informationen ist eine Bündelung des Angebots anzustreben (s. auch Kapitel 8.2 „Vernetzungsplattform“). Ziel bis 2030:  
 Einrichtung und Pflege einer Homepage für die Essbare Stadt, die auf den anderen 
relevanten Seiten der Stadt Köln verlinkt ist und auf der u.a. folgende Infos zu finden 
sind: 
- Ansprechpersonen für Erde, Saatgut, Pflanzen, Kompost Baumschnitt, Holzhäcksel, 
Service oder Leihmöglichkeiten für Geräte  
- Pädagogische Konzepte  
- Angebot an Fortbildungen  
- Beratungsangebot 
- Fördermöglichkeiten 
 18 siehe dazu: https://www.ggs-riphahnstrasse.de/unsere-schule/konzepte/). 19 z.B. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere (insbesondere https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/umweltbildung

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- Wettbewerbe 
- Netzwerke 
- Newsletter 
- Bildungsmaterialien  
- Ansprechperson, falls eine Bildungseinrichtung aus Platzgründen außerhalb des 
eigenen Geländes der Einrichtung Fläche für einen Garten sucht.  
- Links zu relevanten Webseiten  
- Aktuelles 
Quellen 
Benkowitz, D.& Köhler, K. (2019): Lernen im Schulgarten - Werden vorhandene Potentiale genutzt? Pädagogische Hochschule Karlsruhe. Online unter. https://phka.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/185/file/OPUS_2019_Schulgarten_Be_Koe_15_11_m_Autoren.pdf (eingesehen am 28.1.2025). Davis, J. N., Nikah, K., Landry, M. J., Vandyousefi, S., Ghaddar, R., Jeans, M. & van den Berg, A. E. (2023). Effects of a school-based garden program on academic performance: a cluster randomized controlled trial. In: Journal of the Academy of Nutrition and Dietetics 123 (4). S. 637-642. Hochschule Agrar- und Umweltpädagogik, Acker e.V. & Acker gemeinnützige GmbH (Hg.) (2024): Positionspapier: Pädagogisches Gärtnern. Der Schlüssel für wirkungsvolle Nachhaltigkeitsbildung und Zukunftsgestaltung. Online unter: https://www.haup.ac.at/wp-content/uploads/2024/09/Positionspapier_Paedagogisches_Gaertnern.pdf (eingesehen am 28.1.2025) Walshe, R., Evans, N. & Law, L. (2024): School gardens and student engagement: A systematic review exploring benefits, barriers and strategies. Issues in Educational Research, 34 (2), 782-801.

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4. Urbane Gemeinschaftsgärten 
Bei der Transformation hin zu einer nachhaltigeren Gesellschaft und für die Ernährungswende können Gemeinschaftsgärten eine wichtige Rolle spielen (Baier et al. 2024). Sie fördern nicht nur den Anbau von Gemüse, sondern bieten auch Raum für Erholung, erhöhen den Respekt vor Lebensmitteln und verstärken soziale Verbindungen. Die Gemeinschaftsgärten sind offen für alle und unterstützen Integration und Inklusion, indem sie Menschen über gesellschaftliche und kulturelle Grenzen hinweg zusammenbringen. Darüber hinaus bieten sie Bildungsangebote zu sozial-ökologischen Themen und ermöglichen es Kindern, frühzeitig einen Bezug zur Natur zu entwickeln. Durch Workshops lernen die Teilnehmenden nachhaltige Praktiken und können selbst Lebensmittel anbauen. Gemeinschaftsgärten tragen auch zur Biodiversität bei, indem sie Lebensräume für Insekten und seltene Pflanzen schaffen. In einem Forschungsprojekt wurde errechnet, dass ein Gemeinschaftsgarten je nach Größe zwischen 100.000 und 1,5 Millionen Euro pro Jahr für die Stadtgesellschaft erbringt. Dabei übersteigen die kulturellen und sozialen Leistungen die Gemüseproduktion bei weitem (Hirschfeld et al. 2024). Die Anahl der Gemeinschaftsgärten in Köln ist in den letzten Jahren gestiegen – wobei die Summe nicht zentral erfasst ist (eine annähernd aktuelle Übersicht bietet die Website www.essbare-stadt.koeln des Ernährungsrats (vgl. dazu auch Ernährungsrat Köln o.J.)). Insbesondere in den Kölner Sozialräumen hat sich eine Vielzahl von Gartenprojekten etabliert, weil die sozialen Leistungen und Funktionen von Gartenprojekten in der sozialen Arbeit immer deutlicher geworden sind. Hier hat sich auch die Organisation von Gemeinschaftsgärten weiterentwickelt. Manche Gärten verschwinden jedoch oder haben sich in anderer Konstellation neu erfunden. Die Etablierung von Gemeinschaftsgärten und deren Verstetigung sind in Köln noch keine Selbstläufer (Follmann & Hohengarten 2024). Viele Kölner Gemeinschaftsgärten sind im “Netzwerk Gemeinschaftsgärten Köln” zusammengeschlossen20. Die Mitglieder des Netzwerks engagieren sich für die Förderung neuer Gärten und den Erhalt der bestehenden, unter anderem durch politische Arbeit, Fortbildungen, gemeinsame Beschaffung und gegenseitige Beratung. Das Netzwerk organisiert auch das jährlich stattfindende Saatgutfestival Köln in Zusammenarbeit mit dem Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt (VEN), dem Ernährungsrat Köln und der Volkshochschule Köln. 
4.1 Ausbau von Urban Gardening 
Das im Aktionsplan 2018 formulierte langfristige Ziel ist, dass sich in jedem Kölner Veedel ein Gemeinschaftsgarten findet. Dafür sind zahlreiche Zwischenschritte und Maßnahmen von unterschiedlichen Seiten nötig. Als erster Zwischenschritt zur Zielerreichung wurde 2018 festgelegt, dass bis zum Jahr 2020 in Köln mindestens 14 Gemeinschaftsgärten existieren sollen, die verstreut über viele Stadtteile in (mindestens) 6 von 9 Stadtbezirken angesiedelt sind. 
Zielerreichung bis Ende 2024: 
Die Idee der Gemeinschaftsgärten hat sich inzwischen in Köln etabliert und insbesondere Träger aus den Sozialräumen oder nachbarschaftliche Initiativen sind tätig geworden. Allein  20 http://gemeinschaftsgaerten-koeln.de

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auf der Website der Essbaren Stadt sind insgesamt 28 Gärten verzeichnet und es sind sicherlich mehr – da hier der Bestand nicht vollständig dokumentiert ist. Damit ist für den Zeitpunkt Ende 2024 festzustellen, dass der für das Jahr 2020 definierte Zwischenschritt erreicht ist: Es gibt mehr als 20 Gemeinschaftsgärten in Köln. Diese verteilen sich über alle neun Stadtbezirke. Das langfristige Ziel der Einrichtung eines Gemeinschaftsgartens pro Veedel ist allerdings noch nicht annähernd in Reichweite.  Gartenlabore sind eine neue Initiative der Stadt. Sie sind niederschwellige Angebote zum selbstständigen oder gemeinschaftlichen Gärtnern und haben neben dem sozialen Aspekt auch zum Ziel, die Biodiversität zu steigern. Die Projekte befinden sich auf städtischen Flächen und sind explizit als öffentliche Grünfläche begehbar. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen entwickelt ein stadtweites Konzept zum Thema „Gärtnern in der Stadt“. Dabei wird zum einen untersucht, welche Ansätze neben den bekannten Kleingärten und den bereits etablierten Gartenlaboren noch umsetzbar sind. Neue Konzepte wie der Kleingartenpark oder der Waldgarten geben die Möglichkeit, bisherige Ansätze kritisch zu prüfen, anzupassen und zu ergänzen. In weiteren Schritten werden die Bedarfe (auch in Hinblick auf Sozialstrukturen und Wohnformen) der unterschiedlichen Bezirke ermittelt, um Prioritäten für die Flächensuche festzulegen (vgl. Sachstandsbericht zur Essbaren Stadt 2024). 
Zielanpassungen bis Ende 2030: 
 Bis zum Jahr 2030 soll in jedem Kölner Veedel, das weder über einen öffentlich zugänglichen Gemeinschaftsgarten noch ein Gartenlabor verfügt, Fläche für mindestens einen Gemeinschaftsgarten oder ein Gartenlabor vorgehalten werden.  Wo es von den beteiligten Akteur:innen gewünscht ist, werden Gemeinschaftsgärten mit anderen Gartenformen wie Schul- und Firmengärten verknüpft und so auch Orte der Bildung und des Austauschs (s. Kapitel 3.4 „Schulgärten für alle“ im Kapitel „Bildungseinrichtungen“).  Neue Formen und Orte des gemeinschaftlichen Gärtnerns wie die Gartenlabore werden fortentwickelt und mehr Menschen zugänglich gemacht. Dabei wird darauf geachtet, dass Flächen für gemeinschaftlich gärtnernde Gruppen zur Verfügung gestellt werden, erhalten bleiben und besonders unterstützt werden.  In Neubaugebieten werden verbindliche Flächen für Gemeinschaftsgärten vorgehalten (s. Kapitel 6.4 „Bauleitplanung“ im Kapitel „Gärtnern zuhause und bei der Arbeit“).  Gemeinschaftsgärten erhalten Unterstützung bei auftretenden internen Problemen (Meinungsverschiedenheiten, kulturelle Missverständnisse) als auch externen Problemen (Nachbarschaft) in Form von Mediation und Fortbildungen. Dazu werden die Förderrichtlinien des städtischen Fördertopfs „Essbare Stadt“ entsprechend ergänzt. 
4.2 Flächensicherung 
Mit Blick auf die Flächensicherung für das urbane Gärtnern war im Aktionsplan 2018 als sofort umzusetzendes Ziel formuliert: „Die bestehenden Gemeinschaftsgärten sind gesichert bzw. werden bei der Suche nach adäquaten Ersatzflächen von der Kölner Stadtverwaltung aktiv unterstützt.“

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Zielerreichung bis Ende 2024: 
Das Liegenschaftsamt stellt grundsätzlich unbebaute und mindergenutzte Flächen für Urban Gardening als Zwischennutzung zur Verfügung, die eine möglichst langfristige Nutzungsperspektive eröffnen sollen. In jedem Einzelfall werden hierzu vertragliche Regelungen getroffen. Falls Ersatzflächen erforderlich sein sollten, sichert die Stadtverwaltung zu, Initiativen bei der Suche nach geeigneten Flächen zu unterstützen. Als Gesamtfazit ist aber festzustellen, dass die Sicherung bestehender Gemeinschaftsgärten auf öffentlichen Flächen nicht gegeben ist. In der Regel haben sie Verträge, die auf Widerruf gelten, da die Flächen vom Liegenschaftsamt in der Regel nur zur Zwischennutzung verpachtet werden. Eine baurechtliche Sicherung besteht, anders als bei den Kleingärten, nicht. 
Zielanpassung bis Ende 2030: 
 Alle bestehenden Gemeinschaftsgärten auf städtischen Flächen sind in ihrem Bestand gesichert. Ihr Bestandsschutz ist vorrangig vor anderen Nutzungsinteressen. Sollten dennoch andere Nutzungsinteressen zum Tragen kommen, bietet die Stadtverwaltung adäquate Ersatzflächen an.  
4.3 Ausbau des Netzwerkes Gemeinschaftsgärten 
Als weitere Sofortmaßnahme war im Aktionsplan 2018 genannt, dass „die Stadt Köln [….] eine finanzielle Basisunterstützung des Netzwerkes Gemeinschaftsgärten Köln [etabliert], damit dieses als dauerhafte Beratungs- und Anlaufstelle für Ratsuchende fungieren kann“. 
Zielerreichung bis Ende 2024: 
In den Jahren 2022, 2023 und 2024 sind Fördermittel für Initiativen und Gemeinschaftsgärten in Höhe von jeweils 50.000 bzw. 40.000 € für Maßnahmen im Bereich „Essbare Stadt“ vollständig vergeben worden. Die weitere Bereitstellung der Fördermittel ist für die 2025 und 2026 im Haushaltsplan mit nur noch je 30.000 € vorgesehen. Eine grundständige Verankerung der Fördermittel im Haushalt des Grünflächenamts besteht bisher nicht.  Im Grünflächenamt ist ein Koordinationsbüro „Essbare Stadt“ eingerichtet worden; das Büro ist mit einer Vollzeitstelle ausgestattet. Eine zweite Stelle (60%) ist beim Ernährungsrat eingerichtet, so dass ein regelmäßiger Austausch und eine intensive Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten gewährleistet ist. 
Zielanpassung bis Ende 2030: 
Die Bereitstellung von Fördermitteln von Initiativen und Gemeinschaftsgärten hat sich bewährt und stellt ein wichtiges Signal zur Wertschätzung und Unterstützung der Arbeit in den Projekten dar.   Ziel sollte es deshalb sein, dass Fördermittel für Maßnahmen der „Essbaren Stadt“ beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 jährlich im städtischen Haushalt festgelegt sind. Pro Jahr ist ein Mittelvolumen in Höhe von mindestens 40.000 € zum Erhalt und Ausbau der Gemeinschaftsgärten als erforderlich anzusehen. In den Förderrichtlinien wird sichergestellt, dass auch Maßnahmen der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit förderfähig sind.

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4.4 Öffentliche Workshops mit städtischer Unterstützung 
Im Aktionsplan 2018 ist als Sofortmaßnahme auch die folgende Aufforderung genannt: „Monatlich werden durch die bestehenden Gemeinschaftsgärten öffentliche Workshops zu gärtnerischen Themen durchgeführt und auch auf städtischen Kanälen öffentlich kommuniziert“. 
Zielerreichung bis Ende 2024: 
Die Stadt Köln unterstützt die Durchführung von Workshops auf der Grundlage sehr begrenzter finanzieller Möglichkeiten. Dabei fanden lediglich im Jahr 2023 fünf Workshops unter dem Titel „Essbare Stadt“ statt. Seit 2022 werden im Rahmen des Projekts „Wissensgarten“ von BUND Köln und Flora e.V. öffentliche Workshops durchgeführt. Die Durchführung öffentlicher Workshop im Monatsrhythmus konnte bis zum Ende des Jahres 2024 nicht realisiert werden.  
Zielanpassung bis Ende 2030: 
Die Durchführung regelmäßigen Workshops zum Thema „Essbare Stadt“ wird als wichtiger Baustein in der Umwelt- und Ernährungsbildung für Initiativen und Fachgruppen sowie zur Sensibilisierung der Stadtbevölkerung für das Themenfeld angesehen. Bei der Konzipierung und Durchführung der öffentlichen Workshops sind auch Synergien mit dem Fortbildungsangebot für Pädagog:innen nutzbar (s. Kapitel 3.4., dort „Zielanpassungen bis Ende 2030: "Aus- und Weiterbildung von (angehenden) Pädagog:innen und Lehrkräften“).  Ziel: Im Jahr 2025 ist in Kooperation des Koordinierungsbüros und des Ernährungsrates unter Einbezug potenzieller Anbieter z.B. aus dem Kölner BNE-Netzwerk ein Konzept zu entwickeln, wie ein regelmäßiges Workshop-Angebot beginnend mit dem Jahr 2026 organisatorisch und inhaltlich regelmäßig angeboten, durchgeführt und beworben werden kann.  
4.5 Kostenloser Kompost und Mutterboden 
Der Aktionsplan 2018 beinhaltet als Sofortmaßnahme auch, dass die Stadt Köln bzw. AVG torffreien Kompost für Gemeinschaftsgärten zur Verfügung stellt; außerdem soll unbelasteter städtischer Mutterbodenaushub bevorzugt und kostenlos an Gemeinschaftsgärten geliefert werden. 
Zielerreichung bis Ende 2024: 
Initiativen und Gemeinschaftsgärten können Boden- und Kompostlieferungen bis 3 m3 auf Anfrage bei der Koordinierungsstelle erhalten. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine Lieferung nur unter Schwierigkeiten erfolgt, da es an Transportmöglichkeiten fehlt und die Stadt selbst auch niemanden hat, der verlässlich den Kompost anliefert. 
Zielanpassung bis Ende 2030: 
 Die Stadtverwaltung stellt eine verlässliche Versorgung der Gemeinschaftsgärten mit kostenlosem Kompost und Mutterboden sicher – dies kann auch über den Fördertopf Essbare Stadt geschehen. Darüber hinaus wird eine Kontaktstelle zu den Wertstoffhöfen für verschiedene Baumaterialien eingerichtet.

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
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4.6 Bauliche Veränderungen auf städtischen 
Gemeinschaftsgartenflächen 
Die Stadt Köln erleichtert die Genehmigungen baulicher Veränderungen auf städtischen Gemeinschaftsgartenflächen zum Zweck der gärtnerisch-partizipativen Nutzung, z.B. von Gewächshäusern oder Gemeinschaftsküchen. 
Zielerreichung bis Ende 2024: 
Die Nutzung der bereitgestellten städtischen Flächen für Gemeinschaftsgärten wird in einem Nutzungsvertrag vereinbart. Baurechtliche oder weiterführende Genehmigungen müssen im Einzelfall gesondert eingeholt werden. In der Regel werden bauliche Maßnahmen oder Veränderungen nicht genehmigt. 
Zielanpassung bis Ende 2030: 
 Für viele Kölner:innen sind Gemeinschaftsgärten Orte des nachbarschaftlichen Miteinanders, des kulturellen Austausches, des Lernens und können sogar therapeutisch wirken. Deshalb benötigen sie eine gewisse Infrastruktur (z.B. Sitzmobiliar, Tische, Komposttoilette, Küche) und Ausstattung (wie z.B. Wetterschutz, Gewächshaus, sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten). Es wird angestrebt, dass diese im Bedarfsfall genehmigt werden. 
4.7 Schaffung einer Koordinationsstelle 
Ziel im ursprünglichen Aktionsplan ist die Schaffung eines dauerhaften Koordinationsbüros“Essbare Stadt Köln”. Das Koordinationsbüro fördert und unterstützt die Umsetzung der Essbaren Stadt im gesamten Stadtgebiet. Durch das Koordinationsbüro wird die Essbare Stadt zu einem festen, in allen Veedeln sichtbar zur verbesserten Lebensqualität beitragenden Bestandteil der Stadt Köln. Das Koordinationsbüro etabliert einen regelmäßigen Austausch und eine enge Zusammenarbeit aller Akteur:innen der Essbaren Stadt Köln. Die personelle Ausstattung umfasst zwei Stellen. Davon ist eine Stelle bei der Stadtverwaltung und eine beim Ernährungsrat angesiedelt. 
Zielerreichung bis Ende 2024: 
Das Koordinationsbüro ist eingerichtet worden. Die Stellenausstattung umfasst eine Vollzeitstelle bei der Stadtverwaltung und eine 60%-Stelle beim Ernährungsrat. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Koordination und Netzwerkbildung im Themenfeld „Essbare Stadt“ in der Grundstruktur erreicht.  
Zielanpassung bis Ende 2030: 
 In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Ausstattung der städtischen Koordinationsstelle ausreichend ist, um die notwendige Unterstützungsarbeit zu leisten. Kann die erforderliche Unterstützungs- und Koordinationstätigkeit nicht mehr in ausreichendem Maße geleistet werden, sind Anpassung in der personellen und sachlichen Ausstattung vorzunehmen. 
Quellen 
Baier, A.; Müller, C. & Werner, K. (2024): Urbane Gärten zwischen Graswurzelbewegung und Klimakrisenpolitik. In: Baier, A.; Müller, C. u. Werner, K.:(Hg.): Unterwegs in der Stadt der Zukunft – Urbane Orte als Orte der Transformation. Bielefeld. S. 69-106.

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Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. (Hg.) (o.J.): Im Veedel mitwirken. Online unter: https://essbare-stadt.koeln/im-veedel/ (eingesehen am 28.1.2025) Follmann, A. & Hohengarten, D. (2024): Ernährungsrat, Essbare Stadt, Gemeinschaftsgärten: Innere und äußere Logiken und Widersprüche der sozial-ökologischen Transformation durch Urban Gardening am Beispiel Köln. In: Baier, A., Müller, C. u. Werner, K. (Hg.) (2024): Unterwegs in die Stadt der Zukunft. Urbane Gärten als Orte der Transformation. Bielefeld. S. 241-249. Hirschfeld, J., Kliem, L. & Welling, M. (2024): Gemeinschaftsgärten sind Gold wert – ein Forschungsprojekt belegt das empirisch. In: Baier, A., Müller, C. u. Werner, K. (Hg.) (2024): Unterwegs in die Stadt der Zukunft. Urbane Gärten als Orte der Transformation. Bielefeld. S. 277-285.

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
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5. Partizipative Landwirtschaft 
Partizipative oder Solidarische Landwirtschaft (Solawi), verbindet zwei Welten: Die professionelle, berufliche Produktion von Lebensmitteln mit dem Autonomie- und Do-it-Yourself-/ Do-it-Together-Ansatz der Essbaren Stadt. Hierbei geht es sowohl um die tatsächliche gemeinschaftliche Produktion und Verteilung von Lebensmitteln als auch um Bildungsthemen und Gemeinschaft. Vor allem eine stärkere Beziehung zwischen Erzeuger:innen und Bürger:innen gehört zu den ganz großen Vorteilen solcher Modelle. Dabei verlieren Lebensmittel ihren Preis, sie werden nicht mehr als Waren auf dem Markt gehandelt, sondern als Ausgleich für geleistete Beiträge unter den Mitgliedern der Solawi verteilt. Sie gewinnen dadurch an Wert (Lapschieß 2024). Die partizipative Landwirtschaft wie z.B. Mietäcker, Selbsternte oder Solidarische Landwirtschaft in der Kommune ist aus mehreren Gründen von zentraler Bedeutung. Sie leistet einen wertvollen Beitrag zu nachhaltiger Ernährung, sozialem Zusammenhalt, Umweltschutz und regionaler Wirtschaftsförderung. Ähnlich wie Gemeinschaftsgärten wird in der partizipativen Landwirtschaft eine alternative Wirtschafts- und Ernährungsweise real erprobt. So können diese Ausgangspunkte für gesellschaftlichen Wandel sein (Lapschieß 2024). Im Besonderen sind folgende Aspekte hervorzuheben: Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz 
 Lokale Produktion: Partizipative Landwirtschaft reduziert die Abhängigkeit von langen 
Lieferketten, CO₂-Emissionen durch Transport und Verpackung werden gesenkt. 
 Nachhaltige Anbaumethoden: Biologische oder umweltschonende Praktiken, 
verbessern die Bodenqualität, minimieren den Wasserverbrauch und fördern 
grundsätzlich die Biodiversität. 
 Abfallreduktion: Frisch und nach Bedarf geerntete Lebensmittel führen zu weniger 
Lebensmittelverschwendung. 
Stärkung der regionalen Ernährungssouveränität 
 Krisensicherheit: Lokale Landwirtschaft macht Kommunen weniger abhängig von 
globalen Lieferketten und erhöht die Resilienz gegenüber Krisen wie Pandemien, 
Lieferengpässen oder Klimaveränderungen. 
 Direkte Versorgung: Die Kommune wird unabhängiger von industriellen 
Lebensmittelsystemen und kann den Zugang zu gesunden Lebensmitteln sichern. 
Förderung der Gesundheit 
 Gesunde Ernährung: Der Zugang zu frischen, unverarbeiteten Lebensmitteln 
verbessert die Ernährungsqualität der Bürger:innen und hilft, ernährungsbedingte 
Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Übergewicht zu 
reduzieren. 
 Bewusstsein schaffen: Partizipative Landwirtschaft sensibilisiert für den Wert von 
saisonalen und regionalen Produkten und fördert ein bewussteres Essverhalten. 
 Körperliche Aktivität: Die direkte Teilnahme an der Landwirtschaft bietet die 
Möglichkeit, sich körperlich zu betätigen und gleichzeitig Stress abzubauen.

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
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Stärkung des sozialen Zusammenhalts 
 Gemeinschaftsbildung: Partizipative Landwirtschaft fördert soziale Kontakte und 
schafft ein Gemeinschaftsgefühl, da Menschen gemeinsam an der Produktion ihrer 
Lebensmittel arbeiten. 
 Intergenerationale Vernetzung: Projekte bringen Menschen unterschiedlichen Alters 
und Hintergrunds zusammen und fördern den Austausch von Wissen und Erfahrungen. 
 Gemeinsame Verantwortung: Alle Teilnehmenden tragen Verantwortung für den 
Erfolg des Projekts, was das Zugehörigkeitsgefühl stärkt. 
Wirtschaftliche Vorteile für die Kommune 
 Lokale Wertschöpfung: Die Produktion und der Konsum vor Ort stärken die lokale 
Wirtschaft und schaffen Arbeitsplätze, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich. 
 Förderung kleiner Betriebe: Partizipative Landwirtschaft unterstützt kleine 
landwirtschaftliche Betriebe, die oft von globalen Marktstrukturen benachteiligt sind. 
Die Verpachtung auf ihren Flächen sorgt für Flächensicherung und Kooperation im 
Anbau. 
 Kostensenkung: Die direkte Vermarktung zwischen Produzierenden und 
Konsument:innen reduziert Kosten für den Zwischenhandel und ermöglicht eine faire 
Preisgestaltung. 
Bildung und Bewusstseinsförderung 
 Wissen über Ernährung und Landwirtschaft: Die aktive Einbindung der Bürger:innen 
fördert ein besseres Verständnis für den Wert von Lebensmitteln, nachhaltige 
Produktionsweisen und die Herausforderungen der Landwirtschaft. 
 Kinder- und Jugendbildung: Schulen können über partizipative Landwirtschaft 
Projekte initiieren, die junge Menschen für Umweltschutz und gesunde Ernährung 
sensibilisieren. 
Beitrag zur kommunalen Entwicklung 
 Grüne Infrastruktur: Landwirtschaftliche Projekte schaffen Grünflächen in der 
Kommune, die gleichzeitig als Erholungsräume dienen können. 
 Kulturelle Identität: Regionale Lebensmittelproduktion stärkt das Bewusstsein für 
lokale Traditionen und den Bezug zur eigenen Region. 
 Innovative Ansätze: Kommunen können durch die Förderung solcher Projekte als 
Vorreiter für Nachhaltigkeit und Bürger:innenbeteiligung wahrgenommen werden. 
Partizipative Landwirtschaft stärkt die kommunale Widerstandsfähigkeit, verbessert die Lebensqualität und verbindet ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Sie ist nicht nur ein Instrument für nachhaltige Lebensmittelproduktion, sondern auch ein Mittel, um soziale Gerechtigkeit, Umweltbewusstsein und das Wohlbefinden der Bürger:innen zu fördern. Indem Kommunen solche Projekte unterstützen, schaffen sie eine nachhaltigere und solidarischere Zukunft.

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
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5.1 In jedem Veedel existiert in Parks und Kleingärten eine 
öffentlich zugängliche Ackerfläche zu Bildungszwecken. 
Die ursprüngliche Forderung aus der Beschlussvorlage 3117/2019: Die Verwaltung wird beauftragt bis 2025 in jedem Stadtbezirk mit kommunalen landwirtschaftlichen Flächen eine gemeinschaftlich nutzbare Fläche zur alternativen und partizipativen Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. 
Zielerreichung bis Ende 2024: 
Zur Zeit der Beschlussfassung wurde ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“ AN 1785/2018 beraten, ergänzt durch AN 0988/2019 und AN 0829/2021. Letzter Sachstand war 2673/2022. In diesem Verfahren sollte die Forderung berücksichtigt und geprüft werden. Das Verfahren ist weiterhin in Beratung. Daher ist der Sachstand unverändert. 
Zielanpassung bis Ende 2030: 
 In jedem Veedel werden Flächen für eine öffentlich zugängliche gärtnerische Anbaufläche zur Verfügung gestellt (wie z.B. auf Dächern oder Brachflächen, in Parks oder Kleingärten).   Die Beteiligten der „Urbanen (Partizipativen) Landwirtschaft“ und die Akteure des „Stadtgrüns“ (Grünflächenamt, Liegenschaftsamt) kooperieren bei der Nutzung der gärtnerisch genutzten Flächen in Form von Vernetzung (s. Vernetzungsmöglichkeiten). 
5.2 Voraussetzungen für Partizipative Landwirtschaft  
Die ursprüngliche Forderung aus der Beschlussvorlage 3117/2019: Landwirtschaftliche Nutzflächen in städtischer Hand werden von der Stadt Köln bevorzugt an Landwirte verpachtet, die im Sinne der Biodiversität aufwerten, ökologisch arbeiten, zur städtischen Nahversorgung beitragen und die ihre Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte oder Umweltbildungsangebote öffnen. 
Zielerreichung bis Ende 2024:  
Zur Zeit der Beschlussfassung wurde ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“ AN 1785/2018, beraten, ergänzt durch AN 0988/2019 und AN 0829/2021. Letzter Sachstand war 2673/2022. In diesem Verfahren sollte die Forderung berücksichtigt und geprüft werden. Das Verfahren ist weiterhin in Beratung. Daher ist der Sachstand unverändert. 
Zielanpassung bis Ende 2030 
 Kommunale landwirtschaftliche Flächen werden bevorzugt an Landwirt:innen oder Initiativen verpachtet, die ökologisch arbeiten, die im Sinne der Biodiversität aufwerten und/oder zur städtischen Nahversorgung beitragen sowie ihre Flächen z.T. für partizipative Gartenprojekte und/oder Umweltbildungsangebote öffnen. 
 Neu: Für die aktiven Kölner Landwirt:innen und Pächter:innen der städtischen 
Ackerflächen wird eine Möglichkeit (im Pachtvertrag) geschaffen, andere partizipative 
Modelle wie z.B. Solidarische Landwirtschaft auf der von ihnen gepachteten 
städtischen Flächen zu ermöglichen (Kooperationsmodell).

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
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 Neu: Die Pächter:innen bei Kölner Landwirt:innen auf städtischen Ackerflächen können 
auf den ihnen bereitgestellten Flächen auch Unterstellmöglichkeiten für ihre 
Gerätschaften, Anzuchtgewächshäuser und ein kleines Gartenhaus aufstellen um, 
unter anderem, auch Bildungsmaßnahmen durchzuführen. 
5.3. Vernetzungsmöglichkeiten 
Die ursprüngliche Forderung aus der Beschlussvorlage 3117/2019: Es werden Vernetzungsmöglichkeiten von Landwirt:innen, die Mietackerflächen bewirtschaften oder Solawis gründen wollen mit potentiellen Mitmacher:innen geschaffen. Außerdem existieren entsprechende politische Rahmenbedingungen für die partizipative Landwirtschaft. 
Zielerreichung bis Ende 2024: 
Diese Vernetzungsmöglichkeit sollte nach Möglichkeit in das Koordinationsbüro integriert werden. In die aktuelle städtische Stelle der Essbaren Stadt. Bisher gibt es keine offizielle Vernetzungsstelle in der Verwaltung. 
Zielsetzung bis Ende 2030: 
Es wird eine Koordinations- oder Vernetzungsstelle in der Verwaltung (oder in die aktuelle Stelle der Essbaren Stadt integriert) für Partizipative Landwirtschaft eingerichtet, um Angebot und Nachfrage zu bündeln, Vernetzungsmöglichkeiten von Landwirten und an einer partizipativen Landwirtschaft Interessierten zu ermöglichen. Auch private Flächen können vermittelt werden. 
5.4 Bestehende Ackerflächen gesetzlich schützen, 
insbesondere in gut angebundener Lage (auch vor 
Ausgleichsmaßnahmen) 
Die ursprüngliche Forderung aus der Beschlussvorlage 3117/2019: Die Stadt Köln sichert den Erhalt von stadteigenen Ackerflächen zur Nahversorgung, insbesondere stadtnaher und noch zusammenhängender Ackerflächen. Bei Planung der Versiegelung von stadteigenen Ackerböden durch Überbauung wird die Qualität und Fruchtbarkeit von Böden überprüft. Fruchtbare Böden von mehr als 75 Bodenpunkten werden nicht überbaut. 
Zielerreichung bis Ende 2024: 
Zur Zeit der Beschlussfassung wurde ein Antrag „Urbane Landwirtschaft“ AN 1785/2018, beraten, ergänzt durch AN 0988/2019 und AN 0829/2021. Letzter Sachstand war 2673/2022. In diesem Verfahren sollte die Forderung berücksichtigt und geprüft werden. Das Verfahren ist weiterhin in Beratung. Daher ist der Sachstand Ende 2024 unverändert. 
Zielanpassung bis Ende 2030: 
 Um die langfristige Lebensmittelversorgung zu sichern, den Klimaschutz sowie die 
Biodiversität zu stärken, eine gute Wasser- und Bodenqualität zu gewährleisten, 
werden städtische Agrarflächen zur Nahversorgung erhalten und gesichert.

Aktionsplan Essbare Stadt Köln. Fortschreibung bis 2030  März 2025  
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 Bei Planung der Versiegelung von stadteigenen Ackerböden durch Überbauung wird die 
Qualität und Fruchtbarkeit von Böden überprüft. Fruchtbare Böden von mehr als 50 
Bodenpunkten werden nicht überbaut. 
 Neu: Ansätze von Partizipativer Landwirtschaft werden in die Kölner Gartenlabore 
integriert. 
Quellen 
Lapschieß, L. (2024): Solidarische Landwirtschaft. Konzept und Praxis einer gemeinschaftsgetragenen Wirtschaftsweise. In: Baier, A., Müller, C. u. Werner, K. (Hg.) (2024): Unterwegs in die Stadt der Zukunft. Urbane Gärten als Orte der Transformation. Bielefeld. S. 313-322.

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6. Gärtnern zuhause und bei der Arbeit 
Dieses Kapitel vereint die beiden Ansätze des Gärtnerns von weitestgehend Privaten: Gärtnern zuhause und bei der Arbeit. Der Kölner Ernährungsrat hat in den Jahren 2021 bis Ende 2023 im Projekt „Essbares Wohnumfeld“ bereits gute Erfahrungen in der Zusammenlegung dieser beiden Ansätze gemacht (Ernährungsrat Köln 2024). Immerhin verbringen erwerbstätige Personen den weit größten Teil ihrer Tageszeit entweder zuhause oder am Arbeitsort – Grund genug hier der Essbaren Stadt eine größere Rolle einzuräumen. Darüber hinaus bietet der Zugang über Private nochmals einen sehr großen Hebel, neue Akteur:innen für die Essbare Stadt zu begeistern. Insbesondere Vermieter:innen in Form von Wohngesellschaften oder -genossenschaften (der sogenannten ‚Wohnungswirtschaft‘) und private wie öffentliche Arbeitgeber:innen haben eine Rolle als Multiplikateur:innen für Ihre Mieter:innen und Beschäftigten. Zudem eröffnen sie nochmals ein Flächenpotential für Anbau und Pflanzung von Essbarem, für kleinräumige Klimawandelanpassungsstrategien, Regenwasserversickerung und die ökologische Aufwertung verschiedenster Flächen. Die städtische Wohnbaugesellschaft GAG bietet in manchen Wohnanlagen verschiedene Gartenoptionen an. Mit der Aachener SWG, nach der GAG zweitgrößte Wohnungsvermieterin Kölns, hat der Ernährungsrat ein Pilotprojekt in einer Wohnanlage umgesetzt. Wie das Projekt des Demogartens in Finkenberg zeigt, kann auch der Innenhof einer privaten Immobilie als produktiver Acker von und für die Anwohnenden genutzt werden. Aber auch weitere Maßnahmen wie die Pflanzung von Obstbäumen, Beerensträuchern, Gewürzstauden, die Einsaat von Wildblumenwiesen, die Entsiegelung von Flächen, Dach- und Fassadenbegrünung oder die Sammlung bzw. Versickerung von Regenwasser der Dachflächen sind möglich. Diese Maßnahmen leisten nicht nur eine Anpassung an den Klimawandel, sondern sie steigern auch allgemein die Attraktivität und Aufenthaltsqualität im direkten Wohnumfeld, was sich wiederum direkt auf die Lebensqualität der Bewohner:innen auswirkt. Im Rahmen des Projekts „PorzPlant!“ wurde ein Kriterienkatalog für die zukunftsgewandte Quartiersentwicklung am Beispiel von Wahn-West erarbeitet (Entwicklung Porz-Süd GmbH o.J.). Auch wenn sich dieser Katalog primär auf die Neuentwicklung von Gebieten bezieht, sind im Wesentlichen alle Empfehlungen des Kapitels „Die Natur und ihre Anforderung“ auch auf Bestandsanlagen zu übertragen. Selbstverständlich ist nicht überall alles möglich, das ist von vielen Faktoren wie Statik, sicherheitsrelevante Zuwege, Multifunktionalität der Flächen und nicht zuletzt von der Bewohner:innenschaft abhängig. Wir empfehlen die Maßnahmen partizipativ mit den Mieter:innen zu planen und umzusetzen.  Unternehmens- und Mitarbeiter:innengärten sind schwer eigenständig umzusetzen, auch wenn die Unterstützung durch die Geschäftsführung da ist; da meist einfach die Zeit und z.T. auch das Interesse der Beschäftigten fehlt. Die bisher angestoßenen Initiativen sind jedoch bisher immer auf sehr engagierte Mitarbeiter:innen gestoßen, die sich bei den Gartenprojekten jedoch mehr Engagement von ihren Kolleg:innen gewünscht haben. Hier könnten Modelle wie Gärtnern während der Arbeitszeit oder im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements sinnvoll sein. Zwar sind extensive Maßnahmen wie Gebäudebegrünung und Streuobstwiesen für Unternehmen leichter umzusetzen, zugleich aber teurer in der Anlage und sie bieten weniger Anreiz zur Einbindung der Beschäftigten. Volkswagen OTLG in Köln-Poll hat verschiedenen Maßnahmen auf dem weitläufigen Firmengelände umgesetzt: Pflanzung einer kleinen Streuobstwiese auf einer Ausgleichsfläche, Dachbegrünung, Entsiegelung, Einsaat regionalen Wildwiesensaatguts, Regenwasserretention

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und die Anbringung von Nist- und Schlafmöglichkeiten für Insekten bis Säugetiere. Außerdem wurden in Kooperation mit einem benachbarten Familienzentrum Hochbeete angelegt, in denen die Kinder gärtnern können. Einen ähnlichen Ansatz verfährt die REWE West in Hürth. Sie bezieht ihre Auszubildenden ein, um ökologische Maßnahmen auf dem Gelände zu planen und umzusetzen. Darüber hinaus bot sich die Gelegenheit auf einer Brachfläche einen Acker anzulegen, auf dem von den Mitarbeiter:innen gemeinsam Gemüse und Kräuter für die Verwendung in der betriebseigenen Kantine angebaut werden. Wichtig ist dabei immer, dass die Geschäftsführung hinter diesen Vorhaben steht. Doch werden zunehmende Berichtspflichten zur Umsetzung von Umweltstandards und die Attraktivität als Arbeitgeber sowie die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen ihnen die Entscheidung für eine essbare Umgestaltung des Firmengeländes erleichtern. Viele Unternehmen haben eigenständige Beauftragte für Nachhaltigkeit oder Corporate Social Responsibility, die als Multiplikator:innen für das Thema wichtig sind. Vielfach verfügen Unternehmen und Verwaltungen gar nicht über großräumige eigene Flächen, sondern sind in Bürohäusern eingemietet. Doch auch dort lassen sich Gartenprojekte kleinräumig, teilweise indoor umsetzen. Das Museum Ludwig zeigt, wie eine Dachterrasse (trotz architektonischer Auflagen) mitten in der Innenstadt als Oase von und mit den Mitarbeiter:innen genutzt werden kann. Und zugleich ist das Museum Ludwig auch die erste Kölner Kultureinrichtung, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt. 
6.1 Essbares im Privaten 
Im Aktionsplan 2018 war die Zielsetzung festgelegt, dass bis 2020 ein Viertel, bis 2025 ein Drittel aller privaten Gärten, Balkone und Dachterrassen mit Essbarem bepflanzt sein soll. 
Zielerreichung bis Ende 2024:  
Es wurde keine Maßnahme zur Erfassung und Messung vorgesehen, daher ist die Zielerreichung weder für 2020 noch für 2025 zu beziffern. 2018 startete das städtische Förderprogramm Grün hoch3 für Dach- und Fassadenbegrünung. Umgesetzt wurden seitdem: 432 Dachbegrünungen, 92 Entsiegelungen, 81 Fassadenbegrünungen. Es handelt sich nicht explizit um essbare Begrünung. Die Anzahl Antragstellender liegt jährlich im unteren dreistelligen Bereich. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Mitarbeitenden sind antragsberechtigt. Der Ernährungsrat hat 2021 bis Ende 2023 vier Arbeitgeber bei der Umsetzung von diversen Firmengartenkonzepten begleitet. Bei mindestens drei weiteren Einrichtungen wird dies diskutiert oder ist geplant. Ein weiteres Unternehmen wurde durch die Stadt Köln begleitet und mit dem Preis der Vielfaltsgärten 2024 ausgezeichnet. 
Zielanpassungen bis Ende 2030: 
 In den Förderrichtlinien von Grün hoch 3 wird stärker auf essbare Pflanzen verwiesen. Entweder wird Grün hoch 3 erweitert oder es wird ein zusätzliches Förderprogramm aufgelegt, sodass auch die ökologische Aufwertung (Baumscheiben vergrößern, Nist- und Schlafkästen aufhängen, Streuobstwiesen anlegen) bei weiträumig versiegelten Flächen gefördert wird. Dies dient nicht nur der Klimaanpassung, sondern auch Erhalt und Steigerung der biologischen Vielfalt. Bei gemieteten Objekten unterstützt die Stadt Köln die Mieter:innen bei der Ansprache der Vermieter:innen.

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6.2 Kompost-Broschüre 
Um privates Kompostieren zu fördern, soll eine Broschüre erstellt werden, die über Wurmkisten und Bokashi auf dem Balkon und Stellen, an denen Gartenbesitzer Bioabfälle abliefern und privaten Kompost beziehen können, informiert. 
Zielerreichung bis Ende 2024:  
Laut Sachstandsbericht zur Essbaren Stadt 2024 hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt zum Thema organischer Abfall eine Informationsbroschüre herausgegeben. Ein entsprechendes Dokument wurde also schon vor Beschluss des Aktionsplan 2020 erstellt. Dieses Dokument ist nicht sehr ansprechend gestaltet. Ein gutes Beispiel bietet Düsseldorf: Dort hat die AWISTA ein attraktives Informationsangebot zum Kompostieren gemacht (AWISTA o.J.; AWISTA 2018). 
Zielanpassungen bis Ende 2030: 
 Die AWB soll (unter Mithilfe des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes) als Ansprechpartner:in für Privatkund:innen ein attraktives Informationsangebot entwickeln und stadtweit zur Verfügung stellen. 
6.3 Gärtnern genehmigen 
Die teilweise bestehenden Verbote von Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter:innen, Fenster und Balkone von Mietwohnungen zu bepflanzen, sollten neu verhandelt und geregelt werden. Insbesondere kommunale Unternehmen und Genossenschaften könnten hier ein Zeichen setzen. 
Zielerreichung bis Ende 2024: 
Die Kommune habe hier keinen unmittelbaren Einfluss, sondern die Entscheidung liege bei den Eigentümer:innen. Die Stadtverwaltung ist hier deshalb bisher nicht tätig geworden.  Der Ernährungsrat hat im Zuge eines eigenen Projekts verschiedene Wohnimmobilieneigentümer:innen/-vermieter:innen angesprochen, um das Konzept der Essbaren Stadt bekannt zu machen. Mit der Aachener SWG wurde ein Pilotprojekt in einer Wohnanlage umgesetzt. Weiter sind (teilweise mit Vermieter:innen/Immobilieneigentümer:innen) Urban-Gardening-Projekte u.a. in Porz-Finkenberg, Bickendorf, Neubrück und Mülheim im Wohnbereich umgesetzt worden.  
Zielanpassungen bis Ende 2030: 
 Neu: Bei der Umsetzung „Operationalisierung der Klimastrategie der GAG Immobilien AG“ im Handlungsfeld 1 (Gebäude und Klima) des Aktionsplans Klimaschutz werden Gebäude-Begrünungsmaßnahmen, Extensivierung von Grünflächen, Regenwasserentkoppelung und Ausbau der Angebote zum Gärtnern für Mieter:innen einbezogen. Dazu setzt die Stadt Köln Pilotprojekte gemeinsam mit den StEB und der GAG in fünf ihrer Wohnanlagen um. Außerdem beteiligen sich u.a. diese genannten Partner an der stadtweiten Kampagne zur Essbaren Stadt (s. Kapitel 8 „Übergreifende Themen“).

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6.4 Bauleitplanung 
Dieses Kapitel hieß im ursprünglichen Plan „Baugenehmigung“ und enthielt das Ziel, dass Baugenehmigungen einen gewissen Anteil an bepflanzbarer Fläche vorgeben sollen. Dies wird jedoch nicht im Genehmigungsverfahren, sondern bei der Aufstellung von Bebauungsplänen geregelt. 
Zielerreichung bis Ende 2024: 
Das ist über individuelle Baupläne, die rechtlich verbindlich sind und in der Regel bei Neubauten aufgestellt werden, zu regeln. Über die Festsetzung der „Grundflächenzahl“ (GRZ) wird der bebaubare Flächenanteil eines Grundstücks und somit auch der nicht bebaubare festgesetzt. Inwieweit dies bei seit 2020 aufgestellten Bauplänen erfolgt ist, ist nicht bekannt. 
Zielanpassungen bis Ende 2030: 
 Neu: Die Stadt Köln schreibt bei Neubauten Maßnahmen zur (essbaren) Begrünung sowie der Regenwassersammlung vor. Dies erfolgt bei konsequenter Umsetzung der Maßnahmen KE7.1 und KE7.3 des Hitzeaktionsplans, bei der u.a. die Themen Entsiegelung, Begrünung und Bewässerung als verbindliche und einheitliche Vorgabe für Bebauungsplan-Verfahren als Checkliste eingeführt werden (Stadt Köln o.J.). In Anlehnung an den Kriterienkatalog des Pilotprojekts PorzPlant! sollen dies bei Neubauten mindestens 20% entsiegelte Fläche des Bruttogrundstücks; Wasserretention auf Dachflächen von mindestens 60%, Regenwasserretention innerhalb des Quartiers, Bepflanzung des öffentlichen Raums mindestens 20% über geltenden Mindestanforderungen.  
6.5 Bewilligungen für Begrünung 
Dachterrassen und Fassadenbegrünung sollten zügig bewilligt und mit Auflagen zu essbarem Grün/Insektenweiden / etc. versehen werden. 
Zielerreichung bis Ende 2024: 
Das wurde generell unter begrünte Dachflächen und vertikale Begrünung, also dem Thema Grün hoch 3 zusammengefasst. Zielerreichung siehe Ziel „Essbares im Privaten“ (Kapitel 6.1). Leitfäden zur Dach- und Fassadenbegrünung sind innerhalb der Stadtverwaltung entwickelt, aber noch nicht veröffentlicht worden (Stand Februar 2025). 
Zielanpassungen bis Ende 2030: 
 Die Leitfäden zur Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt Köln sind veröffentlicht, den Kölner:innen zugänglich und bekannt gemacht sowie bei stadteigenen Bauvorhaben verbindlich.  Neu: Bei der Umsetzung der Maßnahme energetische Quartiersentwicklung mit KfW-Förderung 432 des Klimaschutz-Aktionsplans werden Begrünung und essbares Grün zur Erreichung der Klimaneutralität sowohl in der Antragstellung wie in der Umsetzung konsequent bedacht. Dabei dient der Kriterienkatalog des Pilotprojekts PorzPlant! bei Neubauten mindestens 20% der Fassadenflächen durch Begrünung vor Hitze schützen und auf klimaresiliente und insektenfreundliche Pflanzenauswahl achten als Ausgangspunkt. Darüber hinaus bemüht sich die Stadt Köln verstärkt um Fördermittel, die (essbare) Dach- und Fassadenbegrünung an stadteigenen/gemieteten Bestands- wie Neubauten ermöglicht.

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6.6 Subventionen zur Entsiegelung und Begrünung 
Private Bodenentsiegelungs- und -sanierungsmaßnahmen sollen von der Stadt ohne bürokratische Hürden bewilligt und ggf. subventioniert werden. Bereitstellung von Fördermitteln zur Begrünung von Fassaden und Dächern mit essbarem Grün. 
Zielerreichung bis Ende 2024: 
Unter dem Thema Grün hoch 3 sind die Fördermittel zusammengefasst. Zielerreichung siehe Ziel „Gärtnern im Privaten“. Bodenentsiegelung und Bodensanierungsmaßnahmen sind unter dem Thema Phytosanierung zusammengefasst (Kapitel „Essbares Öffentliches Grün“). Dies wurde von städtischer Seite bislang weder gefördert noch umgesetzt. Beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wurde eine Stelle zur Entsiegelungsplanung für öffentliche Flächen eingerichtet und besetzt (s. Kap. „Essbares Öffentliches Grün“). Die Gebäudewirtschaft hat das Programm zur Schulhofentsiegelung aufgenommen (s. Kap „Gärtnern in Bildungseinrichtungen“). 
Zielanpassungen bis Ende 2030: 
 Gemäß Zielanpassung 6.1. unterstützt und fördert die Stadt Köln Beratung über das Programm Grün hoch 3 hinaus insbesondere zum Gärtnern in Unternehmen, zur Gebäudebegrünung, und zu klimawandelangepassten ökologischen Aufwertung des Firmengeländes. Bei der Modernisierung der städtischen Gebäudeinfrastruktur werden auch Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung, der Extensivierung der Außenbereiche und Angebote zum Gärtnern einbezogen. 
6.7 Neu: Kompensationsmaßnahmen von Unternehmen 
Unternehmen sollen angeregt werden ihren Treibhausgasausstoß lokal zu verringern oder zu kompensieren. Einerseits über die in Ziel „Essbares im Privaten“ beschriebene Förderung der ökologischen Aufwertung. Andererseits dadurch, dass Unternehmen auf ihrem Firmengelände Nahrungsmittel produzieren und direkt vor Ort in der Speisenzubereitung für die Mitarbeiter:innen einsetzen. Um das Gärtnern in Gewerbegebieten zu ermöglichen sind ggf. bauleitplanerische Anpassungen nötig. 
Quellen 
AWISTA Kommunal GmbH (Hg.) (o.J.) Kompostberatung. Online unter: https://www.awista-kommunal.de/privathaushalte/kompostberatung (eingesehen am 30.1.2025). AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH (Hg.) (2018): Vom Abfall zur Nährstoffquelle. Tipps und Tricks fürs Kompostieren. Online unter: https://www.awista-kommunal.de/media/Kompostbroschuere-1.pdf (eingesehen am 30.1.2025). Entwicklung Porz Süd GmbH (Hg.) (o.J.): Kriterienkatalog für ein nachhaltiges Quartier durch innovative Bürgerbeteiligung am Beispiel Wahn-West (Köln-Porz). Online unter: https://cdn.prod.website-files.com/64a8017255a7fe9f54439e04/673df08b071507740a93c3f2_DIGITAL_RZ_REG_007_PoPla_Kriterienkatalog_DIN-A4_digital.pdf (eingesehen am 27.1.2025). Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. (Hg.) (2024): Gärtnern zwischen Hochhäusern, im Museum und auf dem Firmenparkplatz. Online unter: https://essbare-stadt.koeln/gaertnern-zwischen-hochhaeusern-im-museum-und-auf-dem-firmenparkplatz/ (eingesehen am 27.1.2025).

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Stadt Köln (Hg.) (o.J.): Hitzeaktionsplan Köln. Vom Forschungsprojekt in die Verstetigung. Online unter. https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/Klima/sk_213_24_jahresbericht_hitzeaktionsplan_k%C3%B6ln_2023_barrierefrei.pdf (eingesehen am 27.1.2025).

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7. Kleingärten 
Kleingartenanlagen sind das älteste noch bestehende Instrument der „Essbaren Stadt“. Schon vor 150 Jahren entstanden im Zuge der Industrialisierung die ersten Kleingartenanlagen in deutschen Städten. Damals hatten sie bereits mehrere Funktionen, wie einen Beitrag zur Ernährungssicherung für die Industrie-Arbeiter:innen zu leisten, die meist vom Land in die Städte strömte, oder ihnen ein Fleckchen Natur zur Erholung und Gesundung zu bewahren. Kleingartenanlagen haben im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs der Nachkriegszeit und der gesellschaftlichen Individualisierung zunächst an Aufmerksamkeit verloren. Doch stellen sie gerade gegenüber dem exklusiven Einfamilienhaus in der Großstadt eine hervorragende Alternative dar, breiten Bevölkerungsschichten ein Leben mit Garten zu ermöglichen (Keshavarz & Bell 2016). Ihre Qualitäten sind dabei vielfältig:   Sie sind ein sehr niedrigschwelliges Instrument mit breiter gesellschaftlicher Akzeptanz. Gerade das Thema „Essbare Stadt“ findet hier aus seiner Nische heraus.  Sie haben vielfältige ökologische Vorteile für die Stadt. So bieten gerade die heterogenen Strukturen im Vergleich zum Park zahlreiche Nischen für Biodiversität.  Sie ermöglichen ein alltägliches Erleben von Natur und Selbstwirksamkeit – für Kinder und Erwachsene.  Sie bringen Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Prägungen miteinander in Kontakt.  Sie leisten einen Beitrag zur Ernährungssouveränität, nicht nur, weil sie lokal produzierte Lebensmittel erzeugen, sondern auch, weil die Verbraucher vom Anpflanzen bis zum Verarbeiten wieder Teil der Produktionskette werden.  Sie haben sogar einen Einfluss auf die Verkehrs- und Flächenproblematik in den Städten, da sie für ihre Nutzer:innen eine intensive, meist fußläufige Freizeitaktivität bedeuten und den Traum vom „Haus mit Garten“ auf effiziente Weise erfüllen.  Sie tragen zur städtischen Grünflächenpflege bei und entlasten auf diese Weise die Stadtkasse. Leider ist der Bedarf an Kleingärten dem Angebot inzwischen weit enteilt. Während laut der Webseite der Stadt Köln noch in den 1920er Jahren 43.000 Kleingärtner:innen bei einer deutlich geringeren Anzahl an Haushalten organisiert waren, gibt es heute nur noch 13.000 Kleingärten – bei einer stetig steigenden Zahl an Haushalten.  Die Bedarfsberechnung der Stadt Köln – angelehnt an den Vorgaben des Deutschen Städtetages – ermittelte schon vor einigen Jahren einen deutlichen Fehlbedarf von etwa 12.000 Kleingärten, bei sehr bescheidenen Annahmen von einem Kleingarten pro 50 Einpersonenhaushalten und einem Kleingarten pro 10 Mehrpersonenhaushalten.  Viel passiert ist seitdem nicht. Zwar ist mit den sogenannten Gartenlaboren ein weiteres Instrument hinzugekommen, mit dem vor allem kleine Haushalte bedient werden können. Aber Kleingärten selbst haben in den letzten Jahren eher durch ihre Bedrohung Schlagzeilen gemacht, als dass an ihrem kontinuierlichen Ausbau gearbeitet worden wäre.

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Die Bilanz der Umsetzung des Aktionsplanes für Kleingärten ist zweigeteilt. Daher wurde die Darstellung im Folgenden in die qualitativen Ziele Kleingärten in Köln generell starker ökologisch zu bewirtschaften und den Zugang zu den Kleingärten zu erleichtern und in die quantitativen Ziele des Erhalts und Ausbaus der Kleingärten unterteilt. Qualitativ konnte mit der Umsetzung der neuen Gartenordnung ein Meilenstein erreicht werden. Wobei auch mehrere Ziele auf der Strecke blieben (s.u.) Quantitativ dagegen sind die Ziele nicht erreicht worden. Weder wurde der Schutz des Bestandes weiter verbessert, noch wurde der Bestand an Parzellen spürbar erhöht. Im Verhältnis zur steigenden Bevölkerung gemessen, ist der Bestand mutmaßlich zurückgegangen. 
7.1 Erhalt der Gärten und Erschließung neuer Gärten 
Der derzeitigen Unterversorgung Kölns mit Kleingärten wird systematisch entgegengewirkt – durch den Erhalt bestehender Gärten und die Erschließung neuer Gartenflächen. 
Stand der Zielerreichung bis Ende 2024: 
Der Aktionsplan, welcher im Jahr 2020 von der Politik in modifizierter Form beschlossen wurde, beinhaltete die Ziele der Sicherung bestehender Kleingartenanlagen und die Ausweitung der verfügbaren Kleingärten auf den von der Stadt ermittelten Bedarf von ca. 25.000 Gärten (Bestand damals: 13.000 Gärten) bzw. um 100 Kleingärten jährlich. Die Sicherung der vorhandenen Kleingartenanlagen wurde bereits im politischen Beschluss als ausreichend angesehen, so dass dieses Ziel faktisch nicht mehr Ziel des Aktionsplanes blieb. Die Stadt Köln gibt auf ihrer Webseite selbst eine Quote von 86% in ihrem Bestand dauerhaft gesicherter Kleingärten an (Stadt Köln o.J.). Dies würde bei einem Stand von derzeit rund 13.000 Kleingärten bedeuten, dass ca. 1.800 Kleingärten nicht ausreichend geschützt sind. Bezüglich der Ausweitung der Kleingartenflächen wurde das Ziel einer Ausweitung um 100 Parzellen pro Jahr grundsätzlich auch im politischen Beschluss beibehalten. Allerdings wurde neben der Neuausweisung von Kleingartenflächen auch die Parzellenteilung als mögliche Erhöhung der Anzahl an Parzellen aufgenommen. Die Parzellenteilung ab einer Gartengröße von 400qm sollte inzwischen Bestandteil des Generalpachtvertrags sein. Ob diese Regelung bereits zur Anwendung kam, ist jedoch nicht bekannt. Eine Parzellenteilung führt zu einer erhöhten Flächenversiegelung auf derselben Fläche. Erlaubt sind bis zu 50qm pro Parzelle.  Die Neuausweisung von Kleingartenanlagen ist kaum erfolgt. Soweit bekannt, ist nur eine neue Anlage im Kölner Süden mit 35 Parzellen ausgewiesen worden. Des Weiteren lassen sich Gartenlabore als niedrigschwelliges zusätzliches Angebot für gewisse Nutzer:innengruppen zur Bedarfsdeckung an Kleingärten verstehen. Hiervon sind im Betrachtungszeitraum 151 Parzellen geschaffen worden und zwei weitere Anlagen im Stadtbezirk Nippes in Planung (Parzellenzahl unbekannt). Kritisch anzumerken ist außerdem, dass die Zielsetzung von 100 neuen Parzellen pro Jahr angesichts eines Fehlbedarfes von 12.000 Parzellen bereits als viel zu niedrig anzusehen ist. Es würde so 120 Jahre dauern, um den heutigen Bedarf zu decken. Das Ziel der Ausweitung von Kleingartenanlagen konnte nur in geringem Umfang weiterverfolgt werden und muss bezüglich der Zielsetzung geschärft werden.

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Zielanpassungen bis Ende 2030: 
Sicherung:  Kleingartenanlagen müssen ämterübergreifend als unantastbar gelten.   Die bisher nicht ausreichend geschützten mutmaßlich 1.800 Kleingärten werden mit geeigneten Maßnahmen dauerhaft geschützt (bspw. Übernahme/Kauf von Flächen im Eigentum Dritter, Aufstellung Bebauungspläne).  Ausweitung der Flächen:  Parzellenteilung in bestehenden Kleingartenanlagen zur Erhöhung der Pächterzahlen sollte eine Ausnahme sein und nur bei sehr großen Parzellen (ab 500qm) eine Option darstellen, um den Verlust von ökologischer und lokaler Versorgungsfläche durch zusätzliche Versiegelung zu vermeiden.   Mehr Kleingartenfläche: Insgesamt sollten in den nächsten 5 bis 10 Jahren 200 Hektar zusätzlich zu Kleingärten und Gartenlaboren umgewandelt werden (in einem ausgewogenen Verhältnis), davon mindestens 100 Hektar bis 2030. Auf 200 Hektar könnten schätzungsweise 6.000 bis 8.000 Kleingärten Platz finden (abhängig von Größe der Parzellen und Bedarf an Gemeinschaftsflächen).  Siedlungsnahe landwirtschaftliche Flächen nutzen: Kleingärten sind besonders attraktiv, wenn sie nahe am eigenen Wohnort liegen. Daher sollte die Stadt ihren Besitz von ca. 2.700 Hektar landwirtschaftlicher Fläche daraufhin untersuchen, welche landwirtschaftlichen Flächen siedlungsnah und aufgrund ihrer Lage, ihres Zuschnitts oder ihrer Größe weniger attraktiv für die Landwirtschaft sind.  Kooperation mit umliegenden Kommunen: Wo die Wohnbebauung der Stadt Köln nahe an der Stadtrenze liegt, sollten mit den benachbarten Kommunen gemeinsame Wege beschritten werden, um neue Gartenanlagen zu gründen; bspw. auf der Fläche der Nachbarkommune oder interkommunal.  Beim Neubau Kleingartenanlagen berücksichtigen: Zukünftig sollten beim Siedlungsbau Kleingartenanlagen für die Parteien in den Mehrfamilienhäusern berücksichtigt werden. Die aktuelle Siedlungsbauweise von ein paar Mehrfamilienhäusern mit anschließender Einfamilienhausbebauung (bspw. Damiansweg in Chorweiler) sollte zugunsten einer Mehrfamilienhausstruktur mit Kleingartenanlagen geändert werden. Es finden mehr Menschen Platz in Köln, wenn das Prinzip „Geschosswohnung mit Kleingarten“ wieder Standard wird. 
 7.2 Ökologisierung und Zugangserleichterung 
Qualitative und rechtliche Ziele im Sinne der Ökologisierung der Kleingärten und eines erleichterten Zugangs. 
Stand der Zielerreichung bis Ende 2024: 
Der ursprüngliche Aktionsplan weist im Wesentlichen die Ziele einer Stärkung naturnahen Gärtnerns (inklusive Ermöglichung der Kleintierhaltung) sowie die Erleichterung der Verpachtung durch ein zentrales Portal und die Verpachtung an Gruppen und Vereine aus. Mit der Neuaufstellung der Kleingartenordnung (gültig seit 1.1.2023) ist die Akzeptanz von naturnahem Gärtnern in Kleingärten deutlich gestärkt worden. Rechtlich gesehen sind

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Naturgärtner:innen und „Permakulturist:innen“ nun auf der sicheren Seite, sodass diese nicht mehr vom eigenen Verein abgemahnt werden können. Die Einrichtung einer Schiedsstelle beim Grünflächenamt soll dies zusätzlich unterstützen. Die Ermöglichung der Kleintierhaltung, welche ebenfalls über die Gartenordnung hätte ermöglicht werden müssen, konnte bisher allerdings nicht durchgesetzt werden.  Die qualitativen Ziele des Aktionsplanes wurden daher im Betrachtungszeitraum deutlich gestärkt. Zusätzlich hat die Stadt mit dem Wettbewerb „Vielfaltsgärten“ weiter für das Thema geworben.  Ein zentrales Portal zur Verpachtung von Kleingartenparzellen ist bisher nicht eingerichtet worden. Die Verpachtung erfolgt nach wie vor über die Vorstände der einzelnen Kleingartenvereine vor Ort. Inwieweit auch Vereine und Gruppen inzwischen Pächter von Kleingartenanlagen werden können, ist nicht bekannt. Es sind allerdings im Betrachtungszeitraum mindestens zwei Kleingärten entstanden, die durch einen Verein angelegt und betrieben werden (BUND in Nippes und in Klettenberg).  
Zielanpassungen bis Ende 2030: 
 Aktive Förderung des Transformationsprozesses: Mit der Gartenordnung ist ein Rahmen gesetzt worden, der die ökologische und Ernährungsfunktion von Kleingärten stärkt. Umgesetzt werden muss dieser aber durch die Pächter:innen und Vorstände vor Ort. Hier bedarf es weiterer Bemühungen, durch Bildungsangebote und Anreize.  Anonymisierung der Pachtvergaben: Die noch nicht umgesetzte Idee einer Pachtvergabe über ein gesamtstädtisches Portal ist umzusetzen.  Restriktionen von Gartenlaboren anpassen: Gartenlabore unterliegen größeren Einschränkungen bezüglich der Pflanzung und Anlage von Strukturelementen als Kleingärten. So sollten Teiche und die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern in einer nachvollziehbar geregelten Weise erlaubt sein (sofern noch nicht geschehen). Dies kann auch in Form von festen Anlagen des Betreibers erfolgen (bspw. gemeinsam nutzbare bzw. zu pflegende Teiche für mehrere Parzellen, Obstbäume etc.). Andernfalls haben Gartenlabore eine gegenüber Kleingärten deutlich verminderte ökologische Wertigkeit, da gerade Gewässer und ausdauernde Pflanzen wichtige ökologische Strukturelemente darstellen.  Essbare und ökologische Gemeinschaftspflege: Sowohl die Gelände von Kleingartenvereinen als auch die Gartenlabore sollten auch außerhalb der Parzellen ökologisch und essbar (für Mensch und Tier) gestaltet werden. So sollten die Vereine darin gestärkt werden, Heckenstrukturen zu erhalten und zu erweitern. Auch sollten in Gartenlaboren Obstbäume und -sträucher bereits bei der Entstehung der Anlagen in hoher Zahl angepflanzt werden, bis hin zu waldgartenähnlichen Arealen, in denen die Parzellen liegen. Einzelne Parzellen könnten bspw. bereits mit einem Obstbaum und Obststräuchern vorbepflanzt verpachtet werden.  Pilotprojekt Kompostplätze: Vorausgesetzt, es finden sich Kleingartenvereine, die dazu bereit sind, sollte das in der Schweiz (bspw. Basel) verbreitete System der Kompostplätze auch in Köln ermöglicht und gefördert werden. Hierbei verpflichten sich die Vereine, einen Kompostplatz in der Anlage zu unterhalten, der an bestimmten Tagen

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in der Woche geöffnet hat. Das ermöglicht die Annahme von Biomüll aus der Nachbarschaft, bei gleichzeitig hoher Qualitätskontrolle durch die annehmenden Vereine. In Köln fehlt die Infrastruktur für Kompostierung gerade häufig in Mehrfamilienhaussiedlungen. Diese Lücke könnte auf dem Weg geschlossen werden.  
Quellen 
Keshavarz, N. u. Bell, S. (2016) A history of urban gardens in Europe. In: Bell, S., Fox-Kämper, R., Keshavarz, N., Benson, M., Caputo, S., Noori, S. u. Voigt, A (Hg.) (2016): Urban Allotment Gardens in Europe. Oxfordshire. S. 8-32. Stadt Köln (Hg.) (o.J.): Kleingärten. Online unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/kleingaerten/kleingaerten-daten-fakten (eingesehen am 27.3.2025)

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8. Übergreifende Themen 
Es gibt verschiedene Zielbereiche im Aktionsplan, die nicht lediglich einem Themenfeld zuzuordnen sind, sondern Überschneidungen mit anderen Themenfeldern aufweisen oder das Thema ganz allgemein der Weiterentwicklung der Essbaren Stadt in Köln zugutekommt. Diese sind im nachfolgenden Kapitel zusammengefasst. Da es im ursprünglichen Aktionsplan keine explizit formulierten Ziele für übergreifende Themen gab, wird hier im Wesentlichen auf die Darstellung der Zielerreichung bis Ende 2024 verzichtet. 
8.1 Kampagne zur Essbaren Stadt 
Im ursprünglichen Aktionsplan lautete eine Forderung, aus dem Kapitel Gemeinschaftsgärten, dass die Stadt Köln ein Programm für Urbane Gemeinschaftsgärten nach dem Pariser Vorbild startet. Außerdem sollte ein eigener Essbare-Stadt-Preis für den schönsten, originellsten, nachhaltigsten, essbaren Privatgarten oder Balkon in Köln ausgelobt werden. 
Zielerreichung bis Ende 2024:  
Im Beschluss 2020 hat die Stadtverwaltung auf die Website "Gärtnern in der Stadt" verwiesen und eine Kampagne wurde aufgrund fehlender Ressourcen abgelehnt. Seit 2022 wird der städtische Preis für Vielfaltsgärten verliehen. Bewerbungen und Prämierungen von Privatmenschen, Gewerbe, Schulen und Kitas sind möglich. Bislang ist dies kein Preis explizit für die Essbare Stadt. 
Zielanpassungen bis Ende 2030: 
Die Stadt Köln lanciert bis 2030 mindestens eine große Öffentlichkeitskampagne zur Umsetzung der Essbaren Stadt in Köln – ähnlich der Klimaschutzkampagne. Wichtig ist, dass die Klimaschutzkampagne nicht die Kampagne zur Essbaren Stadt ersetzt – auch wenn die dadurch eingeleiteten Maßnahmen auf das gleiche Ziel der Klimaneutralität bis 2035 einzahlen. Die Kampagnenplanung soll im Jahr 2026 eingeleitet werden; der Auftakt der Kampagne soll spätestens 2027 erfolgen. Die Kampagne umfasst folgende Maßnahmen:  Anzeigen im Stadtraum und in Fahrzeugen der KVB, Nutzung der Online-Plattformen und Social-Media-Auftritte der Stadt Köln,   Broschüren und Workshopangebote zu Umgang mit Essbaren im öffentlichen Raum (Schadstoffe, Erntezeitpunkte, Entnahmerechte, Verzehr, Verarbeitung, usw.) und der Möglichkeiten des Gärtnerns.  Der bislang ausgelobte Preis für Kölner Vielfaltsgärten wird alternierend mit einem Preis für Maßnahmen der Essbaren Stadt ausgelobt.  Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie essbare Pflanzungen und Fassadenbegrünung im Innenstadtbereich: Hierbei können verschiedene Kooperationspartner:innen mitwirken. Auch eine touristische Inwertsetzung ähnlich in Andernach ist gewünscht, um Köln auch als Essbare Stadt im öffentlichen Diskurs zu etablieren. 
8.2 Vernetzungsplattform 
Zivilgesellschaftliche Informations- und Aufklärungsprojekte fördern, wie die Entwicklung einer partizipativen Vernetzungsplattform oder von Kampagnen für mehr essbares privates

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Grün, waren bereits im Aktionsplan 2018 enthalten. Die Forderung nach besserer Vernetzung bestehender Initiativen aber auch Angeboten und Bedarfen – auch um die Stadt Köln zu entlasten – kam in der Beteiligungsphase zur Fortschreibung des Aktionsplans bei verschiedenen Themenfeldern auf. 
Zielerreichung bis Ende 2024:  
Die Einrichtung einer Plattform mit Potentialflächen für Projekte der Essbaren Stadt lehnte die Stadt Köln bislang ab. Auf der Website www.essbare-stadt.koeln des Ernährungsrats gibt es zumindest eine Online-Karte vieler Initiativen mit Kontaktmöglichkeit. Alle anderen Maßnahmenvorschläge aus dem Jahr 2018 wurden von der Stadtverwaltung unter öffentlichen Workshops mit städtischer Unterstützung zusammengefasst. Solche Workshops fanden im Jahr 2023 bislang einmalig statt.  
Zielanpassungen bis Ende 2030: 
 Ein wichtiger Baustein ist im Zuge der öffentlichen Kampagne die Einrichtung einer langfristig betreuten, interaktiven Online-Vernetzungs- und Wissensplattform. Diese wird darüber hinaus eine Angebotsliste (Beratungsangebote und alle Formen der materiellen und finanziellen Unterstützung von Kompost bis zu Anschubförderung und Wettbewerben) umfassen. Die Stadt Köln erarbeitet bis 2026 ein partizipatives Konzept für eine Plattform. Das Konzept enthält zwingend eine Strategie für die Umsetzung und langfristige Betreuung. Die Plattform ist auf der Informationsseite der Stadt Köln zur Essbaren Stadt verlinkt. Spätestens 2027 geht die Plattform online. Die interaktive Vernetzungsplattform darf dezidiert auf der Arbeit im Handbuch „Garten starten!“ aufbauen und die Inhalte erweitern (Ernährungsrat Köln 2024). 
8.3 Flächenentsiegelung 
Angesicht dessen, dass Köln 2024 von der Deutsche Umwelthilfe zweimal die „gerade noch gelbe Karte“ beim Hitzecheck deutscher Großstädte (Zusammenspiel aus Versiegelung und Grünvolumen) erhalten hat, ist das Thema Flächenentsiegelung noch wichtiger geworden als es im Aktionsplan 2018 war, und betrifft viele vorstehenden Einzelansätze (DUH 2024). Das ursprüngliche Ziel 2018 lautete, dass bis 2023 eine Erhebung zu möglicher Flächenentsiegelung für den Anbau von öffentlichem, essbaren Grün erfolgt ist. Mindestens 20% der ermittelten Flächen sollen bis 2030 entsiegelt werden und werden vorrangig für Gemeinschaftsgärten, Bienenweiden und andere Projekte im Sinne der Essbaren Stadt genutzt. Insbesondere sei die Entsiegelung von Schulgeländen zu beachten. Bis 2026 soll die Stadtverwaltung einen Plan zur systematischen Entsiegelung von kommunalen und nichtkommunalen Böden im Kölner Stadtgebiet erarbeiten. Einzelne verfügbare Flächen sollten ab 2022 auf eine Online-Karte ausgewiesen werden – ähnlich der Urban-Gardening-Karte der Stadt Bonn21.  
Zielerreichung bis 2024: 
Entgegen der Aussage im Sachstandsbericht von 2021 ("Die Erstellung eines Entsiegelungsplans und einer Online-Karte werden nicht befürwortet") soll nun für das  21 Diese Karte ist nicht mehr verfügbar. Die Funktion könnte ähnlich wie die Karte auf der Website der Essbaren Stadt Köln, ergänzt um Potentialflächen für Gemeinschaftsgärten, sein: https://essbare-stadt.koeln/im-veedel/

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Stadtgebiet von Köln ein systematisches und methodisch fundiertes Entsiegelungskonzept und hierauf aufbauend ein Entsiegelungskataster erstellt werden. Dazu wurde eine neue Personalstelle eingerichtet und besetzt. Ziel des Konzepts die Identifizierung und Dokumentation bestehender Entsiegelungspotentiale, sowie die Erfassung und Dokumentation von entsiegelten Flächen. Zahlen über entsiegelte Flächen liegen seitens des Amtes für Grünflächen und Landschaftspflege bislang keine vor. Allerdings hat die Stadt Köln auf nicht-kommunale Flächen keinen Zugriff. Vorangehend wurden Flächen geprüft, bei welchen eine zeitnahe Umsetzung möglich ist. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist der Bereich der Zülpicher Straße im Inneren Grüngürtel. Das Entsiegelungsprojekt soll im Frühjahr 2025 begonnen werden. Parallel arbeitet die Gebäudewirtschaft an der Entsiegelung von Schulhöfen. In der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 27.11.2023 heißt es, dass im Jahr 2023 mit der Planung der Entsiegelung von fünf Schulhöfen begonnen wurde. Im Jahr 2024 soll die Planung von 19 weiteren Schulhöfen folgen (Sachstandsbericht zur Schulhofentsiegelung 2023). 
Zielanpassung bis Ende 2030: 
 Die Flächenentsiegelung beschränkt sich nicht auf den Bereich Innerer Grüngürtel bzw. Zülpicher Straße, sondern auf das gesamte Stadtgebiet.  Es liegen seitens des Grünflächenamtes öffentliche genaue Angaben über Ort oder Größe entsiegelter Flächen vor.  30% der entsiegelten Flächen sollen für die Maßnahmen im Sinne der Essbaren Stadt vorbehalten – z.B. Artenreiche Wildwiesen – sein. Wenn Flächengröße und Lage es zulassen, werden auf den entsiegelten Flächen Gemeinschaftsgärten oder Gartenlabore eingerichtet.  Die Flächenentsiegelung auf Schulhöfen mit 10 Schulhöfen pro Jahr gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt fortgeführt. 
8.4 Neu: Regenwassernutzung 
Die Nutzung von Wasser spielt eine entscheidende Rolle in der Anpassung an den Klimawandel. Zum einen wird dies zur Kühlung und Befeuchtung des Stadtkörpers benötigt. Zum anderen muss Wasser lokal zuverlässig abfließen versickern können, um bei Starkregen nicht zu Überschwemmungen zu führen. Versickertes Regenwasser kann auch bei der Neubildung des Grundwasserkörpers dienen und hilft damit auch zukünftig einer zuverlässigen Trinkwasserversorgung aller Kölner:innen. Vielfach wurde in den vergangenen Jahren zu Gießaktionen für die Straßenbäume aufgerufen und 356 Gießpatenschaften wurden mittlerweile vom Grünflächenamt vergeben. Außerdem wurde die Nutzung der Standrohre durch Initiativen und Anwohner:innen ausgeweitet. Im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes dieses Aktionsplans sollte die Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerung von öffentlichem Grün auf ein Mindestmaß reduziert werden. Dafür müssen aber entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. 
Ziele bis 2030: 
 Öffentliche Gebäude erhalten sukzessive Einrichtungen zur Abkoppelung von Regenwasser in die Kanalisation. Insbesondere die Betriebshöfe des Grünflächenamts werden mit Zisternen ausgerüstet, sodass dieses Wasser zur Bewässerung junger

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Straßenbäume genutzt werden kann. Die Gebäudewirtschaft prüft im Rahmen des Schulhofentsiegelungsprogramms ebenfalls die Einrichtung von Zisternen und/oder der Regenwasserversickerung auf Schulgeländen.  Im Rahmen des Entsiegelungskonzepts wird auch die Regenwasserretention bedacht. Und wo baulich möglich wird an öffentlichen Plätzen und Wegen Regenwasser zu Bewässerungszwecken sicher gesammelt. Um private Gebäudeeigentümer:innen anzusprechen, lanciert die Stadt Köln gemeinsam mit den StEB im Rahmen des Förderprogramms Grün hoch 3 eine Kampagne zur einfachen Umsetzung der Regenwasserabkoppelung. Darüber hinaus verweisen wir an der Stelle auf das Ziel 6.4 Bauleitplanung im Kapitel „Gärtnern zuhause und bei der Arbeit“.  Unter den derzeitigen Bedingungen kommen gerade Gärten in stark verdichteten Räumen und auf versiegelten Flächen in trockenen Sommern mit der Regenwassernutzung an ihre Grenzen. Daher soll ermöglicht werden, dass Standrohre für die Baumwässerung auch zur Notbewässerung von Gemeinschaftsgärten genutzt werden dürfen. Schließlich leisten sie mit ihrer Grünfunktion und Aufenthaltsqualität ebenfalls einen Beitrag für die Allgemeinheit. 
8.5 Neu: Trinkwasser 
Angesichts der zu erwartenden Hitze- und Trockenperioden, die sich insbesondere in dicht bebauten und versiegelten Bereichen Kölns stark auswirken werden (Stadt Köln 2025), wird der öffentliche, kosten- und barrierefreie Zugang zu Trinkwasser entscheidend – und ist daher auch ein Thema der Essbaren Stadt. Während für gärtnerische Aktivitäten und Pflanzungen die Nutzung von Regenwasser befürwortet wird, muss den Kölner:innen im öffentlichen Raum wie in öffentlichen Einrichtungen der Zugang zu Trinkwasser als Selbstverständlichkeit gewährt werden. 
Ziele bis 2030: 
Inzwischen findet sich in jedem der neun Kölner Stadtbezirke mindestens ein Trinkwasserbrunnen. Allerdings ist die Verteilung sehr ungleichmäßig. Vor allem Nippes, Lindenthal und die rechtsrheinischen verdichteten Stadtteile haben wenige bis keine Trinkwasserbrunnen.   Ziel ist es, dass insbesondere belebte und zentrale Plätze mit Trinkwasserbrunnen ausgestattet werden. Im Hitzeaktionsplan sind diese Gebiete als „stadtklimatische Belastungsgebiete höchster Ausprägung“ benannt (Stadt Köln 2025). Bis 2030 erhält jedes dieser Gebiete einen öffentlichen rund um die Uhr zugänglichen Trinkwasserbrunnen.  Das Wasserquartier Köln-Nippes von RheinEnergie und dem Verein a tip: tap e.V. wird auf die Gesamtstadt ausgerollt. Neben öffentlichen Trinkbrunnen ist in städtischen Einrichtungen wie Schulen, Bürger:innenämtern, Sport- und Kultureinrichtungen Leitungswasser kostenfrei verfügbar   Bei Besprechungen und Veranstaltungen der Stadt Köln wird Leitungswasser ausgeschenkt.

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Quellen 
Deutsche Umwelthilfe e.V. (Hg.) (2024): Hitze-Check von Deutschlands Städten. Online unter: https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/Hitze-Check_2024/Hitze-Check_Staedte-Deutschland_Uebersicht_240729.pdf (eingesehen am 28.1.2025). Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. (Hg.) (2024): Garten starten. Gemeinsames Gärtnern im Wohnumfeld und auf dem Firmengelände. Online unter: https://essbare-stadt.koeln/gartenstarten/ (eingesehen am 27.1.2025). Stadt Köln (Hg.) (2025): Planungshinweiskarte Hitze und Trinkbrunnen. Online unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/klima/hitzeportal-koeln/planungshinweiskarte-hitze-trinkbrunnen (eingesehen am 27.1.2025).

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Team 
Redaktionsteam: Stephanie Brandt, Sonja Eisenbeiß, Mucke Forßmann, Sönke Geske, Jörn Hamacher, Anna Heinermann, Ilona Klaasen, Martin Krist, Peter Lang, Elke Uhl, Volker Unterladstetter, Mildred Utku Team der Werkstatt Essbare Stadt 2030 (30.11.2024): Sonja Eisenbeiß, Brit Feyen, Mucke Forßmann, Josy Freudt, Jörn Hamacher, Peter Lang, Gabi Linde, Florian Sander, Elke Uhl, Mildred Utku 
Impressum 
Ernährungsrat für Köln und Umgebung e.V. Ausschuss „Essbare Stadt/Urbane Landwirtschaft“ Sprecher:innen: Mildred Utku, Peter Lang Koordination: Jörn Hamacher Neven-DuMont-Str. 14 50667 Köln Stand: März 2025

Beratungsverlauf (11)

08.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.14 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.05.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
15.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0992/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.11.2025
Erstellt
02.04.2025 13:49