AIR/0001/2015
Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten
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AIR-0001-2015
892 Zeichen
Anregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0001/2015 Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 21.10.2015 folgende Anregung an den Rat einstimmig beschlossen: "Der Rat der Stadt Münster bittet die Verfassungskommission des Landtags bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Mig- ranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, das aktive und passive Wahlrecht auf kommu- naler Ebene einzuräumen. Der Integrationsrat bittet den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt, sich lan- desweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen."
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AIR/0001/2015
- Typ
- Anregungen des IR
- Datum
- 23.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37