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0777/2026

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zu Zuständen in der Unterkunft für Geflüchtete Kuckucksweg in Köln-Godorf

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.04.2026, TOP 7.1.11

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2814 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer 
 0777/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion zu Zuständen in der Unterkunft für 
Geflüchtete Kuckucksweg in Köln-Godorf 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung gemäß § 4 der 
Geschäftsordnung des Rates mit der Anfrage AN/0476/2026 um Auskunft zu den folgenden 
Fragen: 
 
1. Bleibt es beim Fertigstellungtermin des Kuckucksweg 8 bis Mai 2027? Wenn nein, wa-
rum nicht? 
2. Seit Dezember 2024 sind die Balkone am derzeit bewohnten Objekt gesperrt und es 
besteht eine Absperrmaßnahme rund um das Objekt, da Teile der Fassade abgefallen 
sind. Wann ist mit der Sanierung der Fassade und der Balkone zu rechnen? 
3. Die Außenanlage ist ebenfalls in einem katastrophalen Zustand. Wer ist für die Pflege 
verantwortlich in welchen Zeitabständen erfolgt diese? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
1.  Nach den derzeitigen Baufortschritten zu urteilen bleibt es beim geplanten Fertigstel-
lungstermin des neuen Gebäudes im Mai 2027. 
 
2.  Die Ertüchtigung der Befestigung der Balkon- beziehungsweise Fassadenelemente ist 
bereits erfolgt. Allerdings steht noch eine abschließende Prüfung der sicheren Veran-
kerung dieser Elemente aus. Diese wird in den nächsten Wochen erwartet. Danach 
können die Balkone und das Außengelände am Gebäude wieder frei gegeben werden. 
Im Anschluss werden dann noch einzelne fehlende Platten ergänzt. Die Sanierung von 
Fassade und Balkonen beruht auf einer Schadensersatzforderung gegen eine Fach-
firma, deren juristische Regelung noch andauert. 
 
3.  Für die Pflege der Außenanlagen von Unterkünften für Geflüchtete ist bei eigenen Ob-
jekten der Stadt Köln grundsätzlich der Objektservice des Amtes für Wohnungswesen 
verantwortlich. Dieser beauftragt seinerseits angesichts der Vielzahl der zu betreuen-
den Objekte in der Regel entsprechende Fachfirmen. So wird die Grünpflege viermal 
jährlich beauftragt. Im Jahr 2026 erfolgt Ende März/Anfang April die Durchführung der 
ersten Grünpflege. 
 
Die erwähnten erforderlichen Baumaßnahmen an der Fassade haben zu einer vo-
rübergehenden Verunreinigung des Geländes geführt. 
 
Ansammlungen von Sperrmüll oder Schrott (etwa Fahrräder) an der Unterkunft gehen

2 
 
in der Regel auf die Bewohner*innen zurück. Hier sorgt die Heimleitung in Absprache 
mit dem Objektservice für eine zeitnahe Abholung des Sperrmülls und für eine sozial-
arbeiterische Ansprache an die Bewohner*innen. 
 
Zusätzlich gibt es Gemeinschaftsarbeiter*innen aus den Reihen der dort untergebrach-
ten Geflüchteten, zu deren Aufgabe beispielsweise regelmäßige Aufräum- und Reini-
gungsaktionen gehören.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0777/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.04.2026
Erstellt
16.03.2026 12:58