Verkehrsberuhigung in der Dortmunder Straße in Köln-Eil
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 4027/2017 vom 25.01.2018
Stand: Am 30.01.2018 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 Vorlagen-Nummer 4027/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2018 Verkehrsberuhigung in der Dortmunder Straße in Köln-Eil hier: Beantwortung von Fragen der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 14.12.2017, TOP 7.1.3 Die Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1) Sind die Anwohner/ -innen befragt worden? 2) Ist eine Verkehrszählung auch des ruhenden Verkehrs durchgeführt worden? 3) Welche geeigneten anderen Maßnahmen sind geprüft worden? 4) Wie sieht die Problematik mit Müllabfuhr und Feuerwehrfahrzeugen aus?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1) Bei Maßnahmen dieser Größenordnung ist eine Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner nicht vorgesehen. Zu 2) In der Begründung zur Vorlage Session-Nr.: 2365/2017 wurde dargestellt, dass sich durch die Neusortierung des Parkraums von einseitigem zu alternierendem Parken die Anzahl der Parkplätze von ca. 30 Stück auf ca. 18 Stück verringert. Die genannten Zahlen stellen jeweils die maximal mögli- che Belegung dar. Eine Parkraumerhebung wurde nicht durchgeführt, da aufgrund der Art der Be- bauung von einer hohen Auslastung ausgegangen wird, welche bei einem Ortstermin bestätigt wer- den konnte. Zu 3) Alternative geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen sind bauliche Einengungen, welche einen höheren Parkraumverlust zur Folge haben und daher für die Dortmunder Straße nicht gewählt wur- den. Zu 4) Die Befahrung durch Müllabfuhr und Feuerwehr wurde mittels Schleppkurven simuliert. Aufgrund der geringen vorhandenen Fahrbahnbreite wurden größere Versätze als üblich gewählt und eine Fahr- bahnbreite von mindestens 3,00 m berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, die bestehende Parksituation aufgrund des ansonsten hohen Parkraumverlusts beizubehalten.
Beratungsverlauf
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30.01.2018
TOP 6.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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