V/0162/2024
"Zebrastreifen" in Regenbogenfarben
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Beschlussvorlage
8787 Zeichen
V/0162/2024 V/0162/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Zebrastreifen" in Regenbogenfarben Beratungsfolge 19.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 20.03.2024 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 10.04.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 18.04.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 24.04.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zur Erreichung eines klaren Zeichens für Offenheit und Toleranz mit hoher Symbolkraft wird die bis- her weiß gepflasterte Diagonale des Hafenplatzes als Zeichen für Vielfältigkeit mit 13 Farben be- schichtet und entsprechend neu gestaltet. Die Umsetzung einer vielfarbigen Straßenpflasterung in Anlehnung an einen „symbolischen Zebrastreifen“ an dieser Stelle stellt sich in Abwägung aller Vor- und Nachteile der untersuchten -und auch straßenverkehrsrechtlich zulassungsfähigen- Varianten als die zur Zielerreichung geeignetste Variante dar. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 12 01 Verkehrsflächen und –anlagen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2024 „symbolischer Zebra- streifen“ Hafenplatz 18.000 Amt für Gleichstellung 27.02.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Markus Chmielorz Telefon: 492-1706 Chmielorz@stadt- muenster.de - 2 - V/0162/2024 Folgekosten / Jahr 6.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan- bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt: Begründung: Auch bei der symbolischen Umsetzung einer Markierung des Straßenraums mit einem „Zebrastreifen“ in Regenbogenfarben sind die in der Vorlage V/0524/2022/1 erläuterten Aspekte der Verkehrssicher- heit und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu berücksichtigen. Eine Umsetzung nach Wiener Vorbild ist nach der bereits erfolgten Prüfung durch Polizei und Stadt nicht konform mit der Straßenverkehrsordnung (StVO). Soweit daraufhin die Regenbogenfarben auf dem Straßenpflaster aus Gründen der Straßenverkehrs- ordnung nicht die Funktion eines Zebrastreifens übernehmen können, ist die Platzierung von Regen- bogenfarben in einer freieren Anordnung geeignet, spezifisch auf die jeweilige Örtlichkeit abgestimmt zu sein, und es entsteht bei einer freieren Verwendung nicht der Eindruck eines „funktionslosen Zeb- rastreifens“. Bei den drei Varianten wird auch jeweils eine gestalterische, spielerische Aufwertung der örtlichen, hoch frequentierten Situation angestrebt, eine Fremdartigkeit zur Umgebung und eine Ab- weichung von der Altstadtsatzung innerhalb des Promenadenringes wird hingegen vermieden. Die Verwaltung hat im Hinblick auf die Umsetzung drei Varianten untersucht: 1. Hafenplatz | Gerade Linie Der Hafenplatz ermöglicht als belebter Ort eine hohe Aufmerksamkeit für die symbolische Umsetzung. Der „regenbogenfarbene Längsstreifen“ als neue Fassung der bisher weißen Pflasterung fungiert als Verbindungselement über den Platz, so dass ein Mehrwert durch eine erhöhte Nutzungsqualität entsteht. Darüber hinaus ist bei dieser Umsetzung eine Verbindung mit dem Blindenleitsystem möglich. Bei der Umsetzung würde die Farbe auf dem vorhande- nen Streifen in einer Breite von ca. einem Meter aufgebracht. Geh- und Radwege parallel zum Albersloher Weg werden nicht markiert, um den aus Gründen der Verkehrssicherheit gebote- nen Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen einzuhalten. Die additive Aufbringung von Farb- schichten greift nicht in die bauliche Substanz des Platzes dessen Errichtung auch mit Städte- baufördermitteln finanziert wurde. Ein Konflikt mit den Fördervoraussetzungen ist daher auch innerhalb der bis zum Juli 2026 laufenden Zwecksbindungsfrist nicht gegeben. Die Umsetzung ist nicht unmittelbar an der Altstadt aber an einem lebendigen hochfrequen- tierten Stadtplatz. Bei einer Ergänzung der Farben des Regenbogens auf 13 Farben (sog. „In- ter*-Progress-Pride-Flag. schwarze und braune Streifen, als Zeichen gegen Rassismus und Ausgrenzung von Persons of Color, weiss, rosa und hellblau als Farben der Emanzipations- bewegung von trans* Personen, sowie lila und gelb als Farben der Emanzipationsbewegung von inter* Personen) werden die Streifen ca 7,5cm breit (gesamt 97,5cm). Mit der vorgeschlagen Variante von 13 Farben nimmt diese Umsetzung auch Bezug auf die Sichtbarkeit von trans* Personen und auf dem tödlichen Angriff auf Malte C. während des Christoper Street Days 2022 in unmittelbarer Nähe des Hafenplatzes. Kosten: 18.000 € Folgekosten/Jahr: 6.000 € 2. Ludgeriplatz und Stadthaus 2 | Verbindung der Zebrastreifen - 3 - V/0162/2024 Auch hier erfolgt die symbolische Umsetzung als Verbindungselement über den Platz vor dem Stadthaus 2. Die Form der Streifen wird aufgelöst und wirkt dadurch zugleich spielerisch und bildet einen Bogen in der jeweiligen Verlängerung der „richtigen Zebrastreifen“. Auch hier wurde ein belebter Ort gewählt, der eine hohe Aufmerksamkeit ermöglicht. Wie bei Variante 1 entsteht ein Mehrwert durch eine erhöhte Nutzungsqualität des Platzes. Bei der Umsetzung erfolgen jedoch erhöhte Kosten, da der Untergrund in einem Zustand ist, der zuvor überarbeitet werden muss. Darüber hinaus ist die Gestaltung des gesamten Platzes im Ergebnis nicht mehr einheitlich. Kosten: 2.000 € Folgekosten/Jahr: 667 € 3. Engelenschanze | Wartebereich der Ampelschaltung Die Umsetzung nimmt den in der Beschlussvorlage V/0524/2022/1 erteilten Auftrag auf, eine Umsetzung in der Windthorststraße zu prüfen. Für diese Variante wurde ein zentraler Ort in der Wegeachse der Windthorststraße gewählt. An dieser Stelle endet bisher mit den Ampelfiguren die am 11. Mai 2022 eingeweihte Umset- zung des Beschlusses „LSBTIQ* Sichtbarkeit / Regenbogenfarben im Stadtbild“ an einem zentralen innenstadtnahen Ort. Wie in Variante 2 wurde eine spielerische Umsetzung gewählt. Die quadratischen und farbigen Platten sind an dieser Stelle eine erkennbare Ergänzung der bisherigen Umsetzung. Durch das vorhandene rote Pflaster der weiteren Engelenschanze, ist die Umsetzung auf den Bereich des Abschnitts der Lichtsignalanlage lediglich kleinflächig. Kosten: 1.500 € Folgekosten/Jahr: 500 € Abwägung der Vor-und Nachteile der untersuchten Varianten: Die Variante Hafenplatz ermöglicht im Vergleich zu den beiden anderen Lösungen die höchste LSBTIQ* Sichtbarkeit und ist auch aus Gründen der Verkehrssicherheit mit der geringsten Ge- fahr der Ablenkung verbunden. Der Rückgriff auf das Sonderelement des Diagonalstreifens im bestehenden Hafenplatz und dessen Bedeutung des Hafenplatzes sind im Vergleich am bes- ten geeignet, einen dauerhaften Indentifikationsort entstehen zu lassen. Gleichzeitig ist die Variante Hafenplatz im Verhältnis mit dem höchsten finanziellen Aufwand und Folgekosten verbunden. Die Variante Ludgeriplatz ermöglicht eine größere LSBTIQ* Sichtbarkeit als die Variante En- gelenschanze, ist aber als weniger signifikant als die Variante des Hafenplatzes einzustufen. Auch bei den Kosten ist diese Variante weder die teuerste noch die günstigste Variante. Um eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmer des Ludgerikreises gering zu halten, ist ein Abstand der Markierung zu den eigentlichen öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Im Falle einer grundlegenden Neugestaltung des Platzes vor dem Stadthaus 2 würde sich die Variante am Ludgeriplatz ggf. als Vorfestlegung erweisen, welche eine spätere Freiraumgliederung und Neugestaltung unnötig erschweren könnte. Die Variante Engelenschanze ermöglicht im Vergleich zu den beiden anderen Lösungen die kostengünstigste Umsetzung. Die LSBTIQ* Sichtbarkeit ergibt sich hier aus dem Bezug und als Ergänzung zur erfolgten Umsetzung von Farbgestaltungen auf der Achse Windthorststra- ße – Bahnhof. Die Gefahr einer verkehrlichen Ablenkung ist deutlich reduziert, da die Markie- rung aufgrund der bestehenden Bepflanzung ohne Einsicht durch den fließenden Kfz-Verkehr erfolgt. Die kleine Fläche der farbigen Pflasterung und die Zuordnung zu den bereits erfolgten farblichen Umgestaltungen lassen eine angestrebte eigenständige Signifikanz jedoch nur im geringen Umfang zu. - 4 - V/0162/2024 Da die angestrebte Maßnahme mit dem Ziel einer hohen Signifikanz unter Beachtung einer verblei- benden Verkehrssicherheit verbunden ist, stellt sich die Variante Hafenplatz unter Betrachtung aller Vor- und Nachteile trotz der Kosten als die insgesamt zur Umsetzung vorzugswürdige Variante her- aus. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage A Visualisierung durch das Stadtplanungsamt (61)
2023-06-20_Regenbogenfarben im Stadtbild (003)
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Sichtbarkeit / Regenbogenfarben im Stadtbild LGBTQIA+ 1 Hafenplatz | Gerade Linie + belebter Ort + Verbindungselement + Mehrwert durch Nutzungsqualität + Verbindung mit Blindenleitsystem möglich + Möglichkeit die Breite von einem Meter aufzuweiten - nicht altstadtnah - Bei 13 Farben werden die Streifen ca 7,5cm breit (gesamt 97,5cm) 2 Ludgeriplatz + Stadthaus 2 | Variante Verbindung der Zebrastreifen 3 + Verbindungselement + Spielerisch und Abstrakt + belebter Ort + Mehrwert durch Nutzungsqualität - Untergrund in einem Zustand, der zuvor überarbeitet werden muss - Platzgestaltung nicht einheitlich Engelenschanze | Wartebereich der Ampelschaltung + abstrakt und spielerisch + zentraler Ort + Verbindungselement + dynamisch - Einheitlicher Bodenbelag bei der Engelenschanze, daher ist der Bereich sehr eingeschränkt (Abschnitt Lichtsignalanlage) - Im Promenadenabschnitt nicht realisierbar 4
Anlage A
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Anlage A zur V/0162/2024 Kurzüberblick Symbolische Umsetzung „Zebrastreifen“ in Regenbogenfarben im Straßenraum Ziele/Teilziele/Zielerreichung Umsetzung des Beschlusses aus Vorlage V/0524/2022/1 Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 12 01 Bezeichnung der PG Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Entscheidung ist im Hinblick auf den Abbau von Diskriminierungen von LSBTIQ*-Personen relevant für die Gleichstellung von Menschen aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Windthorststraße
- Hafenplatz 18
- Ludgeriplatz
- Albersloher Weg
- Engelenschanze
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0162/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.03.2024
- Erstellt
- 27.02.2024 16:21