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V/0162/2024

"Zebrastreifen" in Regenbogenfarben

Vorlagen 04.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.04.2024, TOP 13

Beschlussvorlage

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2023-06-20_Regenbogenfarben im Stadtbild (003)

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Anlage A

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Beschlussvorlage

8787 Zeichen

V/0162/2024 
V/0162/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
"Zebrastreifen" in Regenbogenfarben 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
   20.03.2024 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   10.04.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   18.04.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   24.04.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zur Erreichung eines klaren Zeichens für Offenheit und Toleranz mit hoher Symbolkraft wird die bis-
her weiß gepflasterte Diagonale des Hafenplatzes als Zeichen für Vielfältigkeit mit 13 Farben be-
schichtet und entsprechend neu gestaltet. Die Umsetzung einer vielfarbigen Straßenpflasterung in 
Anlehnung an einen „symbolischen Zebrastreifen“ an dieser Stelle stellt sich in Abwägung aller Vor- 
und Nachteile der untersuchten -und auch straßenverkehrsrechtlich zulassungsfähigen- Varianten als 
die zur Zielerreichung geeignetste Variante dar. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 12 01 Verkehrsflächen und –anlagen    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2024   
„symbolischer Zebra-
streifen“ Hafenplatz 
   18.000  
Amt für Gleichstellung 
 
27.02.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Markus Chmielorz 
Telefon: 492-1706 
Chmielorz@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0162/2024 
Folgekosten / Jahr 
 
   6.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan- bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt: 
 
 
 
Begründung: 
 
Auch bei der symbolischen Umsetzung einer Markierung des Straßenraums mit einem „Zebrastreifen“ 
in Regenbogenfarben sind die in der Vorlage V/0524/2022/1 erläuterten Aspekte der Verkehrssicher-
heit und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu berücksichtigen. Eine Umsetzung nach 
Wiener Vorbild ist nach der bereits erfolgten Prüfung durch Polizei und Stadt nicht konform mit der 
Straßenverkehrsordnung (StVO). 
 
Soweit daraufhin die Regenbogenfarben auf dem Straßenpflaster aus Gründen der Straßenverkehrs-
ordnung nicht die Funktion eines Zebrastreifens übernehmen können, ist die Platzierung von Regen-
bogenfarben in einer freieren Anordnung geeignet, spezifisch auf die jeweilige Örtlichkeit abgestimmt 
zu sein, und es entsteht bei einer freieren Verwendung nicht der Eindruck eines „funktionslosen Zeb-
rastreifens“. Bei den drei Varianten wird auch jeweils eine gestalterische, spielerische Aufwertung der 
örtlichen, hoch frequentierten Situation angestrebt, eine Fremdartigkeit zur Umgebung und eine Ab-
weichung von der Altstadtsatzung innerhalb des Promenadenringes wird hingegen vermieden. 
 
Die Verwaltung hat im Hinblick auf die Umsetzung drei Varianten untersucht: 
 
1. Hafenplatz | Gerade Linie 
 
Der Hafenplatz ermöglicht als belebter Ort eine hohe Aufmerksamkeit für die symbolische 
Umsetzung. Der „regenbogenfarbene Längsstreifen“ als neue Fassung der bisher weißen 
Pflasterung fungiert als Verbindungselement über den Platz, so dass ein Mehrwert durch eine 
erhöhte Nutzungsqualität entsteht. Darüber hinaus ist bei dieser Umsetzung eine Verbindung 
mit dem Blindenleitsystem möglich. Bei der Umsetzung würde die Farbe auf dem vorhande-
nen Streifen in einer Breite von ca. einem Meter aufgebracht. Geh- und Radwege parallel zum 
Albersloher Weg werden nicht markiert, um den aus Gründen der Verkehrssicherheit gebote-
nen Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen einzuhalten. Die additive Aufbringung von Farb-
schichten greift nicht in die bauliche Substanz des Platzes dessen Errichtung auch mit Städte-
baufördermitteln finanziert wurde. Ein Konflikt mit den Fördervoraussetzungen ist daher auch 
innerhalb der bis zum Juli 2026 laufenden Zwecksbindungsfrist nicht gegeben. 
 
Die Umsetzung ist nicht unmittelbar an der Altstadt aber an einem lebendigen hochfrequen-
tierten Stadtplatz. Bei einer Ergänzung der Farben des Regenbogens auf 13 Farben (sog. „In-
ter*-Progress-Pride-Flag. schwarze und braune Streifen, als Zeichen gegen Rassismus und 
Ausgrenzung von Persons of Color, weiss, rosa und hellblau als Farben der Emanzipations-
bewegung von trans* Personen, sowie lila und gelb als Farben der Emanzipationsbewegung 
von inter* Personen) werden die Streifen ca 7,5cm breit (gesamt 97,5cm). 
 
Mit der vorgeschlagen Variante von 13 Farben nimmt diese Umsetzung auch Bezug auf die 
Sichtbarkeit von trans* Personen und auf dem tödlichen Angriff auf Malte C. während des 
Christoper Street Days 2022 in unmittelbarer Nähe des Hafenplatzes. 
Kosten:  18.000 € 
Folgekosten/Jahr: 6.000 € 
 
 
2. Ludgeriplatz und Stadthaus 2 | Verbindung der Zebrastreifen

- 3 - 
V/0162/2024 
Auch hier erfolgt die symbolische Umsetzung als Verbindungselement über den Platz vor dem 
Stadthaus 2. Die Form der Streifen wird aufgelöst und wirkt dadurch zugleich spielerisch und 
bildet einen Bogen in der jeweiligen Verlängerung der „richtigen Zebrastreifen“. Auch hier 
wurde ein belebter Ort gewählt, der eine hohe Aufmerksamkeit ermöglicht. Wie bei Variante 1 
entsteht ein Mehrwert durch eine erhöhte Nutzungsqualität des Platzes. 
 
Bei der Umsetzung erfolgen jedoch erhöhte Kosten, da der Untergrund in einem Zustand ist, 
der zuvor überarbeitet werden muss. Darüber hinaus ist die Gestaltung des gesamten Platzes 
im Ergebnis nicht mehr einheitlich. 
Kosten:  2.000 € 
Folgekosten/Jahr: 667 € 
 
 
3. Engelenschanze | Wartebereich der Ampelschaltung 
 
Die Umsetzung nimmt den in der Beschlussvorlage V/0524/2022/1 erteilten Auftrag auf, eine 
Umsetzung in der Windthorststraße zu prüfen. 
 
Für diese Variante wurde ein zentraler Ort in der Wegeachse der Windthorststraße gewählt. 
An dieser Stelle endet bisher mit den Ampelfiguren die am 11. Mai 2022 eingeweihte Umset-
zung des Beschlusses „LSBTIQ* Sichtbarkeit / Regenbogenfarben im Stadtbild“ an einem 
zentralen innenstadtnahen Ort. Wie in Variante 2 wurde eine spielerische Umsetzung gewählt. 
Die quadratischen und farbigen Platten sind an dieser Stelle eine erkennbare Ergänzung der 
bisherigen Umsetzung. Durch das vorhandene rote Pflaster der weiteren Engelenschanze, ist 
die Umsetzung auf den Bereich des Abschnitts der Lichtsignalanlage lediglich kleinflächig. 
Kosten:   1.500 € 
Folgekosten/Jahr: 500 € 
 
 
Abwägung der Vor-und Nachteile der untersuchten Varianten: 
 
 Die Variante Hafenplatz ermöglicht im Vergleich zu den beiden anderen Lösungen die höchste 
LSBTIQ* Sichtbarkeit und ist auch aus Gründen der Verkehrssicherheit mit der geringsten Ge-
fahr der Ablenkung verbunden. Der Rückgriff auf das Sonderelement des Diagonalstreifens im 
bestehenden Hafenplatz und dessen Bedeutung des Hafenplatzes sind im Vergleich am bes-
ten geeignet, einen dauerhaften Indentifikationsort entstehen zu lassen. Gleichzeitig ist die 
Variante Hafenplatz im Verhältnis mit dem höchsten finanziellen Aufwand und Folgekosten 
verbunden.  
 
 Die Variante Ludgeriplatz ermöglicht eine größere LSBTIQ* Sichtbarkeit als die Variante En-
gelenschanze, ist aber als weniger signifikant als die Variante des Hafenplatzes einzustufen. 
Auch bei den Kosten ist diese Variante weder die teuerste noch die günstigste Variante. Um 
eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmer des Ludgerikreises gering zu halten, ist ein Abstand 
der Markierung zu den eigentlichen öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Im Falle einer 
grundlegenden Neugestaltung des Platzes vor dem Stadthaus 2 würde sich die Variante am 
Ludgeriplatz ggf. als Vorfestlegung erweisen, welche eine spätere Freiraumgliederung und 
Neugestaltung unnötig erschweren könnte.  
 
 Die Variante Engelenschanze ermöglicht im Vergleich zu den beiden anderen Lösungen die 
kostengünstigste Umsetzung. Die LSBTIQ* Sichtbarkeit ergibt sich hier aus dem Bezug und 
als Ergänzung zur erfolgten Umsetzung von Farbgestaltungen auf der Achse Windthorststra-
ße – Bahnhof. Die Gefahr einer verkehrlichen Ablenkung ist deutlich reduziert, da die Markie-
rung aufgrund der bestehenden Bepflanzung ohne Einsicht durch den fließenden Kfz-Verkehr 
erfolgt. Die kleine Fläche der farbigen Pflasterung und die Zuordnung zu den bereits erfolgten 
farblichen Umgestaltungen lassen eine angestrebte eigenständige Signifikanz jedoch nur im 
geringen Umfang zu.

- 4 - 
V/0162/2024 
 
Da die angestrebte Maßnahme mit dem Ziel einer hohen Signifikanz unter Beachtung einer verblei-
benden Verkehrssicherheit verbunden ist, stellt sich die Variante Hafenplatz unter Betrachtung aller 
Vor- und Nachteile trotz der Kosten als die insgesamt zur Umsetzung vorzugswürdige Variante her-
aus. 
 
 
 
 
 
 
gez. Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Visualisierung durch das Stadtplanungsamt (61)

2023-06-20_Regenbogenfarben im Stadtbild (003)

913 Zeichen

Sichtbarkeit / 
Regenbogenfarben im Stadtbild
LGBTQIA+
1

Hafenplatz | Gerade Linie
+ belebter Ort 
+ Verbindungselement
+ Mehrwert durch Nutzungsqualität
+ Verbindung mit Blindenleitsystem möglich
+ Möglichkeit die Breite von einem Meter 
aufzuweiten
- nicht altstadtnah
- Bei 13 Farben werden die Streifen ca 7,5cm 
breit (gesamt 97,5cm)
2

Ludgeriplatz + Stadthaus 2 | 
Variante Verbindung der 
Zebrastreifen 
3
+ Verbindungselement
+ Spielerisch und Abstrakt 
+ belebter Ort
+ Mehrwert durch Nutzungsqualität
- Untergrund in einem Zustand, der zuvor 
überarbeitet werden muss
- Platzgestaltung nicht einheitlich

Engelenschanze | Wartebereich 
der Ampelschaltung
+ abstrakt und spielerisch
+ zentraler Ort
+ Verbindungselement
+ dynamisch 
- Einheitlicher Bodenbelag bei der 
Engelenschanze, daher ist der Bereich sehr 
eingeschränkt (Abschnitt Lichtsignalanlage)
- Im Promenadenabschnitt nicht realisierbar
4

Anlage A

1037 Zeichen

Anlage A zur V/0162/2024 
Kurzüberblick 
Symbolische Umsetzung „Zebrastreifen“ in Regenbogenfarben im Straßenraum 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Umsetzung des Beschlusses aus Vorlage V/0524/2022/1 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 
 
Nr. der PG 
12 01 
Bezeichnung der PG 
Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Entscheidung ist im Hinblick auf den Abbau von Diskriminierungen von LSBTIQ*-Personen 
relevant für die Gleichstellung von Menschen aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten

Beratungsverlauf (6)

19.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2024 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.04.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.04.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.04.2024 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.04.2024 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Windthorststraße
  • Hafenplatz 18
  • Ludgeriplatz
  • Albersloher Weg
  • Engelenschanze

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Details

Aktenzeichen
V/0162/2024
Typ
Vorlagen
Datum
04.03.2024
Erstellt
27.02.2024 16:21