Naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz für den Einsatz einer Drohne im Rahmen der Gewässerunterhaltung im Verbandsgebiet des Netteverbandes
Sitzungsvorlage 42/2019 vom 26.02.2019
Stand: Am 26.02.2019 im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen beraten. Ergebnis: (kein Text vorhanden).
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Dokumente
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Sitzungsvorlage (Befreiungsantrag vom 10.01.2019)
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Sitzungsvorlage (Karte Verbandsgebiet und Schutzgebietsflächen)
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Sitzungsvorlage (Naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz für den Einsatz einer Drohne im Rahmen der Gewässerunterhaltung im Verbandsgebiet des Netteverbandes)
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Beratungsverlauf
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26.02.2019
Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen
TOP 5. Ergebnis: (kein Text vorhanden)
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