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Prüfung der privaten Abwasserleitungen durch Grundstückseigentümer u. Grundstückseigentümerinnen - § 61 a Landeswassergesetz NRW (LWG)

Bericht VO/0333/11 vom 06.04.2011

Stand: Am 03.05.2011 im Ausschuss für Umwelt beraten. Ergebnis: Entgegennahme ohne Beschluss.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 03.05.2011

    Ausschuss für Umwelt

    TOP 17, Entgegennahme o. B. Ergebnis: Entgegennahme ohne Beschluss

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