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A-R/0045/2016

Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in Münster. Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen

Antrag an den Rat 25.10.2016

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8493 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0045/2016  
 
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
Ratsantrag 
zur Verweisung an den zuständigen Fachausschuss 01.10.2016  
 
Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in Münster.  
Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen.  
 
Antrag von Ratsmitgliedern nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Verwaltung erstellt für die Stadt Münster einen Masterplan zur flächendeckenden 
Freifunk-Nutzung in Münster.  
2. Die Stadt Münster prüft, wie ein Freifunk-Netzwerk in den gegenwärtigen Breitband-
/WLAN-Ausbau und in die städtischen IT-Strategie eingebunden werden kann.  
3. Im Masterplan soll u.a. dargestellt werden, wie die Medienkompetenz der 
Münsteraner*innen, insbesondere von Jugendlichen, gefördert werden kann. Ferner soll 
im Masterplan aufgezeigt werden, welche Leistungen zur Steigerung der 
Medienkompetenz von der Freifunk-Initiative selbst erbracht werden können. 
4. Der Masterplan soll in enger Kooperation mit den lokalen Akteuren erstellt werden. Die 
Netzwerkpartner sollen sich mit dem Ziel beteiligen, dass diese ihre Internetzugänge 
auch für das Freifunk-Netzwerk zur Verfügung stellen. Die Stadt Münster wird ferner 
beauftragt, in Gesprächen und Gremien eine überregionale Förderung und Vernetzung 
des Freifunks im Münsterland voranzutreiben. 
5. Der münsterschen Freifunk-Initiative wird Zugang zu den Dächern von städtischen 
Immobilien sowie von städtischen Betriebe gewährt.  
6. Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit sind zu erörtern und Risiken eines 
personenbezogenen Datenmissbrauchs zu beschreiben. 
7. Die Stadtverwaltung legt dar, welche Strahlenbelastung mit dem Ausbau von lokalen 
Funknetzen einhergeht und wie die Risiken transparent (z.B. im Internet) gemacht 
werden können. Möglichkeiten zur Emissionsverringerung sind aufzuzeigen und zu 
bewerten. Es ist zu prüfen, ob in Modellversuchen eine Datenübertragung über Licht 
bzw. über eine optische drahtlose Kommunikation (vgl. Forschungen des Fraunhofer 
Instituts) in Münster ermöglicht werden kann. 
8. Die Verwaltung wird beauftragt, die Freifunk-Initiative bei der Einwerbung von 
Fördermitteln zu unterstützen. Die Verwaltung stellt der Politik zu den 
Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 erste konzeptionelle Schritte mit möglichen 
finanziellen Auswirkungen vor. 
Begründung: 
zu 1:  Mit der Änderung des Telemediengesetzes wird der Ausbau öffentlicher WLAN-
Hotspots erleichtert. 
Mit der Entwicklung eines Masterplans unterstützt die Stadt Münster den Aufbau eines 
stadtweiten, unentgeltlichen und werbefreien WLANs. Die WLAN-Infrastruktur soll langfristig 
flächendeckend und nachhaltig aufgebaut werden. Deshalb versteht die Stadt Freifunk als

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kommunalpolitisches Instrument in den Bereichen Soziales, Integration, Kultur, Wirtschaft, 
Marketing, Bildung, Bürgerschaftliches Engagement sowie der Öffnung von elektronischen 
Verwaltungsdienstleistungen. Die Förderung des Freifunks bildet eine Säule des neuen 
Forums 'Digitale Zukunft Münster'. 
Der Masterplan zur Einführung von Freifunk im öffentlichen Bereich soll insbesondere die 
Ausstattung von Orten mit viel Publikumsverkehr zeitnah in Angriff nehmen: 
1. Die öffentliche WLANs in den Stadthäusern sollen  auf Freifunk umgestellt werden. Das 
Gebiet der Innenstadt soll von der Verwaltung priorisiert ausgestattet werden. 
Anschließend sind Quartiere wie Kinderhaus, Coerde etc. auszustatten. 
2. An allen Schulen in städtischer Trägerschaft sow ie weiteren Bildungseinrichtungen soll 
eine Internetversorgung über Freifunk möglich sein. 
3. In der Stadtbücherei und den Stadtteilbüchereien  soll Freifunk angeboten werden. 
4. In den Flüchtlingsunterbringungen sollen Freifun k-Hotspots eingerichtet werden. 
Zukünftige Vergaben an Träger von Flüchtlingsunterbringungen sollen eine 
Internetbereitstellung per Freifunk fordern. 
5. Bushaltestellen sollen als Standorte für drahtlo se Access Points fungieren. Bei der 
Ausschreibung von Verkehrsleistungen und der Anschaffung neuer Verkehrsmittel ist die 
technische Ausstattung zur Bereitstellung einer Freifunk-Verbindung als weiteres 
Merkmal anzufordern. 
6. In den Freibädern und den Hallenbädern in Münste r soll Freifunk nutzbar sein. 
7. Freifunk soll für öffentliche Großveranstaltunge n wie z.B. Skulptur Projekte 2017, 
Katholikentag etc. eingebunden werden. 
Die Verwaltung identifiziert bis Anfang 2017 die öffentlichen Gebäude mit im Umfeld hohem 
Publikumsverkehr und stattet diese aus, sodass die Menschen im öffentlichen Raum 
zusätzliche Möglichkeiten erhalten, ins Internet zu gehen. Im Rahmen der städtischen 
Strategie zu 'open data' soll die vollständige Liste der Gebäude mit Adressen einsehbar sein.  
Zu 2 : Die Stadt Münster strebt an, das Breitband-Netz erheblich auszuweiten. Damit werden 
die Voraussetzungen geschaffen, an möglichst vielen Orten ein schnelles Netz vorzuhalten. 
Die Landesregierung von NRW fördert mit dem Projekt "100xWLAN" die Verbreitung von 
Freifunk. Die WWU Münster prüft Freifunk für das gesamte Universitätsgelände zu nutzen. 
Es ist beschreiben, wie die geplante Infrastruktur mit dem Ausbau des Freifunks genutzt 
werden kann.  
Zu 3: Vorbild könnte das Pilotprojekt 'Freifunk für Medienkompetenz und Beteiligung' der 
Medienanstalt Berlin Brandenburg und der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin 
sein. 
Ein offenes Datennetz eröffnet nicht nur Chancen sondern beinhaltet auch Risiken. 
Insbesondere Jugendliche müssen den Umgang mit dem Medium selbst und mit der 
Veröffentlichung von persönlichen Daten insbesondere in sozialen Netzwerken lernen um 
ihre Kompetenzen steigern. Es geht um eine sinnvolle Nutzung des Internets und den 
scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten. 
Die Freifunk-Initiative soll handlungsbezogene interaktive Aufklärungs- und 
Präventionsmaßnahmen entwickeln für beispielsweise medienbezogene Kampagnen an 
Schulen und Volkshochschule. Eine denkbare Kampagne könnte konkrete 
Schutzmaßnahmen der persönlichen Daten behandeln.  
Zu 4 : Münster verfügt über eine Vielzahl von Akteuren die bereit sind im öffentlichen Raum 
kabellose Daten per WLAN zu übertragen. Folgende Akteure sind als Kooperationspartner 
einzubeziehen: Medienkompetenzzentren, Jugendhilfeinrichtungen, kommunale Kinder-, 
Jugend- und Erwachsenenbildungseinrichtungen, Hochschulen, Einzelhandelsverband,

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lokale Unternehmen, Münster Marketing, Wirtschaftsförderung Münster, Vertretungen der 
Kirchen, soziale Institutionen in den Stadtteilen etc.  
Zu 5:  Alle vorhandenen Ressourcen sollen im Masterplan berücksichtigt werden, um einen 
offenen Freifunk überall zu ermöglichen.  
Zu 6 :  Die immer stärkere Nutzung und Erhebung von personenbezogenen und 
ortsbezogenen Daten für kommerzielle Interessen macht einen bewussten Datenumgang 
erforderlich. Hier ist u.a. der Nutzen der Datenverschlüsselung deutlich zu machen.  
Zu 7:  Ziel der Stadtgesellschaft muss die Minimierung potentiell schädlicher 
Strahlenemissionen sein, im Sinne des Vorsorgeprinzips zur Vermeidung von einer 
potentiellen Gesundheitsgefährdung durch lang einwirkende Strahlungen. Aktuelle Studien 
von gepulster Funkstrahlung zeigen ein heterogenes Bild hinsichtlich der Belastung durch 
Strahlenemissionen auf. Diese Problematik ist beim Ausbau von Funknetzen zu 
berücksichtigen.  
Das Bundesamt für Strahlenschutz rät wegen ungeklärter Risiken der Mobilfunkstrahlung, 
auch weil Langzeitrisiken nicht erforscht sind, aus Vorsichtsgründen die Strahlenbelastung 
für Kinder und Schwangere zu verringern. Deshalb ist es wichtig darzulegen, welche 
möglichen gesundheitlichen Risiken vorliegen, um diese so gering wie möglich zu halten. In 
diesem Zusammenhang sind auch alternative Datenübertragungstechnologien ergänzend 
einzubeziehen.  
Zu 8 : Für die Förderung von freien WLANs hat das Land NRW mit dem Landeshaushalt 
2016, zwei wesentliche Fördersäulen verankert: 
• Mit 100.000 Euro fördert das Land Projekte und Initiativen lokaler Freifunk-Gruppen im 
Kontext der Medienkompetenz. 
• Aus den Erlösen der Digitalen Dividende II steht bis 2018 insgesamt eine Million Euro zur 
Förderung lokaler WLAN-Projekte zur Verfügung, die auch für Freifunk genutzt werden 
kann. 
Einen Zuschuss für den "Förderverein freie Infrastruktur e.V." soll in Betracht gezogen 
werden. 
 
 
gez. Otto Reiners gez. Stefan Weber   
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

16.11.2016 Rat
TOP 29.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-R/0045/2016
Typ
Antrag an den Rat
Datum
25.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37