Satzung der Stadt Gladbeck nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 19.12.2005 über die Festsetzung der Anliegeranteile für den Kanalausbau in der Rentforter Straße von Hermannstraße bis Sandstraße
Beschlussvorlage 11/0342 vom 01.09.2011
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Dokumente
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11/0342
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Termin unbekannt
Sitzung
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