mandari

Satzung der Stadt Gladbeck nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 19.12.2005 über die Festsetzung der Anliegeranteile für den Kanalausbau in der Rentforter Straße von Hermannstraße bis Sandstraße

Beschlussvorlage 11/0342 vom 01.09.2011

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 16, vorberatend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 10, beschließend.

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