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2015/0244

KITA – Ausbauprogramm 2017 hier: Bewegungs- und Ernährungskita in Angrenzung an das Sportzentrum der SG Arheilgen, Auf der Hardt 80

Magistratsvorlage 30.06.2015

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2015/0244

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Jugendamt Darmstadt, 16.06.15 
Abteilung Kinderbetreuung 51 Wesp; Nst.: 3855 
 
 
 
 
Personalberechnungsannahme SGA – ausgehend von 99 Kindern: 
 
 
33 U3 = FKF 0,2  
66 Ü3 = FKF 0,07 
 
Ausgehend von einer hälftigen Betreuungsmittelwertangabe von 30 und 42,5 und15 % Ausfallzeit. 
 
U3: 
 
17 K x 0,2 x 30,0 =  102,00 
16 K x 0,2 x 42,5 =                 136,00 
 
Ü3: 
 
33 K x 0,07 x 30,0 =   69,30 
33 K x 0,07 x 42,5 =    98,18 
 
                                              405,48 + 60,82 (15 % Ausfallzeit) = 466,30  
 
 
Hinzu kommen 39 Std. Leitungskontingente und derzeit 2 Stunden Vorbereitungszeit pro 
Vollzeitäquivalent.  
 
466,30: 39 (Std.VZ) = 11,90 VZÄ x 2 Std. Vorbereitungszeit = 23,80 
                                     
466,30 + 23,80 = 490,10: 39 = 12,56 VZÄ  + 1 (Leitung) = 13,56 VZÄ 
 
 
Zusätzlich zu den ermittelten Fachkraftstellen, wird bei Einstellungsnachweis 
 eine Jahrespraktikant/in 
pro Bereich (zum Zwecke der Ausbildung und Personalakquise/ Fachkräftemangel) sowie eine Stelle 
für Sozialassistenz oder FSJ gewährt. 
 
 
 
 
 
i. A.  
 
Janine Wesp 
(Fachaufsicht und Beratung für Kindertagesstätten)

2015/0244

7428 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.07.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0244 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010      
Kostenstelle:  051-007-1493       Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-10 (33%), 3650 -30 (67%) Sachkonto: 71 28 000  
 
Betreff: KITA – Ausbauprogramm 2017  
hier: Bewegungs - und Ernährungskita in Angrenzung an das Sportzentrum der    
        SG Arheilgen, Auf der Hardt 80  
 
Vorlage vom: 30.06.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat beschließt die Eröffnung einer Bewegungs - und Ernährungskindertagesstätte mit  
    insgesamt 6 Gruppen (maximal 99 Plätze), hiervon  3 Gruppen für Kinder im Alter von unter  
    drei Jahren sowie 3 Gruppen für Ki nder im Alter von drei bis sechs Jahren.  
     
2. Ab dem Haushaltsjahr 2017 wird dem Träger ein städtischer Betriebskostenz uschuss in  
    Höhe von jährlich bis zu 667.000,00 E uro beziehungsweise bis zu 642.500,00 Euro im Falle  
    einer Inanspruchnahme investiver Landesfördermittel zur Verfügung gestellt.  
    Die hierfür notwendigen Mittel werden bei dem Produkt 365010, Kostenstelle 051 -007-1493,  
    Sachkonto 7128000 etatisi ert und innerhalb der künftigen Haushaltsmeldungen durch das  
    Fachamt berücksichtigt.

- 2 - 
 
Anlagen: Personalberechnung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magis trats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.06.2015 
 
Die Sportgemeinschaft Arheilgen beabsichtigt auf dem Vereinsgelände, im 
südöstlichen Teil von Arheilgen und nordwestlich von Kranichstein eine Bewegungs- 
und Ernährungskindertagesstätte zu errichten. 
Auf einem Areal von rund 1.260 m² soll die Kita Platz für insgesamt 99 Kinder bieten.  
Hiervon sind 3 Gruppen (mit maximal 11 Plätzen pro Gruppe) für Kinder unter drei 
Jahren sowie 3 Gruppen (mit maximal 22 Plätzen pro Gruppe) für Kinder über drei 
Jahren vorgesehen.  
 
Die Kita wird unter der Trägerschaft der derzeit in der Gründung befindlichen gGmbH 
von der „Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.“ betrieben werden. 
  
Die Baufertigstellung der Kita ist für Anfang 2017, die Eröffnung  für das Frühjahr 
2017 geplant. 
 
Die geplanten Baukosten inklusive Einrichtung und Ausstattung (Innen und Außen) 
belaufen sich auf 4,2 Mio. Euro ohne Finanzierungskosten. 
 
Unter Berücksichtigung einer weiteren möglichen Inanspruchnahme von 
Landesfördermitteln aus dem Nachfolgeprogramm zum in Aussicht gestellten 
„Investitionsprogramms 2013 bis 2015 zur Schaffung von U3-Plätzen“, könnten für 
den Neubau Mittel in Höhe von 435.000,00 Euro abgerufen werden. Weitere 
15.000,00 Euro für die Ausstattungsgegenstände wären möglich.  
Insofern reduziert sich die Bausumme an dieser Stelle um 450.000,00 Euro, auf rund 
3,75 Mio. Euro.  
 
Zur Finanzierung der Baumaßnahme ist vorgesehen, in Anlehnung an § 103 Abs. 1 
HGO durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Kommunalkredit aufzunehmen 
und als Investitionsförderungsmaßnahmean die Sportgemeinschaft Arheilgen e.V. 
auszureichen. Auf Grund der gegenwärtig sehr günstigen Situation am Kapitalmarkt 
und der Möglichkeit der Kommunen, eine 30 jährige Zinsbindung einzugehen, ist 
dieser Variante der Vorzug zu geben. Eine dingliche Sicherung des Kredites im 
Grundbuch ist vorgesehen.

- 4 - 
Sollte diese Variante nicht zum Tragen kommen, ist der Verein bereit, die 
Finanzierung selbst zu übernehmen. Derzeit würden hierfür folgende Konditionen und 
Zahlungen anfallen: 
 
Die Sportgemeinschaft Arheilgen e.V. beteiligt sich mit einem angemessenen 
Eigenanteil in Höhe von rund 400.000,00 Euro für die Außenanlage und den Tobraum. 
Die Gründungskosten der zukünftigen gGmbH übernimmt der Träger. 
 
Die somit zu finanzierende Summe in Höhe von 3,35 Mio. Euro wird über eine Laufzeit 
von 25 Jahren beziehungsweise 10 Jahre für die Ausstattung unter Berücksichtigung 
der jährlichen Tilgungsrate refinanziert.  
Die aktuellen Finanzierungskosten (Stand: 06/2015) belaufen sich auf eine Summe in 
Höhe von 927.000,00 Euro (2,3% über 25 Jahre) für das Baudarlehen in Höhe von 
3,07 Mio. Euro sowie auf eine Summe in Höhe von 28.055,00 Euro (1,75% über 10 
Jahre) für das Ausstattungsdarlehen in Höhe von 285.000,00 Euro. 
Hierbei ist die Mittelbereitstellung aus dem vorab benannten 
Landesinvestitionsprogramm vorausgesetzt. 
Ist eine Mittelbereitstellung nicht möglich, erhöhen sich die Finanzierungskosten auf 
1.058.100,00 Euro für das Baudarlehen sowie 29.500,00 Euro für das 
Ausstattungsdarlehen. 
 
Sollte die Mittelbereitstellung aus dem Landesinvestitionsprogramm nicht möglich 
sein,  würde sich ein monatlicher Netto-Mietpreis in Höhe von 14,25 Euro pro 
Quadratmeter ergeben. Die überschlägig ermittelten jährlichen Mietkosten belaufen 
sich insofern auf 215.500,00 Euro. Im bestmöglichen Fall reduzieren sich die Netto-
Mietkosten pro Quadratmeter auf 12,64 €, sodass sich die überschlägigen jährlichen 
Mietkosten auf 191.200,00 Euro belaufen. 
 
Unter Bezugnahme des Magistratsbeschlusses Nr. 136, Vorlagen Nummer 
2015/0093 vom 08.04.2015 erfolgt die Bezuschussung der Einrichtung durch die 
Stadt Darmstadt mit einer 100%igen Restkostenabdeckung.  
Die Öffnungszeiten sowie Elternentgelte richten sich insofern nach den der städtischen 
Einrichtungen.  
 
Die Bemessung der Personalkosten ergibt sich anhand des derzeit gültigen 
Tarifvertrages. Im Hinblick auf die besondere Ausrichtung der Einrichtung auf den

- 5 - 
Bewegungs- sowie Ernähungsaspekt wird die Anstellung eines Koches für die 
Frischkostzubereitung durch die Stadt Darmstadt gewährt. Die weitere personelle 
Ausstattung wird analog der städtischen Einrichtungen bereitgestellt und finanziert.  
 
Die überschlägig ermittelte jährliche städtische Betriebskostenförderung in Höhe von 
667.000,00 Euro setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Personalausgaben     580.000,00 Euro 
Sachausgabe inkl. Verwaltungskosten             56.000,00 Euro 
Mietnebenkosten inkl. Gebäudenebenkosten 100.000,00 Euro 
Netto-Mietkosten                    215.500,00 Euro 
abrechnungsfähige Gesamtausgaben  951.500,00 Euro 
abzüglich Elternentgelte für die Betreuung      - 142.600,00 Euro  
abzüglich mögliche Landesfördermittel          - 142.100,00 Euro 
städtischer Förderanteil            rund    667.000,00 Euro 
 
Unter Berücksichtigung der möglichen investiven Landesförderung würde sich die 
städtische Betriebskostenförderung auf 642.500,00 Euro reduzieren. 
 
Die Verantwortlichen der SGA prüfen aktuell die Konditionen für einen eigenen Kredit 
auf der Basis einer 30-jährigen Laufzeit, die Auswirkung auf die o.g. Zahlen haben 
kann. Das Ergebnis lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. 
 
Die notwendigen Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2017 werden durch das 
Fachamt innerhalb der Haushaltsmeldungen berücksichtigt. 
        
Darmstadt, den 30.06.2015 
51  
 
 
Dezernat IV      Dezernat V 
 
 
 
André Schellenberg     Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer     Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 20
TOP 13 beschließend
TOP 303 beschließend

Orte (1)

  • Auf der Hardt 80

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0244
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.06.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00