2015/0244
KITA – Ausbauprogramm 2017 hier: Bewegungs- und Ernährungskita in Angrenzung an das Sportzentrum der SG Arheilgen, Auf der Hardt 80
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anlage 1
1145 Zeichen
Jugendamt Darmstadt, 16.06.15
Abteilung Kinderbetreuung 51 Wesp; Nst.: 3855
Personalberechnungsannahme SGA – ausgehend von 99 Kindern:
33 U3 = FKF 0,2
66 Ü3 = FKF 0,07
Ausgehend von einer hälftigen Betreuungsmittelwertangabe von 30 und 42,5 und15 % Ausfallzeit.
U3:
17 K x 0,2 x 30,0 = 102,00
16 K x 0,2 x 42,5 = 136,00
Ü3:
33 K x 0,07 x 30,0 = 69,30
33 K x 0,07 x 42,5 = 98,18
405,48 + 60,82 (15 % Ausfallzeit) = 466,30
Hinzu kommen 39 Std. Leitungskontingente und derzeit 2 Stunden Vorbereitungszeit pro
Vollzeitäquivalent.
466,30: 39 (Std.VZ) = 11,90 VZÄ x 2 Std. Vorbereitungszeit = 23,80
466,30 + 23,80 = 490,10: 39 = 12,56 VZÄ + 1 (Leitung) = 13,56 VZÄ
Zusätzlich zu den ermittelten Fachkraftstellen, wird bei Einstellungsnachweis
eine Jahrespraktikant/in
pro Bereich (zum Zwecke der Ausbildung und Personalakquise/ Fachkräftemangel) sowie eine Stelle
für Sozialassistenz oder FSJ gewährt.
i. A.
Janine Wesp
(Fachaufsicht und Beratung für Kindertagesstätten)
2015/0244
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.07.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0244
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1493 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-10 (33%), 3650 -30 (67%) Sachkonto: 71 28 000
Betreff: KITA – Ausbauprogramm 2017
hier: Bewegungs - und Ernährungskita in Angrenzung an das Sportzentrum der
SG Arheilgen, Auf der Hardt 80
Vorlage vom: 30.06.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beschließt die Eröffnung einer Bewegungs - und Ernährungskindertagesstätte mit
insgesamt 6 Gruppen (maximal 99 Plätze), hiervon 3 Gruppen für Kinder im Alter von unter
drei Jahren sowie 3 Gruppen für Ki nder im Alter von drei bis sechs Jahren.
2. Ab dem Haushaltsjahr 2017 wird dem Träger ein städtischer Betriebskostenz uschuss in
Höhe von jährlich bis zu 667.000,00 E uro beziehungsweise bis zu 642.500,00 Euro im Falle
einer Inanspruchnahme investiver Landesfördermittel zur Verfügung gestellt.
Die hierfür notwendigen Mittel werden bei dem Produkt 365010, Kostenstelle 051 -007-1493,
Sachkonto 7128000 etatisi ert und innerhalb der künftigen Haushaltsmeldungen durch das
Fachamt berücksichtigt.
- 2 -
Anlagen: Personalberechnung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magis trats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.06.2015
Die Sportgemeinschaft Arheilgen beabsichtigt auf dem Vereinsgelände, im
südöstlichen Teil von Arheilgen und nordwestlich von Kranichstein eine Bewegungs-
und Ernährungskindertagesstätte zu errichten.
Auf einem Areal von rund 1.260 m² soll die Kita Platz für insgesamt 99 Kinder bieten.
Hiervon sind 3 Gruppen (mit maximal 11 Plätzen pro Gruppe) für Kinder unter drei
Jahren sowie 3 Gruppen (mit maximal 22 Plätzen pro Gruppe) für Kinder über drei
Jahren vorgesehen.
Die Kita wird unter der Trägerschaft der derzeit in der Gründung befindlichen gGmbH
von der „Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.“ betrieben werden.
Die Baufertigstellung der Kita ist für Anfang 2017, die Eröffnung für das Frühjahr
2017 geplant.
Die geplanten Baukosten inklusive Einrichtung und Ausstattung (Innen und Außen)
belaufen sich auf 4,2 Mio. Euro ohne Finanzierungskosten.
Unter Berücksichtigung einer weiteren möglichen Inanspruchnahme von
Landesfördermitteln aus dem Nachfolgeprogramm zum in Aussicht gestellten
„Investitionsprogramms 2013 bis 2015 zur Schaffung von U3-Plätzen“, könnten für
den Neubau Mittel in Höhe von 435.000,00 Euro abgerufen werden. Weitere
15.000,00 Euro für die Ausstattungsgegenstände wären möglich.
Insofern reduziert sich die Bausumme an dieser Stelle um 450.000,00 Euro, auf rund
3,75 Mio. Euro.
Zur Finanzierung der Baumaßnahme ist vorgesehen, in Anlehnung an § 103 Abs. 1
HGO durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Kommunalkredit aufzunehmen
und als Investitionsförderungsmaßnahmean die Sportgemeinschaft Arheilgen e.V.
auszureichen. Auf Grund der gegenwärtig sehr günstigen Situation am Kapitalmarkt
und der Möglichkeit der Kommunen, eine 30 jährige Zinsbindung einzugehen, ist
dieser Variante der Vorzug zu geben. Eine dingliche Sicherung des Kredites im
Grundbuch ist vorgesehen.
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Sollte diese Variante nicht zum Tragen kommen, ist der Verein bereit, die
Finanzierung selbst zu übernehmen. Derzeit würden hierfür folgende Konditionen und
Zahlungen anfallen:
Die Sportgemeinschaft Arheilgen e.V. beteiligt sich mit einem angemessenen
Eigenanteil in Höhe von rund 400.000,00 Euro für die Außenanlage und den Tobraum.
Die Gründungskosten der zukünftigen gGmbH übernimmt der Träger.
Die somit zu finanzierende Summe in Höhe von 3,35 Mio. Euro wird über eine Laufzeit
von 25 Jahren beziehungsweise 10 Jahre für die Ausstattung unter Berücksichtigung
der jährlichen Tilgungsrate refinanziert.
Die aktuellen Finanzierungskosten (Stand: 06/2015) belaufen sich auf eine Summe in
Höhe von 927.000,00 Euro (2,3% über 25 Jahre) für das Baudarlehen in Höhe von
3,07 Mio. Euro sowie auf eine Summe in Höhe von 28.055,00 Euro (1,75% über 10
Jahre) für das Ausstattungsdarlehen in Höhe von 285.000,00 Euro.
Hierbei ist die Mittelbereitstellung aus dem vorab benannten
Landesinvestitionsprogramm vorausgesetzt.
Ist eine Mittelbereitstellung nicht möglich, erhöhen sich die Finanzierungskosten auf
1.058.100,00 Euro für das Baudarlehen sowie 29.500,00 Euro für das
Ausstattungsdarlehen.
Sollte die Mittelbereitstellung aus dem Landesinvestitionsprogramm nicht möglich
sein, würde sich ein monatlicher Netto-Mietpreis in Höhe von 14,25 Euro pro
Quadratmeter ergeben. Die überschlägig ermittelten jährlichen Mietkosten belaufen
sich insofern auf 215.500,00 Euro. Im bestmöglichen Fall reduzieren sich die Netto-
Mietkosten pro Quadratmeter auf 12,64 €, sodass sich die überschlägigen jährlichen
Mietkosten auf 191.200,00 Euro belaufen.
Unter Bezugnahme des Magistratsbeschlusses Nr. 136, Vorlagen Nummer
2015/0093 vom 08.04.2015 erfolgt die Bezuschussung der Einrichtung durch die
Stadt Darmstadt mit einer 100%igen Restkostenabdeckung.
Die Öffnungszeiten sowie Elternentgelte richten sich insofern nach den der städtischen
Einrichtungen.
Die Bemessung der Personalkosten ergibt sich anhand des derzeit gültigen
Tarifvertrages. Im Hinblick auf die besondere Ausrichtung der Einrichtung auf den
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Bewegungs- sowie Ernähungsaspekt wird die Anstellung eines Koches für die
Frischkostzubereitung durch die Stadt Darmstadt gewährt. Die weitere personelle
Ausstattung wird analog der städtischen Einrichtungen bereitgestellt und finanziert.
Die überschlägig ermittelte jährliche städtische Betriebskostenförderung in Höhe von
667.000,00 Euro setzt sich wie folgt zusammen:
Personalausgaben 580.000,00 Euro
Sachausgabe inkl. Verwaltungskosten 56.000,00 Euro
Mietnebenkosten inkl. Gebäudenebenkosten 100.000,00 Euro
Netto-Mietkosten 215.500,00 Euro
abrechnungsfähige Gesamtausgaben 951.500,00 Euro
abzüglich Elternentgelte für die Betreuung - 142.600,00 Euro
abzüglich mögliche Landesfördermittel - 142.100,00 Euro
städtischer Förderanteil rund 667.000,00 Euro
Unter Berücksichtigung der möglichen investiven Landesförderung würde sich die
städtische Betriebskostenförderung auf 642.500,00 Euro reduzieren.
Die Verantwortlichen der SGA prüfen aktuell die Konditionen für einen eigenen Kredit
auf der Basis einer 30-jährigen Laufzeit, die Auswirkung auf die o.g. Zahlen haben
kann. Das Ergebnis lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Die notwendigen Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2017 werden durch das
Fachamt innerhalb der Haushaltsmeldungen berücksichtigt.
Darmstadt, den 30.06.2015
51
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Auf der Hardt 80
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0244
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.06.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00