V/0269/2019
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2019
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Beschlussvorlage
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V/0269/2019 V/0269/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2019 Beratungsfolge 07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte folgt der Empfehlung des Ältestenrates, folgenden Verei- nen einen Zuschuss für das Jahr 2019 zu gewähren: - Der Kulturgrün e. V. erhält für das Projekt „WIEGA – der Akivgarten“ einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. - Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) erhält für die Veranstaltung „#Leezenliebe 2019 – Münsteraner Tandemtour für Alle“ am 25.05.2019 einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro. 2. Im Übrigen folgt die Bezirksvertretung Münster-Mitte der Empfehlung des Ältestenrates, keinem weiteren der für das Jahr 2019 vorliegenden Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu ent- sprechen, da die Voraussetzungen nach den Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster- Mitte nicht erfüllt sind. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0101 Transferaufwendungen Zeile 15 2019 2.500 € verfügbar 6.000 € Amt für Bürger- und Ratsservice 19.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de - 2 - V/0269/2019 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt. Begründung: Grundlage für die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses an örtliche Vereine, Verbän- de und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte sind die in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 09.06.2015 beschlossenen Richtlinien in der Fassung des Be- schlusses vom 05.12.2017. Der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Mitte hat die vorliegenden Anträge für Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen für das Jahr 2019 gesichtet, bewertet und eine entsprechende Empfehlung zur Gewährung von Zuschüssen ausgesprochen. Laut Ziffer 2 der Richtlinien sind die Projekte förderfähig, die im Stadtbezirk Münster-Mitte durchge- führt werden und sich ausdrücklich an Bewohnerinnen und Bewohner dieses Bezirks richten. Vorrangig werden gemäß Ziffer 3 der Richtlinien die Projekte gefördert, die Vorbildcharakter haben und/oder in besonderer Weise öffentlichkeitswirksam sind oder thematisch, methodisch, in ihrer Art oder Umsetzung besonders sind. Jährlich wiederkehrende Veranstaltungen erfüllen diese Vorausset- zung in der Regel nicht. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Migranten, insbesondere Flüchtlingen und intergenerativen Projekten befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt haben. Besonderer Wert wird auf den Mitmach-Charakter der Projekte gelegt. Grundsätzlich ausgeschlossen von einer direkten oder indirekten Förderung sind gemäß Ziffer 4 öf- fentliche Einrichtungen und städtische Ämter. Ziel der Richtlinien ist, die Förderung einer Vielzahl von Vereinen mit kleinen Beträgen für Jubiläen, jährliche Veranstaltungen oder laufende Aufwendungen zu vermeiden. Vielmehr sollen die Vereine die Möglichkeit nutzen, durch die Förderung einmalige (nicht jährlich wiederkehrende) und größere Projekte durchzuführen. Folgende Projekte/Veranstaltungen erfüllen die Voraussetzungen der Richtlinien und werden daher durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte gefördert: - das Projekt „WIEGA – der Akivgarten“ des Kulturgrün e. V. - die Veranstaltung „#Leezenliebe 2019 – Münsteraner Tandemtour für Alle“ des Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) e. V. Der Ältestenrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die weiteren vorliegenden Anträge die Voraus- setzungen gemäß den Richtlinien nicht erfüllen. Folgende Anträge werden daher abgelehnt: - Quartettverein „Rheingold“, 100-jähriges Jubiläum (Ziffer 3) - Förderverein für die Stadtteilbücherei im Aaseemarkt, „Wir machen die Stadtteilbücherei sicht- bar“ (Ziffer 4) - Förderverein der Mathilde-Anneke-Gesamtschule, Projekt „Service Learning“ (Ziffer 4) In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0269/2019 Kurzüberblick Die Bezirksvertretung Münster-Mitte entscheidet jährlich über die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Münster-Mitte auf Grund- lage der Richtlinien in der Fassung des Beschlusses vom 05.12.2017. Im Jahr 2019 werden Zu- schüsse in Höhe von 2.500 Euro gewährt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Ver- einigungen und Initiativen im Stadtbezirk.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Über die Möglichkeit unterjähriger An- tragstellungen bzw. die Zulassung unterjährig eingehender Anträge entscheidet der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Mitte. Im Jahr 2018 wurde ein Budget in Höhe von 6.000 € durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Gewährung der Zuschüsse beruht auf § 37 Abs. 1 d) GO NRW, § 21 Abs. 1 Nr. 7 Hauptsat- zung der Stadt Münster sowie den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte. Über die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Mitte im Rahmen der Haushaltsberatungen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Migranten, insbesondere Flüchtlingen, befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt haben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0269/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37