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V/0269/2019

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2019

Vorlagen 14.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 07.05.2019, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4522 Zeichen

V/0269/2019 
V/0269/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte folgt der Empfehlung des Ältestenrates, folgenden Verei-
nen einen Zuschuss für das Jahr 2019 zu gewähren: 
 
- Der Kulturgrün e. V. erhält für das Projekt „WIEGA – der Akivgarten“ einen Zuschuss in Höhe 
von 1.000 Euro. 
- Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) erhält für die Veranstaltung „#Leezenliebe 
2019 – Münsteraner Tandemtour für Alle“ am 25.05.2019 einen Zuschuss in Höhe von 1.500 
Euro. 
 
2. Im Übrigen folgt die Bezirksvertretung Münster-Mitte der Empfehlung des Ältestenrates, keinem 
weiteren der für das Jahr 2019 vorliegenden Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu ent-
sprechen, da die Voraussetzungen nach den Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an 
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-
Mitte nicht erfüllt sind. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0101 Transferaufwendungen    
Zeile 15  2019 2.500 € verfügbar 
6.000 € 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
19.03.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Lembeck 
Telefon: 492-3360 
LembeckA@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0269/2019 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt. 
 
Begründung: 
 
Grundlage für die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses an örtliche Vereine, Verbän-
de und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte sind die in der Sitzung der 
Bezirksvertretung Münster-Mitte am 09.06.2015 beschlossenen Richtlinien in der Fassung des Be-
schlusses vom 05.12.2017.  
 
Der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Mitte hat die vorliegenden Anträge für Zuschüsse an 
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen für das Jahr 2019 gesichtet, 
bewertet und eine entsprechende Empfehlung zur Gewährung von Zuschüssen ausgesprochen.  
 
Laut Ziffer 2 der Richtlinien sind die Projekte förderfähig, die im Stadtbezirk Münster-Mitte durchge-
führt werden und sich ausdrücklich an Bewohnerinnen und Bewohner dieses Bezirks richten. 
Vorrangig werden gemäß Ziffer 3 der Richtlinien die Projekte gefördert, die Vorbildcharakter haben 
und/oder in besonderer Weise öffentlichkeitswirksam sind oder thematisch, methodisch, in ihrer Art 
oder Umsetzung besonders sind. Jährlich wiederkehrende Veranstaltungen erfüllen diese Vorausset-
zung in der Regel nicht. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung 
und Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen 
und Migranten, insbesondere Flüchtlingen und intergenerativen Projekten befassen oder die einen 
intergenerativen Schwerpunkt haben. Besonderer Wert wird auf den Mitmach-Charakter der Projekte 
gelegt. 
Grundsätzlich ausgeschlossen von einer direkten oder indirekten Förderung sind gemäß Ziffer 4 öf-
fentliche Einrichtungen und städtische Ämter. 
 
Ziel der Richtlinien ist, die Förderung einer Vielzahl von Vereinen mit kleinen Beträgen für Jubiläen, 
jährliche Veranstaltungen oder laufende Aufwendungen zu vermeiden. Vielmehr sollen die Vereine 
die Möglichkeit nutzen, durch die Förderung einmalige (nicht jährlich wiederkehrende) und größere 
Projekte durchzuführen.  
 
Folgende Projekte/Veranstaltungen erfüllen die Voraussetzungen der Richtlinien und werden daher 
durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte gefördert: 
 
- das Projekt „WIEGA – der Akivgarten“ des Kulturgrün e. V.  
- die Veranstaltung „#Leezenliebe 2019 – Münsteraner Tandemtour für Alle“ des Allgemeinen 
Deutschen Fahrradclub (ADFC) e. V.  
 
Der Ältestenrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die weiteren vorliegenden Anträge die Voraus-
setzungen gemäß den Richtlinien nicht erfüllen. 
 
Folgende Anträge werden daher abgelehnt: 
 
- Quartettverein „Rheingold“, 100-jähriges Jubiläum (Ziffer 3) 
- Förderverein für die Stadtteilbücherei im Aaseemarkt, „Wir machen die Stadtteilbücherei sicht-
bar“ (Ziffer 4) 
- Förderverein der Mathilde-Anneke-Gesamtschule, Projekt „Service Learning“ (Ziffer 4) 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

2589 Zeichen

Anlage A zur V/0269/2019 
Kurzüberblick 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte entscheidet jährlich über die Gewährung von Zuschüssen an 
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Münster-Mitte auf Grund-
lage der Richtlinien in der Fassung des Beschlusses vom 05.12.2017. Im Jahr 2019 werden Zu-
schüsse in Höhe von 2.500 Euro gewährt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
 
Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Ver-
einigungen und Initiativen im Stadtbezirk.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Über die Möglichkeit unterjähriger An-
tragstellungen bzw. die Zulassung unterjährig eingehender Anträge entscheidet der Ältestenrat 
der Bezirksvertretung Münster-Mitte. Im Jahr 2018 wurde ein Budget in Höhe von 6.000 € durch 
die Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Gewährung der Zuschüsse beruht auf § 37 Abs. 1 d) GO NRW, § 21 Abs. 1 Nr. 7 Hauptsat-
zung der Stadt Münster sowie den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche 
Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte. Über 
die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Mitte im 
Rahmen der Haushaltsberatungen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von 
Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Migranten, 
insbesondere Flüchtlingen, befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt haben.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0269/2019
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37