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4133/2022

4033/2022 Mögliche Wohnbebauung der Kleingartenanlage östlich des Johannes-Giesberts-Parks

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 05.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2023

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Anlage 1 Einwohneranfrage

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

907 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 4133/2022 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 
 
4033/2022 Mögliche Wohnbebauung der Kleingartenanlage östlich des Johannes-Giesberts-
Parks 
Einwohneranfrage zur Sitzung am 01.12.2022 
Besteht bei der Stadt Köln die Absicht bzw. bestehen Planungen, auf der Fläche dieser Kleingartenanla-
ge im Falle der Nichtverlängerung der derzeitigen Pachtverträge, also nach Ende des Jahres 2024, 
Wohnungen zu errichten? 
 
Die gesamte Einwohneranfrage ist als Anlage beigefügt. 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Kleingartenanlage Köln-Riehl e.V., Anlage Amsterdamer Str., gelegen im Johannes-Giesberts-Park 
ist im Bebauungsplan Nr. 6648 Sd/02 als Dauerkleingärten dargestellt.  
Eine Nutzungsänderung kann nicht erfolgen. Eine Bebauung ist nicht geplant.

Anlage 1 Einwohneranfrage

6717 Zeichen

An

Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert
Bezirksrathaus Nippes

Neusser Str. 450

50733 Köln

per Emailan D

An die
Mitglieder der Bezirksvertretung Nippes

Köln, den 23. November 2022

Einwohnerfrage nach $ 39 GO:
Mögliche Wohnbebauung der Kleingartenanlage östlich des Johannes-Giesberts-Parks in Köln-

Nippes

Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert,

als Einwohner des Stadtbezirks Nippes reiche ich Ihnen für die Sitzung der Bezirksvertretung
Nippes am 01.12.2022 eine Einwohnerfrage gemäß $ 39 der Geschäftsordnung für den Rat und
die Bezirksvertretungen der Stadt Köln ein.

Wegen ständig steigender Einwohnerzahlen, benötigt die Stadt Köln dringend Bauland um neue
Wohnungen zu errichten. Verfügbare innerstädtische Flächen stehen kaum bzw. gar nicht zur
Verfügung. Folglich werden mit anderen Nutzungsarten belegte Flächen zum Wohnungsbau
umgewidmet, auch Kleingartenanlagen.

Erst im Jahr 2016 wollte die Stadt auf dem Gelände der Nippeser „Kleingartenanlage Flora e.V.“
zwischen Sechzigviertel und Innerer Kanalstraße neue Wohnungen errichten.

Aufgrund des massiven Widerstands der daraufhin gegründeten Bürgerinitiative GRÜNE LUNGE
KÖLN beschloß der Rat der Stadt Köln die Abkehr von den Bebauungsabsichten. Zahlreiche
Umweltverbände, Vereine, Institutionen und Privatpersonen, schlossen sich zum nachhaltigen
Schutz des Kölner Stadtgrüns zusammen und initiierten das eigenständige Projekt
gruensystem.koeln.

Zum Ende des Jahres 2024 laufen die auf 20 Jahre befristeten Pachtverträge der Kleingärtner am
Johannes-Giesberts-Park ab. Der Vereinsvorstand befindet sich zurzeit in Verhandlungen mit der
Eigentümerin, der Stadt Köln, zwecks Verlängerung bzw. Erneuerung der Pachtverträge.

Da eine Verlängerung der Pachtverträge zur Disposition steht, besteht bei der Stadtverwaltung
offensichtlich eine alternative Folgenutzungsmöglichkeit.

Sofern diese in einer Wohnbebauung besteht, könnten auf einer Gesamtfläche von ca. 9.200
Quadratmetern geschätzte 80 bis 100 neue Wohnungen errichtet werden. Diese wären über neue
Wege und Straßen zu erschließen, welche aufgrund der geschlossenen Wohn- und
Gewerbebebauung an der Xantener und der Amsterdamer Straße durch den Johannes-Giesberts-
Park geführt werden müssten:

- Im Norden wäre die Erschließung nur über die Xantener Straße und die im Park befindliche
Zufahrt zur Kleingartenanlage möglich. ;

Seite 1 von 3

- Im Süden könnte die neue Siedlung lediglich von der Amsterdamer Straße aus erschlossen
werden.
Es wären äußerst umfangreiche Eingriffe in den Johannes-Giesberts-Park erforderlich.

Im Jahre 2004, beim Städtebaulichen Realisierungswettbewerb (SBR) „Clouth-Gelände in Köln-
Nippes” wurden der Johannes-Giesberts-Park und die Kleingartenanlage dem Planungsgebiet aus
mir unbekannten Gründen zugeschlagen, siehe Anhang Broschüre der Stadt Köln „Städtebaulicher
Realisierungswettbewerb Clouth-Gelände in Köln-Nippes‘, Deckblatt und Lageplan auf Seite 3.

Am 10.05.2004 fand ein dokumentiertes Kolloquium für die teilnehmenden Planungsbüros statt,
siehe Anhang Ergebnisprotokoll Kolloquium SBR „Clouth-Gelände in Köln-Nippes“, 17.05.2004.
Dieses steht in Bezug zu der aktuellen Situation der Kleingärtner.

Die Fragen Nr. 2, 3, 24 und 25 bezogen sich auf die Überplanung des Geländes der
‚Kleingartenanlage. 5

Die Beantwortung zweier Fragen wirkt sich auf die aktuelle Situation aus:

- Antwort zu Nr. 2: „Die Kleingartenanlage befindet sich innerhalb des Plangebietes, soll aber nicht
überplant werden.“

- Antwort zu Nr. 25: „Die Überplanung einer Kleingartenanlage verursacht im Vollzug der Planung
besondere rechtliche und tatsächliche Probleme und sollte deshalb nur aus zwingenden
städtebaulichen Gründen in Erwägung gezogen werden.“

In Beantwortung der Frage Nr. 15 bezüglich "Wohnbauflächen innerhalb des Parks ...", wurde
seitens des Stadtplanungsamtes die Aussage getroffen:

„Die Auslobung stellt es frei, innerhalb der Parkanlage Wohnbauflächen vorzusehen =

Diese Antwort verwundert insofern, als der Johannes-Giesberts-Park seit dem Jahr 1968 als
Öffentliche Grünfläche festgesetzt und im Landschaftsplan der Stadt Köln als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist.

Ferner ist er als wichtige Radialverbindung des Inneren mit dem Äußeren Grüngürtel ein
Bestandteil des zusammenhängenden Kölner Grünsystems. i

Somit kommt dem Park in Zeiten der Klimaerwärmung als Kaltluftschneise eine Stadtteil-
übergreifende Bedeutung zu. Eine Bebauung würde den nächtlichen Kaltluftaustausch behindern
und somit die sommerliche Hitze-Insel Köln zusätzlich aufheizen.

Dieser Zusammenhang war bereits im Jahr 2004 unbestritten.

Ein Wettbewerbs-Ankauf veranschaulicht, wie Wohnbebauung die Funktion des Kölner
Grünsystems behindern kann. Siehe Seite 10 des Anhangs Broschüre der Stadt Köln
„Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Clouth-Gelände in Köln-Nippes“.

Aus diesem für mich widersprüchlichen Zusammenhang heraus, stelle ich folgende Fragen:
Hauptfrage: .

Besteht bei der Stadt Köln die Absicht bzw. bestehen Planungen, auf der Fläche dieser
Kleingartenanlage im Falle der Nichtverlängerung der derzeitigen Pachtverträge, also nach Ende
des Jahres 2024, Wohnungen zu errichten?

Unterfrage 1:

Falls die Hauptfrage bejaht wird, aufgrund welcher ‚rechtlichen und tatsächlichen Probleme“ wurde
die Überplanung der Kleingartenanlage im Rahmen des Städtebaulichen
Realisierungswettbewerbs „Clouth-Gelände in Köln-Nippes" im Jahr 2004 ausgeschlossen, und
aus welchen Gründen sollen diese Probleme 20 Jahre später nicht mehr bestehen?

Unterfrage 2:

Falls die Hauptfrage bejaht wird, wie konkret sind diese Absichten bzw. wie weit sind die
Planungen zum jetzigen Zeitpunkt fortgeschritten?

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Unterfrage 3:
Falls die Hauptfrage bejaht wird, inwieweit wurde das aktuelle „Gesamtkonzept zum Umbau des

Johannes-Giesberts-Parks“ hierauf abgestimmt und berücksichtigt es die erforderlichen und
umfangreichen Eingriffe in dieses Landschaftsschutzgebiet?

Unterfrage 4:

Falls die Hauptfrage bejaht wird, beabsichtigt die Stadt Köln, den gesetzlich vorgeschriebenen
Kinderspielplatz-Bedarf von geschätzten 500 Quadratmetern, welchen die Wohnbebauung
auslösen wird, in den Park auszulagern um dafür zusätzliche Wohnungen errichten zu können?

Unterfrage 5:

Falls die Hauptfrage bejaht wird, besteht die langfristige Absicht bzw. bestehen Planungen, die
östliche Clouth-Siedlung mit der Amsterdamer Straße mittels einer Autostraße-zu verbinden,
welche durch den Johannes-Giesberts-Park geführt werden müsste?

Anhänge

- Broschüre Städtebaulicher Realisierungswettbewerb „Clouth-Gelände in Köln-Nippes‘“,
September 2004

- Ergebnisprotokoll Kolloquium SBR „Clouth-Gelände in Köln-Nippes“, 1 7.05.2004

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Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4133/2022
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
05.12.2022
Erstellt
01.12.2022 11:21