4133/2022
4033/2022 Mögliche Wohnbebauung der Kleingartenanlage östlich des Johannes-Giesberts-Parks
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 4133/2022 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.12.2022 4033/2022 Mögliche Wohnbebauung der Kleingartenanlage östlich des Johannes-Giesberts- Parks Einwohneranfrage zur Sitzung am 01.12.2022 Besteht bei der Stadt Köln die Absicht bzw. bestehen Planungen, auf der Fläche dieser Kleingartenanla- ge im Falle der Nichtverlängerung der derzeitigen Pachtverträge, also nach Ende des Jahres 2024, Wohnungen zu errichten? Die gesamte Einwohneranfrage ist als Anlage beigefügt. Antwort der Verwaltung Die Kleingartenanlage Köln-Riehl e.V., Anlage Amsterdamer Str., gelegen im Johannes-Giesberts-Park ist im Bebauungsplan Nr. 6648 Sd/02 als Dauerkleingärten dargestellt. Eine Nutzungsänderung kann nicht erfolgen. Eine Bebauung ist nicht geplant.
Anlage 1 Einwohneranfrage
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An Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert Bezirksrathaus Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln per Emailan D An die Mitglieder der Bezirksvertretung Nippes Köln, den 23. November 2022 Einwohnerfrage nach $ 39 GO: Mögliche Wohnbebauung der Kleingartenanlage östlich des Johannes-Giesberts-Parks in Köln- Nippes Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert, als Einwohner des Stadtbezirks Nippes reiche ich Ihnen für die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 01.12.2022 eine Einwohnerfrage gemäß $ 39 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Köln ein. Wegen ständig steigender Einwohnerzahlen, benötigt die Stadt Köln dringend Bauland um neue Wohnungen zu errichten. Verfügbare innerstädtische Flächen stehen kaum bzw. gar nicht zur Verfügung. Folglich werden mit anderen Nutzungsarten belegte Flächen zum Wohnungsbau umgewidmet, auch Kleingartenanlagen. Erst im Jahr 2016 wollte die Stadt auf dem Gelände der Nippeser „Kleingartenanlage Flora e.V.“ zwischen Sechzigviertel und Innerer Kanalstraße neue Wohnungen errichten. Aufgrund des massiven Widerstands der daraufhin gegründeten Bürgerinitiative GRÜNE LUNGE KÖLN beschloß der Rat der Stadt Köln die Abkehr von den Bebauungsabsichten. Zahlreiche Umweltverbände, Vereine, Institutionen und Privatpersonen, schlossen sich zum nachhaltigen Schutz des Kölner Stadtgrüns zusammen und initiierten das eigenständige Projekt gruensystem.koeln. Zum Ende des Jahres 2024 laufen die auf 20 Jahre befristeten Pachtverträge der Kleingärtner am Johannes-Giesberts-Park ab. Der Vereinsvorstand befindet sich zurzeit in Verhandlungen mit der Eigentümerin, der Stadt Köln, zwecks Verlängerung bzw. Erneuerung der Pachtverträge. Da eine Verlängerung der Pachtverträge zur Disposition steht, besteht bei der Stadtverwaltung offensichtlich eine alternative Folgenutzungsmöglichkeit. Sofern diese in einer Wohnbebauung besteht, könnten auf einer Gesamtfläche von ca. 9.200 Quadratmetern geschätzte 80 bis 100 neue Wohnungen errichtet werden. Diese wären über neue Wege und Straßen zu erschließen, welche aufgrund der geschlossenen Wohn- und Gewerbebebauung an der Xantener und der Amsterdamer Straße durch den Johannes-Giesberts- Park geführt werden müssten: - Im Norden wäre die Erschließung nur über die Xantener Straße und die im Park befindliche Zufahrt zur Kleingartenanlage möglich. ; Seite 1 von 3 - Im Süden könnte die neue Siedlung lediglich von der Amsterdamer Straße aus erschlossen werden. Es wären äußerst umfangreiche Eingriffe in den Johannes-Giesberts-Park erforderlich. Im Jahre 2004, beim Städtebaulichen Realisierungswettbewerb (SBR) „Clouth-Gelände in Köln- Nippes” wurden der Johannes-Giesberts-Park und die Kleingartenanlage dem Planungsgebiet aus mir unbekannten Gründen zugeschlagen, siehe Anhang Broschüre der Stadt Köln „Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Clouth-Gelände in Köln-Nippes‘, Deckblatt und Lageplan auf Seite 3. Am 10.05.2004 fand ein dokumentiertes Kolloquium für die teilnehmenden Planungsbüros statt, siehe Anhang Ergebnisprotokoll Kolloquium SBR „Clouth-Gelände in Köln-Nippes“, 17.05.2004. Dieses steht in Bezug zu der aktuellen Situation der Kleingärtner. Die Fragen Nr. 2, 3, 24 und 25 bezogen sich auf die Überplanung des Geländes der ‚Kleingartenanlage. 5 Die Beantwortung zweier Fragen wirkt sich auf die aktuelle Situation aus: - Antwort zu Nr. 2: „Die Kleingartenanlage befindet sich innerhalb des Plangebietes, soll aber nicht überplant werden.“ - Antwort zu Nr. 25: „Die Überplanung einer Kleingartenanlage verursacht im Vollzug der Planung besondere rechtliche und tatsächliche Probleme und sollte deshalb nur aus zwingenden städtebaulichen Gründen in Erwägung gezogen werden.“ In Beantwortung der Frage Nr. 15 bezüglich "Wohnbauflächen innerhalb des Parks ...", wurde seitens des Stadtplanungsamtes die Aussage getroffen: „Die Auslobung stellt es frei, innerhalb der Parkanlage Wohnbauflächen vorzusehen = Diese Antwort verwundert insofern, als der Johannes-Giesberts-Park seit dem Jahr 1968 als Öffentliche Grünfläche festgesetzt und im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Ferner ist er als wichtige Radialverbindung des Inneren mit dem Äußeren Grüngürtel ein Bestandteil des zusammenhängenden Kölner Grünsystems. i Somit kommt dem Park in Zeiten der Klimaerwärmung als Kaltluftschneise eine Stadtteil- übergreifende Bedeutung zu. Eine Bebauung würde den nächtlichen Kaltluftaustausch behindern und somit die sommerliche Hitze-Insel Köln zusätzlich aufheizen. Dieser Zusammenhang war bereits im Jahr 2004 unbestritten. Ein Wettbewerbs-Ankauf veranschaulicht, wie Wohnbebauung die Funktion des Kölner Grünsystems behindern kann. Siehe Seite 10 des Anhangs Broschüre der Stadt Köln „Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Clouth-Gelände in Köln-Nippes“. Aus diesem für mich widersprüchlichen Zusammenhang heraus, stelle ich folgende Fragen: Hauptfrage: . Besteht bei der Stadt Köln die Absicht bzw. bestehen Planungen, auf der Fläche dieser Kleingartenanlage im Falle der Nichtverlängerung der derzeitigen Pachtverträge, also nach Ende des Jahres 2024, Wohnungen zu errichten? Unterfrage 1: Falls die Hauptfrage bejaht wird, aufgrund welcher ‚rechtlichen und tatsächlichen Probleme“ wurde die Überplanung der Kleingartenanlage im Rahmen des Städtebaulichen Realisierungswettbewerbs „Clouth-Gelände in Köln-Nippes" im Jahr 2004 ausgeschlossen, und aus welchen Gründen sollen diese Probleme 20 Jahre später nicht mehr bestehen? Unterfrage 2: Falls die Hauptfrage bejaht wird, wie konkret sind diese Absichten bzw. wie weit sind die Planungen zum jetzigen Zeitpunkt fortgeschritten? Seite 2 von 3 Unterfrage 3: Falls die Hauptfrage bejaht wird, inwieweit wurde das aktuelle „Gesamtkonzept zum Umbau des Johannes-Giesberts-Parks“ hierauf abgestimmt und berücksichtigt es die erforderlichen und umfangreichen Eingriffe in dieses Landschaftsschutzgebiet? Unterfrage 4: Falls die Hauptfrage bejaht wird, beabsichtigt die Stadt Köln, den gesetzlich vorgeschriebenen Kinderspielplatz-Bedarf von geschätzten 500 Quadratmetern, welchen die Wohnbebauung auslösen wird, in den Park auszulagern um dafür zusätzliche Wohnungen errichten zu können? Unterfrage 5: Falls die Hauptfrage bejaht wird, besteht die langfristige Absicht bzw. bestehen Planungen, die östliche Clouth-Siedlung mit der Amsterdamer Straße mittels einer Autostraße-zu verbinden, welche durch den Johannes-Giesberts-Park geführt werden müsste? Anhänge - Broschüre Städtebaulicher Realisierungswettbewerb „Clouth-Gelände in Köln-Nippes‘“, September 2004 - Ergebnisprotokoll Kolloquium SBR „Clouth-Gelände in Köln-Nippes“, 1 7.05.2004 Seite 3 von 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4133/2022
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 05.12.2022
- Erstellt
- 01.12.2022 11:21