2022/0230
Frauenförder- und Gleichstellungsplan - Bericht nach § 7 Absatz 7 HGlG - Berichtszeitraum 2018 bis 2020
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Punkt 8: Frauenförder- und Gleichstellungsplan - Bericht nach § 7 Absatz 7 HGlG - Berichtszeitraum 2018 bis 2020 (V-Nr. 2022/0230) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und Die Linke.
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Punkt 11: Frauenförder- und Gleichstellungsplan - Bericht nach § 7 Absatz 7 HGlG - Berichtszeitraum 2018 bis 2020 (V-Nr. 2022/0230) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.08.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0230
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Frauenförder- und Gleichstellungsplan - Bericht nach § 7 Absatz 7 HGlG -
Berichtszeitraum 2018 bis 2020
Vorlage vom: 28.07.2022
Beschlussvorschlag :
Dem als Anlage beiliegenden Bericht der Jahre 2018 – 2020 zum Frauenförder - und
Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
wird zugestimmt.
Anlagen: 1. Bericht zum FFPlan 2018 -2020
2. Statistik Führungsebene 2018 - 2020
3. Statistik Frauenförderplan 2018 - 2020
4. BK-Beschluss-Frauenförder- und Gleichstellungsplan – Bericht nach § 7
Absatz 7 HGlG
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.07.2022
Das HGlG § 7 Abs. 7 verpflichtet die Dienststelle, die den Frauenförder - und
Gleichstellungsplan aufstellt, alle 3 Jahre über den Umsetzungsstand der im Frauenförder -
und Gleichstellungsplan enthaltenen Zielvorgaben und Maßnahmen sowie über sonstige
Maßnahmen der Förderung von Frauen zu berichten.
Dem Bericht zum Frauenf örder- und Gleichstellungsplan stimmte die Betriebskommission
des EAD in ihrer Sitzung am 14. Juli 2022 zu. Sie empfiehlt dem Magistrat und der
Stadtverordnetenversammlung, den Frauenförderplan des EAD zu beschließen.
Darmstadt, 22.07.2022
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
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TVöD/ EG-gruppe Vollzeit- äquivalente insgesamt 2020 Vollzeit- äquivalente -Frauen- 2020 Prozentualer Frauenanteil 2018 Prozentualer Frauenanteil 2019 Prozentualer Frauenanteil 2020 AT 1,00 1,00 100,00 100,00 100,00 15 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 7,00 2,00 40,00 28,57 28,57 13 0,77 0,00 0,00 0,00 0,00 12 5,00 1,00 0,00 25,00 20,00 11 14,95 2,77 25,35 23,92 18,53 10 12,29 2,00 11,73 19,55 16,27 9c 3,62 3,00 50,00 75,00 82,87 9b 13,37 6,54 39,27 43,78 48,92 9a 28,72 11,72 30,58 33,14 40,81 8 15,53 10,53 53,49 63,81 67,80 7 12,54 5,54 32,43 44,18 44,18 6 36,67 2,67 13,63 6,95 7,28 5 137,69 11,92 11,91 10,86 8,66 4 36,12 8,12 10,03 16,94 22,48 3 86,57 12,80 15,90 16,72 14,79 2ü 67,60 18,60 36,62 33,45 27,51 2 46,24 41,62 93,13 90,68 90,01 1 71,59 49,09 70,08 71,28 68,57 Gesamt 598,27 190,92 31,13 33,30 31,91 Entwicklung Frauenanteil EAD 2018 - 2020 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00 90,00 100,00 AT 15 14 13 12 11 10 9c 9b 9a 8 7 6 5 4 3 2ü 2 1 Prozentualer Frauenanteil 2018 Prozentualer Frauenanteil 2019 Prozentualer Frauenanteil 2020
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Vorg.-Ebene Funktion Vollzeit- äquivalente insgesamt 2020 Vollzeit- äquivalente -Frauen- 2020 Prozentualer Frauenanteil 2018 Prozentualer Frauenanteil 2019 Prozentualer Frauenanteil 2020 VE 1 Betriebsleitung 1,00 1,00 100,00 100,00 100,00 VE 2 Abteilungsleitung 8,00 2,00 33,33 25,00 25,00 Sachgebietsleitung 15,00 3,00 8,50 16,99 20,00 Betriebstättenleitung 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamt 18,00 3,00 7,26 13,54 16,67 Disponent 6,00 1,00 0,00 16,67 16,67 Objektleitung 6,00 4,00 75,00 80,00 66,67 Arbeitsgruppenleitung 4,00 1,00 25,00 25,00 25,00 Teamleitung 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Vorarbeiter 12,77 2,77 21,31 30,68 21,69 Gesamt 29,77 8,77 26,27 34,64 29,46 56,77 14,77 23,14 28,34 26,02 Vorg.-Ebene Funktion Vollzeit- äquivalente insgesamt 2020 Vollzeit- äquivalente -Frauen- 2020 Prozentualer Frauenanteil 2018 Prozentualer Frauenanteil 2019 Prozentualer Frauenanteil 2020 VE 1 Betriebsleitung 1,00 1,00 100,00 100,00 100,00 VE 2 Abteilungsleitung 8,00 2,00 33,33 25,00 25,00 VE 3 Gesamt 18,00 3,00 7,26 13,54 16,67 VE 4 Gesamt 29,77 8,77 26,27 34,64 29,46 VE 3 VE 4 Gesamt Entwicklung Frauenanteil in Führungspositionen EAD 2018 - 2020 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00 90,00 100,00 VE 1 VE 2 VE 3 VE 4 Prozentualer Frauenanteil 2018 Prozentualer Frauenanteil 2019 Prozentualer Frauenanteil 2020
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1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) Vorlagen-Nr.: EAD-2022/0012 Vorlage für die Betriebskommission des EAD zur Sitzung am 14. Juli 2022 Tagesordnungspunkt: 9 Betreff: Bericht nach $ 7 Abs. 7 HGIG Frauenförder- und Gleichstellungspläne der Jahre 2018/2019/2020 Vorlage vom 14.06.2022 zu beschließen: 1. Die Betriebskommission nimmt den Bericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) - Berichtszeitraum 2018 - 2020 - zur Kenntnis. 2. Der Bericht ist dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 14.07.2022 Die Betriebskommission beschließt die Vorlage einstimmig. Darmstadt, 20.07.2022 1. BetriebsJeiterin
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Punkt 18: Frauenförder- und Gleichstellungsplan - Bericht nach § 7 Absatz 7 HGlG - Berichtszeitraum 2018 bis 2020 (V-Nr. 2022/0230) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
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Frauenförder- und Gleichstellungsplan – Bericht nach § 7 Absatz 7 HGlG
Berichtszeitraum 2018 bis 2020
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Der vorliegende Bericht umfasst den im Januar 2018 neu erstellten Frauenförder- und
Gleichstellungsplan des EAD. Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)
ist jeweils über einen Zeitraum von 3 Jahren zu berichten. Aktuell sind somit die Jahre
2018, 2019 und 2020 detailliert zu betrachten.
Aufgezeigt wird jeweils der prozentuale Frauenanteil in den Entgeltgruppen der be-
zeichneten Jahre sowie die Statistik der Führungsfunktionen. Zur besseren Einschät-
zung der Erfüllungsquoten und der Veränderungen sind darüber hinaus für das Jahr
2020 die jeweiligen Vollzeitäquivalente in den verschiedenen Entgeltgruppen angege-
ben. Für weitere Vorjahresvergleiche können die bisher vorliegenden Berichte herange-
zogen werden.
Zur Verwirklichung der Chancengleichheit sowie zur Sicherstellung einer guten Verein-
barkeit von Beruf und Familie entwickelte der EAD stetig weitere Maßnahmen, teil-
weise auch im Zusammenwirken mit dem Erfolgsfaktor Familie
1. Im Berichtszeitraum
gehörten beispielsweise dazu:
• Umsetzung des geänderten Mutterschutzgesetzes, insbesondere bei Arbeits-
platzüberprüfungen während der Schwangerschaft auf der Basis einer für alle
Arbeitsplätze im Vorfeld erstellten Gefährdungsbeurteilung
• Mitarbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in folgenden Arbeitskrei-
sen:
o Arbeitsschussausschusssitzungen (ASA)
o Arbeitskreis Dienst- und Schutzkleidung
o Arbeitskreis Gesundheit
o Arbeitskreis Ausbildung
o Themenbezogene Teilnahme an Sitzungen der Führungsebene 1 und 2
Dadurch wird auch hier der Blick auf die Interessen des HGlG und die geset-
zeskonforme Umsetzung intensiviert.
• Personalentwicklung wurde mit einer Vollzeitstelle besetzt und im EAD etab-
liert; ein Handlungsfeld der Personalentwicklung bezieht sich auf das Thema
Gleichstellung; Ziel ist Aufbau Personalentwicklung spezifisch für Frauen, ins-
besondere Nachfolgeplanung ist dabei in den Blick zu nehmen und die
1Der EAD ist Mitglied im Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“. Als zentrale Plattform zum
Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzen sich die Teilnehmenden, das Bundesfamilienministe-
rium zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB
dafür ein, Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen zu machen.
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Schulungen für Führungskräfte zum Grundlagenwissen HGlG und zur Chancen-
gleichheit sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
• Austauschforum für alle Sachgebietsleitungen wurde etabliert
• Internes Schulungsprogramm enthält Schulungen zur Stärkung der Fach- und
Führungskompetenz, u.a. Seminar Auseinandersetzungen konstruktiv führen
• Die praktische Umsetzung des personellen, bzw. personell-organisatorischen
Ausgleichs, auch für kurzzeitige Beurlaubungen im Rahmen der Partnermonate
wird umgesetzt. Es werden individuelle Lösungen für den jeweiligen Einzelfall
gefunden.
• Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte hat an der Entwicklung Flyer „Väter
vereinbaren Beruf und Familie“ mitgewirkt. Dieser wurde auch im EAD veröf-
fentlicht. Der Flyer soll insbesondere werdende Väter ansprechen und ihnen
die Möglichkeiten zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie näherbrin-
gen. Auch die Vorgesetzten werden durch frühzeitige Meldung der Väter besser
in die Lage versetzt, den o.g. Ausgleich frühzeitig zu organisieren.
• Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nimmt an den Vorstellungsgesprä-
chen teil und fragt die Genderkompetenz insbesondere bei der Einstellung von
neuen Führungskräften ab. Dieses Erfordernis stützt sich auf die Kommentie-
rung zu § 4 HGlG. Hier wird Genderkompetenz als zwingendes Merkmal von
Anforderungsprofilen für Arbeitsplätze mit Vorgesetzten- und/oder Leitungs-
aufgaben gesehen.
• Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte hat in der Arbeitsgruppe „Über-
gänge gestalten“ mitgearbeitet, um städtischen Beschäftigten und Führungs-
kräften den Übergang aus einer familiär bedingten Freiphase zurück in den Be-
ruf zu erleichtern. Hier wurde beispielsweise bereits eine Informationsmappe
erstellt, die werdenden Müttern und auch Vätern notwendige und hilfreiche In-
formationen zur Planung des beruflichen Aus- und auch Wiedereinstiegs bietet.
Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung. Das Konzept beinhaltet folgende
Ziele: vor dem Ausstieg Erwartungs- und Planungssicherheit schaffen und um-
fassende Information, während der Elternzeit Qualifikation erhalten und stär-
ken, nach dem Wiedereinstieg Beruf und Familie fortlaufend erfolgreich verein-
baren. Das Konzept wurde im EAD für alle Beschäftigten veröffentlicht und den
Führungskräften im Führungsmeeting durch die Frauen- und Gleichstellungsbe-
auftragte vorgestellt.
• Digitalisierung der Arbeitswelt, die Anforderungen und Auswirkungen wurden
als Thema eingebracht. Erste Thematisierung fand in der Internen Frauenver-
sammlung 2019 statt. Die Thematik wird weiter verfolgt und soll demnächst
vertieft werden. Insbesondere auch die durch die aktuelle Corona-Krise inner-
halb kürzester Zeit beschleunigte digitale Transformation der Arbeitsplätze soll
beleuchtet und die Auswirkungen auf die Vereinbarkeit und die Arbeitsum-
stände der Beschäftigten betrachtet werden.
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• Die im Jahr 2019 überarbeitete Rundverfügung zur geschlechtergerechten
Sprache wird im EAD umgesetzt. Die gleichberechtigte Nennung von Frauen im
dienstlichen Schriftverkehr gemäß § 1 HGlG bringt weiterhin die Gleichstellung
von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck. Zusätzlich wurde im Sinne
von Diversity Management auch eine Möglichkeit der sprachlichen Benennung
von intersexuellen Personen, sowie von Menschen mit verschiedenen Ge-
schlechtsidentitäten geschaffen.
• Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte hat den VKU Leitfaden für Stellen-
ausschreibungen zur frauengerechten Formulierung der Anforderungen an die
Bewerberinnen und Bewerber vorgestellt. Dieser findet Berücksichtigung bei
allen Stellenausschreibungen. Ziel ist, dass sich Frauen von den Stellenaus-
schreibungen angesprochen fühlen.
Insgesamt wurden der EAD und die Beschäftigten seit Frühjahr 2020 durch die
Corona-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Neben dem Gesundheits-
schutz waren hier insbesondere Familien mit Kindern betroffen. Die bisherige Regelbe-
treuung der Kinder fiel von heute auf morgen aus und viele Familien waren vor die
schwere Aufgabe gestellt, ihre Betreuung ohne die bewährten Strukturen neu zu re-
geln. Das Angebot der Kindernotfallbetreuung Fluggis-Abenteuerland konnte den Be-
schäftigten mit Kindern dabei Entlastung bieten. Der EAD hält daher weiterhin an die-
sem Konzept fest und wird die Beschäftigten proaktiv über dieses Angebot informie-
ren.
Zusätzlich hat der EAD für alle Beschäftigten in der Verwaltung gleich zu Beginn der
Corona Pandemie temporär gültige Regelungen zur mobilen Arbeit getroffen. Die IT
Abteilung des EAD hat alle technischen Möglichkeiten genutzt, um den Beschäftigten
in der Verwaltung das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Parallel dazu sind auch
die Anträge auf Genehmigung alternierender Telearbeit nach der Dienstvereinbarung
Nr. 41 angestiegen. Die Akzeptanz des Homeoffice ist bei den Beschäftigten und den
Führungskräften gewachsen. Die Nutzung aller digitalen Möglichkeiten, u.a. Online
Meetings und Telefonkonferenzen für Übergaben, Abstimmungen und Besprechungen
wurde selbstverständlicher Bestandteil des Arbeitsalltages in der Verwaltung. Die Ein-
arbeitung von neuen Beschäftigten und auch die Ausbildung der Auszubildenden in
der Verwaltung wurden teilweise online ermöglicht.
Für die Beschäftigten im operativen Bereich war Homeoffice nicht möglich, dennoch
wurde nach Lösungen gesucht. So wurde in den Bereichen der Gemeinschaftsverpfle-
gung und Hauswirtschaft die Möglichkeit geschaffen, Schulungen und Unterweisungen
als e-learning zu absolvieren.
Dieser Entwicklung soll auch für die Zukunft Rechnung getragen werden. Der EAD ist
beteiligt an der Überarbeitung der bisherigen Dienstvereinbarung alternierende Telear-
beit, die um eine Regelung des mobilen Arbeitens ergänzt werden soll.
Bewährte Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten, alternierende Telearbeit werden
ebenso wie die neue städtische Sonderregelung zur Betreuung pflegebedürftiger Ange-
höriger und erkrankter Kinder für Tarifbeschäftigte mit privat krankenversicherten Kin-
der von den Beschäftigten gut angenommen und tragen in großem Maß zur
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Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und somit zur Zufriedenheit der
Mitarbeitenden bei.
Der Frauenanteil in den Entgeltgruppen sowie in den Führungsfunktionen konnte stabil
gehalten werden und ist aus den Statistiken in der Anlage zu ersehen. Insgesamt ist
der Anteil der Frauen ab dem Jahr 2005 von 12,53 % auf 31,91 % bis zum
31.12.2020 gestiegen.
Durch die Schaffung einer neuen Stelle in der EG 14, die mit einem männlichen Be-
schäftigten besetzt wurde ist der Anteil in der EG 14 auf 28,57 % gesunken. In der EG
12 konnte der Frauenanteil durch die Besetzung von Führungspositionen mit Frauen
von 0,00 % zum 31.12.2018 auf 20 % zum 31.12.2020 gesteigert werden.
In den EG 11 und 10 kam es durch Austritte zu einem Rückgang des Frauenanteils.
Durch die Übertragung von verantwortungsvolleren Aufgaben an weibliche Beschäf-
tigte kam es in den Jahren 2018 bis 2020 zu einer Steigerung des Frauenanteils in
den Entgeltgruppen 7 bis 9c. Dadurch ist der Frauenanteil in der EG 5 und 6 gesun-
ken, da die weiblichen Beschäftigten höhergruppiert wurden.
In der Entgeltgruppe 4 ist der Frauenanteil von 10,03 % auf 22,48 % in den drei Be-
richtsjahren kontinuierlich angestiegen. Durch interne Personalentwicklungsmaßnah-
men konnten Frauen berufsbegleitend einen Ausbildungsabschluss als Gebäudereini-
gerin oder Hauswirtschafterin erlangen und konnten dann als Vorarbeiterin in der EG 4
eingesetzt werden.
In den Entgeltgruppen 1 und 2 liegt der Frauenanteil über mit weit 50 % auch weiter-
hin sehr hoch. Durch die Einstellung von Männern in der Gebäudereinigung ergibt sich
ein leichter Rückgang in der Frauenquote von 93,13 % im Jahr 2018 auf 90,01 % in
2020.
Die Betrachtung der Führungskräftestatistik zeigt, dass in der Vorgesetzten-Ebene 01,
der 1. Betriebsleiterin der Frauenanteil stabil 100% beträgt. Bei den Führungskräften
der Ebene VE 02 ist eine Verringerung eingetreten, durch die Schaffung einer weiteren
Stelle in der EG 14, die mit einem Mann besetzt wurde.
Durch die Besetzung der Sachgebietsleitungen mit Frauen konnte der Frauenanteil in
der Vorgesetzten-Ebene 03 auf 16,67 % zum 31.12.2020 gesteigert werden.
Den höchsten Anteil an Frauen verzeichnet der EAD in der Vorgesetzten-Ebene 04 mit
insgesamt 29,46 % zum 31.12.2020. In dem Bereich der Objektleitungen liegt der
Frauenanteil sogar über den geforderten 50 %.
Handlungs- und Entwicklungsbedarfe bestehen weiterhin bei der Vorgesetzten-Ebene
3, wo der Frauenanteil aktuell bei etwas weniger als einem Fünftel (16,67 %) liegt. Auf
diesen wichtigen Bereich muss der EAD ein besonderes Augenmerk legen, da es mit
der Quotenregelung nicht nur um Teilhabegerechtigkeit von Frauen geht, sondern
auch um Einflussmöglichkeiten und Vorbildfunktionen. Denn Führungskräften kommt
die Aufgabe zu, im Rahmen des Beschäftigen-Vorgesetzten-Gespräches (BVG) weibli-
che Beschäftigte zu motivieren, sich für höherwertige Aufgaben zu qualifizieren und
sich auf entsprechende Stellen zu bewerben. Es gehört zu ihrer Verpflichtung gem. §§
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4, 12 HGlG, vorausschauend Ideen und Maßnahmen zu entwickeln, wie der Frauenan-
teil in Führungspositionen erhöht werden kann.
An der Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen wird
nach wie vor engagiert gearbeitet. Veröffentlichte Handlungshilfen wie z. B. Führen in
Teilzeit mit praktischer Umsetzungsanleitung sowie der Kompetenzpass sollen Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter sowie Vorgesetzte anleiten und unterstützen, damit sich
verstärkt Frauen für Führungspositionen bewerben, auch wenn sie teilzeitbeschäftigt
sind.
Im Ausbildungsberuf „Industriekauffrau / Industriekaufmann“ beschäftigt der EAD im
Bereich der Nachwuchskräfte überwiegend Frauen, in den anderen Ausbildungsberu-
fen überwiegend Männer. Dies resultiert daraus, dass für die angebotenen Ausbil-
dungsberufe
• Kfz-Mechatronikerin / Kfz-Mechatroniker
• Fachkraft für Lagerlogistik
• Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
• Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
• Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer
immer noch mehr Bewerbungen von Männern als von Frauen eingehen. Um dem ent-
gegenzuwirken, gewährt der EAD am jährlich stattfindenden Girls´Day jungen Schüle-
rinnen Einblicke in frauenuntypische Ausbildungsberufe und erhofft sich, so auch
junge Frauen zur Abgabe einer Bewerbung für eine Ausbildung in einem sog. „Männer-
beruf“ zu ermutigen.
Die nachfolgende Stellungnahme der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte gibt ei-
nen Einblick in die individuellen Besonderheiten des EAD. Die Statistiken zeigen den
Anteil der jeweils zum Stichtag 30.06. mit Frauen (%) besetzten Stellen. Es ist zu be-
achten, dass jeweils nur die Entgeltgruppen aufgeführt sind, die mindestens an einem
der aufgeführten Stichtage der Jahre 2018, 2019 oder 2020 im EAD vertreten waren.
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Stellungnahme der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des EAD
Der EAD setzt sich weiterhin für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Struk-
turen ein, um die Chancengleichheit für Frauen und Männer umzusetzen. Diese wer-
den ständig den jeweiligen Lebenssituationen und -umständen der Beschäftigten ange-
passt und umgesetzt.
Während des Lockdowns wurden von heute auf morgen digitale Möglichkeiten geschaf-
fen, um von zu Hause aus arbeiten zu können. Für den EAD war dies eine große Her-
ausforderung, die sehr gut bewältigt wurde. Somit kam der Telearbeit in Verbindung
mit Vereinbarkeit und Familie eine ganz besondere Bedeutung zu. In diesem Ausnah-
mezustand konnten gerade die weiblichen Beschäftigten davon profitieren, da ja plötz-
lich berufliche Verpflichtungen und Kinderbetreuung gleichzeitig bewältigt werden
mussten. Somit konnte der EAD weiterhin ohne große Störungen seine Dienstleistun-
gen für die Bürgerschaft und die Stadt Darmstadt gewährleisten.
Die Telearbeit mit den dazugehörenden digitalen Möglichkeiten zum Austausch über
GoToMeeting, Webexx, Zoom usw. muss auch während Zeit der Lockerungen der
Corona-Regeln für die Beschäftigten zugänglich bleiben. Es hat sich als sehr gutes In-
strument zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Aufrechterhaltung des Be-
triebsablaufes bewährt. Während der Pandemie zeigte sich deutlich, dass die Möglich-
keit der alternierenden Telearbeit von immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
genutzt wird, um Erwerbs- und Familienarbeit miteinander verbinden zu können.
Die Statistik macht deutlich, dass der Anteil von Frauen in einigen Bereichen gestie-
gen, in anderen Bereichen stabil und durch Höhergruppierungen, Neuschaffungen von
Stellen und Fluktuation schwankend ist. Hier sind die Ziele noch nicht erreicht worden.
Im Rahmen einer frauenfördernden Personalentwicklungsplanung müssen zielfüh-
rende Maßnahmen ergriffen werden, um Frauen auf die Übernahme von anspruchsvol-
len Positionen vorzubereiten. Das bedeutet, dass weibliche Beschäftigte innerhalb der
Personalentwicklung und der systematischen Nachfolgeplanung qualifiziert und ermu-
tigt werden müssen, sich auf diese absehbar frei werdenden Stellen zu bewerben. Im
Bereich der Hauswirtschaft und Gebäudereinigung wird dies bereits erfolgreich umge-
setzt.
Dazu gehört die Möglichkeit für weibliche Beschäftigte, an Führungskräfte-Schulungen
teilzunehmen, um sich besser auf Führungspositionen vorbereiten zu können. Die Füh-
rungskräfte sollten gemeinsam mit der Personalentwicklung die Frauen noch mehr in
Blick nehmen und auf diese Schulungen konkret hinweisen. Denn Vakanzen in Füh-
rungspositionen durch altersbedingtes Ausscheiden sind Aufstiegsmöglichkeiten für
Frauen.
Das entwickelte Konzept „Übergänge gestalten“ soll den Übergang zwischen Elternzeit
und Rückkehr der Beschäftigten erleichtern, der von beiden Seiten genutzt werden
kann. Hierzu steht den Vorgesetzten sowie den Beschäftigten ein Gesprächsprotokoll
bzw. Leitfaden zur Planung des Berufsaus- und -Wiedereinstieges zur Verfügung. Es
soll dabei helfen, alle Fragestellungen bei einer anstehenden Elternzeit optimal für Be-
schäftige und Betrieb zu organisieren.
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Gerade in der Elternzeit ist es wichtig, den Beschäftigen Fortbildungsseminare und
Schulungen anzubieten, um Weiterqualifizierungen zu ermöglichen und evtl. Kompe-
tenzverlusten entgegen zu wirken.
Bei Stellenausschreibungen ist weiterhin auf eine gendersensitive Sprache zu achten,
um zu signalisieren, dass Frauen beim EAD besonders erwünscht sind und zu beset-
zende Stellen grundsätzlich teilbar sind. So ist es auch wichtig, Ausbildungsplätze in
Teilzeit anzubieten, um mehr junge Frauen gewinnen zu können. Für das Recruiting
können unterstützend moderne Printmedien noch stärker genutzt werden.
Das Gesetz verlangt von allen Beschäftigten die Umsetzung der Ziele des Hessischen
Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG), insbesondere Führungskräfte mit Vorgesetzten-
und Leitungsaufgaben haben die Erreichung der Ziele des HGlG aktiv zu fördern. Aus
diesem Grund müssen alle Führungskräfte mit geeigneten Fortbildungs- und Weiterbil-
dungsmaßnahmen sensibilisiert und unterstützt werden. Diese Schulungen müssen
unbedingt erfolgen.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es für die Personalgewinnung
zwingend notwendig, Personalentwicklung und Frauenförderung sowie Vereinbarkeit
von Beruf und Familie miteinander zu verknüpfen. Nur durch verbindliche Einhaltung
gesetzlicher Regelungen, gezielte und vorausschauende Personalentwicklung können
Frauenförderung und vereinbarkeitsorientierte Personalpolitik gelingen.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist weiterhin aktiv in Arbeits- und Projekt-
gruppen für die Umsetzung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung tätig und
wird weiterhin alle Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen
zur Umsetzung des Gesetzes beraten und unterstützen.
gez.:
Inge Schuhmann
Frauen- u. Gleichstellungsbeauftragte
Schlusswort
Die oben dargestellte Entwicklung in den Jahren 2018, 2019 und 2020 zeigt, dass der
EAD weiterhin auf einem guten Weg ist, um die im Frauenförder- und Gleichstellungs-
plan beschriebenen und gesetzten Ziele zu erreichen.
Darmstadt, den 14.06.2022
Sabine Kleindiek
1.Betriebsleiterin
Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0230
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.07.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00