Mandari Insight

1846/2019

Schrottplätze in Köln-Humboldt/Gremberg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.05.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.06.2019, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4430 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 
 1846/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2019 
 
Schrottplätze in Köln-Humboldt/Gremberg 
Die SPD-Fraktion Kalk stellt zum Thema Schrottplätze in Köln-Humboldt/Gremberg mit Anfrage 
AN/0622/2019 mehrere Fragen, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
1. Wurden bei den bisherigen Kontrollen neben dem von den Anwohnern als Verursacher aus-
gemachtem Betrieb weitere mögliche Quellen untersucht bzw. überprüft? 
Falls ja, mit welchem Ergebnis? 
Falls nein, warum nicht? 
 
Die Beschwerden über Fliegen – besonders in warmen Monaten – sind seit Jahren bekannt. Nach 
den letzten Beschwerden in 2017 ist geprüft worden, welche Quellen neben der PK Pressbetrieb Köln 
GmbH hierfür in Betracht kommen. In 2018 sind keine Beschwerden beim Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt bekannt geworden. 
Mit der Anlieferung von Wertstoffen (Metall), unter anderem die Weißblechfraktion aus den Leichtver-
packungen (LVP) des Dualen Systems an die PK Pressbetrieb Köln GmbH, kommen Fliegen auf das 
Betriebsgelände. Dieser Umstand ist nicht vermeidbar. 
Daneben stellen private und gewerblich genutzte Mülltonnen und andere Stellen und Orte, die durch 
geruchsintensive organische Stoffe gekennzeichnet sind, potentielle Quellen für Fliegen dar. Zum 
Beispiel hat die Verwaltung in der Nähe von Mülltonnen im nachbarschaftlichen Umfeld der PK 
Pressbetrieb Köln GmbH und an Orten, wo Müll abgelagert ist und wird, auch Fliegen festgestellt. 
 
Aufgabe der Behörde für Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft (Untere Umweltbehörde) im 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln ist die Überwachung des Unternehmens PK 
Pressbetrieb Köln GmbH mit seinen verschiedenen Anlagen. Ein Verstoß gegen geltendes Recht 
durch die PK Pressbetrieb Köln GmbH ist nicht festzustellen. Das Aufkommen von Fliegen begründet 
kein ordnungsbehördliches Einschreiten durch die Untere Umweltbehörde.  
 
Weitere Informationen sind in der Antwort zu Frage 2 enthalten. 
2. Wurde aufgrund der häufigen und wiederkehrenden Beschwerden eine Gesamtbeurteilung des 
Stadtteils aufgrund der im Text erläuterten besonderen Lage vorgenommen?  
Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 
 
Private und gewerblich genutzte Mülltonnen und andere Stellen und Orte, die durch geruchsintensive 
organische Stoffe gekennzeichnet sind, stellen ebenfalls potentielle Quellen für Fliegen dar. 
Abfragen bei den Überwachungsbehörden, die für die anderen im Vorspann der Anfrage genannten 
Betriebe zuständig sind, ergaben keine verwertbaren Hinweise auf Verbindungen zu den sommerli-
chen Aufkommen von Fliegen an der Gottfried Hagen Straße. 
Darüber hinaus ist eine Gesamtbeurteilung des Stadtteils Humboldt/Gremberg nicht vorgenommen

2 
 
worden.  
 
Weitere Informationen sind in der Antwort zu Frage 3 enthalten. 
 
3. Im Jahre 2018 wurde über den Sommer hinweg, nach Absprachen zwischen Betreibern und 
Umweltamt, ein Mittel gespritzt, um die Situation rund um die Odenwaldstraße zu verbessern. 
Gibt es bereits Rückschlüsse aus dem Versuch und wäre dies eine Möglichkeit für die Zukunft? 
 
Der Einsatz eines Insektizids hat der Betreiber, die PK Pressbetrieb Köln GmbH, nach Ankündigung 
beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt in eigener Verantwortung nach Beratung durch ein von der 
IHK geprüftes Schädlingsbekämpfungsunternehmen durchgeführt. Das Fachunternehmen gab sei-
nerzeit zu bedenken, dass der Insektizideinsatz bei den gegebenen Betriebsabläufen in den offenen 
Hallen nicht dauerhalft erfolgreich sein würde.  
Das Gesundheitsamt bestätigt wiederholt seine Einschätzung: Eine Bekämpfung von Fliegen, die bei 
warmen Witterungsverhältnissen nicht zu vermeiden sind, ist nicht möglich. Auch sei ein kontinuierli-
cher Einsatz von Insektiziden aus Gründen des Insektenschutzes (z. B. Bienen) nicht möglich. Eine 
Gesundheitsgefährdung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gehe von Fliegen nicht aus. 
Insektizide sind keine effektive Dauerlösung. 
Angemessene Lösungen sind, wenn dies stadtplanerisch möglich und erwünscht ist, die Einhausung 
des Betriebes oder eine Trennung von Wohnen und Gewerbe durch Verlagerung der Betriebsanlagen 
der PK Pressbetrieb Köln GmbH. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird diesbezüglich das 
Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen und Bauen einbinden.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1846/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.05.2019
Erstellt
23.05.2019 17:27