1846/2019
Schrottplätze in Köln-Humboldt/Gremberg
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4430 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/572 Vorlagen-Nummer 1846/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2019 Schrottplätze in Köln-Humboldt/Gremberg Die SPD-Fraktion Kalk stellt zum Thema Schrottplätze in Köln-Humboldt/Gremberg mit Anfrage AN/0622/2019 mehrere Fragen, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 1. Wurden bei den bisherigen Kontrollen neben dem von den Anwohnern als Verursacher aus- gemachtem Betrieb weitere mögliche Quellen untersucht bzw. überprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? Die Beschwerden über Fliegen – besonders in warmen Monaten – sind seit Jahren bekannt. Nach den letzten Beschwerden in 2017 ist geprüft worden, welche Quellen neben der PK Pressbetrieb Köln GmbH hierfür in Betracht kommen. In 2018 sind keine Beschwerden beim Umwelt- und Verbraucher- schutzamt bekannt geworden. Mit der Anlieferung von Wertstoffen (Metall), unter anderem die Weißblechfraktion aus den Leichtver- packungen (LVP) des Dualen Systems an die PK Pressbetrieb Köln GmbH, kommen Fliegen auf das Betriebsgelände. Dieser Umstand ist nicht vermeidbar. Daneben stellen private und gewerblich genutzte Mülltonnen und andere Stellen und Orte, die durch geruchsintensive organische Stoffe gekennzeichnet sind, potentielle Quellen für Fliegen dar. Zum Beispiel hat die Verwaltung in der Nähe von Mülltonnen im nachbarschaftlichen Umfeld der PK Pressbetrieb Köln GmbH und an Orten, wo Müll abgelagert ist und wird, auch Fliegen festgestellt. Aufgabe der Behörde für Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft (Untere Umweltbehörde) im Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln ist die Überwachung des Unternehmens PK Pressbetrieb Köln GmbH mit seinen verschiedenen Anlagen. Ein Verstoß gegen geltendes Recht durch die PK Pressbetrieb Köln GmbH ist nicht festzustellen. Das Aufkommen von Fliegen begründet kein ordnungsbehördliches Einschreiten durch die Untere Umweltbehörde. Weitere Informationen sind in der Antwort zu Frage 2 enthalten. 2. Wurde aufgrund der häufigen und wiederkehrenden Beschwerden eine Gesamtbeurteilung des Stadtteils aufgrund der im Text erläuterten besonderen Lage vorgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Private und gewerblich genutzte Mülltonnen und andere Stellen und Orte, die durch geruchsintensive organische Stoffe gekennzeichnet sind, stellen ebenfalls potentielle Quellen für Fliegen dar. Abfragen bei den Überwachungsbehörden, die für die anderen im Vorspann der Anfrage genannten Betriebe zuständig sind, ergaben keine verwertbaren Hinweise auf Verbindungen zu den sommerli- chen Aufkommen von Fliegen an der Gottfried Hagen Straße. Darüber hinaus ist eine Gesamtbeurteilung des Stadtteils Humboldt/Gremberg nicht vorgenommen 2 worden. Weitere Informationen sind in der Antwort zu Frage 3 enthalten. 3. Im Jahre 2018 wurde über den Sommer hinweg, nach Absprachen zwischen Betreibern und Umweltamt, ein Mittel gespritzt, um die Situation rund um die Odenwaldstraße zu verbessern. Gibt es bereits Rückschlüsse aus dem Versuch und wäre dies eine Möglichkeit für die Zukunft? Der Einsatz eines Insektizids hat der Betreiber, die PK Pressbetrieb Köln GmbH, nach Ankündigung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt in eigener Verantwortung nach Beratung durch ein von der IHK geprüftes Schädlingsbekämpfungsunternehmen durchgeführt. Das Fachunternehmen gab sei- nerzeit zu bedenken, dass der Insektizideinsatz bei den gegebenen Betriebsabläufen in den offenen Hallen nicht dauerhalft erfolgreich sein würde. Das Gesundheitsamt bestätigt wiederholt seine Einschätzung: Eine Bekämpfung von Fliegen, die bei warmen Witterungsverhältnissen nicht zu vermeiden sind, ist nicht möglich. Auch sei ein kontinuierli- cher Einsatz von Insektiziden aus Gründen des Insektenschutzes (z. B. Bienen) nicht möglich. Eine Gesundheitsgefährdung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gehe von Fliegen nicht aus. Insektizide sind keine effektive Dauerlösung. Angemessene Lösungen sind, wenn dies stadtplanerisch möglich und erwünscht ist, die Einhausung des Betriebes oder eine Trennung von Wohnen und Gewerbe durch Verlagerung der Betriebsanlagen der PK Pressbetrieb Köln GmbH. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt wird diesbezüglich das Dezernat VI Stadtentwicklung, Planen und Bauen einbinden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1846/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 27.05.2019
- Erstellt
- 23.05.2019 17:27